Produkte im Investment Banking: Hedge-Fonds


Seminararbeit, 2005

33 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Hedgefonds
2.1 Einordnung in das Investmentgeschäft
2.2 Der Begriff „Hedgefonds“
2.3 Die Merkmale von Hedgefonds
2.4 Rechtlicher Rahmen in Deutschland
2.4.1 Single Hedgefonds
2.4.2 Dach-Hedgefonds
2.4.3 Weitere Wichtige gesetzliche Regelungen

3. Anlagestrategien von Hedgefonds
3.1 Arbitrage Strategien oder Relative Value Strategien
3.2 Event Driven Strategien
3.3 Directional / Tactical Strategien
3.4 Weitere Strategien von Hedgefonds

4. Hedgefonds als Kapitalanlage
4.1 Vorteile und Nachteile beziehungsweise Chancen und Risiken
4.2 Hedgefonds aus Sicht des Privatanlegers
4.3 Aspekte des Vertriebs von Hedgefonds

5. Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Anhang

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Überblick über die Hauptinvestmentklassen

Abbildung 2: Anzahl globaler Hedgefonds

Abbildung 3: Von Hedgefonds verwaltetes Vermögen

Abbildung 4: Überblick über die Hauptstrategien

Abbildung 5: Risiken bei Hedgefonds

Abbildung 6: Effizienzkurven

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Hedge Fonds versus Investmentfonds

Tabelle 2: Historischer Vergleich von Hedgefonds-Renditen

Tabelle 3: Korrelation zwischen Hedgefonds-Strategien und traditionellen Investments

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Hedgefonds sorgen immer wieder für kontroverse Diskussionen in Bankenkreisen. Auch für den Privatanleger sind diese Fonds infolge des neuen Investmentgesetzes (InvG) nun zugänglich. Dennoch bestehen auf Grund der sehr verschiedenen Geschäftsstrategien erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Hedgefonds und den damit verbundenen Anlagerisiken. Ziel dieser Semi-nararbeit ist es einen Überblick über das Thema Hedgefonds zu geben, dabei soll vor allem auch auf den neuen rechtlichen Rahmen und die Möglichkeiten im Portfoliomanagement eingegangen werden. Im Anschluss daran, werden Chancen und Risiken für den Privatanleger bei Kapitalanlage in Hedgefonds betrachtet und die dabei zu beachtenden Kriterien untersucht.

2. Hedgefonds

2.1 Einordnung in das Investmentgeschäft

Kapitalanlagen sind grundsätzlich für eine längere Zeitdauer ausgelegt und sollten der Wertaufbe-wahrung/Werterhaltung dienen.[1] Sie können dabei in traditionelle Anlagen (z.B. Aktien, Anleihen, Investmentfonds) und in nicht-traditionelle oder auch alternative Anlagen (z.B. Rohstoffe, Hedge-

fonds, Private Equity, Kunst, Münzen, Oldtimer) unterschieden werden.[2] (siehe Abb. 1)

Abbildung 1: Überblick über die Hauptinvestmentklassen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Überblick über die Hauptinvestmentklassen

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an: Bretzler, M./ Rudolph, D. (2004), S. 3.

Hedgefonds sind demzufolge eine Form der alternativen Investments. Grundsätzlich werden diese wiederum in zwei große Unterarten unterschieden. Dies sind zum einen die Single-Hedgefonds und zum anderen die Dach-Hedgefonds.

