Die Bilanzierung von Bitcoins nach HGB und IFRS. Die digitale Transformation in der Rechnungslegung


Fachbuch, 2019

77 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Problemstellung

2 Technologische Grundlagen der Bitcoin-Blockchain
2.1 Distributed Ledger Technologie
2.2 Das dezentrale Netzwerk
2.3 Asymmetrische Kryptografie
2.4 Mining

3 Abgrenzung von Geld und Bitcoins
3.1 Geldfunktionen und Geldformen
3.2 Geldeigenschaften
3.3 Geldeigenschaften des Bitcoin
3.4 Geldfunktionen des Bitcoin
3.5 Ergebnis und Ausblick

4 Bilanzierung von Bitcoins nach HGB
4.1 Allgemeine Bilanzierungsfähigkeit
4.2 Ausweis
4.3 Bewertung
4.4 Mining
4.5 Kritik und Ausblick

5 Die Bilanzierung von Bitcoins nach IFRS
5.1 Allgemeine Bilanzierungsfähigkeit
5.2 Ausweis
5.3 Bewertung
5.4 Mining
5.5 Kritik
5.6 Lösungsvorschläge
5.7 Ausblick

6 Thesenförmige Zusammenfassung

Anhang

Literaturverzeichnis

Fachnormverzeichnis

Rechtsprechungsverzeichnis

Rechtsquellenverzeichnis

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

Impressum:

Copyright ©Science Factory 2019

Ein Imprint der Open Publishing GmbH, München

Druck und Bindung: Books on Demand GmbH, Norderstedt, Germany

Covergestaltung: Open Publishing GmbH

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Ablauf einer Bitcoin-Transaktion

Abbildung 2: Kursverlauf des Bitcoins im Januar

Abbildung 3: Prozentuale Verteilung weitergeleiteter Blöcke

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Wechselkurs, Transaktionen und -Gebühren im Januar

Tabelle 2: Verteilung weitergeleiteter Blöcke

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Problemstellung

„Ich habe das Gefühl, dass sich Ökonomie und Rechnungslegung gegenwärtig auseinanderentwickeln: Welche Bilanzierungskonsequenzen ergeben sich aus der Digitalisierung der Wirtschaft? Wo diskutieren wir das Thema „digitale Währungen” wie Bitcoin?”1

Die digitale Transformation beschleunigt und verändert den Wirtschaftsalltag und wird mitunter als 4. Industrielle Revolution bezeichnet, die Akteure fortführend vernetzt. Auch der Finanzsektor unterliegt dabei grundlegenden Veränderungen. Fintechs transformieren die Geschäftsmodelle der Bankenwelt durch Finanzinnovationen und bieten digitale Alternativen zu traditionellen Banken. Das Potenzial, nicht nur disruptive Veränderungen im Bankensystem auszulösen, sondern dieses gänzlich zu ersetzen, wird dabei der Bitcoin-Blockchain zugesprochen, die als dezentral konzipiertes Geldsystem vollkommen auf Finanzintermediäre verzichtet.2

Die Grundlagen der Bitcoin-Blockchain wurden 2008 durch Satoshi Nakamoto in einem White Paper veröffentlicht, indem die Notwendigkeit von Intermediären im klassischen Geldsystem hinterfragt wird. Nakamoto kritisiert, dass konventionelle Geldsysteme auf fehlplatziertem Vertrauen in Finanzintermediäre basieren. So werden Banken die Verwahrung des Geldes anvertraut, die dieses jedoch verleihen aber nur kleinste Reserven halten. Zentralbanken werden mit dem Schutz vor Inflation beauftragt, sind jedoch durch Aufblähen der Geldmenge vielmals selbst Verursacher der Inflation.3 Der Auftritt von Finanzinstituten als Konfliktlöser bedingt, dass Transaktionen umkehrbar sind, sodass Betrug möglich ist und unnötige Transaktionskosten anfallen. Bitcoins können diese Probleme lösen, da sie keine Grundlage zur Inflationierung bieten und anonymisierte, unumkehrbare Transaktionen ermöglichen, deren Sicherheit ausschließlich auf kryptografischen Beweisen, nicht auf Vertrauen in Finanzdienstleister beruht.4

Seit Veröffentlichung des Grundlagenaufsatzes Nakamotos konnten sich Bitcoins rasant im Wirtschaftskreislauf etablieren. Aktuell werden ca. 300.000 Transaktionen tagtäglich mittels des Bitcoins abgewickelt, die eine Marktkapitalisierung von ca. 60 Mrd. USD erreichen. Auch das Schürfen neuer Bitcoins, das sog. Mining, erfreut sich immer größerer Beliebtheit.5 Bitcoins beeinflussen mehr und mehr die Geschäftsmodelle von Unternehmen, die diesen bereits als Zahlungsmittel akzeptieren und im Geschäftsalltag einsetzen oder gewerbliches Mining betreiben. Während die Bedeutung von Bitcoins in Disziplinen der Ökonomie, Rechtswissenschaften oder Steuerwissenschaften bereits ausgiebig diskutiert wird, findet eine Auseinandersetzung im Rahmen der Rechnungslegung bisher kaum statt. Nationale sowie internationale Gesetzgeber und privatrechtliche Standardsetzer haben bisher keine orientierungsgebenden Richtlinien veröffentlicht, sodass eine Bilanzierung des Bitcoins anhand bestehender Gesetze oder Standards erfolgen muss.6 Dies eröffnet die Frage, ob sich Bitcoins in das existierende Gefüge des HGB und IFRS einordnen lassen oder Abbildungsschwierigkeiten bestehen, die erfordern, dass Vorschläge zur Bilanzierung entwickelt werden müssen.

Zur Beantwortung dieser Frage werden zunächst im zweiten Kapitel die technischen Grundlagen der Bitcoin-Blockchain erörtert. Um das wirtschaftliche Gehalt treffend abbilden zu können, folgt im dritten Kapitel eine ökonomische Analyse, in der anhand von Geldeigenschaften und Geldfunktionen untersucht wird, ob Bitcoins bereits heute Geld im volkswirtschaftlichen Kontext darstellen (können). Kapitel vier und fünf nehmen sich dann der Bilanzierung nach HGB und IFRS an. Hier wird zunächst untersucht, ob sich Bitcoins in die bestehenden Regelwerke einordnen lassen. Ist eine bilanzielle Abbildung möglich, wird im darauffolgenden diskutiert, ob diese dem ökonomischen Verwendungszweck der Bitcoins entspricht und eine sachgerechte Abbildung hinsichtlich der Zielsetzung des Jahresabschlusses ermöglichen. Ist dies nicht der Fall, sollen abschließend Empfehlungen abgeleitet werden, die eine sachgerechte Bilanzierung, gemäß den Jahresabschlusszielen nach HGB und IFRS, ermöglichen.

