Die Minderheitenpolitik des Hohen Kommissars für Nationale Minderheiten der OSZE in Rumänien


Magisterarbeit, 2001

149 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Ausgangslage
2.1 Entwicklung nach 1989
2.2 Zentrale Konfliktlinien
2.3 Zur Entstehung der Konfliktlinien
2.4 Zur Rolle der Identität

3. Akteure
3.1 Die ungarische Minderheit
3.1.1 Der RMDSZ
3.1.2 Die Republik Ungarn
3.2 Die rumänische Seite
3.2.1 Die Präsidentschaft Iliescu
3.2.2 Die Koalitionsregierung nach 1996
3.3 Die Nationalisten
3.4 Der Hohe Kommissar für Nationale Minderheiten
3.4.1 Das Mandat
3.4.2 Der HKNM als Akteur der OSZE
3.4.3 Demokratisierungstheoretische Implikationen

4. Konfliktbearbeitung durch den HKNM
4.1 Arbeitsmethodik
4.1.1 Kommunikation als Methode
4.1.2 Die Annahme einer Vernetztheit der Konflikte
4.2 Die Anwendung der Methodik van der Stoels in Rumänien
4.2.1 Sondierung des Konflikts: der Antrittsbesuch
4.2.2 Die Krise nach dem Bildungsgesetz
4.2.3 Die Intervention Max van der Stoels
4.2.4 Der Streit um die ungarische Universität als Zentralkonflikt
4.2.5 Versuche der Restitution einer ungarischen Universität
4.2.6 Identität im Wandel: Das Konzept der Multikulturalität
4.2.7 Eine neue Charta für die Babeş-Bolyai Universität

5. Aktueller Stand des Minderheitenkonflikts
5.1 Die ungarische Minderheit
5.1.1 Der Ungarnverband
5.1.2 Ungarische Hochschulbildung
5.2 Die rumänische Gesellschaft
5.2.1 Parteienpolitische Ebene
5.2.2 Die Ebene politisch-kultureller Öffentlichkeit

6. Zusammenfassende Bewertung des HKNM

Literaturverzeichnis

Anhang

1. Einleitung

Das Land mit einer Sprache und einer Gepflogenheit ist

schwach und vergänglich. Daher gebiete ich Dir, mein Sohn, die

Ankömmlinge wohlgesinnt zu beschützen und zu schätzen, auf

dass sie sich bei Dir lieber aufhalten und wohnen als anderswo.[1]

István I, König von Ungarn (um 1020)

Die Ermahnungen des ersten ungarischen Königs an seinen Sohn vor etwa 1.000 Jahren sollten als Leitlinien dienen für die Politik eines noch jungen Landes in Europa. Sie sind zugleich Aus­druck einer pragmatischen Staatsführung in einer Region, die Durchzugsgebiet verschiedener Völker war, wie auch eines Staatsverständnisses, das vor dem Hintergrund nationalisierender Politikstile im heutigen Europa und der damit verbundenen Krisen ungewöhnlich fortschrittlich wirkt. Die Vermittlung eines solch pragmatischen Staatsverständnisses, nach dem verschiedene Volksgruppen gleichberechtigt miteinander leben können, möchte ich auch als das Ziel des kri­senpräventiven[2] Ansatzes Max van der Stoels herausarbeiten, der zwischen 1993 und 2001 das Amt des Hohen Kommissars für Nationale Minderheiten (HKNM) der Organisation für Sicher­heit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) bekleidete und von Beginn an in dieser Region tätig war. Der HKNM ist als Institution der OSZE beauftragt, zur Entschärfung bedrohlicher ethni­scher Spannungen in den OSZE-Mitgliedsstaaten beizutragen. Sein Amt wurde im Jahre 1993 geschaffen und wird allgemein mit positiven Bewertungen versehen. Umfassende Untersu­chungen zu seiner Arbeit existieren bislang jedoch nicht. Am Fallbeispiel seiner Involvierung in dem Konflikt zwischen ungarischer und rumänischer Ethnie in Rumänien möchte ich die Arbeit dieser Institution daher im Folgenden näher untersuchen. Hierzu wird nach der Arbeitsweise, nach der Methodik sowie nach Zielen, Erfolgen und Misserfolgen gefragt werden müssen. Da es bislang mit Max van der Stoel nur einen einzigen Amtsträger gab, der einen individuellen Ar­beitsstil entwickelte, wird die Untersuchung des Amtes an der Mandatsinterpretation Max van der Stoels ausgerichtet sein. Aus seinem Arbeitsansatz soll deutlich werden, dass seine Involvie­rung nicht nur internationale Konfliktvermittlung, nicht nur Mediation bedeutete, sondern poli­tisch auf die Schaffung von Bedingungen ausgerichtet war, die den Frieden nachhaltig ermöglichen sollten.

In einem ersten Schritt wird zunächst die Ausgangssituation und Konfliktlage in Rumänien ver­anschaulicht werden, wo Anfang der neunziger Jahre eine interethnisch polarisierte Krisensitua­tion entstanden war, die in ihrer Reichweite destabilisierende Züge annahm. Diese Entwicklung wird zum einen auf der Ebene der Ereignisgeschichte nach 1989 und zum anderen in der Ana­lyse der wesentlichen Konflikte nachgezeichnet. Durch diese doppelte Vorgehensweise soll zweierlei geleistet werden: (1) die Kenntnis der Wandlungsprozesse des Konfliktverlaufs in der zeitlichen Perspektive und (2) eine Strukturierung der politischen Debatten entlang der zentralen Konfliktlinien. Als die beiden diskursbestimmenden Hauptkonfliktthemen werden die ungari­schen Forderungen nach „Autonomie“ und „Bildung“ beleuchtet werden. Um die Ausgangslage zu verstehen, wird in diesem Zusammenhang ein historischer Rückblick erfolgen. Dieser gründet auf der Prämisse, dass die Krisen nach 1989 einen historischen Vorlauf besitzen bzw. durch die Akteure historisch begründet werden. Darauf folgend wird der Aspekt der Identitätsbildung ein­gehender untersucht werden. Dies geschieht mit einer doppelten Begründung: einerseits unter der Annahme, dass das entscheidende Merkmal zur Schaffung und Aufrechterhaltung ethnischer Spannungen die Stiftung einer konfliktfördernden nationalen/ethnischen Identität ist; anderer­seits unter dem bedeutenden Gewicht, das dem identitätspolitischen Apekt bei der Konfliktbear­beitung durch den HKNM zugemessen wird.

Anschließend werden die für den gegebenen Zeitraum relevanten Akteure näher beleuchtet. Auf der nationalen Ebene gehe ich hierbei von einer Zentralität der politischen Parteien aus, werde aber individuelle Akteure aufgrund regionalspezifischer Gegebenheiten nicht gänzlich ausblen­den. Die Darstellung der Parteien Rumäniens fokussiert auf deren für die vorliegende Arbeit relevanten Verfasstheit und ihrer Positionierung entlang des als zentral angenommenen cleavages „Ethnos“.[3] Daneben sollen die verschiedenen Regierungen der Republik Ungarn als für diesen Konflikt relevante externe Akteure in einem Kapitel diskutiert werden. Als herausra­gender internationaler Akteur wird der Hohe Kommissar beleuchtet werden, indem zunächst ein Blick auf die in seinem Mandat erteilten Kompetenzen als Grundlage seiner Tätigkeit geworfen wird. Im Anschluss wird nach seiner Position als Akteur der OSZE vor dem Hintergrund des internen Wandlungsprozesses der „Organisation“ sowohl auf institutionell-methodischer wie auch auf programmatischer Ebene gefragt werden. Weitere internationale Akteure wie der Euro­parat oder die Europäische Union können im Rahmen dieser Untersuchung nicht näher analysiert werden. Wo ihr Einfluss relevant erscheint, wird auf sie verwiesen werden. Im Falle des Min­derheitenkonflikts kommt ihnen als aktiver Akteur im Vergleich zum HKNM aber weniger Ge­wicht zu. Die Tätigkeit des Hohen Kommissars während seiner Involvierung im ungarisch-rumänischen Konflikt erreichte ab einem bestimmten Zeitpunkt einen sehr hohen Grad an Spezi­alisierung, der über allgemeinere Empfehlungen anderer internationaler Akteure weit hinaus­reichte, und der es daher erlaubt, die Arbeit des HKNM weitgehend unabhängig von anderen internationalen Akteuren zu analysieren.

Die Methodik und Zielsetzungen des Hohen Kommissars, sowie deren Umsetzung in Rumänien werden schließlich das vierte Kapitel der Arbeit bestimmen. Hier wird zu zeigen sein, wie Max van der Stoel als erster Hoher Kommissar die Möglichkeit ergriff, das Mandat und damit das Amt in eine bestimmte Richtung zu interpretieren, die in einer spezifischen Akzentsetzung und „Überbetonung“ von im Mandat zugeteilten Kompetenzen seine – unter gegebenen Rahmenbe­dingungen – persönliche Herangehensweise an Konflikte zum Ausdruck bringt. Ausgangspunkt werden daher Max van der Stoels eigene programmatische Aussagen sein, die mit Erkenntnissen aus der Forschung angereichert und gegeneinander abgeglichen werden, sodass aus seinen Äuße­rungen am Ende ein Gesamtbild seiner Interpretation des Mandats entstehen kann. In diesem Teil soll evident werden, wodurch sich sein krisenpräventiver Ansatz auszeichnet. Hierzu sollen zwei grundlegende arbeitsmethodische Annahmen van der Stoels hervorgearbeitet werden: die der Konfliktregulierung durch Kommunikation und die der Vernetztheit der Konflikte, also die Annahme, dass die Lösung eines „zentralen“ Konflikts spill over -Effekte auf andere Konfliktfel­der erzielt. Überlegungen zur Konfliktkommunikation in diesem Kapitel wie auch zur Identitäts­bildung im ersten Kapitel der Arbeit können nur im Rahmen der Relevanz für die vorliegende Untersuchung eingearbeitet werden. Von einer umfassenden Darstellung verschiedener For­schungsströmungen muss daher zugunsten der Ausführung des eigenen Ansatzes Max van der Stoels abgesehen werden.

In einem zweiten Schritt soll die Anwendung der durch den HKNM entwickelten Mittel in Ru­mänien untersucht werden. Hierzu ist ein chronologisches Vorgehen erforderlich, um die wech­selseitige Dynamik von Anpassungsreaktionen des Hohen Kommissars und der Weiterentwick­lung der Konfliktlage nachvollziehen zu können. Die Arbeit gründet dabei auf der Annahme, dass Max van der Stoels programmatische Aussagen bei seiner Involvierung in praxi von Rele­vanz waren. Die Analyse wird dabei drei empirisch ermittelte Arbeitsphasen des HKNM in Ru­mänien erkennen lassen: eine anfängliche der Konfliktsondierung, eine Konzentration auf einen zentralen Konfliktgegenstand und schließlich eine letzte Phase, in der für diesen eine Lösung implementiert werden soll. Die Involvierung des HKNM in dem Konflikt über die drei Phasen hinweg lässt somit einen Konzentrationsprozess hin zu einem zentralen Konfliktgegenstand er­kennen. Diesen bildet im Falle Rumäniens der Wunsch der ethnischen Ungarn nach Wieder­gründung einer staatlichen ungarischen Universität. Der Grund für die Auswahl dieses Konflikt­gegenstands und seine Bearbeitung werden genauer untersucht werden müssen. Hierbei wird danach gefragt werden, ob eine van der Stoels Konzeption entsprechende besondere Problem­struktur vorlag, die die Möglichkeit eröffnete, über die Regulierung dieser Angelegenheit auf­grund der Annahme einer Vernetztheit der Konflikte ein weiterreichendes Konfliktfeld zu bearbeiten.

Abschließend soll die Arbeit Max van der Stoels unter Berücksichtigung seiner Zielsetzungen in Bezug auf den Minderheitenkonflikt evaluiert werden. Dies geschieht im Vergleich zu der Situation, die als Ausgangslage diagnostiziert wurde. Die Konfliktlage nach Beendigung der Arbeit Max van der Stoels wird sowohl auf der parteienpolitischen Ebene wie auch hinsichtlich einer umfänglicheren gesellschaftlichen Ebene der politischen Kultur und des interethnischen Zusammenlebens evaluiert werden. Hierzu wird nach der Wandlung der Forderungen und An­sprüche der Akteure und nach der Übereinstimmung der durch die staatlichen Institutionen imp­lementierten Maßnahmen mit den Empfehlungen des Hohen Kommissars gefragt werden. Über den engen Regelungsbereich einzelner Konfliktobjekte hinaus muss bei der Evaluierung der Arbeit des HKNM der Blick auf die generelle Lage der Minderheiten in der rumänischen Gesell­schaft gerichtet sein. Am Ende werden die Ergebnisse der Evaluation bezüglich der Leistungen und Defizite des Hohen Kommissars sowie seiner Arbeitsmethodik und Handlungsmacht zu­sammengefasst. Ziel der Analyse soll die Frage nach der Praktikabilität der Institution „HKNM“ sein. Dazu sollen untersucht werden: (1) die Institution des HKNM in ihrer Spezifik als Konfliktregelungsinstrument der OSZE, (2) die Mittel, die bei der Verfolgung dieses Zieles zur Verfügung stehen bzw. angewendet werden und (3) wie die Ergebnisse der Arbeit des HKNM im Falle Rumäniens zu bewerten sind. Die Frage nach der Effektivität seines Amtes, wird aufgrund der vielen (teilweise weitgehend unberücksichtigten) Akteure und des komplexen Zusammenwirkens verschiedener Faktoren nicht abschließend geklärt werden können.

2. Ausgangslage

2.1 Entwicklung nach 1989

„Am 20. Dezember 1989 geriet Temeswar vollkommen unter die Herrschaft der Bevölkerung und wurde somit eine freie Stadt in dem großen Gefängnis, in das sich Rumänien in jenen Tagen verwandelt hatte“[4], heißt es in der Proklamation von Timişoara, die Initiatoren der Revolution von 1989 im März 1990 veröffentlichten. Der Umsturz hatte am 16. Dezember in Timişoara begonnen, als sich 5.000 Menschen vor dem Haus des gegen Totalitarismus und Fremdenfeind­lichkeit predigenden ungarisch-reformierten Priesters László Tőkés versammelten und gegen dessen Strafversetzung bzw. gegen den Terror und Mordversuche der rumänischen Geheimpoli­zei Securitate protestierten.[5] Vier Tage später versammelten sich 100.000 Menschen in Timişoara, die Revolution griff auf Bukarest und andere Städte über, und am 22. Dezember wurde Ceauşescu gestürzt.[6]

Die Proteste des Jahres 1989 begannen ethnisch indifferent mit gemeinsamen Demonstrationen von Rumänen, Serben, und Ungarn. Bereits im Juni 1989 hatten sich in der Ungarisch-Rumäni­schen Erklärung Angehörige der rumänischen und ungarischen Intelligenz auf Menschenrechte und normale Beziehungen zwischen den beiden Völkern verpflichtet und gefordert, dass kultu­relle Autonomie gewährleistet werden und Siebenbürgen sich zum Modell kulturellen und reli­giösen Pluralismus wandeln solle.[7] Unmittelbar nach dem Sturz Ceauşescus existierte somit eine interethnische Konstellation, die auf Kooperation ausgerichtet war. Dies spiegelte sich in der Regierungsbeteiligung ethnischer Ungarn sowie der Zusage der neuen Regierung wider, Indivi­dual- und Kollektivrechte für Minderheiten zu garantieren. In Cluj wurde das Rathaus drei­sprachig beschildert, und in Braşov das neue Jahr zu Silvester dreisprachig begrüßt.[8] Anfang Januar 1990 kündigte Ministerpräsident Petre Roman die Wiedereröffnung einer eigenständigen staatlichen ungarischen Universität an.[9]

Die ethnisch indifferente kooperative Grundstimmung wurde jedoch bald von einer ethnischen Spaltung der Gesellschaft abgelöst. Noch im Frühjahr 1990 wurde der Solidarisierungseffekt von Mehrheit und Minderheit angesichts der bevorstehenden Wahlen und der Versuche der Ungarn, die Versprechungen vor allem nach eigenen Bildungsinstitutionen auch umzusetzen, verspielt. Zweifel am tatsächlichen Reformwillen der „neuen“ Machthaber – vornehmlich alte Kader der zweiten Reihe – waren bereits Ende Januar laut geworden, als der Vorsitzende der Frontul Salvării Naţionale/Front der Nationalen Rettung (FSN), Ion Iliescu, ein Mehrparteiensystem nach westlichem Muster als überholt bezeichnet hatte, und die bis zu den Wahlen interimsmäßig agierende FSN entgegen früheren Äußerungen beschloss, bei den Wahlen als politische Partei anzutreten und sich das gesamte Staatsvermögen einzuverleiben.[10] Bereits am 31. Dezember 1989 hatte die FSN ein Gesetz verabschiedet, wonach zur Gründung von politischen Parteien lediglich 251 Mitglieder nachgewiesen werden mussten.[11] In der Folge dieser scheinpluralisti­schen Bestimmung entstand ein „Zu-Viel-Parteiensystem“[12], indem sich 200 teilweise sehr kleine Parteien registrierten, von denen viele als Satellitenparteien der FSN fungierten und unter ähnlichem Namen wie Oppositionsparteien gezielt Desinformation verbreiteten. Das im Januar 1990 verabschiedete Gesetz über Versammlungs- und Demonstrationsrecht wurde noch im sel­ben Monat erheblich eingeschränkt. Im März 1990 wurde ein Dekret-Gesetz verabschiedet, das die Gründung eines neuen Geheimdienstes mit weit reichendem Zuständigkeitsbereich legali­sierte und niemals im offiziellen rumänischen Gesetzesblatt veröffentlicht wurde. Der Zugriff auf das staatliche Fernsehen lockerte sich während der gesamten Präsidentschaft Iliescus nicht[13], die bis Ende 1996 andauerte.[14] Für ihre Wahlkampfzwecke griff die FSN bereits seit Frühjahr 1990 auf die fremdenfeindliche und nationalistische Rhetorik des Ceauşescu-Regimes zurück und begann auf diese Weise einen „Vernichtungskampf gegen alle Andersdenkenden“.[15] Sie mobilisierte die Bergarbeiter des Jiu-Tals, die unter Führung alter Securitate-Spezialisten mehr­mals in Bukarest einfielen, um Demonstranten zu verprügeln sowie Büros oppositioneller Parteien und kritischer Zeitungen zu verwüsten.[16] Antioppositionelle Hetzkampagnen und nationalistische Rhetorik ebbten auch in der Folgezeit nicht ab und erreichten einen Gipfelpunkt gesellschaftlicher Legitimierung, als in den Jahren 1994/95 ultranationalistische Parteien in die Regierung geholt wurden, und das Land den widerstrebend beschrittenen Weg zur Demokratie gänzlich zu verlassen drohte.