2.2. Der Begriff „Hedgefonds“

Der Begriff „Hedgefonds“ entstammt dem Jahre 1949. Damals legte Alfred Winslow Jones einen Fonds auf, der neben dem traditionellen Kauf und Verkauf von Wertpapieren auch Leerverkäufe und den Kauf von Wertpapieren auf Kredit, mit dem Ziel der Nutzung von Leverageeffekten, durchführte.[3] Der Fonds hatte mit diesen Finanzmarktinstrumenten die Möglichkeit sein Portfolio zu hedgen. Unter Hedgen versteht man die Nutzung eines Sicherungsgeschäftes zur Minderung von Verlusten, falls die erwarteten Preisbewegungen so nicht eintreten. Beispielsweise kann man eine Position am Kassamarkt durch eine gegenläufige Position am Terminmarkt absichern.[4] Die ersten Hedgefonds verfolgten tatsächlich eine solche Strategie, sie halbierten das ihnen zur Verfügung stehende Kapitalvermögen und kauften mit der einen Hälfte unterbewertete Aktien (Long-Position), während die andere Hälfte zum Leerverkauf überbewerteter Aktien (Short-Position) genutzt wurde, das Kapital war notwendig, da damals beim jeweiligen Aktienhändler die Verpflichtung bestand, eine Kapitaleinlage in Höhe der leerverkauften Titel zuhalten.[5] (Theoretisch ist ein solches Geschäft auch ganz ohne eigenes Kapital einzusetzen denkbar, indem beispielsweise zuerst leerverkauft wird und daraufhin mit der Einzahlung die entsprechenden Long-Positionen gekauft werden.) Die Long-Positionen waren durch die Short-Positionen gehedged. Dies ermöglichte eine Absicherung der Fondsperformance gegen das systematische Risiko (Marktrisiko). Der Portfolioertrag hing demzufolge vom bewusst übernommenen unsystematischen (Einzeltitel-) Risiko (spezifisches Risiko) ab. Da meist keine vollständige Deckung der Long-Positionen durch Short-Positionen erfolgte, verblieb auch ein gewisses Marktrisiko. Durch die Nutzung von Leverage war eine Steigerung des erwarteten Ertrages möglich, allerdings nahm gleichzeitig auch das Ertragsrisiko zu.[6] Aus den dargestellten Überlegungen rührt der Name Hedgefonds. Carol Loomis, ein Journalist, der den damals neuartigen Fondtyp beschrieb, verwendete diesen Begriff erstmalig.[7]

Die Zahl der Hedgefonds wuchs auf Grund ihrer Erfolge in der Folgezeit. In den Baisse-Phasen der 1960er und 1970er Jahre erzielten sie jedoch eher schlechte Ergebnisse auf Grund mangelnder Umsetzung des Hedgegedankens durch die Fondsmanager und dem überwiegenden Anteil von Long-Positionen in ihren Portfolios.[8] Erst in den 1980er Jahren gelangten die Hedgefonds in den Blickpunkt der Öffentlichkeit. 1986 erzielte ein Hedgefonds innerhalb von sechs Jahren eine Wertsteigerung von 750 Prozent.[9] Dies wurde jedoch durch Marktwetten und ohne Berücksichtigung der Hedge-Idee erreicht. Der Begriff Hedgefonds war nun allerdings auf Grund der spektakulären Outperformance einem breiten Publikum bekannt. In der folgenden Zeit wurden von der Hedgefond-Industrie viele neue Anlagestrategien und Investmentkonzepte entwickelt und neue Hedgefonds aufgelegt.[10] Die Anzahl der Fonds und ihr verwaltetes Vermögen wuchsen stetig.

(siehe Abb. 2 und Abb. 3)

Abbildung 2: Anzahl globaler Hedgefonds

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Anzahl globaler Hedgefonds

Quelle: Übernommen von: Bundesverband Alternative Investments (2004),

verfügbar: http://www.bvai.de/typo/fileadmin/templates/bai/Statistiken/statistic_05.gif (Zugriff am 24.09.2005).

Abbildung 3: Von Hedgefonds verwaltetes Vermögen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Von Hedgefonds verwaltetes Vermögen

Quelle: Übernommen von: Bundesverband Alternative Investments (2004),

verfügbar: http://www.bvai.de/typo/fileadmin/templates/bai/Statistiken/statistic_06.gif (Zugriff am 24.09.2005).