2 Technologische Grundlagen der Bitcoin-Blockchain

2.1 Distributed Ledger Technologie

Grundlage der Bitcoin-Blockchain ist die Distributed Ledger Technologie. Ein distributed Ledger ist ein verteiltes Kontenbuch, das von jedermann öffentlich einsehbar und kopierbar ist und dezentral gespeichert wird, d.h. Transaktionsinformationen werden nicht auf einem einzelnen Server, sondern in einem dezentralen Netzwerk der Teilnehmer („nodes”) gespeichert.7 Somit entsteht eine dezentral gespeicherte Datenbank, die von mehreren Teilnehmern des Netzwerks anhand des zugehörigen Protokolls betrieben wird. Die Blockchain verkettet dabei alle getätigten Transaktionen mittels kryptografischer Beweise (digitaler Signaturen) und speichert mehrere Transaktionen in einer Liste von Datensätzen, den Blöcken, ab. Die Berechnung und Validierung eines Blockes wird durch das sogenannte Mining vorgenommen. Dabei bauen neu berechnete Blöcke chronologisch auf die vorherigen auf. Es entsteht eine lückenlöse Verkettung von Transaktionen in Blöcken.8 Die Bitcoin-Blockchain ist ein Zusammenspiel dreier technologischer Konzepte: Dezentrale Netzwerke, asymmetrische Kryptografie und Mining.9

2.2 Das dezentrale Netzwerk

Die Bitcoin-Blockchain verwendet ein dezentrales Netzwerk. Dies bedeutet, dass keine zentralen Intermediäre für die Abwicklung und Validierung von Transaktionen verantwortlich sind, sondern diese Peer-to-Peer (P2P) abgewickelt werden. Das P2P-Netzwerk verbindet alle Teilnehmer der Blockchain miteinander, die Daten untereinander austauschen und verteilen können, ohne dabei den Einsatz einer zentralen Steuerungs- oder Kontrollinstanz zu benötigen. Einzige Voraussetzung für die Teilnahme am Netzwerk ist die Anwendung eines Bitcoin-Software-Clients, die kompatibel mit dem zugrundeliegenden Protokoll ist.10 Jeder Netzwerkteilnehmer besitzt eine Kopie der Blockchain, in der alle jemals getätigten Transaktionen unveränderbar gespeichert werden. Neue Transaktionen müssen zunächst mit den Kopien der Blockchain anderer Teilnehmer abgeglichen werden. Bei Überein­stimmung werden diese validiert. Transaktionen sind somit transparent und durch den automatischen Abgleich mit anderen Netzwerkteilnehmern so gut wie fälschungssicher. Die Dezentralität der Bitcoin-Blockchain verhindert Machtkonzentrationen durch einzelne Individuen oder Gruppen und fördert die Robustheit des Systems, da kein zentraler Angriffspunkt entsteht.11

2.3 Asymmetrische Kryptografie

Bitcoins stellen keine Münzen an sich dar, vielmehr handelt es sich bei Bitcoins um verkettete Transaktionen. Nakamoto definiert einen Bitcoin als eine Kette digitaler Signaturen. Die Authentizität dieser Kette wird in der Bitcoin-Blockchain durch Verfahren der asymmetrischen Kryptographie gewährleistet.12 Diese zeichnen sich dadurch aus, dass jeder Netzwerkteilnehmer ein zusammengehöriges Schlüsselpaar besitzt, einen privaten und einen öffentlichen Schlüssel. Hierbei fungiert der öffentliche Schlüssel als eine eindeutige Adresse, ähnlich einer Kontonummer, die als Empfangsadresse für Transaktionen verwendet wird, während der private Schlüssel geheim gehalten werden sollte und dementsprechend wie ein Passwort angesehen werden kann, da dieser den Zugang und die Verwendung der Bitcoins gewährleistet.13 Die digitalen Schlüssel werden mittels einer Client-Software, der sogenannten Wallet, erzeugt. Die Wallet kann wie ein Konto (bzw. digitale Geldbörse) interpretiert werden und wird benötigt, um am Netzwerk teilzunehmen.14 Der Einsatz der Schlüssel in einer Transaktion kann vereinfacht durch folgendes Schaubild dargestellt werden:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Ablauf einer Bitcoin-Transaktion

Eigene Darstellung in Anlehnung an Brühl (2017), S. 136 und Nakamoto (2008), S. 2.

Möchte eine Person Bitcoins transferieren, so veröffentlicht sie eine Nachricht im Bitcoin-Netzwerk. Diese Nachricht enthält Informationen über den Transaktionsinput und –Output. Der Transaktionsinput referenziert frühere Transaktionen an den Sender, die Rückschlüsse ermöglichen, wie der Sender in die Verfügungsmacht der Bitcoins gelangt ist. Der Transaktionsoutput enthält die Empfängeradresse und den Transaktionsbetrag.15 Die Validierung einer Transaktion geschieht anhand einer verschlüsselten digitalen Signatur, die der Sender durch den privaten Schlüssel erzeugt und zusammen mit den Transaktionsdetails im Netzwerk veröffentlicht. Der Empfänger kann durch Kombination seines öffentlichen Schlüssels und der digitalen Signatur des Senders verifizieren, dass der Sender zur Transaktion der Bitcoins berechtigt ist, da die digitale Signatur nur vom Inhaber des privaten Schlüssels erzeugt worden sein kann, der zum entsprechenden öffentlichen Schlüssel des Empfängers passt.16 Für eine Transaktion sind keine weiteren Informationen nötig. Ein Auftritt mittels wahrer Identitäten im Netzwerk bleibt damit aus. Durch dieses Verfahren kann jeder Bitcoin zu seinem Ursprung zurückverfolgt werden, da alle Transaktionen durch Kombination digitaler Signaturen und Transaktionsdetails in einer rekursiven Datenstruktur gespeichert werden. Somit sorgt die Bitcoin-Blockchain für Anonymität und Transparenz gleichermaßen.17

