Evaluation eines Gruppentrainings für jugendliche Mädchen und Frauen - Zur Bewältigung traumatischen Stresserlebens nach sexuellen Gewalterfahrungen


Diplomarbeit, 2005

99 Seiten, Note: 1.0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Einleitung

1 Definition und Ausmaß sexueller Gewalt
1.1 Zur Definitionsproblematik
1.1.1 Definitorische Zugänge
1.1.2 Konzept des wissentlichen Einverständnisses
1.2 Ausmaß sexueller Gewalt
1.2.1 Inzidenz und Dunkelziffer
1.2.2 Prävalenz sexueller Gewalt bei Kindern und Jugendlichen
1.2.3 Prävalenz sexueller Gewalt bei erwachsenen Frauen

2 Psychische Folgen sexueller Gewalt
2.1 Sexuelle Traumatisierung
2.2 Schweregrad und Klassifikation sexueller Traumatisierung
2.2.2 Komplexe Posttraumatische Belastungsstörung
2.2.2.1 Somatisierung
2.2.2.2 Dissoziation
2.2.2.3 Dysregulation von Gefühlen
2.2.2.4 Schwierigkeiten in Beziehungen
2.2.2.5 Negatives Selbstbild

3 Psychotherapie nach sexueller Traumatisierung
3.1 Kognitiv Behaviorale Verfahren
3.2 Psychodynamische Verfahren
3.3 Traumazentrierte imaginative Psychotherapie

4 Evaluation psychotherapeutischer Verfahren Nach sexueller Traumatisierung
4.1 Efficacy versus Effectiveness
4.2 Wirksamkeitsstudien zur Psychotherapie nach sexueller Traumatisierung Evaluation des Gruppentrainings „Stressbewältigung und Stabilisierung“

5. Das Stressbewältigungs- und Stabilisierungstraining
5.1.1 Stabilisierung
5.1.2 Entspannung
5.1.3 Belastungsausgleich
5.2 Studiendesign und Methodik
5.2.1 Untersuchungsdesign
5.2.2 Methodischer und inhaltlicher Aufbau des Fragebogens
5.2.3 Methodisches Vorgehen bei der Auswertung
5.2.3.1 Semiqualitative Datenerhebung
5.2.3.2 Validierung der Antwortkategorien
5.3 Darstellung der Ergebnisse
5.3.1 Veränderung des Umgangs mit Stress
5.3.2 Bewertung der im Kurs vermittelten Methoden
5.3.3 Rückmeldung zum Kurskonzept
5.4 Interpretation der Ergebnisse

6 Diskussion der Ergebnisse

Literaturverzeichnis

Anhang
Fragebogen zur Veränderung des Stresserlebens und zur Evaluation der im Training vermittelten Coping-Strategien
Häufigkeitstabellen
Mittelwertetabelle

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Beispielhafte Darstellung einer Kategorisierung

Einleitung

Die Auseinandersetzung mit real erlebten psychischen Traumata sowie Fragen zur Therapie traumatisierter Menschen stellten bis vor wenigen Jahren noch ein unattraktives und zudem tabuisiertes Thema dar, insbesondere wenn es um sexuelle Gewalt an Frauen und Kindern ging. Dies zeigte sich über Jahrzehnte hinweg unter anderem in einer Diskontinuität der Psychotraumatologie-Forschung sowie der Tendenz, die Bedeutung realer Traumatisierungen für die Genese psychischer Störungen zu relativieren und die Glaubwürdigkeit von Opfern anzuzweifeln.

Erst in den letzten zehn bis 15 Jahren ist bezüglich der psychologischen Erforschung von den Vorgängen und Behandlungsmöglichkeiten bei traumatisierenden Erfahrungen sehr viel wissenschaftlich gearbeitet und veröffentlicht worden. Psychische Folgen real erlebter Traumata in Form der posttraumatischen Belastungsreaktionen und posttraumatischen Belastungsstörung sowie deren Intervention werden seitdem als hochbedeutsam betrachtet.

Die plötzliche Akzeptanz und das wissenschaftliche Interesse an realen Traumatisierungen sind damit in Zusammenhang zu bringen, dass sich Anfang der 80er Jahre in den USA und Europa neben der Diskussion über die Langzeitfolgen des Holocaust und des Vietnamkriegs parallel dazu soziale Bewegungen wie der Feminismus, die kritische Psychiatrie und Medizin, welche insbesondere sexuelle Gewalt als Trauma wieder ins Bewusstsein von Fach- und Laienöffentlichkeit gerückt haben, entwickelten.

Vor dem Hintergrund dieser Bewegung und der neuen Erkenntnisse der Psychotraumatologie-Forschung zur Entstehung, Verlauf und Intervention von posttraumatischen Störungen wurde im Jahre 2002 in der parteilich arbeitenden Beratungsstelle Wildwasser Magdeburg e.V. das Gruppentraining „Stressbewältigung und Stabilisierung“ für von sexueller Gewalt betroffene jugendliche Mädchen und Frauen, die unter posttraumatischen Störungen leiden, konzipiert. Es wird seitdem in regelmäßigen Abständen in der Einrichtung durchgeführt.

Aufgrund meiner eigenen Teilnahme an diesem Kurs im Rahmen eines Praktikums bei Wildwasser Magdeburg e.V. entwickelte ich die Idee für das Thema der vorliegenden Arbeit. Mein Interesse an dem Gruppenangebot bestand insbesondere darin, herauszufinden, welche Wirkung die im Training angebotenen Methoden auf die von traumatischen Stress betroffenen Probandinnen haben und wie das Kurskonzept von ihnen generell bewertet wird.

Aus diesen Überlegungen entstand das Thema für diese Arbeit, welche die Evaluation dieses Gruppenangebots für sexuell traumatisierte jugendliche Mädchen und Frauen zum Ziel hat. Die Bewertung dieses Interventionsangebots erfolgte durch einen in der Beratungsstelle konzipierten Evaluationsfragebogen, der bereits von 36 Teilnehmerinnen ausgefüllt wurde. Anhand des Fragebogens wurden drei zur Evaluation dieses Interventionsangebotes relevante Themenbereiche untersucht, durch die im Folgenden versucht werden soll, Aussagen über die Effektivität des Therapieangebots zu treffen.

Inhaltlich setzt sich die Arbeit aus folgenden Themen zusammen:

Der Theorieteil führt im ersten Kapitel zunächst zu der Problematik der Definition und des Ausmaßes sexueller Gewalt. Es soll dargestellt werden, welche definitorischen Kriterien sexuelle Gewalt (insbesondere an Kindern) umfassen und was für forschungsmethodische Probleme sich bei der Ermittlung und Einschätzung sexueller Gewalt ergeben. Auf die mit dem Thema zusammenhängende Dunkelfeldproblematik wird insbesondere eingegangen. Dieses erste Kapitel soll neben der forschungsmethodischen Problematik beim Kapitel über das Ausmaß sexueller Gewalt auf die Geschlechterverteilung aufmerksam machen. Kapitel 2 befasst sich mit den aus sexueller Gewalt resultierenden psychischen Folgen. Ausgehend davon, dass sexuelle Gewalterfahrungen traumatische Erlebnisse darstellen können und alle der am Training teilnehmenden Frauen davon betroffen sind, werden zunächst typische Charakteristika von Traumatisierungen, insbesondere der sexuellen Traumatisierung, beschrieben. Danach wird der Frage nachgegangen, welche Faktoren das Ausmaß einer durch sexuelle Gewalt verursachten Traumatisierung beeinflussen und durch welche Störungsbilder sich die unterschiedlichen Schweregrade einer sexuellen Traumatisierung am besten beschreiben lassen.

