Genussscheine als Anlage- und Finanzierungsmöglichkeit in einer Genossenschaftsbank


Praktikumsbericht / -arbeit, 2004

23 Seiten, Note: 1,5


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Problemstellung
1.2. Abgrenzung des Themas

2. Wesen und Ausstattungsmerkmale von Genusscheinen
2.1. Wertpapiere zwischen Aktien und Anleihen
2 2.2. Ausstattungsmerkmale
2.2.1. Genussscheine mit fester Ausschüttung
2.2.2. Genussscheine mit variabler Ausschüttung
2.2.3. Mischformen
2.2.4. Wandel- und Optionsgenussscheine
2.2.5. Laufzeiten von Genussscheinen
2.2.6. Notierung

3. Genussscheine als Anlagemöglichkeit
3.1. Was macht Genussscheine interessant?
3.2. Risiken der Anlage
3.2.1. Risiko des Totalausfalls
3.2.2. Risiko des Kursverlustes
3.3. Steuerliche Behandlung

4. Finanzierung mit Genussscheinen
4.1. Aufbau des haftenden Eigenkapitals
4.1.1. Das Kernkapital
4.1.2. Ergänzungskapital 1. Klasse
4.1.3. Ergänzungskapital 2. Klasse
4.1.4. Abzugsposten
4.1.5. Anrechnung der Gruppen
4.2. Vorteile von Genussscheinen in der Finanzierung
4.3. Nachteile von Genussscheinen in der Finanzierung

5. Schlussbetrachtung und Ausblick

Anhang

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

1.1. Problemstellung

Betrachtet man die Vergangenheit der Banken unter dem Aspekt Kundengeschäft im Passivbereich und Eigenkapitalanforderungen, so kann man feststellen, dass Anleger nicht zuletzt durch eine stetig gestiegene Markttransparenz die Anlagemöglichkeiten einer Bank immer kritischer betrachten und gleichzeitig die Eigenkapitalanforderungen einem Wandel unterliegen, der immer noch anhält[1]. Auf Grund dieses Trends soll in diesem Praxisbericht untersucht werden, ob durch die Herausgabe von Genussscheinen einerseits ein interessantes Produkt für Anleger geschaffen werden kann und andererseits eine attraktive Stärkung des haftenden Eigenkapitals herbeigeführt werden kann.

1.2. Abgrenzung des Themas

Zuerst einmal soll auf die Merkmale und Ausstattungsmöglichkeiten von Genussscheinen eingegangen werden. Auf Grund der Vielfältigkeit von Möglichkeiten der Ausstattung soll hier auf die gängigsten Ausstattungsmerkmale eingegangen werden, da damit ein Großteil an Genussscheinen abgedeckt wird und die nicht mit aufgeführten Varianten sich hieran anlehnen.

Im weiteren Verlauf soll auf die Anlagemöglichkeit in Genussscheinen mit ihren Vor- und Nachteilen eingegangen werden.

Im letzten Kapitel wird dann auf die Möglichkeit eingegangen, mit der Emission von Genussscheinen das haftende Eigenkapital zu stärken. Insbesondere wird hier auf das haftende Eigenkapital einer Genossenschaftsbank eingegangen.

2. Wesen und Ausstattungsmerkmale von Genussscheinen

2.1. Wertpapiere zwischen Aktien und Anleihen

Bedingt durch Ihre Merkmale lassen Genussscheine sich im Gegensatz zu anderen Anlageinstrumenten nicht in die Kategorie Aktien oder Anleihen einsortieren. Sie können als Inhaber-, Namens- oder Orderpapiere ausgegeben werden.[2]

Da der Gesetzgeber den emittierenden Unternehmen viel Spielraum beim Festlegen der Bedingungen lässt, gibt es eine große Bandbreite an Ausstattungsmerkmalen.[3] Daher ähneln manche Genussscheine eher einer Aktie, andere hingegen eher einer Anleihe.

Wie bei einer Anleihe bekommen Inhaber eines Genussscheines mit fester Verzinsung jährlich einen festen Ausschüttungsbetrag. Im Gegensatz zu Anleihen werden Genussscheine jedoch nachrangig emittiert. Für den Anleger bedeutet dies, dass er bei einer Liquidation des Emittenten seinen angelegten Betrag erst nach Befriedigung aller vorrangigen Gläubiger ausgezahlt bekommt.

Genussscheine mit einer variablen Ausschüttung, die an die Dividende oder die Rendite des Unternehmens gekoppelt ist, ähneln eher einer Aktie. Hier richtet sich ähnlich einem Teilhaberpapier die Ausschüttung nach dem Unternehmensergebnis. Im Gegensatz zu einer Aktie hat der Genussscheininhaber jedoch keine Aktionärsrechte. Er nimmt also nicht an der Hauptversammlung teil und hat auch kein Stimmrecht, Auskunftsrecht oder Bezugsrecht.

