Immanuel Kant: Der Streit der Fakultäten


Referat (Ausarbeitung), 2004

16 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung: Zur Entstehungsgeschichte der Schrift

2. Vorrede des „Streits”

3. Aufbau der Universität und Eigenheiten der Fakultäten

4. Der Streit der Fakultäten
4.1. Der gesetzwidrige Streit
4.2. Der gesetzmäße Streit

5. Schluss: Kant als politischer Schriftsteller

Literatur

1. Einleitung: Zur Entstehungsgeschichte der Schrift

Neben der Schrift „Anthropologie in pragmatischer Hinsicht” ist „Der Streit der Fakultäten” Kants letzte Veröffentlichung. Fünf Jahre vor seinem Tod, nach Beendigung seiner Lehrtätigkeit 1797, gelang ihm die 1798 Drucklegung der drei Teile in einem Band. Geschrieben wurden sie alle schon früher, wobei lediglich der dritte Teil, der Streit mit der medizinischen Fakultät, bereits vorher erscheinen konnte. Dieser war von Hufeland im „Journal der praktischen Arzneikunde und Wundarzneikunst” Anfang 1798 herausgebracht worden. Der erste Teil, der Streit mit der Theologischen Fakultät, scheiterte im Jahre 1794 an der Preußischen Regierung, der zweite Teil, der Streit mit der Juristischen Fakultät, 1797 an einem Verbot durch die Zensur.[1] Erst während der neuerlichen Versuche zur Veröffentlichung wurde Kant bewusst, dass diese drei Schriften eine systematische Einheit bilden. Alle Teile beschäftigen sich nämlich mit dem Streit der unteren Fakultät (der philosophischen oder Artistenfakultät) mit den drei oberen. Daher seien sie auch geeignet zusammen in einem Band zu erscheinen.[2]

Als kleine Schrift ist der „Streit der Fakultäten” wohl eher auf Grund des Inhalts als des Umfangs zu bezeichnen. Zusammen kommen alle drei Abschnitte immerhin auf ca. 120 sehr lesenswerte Seiten. Zum Inhalt macht Kant das - nicht nur nach seiner Meinung - merkwürdige Verhältnis der vier Fakultäten an den Universitäten. Der Maxime der Aufklärung folgend, sich der selbstverschuldeten Unmündigkeit zu entledigen, enthebt er die (den Prinzipien der Vernunft verschriebene) philosophische Fakultät den Niederungen der Universitäten und reklamiert für sie die Position eines Korrektivs über die Lehren der dogmatisch ausbildenden oberen Fakultäten. Dabei lässt er es an unterhaltsamer Kritik gegenüber den Lehrinhalten und dem Selbstverständnis der oberen nicht mangeln.

Allerdings war der Weg zur Veröffentlichung erst mit der Inthronisation Friedrich Wilhelm III. und der damit einhergehenden Aufhebung des Woellnerschen Zensurediktes 1798 frei.

In dieser Verschriftlichung meines Referates über den Streit der Fakultäten werde ich Kants Ausführungen recht nah folgen. Im ersten Abschnitt werde ich die Vorrede mit ihren Erläuterungen zur Veröffentlichungsgeschichte behandeln, darin skizziert Kant sowohl die politischen Schwierigkeiten der Schriftlegung als auch die Problematik des Religionsunterrichts innerhalb der Theologischen Fakultät. Nachdem ich im zweiten Abschnitt den Aufbau und die Eigenschaften der vier Fakultäten beschreibe, werde ich im dritten Abschnitt auf den eigentlichen Streit der unteren Fakultät mit den drei oberen eingehen. Dabei folge ich wiederum Kant in seiner Unterscheidung zwischen gesetzmäßem und gesetzwidrigem Streit. Im letzten Teil gehe ich dem Seminarthema. Inwiefern ist Kant als politischer Schriftsteller zu betrachten? Einleitend beschreibe ich die Entstehung und Entwicklung der Diskussion über die Rangordnung der Fakultäten, danach gehe ich auf die diesbezüglichen politischen Zielsetzungen Kants ein. Ich werde dabei die Adressaten, die Ziele und die Mittel der Schrift betrachten.