Im Zuge der mangelnden Reformwilligkeit der neuen Regierung einerseits und der stärker wer­denden Forderungen nach Reformen der ethnischen Ungarn andererseits verschärfte sich das politische Klima hin zu einer krisenhaften Konstellation. In den Positionsdifferenzen über das Tempo der Reformen der ungarischen Mehrheit auf der einen Seite und dem aus alten autokrati­schen Regimeeliten bestehenden breiten Regierungspakt FSN auf der anderen Seite entstand das für die postrevolutionäre Gesellschaft Rumäniens charakteristische ethnisch definierte Diffe­renzmuster. Bezüglich der Ungarn, der bedeutendsten Minderheit Rumäniens[17], manifestierte sich dies in einer in steigendem Maße verfeindeten Oppositionsstellung. Neu gegründete Organi­sationen wie die Vatra Românească/Wiege Rumäniens[18], eine in Siebenbürgen operierende soziokulturelle, romanozentrische Vereinigung, trugen zur Zementierung der ethnischen Spal­tung bei, indem sie den ethnischen Diskurs stärkten und anti-magyarische Demonstrationen organisierten. Dies kulminierte am 15. März 1990, dem Jahrestag der ungarischen Revolution des Jahres 1848, mit blutigen Ausschreitungen in Tîrgu Mureş. Hierbei wurden die Ungarn des Separatismus und Irredentismus beschuldigt und angeklagt, ungarische Fahnen aufgezogen und rumänische Denkmäler geschändet zu haben. Daraufhin wurden lokale Repräsentanten der ethni­schen Ungarn mit Äxten und Knüppeln überfallen, und es entstand eine „Massenschlacht zwi­schen Rumänen und Ungarn“[19], bei der acht Menschen getötet und weit über 300 verletzt wurden.[20] Die „bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen“[21] von Tîrgu Mureş änderten das interethnische Klima im ganzen Land endgültig, ein friedlicher Ausgleich zwischen den Volksgruppen schien in die Ferne gerückt. Weitere Zusammenstöße in Cluj, wo seit 1992 mit Gheorghe Funar der neben Corneliu Vadim Tudor berüchtigtste Nationalist des Landes als Bür­germeister amtierte, schürten die Furcht vor zukünftigen gewalttätigen Ausschreitungen und ließen das Problem der ungarischen Minderheit zu einem von „east Europe’s most intractable and long-running ethnic dispute[…]“ werden[22], der auf den verhärteten Positionen rumänischer Nationalisten, Exkommunisten, aber auch der Magyaren basierte. Gestützt wurde dies ferner von der konservativen Regierung Ungarns unter József Antall, der sich im August 1992 als Minister­präsident von 15 Millionen Ungarn bezeichnete[23], und dessen Außenpolitik am Ende seiner Amtszeit als Risikofaktor in der Region betrachtet wurde.[24]

2.2 Zentrale Konfliktlinien

Angesichts der enthusiastischen Zusicherungen von Minderheitenrechten in internationalen Ver­einbarungen im Zuge der politischen Veränderungen nach 1989, aber auch hinsichtlich der histo­rischen Erfahrungen und der Bürde des Nationalkommunismus des Ceauşescu-Regimes, hofften die siebenbürgischen Ungarn durch das „Prinzip der wissenschaftlichen und administrativen Dezentralisierung“[25] vor allem zwei Ziele erreichen zu können: ungarischsprachige Bildung „from the kindergarten to the native language university“[26] sowie weitreichende Selbstbestim­mung in Form verschiedener Arten von Autonomie.

a) Autonomie

Das Konzept der Autonomie galt der politischen Organisation der Ungarn, dem Romániai Ma­gyar Demokrata Szövetség/Demokratischer Ungarischer Verband Rumäniens (RMDSZ)[27], von Beginn an als sakrosankt und in Abgrenzung zu den Optionen „Grenzrevision“, „Sezession“ und „innere Selbstverwaltung“ als die im Rahmen liberaler Demokratien konfrontationsärmste Lö­sung.[28] Das Konzept der Autonomie verweist zunächst auf zwei Dimensionen: die interne der Selbstbestimmung innerhalb einer Gruppe und die externe der Partizipation dieser Gruppe oder Teilen von ihr in der internationalen Außenwelt.[29] In der Terminologie verschiedener Autonomiekonzeptionen kann die territoriale Autonomie Formen der externen Dimension an­nehmen, während die Personal- oder Kulturautonomie der internen Dimension zuzurechnen ist. Zwischen den beiden Extremen befindet sich die administrative Autonomie, die vor allem auf Dezentralisierung gründet und deren entscheidende Trennungslinie zur personalen Autonomie darin besteht, dass es sich bei der Personalautonomie um die Gewährleistung von Individual­rechten, bei der administrativen Autonomie um die von Kollektivrechten handelt.[30] Eine zweite Trennungslinie zwischen den Autonomiekonzeptionen verläuft entlang der Anwendung von Rechten auf Gebiete bzw. der Anwendung auf Personen.[31] Während die gruppeninterne Selbstbestimmung weitgehend unproblematisch ist, droht die Territorialautonomie – obwohl sie dies nicht inkludiert – möglicher Vorläufer einer Sezession zu sein. Ruth Lapidoth verweist da­her darauf, dass „autonomy is not a panacea, but only a tool or a framework that can constitute an adequate compromise if the parties are looking for one“.[32] Genau diese Grundvoraussetzung war in der politisch gespannten Atmosphäre Rumäniens nicht gegeben. Gestärkt durch die weit­gehend bedingungslose Unterstützung der Republik Ungarn bestand der RMDSZ auf Verwirkli­chung aller drei Autonomieformen (personal, administrativ, territorial). Überdies verschärfte sein ungeschickter Politikstil die Spannungen zusätzlich. Da die geforderten Autonomien anfangs inhaltlich nicht en détail ausformuliert waren[33], und immer wieder maximalistische Forderungen wie die nach einem Referendum über Territorialautonomie für das Széklerland im Oktober 1991 auf die politische Agenda gelangten, konnte der RMDSZ nie glaubwürdig gegen nationalistische Angriffe kontern. Diese verliefen entlang von vier Argumentationsketten[34]: (1) der Gefährdung der territorialen Integrität Rumäniens, d.h. der Sezession; (2) der Gefahr der illoyalen Staatsbür­ger; (3) der unberechtigten Forderungen angesichts bereits existenter Minderheitenrechte; (4) parteipolitischer Argumente.

Die interethnische Krisensituation amalgamierte sich in zahlreichen materiellen Einschränkun­gen von Minderheitenrechten. Mit dem Gesetz 69/1991 wurden Sprachregelungen in der örtli­chen Verwaltung beschränkt. Während das bislang gültige Nationalitätenstatut aus dem Jahre 1945 die Kommunikation mit lokalen Behörden in der Minderheitensprache ab einem Minder­heitenanteil von 30% festsetzte[35], forderte das neue Gesetz den Gebrauch des Rumänischen selbst in dem Falle, wenn beide Seiten die Minderheitensprache sprechen oder gar beide dersel­ben Minderheit angehören.[36] Schriftverkehr, der bislang ebenfalls ab einer Quote von 30% in der Minderheitensprache geführt werden durfte, erlaubte das neue Gesetz nur noch unter Hinzufü­gung einer rumänischen Übersetzung.[37] Am 8. Dezember 1991 wurde gegen die Stimmen der ungarischen Vertreter und einiger rumänischer Abgeordneter (inkl. des Justizministers) die neue Verfassung verabschiedet.[38] Diese definierte Rumänien als einheitlichen und unteilbaren Nationalstaat, dessen Amtssprache das Rumänische ist.[39] Die Bürger gelten ohne Unterschied in Nationalität, ethnischer Abstammung, Sprache oder Religion als gleich, wobei die Grundlage des Staates jedoch „the unity of the Romanian people“ bildet (Art. 4). Minderheiten genießen zwar Schutzrechte bezüglich ihrer Identität, allerdings müssen diese konform gehen mit den „prin­ciples of equality and non-discrimination in relation to the other Romanian citizens“ (Art. 6). Entsprechend Art. 11 gelten ratifizierte internationale Verträge als nationales Recht, wobei inter­nationales Recht die nationale Legislation bricht (Art. 20). Als Prinzip der lokalen Administra­tion setzt Art. 118 Dezentralisierung fest. Im Vergleich zu früheren Bestimmungen wurde das Recht, die Muttersprache vor Gericht zu benutzen, erheblich eingeschränkt (Art. 127). Minder­heiten, deren Stimmenanteil bei Parlamentswahlen die erforderliche Stimmenzahl für ein Mandat nicht erreicht, dürfen aber dennoch einen Abgeordneten in das Unterhaus delegieren (Art. 59). Obwohl die Bestimmungen der Verfassung sicherlich nicht ab ovo auf Assimilation ausgelegt sind, konnten sie von der zunehmend nationalistischeren Regierung gegen die Minderheiten missbraucht werden.[40] Die Gefahr, die die ungarischen Vertreter in den Bestimmungen der Verfassung sahen, drückte sich in einem Gesetzeskommentar von Experten aus, die am Entwurf mitgearbeitet hatten und die einen Staat nicht als organisierte menschliche Gemeinschaft sahen, sondern als das Resultat eines langen historischen Prozesses, der auf gemeinsamer ethnischer Abstammung, Sprache, Kultur, Religion, psychologischen Charakteristika, Traditionen, Wün­schen, Geschichte und Territorium beruhe und die Minderheiten somit ausschloss.[41] Eine prekäre Lage für die Minderheiten entstand schließlich ab 1994, als „hatred against minorities (mainly the Hungarians) became state policy“.[42]

In der Folge versuchten Minderheitenvertretungen entsprechend der Auflagen für die Aufnahme Rumäniens in den Europarat[43] mittels eines Gesetzes bezüglich Minderheitenfragen ihren Status und Rechte festzuschreiben. Im Mai 1995 lagen drei verschiedene Entwürfe eines Minderheitengesetzes vor.[44] Der ungarische Vorschlag enthielt erstmals genauere Formulierungen umfassender Autonomierechte[45], wurde jedoch nicht im Parlament diskutiert. Stattdessen schleppten sich die Vorbereitungen für ein Minderheitengesetz in „beunruhigender Lethargie“[46] voran. Ein parlamentarischer Sonderausschuss kam schließlich im Mai 1995 zu dem Ergebnis, dass der Vorschlag der Ungarn verfassungswidrig sei und darüber hinaus kein Bedarf für ein Minderheitengesetz bestehe.[47]

Im Sommer 1995 entbrannte heftigster Streit um die Aufnahme der Empfehlung 1201 der Par­lamentarischen Versammlung des Europarates in den durch den Stabilitätspakt für Europa gefor­derten Grundlagenvertrag zwischen der Republik Ungarn und Rumänien. Nachdem beim Gip­feltreffen des Stabilitätspakts im März 1995 trotz massiver Interventionen der EU und des ame­rikanischen Präsidenten der Vertrag nicht unterzeichnet werden konnte, entfachte die rumänische Regierung eine nationalistische Medienkampagne.[48] Für die ungarische Seite war die Inklusion der Empfehlung 1201 unabdingbar, deren Umsetzung auch Bedingung für die Aufnahme Rumä­niens in den Europarat gewesen war.[49] Sie garantierte den Gebrauch der Muttersprache im Um­gang mit staatlichen Behörden und Gerichten wie auch die öffentliche Beschilderung in der Minderheitensprache, wenn die jeweilige Minderheit einen wesentlichen Teil der Bevölkerung einer Region stellt (Art. 7).[50] Den Zankapfel bildete vor allem Art. 11, der Angehörigen nationa­ler Minderheiten in Regionen, in denen sie die Mehrzahl der Bevölkerung stellen, das Recht auf eigene Verwaltungseinrichtungen und einen besonderen Status einräumt. Obwohl der Europarat drei qualitativ unterschiedliche Möglichkeiten zur Umsetzung dieser Bestimmung erlaubt, pro­pagierte die Regierung den realiter nicht existenten Zwang, der ungarischen Minderheit territori­ale Autonomie und Kollektivrechte gewähren zu müssen und sich dadurch der Sezessionsgefahr auszusetzen.[51] Die ungarnfeindliche Kampagne fand Unterstützung bis tief in die Reihen der Opposition[52] und führte dazu, dass der ungarische kin-state[53] die Verhandlungen um einen Grundlagenvertrag bis Ende des Jahres 1995 einstellen musste. Auch nach Neuaufnahme der Verhandlungen zeichneten sich keinerlei Fortschritte ab[54], sodass erst im Vorfeld der rumäni­schen Wahlen und nach erheblichen Zugeständnissen Ungarns[55] der Vertrag am 16.9.1996 unter­zeichnet werden konnte.

In den Auseinandersetzungen um die Forderungen nach Autonomie standen sich zwei radikale Gegenpositionen gegenüber: die ungarische Minderheit um den RMDSZ auf der einen, die größtmögliche Dezentralisierung, Pluralisierung und Kollektivrechte, ein Modell nach schweize­rischem Vorbild anstrebte; der größte Teil der Vertreter rumänischer Parteien auf der anderen Seite, die auf Zentralisierung, Gleichheit und Individualrechte nach dem Muster des französi­schen Nationalstaats bauten. Zum Zeitpunkt der Verhandlungen um einen Grundlagenvertrag und ein Minderheitengesetz hatten sich die beiden Positionen soweit verfahren, dass eine sachli­che Kommunikation aus ihren eigenen Reihen heraus kaum mehr angestoßen werden konnte. Manche Beobachter sahen den RMDSZ in einer Position, in der sein einziges opportunes politi­sches Ziel darin bestehen musste, die Macht zu erlangen „in a space which should be determined also from a territorial point of view“.[56] Dies musste die rumänische Regierung bestärken, die die ungarischen Autonomiewünsche entlang einer doktrinären Liberalismus-Interpretation ablehnte, nach der jegliche Autonomierechte ein Privileg darstellen, das gegen Gleichheitsprinzipien ver­stoße. Diese Interpretation wiederum, die differenz- und kulturblind zentrale Prinzipien des Liberalismus verletzt, indem sie Gleichheit mit Uniformität verwechselt und liberale Werte wie Pluralismus negiert[57], verhärtete die Positionen der Ungarn auf der anderen Seite. Der Streit um Autonomie hatte sich somit in einem Teufelskreis verfahren, der die ethnische Polarisierung immer weiter vorantrieb.

b) Bildung

Dem hohen Bedeutungsmaß der hauptsächlich verwaltungspolitischen Forderung nach Autonomie entsprach auf kulturpolitischer Ebene die nach ungarischsprachigen Bildungsinstitutionen auf allen Ebenen. Dieses Politikfeld erlangte eine hohe Mobilisierungsmacht, weil die siebenbürgischen Ungarn als Folge der Assimilierungspolitik Ceauşescus staatliche Bildung in der Muttersprache als unabdingbar betrachteten, um ihre Identität und Kultur, d.h. ihr Überleben als Ungarn in der rumänischen Gesellschaft als gewährleistet zu sehen. Im Jahre 1990 begannen Wiedergründungen einiger separater In­stitutionen. Durch den Regierungsbeschluss 521 wurde im Mai 1990 das Bildungsgesetz von 1978 suspendiert, sodass das gesamte Bildungswesen bis 1995 ohne grundlegende Regelung blieb und lediglich auf Regierungsdekreten basierte. Die Regellosigkeit dieser Situation und die Tatsache, dass der Beschluss im Vergleich zu dem alten Bildungsgesetz einige Einschränkungen für Bildung in Minderheitensprachen brachte[58], ließ eine hochgradig politisierte Atmosphäre entstehen.[59] Verschärft wurde diese dadurch, dass die Verfassung von 1991 für Angehörige nationaler Minderheiten zwar prinzipiell das Recht garantierte, in ihrer Muttersprache unterrichtet zu werden, dies aber durch den Zusatz „the ways to exercise these rights shall be regulated by law“ einschränkte und zugleich festsetzte, dass „education of all grades shall be in Romanian“.[60] Die Bestimmungen sowohl des Beschlusses 521 wie auch der Verfassung sind ambivalent und konnten es somit nicht leisten, die hitzige Debatte abzukühlen. Diese Situation erregte Besorgnis auch bei internationalen Akteuren, die dazu aufriefen, ein Bildungsgesetz schnellstmöglichst zu verabschieden.[61] Der erste Entwurf eines neuen Bildungsgesetzes, den der Bildungsminister im Jahre 1992 vorgelegt hatte, war gefolgt worden von über 2.000 Ergänzungsvorschlägen diverser Akteure.[62] Der Ungarnverband initiierte nach einer Unterschriftenaktion im Juli 1994[63], bei der er innerhalb von drei Wochen eine halbe Million Unterschriften sammelte, einen eigenen Gesetzesantrag, der den Minderheiten die Freiheit einräumte, autonome, öffentliche Bildungseinrichtungen auf allen Ebenen zu organisieren.[64] Der Entwurf wurde vom Verfassungsgericht geprüft und für verfassungskonform befunden, dennoch lehnte das Parlament die Diskussion des Antrags ab. Dies betrachtete die ungarische Gemeinschaft als Signal, „that efforts to promote their interests through legal and democratic means would simply be ignored”.[65] Am 24. Juli 1995 unterzeichnete Ion Iliescu das neue Bildungsgesetz 84/1995[66], nachdem das Verfassungsgericht eine Woche zuvor eine Verfassungsklage des RMDSZ abgewiesen hatte. Das Gesetz löste bei der ungarischen Minderheit einen Sturm des Protests aus. Der für radikale Töne bekannte Weltverband der Ungarn bezeichnete es gar als „Erscheinungsform diktatorischer Restauration“. Minderheitenvertreter fürchteten eine zwangsweise Assimilation, indem nun selbst dort, wo bis­lang nicht auf Rumänisch unterrichtet wurde, dies nun initiiert werden könne[67], und in der Konsequenz die erforderliche Mindestzahl an Schülern/Schülerinnen für minderheitensprachli­chen Unterricht nicht mehr erreicht werden könnte. Weitere Bestimmungen schränkten den Un­terricht in der Muttersprache erheblich ein.[68] Im Herbst 1995 erreichten die interethnischen Beziehungen in Rumänien daraufhin einen Tiefpunkt. Ergänzungen zum Bildungsgesetz hielten auch internationale Organisationen für wünschenswert[69], dies allerdings war aufgrund der ver­härteten Fronten bis zu den Wahlen im November 1996 unmöglich.