In Kapitel 3 werden einige der wichtigsten psychotherapeutischen Interventionsmöglichkeiten zur Behandlung sexueller Traumatisierung vorgestellt, an welche die Inhalte des in dieser Arbeit evaluierten Stressbewältigungs- und Stabilisierungstrainings zum Teil angelehnt sind.

Schließlich werden im letzten Abschnitt des Theorieteils zwei unterschiedliche forschungsmethodische Zugänge (Labor vs. Feld) zur Evaluation von Psychotherapie, die zwei Extreme eines Kontinuums darstellen, diskutiert sowie bereits vorliegende, validierte Studien zur Wirksamkeit von Interventionsformen bei sexueller Traumatisierung beschrieben. Der Grund für die Einbeziehung dieses Kapitels in die Arbeit besteht darin, dass der Fokus der Arbeit selbst auf der Evaluation einer Intervention liegt und durch dieses Kapitel dargestellt werden kann, welche Formen von Forschungsdesigns es im Bereich der Psychotherapieforschung gibt. Außerdem soll es aufzeigen, welche Interventionsformen zur Behandlung von sexueller Traumatisierung bereits evaluiert wurden und welche Bestandteile davon sich auch in dem evaluierten Gruppentraining wiederfinden.

Im praktischen Teil findet zuerst eine kurze Vorstellung des Trainings und dessen wesentlichen Bausteine statt.

Danach werden im methodischen Teil das Untersuchungsdesign der hier vorliegenden Evaluation, das Erhebungsinstrument sowie die besondere Herangehensweise bei der Auswertung, die sich durch den semistrukturierten Fragebogen ergibt, beschrieben.

Die Darstellung und die Interpretation der aus der Auswertung hervorgegangenen Ergebnisse werden getrennt voneinander dargestellt.

Zuletzt werden die mit der Evaluation gewonnenen Ergebnisse im Diskussionsteil einer kritischen Betrachtung unterzogen. In diesem letzten Kapitel wird unter Berücksichtigung der theoretischen Grundlagen und des Untersuchungsdesigns die Frage diskutiert, inwieweit sich durch die Ergebnisse valide Aussagen über die Effektivität dieses Therapieangebots machen lassen.

1 Definition und Ausmaß sexueller Gewalt

Bei dem Versuch, sexuelle Gewalt zu definieren und deren Häufigkeit statistisch genau zu erfassen, entstehen Schwierigkeiten, die sich insbesondere aus der hohen Anzahl an unterschiedlichen fachdisziplinären Perspektiven aber auch aus der immer noch heiklen, da gesellschaftlich tabuisierten, Bedeutung von sexueller Gewalt ergeben.

Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die unterschiedlichen definitorischen Zugänge sowie das Ausmaß sexueller Gewalt, ohne jedoch dabei die erwähnten, damit in Verbindung stehenden Schwierigkeiten unberücksichtigt zu lassen.

1.1 Zur Definitionsproblematik

Trotz langjähriger wissenschaftlicher Auseinandersetzungen gibt es bis heute keine einheitliche, allgemein gültig akzeptierte Definition von sexueller Gewalt. Unter den verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen gibt es unterschiedliche Ansichten darüber, welches Verhalten und welche Handlungen als sexuelle Gewalt zu bezeichnen sind (Klehm, 2003). Ansichten darüber, welche Handlungen unter sexueller Gewalt zu fassen sind, reichen vom Zeigen pornographischer Darstellungen über Berührungen bis hin zur Vergewaltigung (http://arbeitsblaetter.stangl-taller.at/Psychologie-entwicklung/SexuellerMissbrauch.shtml).

Gravierende Unterschiede ergeben sich insbesondere bei dem Versuch der Definition des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen. Dabei wären jedoch nach Bange (2004) exakte, vergleichbare Definitionen notwendig, um angemessene Maßnahmen für Forschung, Behandlung und Diagnostik ableiten zu können. Darüber hinaus sind Definitionen wichtig, um über ein Forschungsgebiet wissenschaftlich kommunizieren zu können und mögliche Missverständnisse und Fehldeutungen von vornherein zu vermeiden. Deshalb ist es angebracht, die jeweiligen Ausdrücke genauer zu präzisieren bzw. zu definieren (Amann & Wipplinger, 1997).

Neben der hohen Anzahl an Definitionen werden in der Fachliteratur bereits auffällig viele Bezeichnungen verwendet, um Gewaltsituationen zu beschreiben.

Neben der am häufigsten verwendeten Bezeichnung „sexueller Missbrauch“ gibt es viele andere Termini, wie „sexuelle Gewalt“, „sexualisierte Gewalt“, „Inzest“, „sexuelle Ausbeutung“, „Seelenmord“, „Vater-Tochter-Vergewaltigung“ und „inzestuöse Übergriffe“ (Wipplinger & Amann, 1997). Es hängt jeweils von dem Anwendungskontext ab, welche Bezeichnungen und Definitionen verwendet werden, ob sie als Beispiel differenziert oder synonym benutzt werden. In feministisch orientierten Definitionen werden beispielsweise häufig eindeutige geschlechtsspezifische Zuweisungen wie „sexueller Missbrauch an Mädchen durch Männer“ hinzugefügt, um deutlich zu machen, dass Täter männlich und Opfer weiblich sind (Klehm, 2003, S. 38).

In dieser Arbeit wird der Begriff „sexuelle Gewalt“ verwendet. Zum einen, weil der Begriff den Gefühlen der Opfer näher kommt, da er die Gewalt betont. Zum anderen verweist er auf die gesellschaftlichen Bedingungen sexueller Gewalt (Enders, 2003).

1.1.1 Definitorische Zugänge

Im Folgenden werden zuerst einige Gruppen definitorischer Eingrenzungen in Kürze dargestellt, um die unterschiedlichen Zugänge zu der Begriffs- und Definitionsbestimmung sexueller Gewalt aufzuzeigen:

- Weite Definitionen schließen in ihre Beschreibung alle als potentiell schädlich angesehenen Handlungen, zu denen auch sexuelle Handlungen ohne Körperkontakt, wie Exhibitionismus, gehören, mit ein.

- Enge Definitionen dagegen versuchen ausschließlich sexuelle Handlungen, die bereits als schädlich identifiziert wurden, einzubeziehen (Bange, 2004):

Sexueller Missbrauch wird definiert als zumindest genitaler körperlicher Kontakt zwischen einem Kind und einem Erwachsenen...(Nash et al., 1993. In: Amann & Wipplinger, 1997)

- Klinische Definitionen legen den Fokus auf empirisch bestätigte Folgeschäden bei Betroffenen. Psychische Sofort-, Früh- oder Spätfolgen gelten als Hauptkriterium für eine Schwere- und Folgenbewertung der Gewalterfahrungen, anhand derer eine Definition der sexuellen Gewalt getroffen werden kann (Klehm, 2003):

Sexueller Missbrauch ist ein traumatisches Erlebnis, das auch mit konkreten körperlichen Traumata verbunden sein kann und psychische Sofort-, Früh- oder Spätfolgen zeigen kann...(Feger, 1992. In: Amann & Wipplinger, 1997)