2.4 Mining

Während alle Netzwerk-Teilnehmer Transaktionen senden, empfangen und validieren, so können nur einige Netzknoten, sog. Miner, Transaktionen in Bündeln in neue Blöcke zusammenzufassen, die der Blockchain hinzugefügt werden.18 Jeder Block wird durch einen eindeutigen Verschlüsselungswert (sog. Hashwert) charakterisiert, der aus den Signaturketten neuer (valider) Transaktionen, einer Zufallszahl (Nonce) und einer Referenz zum vorherigen Block berechnet wird. Durch Verwendung der Referenzwerte werden alle Blöcke linear verkettet und die Blockchain entsteht. Die Berechnung des Hashwertes erfolgt anhand eines kryptografischen Algorithmus. Dieser Prozess wird Mining genannt und kann als Lösung einer mathematischen Aufgabe betrachtet werden.19 Die Frage, welcher berechnete Block der Blockchain hinzugefügt wird, wird in der Bitcoin-Blockchain durch einen Konsensalgorithmus (proof-of-work), gelöst. Hierbei muss der Hashwert des Blocks mit einer durch das Bitcoin-Protokoll festgelegten Anzahl an führenden Nullen (Nonce) beginnen.20 Es gibt keine Möglichkeit die Nonce rechnerisch zu ermitteln, vielmehr wird diese durch kontinuierliches Testen so oft verändert, bis der Hashwert die Anforderungen erfüllt. Der Miner, der den entsprechenden Wert als Erstes findet, sendet seine Lösung an alle Netzwerkknoten, die ihrerseits die Lösung überprüfen und bei Validität in ihre Blockchain aufnehmen.21 Das Anketten eines neuen Blocks nimmt dabei ca. zehn Minuten in Anspruch. Transaktionen im Bitcoin-Client werden nach Anketten von sechs Blöcken als sicher eingestuft. Somit kann eine Transaktion nach ca. einer Stunde als bestätigt betrachtet werden.22

Mittels des Konsensalgorithmus und der kryptografischen Verkettung von Blöcken wird die Sicherheit der Blockchain gewährleistet. Einzelne Transaktionen können nicht verändert werden, ohne den Block als Ganzes zu verändern. Der Konsensalgorithmus ist effektiv, solange ehrliche Nodes mehr als 50% der Rechenleistung des Netzwerks kontrollieren, da sich das Netzwerk immer demokratisch auf den längsten validen Block einigt.23

Um am Mining-Prozess teilzunehmen, werden eine entsprechende Hardware, die den nötigen Rechenaufwand bewältigen kann und eine Mining-Software, die eine Verbindung mit der Blockchain herstellt, benötigt. Daneben fallen durch den Verbrauch von Elektrizität weitere (teils immense) Kosten an.24 Damit Miner die Blockchain fortgehend aktualisieren, ist im Bitcoin-Protokoll ein Anreizsystem integriert. Dieses sieht vor demjenigen Miner, der den nächsten Block an die Blockchain kettet, mittels neuer Bitcoins zu kompensieren (sog. Block-Reward). Seit Juli 2016 erhalten Miner pro berechneten Block 12,5 BTC. Im Protokoll ist verankert, dass sich die Höhe der Block-Rewards alle 210.000 Blöcke halbiert. Dies geschieht ca. alle vier Jahre. Somit kann 2020 mit der nächsten Halbierung gerechnet werden. Da der Bitcoin auf eine Anzahl von 21 Millionen begrenzt ist, werden ca. im Jahr 2130 alle Bitcoins ausgegeben sein. Der Mining-Prozess repräsentiert somit ebenfalls die Geldschöpfung. Neben dem Block-Rewards können Miner auch durch Transaktionsgebühren belohnt werden. Nutzer können bei Transaktionen diese Gebühr angeben, sind durch das Protokoll aber nicht dazu verpflichtet. Welche Transaktionen in einem Block verarbeitet werden, wird durch die Miner letztlich selbst entschieden. Durch Zulage höherer Transaktionsgebühren können Nutzer die Bestätigung ihrer Transaktion beschleunigen. Heute sind Transaktionen ohne beigelegte Gebühren äußerst selten. Insbesondere aufgrund im Zeitablauf sinkender Block-Rewards und steigender Komplexität der Rechenaufgaben, stellen Transaktionsgebühren zukünftig wichtige Anreize dar.25

3 Abgrenzung von Geld und Bitcoins

3.1 Geldfunktionen und Geldformen

Bereits der Grundlagenaufsatz Nakamotos, „ Bitcoin: A Peer-to-Peer Electronic Cash System”, verbindet Bitcoins mit dem Geldbegriff. Dies eröffnet die Frage, ob Bitcoins tatsächlich Geld darstellen. Nationale sowie internationale Regulatoren stufen Bitcoins bisher nicht als Zahlungsmittel ein. Andere Staaten, wie Marokko oder Bolivien, haben ihn gar verboten. Lediglich Japan hat Bitcoins auch rechtlich als Zahlungsmittel definiert. Zur Schaffung eines aufsichtsrechtlichen Rahmens, entschied die BaFin virtuelle Währungen wie den Bitcoin als Finanzinstrument in Form von Rechnungseinheiten einzuordnen.26 Diese Einstufung ist umstritten und wurde jüngst in einem Urteil des Kammergerichts Berlin abgewiesen, welches eine Einordnung von Bitcoins als Zahlungsmittel jedoch ebenfalls ablehnt.27 Dies verdeutlicht die aktuell unklare Rechtslage. Eine Einordnung in die bestehende Rechtsordnung kann nicht ohne Probleme vorgenommen werden, da mangels gesetzlicher Definitionen des Geldbegriffs eine Einstufung nur relativ zu bestehenden Normen vorgenommen werden kann, die den Geldbegriff voraussetzen (z.B. §§244, 270 BGB).28 Unabhängig davon könnten Bitcoins jedoch eine neue Erscheinungsform des Geldes im ökonomischen Kontext darstellen.