Während der Anteil der Ungarn, die in irgendeiner Form Unterricht erhalten hatten, im Jahre 1992 mit 98% über dem Landesdurchschnitt lag, stellte sich die Situation in Bezug auf den Be­reich, auf den sich der HKNM in der dritten Arbeitsphase konzentrierte, dem der Hochschulbil­dung, anders dar. Mitglieder der ungarischen Volksgruppe waren zu Beginn der neunziger Jahre in Bezug auf Hochschulbildung mit 3,6% eines Jahrgangs im Vergleich zum Landesdurchschnitt von 5,1% deutlich unterrepräsentiert[70], weshalb zentrale Forderungen im Bildungssektor sich auf die Hochschulbildung konzentrierten, insbesondere die Wiedereröffnung der ungarischsprachi­gen Bolyai Universität in Cluj, der zentralen Bildungseinrichtung der Ungarn mit symbolischer Bedeutung. Diese wurde 1959 mit der rumänischen Babeş Universität zur Babeş-Bolyai Univer­sität zwangsvereinigt und in der Folge ungarische Strukturen innerhalb der Universität stetig abgebaut. Während im Jahr 1959 noch 2.470 ungarische Studenten an dieser Universität einge­schrieben waren, sank deren Zahl auf 661 im Jahre 1989.[71] Im Jahre 1965 graduierten noch 90% der an der Babeş-Bolyai Universität eingeschriebenen Studierenden in den ungarischen und nur 10% in den rumänischen Sektionen. Dieses Verhältnis hatte sich im Jahr 1994 genau umge­kehrt.[72] Nachdem der Ministerpräsident Petre Roman bereits Anfang 1990 die Wiedereröffnung einer staatlichen ungarischen Universität verkündet hatte, forderte dies auch der RMDSZ in sei­nem im April 1990 verabschiedeten Programm.[73] Bereits am 17. März war die Bolyai Gesell­schaft gegründet worden, deren erstrangiges Ziel in der Etablierung einer eigenständigen ungari­schen Hochschulbildung in Rumänien bestand.[74] Die Eröffnung einer solchen Institution war ursprünglich schon für Herbst 1990 geplant, wurde dann aber verschoben.[75] Mit der Annäherung der FSN an die extremistischen Parteien wurde die Wiedergründung immer unwahrscheinlicher. Bei einem Treffen der Kultusminister Rumäniens und Ungarns, Liviu Maior und Ferenc Mádl, in Oradea im Mai 1993 verkündete Maior bereits, eine staatlich finanzierte ungarische Universität in Rumänien sei nicht zeitgemäß. Im gleichen Monat teilte der Sprecher Ion Iliescus dem Präsi­denten der Bolyai Gesellschaft, Sándor Balázs, mit, die Wiedergründung der Bolyai Universität sei als „Maßnahme der Segregation“ abzulehnen.[76] Im Zuge der Nationalisierung des Minderhei­tendiskurses in der rumänischen Gesellschaft hinterfragte ein signifikanter Anteil der rumäni­schen Elite die Notwendigkeit eigener minderheitensprachlicher Bildungsstrukturen, die mit Forderungen wie der Garantie dafür, „hogy a nemzeti kisebbségek alaposan elsajátítsák az anyanemzet történetét és kultúráját“[77] [dass die nationalen Minderheiten sich die Geschichte und Kultur der Mutternation grundlegend aneignen] können sollen, als autonomistische Keimzelle des Separatismus galten.[78] Dies betraf insbesondere die Wiedereröffnung der Bolyai Universität, die der Ungarnverband beständig forderte und selbst in seinem Vorschlag für ein Bildungsgesetz der nationalen Minderheiten von 1994 verankerte (Art. 16). Im Bildungsgesetz 84/1995 wurden der Neugründung nichtrumänischsprachiger Hochschulsektionen enge Grenzen gezogen und die Restituierung der Bolyai Universität somit verboten (Art. 122, 123). Die Wiedergründung musste daraufhin von den siebenbürgischen Ungarn vertagt werden, blieb aber als mittel- bis langfristige Zielsetzung zentral.[79]

2.3 Zur Entstehung der Konfliktlinien

Wie in den meisten Konflikten in Südosteuropa, das als klassisches Durchzugsgebiet häufigen Herrschaftswechseln unterlegen war, traten im Zuge der nationalen Staatsbildungen im 19. und 20. Jahrhundert historisch legitimierte gegenseitige Herrschaftsansprüche auf dieselben Gebiete auf. Die Lage in Siebenbürgen[80] folgt diesem Muster, ist jedoch zugleich atypisch und deshalb von besonderer Brisanz, da hier in Folge des Ersten Weltkrieges eine Grenze strittig wurde, die bis dato zu den beständigsten Europas gehörte.[81] Im 19. Jahrhundert war von ungarischer Seite versucht worden, den bestehenden multinationalen Staat, in dem die ungarische Volksgruppe kaum die Mehrheit ausmachte, in einen ungarischen Nationalstaat umzudefinieren, der auf Grund seiner geografischen Lage im Karpatenbecken eine „natürliche“ politische Einheit bilde.[82] Seitens der Rumänen hingegen wurde im Zuge ihres „nationalen Erwachens“ ein Mythos ge­zimmert, der von einer dakisch-römischen Symbiose, d.h. der „Einpflanzung der römischen Macht in den thrakischen und möso-getischen Grund“[83] ausgeht. Dieser bilde den Ursprung des rumänischen Volkes, welches diese „römische Erbschaft für immer“ bewahrt habe.[84] Der zu schaffende rumänische Nationalstaat müsse daher das Gebiet der alten römischen Provinz Dakien (Dacia) umfassen, die sich etwa in den heutigen Grenzen Rumäniens befand.[85] Beide Nationalgeschichten sind reine Konstrukte, wozu für die ungarische Seite ein Blick in die Bevöl­kerungsstatistik genügt. Auch im Falle des rumänischen Mythos der ersten Besiedlung, der den Anspruch auf Siebenbürgen garantieren sollte, konnte bereits Ende des 19. Jahrhunderts die These einer römischen Kontinuität nicht mehr ernsthaft behauptet werden.[86] Vor diesem Hinter­grund sind zwei Handlungsmuster zu verstehen: erstens die kompromisslose Staatsbildungsstra­tegie Rumäniens und zweitens der Kampf um Symbole und Identität als Ausdruck von Herr­schaft in Siebenbürgen.

Nachdem Siebenbürgen durch den Vertrag von Trianon in sein Staatsgebiet eingegliedert wurde, baute Rumänien gegenüber den in dieser Region siedelnden Ungarn deshalb auf ethnische Exklusivität, die Minderheiten ausgrenzte. „Romania in the interwar period displayed a meaningful articulation of […] racial ideas in the cultural discourse.”[87] Verschiedene Maßnahmen waren gezielt auf die Zerstörung des ungarischen Bürgertums ausgerichtet[88], wodurch die ohnehin ausgeprägte Illoyalität der Ungarn zusätzlich gestützt wurde. Gleichzeitig wurde Rumänien in der Verfassung von 1923 als einheitlicher Nationalstaat definiert, womit gegen jede Form von Regionalismus vorgegangen wurde[89] und der rumänische Staat sich als „protective roof“ einer homogenen rumänischen Staatsgemeinschaft definierte.[90] Im Jahre 1940 fielen Teile Siebenbürgens für kurze Zeit wieder an Ungarn, das nun seinerseits die ethnischen Rumänen verfolgte und die Situation nach dem Zweiten Weltkrieg erschwerte. Dennoch genossen die Ungarn anfangs eine gewisse Autonomie: 1952 wurde die Ungarische Autonome Region geschaffen, die aber 1968 abgeschafft wurde. Ceauşescus Programm intendierte die Assimilierung der Ungarn in eine sozialistische Massenkultur, die verstärkt durch ein Umsiedlungsprojekt im Jahre 1988 betrieben wurde und in der die „Einheit des rumänischen Volkes“ zu einem „Glaubensdogma“ wurde. In Gebieten mit signifikantem Anteil an ethnisch ungarischer Bevölkerung wurden im Zuge der scheinbaren Abschaffung der ethnischen Kategorie gezielt Rumänen angesiedelt, wodurch wiederum im Namen der Gleichheit eine differenzblinde Homogenisierungspolitik betrieben wurde. Vor allem in dieser Phase änderte sich die Bevölkerungsstruktur Siebenbürgens erheblich, weil neben der Ansiedlungspolitik noch die westeuropäischen Bindungen der Region durch die Auswanderung von Deutschen und Juden erheblich zurückgingen.[91]

Wird die Proklamation von Timişoara in diesen Kontext eingegliedert, stellt sie sich als revolu­tionärer Idealismus in der Phase des Aufbruchs dar, die von einer nationalistischen Stimmung abgelöst wurde, welche an die Erfahrungen Siebenbürgens seit dem Beginn der Zeit der Natio­nalstaatsbildung und besonders seit 1920 anschloss. Da der Konflikt der staatlichen Zugehörig­keit Siebenbürgens einen Legitimitätskonflikt ersten Ranges darstellt, wird er so kompromisslos ausgefochten, gerade auch auf der Ebene chiffrierter Codes nationaler Symbole, die als Lack­mustest für die interethnischen Beziehungen gelten können. Die Lehre der 2000jährigen dakisch-romanischen Kontinuität blieb auch nach 1989 offizielle Ideologie.[92] Das Blutbad in Tîrgu Mureş im Jahre 1990 hatte seinen Ausgangspunkt in den Feiern der Ungarn am Tag der Revolu­tion von 1848. Am 6. Oktober findet in Arad jährlich das Gedenken an dreizehn ungarische Heerführer statt, die dort nach der Niederschlagung der Revolution im Jahre 1849 exekutiert wurden. Auf dem Freiheitsplatz wurde aus diesem Anlass 1890 ein Freiheitsdenkmal errichtet. Das Denkmal wurde später abgebaut und der Platz nach Avram Iancu benannt, dem Kämpfer für die Gleichberechtigung der rumänischen Nation in der 1848er Revolution.[93] Der Zündstoff des Diskurses über Legitimität eines ethnisch exklusiv definierten Zugriffsanspruchs auf die Region zeigt sich exemplarisch in Cluj, das den Ungarn als ihr geistiges Zentrum, als die Hauptstadt Siebenbürgens von hohem symbolischem Wert gilt und das unter Ceauşescu den Beinamen „Napoca“ erhalten hatte, um auf die dortige alte römische Siedlung zu verweisen. Im Jahre 1994 ließ der extremistische Bürgermeister der Stadt auf dem Hauptplatz wider besseren Wissens und ohne legale Grundlage nach dem Forum Romanum Napocas graben. Ziel der Aktion war die „Entweihung“ der auf dem Platz befindlichen Statue des in Cluj geborenen Renaissancekönigs Mathias Corvinus, den die Ungarn als den bedeutendsten ihrer Könige betrachten. Die Statue sollte infolge der Bauarbeiten ganz vom Platz verschwinden.[94] Bereits zuvor wurde als Konterpunkt auf einem zweiten Platz eine Statue Avram Iancus errichtet. Die Stadt wurde mit Hunderten rumänischer Flaggen dekoriert, Parkbänke und Straßenbegrenzungen wurden in den rumänischen Nationalfarben getüncht. Obwohl die Situation in Cluj aufgrund der politischen Ausrichtung des Bürgermeisters als atypisch gilt, befördert sie die Auswirkungen der vorausgegangenen Assimilierungspolitik exemplarisch zutage.[95] Die Kämpfe, die auf symbolischer Ebene geführt werden, schlagen sich nieder in der Politik und ebenso umgekehrt. Wolfgang Zellner und Pál Dunay betonen daher, dass der „Manipulation historischer Symbole unmittelbar politische Relevanz zu[komme]“.[96] Gefechte über Straßennamen und offizielle Sprachen, setzt Erin Jenne mit George Schöpflin, dem Londoner Forscher über Nationalismus in Ostmitteleuropa, hinzu, werden daher zu „struggles over one’s very existence.”[97] Dieser „Kampf“, der das rumänisch-ungarische Verhältnis bestimmte, galt den Akteuren nach 1989 als „historisches Erbe“ und determinierte die Handlungsoptionen. Für die rumänische Seite galten die Ungarn als illoyale Bürger, die Siebenbürgen kulturell und politisch vereinnahmen wollten. Die ungarische Seite hingegen erwartete eine symbolische Gegenleistungen für unrechtmäßige Enteignungen und die Politik der Zwangsassimilierung. Aus diesen Gründen umfasste die Handlungsmarge beider Akteure keinen gemeinsamen Nenner, weshalb die Konflikte nur schwer zu regulieren erschienen.

2.4 Zur Rolle der Identität

Die Entstehung der Krise zwischen den beiden Volksgruppen ist keinesfalls als historisch not­wendig anzusehen. Dennoch hängen Konfliktgeschichte und Identitätsentwicklung sowie gegen­wärtige Krisen unmittelbar zusammen, weil über die kognitive Dimension der Identität auf poli­tischer Ebene Handlungslegitimationen geschaffen wurden wie auch umgekehrt die Identitätsbil­dung politisch gelenkt wurde. Kollektive wie individuelle Identitätsbildung erfolgt nach einem interaktionistischen Modell durch soziale Handlungen zwischen den Angehörigen einer Gruppe und nicht durch primordiale Differenzen. Identitätsstiftender Sinn entsteht dort, wo Tätigkeiten und Gesten interaktiv ausgeführt werden, der Sinn also in der Reaktion eines sozialen Wesens auf die voraussichtliche Handlung eines ersteren liegt.[98] Er entsteht nicht wegen phänotypischer Differenzen individueller Angehöriger einzelner Gruppen[99], sondern ist das konstruierte Ergebnis sozialer Diskriminierung aufgrund einer diskursiven Inklusionsverweigerung in die Gesellschaft bzw. das einer diskursiven Exklusion einer Gruppe aus der kulturellen Gesamtgesellschaft. Für die Identitätsstiftung von Gruppen sind daher interaktive Handlungen wie ritualisierte Erinnerungsformen, Symbole und Feste, kollektive Partizipation und narrative Erinnerungsvermittlung zentral bei der Generierung von Sinn und der Aufrechterhaltung dessen im „kollektiven Gedächtnis“ (Funktionsgedächtnis), weil Vergangenheit nur durch Bezug auf sie entsteht.[100] Wenn die ungarische Seite in Arad somit jährlich der dreizehn, als Folge der Revolution dort im Jahre 1849 hingerichteten Heerführer gedenkt, dient dies als erinnerte Geschichte der Aufrechterhaltung ihrer kollektiven Identität. Kollektive Identitäten erzeugen über einen Identitätsmythos Kohärenz nach innen, indem sie in der eigenen Gruppe durch Ähnlichkeitsprojektionen ins Gruppeninnere Loyalitätsbeziehungen herstellen, schließen aber fremde Gruppen, die zur Distinktion nach außen stets miterinnert und betont werden müssen, aus ihrem System aus.[101] Die Zugehörigkeit zu einer Ethnie als Großgruppenidentität gilt dabei als exklusives Merkmal, um eine strukturierende Trennung verschiedener Volksgruppen herzustellen und durch Übersteigerung kleiner Unterschiede eine psychologische Grenze aufrecht zu erhalten.[102] Dieser Wunsch nach Ungleichsein entsteht vornehmlich gegenüber denjenigen „Anderen“, die in der eigenen Lebenswelt relevant sind, d.h., für die ungarische nationale Identität sind Angehörige afrikanischer oder lateinamerikanischer Staaten nicht von Bedeutung.[103] Ausdruck dafür ist, dass bei bisherigen Wahlen in Rumänien der prozentuale Stimmenanteil des Ungarnverbandes immer dem Anteil der rumänischen Ungarn an der Bevölkerung entsprach, folglich die Ungarn quasi geschlossen für diese Partei votierten, die sie wie selbstverständlich als „ihre“ Partei wahrnahmen.[104]

Einem instrumentalistischen Ansatz ethnischer Identität entsprechend sind Großgruppenkon­flikte wie der in Rumänien demgemäß als von Eliten konstruiert anzusehen, denen es gelingt, Geschichte, Gegenwart und Zukunft einer Gruppe über Identitätskonstrukte unmittelbar an sich zu binden. Dies verdeutlicht der Stimmungswechsel in Rumänien von einem kooperativen Zu­sammenleben nach der „Revolution“ hin zu den Ausschreitungen von Tîrgu Mureş. Während individueller Identität existentielle Signifikanz zukommt, trifft dies für kollektive Großgruppen­identitäten nicht zu, die „bis zur Inhaltslosigkeit verblassen“ können[105], ohne die sie konstituierenden Individuen zu schädigen. Hingegen können sie problematisch werden, wenn sie zum Produkt von Politik und Interessenwahrung werden, indem desintegrative, gegen andere Gruppen gerichtete Tendenzen überakzentuiert werden (Ethnisierungsthese).[106] Identitätsstif­tungen, die mittels derartiger Betonung von Geschichte, von paradigmatischen Leidenserfah­rungen, von Goldenen Zeitaltern, von Befreiungs-, Ursprungs- oder Abstammungsmythen menschliche Kollektive als homogen definieren wollen, können daher als Krisensymptome einer Gesellschaft gelten.[107] Diese Identitäten sind exklusiv, und es besteht Gefahr, dass sie durch Überbetonung im Namen einer imaginierten Kollektivpersönlichkeit gegen andere gesellschaftli­che Gruppen mobilisiert werden.[108] Als Auslöser für die Mobilisierung ethnischer Identität kön­nen Vorurteile und Diskriminierung, d.h. Chancenungleichheit gelten. Drury hebt zudem hervor, dass ein Mangel an Möglichkeiten der Auflösung dieser Diskriminierung ein wichtiger Faktor sei.[109] Grundlegend für die Möglichkeit der Mobilisierung solcher Kollektive sind auch infrastrukturelle Rahmenbedingungen wie Mobilität oder der Zusammenhang und Organisati­onsgrad der Gruppe.[110] Die beständigen Forderungen nach Verbot des RMDSZ in Rumänien sind vor diesem Hintergrund zu beleuchten.[111] Susan Olzak fand weiterhin heraus, dass „ethnic conflict surges when barriers to ethnic group contact and competition begin to break down“[112], dass also entstehende Konkurrenz und Chancenerwartungen in einer Umbruchsituation mehr als das absolute Maß der Ungleichheit die Wahrscheinlichkeit ethnischer Mobilisierung erhöhen. „Competition intensifies the salience of ethnic boundaries and promotes spontaneous forms of ethnic collective action“.[113] Neuere Ansätze nennen zuletzt häufig noch die Möglichkeit, dass Ereignisse aufgrund komplexer (nichtrationaler) Rückkopplungsprozesse mehr oder minder zu­fällig eskalieren.[114]