Von der Idee des Hedgens (absichern) entfernte man sich allerdings zusehends. Daher ist der Begriff Hedgefonds heute eher irreführend. Denn die modernen Hedgefonds übernehmen gezielt spezifische Risiken um ihre absolut positiven Ertragsziele zu verwirklichen, Hedging spielt dabei eine untergeordnete Rolle. Der Begriff „Risikofonds“ ist daher heute eher zutreffend als „Hedge-Fonds“.[11] Dass diese Überlegung durchaus nicht abwegig ist, zeigte der Beinahe-Zusammenbruch des LTCM Hedgefonds 1998.[12]

2.3. Die Merkmale von Hedgefonds

Das Ziel der Hedgefonds ist die Erzielung einer absolut positiven Rendite[13], damit unterscheiden sie sich wesentlich von den - zur traditionellen Anlagekategorie gehörenden - Investmentfonds, deren Ziel ist meist die Orientierung an der Wertentwicklung einer bestimmten Benchmark, die sie zu schlagen versuchen.[14] (siehe Tab.1 (im Anhang A1)) Hedgefonds wollen von den Unvollkommenheiten des Marktes profitieren. Sie nutzen Ineffizienzen, Intransparenzen und Informationsunterschiede[15] um ihre Renditeziele zu erreichen. Zur Erzielung dieser Vorteile haben Hedgefonds besondere Charakteristika entwickelt. Beispielsweise haben sie oftmals ihren Sitz in sogenannten Offshore-Standorten[16], die geringe aufsichtsrechtliche und steuerliche Anforderungen stellen. Als Rechtsform wird meist eine Gesellschaftsform gewählt, bei der die Haftung der Investoren (Anleger) auf die erbrachte Einlage beschränkt ist.[17] Amerikanische Hedgefonds sind meist Investmentvehikel in der Form einer Partnership, die Aktionäre oder Partner (Limited Partners) sind in ihrer Haftung auf die Einlage beschränkt. Die Gesellschaft unterliegt keiner Besteuerung und von der Kontrolle durch die Finanzmarktaufsicht ist sie im Regelfall ausgenommen. Dies ermöglicht dem Management die Anlagemärkte, Finanzinstrumente und Strategien frei zu wählen. Auch gibt dies den Hedgefonds-Managern die Möglichkeit Fremdkapital zur Steigerung der Eigenkapitalrendite (Leverage) aufzunehmen, Leerverkäufe durchzuführen oder in Derivate zu investieren. Einschränkungen gelten meist nur im Innenverhältnis entsprechend dem Gesellschaftsvertrag.[18] Größtenteils sind die vorhandenen Hedgefonds offene Fonds, die regelmäßig neue Anteile ausgeben. Es gibt allerdings auch geschlossene Hedgefonds.[19] Auf Grund des Umstandes, dass Hedgefonds oftmals auch auf illiquiden Märkten agieren und gleichzeitig Fremdkapital einsetzen, sind die Rückgabemöglichkeiten von Anteilen eingeschränkt. Je nach Hedgefonds gibt es die Möglichkeit zur Rückgabe einmal im Monat oder einmal im Quartal.[20] Die Performance eines Hedgefonds ist maßgeblich vom Alpha-Faktor abhängig. Der Alpha-Faktor bezeichnet die managerspezifische Rendite, die auf Grund der Fähigkeiten des Fondsmanagers und seiner Einschätzung der Marktlage erzielt werden kann.[21] Auf Grund der großen Bedeutung des Managements gibt es im Bereich der Hedgefonds auch eine besondere Gebührenstruktur. Es wird zunächst eine Management-Fee, in der Regel zwischen 1 und 2,5 % vom Marktwert des investierten Kapitals (beim LTCM-Fond waren es 2%[22] ) verlangt. Sie ist beispielsweise auch von der Investment-Strategie abhängig. Die Performance-Fee in der Regel zwischen 20 bis 25 % des Gewinns des Hedgefonds stellt den Hauptanreiz für den Manager dar, da er einen deutlichen Anteil der erwirtschafteten Performance für seine Dienste erhalten kann. In der Regel ist sie allerdings auch vom Überschreiten einer gewissen Mindest-Performance (Hurdle Rate) abhängig. Die Redemption-Fee ist eine Gebühr, die bei Rückgabe der Fondsanteile erhoben wird. Sie reduziert sich im Zeitverlauf. Ziel dieser Gebühr ist es, den Anleger vom kurzfristigen Umschichten seines Investments abzuhalten und dem Hedgefonds die Möglichkeit zu geben langfristig gewinnbringende Investitionen auch auf möglicherweise illiquiden Märkten einzugehen.[23] Eine weitere Besonderheit ist, dass die Manager selbst mit einem hohen Anteil ihres persönlichen Vermögens im Hedgefonds vertreten sein müssen, um so das Involvement mit der eigenen Arbeit zu erhöhen und um das „moralische Risiko“ (Moral Hazard) zugunsten hochriskanter Anlagen zu senken.[24] Auch ist oftmals ihr persönlicher Gewinnanspruch an den vollständigen Ausgleich zuvor erlittener Verluste geknüpft (High Water Marks).[25] Dennoch sind viele der Hedgefonds-Manager durch ihre Arbeit sehr reich geworden. Die Liste der 400 reichsten Amerikaner weist zwölf Personen aus, die ihren Reichtum unter anderem Hedgefonds zu verdanken haben. Dazu gehören beispielsweise George Soros, Steven Cohen und Bruce Koffner.[26] Der Anlegerkreis selbst, ist, auf Grund der hohen Mindestanlagesummen von 100.000 US-Dollar oder mehr (beim LTCM-Fonds waren es 10 Mio. USD[27] ), sehr beschränkt. Bei den Investoren handelt es sich daher meist um sehr vermögende Privatpersonen (High Net Worth Individuals) oder um institutionelle Anleger.[28]