- Normative Definitionen beinhalten bereits von vornherein „vorgenommene, abstrakte Bewertungen von Handlungen oder Ergebnissen als sexuellen Missbrauch“ (Bange, 2004, S. 30). Als Beispiel sind hier wieder die feministischen Definitionen zu nennen, welche männliche Dominanz und patriarchalische Gesellschaftsstrukturen als Ursache für sexuelle Gewaltausübung annehmen. Doch auch gesellschaftliche Definitionen sind unter normativen Definitionen zu klassifizieren. Im Vordergrund stehen hier Autoritäts- und Gewaltstrukturen, die der Erwachsene im Umgang mit Kindern besitzt. Besondere Betonung liegt auf dem Machtgefälle zwischen Erwachsenen und Kindern bzw. Jugendlichen (Amann & Wipplinger, 1997):

Sexueller Missbrauch an Kindern bezeichnet sexuelle Gewalt, die von einer älteren oder gleichaltrigen Person an Kindern ausgeübt wird. Sexuelle Gewalt liegt dann vor, wenn eine Person von einer anderen zur Befriedigung bestimmter Bedürfnisse benutzt wird. Diese Bedürfnisse sind entweder sexuell oder nicht-sexuell, die jedoch in sexualisierter Form ausgelebt werden. Dabei kommt es zu Handlungen, die kulturell mit Sexualität assoziiert sind. Die sexuellen Handlungen erfolgen ohne Einwilligung der betroffenen Person und wurzeln in den bestehenden Ressourcen bzw. Machtunterschieden (Brockhaus & Kolshorn, 1993. In: Amann & Wipplinger, 1997).

Wie ersichtlich wird, rücken in den unterschiedlichen definitorischen Klassifikationen jeweils andere Kriterien in den Mittelpunkt der Betrachtung. In der klinischen Definition steht beispielsweise das Definitionskriterium der Folgen im Vordergrund, in der engen Definition die Art der sexuellen Handlung und in der gesellschaftlichen Definition die Intention des Täters sowie die Altersdifferenz zwischen Opfer und Täter. Im Wesentlichen umfassen die Definitionskriterien für sexuelle Gewalt die Art der sexuellen Handlung, das Alter von Opfer und TäterInnen, die Entwicklung des Opfers, dessen Zustimmung, dessen Abhängigkeit, die Macht, die Gewalt, den Zwang sowie die Folgen (Amann & Wipplinger, 1997, S. 31).

Zwischen den Definitionen bestehen fließende Übergänge und Überschneidungen. Enge Definitionen können somit beispielsweise klinische Definitionen einschließen, da hier die als schädlich identifizierten sexuellen Handlungen und somit auch Folgen sexueller Gewalt mit hineinfließen. Weite Definitionen umfassen wiederum auch gesellschaftliche Definitionen, bei denen die Art der sexuellen Handlung und die Altersdifferenz nicht genau definiert sind, sondern abstrakte Variablen, wie das strukturelle Machtgefälle zwischen Täter und Opfer und die Bedürfnisbefriedigung des Täters im Vordergrund stehen.

1.1.2 Konzept des wissentlichen Einverständnisses

Trotz der unterschiedlichen Ansätze zur Beschreibung und Bestimmung von sexueller Gewalt an Kindern herrscht unter den Wissenschaftlern Einigkeit darüber, dass als sexuelle Gewalt alle sexuellen Handlungen, die durch körperliche Gewalt und Drohung erzwungen wurden, angesehen werden können (Bange, 2004).

Zudem gilt als ein wesentliches Kriterium, dass die sexuellen Kontakte gegen den Willen des Kindes vorgenommen und ausgeübt wurden. Einzelfallberichten zufolge geben manche Kinder jedoch an, dass sie den sexuellen Kontakt auch gewollt hätten. Nach Herman (2003) kann dieses Verhalten als eine wichtige Überlebensstrategie des Kindes angesehen werden, um ihre eigene Machtlosigkeit und das sie verletzende Verhalten des Täters umzudeuten und der Tat einen Sinn zu geben. Würden sie nicht die Illusion aufrechterhalten, dass sie Einfluss auf die Situation gehabt haben, könnte ihre ausweglose Situation sie in den Wahnsinn oder Suizid treiben.

Für das Dilemma, welches sich daraus ergibt, dass manche Kinder dem sexuellen Kontakt mit dem Erwachsenen scheinbar einwilligen, bietet das „Konzept des wissentlichen Einverständnisses“ (Bange, 2003, S. 21) eine praktikable Lösung. Es wird als Definitionsgrundlage von den meisten Sozialwissenschaftlern verwendet. Ausgangspunkt für das Einverständnis bildet die Grundlage, dass nach geltendem Recht eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§ 176 StGB) dann gegeben ist, wenn eine Person an einer anderen Person ohne deren Zustimmung sexuelle Handlungen ausführt. Bei Kindern ist die Frage der sexuellen Selbstbestimmung wesentlich schwieriger zu beantworten, da Kinder Erwachsenen gegenüber sprachlich, psychisch, kognitiv und körperlich unterlegen und rechtlich unterstellt sind (Bange, 2004). Zum einen sind sie auf die Liebe und Zuneigung sowie emotionale, finanzielle und soziale Fürsorge Erwachsener angewiesen und somit emotional abhängig, und zum anderen haben sie keinen gleichen Informationsstand wie Erwachsene und können somit nicht die soziale Tragweite sexueller Beziehungen erfassen. Kinder sind aus diesen Gründen heraus keine gleichberechtigten Partner für Erwachsene und können somit den sexuellen Kontakt noch nicht wissentlich ablehnen oder dem zustimmen. Demnach ist, nach Bange (2004), jeder sexuelle Kontakt zwischen einem Erwachsenen und einem Kind sexueller Missbrauch. Erwachsene nutzen ihre Macht und Überlegenheit aus, um ihre eigenen Bedürfnisse auf Kosten der Kinder zu befriedigen. Kinder werden so zu Sexualobjekten degradiert. Die Beziehung zwischen dem Erwachsenen und dem Kind ist durch Abhängigkeit und ein strukturelles Machtgefälle gekennzeichnet (Bange & Deegener, 1996).

1.2 Ausmaß sexueller Gewalt

1.2.1 Inzidenz und Dunkelziffer

Eine Möglichkeit, Angaben über die Häufigkeit sexueller Gewalt zu erlangen, besteht in der Inzidenz, d.h. in der Schätzung der in einem Jahr neu auftretenden Fälle. Dabei wird auf aktenkundige Fälle, wie gerichtliche Verurteilungen, Akten der Jugendämter, Auskünfte von Sozialarbeitern, Psychologen und Psychiatern zurückgegriffen. Zur Messung der Inzidenz sexueller Gewalt in Deutschland wird die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) herangezogen. Sie ist die einzige Datenquelle, die auf nationaler Ebene jährlich über das Ausmaß sexueller Gewaltausübungen informiert (Bange, 2004)[1].

Laut Klehm (2003) entwickelte sich das Maß der Inzidenz in der PKS in dem Zeitraum von 1993 bis 2000 relativ stabil. Es wurden jährlich ca. 16.000 Anzeigen wegen sexuellen Missbrauchs und ca. 6.000 bis 8.000 Anzeigen wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung erstattet. Dabei nimmt die Opferbelastung für Frauen ab dem 21. Lebensjahr drastisch ab. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass Kinder und Jugendliche am häufigsten Opfer sexueller Gewalt werden. Im Jahr 2003 betrug die Anzahl der Opfer, die vergewaltigt (§ 177 Abs. 2, 3 und 4 StGB) oder sexuell genötigt wurden (§ 178 StGB) 8.873. Der Anteil weiblicher Opfer betrug 95,4%. Dabei waren weibliche Jugendliche und Heranwachsende bezogen auf ihren Bevölkerungsanteil am häufigsten Opfer. Die Anzahl von Kindern, die Opfer sexuellen Missbrauchs geworden sind, betrug 18.271. Der Anteil von weiblichen Opfern betrug hier 76,8% (http://www.bka.de/pks/pks2003/index2.html).