Zur Beantwortung der Frage, ob es sich aus ökonomischer Perspektive bei Bitcoins um Geld handelt, muss zunächst erläutert werden, was Ökonomen unter Geld verstehen. In den Wirtschaftswissenschaften wird Geld teilweise definiert als alles, was allgemein zur Bezahlung von Gütern oder Dienstleistungen und zur Begleichung von Schulden akzeptiert wird. Verbreiteter ist jedoch die Definition von Geld anhand der Geldfunktionalität in der Wirtschaft. Demnach erlangt Geld seine Bedeutung indem es eine Funktion als Tauschmittel, Recheneinheit und Wertaufbewahrungsmittel erfüllt.29

3.1.1 Tauschmittelfunktion

Ohne die Verwendung von Geld wäre ein Handel nur durch direkten Tausch von Gütern (sog. Barter) möglich. Dies erfordert, dass zwei Handelspartner mit korrespondierenden Bedürfnissen zueinanderfinden. In einer Geldwirtschaft entfällt diese Anforderung. Eine zentrale Aufgabe des Geldes ist die Vereinfachung des Handels, indem es allgemeine Akzeptanz als Tauschmittel erfährt. So wird ein angestrebter Tausch in zwei Teilakte geteilt: Der Tausch eines Gutes in Geld und folgender Kauf eines gewünschten Gutes durch Geld. Erst durch den Einsatz des Geldes als Zwischenglied kann in vielen Fällen ein Tausch zustande kommen.30

3.1.2 Funktion der Recheneinheit

Durch den Einsatz von Geld kann der Wert von Gütern in einer vergleichbaren Bezugsgröße erklärt werden und das Geldmedium somit ein Wertmaßstab darstellen. Ohne Geld müsste für jedes Gut das Tauschverhältnis zu allen anderen Gütern ausgedrückt werden. Die Verwendung von Geld als Recheneinheit ermöglicht somit Transparenz und vermindert die Informationskosten von Tauschgeschäften.31

3.1.3 Wertaufbewahrungsfunktion

Durch die Tauschmittelfunktion des Geldes kann ein Tauschvorgang in zwei Teilakte getrennt werden, die in der Regel zeitlich auseinanderliegen. Damit die Tauschmittelfunktion durch den zeitlichen Abstand der Tauschteilakte nicht beeinträchtig wird, muss diese im Zeitverlauf gewährleistet sein, indem das Geld (relativ) wertkonstant bleibt. Mittels der Wertaufbewahrungsfunktion des Geldes kann Kaufkraft in die Zukunft verschoben werden.32

Historisch hat Geld viele Erscheinungen angenommen, die die Geldfunktionen mehr oder minder erfüllen. Von der Form des Warengeldes (z.B. Vieh) über Münzgeld aus Gold bis hin zu Banknoten, deren Beträge durch Edelmetalle gedeckt waren, hat sich Geld in der modernen Gesellschaft hin zu Fiatgeld entwickelt.33 Fiatgeld beschreibt Geld ohne intrinsischen Wert, welches durch Regierungsbeschluss als gesetzliches Zahlungsmittel bestimmt wird. Im 20. Jahrhundert hat Fiatgeld das Geld durch Edelmetalldeckung abgelöst und tritt heute in den Volkswirtschaften durch Bargeld in Erscheinung.34 Eine weitere heutige Form des Geldes ist das Buchgeld bzw. Giralgeld. Hierbei handelt es sich um jederzeit fällige Sichteinlagen bei Banken. Der Begriff leitet sich davon ab, dass Buchgeld nur in den Büchern der Banken existiert. In Deutschland ist Bargeld die beliebteste Zahlungsmethode, doch die Bedeutung bargeldloser Zahlungen steigt kontinuierlich.35 Auch wenn Buchgeld die Geldfunktionen erfüllt und allgemein akzeptiert wird, stellt es kein gesetzliches Zahlungsmittel dar, da es nicht staatlich anerkannt ist und keinen Annahmezwang bei Gläubigern auslöst.36

3.2 Geldeigenschaften

In vielen Studien wurde diskutiert, welche Eigenschaften dazu führen, dass Geld marktfähig, gebräuchlich und schließlich als Tauschmittel akzeptiert wird. Viele Geldformen weisen dabei spezifische Eigenschaften auf, die hilfreich bis notwendig sind, um obig beschriebene Geldfunktionen zu erfüllen.37 Um eine Aussage zu treffen, ob der Bitcoin eine neue Form des Geldes darstellen kann, wird er zunächst auf diese Eigenschaften untersucht. Diese Arbeit folgt dabei einer Auflistung und Terminologie nach Dominik Stroukal (2018), die auf Arbeiten zur Geldtheorie von Jevons, Menger und Hülsmann basiert. Stroukal nennt folgende Eigenschaften des Geldes: Übertragbarkeit, Teilbarkeit, Homogenität, Knappheit und Haltbarkeit.38

3.2.1 Übertragbarkeit

Um die Kosten und Mühen des Transports von Geld niedrig zu halten, sollten bereits kleine Einheiten des Tauschmittels ausreichen, um größere Tauschgeschäfte ohne Hindernisse vollziehen zu können. Die Vereinfachung des Transports spiegelt sich in der Historie des Geldes wider: Rohstoffe, die in der Vergangenheit als Warengeld eingesetzt wurden, sind aufgrund größerer Transporthindernisse abgelöst und bis heute durch Fiat- und Kreditgeld (Papiergeld) ersetzt worden. Als Deter­minanten dieser Eigenschaft lassen sich insbesondere Transaktionskosten und -Geschwindigkeit bestimmen.39

3.2.2 Teilbarkeit

Damit Handelsgeschäfte von Gütern mit unterschiedlichen Preisen barrierefrei vollzogen werden können, ist es notwendig, dass Geld ohne Wertverlust in kleinere Einheiten teilbar ist. Durch die Eigenschaft der Teilbarkeit wird ermöglicht, dass Tauschgeschäfte mit sowohl sehr kleinen als auch sehr großen Mengen abgewickelt werden können.40 Erst durch Teilbarkeit wird die Recheneinheitsfunktion des Geldes erfüllt.