Da Identität zwar konstruiert wird, dies aber immer unter Rückgriff auf ein bereits vorhandenes kollektives Gedächtnis/Funktionsgedächtnis und bestehende kulturelle Muster stattfindet, konn­ten politische Eliten in Siebenbürgen nach Zerfall des Ceauşescu-Regimes kollektive Identitäten und ethnisierte Konfliktmuster aus der Zeit seit Mitte des 19. Jahrhunderts wieder beleben.[115] Diese Muster enthalten einander exkludierende rumänische und ungarische Nations- und Staats­bildungsstrategien. Bei dieser Mobilisierung ethnischer Gruppen durch die Forcierung nationaler Identität als exklusiver Primäridentität waren im Rumänien der neunziger Jahre vor allem zwei die Situation verschärfende Faktoren zu berücksichtigen: Zum einen, auf motivationeller Ebene, erlaubt die Unbestimmtheit des Konzepts der Nation die Inklusion großer gesellschaftlicher Gruppen und bietet gegenüber kleinräumlichen Identitätszuweisungen einen Mobilisierungsvor­teil in der nach 1989 entstandenen Situation neuer sozialer Mobilität. Um Chancenerwartungen zu erfüllen und nach außen, d.h. gegenüber anderen ethnischen Gruppen, einfordern zu können, wurde Ethnizität daher in Parteien institutionalisiert, was seinerseits dazu beitrug, die jeweiligen Gruppenidentitäten zu stärken.[116] Zum zweiten bot auf kognitiver Ebene die nach 1989 offene Frage der territorialen Grenzziehung zwischen Rumänien und Ungarn ideale Chancen, innere Kohäsion und organisatorische Disziplin bei beiden Volksgruppen zu gewährleisten. Die Ressource der „Territorialität“, also die Ausübung eines bestimmten Maßes an Kontrolle über ein Territorium[117], das als unabdingbar interpretiert wird für die Absicherung menschlicher Bedürfnisse und das zudem als Machtbasis dienen kann, wurde in Bezug auf Siebenbürgen als notwendig für die Existenz der jeweiligen Volksgruppe stilisiert.[118] Die Konstruktion von Ver­wandtschaftsverhältnissen und Erblichkeit sowie Vorstellungen, die Geschichte eines Volkes sei als „organische Generationenfolge“ zu betrachten, führte auf Basis der historisch konfligieren­den Territorialansprüche zur Kollision der beiden Ethnien in Siebenbürgen. George White ord­nete Siebenbürgen dem Kerngebiet beider Nationskonstrukte zu, welches sich dadurch auszeich­net, dass politische Kontrolle „is crucial to a nation’s ability to maintain its sense of identity“.[119] Hierdurch entstand eine brisante interethnische Konstellation, die im Jahre 1990 zu einer der explosivsten Krisenlagen im postsozialistischen Europa führte.

Die Phase nach 1989 ist gekennzeichnet von einem anfänglichen Kooperationswillen, der ge­stützt wurde von der stimulierenden Rolle, die die ethnischen Ungarn beim Sturz des alten Re­gimes gespielt hatten. Im Zuge der beiden Hauptkonfliktlinien des politischen Diskurses der neunziger Jahre, Autonomie und Bildung, entstand jedoch bis zum Jahre 1995 eine Situation zweier diametral entgegengesetzter und nicht kompromissfähiger Positionen. Die ethnischen Ungarn forderten weitreichende Autonomierechte, gegen deren Gewährung die ethnischen Ru­mänen opponierten. Streitigkeiten über das Gesetz zur Lokalverwaltung, die Verfassung, die Empfehlung 1201 des Europarates und die Verabschiedung eines Minderheitengesetzes verhär­teten die beiden Fronten. Im Bildungssektor forderten die Ungarn die Bereitstellung mutter­sprachlicher Bildung auf allen Ebenen. Über den Beschluss 521, die Verfassung und das neue Bildungsgesetz aus dem Jahre 1995 wurden die Regelungen minderheitensprachlicher Bildung jedoch kontinuierlich restriktiver. Der öffentliche Diskurs über die beiden Hauptkonfliktlinien führte über die diskursive Inklusionsverweigerung der Ungarn seitens der Rumänen und einer teilweisen selbstinitiierten Exklusion aus der rumänischen Gesellschaft seitens der Ungarn zu ei­ner weitgehenden Verweigerung politischer Partizipationsrechte für die ethnischen Ungarn.

Im Zuge der interethnischen Konkurrenz um die Neuverteilung politischer und wirtschaftlicher Ressourcen forcierten beide Volksgruppen alte Friktionen zwischen den beiden Ethnien. Diese basierten auf einem historisch begründeten Territorialitätskonflikt um Siebenbürgen. Über die Konstruktion sehr beständiger ethnisch exklusiver Großgruppenidentitäten auf beiden Seiten, die die gleichberechtigte Koexistenz der jeweils anderen Ethnie in der Region ausschloss, wurden zum Zweck parteipolitischer Mobilisierung und der Herrschaftslegitimierung ethnische Feindseligkeiten forciert, die in einer politisch brisanten Krisensituation mündeten.

3. Akteure

Nachstehend sollen die für den Fall des Minderheitenkonflikts relevanten Akteure bezüglich ihrer Verfasstheit und ihrer Positionierung entlang des zentralen cleavages „Ethnos“ ergründet werden. Als relevante Akteure gelten hier in erster Linie die politischen Parteien bzw. parteiähn­liche Organisationen. Dies basiert auf drei Annahmen: 1. Parteien und parteiähnliche Organisa­tionen formen sich als strukturierender Ausdruck gesamtgesellschaftlicher Strömungen; 2. Mit­tels der Parteienpolitik gelingt es Eliten, Einfluss auf Nichtparteienakteure geltend zu machen; 3. Bedeutende Nichtparteienakteure wirken auf die parteienpolitische Ebene zurück. Trotz dieser Bedeutung der Parteien kann für den teilweise stark personenzentrischen Politikstil Südosteuro­pas die Relevanz individueller Akteure nicht gänzlich verneint werden. In dem Maße, in dem dies für die vorliegende Arbeit zutrifft, werden Einzelakteure in die Betrachtung an entsprechen­der Stelle einbezogen.

3.1 Die ungarische Minderheit

3.1.1 Der RMDSZ

Der Romániai Magyar Demokrata Szövetség/Demokratischer Ungarischer Verband Rumäniens wurde bereits kurze Zeit nach dem Sturz Ceauşescus, am 25. Dezember 1989 gegründet. Der RMDSZ wird offiziell nicht als Partei, sondern als Dachorganisation der verschiedenen Vereini­gungen der rumänischen Magyaren geführt.[120] Er basiert daher auf dem Prinzip internen Pluralis­mus, d.h., innerhalb des Verbandes existieren verschiedene Plattformen, die nach ihren eigenen Organisationsregeln funktionieren.[121] Neben der Zentrale in Bukarest gibt es daher ein Exekutiv­büro in Cluj und starke Regionalorganisationen.[122] Den Verband strukturieren fünf wichtige Organe: der Kongress (oberstes Entscheidungsorgan), der Repräsentantenrat (oberstes Entschei­dungsorgan zwischen den Kongressen), der Schlichtungsrat (vermittelndes Gremium), der Ope­rativrat (Entscheidungsträger in speziellen politischen Fällen) und das Präsidium (Geschäftsfüh­rung).[123] Obwohl die Grundlinie des RMDSZ einer konservativ-christdemokratischen Ausrich­tung entspricht[124], ist es dem etwa eine halbe Million Mitglieder umfassenden Verband durch die lose Organisationsform gelungen, die gesamten Ungarn Rumäniens quasi geschlossen hinter sich zu bringen, weshalb Anneli Ute Gabanyi von einer „mitgliederstarken Volks-‚Partei’“ spricht. Die Differenzen innerhalb dieses Bundes sind aber mannigfaltig. Imre Borbély und Zsolt Attila Borbély, selbst Mitglieder des RMDSZ, kristallisieren vier Hauptströmungen heraus:[125]

1) die kommunitarisch-emanzipierte Strömung derjenigen, die mit altruistischem und moralischem Verantwortungsgefühl die Emanzipation, die Autonomisierung der ungarischen Gemeinschaft anstreben,
2) die kommunitarischen Kollaborierenden, die die Abhängigkeit der ungarischen Ge­meinschaft von der Gesellschaft anerkennen, entweder mit dem Ziel des gesell­schaftlichen Friedens und der Stabilität oder ohne dergestaltiges Ziel,
3) die individualistisch-emanzipierte Strömung vom Typus der Weltbürger, die als Libe­rale Kollektivrechte als Existenzgrundlage ablehnen,
4) die individualistisch Kollaborierenden vom Untertanentypus, denen Verantwortung für die ungarische Gemeinschaft fremd ist.

Die Hauptkonflikte traten seit 1989 zwischen den ersten beiden Strömungen auf. Diese gruppie­ren sich um die beiden Zentralfiguren László Tőkés, den inzwischen zum Bischof ernannten Sprecher der Radikalen (Strömung 1), und den seit 1993 die Partei führenden Béla Markó als Sprecher der Moderaten (Strömung 2). Die beiden Gruppierungen scheiden sich vor allem bei der Bewertung des Eintritts in die Regierungskoalition.

Nach der anfänglichen Kooperation im Dezember 1989 hatte sich die Kluft zwischen RMDSZ und FSN stetig ausgeweitet. Nach den Wahlen von 1990 trat der RMDSZ dem Oppositions­bündnis „Demokratische Konvention“ bei, das er aufgrund des sich zuspitzenden Streits um Autonomierechte am 26. Februar 1995 nach einem Ultimatum des Vorsitzenden der Konvention, Emil Constantinescu, der die Anerkennung der Verfassung und des in ihr festgesetzten einheitli­chen Charakters Rumäniens forderte, wieder verlassen musste.[126] Seine Forderung nach Autono­mie, die ihm die Feindschaft aller rumänischen Parteien eingebracht und in der Gesellschaft zu einer radikalen Spaltung zwischen Mehrheit und Minderheit geführt hatte, bei der 80% der Ru­mänen den RMDSZ als anti-rumänisch einstuften[127], bekräftigte der RMDSZ auf seinem Partei­tag in Cluj desselben Jahres.[128] Vladimir Pasti spricht mit Blick auf die Forderungen des RMDSZ von einem Prozess, bei dem die Probleme bewusst nicht gelöst wurden, um die „Selbst-Enklavisierung“ der ungarischen Gemeinschaft zu erreichen und entscheidende administrative Positionen selbst besetzen zu können.[129] Dies sei die eigentliche „eternally position“ des RMDSZ gewesen, dem es gelegen kam, dass die Regierung aus im Westen wenig angesehenen Nationalisten bestand, obwohl dies letztlich keine Rolle gespielt habe.[130] Pasti mag zwar für ei­nige der radikalen Gruppe im RMDSZ sprechen, die mit der Annahme der Deklaration von Cluj im Oktober 1992 einen Durchbruch erreicht hatten und bis 1995 an Boden gewinnen konnten[131], übersieht aber, dass es sich bei dem RMDSZ nicht um einen einheitlichen Akteur handelt, son­dern dieser selbst innere Kämpfe auszustehen hatte, bei denen wechselseitig inkonsistente Posi­tionen um Einfluss rangen.

Die Deklaration von Cluj und der darauf folgende Kongress im Januar 1993 in Braşov brachten einige Erfolge für die Radikalen, die die Autonomieforderungen forcierten und denen es bereits auf dem zweiten Parteitag 1991 gelungen war, die siebenbürgischen Ungarn als Kollektivsubjekt zu definieren, und auf deren Bestreben der Entwurf zu einem Minderheitengesetz erarbeitet wurde. Dennoch wurde in Braşov der gemäßigte Markó zum Verbandspräsidenten gewählt, was auf einem „Kompromiss“ aus radikalem Programm und gemäßigten Politikern beruhte.[132] Seit dem vierten Kongress im Jahre 1995 jedoch gewann die Gruppe der Moderaten zunehmend an Boden.[133] Imre und Zsolt Attila Borbély, die von einem „Putschversuch“ der Moderaten spre­chen, charakterisieren diese Phase vor allem durch zwei Tendenzen: erstens die Stärkung zen­traler Institutionen und damit verbunden die systematische Schwächung pluralistischer Gremien wie dem als Verbandsparlament fungierenden Repräsentantenrat („innere Oligarchisierung“), und zweitens die Ausweitung der Kluft zwischen politischen Programmaussagen und tatsächli­chem praktischem Handeln. Nach dem Wahlsieg der Opposition im November 1996 übernahm der RMDSZ als erste ungarische Organisation in der Geschichte Rumäniens zusammen mit drei weiteren Parteien die Regierungsverantwortung, bei der er unter anderem zwei Minister und elf Staatssekretäre stellte.[134] Die Bewertung der seitdem geleisteten Arbeit divergiert entlang der Neigung der urteilenden Personen zu einer der beiden Hauptströmungen. Während die Modera­testen den Erfolg bereits darin sehen, dass die Minderheitenfrage in die Tagespolitik eingekehrt ist[135], zeigen sich die Radikalsten mit den erreichten Ergebnissen[136] unzufrieden und streben nach Durchsetzung ihres gesamten Programmes, insbesondere der Autonomieforderungen.[137]

Im Zuge der Regierungsbeteiligung bemängelte der radikale Flügel mit Hinblick auf eine „in­terne Oligarchisierung“ durch die Moderaten vor allem, dass der Repräsentantenrat diese Ent­scheidung aus der Presse entnehmen musste.[138] Während Géza Szőcs die Diagnose der internen Oligarchisierung teilt, scheint sie ihm allerdings ein generelles Problem des Ungarnverbandes zu sein, bei dem es fünf bis sechs Personen gelänge, die Richtung des RMDSZ zu bestimmen: „Hat kéz van, amely egymást mossa és 2 millió ember sorsa felől dönt”[139] [Es sind sechs Hände, die sich gegenseitig waschen und über das Schicksal von zwei Millionen Menschen entscheiden].

Nach den Wahlen im Herbst 2000 trat der RMDSZ zwar nicht mehr in die Regierung ein, blieb aber seiner moderaten Linie treu, indem er eine einjährige Unterstützungsvereinbarung mit der Regierungspartei unterzeichnete, die an die Umsetzung bestimmter Ziele gebunden ist.[140] Die radikale „Reformplattform“ innerhalb des Verbandes bemängelte zwar erneut das Demokratie­defizit und dass der RMDSZ zu einer Partei (!) geworden sei, in der alternatives Denken nicht mehr möglich sei[141], dennoch gelingt es dem Verband, seine Mitglieder entlang des Konzepts Ethnos zu organisieren und den häufig beschworenen Zerfall der Partei zu verhindern.[142] Wenn der Verbandspräsident Markó daher betont, beim RMDSZ handele es sich nicht um eine „politikai párt, hanem olyan szervezet, mely a romániai magyar közösség reprezentációját és érdekeinek védelmét tűzte ki célul”[143] [politische Partei, sondern um eine solche Organisation, die sich die Repräsentation der ungarischen Gemeinschaft in Rumänien und die Verteidigung ihrer Interessen zum Ziele setzt], beschwört dies die Einheit, einen harten Kern einer Gemeinschaft, bei der gilt: „Wir haben noch immer zu viel zu verlieren”.[144]

3.1.2 Die Republik Ungarn

Die politischen Optionen des RMDSZ waren stets eng verbunden mit den Signalen, die dieser von der ungarischen Regierung aus Budapest empfing. Der Hohe Kommissar für Nationale Minderheiten sah dieses „ausgeprägte Interesse, mit dem die so genannten ‚ kin-states’ fast ausnahmslos das Schicksal der mit ihr verwandten Minderheiten jenseits der Grenze verfolgen”, als durchaus legitim, verwies aber auf die feine Linie, die ein solches Interesse von einer „unangebrachte[n] Einmischung in die inneren Angelegenheiten” eines Staates trennt.[145] Die drei unterschiedlich zusammengesetzten ungarischen Regierungen seit 1989[146] positionierten diese Linie an durchaus unterschiedlichen Orten.

