Der Begriff der Presse - umfasst er auch die neuen Medien?


Hausarbeit, 2004

20 Seiten, Note: 1.7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

EINLEITUNG

„NEUE MEDIEN“

VERFASSUNGSRECHTLICHE GRUNDLAGEN

MEDIENRECHT

GWB

STRAFPROZESSORDNUNG

PRESSEKODEX

DATENSCHUTZ

EINSCHLÄGIGE URTEILE

LITERATURLISTE

Einleitung

Die Fassbarkeit neuer technischer Entwicklungen und ihre Integration in alle Bereiche des Alltags erfordert regelmäßig eine neue Deutung verschiedenster Aspekte im Kontext der existierenden Möglichkeiten. Die Bemühung, bestehende Vorstellungen auf neue Situationen zu übertragen ist allgegenwärtig und hilft bei der Einordnung ungewohnter Konstellationen.

Auch und vor allem gilt dies für die von zunehmender Konvergenz gekennzeichneten Medien. Einige viel versprechende Experimente sind inzwischen den Kinderschuhen entwachsen und werden als ernstzunehmende Player im Markt wahrgenommen. Auch wegen der größer werdenden wirtschaftlichen Bedeutung sah sich der der Gesetzgeber deshalb gezwungen für Transparenz und Rechtssicherheit in diesem Bereich zu sorgen.

„Die Eigenart von Multimediadiensten besteht zusammengefasst darin, dass sie im Zwischenbereich zwischen Medien der Massenkommunikation nach Art des Rundfunks und Fernsehens und der medienvermittelten Individualkommunikation nach Art des Telefon-Ferngesprächs angesiedelt sind. Multimediadienste sind funktionell weder massenkommunikativer Rundfunk noch reine Individualkommunikation.“1

Alle neuen Medien sind in der Zwischenzeit von mehr oder weniger detaillierten Rechtsnormen umgeben und durch Gerichtsurteile hinsichtlich ihrer Bedeutung ausgelegt. Der innovative Charakter dieses Bereichs stellt jedoch jeden Versuch einer eindeutigen Abgrenzung und Definition immer wieder neu in Frage. Insbesondere die Alltagswahrnehmung der neuen Medien lehnt sich immer wieder stark an Rollen und Muster klassischer Medien an.

Auf Grund der genannten Probleme und dem Fehlen eines trivialen Konzepts, besteht die Notwendigkeit einer systematischen Analyse der Anwendbarkeit von Rechtsnormen - und definitionen auf Einzelaspekte der neuen Medien. Zur Verdeutlichung konzentriert sich diese Arbeit auf den Pressebegriff und dessen Auslegung an der Nahtstelle von Print, Online und Multimedia.

„neue Medien“

Für eine sinnvolle Diskussion der Frage, ist es natürlich zunächst unerlässlich zu klären, wovon die Rede ist, wenn man „neue Medien“ zum Thema der Betrachtung macht. Der Umstand, dass etwas als neu anzusehen ist, kann schon per Definition nur von relativer Gültigkeit sein. Die Relation ist in diesem Fall der zeitliche Horizont der Einführung bzw. das Vorhandensein der fraglichen Medienform.

In der historischen Rückschau gab es vor allem in den letzten 100 Jahren erstaunlich viele „neue Medien“ sofern man Buchdruck und Zeitung als Klassiker zu Grunde legt. Aus dieser Perspektive müssen auch Medien wie Rundfunk oder Fernsehen als fundamental „neu“ gedacht werden. Die letzte Steigerung der Dynamik erfuhr die Medienwelt in den letzten 20 Jahren im Zuge einer vollständigen Digitalisierung der technischen Verbreitung. Dadurch wurde es möglich, die transportierten Inhalte von der konkreten Form der Übertragung zu entkoppeln.

War es bisher so, dass die technische Form (Druck, Rundfunk, usw.) den Inhalt weitgehend determiniert, weichen diese Grenzen zunehmend auf. Der klassische Nachteil der Zeitung gegenüber dem Rundfunk, höchstens tagesaktuell berichten zu können wird durch die neue technische Form der Online Zeitung aufgehoben. Gleichzeitig ist das Radio theoretisch immer weniger auf kurze „Info-Happen“ angewiesen weil die digitalen Kapazitäten eine Vielzahl der bisher möglichen Kanäle zulassen.

Die Kreativität der Medienmacher nutzt diese verschwimmenden Grenzen mit innovativen Angeboten, wobei ein Mix der klassischen Formen zu beobachten ist. Diese Entwicklung wird seit etwa 7 Jahren unter dem Schlagwort „Multimedia“ zusammengefasst und macht die inhaltliche Perspektive der Entwicklung anschaulich. Die zunehmende Verschränkung klassischer Formen wird auch als Konvergenz bezeichnet und bezieht sich sowohl auf die technischen als auch auf die inhaltlichen Rahmenbedingungen.

Bei all dem muss jedoch festgestellt werden, dass sich hier lediglich die Fassade radikal ändert. Die Medien - Wirtschaft ändert sich nur sehr behutsam und in der Tat ist es so, dass fast alle neuen, innovativen Formen von den selben Personen und Unternehmen produziert werden, die bereits mit klassischen Medien viel Erfahrung sammeln konnten. Vor allem Zeitungsverlage, sowie Fernseh- und Radioanbieter stellen heute den Teil der neuen Medien her, der den größten Teil der Aufmerksamkeit auf sich konzentriert.

Den Möglichkeiten des Mediums entsprechend, sind natürlich auch viele Neu-und Quereinsteiger zu Medienmachern geworden. Hier hat sich der Markt jedoch in relativ kurzer Zeit konsolidiert und nur wenige Unternehmen konnten sich etablieren.