2.4. Rechtlicher Rahmen in Deutschland

Das KAGG und das AuslInvG worden am 1.1.2004 durch das InvG und InvStG abgelöst.[29] Die Neuregelung wurde auf Grund der OGAW II Richtlinie der Europäischen Union notwendig.[30]

In Kapitel vier des InvG wird dabei in zwei Arten von Hedgefonds unterschieden. Dies sind zum einen die sogenannten Single-Hedgefonds und andererseits die Dach-Hedgefonds.

2.4.1 Single Hedgefonds

Der deutsche Gesetzgeber beschreibt Single-Hedgefonds als Sondervermögen mit besonderen Risiken. In § 112 InvG führt er dazu eine teilweise positive und teilweise negative Definition an:[31]

Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken sind Investmentvermögen, die den Grundsatz der Risikomischung beachten und im Übrigen im Rahmen ihrer Anlagestrategien keinen Beschränkungen bei der Auswahl der Vermögensgegenstände […] unterworfen sind...

Der Begriff Grundsatz der Risikomischung (schon in § 1 Abs. 1 Satz 1 AuslInvG[32] verwendet) wird nicht näher erläutert. Laut von Livonius ist darunter zu verstehen, dass das Fondsvermögen aus drei bis fünf verschiedenen Vermögensgegenständen bestehen muss.[33] Auch wird im Gesetz ausdrücklich die Verwendung von Fremdkapital beziehungsweise Derivaten oder Leerverkäufen angeführt (§ 112 Abs. 1 Nr. 1 und 2 InvG). Außerdem darf sich der Hedgefonds mit maximal 30 Prozent seines Vermögens an Unternehmen beteiligen, die nicht am Kapitalmarkt zugelassen sind. Dies ist als Abgrenzung zu den Private Equity Fonds zu sehen, da sich diese Fonds in der Regel mit mehr als 30 Prozent ihres Vermögens an derartigen Unternehmen beteiligen. Die Rückgabemöglichkeiten der Anteile an Hedgefonds kann eingeschränkt werden. Es besteht ein Verbot des öffentlichen Vertriebes für Single-Hedgefonds (§ 112 Abs. 2 InvG).