Bereits beim Kopenhagener Treffen der KSZE-Staaten im Jahre 1990 drängte Ungarn neben anderen Mitgliedern, positive Diskriminierung und Kollektivrechte für Minderheiten festzu­schreiben.[147] Ungarn selbst garantierte solcherlei Rechte für seine eigenen Minderheiten, die etwa 10% der Bevölkerung ausmachen[148], durch ein Minderheitengesetz im Jahre 1993. Hier­durch sollten Forderungen der konservativen Regierung Antall an die Nachbarstaaten bezüglich der dortigen Minderheitenrechte legitimiert werden.[149] Die ungarische Nation als „kulturelle und ethnische Gemeinschaft“ aufrecht zu erhalten, war neben der Integration des Landes in westliche Strukturen und der Entwicklung von Nachbarschaftsbeziehungen auf neuer Grundlage eines der drei durch Antall formulierten Hauptziele ungarischer Außenpolitik.[150] Die Gewichtung dieser Ziele zueinander war zunächst noch unklar. Bis zum Jahre 1992 allerdings, als sich Antall als Ministerpräsident von 15 Millionen Ungarn bezeichnete, klärte sich diese Relation und fand Ausdruck in der Antall-Doktrin, die besagte, dass die gesamten bilateralen Beziehungen unter die Frage der Minderheiten unterzuordnen seien.[151] Der Verantwortung für die außerhalb des Landes lebenden Ungarn war zudem Verfassungsrang eingeräumt worden.[152] Die Protektionspolitik der 1990 ins Amt gewählten konservativen Regierung Antall offenbarte sich als die kompromissloseste der drei postsozialistischen ungarischen Regierungen, wodurch die Ära vor 1994 als die problematischste gelten kann, weil sowohl die rumänische als auch die un­garische Regierung einen nationalistischen Kurs fuhren.[153] Mit der Betonung, Trianon schmerze die Ungarn noch immer, und der Diagnose eines „gefährdeten Zustands unserer Minderheiten“[154] gravierte die Antall-Regierung ihren Konfrontationskurs in die bilateralen Beziehungen zu Un­garns Nachbarstaaten ein. Vor diesem Hintergrund konnte bei den entscheidenden Streitpunkten zu den seit 1991 laufenden Verhandlungen um einen Grundlagenvertrag – Anerkennung der Grenzen durch Ungarn und Garantie von Minderheitenrechten durch Rumänien – kein Überein­kommen erzielt werden. Der Gratwanderung zwischen Interesse für die Minderheit und unange­brachter Einmischung in innere Angelegenheiten fehlte durch das Vetorecht, das die ungarische Seite dem RMDSZ einräumte und ihn dadurch als dritte Partei an den Verhandlungen betei­ligte[155], häufig die Fähigkeit zur Balance. Über die Antall-Doktrin gefährdete der kin state die innerrumänische Konfliktregulierung, weil er (1) die Kompromissbereitschaft des RMDSZ min­derte und (2) die rumänischen Nationalisten stärkte, indem er implizit die Monopolstellung des rumänischen Staates bei der Konfliktregulierung anfocht und über die Frage des staatskonstituie­renden demos der Republik Ungarn die territoriale Grenzziehung anzweifelte.

Die konfrontative Außenpolitik änderte sich erst mit Amtsantritt der sozialliberalen Koalition unter Gyula Horn im Jahre 1994. Sie hielt zwar an den drei außenpolitischen Leitprinzipien fest, betrachtete die Integration in westliche Strukturen aber als Priorität, der in Umkehrung der An­tall-Doktrin die anderen Ziele untergeordnet wurden.[156] Bereits beim Besuch des in Re­gierungskreisen als liberal geltenden Meleşcanu in Budapest im Herbst 1994, dem ersten eines rumänischen Außenministers seit 1989, schienen die Verhandlungen über einen Grundla­genvertrag voranzukommen[157], der allerdings dennoch erst im September 1996 unterzeichnet werden konnte. Der RMDSZ, der an seinen Forderungen nach Garantie von Kollektivrechten festhielt[158], wurde in der letzten Phase der Verhandlungen ausgeschlossen. Obwohl der ungari­sche Außenminister László Kovács angesichts der Zugeständnisse an die rumänische Seite be­stätigte, dass es bessere Grundlagenverträge hätte geben können, sah seine Regierung mit der Politik eines „illusionsfreien Pragmatismus“[159] die Aufgabe der Grundlagenverträge weniger in der detaillierten Festschreibung konkreter Rechte, denn als Grundlage für Vertrauen und Zu­sammenarbeit.[160] Im Gegensatz zur Regierung Antall grenzte sich die Regierung Horn von zu großem Einfluss der Vertreter der Auslandsungarn ab.[161]

In der Folge der Politik des illusionsfreien Pragmatismus mussten die radikalen Kräfte innerhalb des RMDSZ, die nicht zuletzt wegen der Unterstützung aus Ungarn an Boden gewonnen hatten, das politische Feld zunehmend den moderateren Kräften überlassen. Dennoch kamen aus den Reihen der Opposition in Ungarn weiterhin nationalistische Stimmen, beispielsweise des Partei­chefs der Kleinlandwirtepartei (FKgP), József Torgyán, der die Vereinigung der 15 Millionen Ungarn forderte.[162] Im Juli 1996 löste zudem eine offizielle Konferenz in Budapest, deren Ab­schlussdokument Selbstverwaltung und Autonomie forderte, einen Skandal aus.[163] Der neuerli­che Regierungswechsel zur Koalition aus der rechtsliberalen Fidesz-MPP und FKgP[164] im Mai 1998 unter Ministerpräsident Viktor Orbán schließlich verschob die Akzente erneut. Der rumäni­sche Ministerpräsident Radu Vasile erklärte unmissverständlich, dass er die neue Regierung nicht als Mitte-Rechts- sondern als Rechtsregierung betrachte.[165] Obwohl aus Ungarn nun wieder populistischere Töne drangen[166] und László Tőkés ankündigte, mit Unterstützung der neuen Re­gierung die Ablösung des moderaten Markó erreichen zu wollen[167], gelang es den radikalen Kräften nicht, den angestrebten Austritt aus der Regierungskoalition durchzusetzen. Mit Rück­sicht auf den Beitritt zur EU konnte die Orbán-Regierung nicht an die Politik der konservativen Koalition vor 1994 anschließen und vertrat stattdessen einen low key -Patriotismus, der die Inter­essen der Auslandsungarn zu wahren suchte, ohne auf Konfrontationskurs zu steuern.

3.2 Die rumänische Seite

3.2.1 Die Präsidentschaft Iliescu

Unmittelbar nach dem Sturz Ceauşescus im Dezember 1989 rückte Ion Iliescu, der durch seine Großeltern aufgezogene Sohn eines Bahnarbeiters, an die erste Stelle im Staat. Iliescu war der kommunistischen Partei bereits 1955 beigetreten und stieg die Karriereleiter bis zu seinem Zer­würfnis mit Ceauşescu in den 70er Jahren stetig empor.[168] Seitdem blieb er unauffällig in der zweiten Reihe, bis ihm der Vorsitz der FSN und seit 1993 ihrer Teilabspaltung, der Partidul Democraţiei Sociale din România/Partei der Sozialen Demokratie Rumäniens (PDSR), neue Karriereaussichten eröffnete. Iliescus Politik schien opportunistisch auf Machterhalt ausgerichtet zu sein. Vladimir Tismaneanu vergleicht sie deswegen mit der János Kádárs und konstatiert, dass die Lehre des Kádárismus für Iliescu darin bestand, dass eine politische Persönlichkeit nicht für immer an eine einmal getroffene Entscheidung gebunden sein müsse.[169] Die FSN/PDSR formte sich zunächst nicht um ein Programm, sondern um die Angehörigen der alten Verwal­tungshierarchie und staatlichen Wirtschaftsunternehmen. Für Anneli Ute Gabanyi stellt sie daher den Typus der „bürokratischen Partei par excellence“ dar.[170] Die PDSR tradierte in Teilen den aus der kommunistischen Zeit übernommenen überparteilichen Personenkult, der nun der Partei als ganzer und Ion Iliescu im Besonderen galt. Dieser wurde durch das parlamentarisch-präsi­dentielle Mischsystem Rumäniens unterstützt, durch das dem Präsidenten während seiner ge­samten Amtszeit aufgrund der Tatsache, dass die größte Regierungspartei seine eigene war, eine Machtfülle zukam, die die Bedeutung des Ministerpräsidenten sekundär werden ließ. Unpersön­lichen demokratischen Prozeduren stand sie skeptisch gegenüber und vertrat einen Paternalis­mus, einen „Dritten Weg“, den Iliescu technokratisch als „nationalen Konsens“ zur alternativ­losen, einzig möglichen Lösung der Transitionsprobleme stilisierte.[171] Dieser zeichnete sich weniger durch ein reformsozialistisches Programm als vielmehr durch ein gedrosseltes Reform­tempo und zögernde Annäherung an westliche Strukturen aus. Politische und wirtschaftliche Dezentralisierung und Liberalisierung, Marktwirtschaft und Privatisierung standen zwar im Par­teiprogramm, wurden in der Praxis aber nur sehr zögerlich oder gar nicht umgesetzt.

Die Kombination aus Opportunismus und konservativ-paternalistischen Relikten in der Partei führte schließlich zur Annäherung an die linksnationalistische Opposition.[172] Iliescus diesbezüg­lich verwendetes Zitat einer rumänischen Redewendung, dass man sich auch mit dem Teufel verbünden müsse, wenn man eine Brücke passieren wolle[173], zeigt sowohl die Chancen wie auch die Stolpersteine auf, denen die PDSR durch das Bündnis mit den Nationalisten ausgesetzt war. So war die Partei Ende 1996, nachdem die Opposition sie von der Regierungsverantwortung abgelöst hatte, gesellschaftlich isoliert. Durch das Bündnis mit den Nationalisten war sie im po­litischen Parteiensystem zu einer Kraft geworden, mit der keine der „demokratischen“ Parteien zusammenarbeiten wollte. Andere Institutionen des gesellschaftlichen Lebens wie Nichtregie­rungsorganisationen galten ihr während der Regierungszeit als feindlich in der Gesinnung und erfuhren daher ebenfalls keine Unterstützung. Die PDSR erkannte diese Isoliertheit allerdings erst nach der im Zuge des Regierungswechsels vorgenommenen Neuverteilung der zuvor durch sie selbst besetzten zentralen Positionen, als es für sie unerlässlich wurde, ihre gesellschaftlichen Beziehungen anders zu organisieren.[174] Das Bündnis mit den Nationalisten war aber auch vor 1996 nicht unproblematisch gewesen. Mit der Ablösung des liberalen Ministerpräsidenten Roman, des Bildungsministers Sora sowie des Philosophen Pleşu als Kultusminister Anfang der neunziger Jahre und der Rehabilitierung nationalistischer Parolen verlängerte sich zum einen der Weg Rumäniens in euro-atlantische Strukturen. Zum anderen manövrierte sich Ion Iliescu in­nenpolitisch mit dem Kabinett Văcăroiu ab 1994 in eine Position, in der er gegen diejenigen Kräfte ankämpfen musste, die er selbst zuvor legitimiert hatte. Mehrmals musste Iliescu die Bündnispartner seiner Partei zur Ordnung rufen und deren Äußerungen relativieren. Gleichzeitig jedoch forderte auch der PDSR-Präsident und Senatsvorsitzende Oliviu Gherman, Parteien auf ethnischer Basis zu verbieten, und im Jahre 1995 gab die rumänische Regierung offiziell ein Buch heraus, in dem den ethnischen Ungarn vorgeworfen wurde, sie hätten nach 1989 ethnische Rumänen gejagt und in deren Blut gebadet.[175] Nachdem allerdings auch Iliescu Beschimpfungen und Morddrohungen seitens seiner Koalitionspartner über sich hat ergehen lassen müssen[176], zerbrach Ende 1995 das Bündnis mit der Partei Tudors. Funars Partei hingegen verblieb noch bis September 1996 in der Koalition. Das Zerwürfnis Ende 1995 gilt einigen Beobachtern als be­deutendes Ereignis für die Zukunft des Landes.[177] Bis zu diesem Zeitpunkt hatte sich die antima­gyarische Rhetorik und Politik der Regierung stetig radikalisiert und eine Konfliktverschärfung verursacht. Ein Wandel in der Regierungspolitik trat erst nach den Wahlen 1996 ein.

Eine erneute Annäherung zwischen der PDSR und den Nationalisten fand in der Zeit der ge­meinsamen Opposition ab 1996 statt. In der wegen der Frage einer ungarischen Universität ge­spannten Atmosphäre im September 1998 griff Iliescu wiederum auf nationalistische Parolen eines „magyarischen Neorevisionismus und Irredentismus“, eines „Separatismus“ des „nations- und rumänenfeindlichen“ Ungarnverbandes zurück.[178] Eine Kategorisierung der politischen Landschaft Rumäniens in eine kleine Gruppe überzeugter Demokraten auf der einen Seite und einen großen Block nationalistischer Gruppierungen auf der anderen Seite[179] besitzt seine Berechtigung insofern, als nationalistische Argumentationen innerhalb der PDSR, der größten, bedeutendsten und damit diskursbestimmenden Partei des rumänischen Parteiensystems, nicht tabuisiert sind und jederzeit als Mittel der Politik reaktiviert werden können. Den Grund hierfür sieht der Südosteuropa-Historiker Holm Sundhausen in der seit Jahrhunderten anhaltenden Ori­entierungsdebatte in den südosteuropäischen Ländern, bei der kein Konsens über Wert- und Normensysteme der Gesellschaft hergestellt werden konnte, und daher „exklusiver Ethnonatio­nalismus“ als Mittel der politischen Mobilisierung zur einzigen Option wird, um in entscheiden­den Fragen Konsens herstellen zu können.[180]

3.2.2 Die Koalitionsregierung nach 1996

Obwohl der Nationalismus beträchtliches Mobilisierungspotential in sich barg, war er jedoch keineswegs normative Legitimitätsgrundlage weder für die PDSR noch für die nach 1996 an die Regierung gewählte Parteienkoalition. Zur Legitimation wurden neben „nationalem Interesse“ und der „Gefahr ausländischer Dominanz“ vielmehr abstrakte Schlagwörter wie „Demokratie“, „Europa“ und „Zivilgesellschaft“ herangezogen.[181] Abgesehen von der gemeinsamen Ziel-setzung, die regierende PDSR ablösen zu wollen, waren derlei Generaltermini das zusammen­haltende Band der programmatisch disparaten Parteienkoalition[182] aus der Partidul Naţional Liberal/Nationalliberale Partei (PNL), der Partidul Democrat/Demokratische Partei (PD), dem RMDSZ und der größten Partei der Koalition, der Partidul Naţional Ţărănesc Creştin Democrat/Nationale Christdemokratische Bauernpartei (PNŢCD), die bei den Novemberwahlen 1996 in beiden Kammern eine Mehrheit um 60% der Wählerstimmen auf sich vereinigen konnte. Diese neue Koalition umfasste christdemokratische, liberale und sozialdemokratische Elemente sowie das ethnische des Ungarnverbandes, der in die Regierungsverantwortung kooptiert wurde, obwohl die Parlamentsmehrheit auch ohne ihn gesichert gewesen wäre. Seitens der Opposition wurden mehrmals Versuche gestartet, den Ungarnverband, dessen Partizipation sich als Stabili­sator und Garant westlichen Wohlwollens erwies, aus der Koalition herauszureißen und damit das Regierungsbündnis zu destabilisieren. Dass die Zusammenarbeit dennoch über vier Jahre fortgesetzt wurde, besitzt einen Grund im auch innerparteilich wenig durch programmatische Aspekte geprägten, d.h. kaum durch soziale cleavage-Strukturen geprägten Parteiensystem Ru­mäniens, wodurch eine Zusammenarbeit solch ungleicher Kräfte möglich wurde. Die PNL ver­trat sowohl liberale Prinzipien wie eine nur graduelle Privatisierung, die PNŢCD stand als christdemokratische Partei für Demokratie, umfasste aber ebenfalls einen Flügel an Monarchis­ten, die PD, die Partei Petre Romans, die nach deren Zerfall im Jahre 1992 aus der FSN hervor­gegangen war, zeichnete sich als „bürokratische Partei“[183] vor allem durch personale Kontinuität zum früheren System aus. Letzteres ist allerdings ein Phänomen der gesamten rumänischen Machtelite, der der Londoner Professor George Schöpflin vorwirft, sie habe die für einen demo­kratischen Wandel notwendigen Maßnahmen nicht vollzogen und beruhe auf einer alternden, im Kommunismus sozialisierten Schicht, die zum grundlegenden und unabdingbaren Wertewandel nicht fähig sei. Hierin liege die Schuld für die mangelnde Kohärenz innerhalb der Parteien und für die Stagnation, der Rumänien im vergangenen Jahrzehnt ausgesetzt war.[184] Die 1996 angetre­tene Reformkoalition bildet hier keine Ausnahme. Sie habe es nicht einmal geschafft, Maßnah­men zu treffen, um ausländische Investoren ins Land holen zu können.[185] Victor Ciorbea (PNŢCD), der erste Ministerpräsident der neuen Regierungskoalition, stimmte dieser Diagnose zu, als er den „Kindern der roten Oligarchie“ vorwarft, sie lehnten Auslandsinvestitionen ab und seien nur an kurzfristigen Lösungen interessiert.[186] Ciorbea musste zurücktreten, nachdem in Folge seines radikalen Reformprogramms der Lebensstandard der rumänischen Bevölkerung um etwa 20% gesunken war, Demonstrationen gegen seine Regierung stattfanden, und die PD ihre Minister zurückzog.[187]

Die mangelnden Fortschritte, die die radikalen Vertreter des RMDSZ immer wieder dazu veran­lassten, den Austritt des Verbandes aus der Regierung zu fordern, waren somit keine auf die Minderheitenpolitik beschränkte Erscheinung. Dennoch erwies sich dieses Politikfeld weiterhin als besonders problematisch, weil es die einzige bestehende cleavage-Struktur abbildete und die Koalitionspartner daher nicht vor dem nationalistischen Diskurs gefeit waren. In der Erklärung von Oradea, einer programmatischen Schrift der sozialdemokratischen PD aus dem Jahre 1994, verschreibt sich die Partei zwar eindeutig dem Pluralismus, der Bewahrung der Unterschiede und lehnt jegliche Spielart des Nationalismus ab, gleichzeitig allerdings tradiert sie nationalistische Grundlagen des 19. Jahrhunderts, indem sie von der Organizität Rumäniens ausgeht, von dessem „Körper“ „rumaenische Seelen […] durch Gewalt und Diktat von ihrer Heimat getrennt wurden“ und der nun das „heilige Recht […] auf Einheit“ besitze.[188] Die Partei spricht sich zwar für admi­nistrative Dezentralisierung aus, erklärt aber zugleich, dass es „unmoralisch und nicht zu akzep­tieren [sei], dass ein Angehoeriger der Minderheit für sich die im uebrigen voellig legitime Op­tion in Anspruch nimmt, in allen Umstaenden seine Muttersprache zu verwenden“, der rumäni­schen Mehrheit „in ihrem Land“ dieses Recht aber verweigert.[189]