3.2.3 Homogenität

Jede Einheit des Tauschmittels sollte bezüglich Qualität und Beschaffenheit gleichwertig/homogen sein. Wäre diese Eigenschaft nicht gegeben, würde niemand eine minderwertige Geldeinheit annehmen, wenn er auch eine höherwertige erhalten kann.41 Gegebene Homogenität von Geldeinheiten erhöht die Erkennbarkeit und führt zu reibungsloseren und schnelleren Transaktionen, da, anders als bei Edelmetallen oder Warengeld, nicht zunächst die Qualität bzw. Reinheit des Stoffes überprüft werden muss, sondern weitreichende Kenntnis über den Wert der Geldeinheiten herrscht.42

3.2.4 Knappheit

Damit ein Gut als eine Form des Geldes betrachtet werden kann, darf dieses nicht unkontrolliert vervielfältigt werden. Um die Wertigkeit des Geldes sicherzustellen, sollte dieses in Relation zu Gütern knapp sein. In modernen Volkswirtschaften wird die Knappheit durch Zentralbanken gewährleistet, die die Geldmenge gezielt regulieren.43

3.2.5 Haltbarkeit

Ein Medium, das als Geld dient, sollte im Zeitverlauf seinen Wert beibehalten. Es muss auch zu späteren, beliebigen Zeitpunkten als Tauschmedium eingesetzt werden können ohne dabei wesentlich an Kaufkraft zu verlieren. So kann unter dieser Eigenschaft auch der Begriff der Wertbeständigkeit synonym verwendet werden. Weiterhin sollte der Wert des Geldes nicht von seiner Beschaffenheit abhängig sein, d.h. weder aufgrund äußerer Einflüsse oder vieler Handelsgeschäfte an Qualität verlieren, noch verderblich sein.44

3.3 Geldeigenschaften des Bitcoin

3.3.1 Übertragbarkeit

Eine Transaktion mittels Bitcoins benötigt lediglich einen Rechner mit einem betriebenen Bitcoin-Client und einen Internetzugang. Insbesondere in entwickelten Staaten stehen diese technischen Hilfsmittel großflächig zur Verfügung. Aktuell besteht zwischen verschiedenen Staaten jedoch eine Disparität bezüglich des technologischen Zugangs.. Während in fortschrittlichen Staaten (z.B. Deutschland, USA) um die 90% der Bevölkerung das Internet nutzen, so liegt diese Rate in weniger entwickelten Ländern deutlich geringer (z.B. Mexico mit 45,1%). Einer Zuordnung dieser Eigenschaft kann demnach nicht zweifelsfrei erfolgen.45 Hingegen stellt die steigende Verwendung von Smartphones einen kontinuierlichen Zuwachs neuer potentieller Bitcoin-Nutzer dar.46 Insgesamt kann die Eigenschaft der Übertragbarkeit somit durchaus als erfüllt angesehen werden.

Bezüglich der Transaktionsgeschwindigkeit kann Bitcoins gegenüber klassischer Zahlsysteme eine Überlegenheit zugesprochen werden. Die Bestätigung einer Bitcoin- Transaktion nimmt ca. 60 Minuten in Anspruch und ist damit schneller als Überweisungen innerhalb der EU (ein Werktag), in die USA (ca. fünf Werktage) oder in Entwicklungsländer (bis zu 20 Werktage) und demnach nur der direkten Barzahlung, dem Bargeldtransfer der Western Union und dem Zahlungsdienst PayPal unterlegen, bei denen eine Abwicklung direkt geschieht oder nur einige Sekunden in Anspruch nimmt.47 Bitcoins steht jedoch eine technische Kapazitäts­grenze von sieben Transaktionen pro Sekunde entgegen. Mit etwa 300.000 täglichen Transaktionen (siehe Anhang) ist diese zur Hälfte ausgelastet. Mit steigender Nutzeranzahl könnte sich die Validierung einer Transaktion verzögern. Im Vergleich wickeln die Zahlungskartenanbieter Visa und Mastercard bis zu 2000 Transaktionen pro Sekunde ab. Wird die Kapazitätsgrenze erreicht, neigt das Bitcoin-System zur Verstopfung. Die durchschnittliche Dauer der Transaktionsverifizierung steigt dann zum Teil drastisch an. Der Herausbildung positiver Netzwerkeffekte wird damit entgegenwirkt. Dieses Problem könnte dem fortschreitenden Nutzerzuwachs und die Akzeptanz des Bitcoins schwächen. Ansätze zur Lösung dieses Problems (z.B. Lightning-Network) werden jedoch bereits diskutiert.48

Im Januar 2019 betrug die durchschnittliche Transaktionsgebühr des Bitcoins in etwa 0,22 EUR (vgl. Anhang). Damit ist eine Bitcoin-Transaktion günstiger als alternative Zahlungssysteme wie Überweisungen, Western Union oder PayPal.49 Die fortgehende Halbierung der Block-Rewards sowie der steigende Ressourceneinsatz aufgrund ansteigender Komplexität der Blockberechnungen, lassen vermuten, dass die Transaktionsgebühren in Zukunft ansteigen müssen, damit weiterhin ein Anreiz zum Mining besteht.50 Es bleibt abzuwarten, ob Bitcoins auch zukünftig eine kostengünstige Zahlungsform darstellen können oder sich Transaktionsgebühren in exorbitante Höhen entwickeln.

Festzuhalten ist, dass Bitcoins potentiell die Eigenschaft der Übertragbarkeit erfüllen und aktuell hinsichtlich Transaktionsgeschwindigkeit und –Gebühren anderen Zahlungssystemen überlegen sind. Eine fortschreitende Verbreitung der benötigten Technologie und Lösungsansätze für Effizienzprobleme lassen vermuten, dass der Übertragbarkeit von Bitcoins auch zukünftig nichts entgegen steht.

3.3.2 Teilbarkeit

Dieses Kriterium ist durch Bitcoins erfüllt. Ein Bitcoin lässt sich in acht Dezimalstellen unterteilen. Die kleinste Einheit, 0,00000001 BTC, wird als Satoshi bezeichnet. Wenngleich bisweilen keine kleineren Einheiten von Nöten sind, könnten diese dennoch später im Bitcoin-Protokoll implementiert werden. Bei einem durchschnittlichen BTC-Euro-Kurs in Höhe von 3.224,91 EUR im Januar 2019 (siehe Anhang) entspricht ein Satoshi ca. 0,000032 EUR. Somit können unterschiedliche Preise in Bitcoin angegeben und Täusche mit sehr kleinen oder großen Mengen realisiert werden.51