2.4.2 Dach-Hedgefonds

Der § 113 InvG beschreibt Dach-Hedgefonds (Funds-of-Funds) oder wie der Gesetzgeber sie nennt, Dach-Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken. Sie dürfen in Zielfonds, beispielsweise Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken (Single-Hedgefonds entsprechend § 112 InvG), Investmentaktiengesellschaften (§ 96 InvG, mit Satzung ähnlich § 112 InvG) und ausländische Investmentvermögen (mit ähnlichen Anforderungen wie § 112 InvG) anlegen (§ 113 Abs. 1 InvG). Die Fondsmanager, beziehungsweise Personen, welche für die Anlageentscheidungen verantwortlich sind, müssen neben einer allgemeinen fachlichen Eignung auch Erfahrungswissen und praktische Kenntnisse bei der Anlage in Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken mitbringen (§ 120 InvG).[34] Es besteht ein grundsätzliches Verbot bezüglich des Einsatzes von Leerverkäufen und Leverage. Zur kurzfristigen Liquiditätssicherung ist lediglich der Einsatz von Fremdkapital im Sinne des § 53 InvG gestattet. Maximal 49 Prozent des Fondsvermögens darf als Bankguthaben oder in Geldmarktinstrumenten vorgehalten werden. Der Fund-of-Funds muss demnach 51 Prozent seines Vermögens in Zielfonds platziert haben.[35] Nur zur Absicherung von Währungsschwankungen ist der Einsatz von Derivaten erlaubt (§ 113 Abs. 2 InvG). Die Kapitalanlagegesellschaft (§ 6 InvG)[36], welche den Dach-Hedgefonds aufgelegt hat, darf dessen verwaltetes Vermögen zu maximal 20 Prozent in einen Zielfonds investieren, und es darf höchstens in zwei Zielfonds desselben Emittenten oder Fondsmanagers angelegt werden. Der Dach-Hedgefonds wiederum darf auch bis zu 100 Prozent der Anteile eines Zielfonds erwerben (§ 113 Abs. 4 InvG). Investitionen in andere Dach-Hedgefonds (Kaskadenfonds)[37] oder in Zielfonds aus Staaten, die als nicht-kooperiend[38] im Sinne der weltweiten Geldwäschebekämpfung gelten, sind nicht erlaubt.[39] Der Kapitalanlagegesellschaft KAG obliegen außerdem diverse Überwachungs- und Kontrollaufgaben (§ 113 Abs. 5 InvG) hinsichtlich ihrer Beteiligungen. Ein öffentlicher Vertrieb von Dach-Hedgefonds ist möglich, nachdem sie dafür zugelassen wurden. Dies gilt auch für ausländische Dach-Hedgefonds, diese müssen unter anderem in ihrem Sitzland einer wirksamen öffentlichen Aufsicht unterliegen. Bei Vorliegen der Zulassung zum öffentlichen Vertrieb kann der Verkauf der Fondsanteile durch KI, Finanzdienstleistungsinstitute oder (Finanzanlage-)Vermittler erfolgen. Dabei wurde auf die Einführung von Mindestanlagesummen bewusst verzichtet. Auch muss die KAG dem Anleger den Verkaufsprospekt zugänglich machen. Dieser wiederum muss einen auffälligen, drucktechnisch hervorgehobenen Warnhinweis in folgender Form enthalten: „Der Bundesminister der Finanzen warnt: Bei diesem Investmentfonds müssen Anleger bereit und in der Lage sein, Verluste des eingesetzten Kapitals bis hin zum Totalausfall hinzunehmen.“[40] Grundsätzlich sollte dieser Hinweis allerdings vor dem Hintergrund des § 51 InvG gesehen werden, der auch „normalen“ Fonds den Einsatz von Derivaten erlaubt und damit deren Risikopotenzial deutlich erhöht. Dennoch unterbleibt bei derartigen Fonds eine Warnung.[41]

2.4.3 Weitere Wichtige gesetzliche Regelungen

Prinzipiell können Hedgefonds in Deutschland von Kapitalanlagegesellschaften als Sondervermögen errichtet werden. KAGs sind Spezial kreditinstitute (§ 6 InvG, § 1 Abs.1 Satz 2 Nr. 6 KWG[42] ) für deren Errichtung ein Anfangskapital in Höhe von 730.000 Euro erforderlich ist. Das Vermögen des Hedgefonds muss getrennt vom Vermögen der KAG gehalten werden. Die Vermögensgegen-stände stehen allerdings entweder im Eigentum der KAG (Treuhandlösung) oder im Miteigentum der Anleger (Miteigentumslösung).[43] Auch die Errichtung in Form einer Investmentaktiengesellschaft (InvestAG) mit veränderlichem Kapital oder fixem Kapital ist seit 2004 möglich. InvestAGs sind weder Kreditinstitute noch Finanzdienstleistungsinstitute und benötigen lediglich ein Anfangskapital von 300.000 Euro. Außerdem besteht mit dem neuen InvG nun die Möglichkeit des Outsourcings von Aufgaben wie der Fondsbuchhaltung an vergleichbare externe Dienstleistungsunternehmen (z.B. Prime Broker) unter Einhaltung der Anlagegrundsätze. Der Vertrieb ausländischer Hedgefonds entspricht den für inländische Hedgefonds geltenden Regeln (§ 135 InvG).[44]