Häufigkeitsaussagen sexueller Gewalt mittels der Inzidenz sind jedoch nur bis zu einem gewissen Grad zuverlässig. Zum einen ist dies nicht möglich, da aufgrund demographischer Veränderungen sich auch die Anzahl von Kindern und Jugendlichen in der Bundesrepublik Deutschland verändert und somit die absolute Zahl der Anzeigen wenig aussagekräftig ist (Bange, 2002). Außerdem ist bei der Inzidenz mit einer hohen Dunkelziffer zu rechnen, da bei Befragungen von erwachsenen Frauen und Männern, die als Kind oder Jugendliche sexuelle Gewalt erfahren haben, beobachtet wird, dass ausschließlich ein geringer Bruchteil der Ereignisse angezeigt wurde. Nach Cecile (1997) variieren die Dunkelziffern in Abhängigkeit von der Art der Ereignisse. Hier wird differenziert zwischen gewalttätigen und nicht gewalttätigen Ereignissen und solchen mit unbekannten Tätern und mit Tätern, die aus der Familie oder dem weiteren Umkreis eines Kindes stammen. Die Dunkelziffer für Vergewaltigung liegt sehr viel höher als beispielsweise für exhibitionistische Handlungen. Unbekannte Täter werden eher angezeigt als solche aus der Familie. Zudem kommt die Dunkelziffer auch aufgrund sozial selektiver strafrechtlicher Kontrolle zustande. So ist eine Überrepräsentation unterer sozialer Schichten in der PKS zu erkennen. Während Sexualdelikte in unteren sozialen Schichten schneller auffällig, angezeigt und stigmatisiert werden, können höhere soziale Schichten sexuelle Übergriffe wahrscheinlich eher verdunkeln.

Nach Einschätzungen von Klehm (2003) verbleiben 90% der Fälle sexuellen Missbrauchs und 80% der Fälle bei Vergewaltigungen im Dunkelfeld. Beim sexuellen Missbrauch an Kindern ohne exhibitionistische Kontakte wird von einer jährlichen Anzahl von 50.000 bis 60.000 ausgegangen (Klehm, 2003).

Die „Nichterfassbarkeit“ (Klehm, 2003, S. 49) sexueller Gewalt wird zum großen Teil durch die Thematik an sich beeinflusst. Trotz Medien- und Literaturpräsenz ist sexuelle Gewalt immer noch ein gesellschaftliches Tabuthema. Dementsprechend aktivieren sexualisierte Gewaltsituationen eine einzigartige Dynamik emotionaler und stereotyper Reaktionen bei Betroffenen und der Umwelt. Motive, die Taten nicht zur Anzeige zu bringen, sind Scham und Angst der Betroffenen vor Stigmatisierung. Durch die Geheimhaltung und allgemeine Verleugnung des Geschehens bei den meisten Betroffenen wird sexuelle Gewalt weder durch rechtliche Verfolgung noch durch Inanspruchnahme von therapeutischer oder sonstiger Hilfe öffentlich.

Das hohe Dunkelfeld lässt sich außerdem dadurch begründen, dass sexuelle Gewalt ein Phänomen ist, welches vorwiegend im sozialen Nahbereich stattfindet. Nach Klehm (2003) „ereignen sich Gewaltphänomene bevorzugt in ihrer kleinsten gesellschaftlichen Keimzelle, der Familie“ (S. 11). Bezogen auf sexualisierte Gewalttaten sind sowohl Kinder als auch Frauen nicht durch gefährliche Sexualstraftäter, sondern durch gesellschaftlich akzeptierte, enge oder zumindest bekannte Bezugspersonen gefährdet. Untersuchungsergebnisse retrospektiver Studien konnten aufzeigen, dass der überwiegende Teil der Täter (ca. 75%) betroffenen Kindern bereits vor dem sexuellen Missbrauch bekannt oder vertraut ist. Laut Bange & Deegener (1996) werden Mädchen zu etwa drei Viertel durch Familienangehörige, zur Hälfte durch Bekannte und zu 15 bis 25% durch Fremde sexuell missbraucht. Jungen werden ausschließlich zu etwa 10 bis 20% in der Familie missbraucht. Jedoch werden diese häufiger von Tätern aus dem außerfamiliären Nahraum und von Freunden sexuell missbraucht.

1.2.2 Prävalenz sexueller Gewalt bei Kindern und Jugendlichen

Da die Inzidenz nur einen Ausschnitt der Kriminalitätswirklichkeit bei sexueller Gewalt wiedergibt, werden möglichst repräsentative, retrospektive Untersuchungen zur Prävalenz durchgeführt, um das Dunkelfeld besser zu erfassen und somit verlässlichere Angaben über die Häufigkeit sexueller Gewalt zu bekommen.

Bis Anfang der 90er Jahre lag noch keine methodisch angemessene Untersuchung über die Prävalenz sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen in der Bundesrepublik Deutschland vor. Doch in den letzten zehn Jahren hat es eine entscheidende Verbesserung in diesem Bereich gegeben. Mittlerweile liegen sieben solcher Untersuchungen vor (Bange, 2003).

Die einzige der sieben Untersuchungen, die auf einer für Deutschland repräsentativen Stichprobe basiert, wurde vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) durchgeführt. In dieser Studie wurden 1.661 Frauen und 1.580 Männer nach sexuellen Gewalterfahrungen in ihrer Kindheit und Jugend befragt, bei denen der Täter mindestens fünf Jahre älter war und die Befragten die Handlung nicht wollten oder nicht verstanden. Zudem sollte die sexuelle Erregung des Täters Ziel der Handlungen sein. Die sexuellen Handlungen schlossen sowohl Handlungen mit als auch ohne Körperkontakt ein. Die Prävalenzraten bei dieser Untersuchung schwankten von 6,2 bis 18,1% für Frauen und 2 bis 7,3% für Männer.

Bei retrospektiven Studien zur Prävalenz sexueller Gewalt bei Kindern und Jugendlichen differieren die Häufigkeitszahlen stark voneinander. Dies hängt mit unterschiedlichen forschungsmethodischen Problemen, wie einer unterschiedlich verwendeten Definition (siehe oberes Kapitel), dem Befragungsinstrument und der verschiedenen Stichprobengröße zusammen. Diese forschungsmethodischen Probleme führen dazu, dass es eine Schwierigkeit darstellt, die Studien miteinander zu vergleichen und exakte Aussagen über die Prävalenz sexueller Gewalt bei Kindern und Jugendlichen zu machen.

Ergebnisse methodisch anspruchsvollerer Untersuchungen aus Europa und den Vereinigten Staaten (Finkelhor, 1997[2]) sowie die deutschen Untersuchungen zeigen jedoch eine ziemlich hohe Übereinstimmung, wenn man ihre Definitionen aneinander anpasst. Demnach kann davon ausgegangen werden, dass 10-15 % der Frauen und 5-10 % der Männer bis zum Alter von 14 oder 16 Jahren mindestens einmal einen unerwünschten oder durch die „moralische“ Übermacht einer deutlich älteren Person oder durch Gewalt erzwungenen sexuellen Körperkontakt erlebt haben (Bange, 2003, S. 26).

1.2.3 Prävalenz sexueller Gewalt bei erwachsenen Frauen

Über die Prävalenz sexueller Gewalt bei jugendlichen und erwachsenen Frauen im Alter von 16 bis 85 Jahren informiert die Prävalenzstudie „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“, die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführt wurde. Sie gilt als die erste repräsentative und zugleich in vielerlei Hinsicht international vergleichbare Untersuchung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind. Insgesamt wurden 10.000 Frauen über ihre Gewalterfahrungen in verschiedenen Lebensphasen befragt. Die bundesweite repräsentative Hauptuntersuchung basierte auf 10.264 Interviews, die im Zeitraum von Februar bis Oktober 2003 durchgeführt wurden.

Unter Einengung des Gewaltbegriffs auf ausschließlich strafrechtlich relevante Formen wie Vergewaltigung, versuchte Vergewaltigung und unterschiedliche Formen sexueller Nötigung unter Anwendung von körperlichem Zwang oder Drohungen gaben 13% der befragten Frauen (also fast jede siebte Frau) an, seit dem 16. Lebensjahr Formen von sexueller Gewalt erlebt zu haben. Insgesamt haben ca. 25% (jede fünfte bis siebte Frau) der in Deutschland lebenden Frauen im Alter von 16 bis 85 Jahren Formen von körperlicher oder sexueller Gewalt (oder beides) durch aktuelle oder frühere Beziehungspartnerinnen oder Partner erlebt. Ausschließlich sexuelle Gewalt durch Partner benannten insgesamt 7% aller Frauen, die aktuell oder früher in einer Paarbeziehung gelebt haben.

Trotz bereits hoher Prävalenzraten handelt es sich bei den Gewaltprävalenzen eher um ein Mindestwert. Auch in diesem Bereich besteht mit großer Wahrscheinlichkeit ein hohes Dunkelfeld. Einige Betroffene haben nicht an der Untersuchung teilgenommen oder nicht Auskunft zu erlebter Gewalt gegeben. Real dürften die Gewaltbetroffenheiten – insbesondere bei den stärker tabuisierten Gewaltformen und Gewaltkontexten im Bereich engster sozialer Beziehungen – höher liegen.

International wird die Prävalenzrate für sexuelle Gewaltanwendungen im Erwachsenenalter anhand US-amerikanischer Studien an repräsentativen Stichproben für Frauen auf 10% für Vergewaltigung und 14% für versuchte Vergewaltigung geschätzt (Eichenberg, 2003).

2 Psychische Folgen sexueller Gewalt

Sexuelle Gewalterfahrungen stellen traumatische Ereignisse dar, die sich abhängig von der Art und Schwere des sexuellen Übergriffes unterschiedlich auf das Erleben und die Verarbeitung der betroffenen Person auswirken können.

Dementsprechend werden in diesem Kapitel zunächst neben den gemeinsamen Merkmalen von traumatischen Ereignissen spezifische Charakteristika der aus sexueller Gewalt resultierenden traumatischen Erfahrung kurz dargestellt. Anschließend wird der Schweregrad sexueller Traumatisierung sowie die Störungsbilder der einfachen und komplexen posttraumatischen Belastungsstörung ausführlich dargestellt, da diese Diagnosen die unterschiedlichen Schweregrade sexueller Traumatisierung und die aus sexuellen Gewalterfahrungen sich ergebenden psychischen Probleme zur Zeit am umfassendsten abbilden.

2.1 Sexuelle Traumatisierung

Nach der Definition von DSM-IV beinhaltet ein traumatisches Ereignis „tatsächlichen oder drohenden Tod oder ernsthafte Verletzung oder eine Gefahr der körperlichen Unversehrtheit der eigenen Person oder anderer Personen“ und ist subjektiv mit intensiver Furcht, Hilflosigkeit oder Entsetzen verbunden (Saß, Wittchen & Zaudig, 2003, S. 515). Das gemeinsame Charakteristikum aller traumatischen Ereignisse stellt die existentielle Komponente dar: Es handelt sich immer um eine Bedrohung der körperlichen oder seelischen Integrität, meistens verbunden mit realer oder subjektiv wahrgenommener Lebensgefahr für sich oder andere (Butollo & Hagl, 2003).

Als Beispiele für traumatische Ereignisse werden im DSM-IV aufgezählt:

„… kriegerische Auseinandersetzungen, gewalttätige Angriffe auf die eigene Person (Vergewaltigung, körperlicher Angriff, Raubüberfall, Straßenüberfall), Entführung, Geiselnahme, Terroranschlag, Folterung, Kriegsgefangenschaft, Gefangenschaft in einem Konzentrationslager, Natur- oder durch Menschen verursachte Katastrophen, schwere Autounfälle oder die Diagnose einer lebensbedrohlichen Krankheit. Bei Kindern sind auch ihrem Entwicklungsstand unangemessene sexuelle Erfahrungen ohne angedrohte oder tatsächliche Gewalt oder Verletzung als sexuell traumatische Erfahrung zu werten…“

(Saß, Wittchen & Zaudig, 2003, S. 515)

Psychische Traumata bzw. traumatische Ereignisse führen in den meisten Fällen zu einer Traumatisierung. Butollo & Hagl (2003) verwenden den Begriff „Traumatisierung“ nur dann, „wenn ein traumatisches Ereignis bei einer bestimmten Person zur psychischen Erschütterung und Symptombildung geführt hat“ (S. 64). Dementsprechend werden unter sexueller Traumatisierung die psychischen Folgen, die aus dem Erleben von sexueller Gewalt, wie z.B. einer Vergewaltigung oder sexueller Gewalt in der Kindheit, entstehen, verstanden.

In epidemiologischen Studien wird sexuelle Gewalt als die am meisten traumatisierende Erfahrung beschrieben. Besonderheiten bei sexueller Traumatisierung stellen spezifische emotionale Reaktionen mit Scham-, Schuld- und Ekelgefühlen, spezifischen kognitiven Reaktionen, insbesondere einem negativen Selbstbild und häufig „Viktimisierungsprozessen“ dar (http://fachklinik-waren.de).

2.2 Schweregrad und Klassifikation sexueller Traumatisierung

In klinischer Praxis zeigt sich, dass der Schweregrad der Beeinträchtigung bei den Betroffenen sexueller Gewalt sehr differiert. Während es Missbrauchsopfer gibt, die unter langen und schwerwiegenden Folgen sexueller Gewalt leiden, wirkt sich für andere Betroffene die sexuelle Gewalterfahrung weniger beeinträchtigend und traumatisierend aus.

Folgende Faktoren werden von Bange & Deegener (1996) mit dem Schweregrad einer Traumatisierung in Verbindung gebracht (S. 68):

- Beziehung zwischen Opfer und Täter
- Altersunterschied zwischen Opfer und Täter
- Intensität der sexuellen Gewalt
- Zwang und Gewalt
- Dauer und Häufigkeit der sexuellen Gewalt

Bezüglich der Opfer-Täter-Beziehung stellen Bange & Deegener (1996) fest, dass sexuelle Gewalt um so traumatischer wirkt, je enger und vertrauter die Beziehung zwischen dem Opfer und dem Täter ist. Hierbei ist von geringerer Bedeutung, ob Opfer und Täter miteinander verwandt sind. Vielmehr spielt der Grad der Vertrautheit zwischen Opfer und Täter eine ausschlaggebende Rolle. Bange und Deegener (1996) meinen diesbezüglich, dass „je mehr ein Kind einem Erwachsenen vertraut und auf dessen emotionale Unterstützung angewiesen ist, desto größer ist der Vertrauensverlust, der Verrat, die Enttäuschung, die gefühlsmäßige Zerrissenheit und die Verwirrung des Kindes über den sexuellen Missbrauch“ (S. 69).

Das Alter des Täters scheint zudem die Folgenentwicklung beim Opfer zu beeinflussen. Demnach scheint das Trauma im Durchschnitt um so schwerwiegender zu sein, je jünger das Opfer und je älter der Täter ist. Die Schwere der Traumatisierung nimmt mit dem Altersunterschied zwischen Opfer und Täter zu.

Unter Intensität wird die Art der am Kind verübten sexuellen Handlungen verstanden. Zu den am traumatischsten wirkenden sexuellen Gewaltformen zählen insbesondere „anale, orale und vaginale Penetrationen mit Penis, Fingern oder Gegenständen“ (Bange & Deegener, 1996, S. 69).

Die Anwendung von körperlicher Gewalt und Zwang bei sexueller Gewalt werden mit als Hauptfaktoren für eine schwerwiegende Traumatisierung angesehen.

Hinsichtlich der Dauer und Häufigkeit sexueller Gewalt konnte nachgewiesen werden, dass es einen Unterschied in Bezug auf den Schweregrad und die damit zusammenhängenden psychischen Folgen bei einmaliger und lang andauernden Traumatisierung gibt. Demnach wirkt sich lang andauernde, sich ständig wiederholende sexuelle Traumatisierung in der Kindheit viel gravierender und schwerwiegender auf die Betroffenen aus, als ein einzelner sexueller Übergriff (Butollo & Hagl, 2003). Diese Tatsache soll in dem folgenden Kapitel näher dargestellt werden.

2.2.1 Einfache Posttraumatischen Belastungsstörung

Psychische Folgen sexueller Traumatisierung werden zu allererst mit der Diagnose „Posttraumatische Belastungsstörung“ (kurz: PTB) in Verbindung gebracht, da das Hauptmerkmal dieser diagnostischen Kategorie „die Entwicklung charakteristischer Symptome nach der Konfrontation mit einem extrem traumatischen Ereignis“ darstellt (APA, 1996, S. 515). Somit ist die PTB, neben der akuten Belastungsstörung und der Anpassungsstörung, eine der diagnostischen Kategorien in den Klassifikationssystemen ICD-10 und DSM-IV, die eine eindeutige Ätiologie erkennen lässt, nämlich ein der psychischen Störung vorausgegangenes traumatisches Ereignis.

Die charakteristischen Symptome, die aus der Konfrontation mit einem extrem traumatischen Ereignis resultieren, werden folgendermaßen definiert[3]:

Anhaltendes Wiedererleben der traumatischen Erfahrungen

Das Wiedererleben traumatischer Ereignisse kann in unterschiedlicher Weise stattfinden. Generell leidet die Person unter wiederkehrenden, aufdringlichen Erinnerungen an das Ereignis, die als Intrusionen (Herman, 2003) bezeichnet werden. Auch quälende, ängstigende, sich wiederholende Träume traumatischen Inhalts sind Manifestationen der „zurückgekehrten Vergangenheit“ im Jetzt (Richter-Appelt & Moldzio, 2004). In manchen Fällen erlebt die Person dissoziative Zustände, sogenannte „Flash Backs“, wenn sie mit Ereignissen konfrontiert wird, die sie an die traumatische Erfahrung erinnern oder diese symbolisieren (z.B. wenn eine Frau einen Aufzug betritt, sie aber im Aufzug vergewaltigt wurde). Bei dieser Konfrontation kann es zu Traumareaktivierung mitsamt der dazugehörigen Bilder, Gefühle, Worte und Körpersensationen kommen. Die Person fühlt sich, als ob sie das Trauma noch mal erleben würde und ist danach erhöhtem Stress und Übererregung ausgesetzt. Bei Kindern drücken sich die Symptome im häufigen Nachspielen der traumatischen Szenen, in stark beängstigenden Albträumen und in der Neuinszenierung der traumatischen Situation aus (Huber, 2003).

Abflachung der allgemeinen Reaktionsbereitschaft und Vermeidung traumabezogener Reize

Kurz nach der Konfrontation mit der traumatischen Erfahrung zeigt die Person in den meisten Fällen konstriktive Verhaltensweisen, die sich in einer verminderten Reaktionsbereitschaft der Umwelt gegenüber zeigen. „Psychische Abgestumpftheit“ oder „emotionale Anästhesie“ beschreiben diesen Zustand am besten (Saß, Wittchen & Zaudig, 2003, S. 516). Die Person empfindet deutlich weniger Freude und Interesse an Aktivitäten, die ihr früher Freude bereitet haben. Neben Gefühlen der Isolierung, Entfremdung und des Abgeschnittenseins von anderen Menschen ist ihre Fähigkeit, Gefühle im Bereich von Intimität, Zärtlichkeit und Sexualität zu empfinden, eingeschränkt.

Reize, die an Aspekte der traumatischen Erfahrung erinnern könnten, wie Gedanken, Gefühle, Gespräche, Situationen oder Personen, werden ständig absichtlich vermieden. Zu der Vermeidung des Erinnerns können auch Phänomene der dissoziativen Amnesie mit hinzugezählt werden, d.h. der Unfähigkeit, sich an wichtige Aspekte des Traumas zu erinnern.

Übererregung und anhaltende Angstsymptome

Die Person zeigt anhaltende Angstsymptome und Symptome erhöhter Erregbarkeit, die vor dem traumatischen Erlebnis nicht bestanden haben. Zu den Symptomen zählen Schlafstörungen, Hypervigilanz[4], übertriebene Schreckreaktionen sowie in manchen Fällen Reizbarkeit, Wutausbrüche und Konzentrationsschwierigkeiten (Huber, 2003). Somit bleibt der Körper der betroffenen Person in ständiger Alarmbereitschaft.

Die charakteristischen Symptome einer PTB werden in der Fachliteratur häufig als „traumatischer Stress“ bezeichnet (Butollo, Hagl und Krüsmann, 2003, S. 48).

Hinsichtlich der Entwicklung und des Verlaufs einer PTB bei sexueller Traumatisierung zeigte eine Untersuchung von Rothbaum, Foa, Riggs, Murdock & Walsh (1992), dass direkt nach einer Vergewaltigung 94% der untersuchten Frauen ausreichend Symptome zeigten, um eine PTB zu diagnostizieren. Nach einem guten Monat waren es noch 65% und nach drei Monaten noch 47%. Danach blieb die Quote relativ konstant. In einer Untersuchung von Kessler et al. (1995) bestand innerhalb der ersten 12 Monate die größte Wahrscheinlichkeit für eine Remission. Etwa ein Drittel der Personen, die eine PTB entwickelt hatten, waren auch nach Jahren noch nicht symptomfrei. Bei diesen Fällen ging die PTB in einen chronischen Verlauf über (Maercker, 1997).

Bei der Erforschung unterschiedlicher psychischer Folgen und Schweregrade von Traumatisierungen hat sich gezeigt, dass eine einfache bzw. klassische PTB-Symptomatik, wie sie oben beschrieben wurde, ausschließlich nach einem einmaligen, nicht vorhersehbaren traumatischen Ereignis, wie z.B. einem Autounfall, einem nächtlichen Wohnungsbrand, oder einer Vergewaltigung durch einen Fremden, auftritt. Nach Terr (1991) wird dieses traumatische Ereignis als Trauma-Typ I[5] bezeichnet. Die betroffene Person kann das Ereignis klar erinnern und ist davon häufig überwältigt und erschüttert. Daneben gibt es den Trauma-Typ II, der durch mehrmalige, sich wiederholende, lang anhaltende Traumata gekennzeichnet ist, die fast ausschließlich durch Menschen zugefügt werden (Butollo & Hagl, 2003). Hierzu kann neben Krieg, Gefangenschaft und Folter vor allem lang anhaltende, sich wiederholende Vergewaltigung in Beziehungen und chronische sexuelle Traumatisierung in der Kindheit hinzugezählt werden. Anhaltende, zwischenmenschliche Traumatisierung führt zu einer viel komplexeren Symptomatik, als das die Diagnose der Posttraumatischen Belastungsstörung sie umfassen und ihr gerecht werden könnte. Sie führt zu tiefgreifenden Veränderungen in der Persönlichkeit und bei Kindern in der Persönlichkeitsentwicklung, insbesondere wenn die Traumatisierung durch eine vertraute Person zugefügt wurde.

Nach dem heutigen Erkenntnisstand entsprechen die in Betracht kommenden psychischen Folgeschäden der Typ II-Traumatisierungen eher dem Konzept der komplexen posttraumatischen Belastungsstörung, insbesondere, wenn sie in jungen Jahren erlebt wurden (Butollo & Hagl, 2003). Diese wird im folgenden Kapitel dargestellt.

2.2.2 Komplexe Posttraumatische Belastungsstörung

Die Folgen lang anhaltender Traumatisierung des Typs-II, die eine zwischenmenschliche Komponente beinhalten, finden sich in den beiden vorherrschenden Klassifikationssystemen ICD-10 und DSM-IV im nur eingeschränktem Maße wieder.

Die ICD-10 führt im Bereich der Persönlichkeitsstörungen die Diagnose „andauernde Persönlichkeitsveränderung nach Extrembelastung“ auf und erwähnt als Beispiel für solche Extrembelastungen „Konzentrationslager, Folter, Katastrophen, andauernde lebensbedrohliche Situationen“ (WHO, 1993, S.235. In: Butollo & Hagl, 2003, S. 57). Jedoch bleibt in dieser Kategorie intrafamiliäre Gewalt als vermutlich häufigste Form der kontinuierlichen Bedrohung unberücksichtigt (Butollo & Hagl, 2003, S. 57).

Das DSM-IV bietet keine eigenständige diagnostische Kategorie, sondern beschreibt unter der Diagnose PTB ein begleitendes Symptommuster, welches insbesondere bei interpersonellen Belastungsfaktoren auftritt. Im Gegensatz zur ICD-10 nennt das DSM-IV jedoch unter den Belastungsfaktoren im zwischenmenschlichen Bereich neben Geiselnahme, Kriegsgefangenschaft etc. auch sexuellen und körperlichen Missbrauch in der Kindheit (Butollo & Hagl, 2003, S. 57).

Im DSM-IV werden folgende Symptome aufgeführt:

„… verminderte affektive Schwingungsfähigkeit; selbstschädigendes und impulsives Verhalten; dissoziative Symptome; somatische Beschwerden; Gefühle der Insuffizienz, Scham, Verzweiflung oder Hoffnungslosigkeit; sich dauerhaft geschädigt fühlen; Verlust zuvor bewahrter Überzeugungen; Feindseligkeit; sozialer Rückzug; ständiges Gefühl des Bedrohtseins; beeinträchtigte Beziehungen zu anderen oder Veränderung der Persönlichkeit im Vergleich zu früher.“ (Saß, Wittchen & Zaudig, 2003, S. 517)

Da eine diagnostische Kategorie für den beschriebenen Symptomkomplex im DSM-IV und somit in der Forschung fehlt, fordern verschiedene Autoren eine neue eigenständige diagnostische Zuordnung dieser Hauptsymptome – d.h. der psychischen Folgen einer Typ-II- Traumatisierung – , die beispielsweise den Namen „Disorder of Extreme Stress“ (DESNOS) oder „Komplexe Posttraumatische Belastungsstörung“ tragen könnte (Butollo, Hagl & Krüsmann, 2003).

Einen anderen Grund für die Einführung einer neuen diagnostische Kategorie bringt Herman (2003) vor: Klinische Untersuchungen zeigen, dass frühe, sexualisierte Gewalterfahrungen in der Kindheit mit der Entstehung bestimmter psychischer Störungen und Symptomkonstellationen im Zusammenhang stehen. Hier sind insbesondere die Dissoziativen und Somatoformen Störungen und die Borderline-Persönlichkeitsstörung zu nennen (Butollo & Hagl, 2003). Viele Opfer sexualisierter Gewalt haben in ihrer Lebensgeschichte eine oder (in den meisten Fällen) mehrere dieser und anderer psychischen Störungen diagnostiziert bekommen. Häufig leiden sie unter der durch das Labeling verursachten Stigmatisierung. Aus diesem Grund schlägt Herman (2003) die diagnostische Kategorie „Komplexe Posttraumatische Belastungsstörung“ vor, da sie derzeit die psychischen Folgen chronischer sexueller Traumatisierung in der Kindheit am umfassendsten abbildet und dementsprechend Stigmatisierungen aufgrund vielfacher Diagnosestellung vorbeugt.

Im Folgenden werden die typischen Folgeschäden einer Typ-II-Traumatisierung, wie sie in dem Konzept der komplexen Posttraumatischen Belastungsstörung Ausdruck finden, näher dargestellt. Vor allem die Bereiche Somatisierung, Dissoziation und Dysregulation von Gefühlen werden von der einfachen PTB-Symptomatik nicht zu genüge erfasst (Friedman, Hofmann, Lueger-Schuster & Vyssoki, 2004).

2.2.2.1 Somatisierung

Auf der somatischen Ebene finden sich bei den Betroffenen zunächst die bereits beschriebenen Symptome der posttraumatischen Belastungsstörung. Dazu zählen Übererregung, d.h. Schreckhaftigkeit und Hypervigilanz, Nervosität und Schlafstörungen.

Zudem berichten viele Betroffene sexualisierter und körperlicher Gewalt in der Kindheit von einer Menge anderer psychosomatischer Beschwerden. Diese ergeben sich zum einen als rein medizinische Folge aus Verletzungen, Not und Vernachlässigung. Zum anderen ist das beobachtete Ausmaß und die Vielzahl der somatischen Probleme und unspezifischen Beschwerden so hoch und schwerwiegend, dass diese Tatsache auf psychogene Faktoren schließen lässt (Butollo, Hagl & Krüsmann, 2003).

An dieser Stelle möchte ich eine Reihe von möglichen Somatisierungssymptomen aufzeigen, die mit körperlichen und sexuellen Misshandlungen und der DESNOS-Diagnose in Verbindung gebracht werden (Butollo, Hagl & Krüsmann, 2003):

- Symptome im Bereich des Verdauungssystems (z.B. Übelkeit, Völlegefühl, Durchfall, Erbrechen)
- Chronische Schmerzsymptome (insbesondere chronische Unterbauchschmerzen)
- Herz-Kreislauf-System
- Konversionssymptome (z.B. Koordinations- oder Gleichgewichtsstörungen, Verlust der Berührungs- und Schmerzempfindung, Halluzinationen, dissoziative Symptome wie Amnesie oder Bewusstseinsverluste)
- Beschwerden im sexuellen Bereich (z.B. sexuelle Gleichgültigkeit, unregelmäßige Menstruationen)

Außerdem leiden viele sexuell traumatisierte Frauen, wie bereits oben erwähnt, an zahlreichen unspezifischen, somatischen Beschwerden, die mit den Kriterien einer Somatisierungsstörung (300.81/F45.0) übereinstimmen. Diese psychische Störung wird gemäß DSM IV „als ein Muster von multiplen somatischen Beschwerden, die sich nicht durch medizinische Krankheitsfaktoren erklären lassen“, definiert (Saß, Wittchen & Zaudig, 2003, S. 540).

Diesbezüglich kam eine Untersuchung von Pribor et al. (1993), die an 100 Frauen in psychotherapeutischer Behandlung durchgeführt wurde, zu folgenden Ergebnissen: ca. die Hälfte der Probandinnen, die die Kriterien einer sogenannten Somatisierungsstörung erfüllten, waren zu 80% von sexualisiertem Missbrauch in Kindheit oder Erwachsenenalter betroffen.

An diesem Beispiel wird offensichtlich, dass eine Reihe von unspezifischen psychosomatischen Erkrankungen für sexuell traumatisierte Frauen geradezu typisch ist. Bei solchen Korrelationsstudien bleibt jedoch der kausale Zusammenhang zunächst offen (Butollo, Hagl & Krüsmann, 2003).

Somatisierungssymptome und Missbrauch werden auch in einem engen Zusammenhang mit dem Auftreten von Amnesie und anderen dissoziativen Symptomen gebracht (Van der Kolk, Van der Hart & Marmar, 2000). Die bereits oben beschriebene Studie von Pribor et al. (1993) weist ebenfalls auf diese Korrelation hin. Somit zeigen einerseits Patientinnen, die Kriterien einer Somatisierungsstörung erfüllen, auch dissoziative Phänomene und andererseits zeigen Patientinnen mit einer dissoziativen Störung (z.B. Dissoziative Identitätsstörung) auch die Kriterien einer Somatisierungsstörung. Nach Butollo, Hagl und Krüsmann (2003) ist die Überlappung der Diagnosekriterien nicht neu, da diese durch die „künstliche Aufspaltung des alten Hysterie-Konzeptes“ entstand. Das Hysterie-Konzept hat bis zur Entstehung der Klassifikationssysteme DSM-III und ICD-9 sowohl die Symptomaspekte der Dissoziation als auch der Somatisierung unter der Diagnose „Hysterie“ zusammengefasst (S. 44).

2.2.2.2 Dissoziation

Nach Herman (2003) erleben sowohl sexuell traumatisierte Kinder als auch Erwachsene, die als Kind sexuelle Gewalt erfahren haben, dissoziative Phänomene während einer traumatischen Erfahrung. Betroffene berichten, dass sie sich zum Zeitpunkt des Erlebnisses außerhalb ihres Körpers aus einer Distanz beobachten konnten und das Gefühl hatten, dass nicht sie, sondern jemand anderer von diesem Ereignis betroffen war.

Dieser dissoziative Prozess soll am folgenden Beispiel veranschaulicht werden:

„Als ihr Freund sie ohrfeigt, spürt Marion diesen Schlag: Ihr Kopf wird herumgerissen, ihre Wange brennt, ihr Nacken schmerzt, Tränen schießen ihr in die Augen. Doch als er seinen Gürtel aus der Hose zieht, um sie damit zu schlagen, und als er sie später vergewaltigt, hilft ihre gute Dissoziationsfähigkeit ihr sehr: Plötzlich spürt sie keinen Schmerz mehr, ihr Körper fühlt sich erst wie taub an, dann bekommt sie das Gefühl, als öffne sich ihr Kopf und ein Teil von ihr schwebe nach hinten und oben aus dem Körper heraus“ (Huber, 2003, S. 62).

Was Marion während der Vergewaltigung erlebt, stellt ein dissoziatives Phänomen dar, das in der Fachwelt als „Depersonalisation“ bekannt ist. Im weiteren Verlauf meiner Ausführungen wird diese Form der Dissoziation näher erläutert.

Dissoziatives Erleben bezeichnet einen komplexen psychophysiologischen Prozess, bei dem es zu einer Desintegration und Fragmentierung des Bewusstseins und anderer verwandter höherer psychischer Funktionen wie des Gedächtnisses, der Identität und der Wahrnehmung von sich selbst und der Umwelt kommt (Gast, Rodewald, Kersting & Emrich, 2001, S. 291). Mentale Prozesse wie Wahrnehmungen, Bedeutungen, Gefühle, Erinnerungen oder sogar Teile der Identität, die üblicherweise miteinander verbunden sind, also assoziiert sind, werden nicht in das kontinuierliche Gedächtnis integriert.

Im klinischen Bereich wird das Auftreten von dissoziativen Phänomenen mit traumatischen Erfahrungen in Zusammenhang gebracht.

[...]


[1] Die PKS erfasst die Gesamtheit der in Deutschland zur Anzeige gekommenen und polizeilich registrierten Verdachtsfälle strafrechtlich relevanter Delikte, so auch die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.

[2] Eine ausführliche Darstellung der Ergebnisse internationaler Studien zum sexuellen Missbrauch findet sich in Amann & Wipplinger (1997) (S. 72 – 85). Zur internationalen Epidemiologie von sexuellem Missbrauch an Kindern. Finkelhor, D. (1994)

[3] Dabei ist zu beachten, dass ein traumatisches Ereignis bei Kindern zu einer anderen PTB-Symptomatik führt als bei Erwachsenen. Diese Differenzierung wird in der folgenden Symptombeschreibung vorgenommen.

[4] Unter Hypervigilanz wird ein Zustand erhöhter Reaktionsbereitschaft und Aufmerksamkeit verstanden (Duden, 2001).

[5] Ursprünglich hat Terr die Kategorisierung in Traumatisierungen des Typs I und II zur Beschreibung kindlicher Traumata entwickelt. Diese Einteilung wurde von vielen Autoren auch für die Charakterisierung der traumatischen Ereignisse sowie der Beschreibung von Traumafolgen im Erwachsenenalter übernommen.

Ende der Leseprobe aus 99 Seiten

Details

Titel
Evaluation eines Gruppentrainings für jugendliche Mädchen und Frauen - Zur Bewältigung traumatischen Stresserlebens nach sexuellen Gewalterfahrungen
Hochschule
Hochschule Magdeburg-Stendal; Standort Stendal
Note
1.0
Autor
Jahr
2005
Seiten
99
Katalognummer
V47152
ISBN (eBook)
9783638441551
Dateigröße
1110 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Evaluation, Gruppentrainings, Mädchen, Frauen, Bewältigung, Stresserlebens, Gewalterfahrungen
Arbeit zitieren
Diplom-Rehabilitationspsychologin (FH) Agate Wiekiera (Autor:in), 2005, Evaluation eines Gruppentrainings für jugendliche Mädchen und Frauen - Zur Bewältigung traumatischen Stresserlebens nach sexuellen Gewalterfahrungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/47152

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