3.3.3 Homogenität

Auf die Eigenschaft der Homogenität ist der Bitcoin als rein virtuelles Gut intuitiv schwer zu untersuchen, da Homogenität implizit physische Eigenschaften anspricht. Dennoch ist der Bitcoin relativ homogen: Einerseits kann jeder einzelne Bitcoin aufgrund der Transaktionshistorie unterschieden werden, ist aber andererseits bezüglich seiner Wertigkeit nicht zu unterscheiden.52 Im Anfangsstadium wurden Bitcoins hauptsächlich genutzt, um kriminelle Geschäfte abzuwickeln (z.B. über den virtuellen Schwarzmarkt „Silk Road”). Aus diesem Grund liegen des Öfteren Nachfrage und Preis nach Bitcoins mit krimineller Historie geringer als nach „unschuldigen”. So haben auch teilweise Handelsplattformen „befleckte” Bitcoins nicht mehr ausgegeben.53 Dies soll jedoch nicht als Gegenargument zur Homogenität des Bitcoins gelten, da der Wertunterschied lediglich durch die subjektive Präferenz des Nachfragenden bedingt ist. Niemand würde die Homogenität eines zerknitterten Zehn-Euro-Scheins anzweifeln, weil gleichzeitig frisch gedruckte im Umlauf sind. Die Kaufkraft beider Alternativen ist gleich, auch wenn wohlmöglich jeder Konsument einen makellosen Schein bevorzugt.

3.3.4 Knappheit

Die Anzahl aller jemals erstellten Bitcoins ist auf 21 Mio. begrenzt. Aufgrund des Konsensalgorithmus „Proof-of-Work” können weder Einheiten des Bitcoins doppelt ausgegeben, noch unkontrolliert selbsterstellt werden. Die Knappheit der Bitcoins wird durch das zugrundeliegende Protokoll gewährleistet.

3.3.5 Haltbarkeit

Die Beschaffenheit eines Bitcoin ist rein digitaler Natur. Somit verringert sich der Wert eines Bitcoins weder durch vielfältige Transaktionen, noch ist er verderblich oder verliert durch äußere Einflüsse an physischer Qualität. Wertbeständig ist der Bitcoin aufgrund hoher Volatilität dennoch nicht. Starke Kurschwankungen verhindern oftmals, dass Kaufkraft (sicher) in die Zukunft verschoben werden kann. Allein im Monat Januar 2019 unterlag der BTC-EUR-Kurs Schwankungen von bis zu 20% (vgl. Anhang). Die Geldeigenschaft der Haltbarkeit kann dem Bitcoin aktuell nicht zugeschrieben werden.

Hinsichtlich der Geldeigenschaften kann die Aussage getroffen werden, dass der Bitcoin diese potenziell erfüllt, wobei die Eigenschaft der Haltbarkeit dem Bitcoin aufgrund hoher Wertschwankungen nicht in Gänze zugesprochen werden kann. Hierbei handelt es sich jedoch um einen Status-Quo. Falls sich die Volatilität des Bitcoins zukünftig stabilisiert, könnte die Geldeigenschaft der Haltbarkeit durchaus erfüllt werden. Demnach könnten Bitcoins prinzipiell als Geldform agieren. Um eine Aussage zu treffen, ob bereits heute eine Geldfunktionalität im Wirtschaftskreislauf vorliegt, folgt eine Analyse des Bitcoins auf seine aktuelle Tauschmittel-, Recheneinheits- und Wertaufbewahrungsmittelfunktion.

3.4 Geldfunktionen des Bitcoin

3.4.1 Tauschmittelfunktion

Zentrale Voraussetzung für die Erfüllung der Tauschmittelfunktion ist die generelle Akzeptanz des Tauschmediums. Zwar wird der Bitcoin schon heute als Tauschmittel eingesetzt, dennoch kann (noch) nicht von einer generellen Akzeptanz gesprochen werden. Laut der Homepage www.btc-echo.de existieren zum aktuellen Zeitpunkt 248 Akzeptanzstellen in Deutschland, Österreich und der Schweiz, daneben akzeptieren u.a. auch Microsoft, Dell oder die Reiseplattform Expedia den Bitcoin im Online-Handel.54 Diese vergleichsweise geringe Anzahl von Akzeptanzstellen kann auf Verlustrisiken und Wertschwankungen zurückgeführt werden. Die Validierung einer Transaktion via Bitcoin nimmt ca. 60 Minuten in Anspruch. Händler und Kunden wollen i.d.R. nicht so lange warten bis eine Zahlung bestätigt wurde. Gerade Händler tragen somit ein Ausfallrisiko. Bitcoin-Zahlungen am Point-of-Sale erscheinen daher ungeeignet. Wenngleich ein Restrisiko auch bei Kartenzahlungen vorliegt, existieren für diese Zahlmethode jedoch bereits ausgearbeitete, effektive Versicherungslösungen.55 Im Bitcoin-Kontext werden die Probleme der direkten Transaktionsbestätigung sowie starker Kurschwankungen gelöst, indem viele akzeptierende Stellen Zahlungsdienstanbieter wie Bitpay nutzen, die Bitcoins auf eigene Rechnung entgegennehmen und für die Akzeptanzstellen direkt in Fiatgeld umtauschen. Es bleibt somit unklar, ob Händler den Bitcoin tatsächlich als Zahlungsmittel akzeptieren, wenn sie sich lediglich dazu bereit erklären, dass ihre Kunden eine Bitcoin-Transaktion anstoßen, die jedoch bei ihnen selbst im Ergebnis nur zum Erhalt der konventionellen Währung führt.56

Weiterhin wird nur ein verschwindend kleiner Teil der weltweiten Transaktionen mittels der Bitcoin-Blockchain getätigt. Vergleicht man die momentan tagesdurchschnittlichen Bitcoin-Transaktionen i.H.v. 300.000 (siehe Anhang) mit den Abwicklungen von etablierten Zahlungsabwicklern wie Visa oder Mastercard, so beweget sich diese Anzahl im Promillebereich. Zusätzlich erstellen Nutzer nicht selten verschiedene Bitcoin-Adressen zwischen denen Bitcoins transferiert werden, um die eigene Privatsphäre zu schützen. Nicht jede Transaktion kann daher auf einen Einsatz als Zahlungsmittel zurückgeführt werden. In vielen Fällen findet lediglich eine Vermögensumschichtung statt, was die Bedeutung der Umlaufgeschwindigkeit des Bitcoins weiter schmälert.57