Nachdem der als ungarnfreundlich geltende Ciorbea, der sich nach seinem Amtsantritt für die Restituierung einer ungarischsprachigen Universität ausgesprochen hatte[190] und am 15. März 1997 – dem Tag der Revolution von 1848 – eine Grußbotschaft an die ungarische Minderheit gerichtet hatte, in der er auch den in Rumänien als negative Figur betrachteten Lajos Kossuth würdigte, Ende März 1998 zurücktreten musste, entbrannte im Kabinett Radu Vasile (PNŢCD) erneut Streit um die Frage einer ungarischsprachigen Universität. Zentrale Akteure hierbei waren auf der einen Seite der RMDSZ, der die Wiedergründung der Bolyai Universität verlangte, und auf der anderen Seite die Mehrheit der Koalition um den neuen Bildungsminister und vormali­gen Rektor der Babeş-Bolyai Universität Andrei Marga, die diese Forderungen strikt ablehnte. Marga, der eine entscheidende Rolle im Konflikt um die hochschulpolitischen Forderungen der Ungarn spielte, war seit 1971 fest mit der Babeş-Bolyai Universität verbunden.[191] Bereits in seiner Zeit als Rektor hatte er versucht, die Babeş-Bolyai Universität in Richtung einer multi­kulturellen Institution umzubauen. Dem Vorstoß des nationalistischen Bürgermeisters Funar, die Universität in „Dacia Superior“ umzubenennen, widerstanden Marga und andere leitende Per­sönlichkeiten der Universität erfolgreich.[192] Da er eine unparteiische Position gegenüber ethni­schen Minderheiten bezog und ein siebenbürgisches Modell der Koexistenz vertrat, wurde er bereits 1994 Opfer einer Schmierkampagne der rumänischen Presse. Seit Beginn des Jahres 2000 bekleidete er neben seinem Amt als Bildungsminister erneut die Position des Rektors an der Babeş-Bolyai Universität und wurde zudem im Januar 2001 zum Präsidenten der PNŢCD ge­wählt. Das Präsidentenamt legte er aufgrund mangelnder innerparteilicher Reformbereitschaft Anfang Juli 2001 bereits wieder nieder und konzentrierte sich auf seine Rektorentätigkeit.[193]

An der verkrusteten innerparteilichen Struktur der PNŢCD war vor Andrei Marga bereits der im April 1998 ernannte Premier Vasile gescheitert. Dessen Ambitionen, die Partei zu reformieren und den achtzigjährigen „Patriarchen“ Ion Diaconescu als Parteipräsident abzulösen, führten zu einer verfassungswidrigen Amtsenthebung Vasiles und seiner Ersetzung als Ministerpräsident mit dem parteilosen, vormaligen Nationalbankchef Mugur Isărescu durch den Staatspräsidenten Constantinescu.[194] Am Ende ihrer Amtszeit waren die nichtethnisch organisierten Parteien der Regierungskoalition in einer Krise[195], eine Grundsatzdebatte über Reformziele in der Gesell­schaft konnte während der gesamten Amtszeit nicht entfacht werden, und die Verlockungen po­pulistischer Parolen, denen die Parteien immer wieder unterlegen waren, ließen den Gegensatz zur PDSR schwinden, die die Wahlen schließlich deutlich gewann.[196]

3.3 Die Nationalisten

Die politischen Optionen der jeweiligen Parteienkoalitionen sowie die Situation des RMDSZ im rumänischen Parteiensystem und der ethnischen Ungarn in Rumänien sind ohne den nationalisti­schen Diskurs nicht zu verstehen, der von wenigen Akteuren nationalistischer Parteien und der wenig professionellen, sensationsgierigen rumänischsprachigen Presse[197] immer wieder ange­facht wurde. Keine der bisherigen Regierungen zeigte sich immun gegen diese Art des Populis­mus. Während der Präsidentschaft Iliescus dienten die beiden bedeutendsten Kräfte des partei­politischen Nationalismus[198] gar als Mehrheitsbeschaffer in der Regierung Văcăroiu. Die Partidul Unităţii Naţionale Române/Partei der Rumänischen Nationalen Einheit (PUNR), deren Präsident bis 1997 der Bürgermeister von Cluj, Gheorghe Funar, war, trat im August 1994 in die Regierung ein; im Januar 1995 folgte die durch Corneliu Vadim Tudor geführte Partidul România Mare/Partei Großrumänien (PRM). In der Typologie Michael Shafirs zählen beide Parteien der Bewegung der „radical continuity“ zu, die an den Politikstil Ceauşescus und dessen Nationalkommunismus anknüpften und mit ihrem Wirtschaftsdirigismus die Interessen derjeni­gen zu repräsentieren behaupten, die besonders hart von den Wirtschaftsreformen getroffen sind. Diese Parteien gelten daher als „linksnationalistisch“ und zählen beide zu den „bürokratischen“ Parteien. Während die PRM hauptsächlich im rumänischen „Altreich“ organisiert ist, handelt es sich bei der PUNR um eine siebenbürgische Regionalpartei, die den politischen Arm der Vatra Românească bildet. Ihre Klientel rekrutiert sie aus ähnlichen Wählerschichten wie die christde­mokratische Bauernpartei der Vorkriegszeit. Beide Parteien besitzen allerdings auch eine große Anhängerschaft unter ehemaligen Funktionseliten.

Die ethnischen Ungarn und deren parlamentarische Vertretung waren diesen Parteien von Be­ginn an ein Dorn im Auge. Im April 1991 forderte die PUNR, den Ungarn die ihnen zugestande­nen Rechte zu entziehen. In Cluj schränkte Gheorghe Funar die Versammlungsfreiheit und das Recht auf kulturelle Aktivitäten für Ungarn, von denen angeblich nicht mehr als 300.000 in Ru­mänien leben würden[199], ein und verbot zweisprachige Beschilderungen und ausländische Banner. Zwar wurden anfangs einige seiner Restriktionen durch die Zentralregierung für illegal erklärt, doch mit dem Regierungseintritt der Nationalisten verschärfte sich die Situation. Bereits am 20. Januar 1995 veröffentlichte die Regierung eine Erklärung, in der sie drohte, gegen die „dangerous utopia of ‚territorial autonomy on ethnic basis’“ des RMDSZ notfalls „all the existing constitutional and legal instruments“ zu ergreifen.[200] Wenige Tage später veröffentlichte die PUNR ein Kommunikee, in dem sie dem RMDSZ und der ungarischen Regierung vorwirft, sie seien „descendants of barbaric peoples, living in Europe for only 1000 years, this period not being long enough for them to acquire the rules of a civilized, European-like behavior“.[201] Der RMDSZ, folgerte das Kommunikee in Übereinstimmung mit der PRM, die den Ungarnverband eine Woche später als „Nazi-type organization“ und „nest of potential killers“ bezeichnete[202], müsse daher als verfassungsfeindlich eingestuft, und die Verwendung ungarischer Symbole mit hohen Geldstrafen geahndet werden.[203] Am 30. Januar veröffentlichte die PUNR eine weitere Erklärung, in der sie Präsident Iliescu ein Ultimatum setzte, um in einigen Städten mit großer Anzahl an ungarischer Bevölkerung den Ausnahmezustand auszurufen.[204] Ethnisch ungarische Staatsangestellte sollten zudem auf ihre Kenntnis der rumänischen Verfassung getestet werden und darauf, ob sie die rumänische Sprache beherrschten.[205] Gheorghe Funar erklärte weiterhin, die Möglichkeit eines Bürgerkriegs sei nicht auszuschließen.[206] Während es Präsident Iliescu im Jahre 1991 noch möglich war, solcherlei Veröffentlichungen der PRM-Parteizeitung România Mare klar zu verurteilen, war dies nach der Regierungsbeteiligung der Nationalisten nicht mehr glaubhaft möglich, und die Unterstützung der PDSR brachte den Extremisten zusätzliche Stim­men und radikalisierte das politische Klima.[207]

[...]


[1] Szent István Király Intelmei Imre Herceghez. S. 53. [Übersetzung vom Ungarischen ins Deutsche hier und fortlaufend H.F.]

[2] Die offiziellen OSZE-Dokumente sprechen von „Konfliktprävention“. Die Konfliktforschung hingegen verwendet den präziseren Begriff „Krisenprävention“, der auch in dieser Arbeit benutzt werden wird.

[3] In der späteren Analyse wird noch ein Akteur „ethnisch rumänischer Lehrkörper an Universitäten Rumäniens“ auftauchen. Dieser wird im dritten Kapitel nicht behandelt werden, weil strukturierende Elemente parteienpolitischer Akteure, insbesondere das cleavage „Ethnos“, für Angehörige dieses Akteurs ebenfalls zentral sind. Für den Fall des ungarisch-rumänischen Konflikts ist dieser Akteur zudem nur marginal von Relevanz.

[4] Die Proklamation von Temeswar, 11. März 1990. [Zeichensetzung korrigiert]

[5] vgl. Keno Verseck: László Tőkés. S. 11; Erin Jenne: Language Conflicts in Post-1989 Slovakia and Romania, S. 25f.

[6] Die Frage, ob es sich hierbei tatsächlich um eine Revolution handelte oder vielmehr um einen Putsch der Kader zweiter Garnitur, eventuell mit Hilfe des KGB, ist nach wie vor ungeklärt. Da die neue Führung um Iliescu „too many skeletons in their closets“ hatte (Vladimir Tismaneanu: Romanian Exceptionalism? Democracy, Ethnocracy, and uncertain Plura-lism in post-Ceauşescu Romania. S. 410), werden meist Begriffe der „quasi-revolution“ (ebd., S. 425), der „inszenierten Revolution“ (Rainer Girndt: Victor Ciorbea setzt auf stabile Lage in der Region. S. 4), der „sogenannten Revolution“ (Catherine Lovatt: Tolerant Transylvania. Why Transylvania will not become another Kosovo), oder der „gestohlenen Revolution“ (Gisela Langhoff: Rumänien seit dem Sturz Ceauşescus: Eine Chance für die Menschenrechte? S. 202) verwendet; siehe hierzu auch die Fußnoten 114 und 251.

[7] Ferenc Takács: Románia Erdély-politikája 1989 után.

[8] Othmar Kolar: Rumänien und seine Minderheiten 1989-1995. S. 63.

[9] Kornél Soma: Állami magyar egyetem Romániában.

[10] vgl. Marianna Hausleitner: Konfliktfeld Rumänien. S. 149; Maria Miclescu: Das rumänische Bildungswesen im Wandel. S. 5.

[11] Dekret-Gesetz Nr. 8 vom 31. Dezember 1989 betreffend die Registrierung und Funktionsweise politischer Parteien und gesellschaftlicher Organisationen in Rumänien. Art. 3.

[12] Anneli Ute Gabanyi: Das Parteiensystem Rumäniens. S. 190.

[13] vgl. Gisela Langhoff: Rumänien seit dem Sturz Ceauşescus: Eine Chance für die Menschenrechte? S. 196ff.

[14] Ion Iliescu wurde im Mai 1990 mit 85% der Stimmen zum Präsidenten Rumäniens gewählt, siegte mit 61% in einer Stichwahl gegen Emil Constantinescu im Oktober 1992 erneut und unterlag Constantinescu schließlich im November 1996 bei einem Stimmenanteil von 45,59%. Mit den Novemberwahlen 2000 wurde Iliescu abermals ins Präsidentenamt gewählt (zu den Wahlergebnissen siehe Vladimir Tismaneanu: Romanian Exceptionalism? Democracy, Ethnocracy, and uncertain Pluralism in post-Ceauşescu Romania. S. 421ff; Anneli Ute Gabanyi: Rumänien: Parlaments- und Präsidentschaftswahlen; o.N.: Iliescu-Vadim második forduló).

[15] Marianna Hausleitner: Konfliktfeld Rumänien. S. 149.

[16] vgl. ebd.; Maria Miclescu: Das rumänische Bildungswesen im Wandel. S. 6ff. Den Terror prügelnder Bergarbeiter nutzte die Führungsriege um Iliescu gezielt, um politische Ziele umzusetzen. Auf diese Weise wurden im September 1991 die schon zur Abreise bereiten Bergarbeiter vom Bahnhof zurück in die Stadt beordert und die als „zu liberal“ geltende Regie­rung Roman aus dem Amt geprügelt (ebd., S. 8f; [Michael Shafir]: Romanian Civic Movement Sues former President).

[17] Die ethnischen Ungarn bilden laut der Volkszählung vom Januar 1992 mit gut 1,6 Mio. (7,1% der Bevölkerung) die größte Minderheit. Inoffiziell gelten die Roma, die offiziell rund 400.000 bzw. 1,8% der Bevölkerung zählen, als größte Minderheit (Schätzungen belaufen sich auf 1,4 bis 2,5 Mio.). Sie sind allerdings kaum organisiert. Zur Bevölkerungsstruktur Rumäniens siehe Christoph Pan, Beate Sibylle Pfeil: Die Volksgruppen in Europa. Ein Handbuch. S. 137-140; für eine umfassende, detaillierte Analyse der Bevölkerungsentwicklung der Ungarn Siebenbürgens siehe Árpád Varga E.: Az erdélyi magyarság lélekszámáról; Árpád Varga E.: Erdély magyar népessége 1870-1995 között.

[18] zur Organisation siehe Janusz Bugajski: Romania. S. 213f.

[19] Marianna Hausleitner: Konfliktfeld Rumänien. S. 150.

[20] siehe Tom Gallagher: Romania after Ceauşescu. The Politics of Intolerance. S. 86-96; Wolfgang Zellner, Pál Dunay: Ungarns Außenpolitik 1990-1997. Zwischen Westintegration, Nachbarschafts- und Minderheitenpolitik. S. 245; Erin K. Jenne: Language Conflicts in Post-1989 Slovakia and Romania. S. 27ff.

[21] Othmar Kolar: Rumänien und seine Minderheiten 1989-1995. S. 64.

[22] so im Februar 1995 internationale Vermittler um den früheren US-Präsidenten Carter (Mizan Khan: Magyars (Hungarians) in Romania); auch Catherine Lovatt: Tolerant Transylvania. Why Transylvania will not become another Kosovo.

[23] Die Republik Ungarn umfasst nur etwa 10 Millionen Staatsbürger; vgl. Julian Duplain: Ethnic Hungarian Minorities in Central and Eastern Europe (June 1996).

[24] o.N.: Konkurrenzneid? Mangelnder Konsens in der Außenpolitik. S. 3; Keno Verseck: Versöhnung nach mehr als 70 Jahren. S. 8; grundlegend zur ungarischen Außenpolitik: Wolfgang Zellner, Pál Dunay: Ungarns Außenpolitik 1990-1997. Zwischen Westintegration, Nachbarschafts- und Minderheitenpolitik.

[25] Die Proklamation von Temeswar, 11. März 1990.

[26] RMDSZ: Fundamental Principles of the Programme of the Democratic Alliance of Hungarians in Romania. Adopted by the 4th Congress of the DAHR. Cluj (Kolozsvár), the 26-28th of May 1995. S. 10.

[27] Gebräuchlich sind auch die rumänische Abkürzung UDMR sowie die englische DAHR. Vgl. Kap. 3.1.1.

[28] Imre Borbély, Zsolt Attila Borbély: RMDSZ: érték és hatalom, 1989-1998.

[29] vgl. Ruth Lapidoth: Autonomy. Flexible Solutions to ethnic conflicts. S. 19.

[30] vgl. ebd., S. 174f.

[31] vgl. Christoph Pan, Beate Sibylle Pfeil: Die Volksgruppen in Europa. Ein Handbuch. S. 193-197. Diese Trennungslinie wird vor allem dann bedeutend, wenn man den Begriff der Kollektivrechte nicht in einem strengen Sinne fasst, sondern in der Annahme, dass die Wahrung der Minderheitenkultur nur im Kollektiv geleistet werden kann, d.h. im Sinne von Rechten mit kollektiver Dimension. In diesem Falle zählen alle drei Autonomieformen zu einem dergestaltigen Kollektivrechtsbegriff.

[32] Ruth Lapidoth: Autonomy. Flexible Solutions to ethnic conflicts, S. 204.

[33] Dass dies nicht geleistet werden konnte, lag vor allem an den divergierenden Vorstellungen von „Autonomie“ innerhalb der Organisation der rumänischen Ungarn selbst (vgl. Kinga Gál: Minoritätenprobleme in Ungarn und Rumänien.

S. 31f). Vgl. hierzu Kapitel 3.1.1.

[34] Kinga Páll: The Hungarian Concept of Autonomy for Romania. The 1993 DAHR Draft-law on „National Minorities and Autonomous Communities” and Reactions from other political Parties in Romania. S. 26ff.

[35] Dekret-Gesetz Nr. 86 vom 6. Februar 1945 über das Statut der nationalen Minderheiten. Art. 10.

[36] Project on Ethnic Relations: Schools, Language and interethnic Relations in Romania: The Debate continues.

[37] Gesetz Nr. 69 vom 26. November 1991 über die örtliche öffentliche Verwaltung. Art. 58. Weitere Einschränkungen, die sich aus dem Gesetz ergeben können, sind nicht zwangsläufig, da das Gesetz in sich inkonsistent ist (vgl. die Analyse von Renate Weber: The Protection of National Minorities in Romania: A Matter of political Will and Wisdom. S. 212f).

[38] zur Diskussion der Verfassung siehe Renate Weber: The Protection of National Minorities in Romania: A Matter of political Will and Wisdom. S. 201ff; István Horváth, Alexandra Scacco: From the Unitary to the Pluralistic: Fine-Tuning Minority Policy in Romania. S. 253ff; Janusz Bugajski: Ethnic Politics in Eastern Europe. A Guide to Nationality Policies, Organizations and Politics. S. 207f.

[39] Constitution of Romania. Art. 1, 13.

[40] vgl. die Einschätzung des ungarischen Abgeordneten Király bei Janusz Bugajski: Ethnic Politics in Eastern Europe. A Guide to Nationality Policies, Organizations and Politics. S. 208.

[41] Renate Weber: The Protection of National Minorities in Romania: A Matter of political Will and Wisdom. S. 202f.

[42] ebd., S. 219.

