Besteuerung von Aktienoptionen im internationalen Vergleich


Hausarbeit, 2001

16 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Bedeutung von Aktienoptionen als Vergütungselement im Rahmen der Besteuerung
1.2. Arten und Funktionen von Aktienoptionen

2. Besteuerung von Aktienoptionen in Deutschland

3. Besteuerung von Aktienoptionen im Ausland
3.1. Belgien
3.2. Dänemark
3.3. Frankreich
3.4. Großbritannien
3.5. Niederlande
3.6. Österreich
3.7. Schweiz
3.8. USA

4. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

1.1. Bedeutung von Aktienoptionen als Vergütungselement im Rahmen der Besteuerung

Die Idee, eine Vergütung der Führungskräfte in der Form von Aktienoptionen zu gewähren, stammt ursprünglich aus den USA. Als Vorbilder für die Besteuerung sowie das rechtliche Rahmenwerk gelten daher auch die angelsächsischen Länder. Während sich in den USA, Frankreich oder Großbritannien Aktienoptionen oder “Stock Options“ als Vergütungselement etabliert haben, finden Mitarbeiteroptionen in den letzten Jahren auch in Deutschland in wachsendem Umfang Anwendung. Seit einigen Jahren wird in der deutschen Wirtschaft und Politik über die Besteuerung von Optionen als Gehaltsbestandteil diskutiert. So hatte der Bundesverband der Deutschen Industrie in einem Positionspapier[1] die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen gefordert, weil die Besteuerung in Deutschland im internationalen Vergleich nicht attraktiv sei. Doch in letzter Zeit ist der Streit um die Besteuerung von Aktienoptionen neu entbrannt. Auslöser sind zwei Grundsatzurteile des Bundesfinanzhofs [2] (BFH), nach denen Gewinne aus nicht handelbaren Aktienoptionen nicht im Zeitpunkt ihrer Gewährung, sondern erst im Zeitpunkt ihrer Ausübung einkommensteuerpflichtig werden. Sind die Aktienkurse zum Zeitpunkt der Ausübung deutlich höher, als zum Zeitpunkt der Optionsgewährung, ist diese steuerliche Behandlung ungünstig.

In der vorliegenden Arbeit möchte ich zunächst einen kurzen Überblick über die verschiedenen Arten und Funktionen von Aktienoptionen im Rahmen der Mitarbeitervergütung und Besteuerung vermitteln. Des weiteren möchte ich die derzeit von der deutschen Finanzverwaltung praktizierte Behandlung von Aktienoptionen und die nationalen Regelungen anderer Staaten erörtern sowie diese miteinander vergleichen.

1.2. Arten und Funktionen von Aktienoptionen

Allgemein wird unterschieden zwischen handelbaren und in der Regel an der Börse notierten Optionen, für die der Erwerber einen börsennotierten Preis entrichtet, und nicht handelbaren und an die Person des Arbeitnehmers gebundenen Optionen, die dem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber oder einem verbundenen Unternehmen im Rahmen seiner Tätigkeit gewährt werden. Letztere Optionen bezeichnet man auch als Arbeitgeberoptionen, deren Gewährung regelmäßig unentgeltlich erfolgt. Das heißt, dass der festgelegte Bezugspreis lediglich im Zeitpunkt der Ausübung zu entrichten ist.

Handelbare, an der Börse notierte Optionen führen für den Optionsinhaber im Fall der Ausübung und gestiegenem Aktienkurs zu einem steuerpflichtigen Spekulationsgewinn, soweit die Option innerhalb von 12 Monaten ausgeübt wird. Anders verhält es sich mit Aktienoptionen, die einem Mitarbeiter im Rahmen seines Beschäftigungsverhältnisses von seinem Arbeitgeber oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen gewährt werden. Diese Arbeit geht nachfolgend ausschließlich auf Arbeitgeberoptionen ein. Die Gewährung von Arbeitgeberoptionen hat mit Einführung des sog. KontraGesetzes (KontrG) auch in Deutschland maßgeblich an Bedeutung gewonnen. Aktienoptionen seitens des Arbeitgebers sind Bezugsrechte auf Aktien und stellen zunehmend eine besondere Form der Vergütung sowohl von Führungskräften wie auch eine der attraktivsten Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung dar. Viele der Unternehmen, die an den Neuen Markt drängen, bieten ihren Mitarbeitern inzwischen diese Form der Erfolgsbeteiligung. Für die jungen Unternehmen hat das zum einen den Vorteil, dass sie keine hohen Gehälter zahlen müssen und das Geld stattdessen für Unternehmensinvestitionen verwenden können, zum anderen haben Aktienoptionen eine „Motivations- und Anreizfunktion“[3] und sollen die „... Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen binden.“[4].