Genussscheine können von Unternehmen unterschiedlicher Rechtsform zur Kapitalbeschaffung ausgegeben werden. Bei Aktiengesellschaften ist gemäß § 221 Abs. 1 AktG der Beschluss der Hauptversammlung mit mindestens 75 % des anwesenden Kapitals erforderlich. Die Aktionäre haben auch bei Genussrechten analog zu jungen Aktien gemäß § 221 Abs. 4 AktG ein Bezugsrecht.

2.2. Ausstattungsmerkmale

Allgemein gilt für alle Genussscheine, dass die Ausschüttung und damit die Rendite umso höher ist, je schlechter die Bonität des Emittenten und damit verbunden je höher das Risiko ist.

Abgesehen davon gibt es aber auch Ausnahmen. Durch Hamburger Börsenhändler wurde zu Gunsten der Aktion Sorgenkind einen Tag lang der Reeperbahn-Genussschein an der Hamburger Börse notiert. Auf dem Papier selbst ist zu lesen:“ Der Inhaber dieses Genussschein ist zu einer kostenlosen Stichprobe berechtigt“[4]. Das Papier brachte der Aktion Sorgenkind DM 500.000 ein. Auch wenn diese Papiere nur einen Tag lang an der Börse gehandelt wurden, können sie durchaus auch im Hinblick auf Rendite interessant sein. Da der Druckstock nach der Emission vernichtet wurde, ist die Stückzahl limitiert. Dadurch handelt es sich, ähnlich den Aktien der “Helgoländer Straßenbahn”, um Sammlerstücke, die später einmal ein Vielfaches ihres ursprünglichen Wertes haben.[5]

2.2.1. Genussscheine mit fester Ausschüttung

Der weitaus größte Teil an Genussscheinen wird mit einer festen Verzinsung emittiert und ähnelt damit einer Anleihe. Der Anleger bekommt hier einen festen Zins von zum Beispiel 6 %. Dieser wird auf den Nominalwert berechnet und einmal im Jahr nach der Hauptversammlung ausgeschüttet.[6]

2.2.2. Genussscheine mit variabler Ausschüttung

Ein geringer Teil an Genussscheinen wird mit einer variablen Ausschüttung emittiert. Die Ausschüttung richtet sich hier nach der Dividende oder nach der Rendite des Unternehmens. Gerade hier ist zu beachten, an welche Rendite die Ausschüttung gekoppelt ist, etwa an die Dividendenrendite oder an die Kapitalrendite, da hier große Unterschiede bestehen können.

[...]


[1] Vgl. Wolf, Birgit: Die Eigenmittelkonzeption des § 10 KWG, Februar 2000, Seite 6 f., in: http://www.hfb.de/Dateien/Arbeitsbericht20.pdf vom 15.11.2003, 16:32 Uhr.

[2] Vgl. Hadeler, Thorsten, Winter, Eggert: Genussschein, in: Gabler Wirtschaftslexikon, 15., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage, Wiesbaden 2000, S. 1245.

[3] Vgl. o.V.: Genussscheine, die renditestarken Wertpapiere zwischen Aktien und Anleihen, hrsg. von der DZ-Bank, Frankfurt am Main 2002, S. 4.

[4] van der Molen, Hugo: HUGO VAN DER MOLEN'S Scripophily site, http://home-1.tiscali.nl/~molen/scripophily/Duitsland.html vom 05.12.2003, 12:32 Uhr.

[5] Vgl. o.V.: Der besondere Tip, Reeperbahn-Genuss-Scheine, in: Efecten-Spiegel Nr. 39 vom 19.09.1985, Seite 8.

[6] Vgl. Bewersdorf, Dirk: Genussscheine, Seminarunterlagen an der Berufsakademie für Bankwirtschaft, Rendsburg 2003, S. 1.

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Genussscheine als Anlage- und Finanzierungsmöglichkeit in einer Genossenschaftsbank
Hochschule
Berufsakademie für Bankwirtschaft, Rendsburg
Note
1,5
Autor
Jahr
2004
Seiten
23
Katalognummer
V48220
ISBN (eBook)
9783638449861
Dateigröße
815 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Genussscheine, Anlage-, Finanzierungsmöglichkeit, Genossenschaftsbank
Arbeit zitieren
Dipl.-Kfm. Henning Peters (Autor:in), 2004, Genussscheine als Anlage- und Finanzierungsmöglichkeit in einer Genossenschaftsbank, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/48220

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