Hinsichtlich der Angebotsstruktur und der dahinter stehenden Organisationen muss also von klassischen Anbietern in einem neuen Markt ausgegangen werden. Dies legt den Schluss nahe, dass für klassische Unternehmen, die klassische Inhalte produzieren auch die klassischen Rechtsnormen verbindlich wären. Die Tatsache, dass hier lediglich eine neue Form der Aufbereitung vorliegt, muss nicht zwingend gegen die evolutionäre Fortentwicklung des bestehenden Rechts sprechen.

Hinzu kommt noch, dass die relevanten inhaltlichen Angebote der neuen Medien einer identischen Intention folgen: sie wollen informieren, belehren, helfen und unterhalten. Dies ist natürlich häufig der klassischen Organisationsstruktur geschuldet, deren Mitglieder sich den „klassischen Werten“ eines unabhängigen, objektiven Journalismus verpflichtet sehen. Bei Neu- und Quereinsteigern sowie semiprofessionellen Angeboten ist dies allerdings regelmäßig nicht der Fall.

Ein sehr entscheidender Unterschied ist in allen Bereichen der neuen Medien evident. Im Gegensatz zu den klassischen Medien, verfügen neue Medien fast immer über das Potential eine Individualkommunikation zuzulassen. Dies ist bei herkömmlichen Angeboten so nicht der Fall, diese wenden sich durchgängig an ein disperses Publikum. Daraus ergeben sich vielfältige Implikationen bezüglich der Regelungsnotwendigkeit.

Da die neuen Medien also ein sehr weites Feld darstellen, ist es sinnvoll, sich auf die Bereiche zu konzentrieren, die einem normalen Anwender am ehesten als eine Variante der Presse erscheinen können. Es ist z.B. kaum anzunehmen, dass Satellitenfernsehen je ernsthaft zum Pressewesen zu zählen wäre. Wesentlich näher liegt dieser Gedanke bei den vielen Formen des „elektronischen Publizierens“, also der Verbreitung von verbal formulierten Ideen in Form von Texten, die ggf. mit Bildern kombiniert werden. Wichtig ist dabei, das die Distribution elektronisch erfolgt, dass heißt entweder offline (z.B. per CD-ROM) oder online (z.B. per Internet).

Am ehesten wird dieser Eindruck bei den Online - Ablegern etablierter Presseprodukte bestätigt. Jede Tages- und Wochenzeitung verfügt heute genauso wie fast alle Zeitschriften über ein Angebot im Internet, das zumindest Teile der redaktionellen Leistung einer Druckausgabe online verfügbar macht. Viele Verlage vertreiben auch Jahrgangssammlungen auf CD-ROM, die ebenfalls den redaktionellen Inhalt der Druckausgaben enthalten.

Ob für diese Produkte die selben rechtlichen Normen gelten wie für ihre gedruckten „Zwillinge“ soll im Folgenden untersucht werden.

verfassungsrechtliche Grundlagen

Die Rechte der Presse sind durch Artikel 5 des Grundgesetzes legitimiert, der die Meinungs- und Informationsfreiheit garantiert:

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“2

Die Presse taucht bereits im Grundgesetz als konkreter Regelungsgegenstand auf. Das Recht auf freie Meinungsäußerung steht selbstverständlich jedem offen. Die Presse macht davon sehr umfassend gebrauch und dies ist von den „Vätern des Grundgesetzes“ auch durchaus so erwünscht. Nicht zuletzt deshalb wird eine Zensur, von der in erster Linie die Presse betroffen wäre, explizit verboten.

Bei Löffler wird die, in den Landespressegesetzen vorgenommene, Legaldefinition des „Druckwerks“ für die Verfassung in Anspruch genommen: „Da sich der Begriff ‚Presse’ mangels einer gesetzlichen oder verfassungsrechtlichen Definition am Begriff des Druckwerks orientiert, ergibt sich aus der weiten Fassung des § 7 […] der Grundrechts-Schutz der Pressefreiheit (Art. 5 GG) für alle Schriften, die vom Druckwerkbegriff umfasst werden.“3

Der erwähnte „weite“ Charakter der Formulierung deckt darüber hinaus natürlich auch alle inhaltlichen Angebote der neuen Medien ab. Diese profitieren somit von einer Regelung, die ursprünglich nur mit Blick auf die Presse entworfen wurde. Im Übrigen gilt dies genauso für den Rundfunk. Das gesamte Medienrecht bezieht seine Legitimation aus dem im GG formulierten speziellen Schutz der freien Meinungsäußerung.

[...]


1 Paschke, 2001, S. 15

2 Grundgesetz, Artikel 5

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Der Begriff der Presse - umfasst er auch die neuen Medien?
Hochschule
Hochschule für Musik und Theater Hannover  (Institut für Journalismus- und Kommunikationsforschung Hannover)
Veranstaltung
öffentliches Medienrecht
Note
1.7
Autor
Jahr
2004
Seiten
20
Katalognummer
V48261
ISBN (eBook)
9783638450188
Dateigröße
443 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Alle neuen Medien sind in der Zwischenzeit von mehr oder weniger detaillierten Rechtsnormen umgeben und durch Gerichtsurteile hinsichtlich ihrer Bedeutung ausgelegt. Der innovative Charakter dieses Bereichs stellt jedoch jeden Versuch einer eindeutigen Abgrenzung und Definition immer wieder neu in Frage. Insbesondere die Alltagswahrnehmung der neuen Medien lehnt sich immer wieder stark an Rollen und Muster klassischer Medien an.
Schlagworte
Begriff, Presse, Medien, Medienrecht
Arbeit zitieren
Nikolaus Pohle (Autor:in), 2004, Der Begriff der Presse - umfasst er auch die neuen Medien?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/48261

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