2. Vorrede des „Streits”

„Der Streit der Fakultäten” beginnt nicht mit dem ersten Abschnitt über den Streit der philosophischen mit der Theologischen Fakultät, sondern mit einer Vorrede die mehrere Funktionen zugleich erfüllt. Zum einen kommentiert sie den Regentenwechsel von Friedrich Wilhelm II. zu Friedrich Wilhelm III., wobei beide überschwänglich mit Lob überschüttet werden. Erster mit einer gehörigen Portion Spott, Zweiterer - angesichts seines soeben erfolgten Amtsantritts - eher imperativ. En passant wird der Autor des Religionsediktes von 1788 (Woellner) abgekanzelt. Zum zweiten dokumentiert sie einen Schriftwechsel aus zwei Briefen bezüglich Kants Schrift „Religion innerhalb der Gränzen der bloßen Vernunft” (1794).[3]

Im ersten Brief, auf Geheiß Friedrich Wilhelm II. gezeichnet von Woellner, erreichen Kant zwei Vorwürfe beziehungsweise Anweisungen. Zum einen habe er „ [seine] Philosophie zu Entstellung und Herabwürdigung mancher Haupt- und Grundlehren der heiligen Schrift und des Christenthums mißbraucht, ... [und] dadurch gegen Eure Pflicht als Lehrer der Jugend und gegen Unsere Euch sehr wohl bekannte landesväterliche Absichten [ge]handelt.” Des Weiteren heißt es, dass „Ihr Euch künftighin Nichts dergleichen werdet zu Schulden kommen lassen, ...; widrigenfalls Ihr Euch bei fortgesetzter Renitenz unfehlbar unangenehmer Verfügungen zu gewärtigen habt.” Kant wird also aufgefordert sich in Zukunft nicht mehr zu religiösen Themen (und allen Themen die die Religion betreffen) zu äußern und diesbezüglich nichts zu veröffentlichen.

Im Antwortschreiben, dem zweiten Brief, reagiert Kant auf den Vorwurf. Er habe in seiner Rolle als Lehrer der Jugend niemals die Bibel oder Christentum einfließen lassen. Wobei er gleich einschränkt, das die Rolle des Lehrers lediglich die Welt der akademischen Vorlesungen betrifft. Er unterscheidet also zwischen seinem Dasein als Hochschullehrer und der Rolle des veröffentlichenden Gelehrten. Als landesväterliche Absicht obliegt dem Regenten die Definitionsmacht über die Religionsauslegung, so Kant. Um gegen die landesväterliche Absicht zu handeln hätte er also „der öffentlichen Landesreligion Abbruch” tun müssen. Auch dieses hat er nicht getan. Zumindest nicht öffentlich. Öffentlichkeit wäre hergestellt, wenn er in Schulen oder von der Kanzel gesprochen, das Volk erreicht hätte. Sein Buch aber (Religion innerhalb der Gränzen der bloßen Vernunft) ist dem Volk gänzlich verschlossen und unverständlich und diene nur der Verhandlung zwischen den Fakultätsgelehrten. Was aber versteht er unter der Verhandlung der Fakultätsgelehrten? Der Religionsglaube und dessen Auslegung unterliegt - im Gegensatz zur Offenbarung; Gottes Wort - ständiger Prüfung und Berichtigung von Menschen - den Gelehrten der Theologischen und der Philosophischen Fakultät[4]. Diese führen über strittige Themen einen Diskurs, die Verhandlung. Deren Ergebnis wird sodann dem Regenten zukommen gelassen und als „öffentliche Landesreligion” genehmigt oder nicht. Diese Verhandlung kann aber nur geschehen wenn die Gelehrten die Möglichkeit haben ihre Positionen schriftlich festzuhalten und an die Universitätskollegen weiterzureichen, eben zu veröffentlichen.

[...]


[1] Vgl.: Kant, Immanuel: Der Streit der Fakultäten, Auf Grund des Textes der Berliner Akademie-Ausgabe mit einer Einleitung und Registern neu herausgegeben von Klaus Reich. Hamburg; 1959. Seite IX

[2] Vgl.: Kant: Streit. Seite 8

[3] Vgl.: Kant: Streit. S. 1-8

[4] An diesem Punkt die philosophische Fakultät mit ins Spiel zu bringen ist keineswegs die Selbstverständlichkeit als die sie beim Lesen des Briefes scheint. Die philosophische Fakultät war lediglich den historischen und den Vernunfterkenntnissen verpflichtet. Aussagen über Religion und Glauben standen ihr weder zu, noch wurden sie durch den jeweiligen Regenten von ihren Vertretern erwartet. Kant greift bereits hier in der Vorrede auf die nachstehende Arbeit vor, und benutzt das von ihm skizzierte Bild der Fakultäten zu seiner Verteidigung. Allerdings fünf Jahre vor Veröffentlichung der Gesamtschrift. Die im „Streit” bezogenen Positionen beschäftigten ihn also seit geraumer Zeit.

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Immanuel Kant: Der Streit der Fakultäten
Hochschule
Universität Augsburg  (Lehrstuhl für Politische Wissenschaft)
Veranstaltung
Kant als politischer Schriftsteller im zeitgeschichtlichen Kontext
Note
2,0
Autor
Jahr
2004
Seiten
16
Katalognummer
V48341
ISBN (eBook)
9783638450812
Dateigröße
483 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Immanuel, Kant, Streit, Fakultäten, Kant, Schriftsteller, Kontext
Arbeit zitieren
David Runschke (Autor:in), 2004, Immanuel Kant: Der Streit der Fakultäten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/48341

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