Die mangelnde Wertstabilität stellt ein weiteres Hindernis für die Erfüllung der Tauschmittelfunktion dar. Aufgrund dieser wird dem Bitcoin nicht ähnliches Vertrauen wie Fiatwährungen gegenübergebracht. Dies spiegelt sich so auch in einer Umfrage der Online-Institution Statista wider. Nach dieser nutzen bisher lediglich 1,7 % Kryptowährungen als Zahlungsmittel und lediglich weitere 11,4 % könnten sich dies zukünftig vorstellen.58 Vielmehr stellt der Bitcoin ein Spekulationsobjekt dar. Hierzu trägt insbesondere die Hoffnung bei, dass der Bitcoin zukünftig weiter an Bedeutung gewinnt oder sogar traditionelle Währungen ablöst und dementsprechend stark an Wert zulegt. Dies vermittelt Investoren das Bild, dass eine Buy-and-Hold-Strategie bei Bitcoins lukrativ ist. So werden neu geschürfte Bitcoins i.d.R. ebenfalls nicht verausgabt, sondern verbleiben in der Wallet der Miner.59 Diverse Studien stützen diese Aussage. So zeigen auch Glaser u.a. (2014), die Daten der damalig größten Bitcoin-Handelsplattform Mt. Gox auswerteten, dass Bitcoins hauptsächlich zum Zweck der Vermögensvermehrung verwendet werden.60

Bitcoins kann somit zum aktuellen Zeitpunkt keine Tauschmittelfunktion zugesprochen werden. Dennoch steigt das Akzeptanzniveau stetig, da sie Schutz vor Falschgeld, Inflation und illegitimen staatlichen Eingriffen bieten und als dezentrales Geldsystem in Wettbewerb zum Teildeckungssystem treten. Grundlegende Anwendungen der Blockchain-Technologie versprechen vielversprechende Perspektiven auf unterschiedlichen Feldern (z.B. Smart Contracts).61 Diese Vorteile könnten im Zusammenspiel mit einer wertstabilen Entwicklung dazu führen, dass die Nachfrage und allgemeine Akzeptanz weiter steigt. Dann müsste dieser Punkt ggf. neu diskutiert werden.

3.4.2 Funktion der Recheneinheit

Bitcoins erfüllen die Eigenschaft der Teilbarkeit. Sie können in kleine Einheiten unterteilt werden. Damit können Preise von verschiedensten Gütern in Bitcoins angegeben werden. Insbesondere einige Online-Händler quotieren die von ihnen angebotenen Produkte bereits heute in BTC.62 Dennoch lässt die hohe Kursvolatilität ebenfalls an der Funktionalität des Bitcoin als Recheneinheit zweifeln: In BTC ausgedrückte Preise bilden sich i.d.R. in Abhängigkeit von gesetzlichen Währungen, sodass diese das primäre Wertmaß bleiben.63 Bestellt man bspw. über den Online-Bestelldienst Lieferando eine Pizza, so wird der Preis der Pizza in Euro angegeben und mittels des Zahlungsdienstabwicklers Bitpay zum aktuellen Kurs in BTC umgerechnet. Eine andere Handhabe ist aufgrund der im Tagesablauf starken Schwankungen des Bitcoins nicht möglich, da Händler gezwungen wären, kontinuierlich neue Preise zu berechnen und auszustellen. Dies würde nicht nur Händler in der Praxis vor kostenintensive Probleme stellen, sondern ebenfalls Verwirrung bei Konsumenten stiften.64

Ein weiteres Argument gegen den Zuspruch der Recheneinheitsfunktion ist, dass verschiedene Handelsplattformen unterschiedliche Umrechnungs-Quoten für Bitcoins angegeben. Dies eröffnet Möglichkeiten zur Arbitrage. So zeigen Makarov und Schoar in ihrer Studie, dass in den Monaten November 2017 bis Februar 2018 Arbitragegewinne von über 747 Mio. USD möglich waren, die allein auf Regionsunterschiede zwischen den USA und Japan zurückzuführen sind.65 Dies stellt eine Verletzung gegen das Gesetz der Unterschiedslosigkeit der Preise dar. So machen es unterschiedlich hohe Bitcoin-Kurse für Händler und Konsumenten schwer, eine verlässliche Bezugsgröße festzulegen, wenn als Referenzwert nur via Bitcoin ausgedrückte Preise zur Verfügung stehen.66

Hinderlich für die Etablierung des Bitcoins als Recheneinheit ist zudem, dass Waren und Dienstleistungen des Alltags mit mehreren Dezimalstellen angeführt werden müssten. Ein Gut mit einem Preis von einem Euro würde unter Rückgriff auf den durchschnittlichen Bitcoin-Kurs des Monats Januar 2019 in Höhe von 3.224,91 EUR umgerechnet 0,00031009 BTC kosten. Diese implizit angesprochenen Anwendungsprobleme können jedoch relativ einfach umgangen werden, indem das Bitcoin-Protokoll hin zu einer verbraucherfreundlicheren Skalierung geändert wird.67

Wenngleich unbestritten ist, dass die Geldeigenschaft der Teilbarkeit erfüllt ist, kann Bitcoins zum aktuellen Zeitpunkt die Recheneinheitsfunktion unter den oben angeführten Gesichtspunkten nicht zweifelsfrei zugesprochen werden. Neben der hohen Volatilität deutet auch die verbraucherunfreundliche Skalierung darauf hin, dass der Bitcoin aktuell nicht als Bezugsgröße oder Wertmaßstab in der Wirtschaft fungieren kann.

[...]


1 Backow (2017), S. 197ff.

2 Brühl (2017), S. 135; Kirsch und von Wieding (2017), S. 2731.

3 Ein aktuelles Beispiel für ein unter Inflation leidendes Währungsgebiet ist Venezuela.

4 Nakamoto (2008), S. 1; Nakamoto (2009). Satoshi Nakamoto ist ein Pseudonym. Der wahre Name des Autors oder Autorenkollektivs ist bis heute nicht bekannt.

5 Vgl. https://coinmarketcap.com/de/, abgerufen am 13.03.2019 und Anhang.

6 Vgl. Keiling und Romeike (2018), S. 268.

7 Vgl. European Securities and Markets Authority (2016), S. 8.

8 Vgl. Geiling (2016), S. 28f.

9 Vgl. Voshmgir (2016), S. 13.

10 Vgl. Sixt (2017), S. 31.

11 Vgl. Voshmgir (2016), S. 9ff.

12 Vgl. Nakamoto (2008), S. 2.

13 Vgl. Voshmgir (2016), S. 13.

14 Vgl. Sixt (2017), S. 36f.

15 Vgl. Franco (2015), S. 77.

16 Vgl. Brühl (2017), S. 136; Böhme u.a. (2015), S 215ff.

17 Vgl. Voshmgir (2016), S. 13; Böhme u.a. (2015), S. 215.

18 Vgl. Vgl. Franco (2015), S. 111; Der Begriff Mining leitet sich vom Goldschürfen ab.

19 Vgl. Brühl (2017), S. 137.

20 Vgl. Franco (2015), S. 105.

21 Vgl. Franco (2015), S. 105; Sixt (2017), S. 40.

22 Vgl. Böhme u.a. (2015), S. 217; Hanl und Michaelsen (2017), S. 366.

23 Vgl. Brühl (2017), S. 137.

24 Vgl. Procházka (2018), S. 171.

25 Vgl. Sixt (2017), S. 41f. und S. 101.

26 Vgl. Deutscher Bundestag (2018), S. 6ff.; Münzer (2014), S. 27; Spindler und Bille (2014), S. 1362.

27 KG Berlin 4. Strafsenat vom 25.09.2018.

28 Vgl. Spindler und Bille (2014), S. 1360f. oder Beck (2015) für eine juristische Auseinandersetzung.

29 Vgl. Hanl und Michaelis (2017), S. 363; Engelkamp und Sell (2013), S. 162.

30 Vgl. Mankiw (2013), S. 80 und Engelkamp und Sell (2013), S. 163.

31 Vgl. Engelkamp und Sell (2013), S. 163 und Deutsche Bundesbank (2017a), S. 11.

32 Vgl. Mankiw (2013), S. 80 und Engelkamp und Sell (2013), S. 164.

33 Vgl. Deutsche Bundesbank (2017a), S. 12ff.

34 Vgl. Deutsche Bundesbank (2017a), S. 16f.; Deloitte (2018), S 6ff.

35 Vgl. Engelkamp und Sell (2013), S. 164; Deutsche Bundesbank (2017b), S. 22f.

36 Vgl. Toussaint (2009), S. 11 und Deutsche Bundesbank (2017a), S. 57.

37 Vgl. Stroukal (2018), S. 37f.; Hardes (2000), S. 420.

38 Vgl. Stroukal (2018), S. 38 nach Menger (2007), Jevons (1898), Hülsmann (2008).

39 Vgl. Hardes (2000), S. 420 und Stroukal (2018), S. 39f.

40 Vgl. Hardes (2000), S. 420 und Jevons (1898), S. 36.

41 Vgl. Jarchow (2010), S. 3; Hardes (2010), S. 420.

42 Vgl. Stroukal (2018), S. 45 und Jevons (1898), S. 37.

43 Vgl. Stroukal (2018), S. 46, Barfuss (1983), S. 5.

44 Vgl. Hardes (2000), S. 420; Stroukal (2018), S. 45.

45 Vgl. Gertchev (2013); Statista (2016).

46 Vgl. Stroukal (2018), S. 39.

47 Vgl. Hanl und Michaelsen (2017), S. 366; Stroukal (2018), S. 40f.

48 Vgl. Hanl und Michaelsen (2017), S. 364;Fiedler, Gern und Stolzenburg (2018), S. 753; Poon und Dryja (2016), S 1ff.

49 Vgl. Stroukal (2018), S. 41f.

50 Vgl. dazu Cocco, Pinna und Marchesi (2017), S. 14f., die Effizienzprobleme des Bitcoins untersuchen.

51 Vgl. Stroukal (2018), S. 44.

52 Vgl. Stroukal (2018), S. 45.

53 Vgl. Jo Pesch (2017), S. 82.

54 Vgl. https://www.btc-echo.de/akzeptanzstellen (abgerufen am 14.02.2019); Pospiech (2018).

55 Vgl. Hanl und Michaelis (2017), S. 367; Rysman und Schuh (2016), S. 14.

56 Vgl. Rysman und Schuh (2016), S. 14; Hanl und Michaelis (2017), S.364f.; Jo-Pesch (2017), S.89ff.

57 Vgl. Fiedler, Gern und Stolzenburg (2018), S. 752f.; Jo-Pesch (2017), S. 85f.; Möser, Böhme und Breuker (2014), S. 17ff. Eine solche Anleitung zum Schutz der Privatsphäre wird durch die offizielle Homepage des Bitcoin-Netzwerks gegeben unter https://bitcoin.org/de/schuetzen-sie-ihre-privatsphaere.

58 Vgl. Statista (2017).

59 Vgl. Hanl und Michaelis (2017), S. 365f.; Fiedler, Gern und Stolzenburg (2018), S. 754 und Meiklejohn u.a. (2013), S. 134ff.

60 Vgl. Glaser u.a. (2014), S. 2ff.; Schuh und Shy (2015), S. 12ff.; Baur, Hong und Lee (2017), S. 2ff.

61 Vgl. Fiedler, Gern und Stolzenburg (2018), S. 752f.

62 Vgl. Jo-Pesch (2017), S. 84.

63 Vgl. Beck (2015), S. 585.

64 Vgl. Yermack (2013), S. 11; https://www.lieferando.de/kundenservice-konsument-betreff-bezahlen.

65 Vgl. Makarov und Schoar (2018), S. 14f.

66 Vgl. Yermack (2013), S. 12.

67 Vgl. Hanl und Michaelis (2017), S. 365.

Ende der Leseprobe aus 77 Seiten

Details

Titel
Die Bilanzierung von Bitcoins nach HGB und IFRS. Die digitale Transformation in der Rechnungslegung
Autor
Jahr
2019
Seiten
77
Katalognummer
V469737
ISBN (eBook)
9783964870254
ISBN (Buch)
9783964870261
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kryptowährungen, Bitcoin, Bilanzierung, HGB, IFRS, digital currency, Kryptowährungen und Geldtheorie, Digitale Währung, Digitales Geld, Accounting, Geld, Geldsystem, Jahresabschluss, Finanzsektor
Arbeit zitieren
René Zdebel (Autor:in), 2019, Die Bilanzierung von Bitcoins nach HGB und IFRS. Die digitale Transformation in der Rechnungslegung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/469737

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