Die Besteuerung beim Privatanleger ist davon abhängig, ob der Fonds seine Besteuerungsgrundlagen entsprechend dem InvStG bekannt gibt. Anderenfalls kommt es in der Regel zu einer Pauschalbesteuerung (Strafbesteuerung), die die Anlage dann größtenteils unattraktiv macht.

Durch die Bestimmungen bezüglich der Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken im InvG sind nun derartige Fonds in Deutschland reguliert. Sie brauchen daher nicht mehr – wie vor 2004 – auf dem grauen Kapitalmarkt gehandelt zu werden. Anbieter, die bisher in die Schweiz, nach Großbritannien oder Luxemburg auswichen, finden nun auch in Deutschland geeignete rechtliche Rahmenbedingungen. Dies stellt insgesamt eine Stärkung des Finanzplatzes Deutschland dar.[45]

3. Anlagestrategien von Hedgefonds

Es gibt eine Vielzahl von Anlagestrategien bei Hedgefonds. Dabei kann in vier Hauptrichtungen

unterschieden werden (siehe Abb. 4).

Abbildung 4: Überblick über die Hauptstrategien:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Überblick über die Hauptstrategien

[...]


[1] Vgl. Krämer, W. (2005), Traditionelle und nicht-traditionelle Investments, in: Peetz, D. (Hrsg.), Praktiker- Handbuch Alternatives Investmentmanagement, Stuttgart, S. 156-241, S. 157.

[2] Vgl. ebenda.

[3] Vgl. Hockmann, J. (2001), Alternative Investments: Hedge-Fonds, in: Hockmann, J. / Thießen F. (Hrsg.), Investment Banking, Stuttgart, S. 266-273, S. 268.

[4] Vgl. Bretzler, M. / Rudolph, D. (2004), Hedge Fonds & Alternative Investments, Frankfurt / Main, S.15.

[5] Vgl. Deutsche Bundesbank (1999), Monatsbericht März 1999, S. 31-44, S. 32.

[6] Vgl. ebenda.

[7] Vgl. Bretzler, M./ Rudolph, D. (2004), S. 16.

[8] Vgl. Hockmann, J. (2001), S. 268.

[9] Vgl. Bretzler, M./ Rudolph, D. (2004), S. 16.

[10] Vgl. ebenda.

[11] Vgl. Deutsche Bundesbank (1999), S. 32.

[12] Vgl. Bretzler, M./ Rudolph, D. (2004), S. 94ff.

[13] Vgl. von Livonius, H. (2004), Investmentrechtliche Rahmenbedingungen für Hedgefonds in Deutschland, in: WM - Wertpapiermitteilungen Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht, 58. Jahrgang, Heft 2/2004, S. 60-69. S.60.

[14] Vgl. Bretzler, M./ Rudolph, D. (2004), S. 20.

[15] Vgl. Peetz, D. (2005), Einleitung, in: Peetz, D. (Hrsg.), Praktiker-Handbuch Alternatives Investmentmanagement, Stuttgart, S.1-31, S.5ff.

[16] Offshore-Standorte: Bermudas, Cayman Islands, Channel Islands, Irland, Luxembourg; aus: Hockmann H. (2001), Alternative Investments: Hedge-Fonds, in: Hockmann, H./ Thießen, F. (Hrsg.), Investment Banking, S. 269.

[17] Vgl. von Livonius (2004), S. 60.

[18] Vgl. Deutsche Bundesbank (1999), S. 33.