[43] Rumänien ist seit Oktober 1993 Mitglied des Europarates und hatte mehrere Bedingungen auferlegt bekommen, unter anderem „[to] adopt and implement as soon as possible, in keeping with the commitments they have made and with Assem­bly Recommendation 1201, legislation on national minorities and education“ (Art. 10 der Parliamentary Assembly of the Council of Europe: Opinion No. 176 (1993) on the application by Romania for membership of the Council of Europe).

[44] 1. RMDSZ: Draft Law on National Minorities and Autonomous Communities (14. November 1993); 2. Rat für Nationale Minderheiten: Gesetz der nationalen Minderheiten (Entwurf vom 7. Dezember 1993), ergänzt durch das Demokratische Forum der Deutschen in Rumänien (DFDR), das bereits 1991 einen eigenen Entwurf erarbeitet hatte, und eingebracht im Mai 1995 von einer Parlamentsminderheit; 3. Entwurf dreier Abgeordneter der Alianţa Civică (Bürgerallianz), ins Parlament eingebracht am 13. März 1995.

[45] zur kritischen Auseinandersetzung mit den Autonomie-Konzeptionen des RMDSZ siehe Gabriel Andreescu, Renate Weber, Valentin Stan: Study on the Conception of Democratic Alliance of Hungarians in Romania on the Rights of National Minorities. A Critical Analysis of the DAHR Documents.

[46] Günther H. Tontsch: Nationale Minderheiten – Chance oder Risikofaktor im Prozeß der historischen Aussöhnung zwischen Rumänien und Ungarn. S. 72. Tontsch inkludiert in dieser Aussage die Verschleppung auch anderer wichtiger Gesetzesvorhaben.

[47] RMDSZ: Information on the Status of Commitments Entered into by Romania upon its Application for Membership in the Council of Europe as Recorded in Opinion No. 176. S. 5f; Kinga Gál: Minoritätenprobleme in Ungarn und Rumänien. S. 36.

[48] Wolfgang Zellner, Pál Dunay: Ungarns Außenpolitik 1990-1997. Zwischen Westintegration, Nachbarschafts- und Minderheitenpolitik. S. 283ff.

[49] vgl. Fußnote 43 und Art. 5 ebd.: „It [the Assembly of the Council of Europe; HF] appreciates the written declaration of the Romanian authorities in which they commit themselves to basing their policy regarding the protection of minorities on the principles laid down in Recommendation 1201”.

[50] Parlamentarische Versammlung des Europarats: Empfehlung 1201 (1993). Entwurf eines Zusatzprotokolls zur EMRK betr. die nationalen Minderheiten und ihre Angehörigen.

[51] Gabriel Andreescu: Political Manipulation at its Best. S. 47; Erin K. Jenne: Language Conflicts in Post-1989 Slovakia and Romania. S. 53.

[52] Gabriel Andreescu: Political Manipulation at its Best. S. 48f.

[53] Aufgrund mangelnder adäquater Begrifflichkeit im Deutschen (vgl. Wolfgang Zellner: Was der Hohe Kommissar für nationale Minderheiten bewirkt. S. 143, Fußnote 6) wird hier und im Folgenden auf den inzwischen üblichen englischen Terminus zurückgegriffen, um auf die Staaten zu verweisen, in denen die Volksgruppe, die in anderen Staaten die Minderheitsvolksgruppe bildet, die Mehrheit stellt.

[54] Julian Duplain: Ethnic Hungarian Minorities in Central and Eastern Europe (June 1996).

[55] Aufgrund amerikanischen Drucks akzeptierte die ungarische Seite eine Fußnote zur Empfehlung 1201, die autonome Strukturen auf ethnischer Basis und Kollektivrechte explizit ausschloss; weiterhin wurde die Frage der Rückgabe der Kir­chengüter ausgeklammert (Maria Miclescu: Das rumänische Bildungswesen im Wandel. S. 103f; Christiane Dick, Norbert Ropers: Machtteilungskonzepte – Mittel zur friedlichen Konfliktbearbeitung, Fußnote 9).

[56] Vladimir Pasti: The Challenges of Transition. Romania in Transition. S. 202; vgl. hierzu die Ausführungen in Kap. 3.1.1.

[57] Bhikhu Parekh: Cultural Diversity and Liberal Democracy. S. 202f.

[58] hierzu Maria Miclescu: Das rumänische Bildungswesen im Wandel. S. 95f.

[59] vgl. Jan Sadlak: The Emergence of a Diversified System: the state/private predicament in transforming higher education in Romania. S. 14; István Horváth, Alexandra Scacco: From the Unitary to the Pluralistic: Fine-Tuning Minority Policy in Romania. S. 267; zum Regierungsbeschluss 521 siehe Janusz Bugajski: Ethnic Politics in Eastern Europe. A Guide to Nationality Policies, Organizations and Politics. S. 205.

[60] Constitution of Romania. Art. 32 (2) und 32 (3).

[61] siehe beispielsweise Economic and Social Council of the United Nations: Concluding Observations of the Committee on Economic, Social and Cultural Rights: Romania. 30/05/94. E/C. 12/1994/4. Absatz D, Ziffern 10 und 11; Parliamentary Assembly of the Council of Europe: Opinion No. 176 (1993) on the application by Romania for membership of the Council of Europe. Ziff. 10 (siehe Fußnote 43).

[62] Cesar Birzea: Educational Reform and Power Struggles in Romania. S. 102.

[63] laut Art. 73 (1) der Verfassung ist eine Gesetzesinitiative ab 250.000 Unterschriften möglich.

[64] RMDSZ: Legislative Motion (Draft Bill on the Native-Language Education of the National Minorities), 19 October 1994. Art. 3.

[65] István Horváth, Alexandra Scacco: From the Unitary to the Pluralistic: Fine-Tuning Minority Policy in Romania. S. 267.

[66] Parliament of Romania: The New Education Law in Romania. One of the most democratic in Europe. Zur Diskussion des Gesetzes siehe Renate Weber: The Protection of National Minorities in Romania: A Matter of political Will and Wisdom. S. 215-218; S.O.S. Transylvania – Geneva Committee: Fact Sheet. Romania’s Law on Education 84/1995. VII. 24.; Project on Ethnic Relations: Schools, Language and interethnic Relations in Romania: The Debate continues.

[67] „Education at all levels is provided in Romanian language. Classes in Romanian are organised and function in each locality“ (Parliament of Romania: The New Education Law in Romania. One of the most democratic in Europe. Art. 8 (1)).

[68] zu den Bestimmungen des Gesetzes siehe Kapitel 4.2.2.

[69] Parliamentary Assembly of the Council of Europe: Resolution 1123 (1997) on the honouring of obligations and commitments by Romania. Art. 6; das Europaparlament hatte das Gesetz bereits vor dessen Verabschiedung im Juli 1995 kritisiert, woraufhin die rumänische Regierung dem Europaparlament Unkenntnis der Lage vorwarf (Maria Miclescu: Das rumänische Bildungswesen im Wandel. S. 110).

[70] Die ungarische Volksgruppe lag damit auf Platz 10 der laut Volkszählung aus dem Jahre 1992 insgesamt 17 ethnischen Gruppen in Rumänien (Ungarn in Rumänien. Einführung).

[71] Government Office for Hungarian Minorities Abroad: History of the Hungarian University of Cluj (Kolozsvár).

[72] RMDSZ: Report concerning the situation of the Hungarian Minority in Romania, August 1994. Punkt 2. S. 2.

[73] RMDSZ: Program. Az RMDSZ I. Kongresszusán 1990. április 21–22-én elfogadott program. Art. 40.

[74] vgl. das Statut der Gesellschaft (Bolyai Társaság: Szabályzat, 1990, március 17).

[75] Jan Sadlak: Higher Education Reform in Romania: Challenges and Responses. S. 218.

[76] Határon Túli Magyarok Hivatala: A romániai magyarság történeti kronológiája (1989–1999). 6. Mai 1993, 12. Mai 1993.

[77] RMDSZ: Program. Az RMDSZ I. Kongresszusán 1990. április 21–22-én elfogadott program. Art. 39.

[78] vgl. István Horváth, Alexandra Scacco: From the Unitary to the Pluralistic: Fine-Tuning Minority Policy in Romania. S. 266.

[79] RMDSZ: Fundamental Principles of the Programme of the Democratic Alliance of Hungarians in Romania. Adopted by the 4th Congress of the DAHR. Cluj (Kolozsvár), the 26-28th of May 1995. S. 13.

[80] Das heute und auch im weiteren Verlauf meiner Arbeit generalisierend als Siebenbürgen bezeichnete Gebiet, entspricht nicht dem historischen Siebenbürgen (siehe György Szépe: The Position of Hungarians in Romania and Slovakia in 1996. S. 70; ebenso Schaubild 1 in István Horváth, Alexandra Scacco: From the Unitary to the Pluralistic: Fine-Tuning Minority Policy in Romania. S. 249).

[81] vgl. Karte 2.1 bei George W. White: Nationalism and Territory. Constructing Group Identity in Southeastern Europe. S. 37.

[82] ebd., S. 73.

[83] Dumitru Berciu: Daco-Romania. S. 73.

[84] ebd., S. 77.

[85] vgl. die Karte auf S. 104f und den Gesamtaufbau der von einer über 1000jährigen „Teilung“ der „rumänischen Länder“ ausgehenden Ausführungen bei Constantin C. Giurescu, Dinu C. Giurescu: Geschichte der Rumänen.

[86] Lucian Boia: Történelem és Mítosz a román Köztudatban. S. 100.

[87] Karen Barkey: Negotiated Paths to Nationhood: A Comparison of Hungary and Romania in the Early Twentieth Century. S. 530.

[88] Stephen Fischer-Galati: National Minority Problems in Romania: Continuity or Change? S. 75; Gavril Flora: Ethno-Cultural Policies and Minority Rights in Romania. S. 118.

[89] Aufgrund seiner historischen Entwicklung war in Siebenbürgen (auch bei der rumänischen Bevölkerungsgruppe) eine starke Regionalidentität vorhanden (vgl. hierzu Constantin Noica, der Siebenbürgen 1940 als das Preußen Rumäniens bezeichnete, das die Triebkraft des Rumänentums in der Geschichte bilde (Constantin Noica: Erdély és a román szellemiség. S. 9), die sich nun ebenfalls den Zentralisierungsbestrebungen gegenüber sah (Ferenc Takács: Románia Erdély-politikája 1989 után).

[90] Michaela Mudure: Democracy and Academic Education in Minority Languages. The Special Case of Romania. S. 14.

[91] Ferenc Takács: Románia Erdély-politikája 1989 után.

[92] Keno Verseck: Eine lateinische Kultur in einer slawischen Welt. S. 12.

[93] Timea Türk: Im Osten nichts Neues. S. 3.

[94] Wolfgang Zellner, Pál Dunay: Ungarns Außenpolitik 1990-1997. Zwischen Westintegration, Nachbarschafts- und Minderheitenpolitik. S. 252ff; Keno Verseck: Die Leidenschaften des Herrn Funar. S. 20; Hungarian Minorities Monitor: Rumania, September 2000.

[95] Cluj war vor allem unter Ceauşescu Ziel der Ansiedlungspolitik ethnischer Rumänen aus anderen Teilen des Landes, die geschlossen außerhalb der historischen Stadt angesiedelt wurden und bis heute nicht in das kulturelle Leben der Stadt inte­griert werden konnten. Die Wählerstimmen für den extremistischen Bürgermeister stammen hauptsächlich aus diesen Außenlagen (Interview mit Zsolt Nagy, geschäftsführender Vizepräsident des RMDSZ, in Cluj am 16. Juli 2001).

[96] Wolfgang Zellner, Pál Dunay: Ungarns Außenpolitik 1990-1997. Zwischen Westintegration, Nachbarschafts- und Minderheitenpolitik. S. 253.

[97] Erin K. Jenne: Language Conflicts in Post-1989 Slovakia and Romania. S. 6.

[98] George Herbert Mead: Geist, Identität und Gesellschaft aus der Sicht des Sozialbehaviorismus. S. 188; Meads Ausgangs­punkt ist die Identitätsbildung bei Individuen; wie Jan Assmann jedoch herausstellte, findet diese auch bei Kollektiven Anwendung, da „Wir-Identität […] nicht außerhalb der Individuen [existiert], die dieses ‚Wir’ konstituieren und tragen“ (Jan Assmann: Das kulturelle Gedächtnis. Schrift, Erinnerung und politische Identität in frühen Hochkulturen. S. 131); vgl. auch Glenn Chafetz, Michael Spirtas, Benjamin Frankel: Introduction: Tracing the Influence of Identity on Foreign Policy. S. Xf.

[99] Zum Verhältnis „Identitätskonstrukt-biologischer Organismus“ ist mit dem Neurophysiologen Gerhard Roth ergänzend anzumerken, dass „das materielle, reale Gehirn [... sich zwar] durch Selbstbeschreibung und Selbstexplikation eine eigene Welt [schafft]“ (Gerhard Roth: Autopoiese und Kognition: Die Theorie H. R. Maturanas und die Notwendigkeit ihrer Weiterentwicklung. S. 65), diese aber auch einen Input aus der Umwelt braucht, und das Konstrukt daher nur eine relative Autonomie genießt (ebd., S. 56).

[100] Die erinnerte Geschichte, die Jan Assmann gegen die faktische setzt und die Aleida Assmann mit den Begriffen „Funktionsgedächtnis“ (identitätsrelevant) und „Speichergedächtnis“ (nicht identitätsrelevant) klassifiziert (Jan Assmann: Das kulturelle Gedächtnis. Schrift, Erinnerung und politische Identität in frühen Hochkulturen. S. 51ff; Aleida Assmann: Erinnerungsräume. Formen und Wandlungen des kulturellen Gedächtnisses. S. 130ff), beschreibt Rönnquist als „half remembered but never forgotten history” (Ralf Rönnquist: Identity and Intra-State Ethnonational Mobilization. S. 149) und konnotiert damit bereits ihren problematischen Ansatz, der von der „imagined community” (Anderson) über die „invention of tradition” (Hobsbawm) zur Stilisierung und Mobilisierung dieser Gemeinschaft gegen andere führen kann.

[101] vgl. Alexandr W. Belobratow: Die Kultur der Übergänge. Konfliktfelder interkultureller Prozesse; Sylvia Supper: Minderheiten und Identität in einer multikulturellen Gesellschaft. S. 34.

[102] vgl. Vamik D. Volkan: Das Versagen der Diplomatie. Zur Psychoanalyse nationaler, ethnischer und religiöser Konflikte. S. 150; Georg Elwert: Nationalismus, Ethnizität und Nativismus – Über Wir-Gruppenprozesse. S. 29f.

[103] vgl. Barbara A. West: Segments of Self and Other: The Magyar Hungarian Case. S. 53 und Schaubild 1.

[104] Die Möglichkeit, dass eine größere Anzahl ethnischer Rumänen für diese Partei stimmte, kann mit Sicherheit ausgeschlossen werden.

[105] Jan Assmann: Das kulturelle Gedächtnis. Schrift, Erinnerung und politische Identität in frühen Hochkulturen. S. 133. Demgegenüber geht Volkan davon aus, dass individuelle und Gruppenidentität miteinander verknüpft sind (Vamik D. Volkan: Das Versagen der Diplomatie. Zur Psychoanalyse nationaler, ethnischer und religiöser Konflikte. S. 52ff).

[106] vgl. Sylvia Supper: Minderheiten und Identität in einer multikulturellen Gesellschaft. S. 40.

[107] Lutz Niethammer: Kollektive Identität. Heimliche Quellen einer unheimlichen Konjunktur. S. 16; George W. White: Nationalism and Territory. Constructing Group Identity in Southeastern Europe. S. 52; auch György Konrád betonte, dass Menschen dann nach ihrer Identität suchten, wenn sie sich selbst nicht sicher seien (György Konrád: Identität und Hysterie. S. 9, 11); Jürgen Straub stellt solche kollektiven Identitäten, die Vereinheitlichung anstreben, aus diesem Grunde unter Ideologieverdacht, da Konstruktionen, die das Selbst- und Fremdbild normieren, extrem stereotyp, erfahrungsarm oder erfahrungsleer sei (Jürgen Straub: Personale und kollektive Identität. Zur Analyse eines theoretischen Begriffs. S. 99f).

[108] Beatrice Drury sieht ethnische Mobilisierung als vierstufigen Prozess: 1) Entwicklung eines Gruppenbewusstseins, 2) Anwendung von Symbolen der Gruppeneinheit zur Schärfung der Grenzen, 3) Ressourcen organisieren und konsolidieren in Vorbereitung auf 4) Aktion (Beatrice Drury: Ethnic Mobilisation: Some theoretical Considerations. S. 15).

[109] ebd., S. 16.

[110] ebd., S. 19; in diesem Zusammenhang betont Heckmann die Drucktechnik und damit die Möglichkeit der Ideenverbrei­tung als Kernelement (Friedrich Heckmann: Ethnos, Demos und Nation, oder: Woher stammt die Intoleranz des National­staats gegenüber ethnischen Minderheiten? S. 21).

[111] Zoltán Kali unterscheidet daher Minderheiten in Rumänien neben deren zahlenmäßiger Größe vor allem anhand ihres Organisationsgrades. Demnach existieren drei Gruppen: (1) Ungarn: stark institutionalisiert, (2) Roma: schwach institutio­nalisiert, (3) andere (Interview mit Zoltán Kali, Programmmanager des Ethnocultural Diversity Resource Center (Cluj), in Bukarest am 19. Juli 2001).

[112] Susan Olzak: The Dynamics of Ethnic Competition & Conflict. S. 209.

[113] ebd.

[114] Diese Art des Zufalls als Eskalationsfaktor dürfte auch bei der Frage der Revolution von 1989 nicht zu unterschätzen sein, worauf auch der Menschenrechtsaktivist Gabriel Andreescu verweist (Andreas Oplatka: Ten Years after Ceausescu: Romania’s Controversial Revolution); in diesem Kontext sind weiterhin die Entwicklungen von 1990 zu sehen, die einen friedlichen Konfliktaustrag keineswegs zwangsläufig machten.

[115] Obwohl nationale und ethnische Kategorien nun an prominentere Stelle rückten, waren sie auch in den Vorgängerregi­men, und dies gilt insbesondere für den Nationalkommunismus Ceauşescus, als politische Faktoren in der Innen- und Außenpolitik relevant (Gerhard Seewann: Minderheiten und Nationalitätenpolitik. S. 180).