Aktienoptionen geben den begünstigten Mitarbeitern das Recht, eine bestimmte Anzahl von Aktien des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens zu bestimmten Bedingungen, insbesondere zu einem vorher festgesetzten Ausübungspreis (Basis- oder Bezugspreis), zu erwerben. Als Ausübungspreis wird dabei in der Regel der Kurs (bei an der Börse notierten Unternehmen) bzw. Anteilswert (bei nicht börsennotierten Aktiengesellschaften) im Zeitpunkt der Einräumung festgesetzt. Die Ausübung ist meist erst nach Ablauf einer Sperrfrist möglich. Häufig wird auch eine maximale Ausübungsfrist vorgegeben, innerhalb der von der Option Gebrauch gemacht werden muss. Macht der Mitarbeiter innerhalb dieser Frist von der Option keinen Gebrauch, verfällt die Option. Eine Verpflichtung eine Option auszuüben, besteht nicht. Falls der Aktienkurs bzw. der Wert der Aktie ab dem Zeitpunkt der Einräumung der Option steigt, kann der Mitarbeiter die Option Gewinn bringend ausüben und die Aktien vom Unternehmen erwerben. Je höher der Aktienkurs bzw. der Wert der Aktie steigt, desto höher der Gewinn der begünstigten Mitarbeiter.

2. Besteuerung von Aktienoptionen in Deutschland

Gemäß § 19 I 1 Nr. 1 EStG gehören alle Bezüge und Vorteile, die für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt werden, zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Als Einnahmen kommen dabei alle Vorteile in Geld oder Geldeswert in Betracht, die zu einer objektiven Bereicherung des Arbeitnehmers führen und dessen wirtschaftliche Leistungsfähigkeit steigern.[5] Der Vorgang der Einbeziehung von Mitarbeitern in ein Optionsprogramm des Unternehmens bringt für diese erhebliche wirtschaftliche Vorteile mit sich, soweit es zu entsprechenden Kurs- bzw. Wertsteigerungen der Unternehmensaktie kommt. Der aus der Ausübung dieser Aktienoptionen resultierende geldwerte Vorteil ist damit steuerrechtlich als Arbeitslohn zu qualifizieren, und zwar unabhängig davon, ob die Einräumung als solche oder erst der spätere preisgünstige Bezug der Aktien bei Ausübung der Option als derartige Einnahmen zu bewerten sind.[6] Bei der Besteuerung der Aktienoptionen als Arbeitslohn gibt es momentan keine besonderen steuerlichen Erleichterungen, d.h. bei hohen Einkünften ist der Einkommensteuer-Spitzensatz von z. Zt. 48,5 % anzuwenden.

[...]


[1] BDI Positionspapier vom 11.09.2000: Verbesserung der Steuerlichen Rahmenbedingungen für Aktienoptionen

[2] BFH,Urteile vom 24. Januar 2001 I R 100/98, I R 119/98

[3] Heizmann,G./Schroeder,U., Bedeutung und steuerliche Behandlung sog. Stock Options, in: Steuer & Studium, Heft 4/2001, S.175

[4] ebd.

[5] Deutschmann, Kevin: Vergütungshalber gewährte Aktienoptionen im deutschen und US-amerikanischen Steuerrecht, Konstanz 2000, S. 74

[6] Schick, Rainer: Die Besteuerung von Optionsgeschäften, Köln 1998, S. 188 ff.

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Besteuerung von Aktienoptionen im internationalen Vergleich
Hochschule
Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin  (Wirtschaftswissenschaften)
Note
1,7
Autor
Jahr
2001
Seiten
16
Katalognummer
V4712
ISBN (eBook)
9783638128797
ISBN (Buch)
9783638841740
Dateigröße
518 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Besteuerung, Aktienoptionen, Vergleich
Arbeit zitieren
Eike Schnoor (Autor:in), 2001, Besteuerung von Aktienoptionen im internationalen Vergleich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/4712

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