[19] Vgl. Hockmann, H. (2001), S. 269.

[20] Vgl. ebenda.

[21] Vgl. Bretzler, M./ Rudolph, D. (2004), S. 16.

[22] Vgl. Bretzler, M./ Rudolph, D. (2004), S. 94.

[23] Vgl. Hockmann H. (2001), S. 270.

[24] Vgl. Deutsche Bundesbank (1999), S. 33.

[25] Vgl. Kayser, J./ Steinmüller, J. (2002), Hedge-Fonds im Überblick, in: FR Finanz-Rundschau, Heft 22/2002, S. 1269-1279, S. 1272.

[26] Vgl. Liste der 400 reichsten Amerikaner (2004),

verfügbar: http://www.forbes.com/richlist/ (Zugriff am 14.10.2005).

[27] Vgl. Bretzler, M./ Rudolph, D. (2004), S. 94.

[28] Vgl. von Livonius (2004), S. 61.

[29] Vgl. Disselbeck, K. (2003), Die Ketten brechen auf, in: Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen, 56. Jahrgang, Heft 16/2003, S. 872-873, S. 872.

[30] Vgl. Lang, N. (2004), Das Investmentgesetz – Kein großer Wurf, aber ein Schritt in die richtige Richtung, in: WM- Wertpapiermitteilungen Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht, 58. Jahrgang, Heft 2/2004, S. 53-59, S.58.

[31] Investmentgesetz (2004), verfügbar: http://www.bafin.de/gesetze/invg.htm (Zugriff am 24.09.2005).

[32] Auslandsinvestitionsgesetz von 1998 seit 1.1.2004 außer Kraft, verfügbar: http://www.bafin.de/gesetze/aig.htm (Zugriff am 10.10.2005).

[33] von Livonius (2004), S. 64.

[34] von Livonius (2004), S. 66 f.

[35] Vgl. Lang, N. (2004), S. 59.

[36] Kapitalanlagegesellschaft: Kreditinstitute in den Gesellschaftsformen einer AG oder GmbH, welche Sondervermögen verwalten und diesbezüglich Dienstleistungen erbringen dürfen.

[37] Vgl. Lang, N. (2004), S. 59.

[38] Nicht-Kooperierende Staaten bei der Bekämpfung internationaler Geldwäsche: Ägypten, Guatemala, Cook-Inseln, Indonesien, Myanmar, Nauru, Nigeria, Philippinen und Ukraine.

[39] Vgl. von Livonius (2004), S. 66 ff.

[40] Lang, N. (2004), S. 59.

[41] Vgl. Lang, N. (2004). S.59.

[42] Gesetz über das Kreditwesen (2001), verfügbar: http://www.bafin.de/gesetze/kwg.htm (Zugriff am 01.04.2005).

[43] Vgl. von Livonius (2004), S. 63 f.

[44] Vgl. von Livonius (2004), S. 64.

[45] Vgl. Lang, N. (2004), S. 58.

Ende der Leseprobe aus 33 Seiten

Details

Titel
Produkte im Investment Banking: Hedge-Fonds
Hochschule
Technische Universität Chemnitz  (Lehrstuhl für Finanzwirtschaft und Bankbetriebslehre)
Note
1,7
Autor
Jahr
2005
Seiten
33
Katalognummer
V47904
ISBN (eBook)
9783638447454
ISBN (Buch)
9783656379225
Dateigröße
767 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Seminararbeit zum Thema Hedge-Fonds. Zunächst wird der Begriff "Hedgefonds" als solcher vorgestellt. Beachtung findet dann vor allem die Trennung in Single-Hedgefonds und Dach-Hedgefonds. Weiterhin ist ein Kapitel den Strategien, welche von Hedge-Fonds verfolgt werden, gewidmet. Danach werden Chancen und Risiken sowie Stärken und Schwächen des Produktes Hedgefonds für Privatanleger vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen im Hedgefondsuniversum dargestellt.
Schlagworte
Produkte, Investment, Banking, Hedge-Fonds
Arbeit zitieren
Andreas Mugler (Autor:in), 2005, Produkte im Investment Banking: Hedge-Fonds, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/47904

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