[116] „The ethnic network is one step further towards the institutionalization of ethnicity. In the ethnic network a few individuals are tied to each other with comparatively stable bonds of loyalty. […] For minority groups, an organization or a centre which can support the group identity acts as a crucial source for institutional cultural affirmation” (Karmela Liebkind: Minority Identity and Identification Processes: A Social Psychological Study. Maintenance and Reconstruction of Ethnolinguistic Identity in Multiple Group Allegiance. S. 40).

[117] George W. White: Nationalism and Territory. Constructing Group Identity in Southeastern Europe. S. 31.

[118] Ralf Rönnquist: Identity and Intra-State Ethnonational Mobilization. S. 146.

[119] George W. White: Nationalism and Territory. Constructing Group Identity in Southeastern Europe. S. 41, auch S. 93-98, 147-153.

[120] zum RMDSZ und grundlegend zum Parteiensystem Rumäniens siehe Anneli Ute Gabanyi: Das Parteiensystem Rumäni­ens; ein knapper Überblick über die Parteienlandschaft bei o.N.: The Political Landscape in Romania. Alliances and Parties.

[121] RMDSZ: Statute of the Democratic Alliance of Hungarians in Romania. Adopted by the 4th Congress of the DAHR. Cluj (Kolozsvár), the 26-28th of May 1995. III, C, 22. István Székely vergleicht den RMDSZ daher mit einer aus 22 Unterneh­men bestehenden lockeren Holding, deren Problem es aber auch sei, dass die Einzelunternehmen mit Rücksicht auf den Zusammenhalt der Holding nur begrenzte Entwicklungschancen besitzen (István Székely: A belső választások és az RMDSZ hatalmi szerkezetének összefüggései).

[122] vgl. RMDSZ: Statute of the Democratic Alliance of Hungarians in Romania. Adopted by the 4th Congress of the DAHR. Cluj (Kolozsvár), the 26-28th of May 1995. III, A.

[123] ebd., IV, V, VI, VII, X.

[124] Auch im „Parteiensystem“ der EU hat der RMDSZ sich der Europäischen Volkspartei angeschlossen (Interview mit Zsuzsa Bereschi, außenpolitischer Beraterin des RMDSZ, in Bukarest am 19. Juli 2001).

[125] Imre Borbély, Zsolt Attila Borbély: RMDSZ: érték és hatalom, 1989-1998. Die Autoren selbst wären in diesem Schema der ersten Strömung zuzurechnen, woraus die negativ konnotierte Beschreibung der Strömung Vier resultiert.

[126] vgl. Wolfgang Zellner, Pál Dunay: Ungarns Außenpolitik 1990-1997. Zwischen Westintegration, Nachbarschafts- und Minderheitenpolitik. S. 259f.

[127] Günter Klein: Rumäniens Minderheitenpolitik im Kontext internationaler Beziehungen und Empfehlungen des Europarates. S. 827.

[128] RMDSZ: Fundamental Principles of the Programme of the Democratic Alliance of Hungarians in Romania. Adopted by the 4th Congress of the DAHR. Cluj (Kolozsvár), the 26-28th of May 1995. Punkt 4b.

[129] Vladimir Pasti: The Challenges of Transition. Romania in Transition. S. 199ff.

[130] ebd., S. 206.

[131] Imre Borbély, Zsolt Attila Borbély: RMDSZ: érték és hatalom, 1989-1998.

[132] so der dem radikalen Flügel zuzurechnende Géza Szőcs im Januar 2000 (Géza Szőcs, Mária Gál: 10 éves az RMDSZ. Interjú Szőcs Gézával).

[133] Dieser Wechsel entsprach auch der Stimmung in der ungarischen Bevölkerung Rumäniens (Tom Gallagher: Controversy in Cluj. S. 59); zur Bedeutung externer Faktoren dieses Wandels siehe Kap. 3.1.2.

[134] RMDSZ: Democratic Alliance of Hungarians in Romania. S. 4.

[135] Manche bemängeln aber sogar, dass eben diese Stimmen in der öffentlichen Diskussion durch den Regierungseintritt schwächer wurde, da sich der RMDSZ nun nicht mehr ausschließlich mit Minderheitenfragen befassen könne (Barna Bodó: Oktatási reálpolitika, avagy mennyire beteg az RMDSZ állatorvosi lova?).

[136] Als Erfolge sind insbesondere zwei Regierungsdirektiven im Mai 1997 zu nennen, mit denen die problematischsten Passagen des Bildungsgesetzes 84/1995 sowie des Gesetzes zur lokalen Verwaltung 69/1991 behoben wurden. Heikel dabei war allerdings, dass sie als Dringlichkeitsdirektiven verabschiedet wurden, d.h., das eigentliche Gesetzgebungsorgan be­fasste sich erst im nachhinein mit den bereits vorläufig in Kraft befindlichen Verordnungen, die es als Gesetz beschließen oder wieder außer Kraft setzen konnte, wodurch ein Zustand der Unklarheit entstand (eine Prozedur, die in Rumänien zur üblichen Praxis wurde).

[137] vgl. István Székely: A belső választások és az RMDSZ hatalmi szerkezetének összefüggései.

[138] Imre Borbély, Zsolt Attila Borbély: RMDSZ: érték és hatalom, 1989-1998.

[139] Géza Szőcs, Mária Gál: 10 éves az RMDSZ. Interjú Szőcs Gézával.

[140] RMDSZ, PDSR: Egyezmény a Romániai Magyar Demokrata Szövetség és a Romániai Társadalmi Demokrácia Pártja között.

[141] Tibor Bogdán: Belső megújulást sürget az RMDSZ reformtömörülése.

[142] so prophezeite – neben anderen – auch Géza Szőcs, dass der RMDSZ das Jahr 2010 in seiner derzeitigen Form nicht erreichen werde (Géza Szőcs, Mária Gál: 10 éves az RMDSZ. Interjú Szőcs Gézával); der Philosoph und Politiker Dan Oprescu vermutet, dass es dem RMDSZ ab etwa 2004/05 nicht mehr gelingen werde, seine Wählerschaft ethnisch zu organisieren (Dan Oprescu: A nemzeti kisebbségek 1999-ben).

[143] o.N.: „Az RMDSZ nem politikai párt...”

[144] so Zsuzsa Bereschi, die aber gleichzeitig darauf hinweist, dass der moderate Kurs der gegenwärtigen Parteiführung langfristig zum Zerfall der Partei führen wird (Interview mit Zsuzsa Bereschi, außenpolitischer Beraterin des RMDSZ, in Bukarest am 19. Juli 2001).

[145] Max van der Stoel: Gedanken zur Rolle des Hohen Kommissars der OSZE für nationale Minderheiten als Instrument zur Konfliktverhütung. S. 432.

[146] 1990-1994: MDF, FKgP, KDNP; 1994-1998: MSZP, SZDSZ; seit 1998; Fidesz-MPP, FKgP, MDF.

[147] vgl. Alexis Heraclides: The CSCE and Minorities. The Negotiations behind the Commitments, 1972-1992. S. 9ff; Eckart Klein: The Concept and Implementation of Minority Protection. S. 175f.

[148] Christoph Pan, Beate Sibylle Pfeil: Die Volksgruppen in Europa. Ein Handbuch. S. 177. Der Minderheitenanteil Rumäniens beträgt knapp 12%. Dennoch ist die Lage nicht vergleichbar, da die größte Minderheit in Ungarn die Roma bilden, die häufig schlecht organisiert sind und keinen kin-state besitzen.

[149] vgl. Julian Duplain: Ethnic Hungarian Minorities in Central and Eastern Europe (June 1996).

[150] Wolfgang Zellner, Pál Dunay: Ungarns Außenpolitik 1990-1997. Zwischen Westintegration, Nachbarschafts- und Minderheitenpolitik. S. 205.

[151] vgl. ebd., S. 220.

[152] Constitution of the Republic of Hungary. Art. 6 (3): „The Republic of Hungary bears a sense of responsibility for the fate of Hungarians living outside its borders and shall promote and foster their relations with Hungary”.

[153] Der Philosoph Gáspár Miklós Tamás bezichtigte Antall daher der Restaurierung des Geistes der Horthy-Zeit. Der ein­stige Reichsverweser und Hitler-Verbündete, den Antall einen „ungarischen Patrioten“ nannte, wurde am 4. September 1993 im südungarischen Kenderes in einem symbolischen Akt neu bestattet (vgl. Keno Verseck: Ein Begräbnis für den Reichsverweser. S. 13).

[154] Wolfgang Zellner, Pál Dunay: Ungarns Außenpolitik 1990-1997. Zwischen Westintegration, Nachbarschafts- und Minderheitenpolitik. S. 222.

[155] ebd., S. 217.

[156] ebd., S. 232f.

[157] vgl. Keno Verseck: Versöhnung nach mehr als 70 Jahren. S. 8.

[158] RADOR Press Agency: News from Romania 96-08-26. Prime-minister Horn is meeting the UDMR leaders.

[159] o.N.: Pragmatismus über alles. S. 4.

[160] ebd.; Christiane Dick, Norbert Ropers: Machtteilungskonzepte – Mittel zur friedlichen Konfliktbearbeitung.

[161] o.N.: Nincs semmiféle fordulat. Kovács László a magyar külpolitikai törekvésekről. S. 6.

[162] Tom Gallagher: Controversy in Cluj. S. 59.

[163] Joint Declaration From the Conference ‚Hungary and Hungarians Beyond the Borders’, held in Budapest on 4-5 July 1996. S. 49; Zsófia Szilágyi: Hungarian Minority Summit Causes Uproar in the Region.

[164] Fiatal Demokraták Szövetsége-Magyar Polgári Párt/Verband Junger Demokraten-Ungarische Bürgerpartei; Független Kisgazda-, Földmunkás és Polgári Párt/Unabhängige Kleinlandwirte-, Landarbeiter- und Bürgerpartei.

[165] o.N.: Ungarisch-rumänische Gespräche. S. 4.

[166] Im September 2000 beispielsweise betonte Zsolt Lányi, der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im ungarischen Parlament, „man dürfe die Hoffnung auf friedliche Grenzänderungen nie aufgeben“ (o.N.: Csurka und Lányi für „friedliche Grenzkorrekturen“. S. 1); siehe auch Reaktionen auf die Aussagen des neuen Ministerpräsidenten, Ungarns Staatsgrenzen stimmten nicht mit denen der ungarischen Nation überein (Vera Compeanu: The Image of National Minorities in the Romanian Press (April-September 1998)).

[167] Attila Ara-Kovács: Roulett auf dem Balkan. S. 4.

[168] Nick Thorpe: Romanians ready to turn left at the polls.

[169] Vladimir Tismaneanu: Romanian Exceptionalism? Democracy, Ethnocracy, and uncertain Pluralism in post-Ceauşescu Romania. S. 436.

[170] Anneli Ute Gabanyi: Das Parteiensystem Rumäniens. S. 225.

[171] zum „nationalen Konsens” Vladimir Pasti: The Challenges of Transition. Romania in Transition. S. 164ff.

[172] zu den Spezifika des rumänischen Nationalismus siehe Kapitel 3.3.

[173] vgl. Michael Shafir: Will the „Haider Syndrome“ spread eastward?

[174] Interview mit Anca Elisabeta Ciucă, Präsidentin der Fundaţia Pentru Schimbări Democratice [Stiftung für Demokratischen Wandel], in Bukarest am 19. Juli 2001.

[175] Adrian Bridge: Romania set for new row with Hungary.

[176] Maria Miclescu: Das rumänische Bildungswesen im Wandel. S. 11f.

[177] Vladimir Tismaneanu: Romanian Exceptionalism? Democracy, Ethnocracy, and uncertain Pluralism in post-Ceauşescu Romania. S. 408.

[178] János Makkai: Ion Iliescu Erdély-offenzívája.

[179] o.N.: „Was tun mit dem nationalistischen Wahnsinn?“

[180] Holm Sundhausen: Die „Transformation“ Osteuropas in historischer Perspektive oder: Wie groß ist der Handlungsspielraum einer Gesellschaft? S. 86; vor dem Hintergrund dieser Diagnose und Vladimir Pastis These, dass „in certain cases the authoritarian regimes are more efficient in mobilizing resources for development, than the democratic ones” (Vladimir Pasti: The Challenges of Transition. Romania in Transition. S. 146), kann auch Iliescus Aussage bezüglich des nicht anzuwendenden Modells westlicher Demokratien aus dem Jahre 1990 besehen werden.

[181] wie diese Begriffe im politischen Diskurs zwischen 1991 und 1993 instrumentalisiert wurden zeigt Katherine Verdery: What was Socialism, and what comes next? Kap. 5 (S. 104-129).

[182] zunächst, d.h. bis zu deren Desintegration in die aufgeführten Parteien, bestand die Koalition aus den beiden Mehrparteienallianzen Convenţia Democratică din România [Demokratische Konvention Rumäniens] und der Uniunea Social-Democrat [Sozialdemokratische Union] sowie dem RMDSZ.

[183] Nach Anneli Ute Gabanyi gelten als „bürokratisch“ diejenigen Parteien, die aus dem alten Macht- und Verwaltungsapparat hervorgegangen sind (Anneli Ute Gabanyi: Das Parteiensystem Rumäniens. S. 194-196).

[184] Angéla Gui: Románia posztkommunista öröksége. S. 6.

[185] Allerdings stand die neue Regierung hier auch massiven Problemen gegenüber, da unter der Vorgängerregierung keine ernsthaften Privatisierungen durchgeführt worden waren und neben miserablen makroökonomischen Daten vor allem in den ländlichen Gebieten in großem Maße Formen der Tauschwirtschaft weiterbestanden (vgl. Edith Lhomel: „Leid, Schweiß und Tränen“. S. 20f).

[186] Rainer Girndt: Victor Ciorbea setzt auf stabile Lage in der Region. S. 4.

[187] o.N.: Romania; Keno Verseck: Rumäniens Präsident rügt die Regierung. S. 9; o.N.: Proteste gegen die rumänische Regierung. S. 9.

[188] Partidul Democrat: Erklärung von Oradea. Charta der Demokratischen Partei für eine neue nationale Politik. S. 2.

[189] ebd., S. 18f.

[190] o.N.: A Bolyai Egyetem kálváriája. Már a részlegesítés ellen is tiltakoznak. S. 1.

[191] Andrei Marga graduierte an der dortigen historischen und philosophischen Fakultät im Jahre 1971. Nach einer Assistenzprofessur erhielt er nach seiner Promotion im Jahre 1979 eine eigene Dozentur. 1992 wurde er Prorektor und 1993 schließlich Rektor der Universität, bevor er im Dezember 1997 schließlich das Amt des Bildungsministers übernahm.

[192] László Tőkés: Human and Minority Rights in Romania. Speech at the International University Forum, 8 December 1994, Budapest.

[193] vgl. o.N.: Lemondott Andrei Marga a parasztpárt éléről. S. 1.

[194] Michael Shafir: Romania’s Constitutional Crisis.

[195] siehe Irina Dumitriu: European Christian-Democrats concerned over PNTCD situation. S. 3; o.N.: Petre Roman auf dem Tiefpunkt. S. 5.

[196] zu den derzeitigen Entwicklungen des rumänischen Parteiensystems siehe Alexander Roth: Kaum ein Stein bleibt auf dem anderen. Erdrutschartige Bewegung im rumänischen Parteiensystem; Daniel Ursprung: Das rumänische Parteiensystem – Spiegel der Krise. Werden beide Analysen zusammen gesehen, bleibt allein der Ungarnverband als stabile Kraft innerhalb des rumänischen Parteiensystems.

[197] auf diesen Zustand nicht professionell ausgebildeter Kräfte der nach 1989 aus dem Boden geschossenen Printmedien verweist Anca Ciucă (Interview mit Anca Elisabeta Ciucă, Präsidentin der Fundaţia Pentru Schimbări Democratice [Stif­tung für Demokratischen Wandel], in Bukarest am 19. Juli 2001); grundlegend zur rumänischsprachigen Presse Gudrun Linger: Die rumänischen Printmedien. Ausdruck und Motor der Demokratisierung.

[198] zu den verschiedenen Facetten nationalistischer Parteien in Rumänien siehe Michael Shafir: Romania; Janusz Bugajski: Romania. S. 212-217; zur Entwicklung des Nationalismus in Rumänien nach 1989 siehe Anneli Ute Gabanyi: Nationalismus in Rumänien. Vom Revolutionspatriotismus zur chauvinistischen Restauration.

[199] die restlichen, so Funar, seien „Zigeuner“, die von den Ungarn dazu „erpresst“ oder „gekauft“ worden seien, sich als ethnische Ungarn zu registrieren (Michael Shafir: Transylvanian Tension).

[200] Government of Romania: Statement. January 20, 1995.

[201] PUNR: President of the N.U.P.R., Gheorghe Funar: Communique. S. 1.

[202] Partidul Democrat: A Month since the „Red Rectangle” was born. S. 5.

[203] PUNR: President of the N.U.P.R., Gheorghe Funar: Communique. S. 2.

[204] Partidul Democrat: A Month since the „Red Rectangle” was born. S. 4.

[205] ebd., S. 2.

[206] ebd., S. 7.

[207] István Pataky, Ferenc Pálinkás: Magyarellenes hangadók határainkon túl. S. 6.

Ende der Leseprobe aus 149 Seiten

Details

Titel
Die Minderheitenpolitik des Hohen Kommissars für Nationale Minderheiten der OSZE in Rumänien
Hochschule
Universität Leipzig  (Institut für Politikwissenschaft)
Note
1,0
Autor
Jahr
2001
Seiten
149
Katalognummer
V4795
ISBN (eBook)
9783638129312
ISBN (Buch)
9783638696807
Dateigröße
2312 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Konfliktforschung, Friedensforschung, Mediation, Ungarn, Minderheiten, van der Stoel, HCNM, Siebenbürgen, Krisenprävention, Diplomatie, peace, research, OSZE, Internationale Organisationen, Rumänien
Arbeit zitieren
Heiko Fürst (Autor:in), 2001, Die Minderheitenpolitik des Hohen Kommissars für Nationale Minderheiten der OSZE in Rumänien, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/4795

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Die Minderheitenpolitik des Hohen Kommissars für Nationale Minderheiten der OSZE in Rumänien



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden