Sizilien und Island. Vergleichende Betrachtung der Landnámabækur-Handschriften mit dem Codex 120 II der Burgerbibliothek Bern

Aus kunsthistorischer und mentalitätsgeschichtlicher Perspektive


Hausarbeit (Hauptseminar), 2016

38 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhalt

Einleitung: Von der (Un-?) Möglichkeit eines historischen Vergleiches Siziliens mit Island

1. Vergleichbarkeit der Quellen
1.1. Äußere Formalia der Landnámabækur
1.2. Äußere Formalia des Liber ad honorem Augusti
1.3. Versuch der Bestimmung des Malstils im Liber ad honorem Augusti
1.4. Normannische Bildteppiche als Ursprung der Miniaturen im Liber ad honorem Augusti
Exkurs: Deutung der nordischen Religion im Liber ad honorem Augusti
Zusammenfassung Teil

2. Identität und Mentalität der ‚normannischen Wikinger‘
2.1. Genealogische Identität der Normannen
2.2. Normannisches Gesetz – Teil eigener Identität oder übergreifender Mentalität?
Exkurs: Gedanken zur Mentalität der ‚normannischen Wikinger‘
Zusammenfassung Teil

Fazit

Literatur

Einleitung: Von der (Un-?) Möglichkeit eines historischen Vergleiches Siziliens mit Island

Auf dem ersten Blick erscheint jedweder Vergleich der sonnenbeschienenen Mittelmeerinsel Sizilien im Südwesten der Apenninen-Halbinsel mit der sturmumtosten Insel Island im Nordatlantik südöstlich der Polarinsel Grönland weit hergeholt und damit als Thema einer wissenschaftlichen Auseinandersetzung nicht nur ungewöhnlich sondern weit hergeholt und nicht lohnenswert. Es gibt jedoch komparative Anhaltspunkte, die sich bei genauerem Hinsehen als gehaltvoll genug herausstellen, näher betrachtet und für weitere Überlegungen verwendet zu werden.

Die augenfälligste Gemeinsamkeit beider Inseln ist ihre vom Vulkanismus initiierte Entstehung; hier existiert nach der klimatischen Frage eine für den Historiker nicht sofort ersichtliche Unterscheidung: Während Island sich auf dem sich ausbreitenden Mittelatlantischen Rücken zwischen der Nordamerikanischen und der Eurasischen Platte gebildet hat und sowohl mit unzähligen Vulkanen als auch einem an Land sichtbaren Rift im Wachstum begriffen ist, befindet sich Sizilien mit seinem bekannten Vulkan Ätna in einer sich schließenden Subduktionszone zwischen den Kontinentalplatten Afrikas und Eurasiens.1

Eine zweite zu betrachtende Gemeinsamkeit ist: Beide Inseln gelten in ihrer jeweiligen Umgebung als die größten. Aufgrund ihrer zentralen Lage sind beide Brückenköpfe für Eroberungen gen Westen gewesen; sowohl für Island als auch für Sizilien gilt: Die Kernräume der ersten sie erobernden und besiedelnden Kulturen liegen geographisch gesehen im Osten.

Die bisher genannten Gemeinsamkeiten sind geologisch-geographisch ableitbar; auf den folgenden Seiten besteht das Hauptinteresse auf der literarisch-historischen Vergleichbarkeit Islands und Siziliens. Inwieweit können für diese Inseln aufgrund ihrer hochmittelalterlichen Besiedlungsstruktur sich lohnende Vergleiche dargelegt werden?

Ebenso wie im Fall der geographischen Lage besagt der erste Blick nicht viel. Jedoch in der Zeit des Mittelalters existieren zwei Momente, in denen sich Island und Sizilien kulturell sehr nahe kommen; hierzu ist erwähnenswert, dass für den Kenner der isländischen Geschichte eines augenfällig ist: Die Hochzeit des politischen, kulturellen und literarischen Schaffens liegt in jener Zeit, in welcher auch Sizilien eine bedeutende Blüte erlebt, die bis zur zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts anhält. Zu jener Zeit erfolgt auf beiden Inseln nach dem Tod ihrer bedeutsamsten Politiker ein Abstieg in Bedeutungslosigkeit und Abhängigkeit2. Diese zunächst als zufällig und willkürlich ausgewählt anzusehende gemeinsame kurze Blüte von knapp zweihundert Jahren hat eine Vorgeschichte, in der die Inseln, deren Geschichte auf den folgenden Seiten näher betrachtet werden soll, durch ein besonderes Element miteinander verbunden sind: Die jeweilige Eroberung durch ‚normannische Wikinger‘3.

Sowohl die Landnahme Islands als auch die Zeit des Snorri Sturluson sowie die Eroberung Siziliens durch französische Normannen sind einzeln gut erforscht; jedoch bisher nicht innerhalb des globalen Rahmens der normannischen Kolonisierung(en) in Europa und Nordamerika mit ihren gesellschaftlichen Ausformungen vergleichsweise betrachtet worden. Aufgrund der Ausweitung der normannischen Herrschaften und deren prägende Bedeutung für die Entwicklung weiter (Rand-)Teile des europäischen Kontinents kann in der Zeit von 800 bis 1300 von einer ‚Normannisierung Europas‘ gesprochen und diese Jahrhunderte als ‚normannisch‘ bezeichnet werden.

Die skandinavische Dominanz in weiten Teilen Europas ist auch anhand der Buchkunst erkennbar, die bis ins 12. Jahrhundert byzantinisch geprägt ist. Nach der Diskussion um die äußerliche Vergleichbarkeit der herangezogenen Schrift-Quellen – die Landnámabók für die isländische Landnahme und der Liber ad honorem Augusti für den Herrschaftsübergang Siziliens von den Normannen zu den Staufern – sowie einer vergleichenden Betrachtung der Buchkunst des 12./13. Jahrhunderts im ersten Kapitel betrachte ich im zweiten Teil die Genealogie und die Haltung zum Gesetz als wichtige Teile der skandinavischen Identität und Mentalität, die sich stabilisierend auf die von den Normannen geprägten Gesellschaften auswirken. In Exkursen am Ende der jeweiligen Kapitel stelle ich vertiefende Fragen in Bezug auf die zuvor angestellten Betrachtungen. Im Fazit erwarte ich, dass für die regionalisierten skandinavisch-normannischen Gesellschaften zwar ethnisches Zusammengehörigkeitsgefühl keine verbindende Rolle spielt, jedoch eine gemeinsame Mentalität sich prägend auf die Herausbildung von überaus dominanten Herrschaften auswirkt, die auf den ersten (modernen) Blick tolerant gegenüber heterogen aufgebauten Gesellschaften erscheinen.

1. Vergleichbarkeit der Quellen

Die Grundlage jeder historischen Betrachtung sind die Quellen – hier die Landnámabók und der Liber ad honorem Augusti – mitsamt ihrer Art, Entstehungszeit, dem Liegeort des Originals und der Erreichbarkeit im digitalen Zeitalter, dem Schreibmaterial sowie ihrem Inhalt. Bevor der inhaltliche Aspekt eine Rolle spielen darf, müssen, damit die Quellen in ihrer jeweilig einzigartigen Form verglichen und gewürdigt werden können, ihre jeweiligen äußeren Formalia betrachtet werden.

1.1. Äußere Formalia der Landnámabækur

Das in der heutigen Zeit als Landnámabók bekannte Werk gab es in dieser Form im Mittelalter nicht; vielmehr ist dieses eine moderne Kompilation mehrerer Handschriften, die sowohl in ihrer Gesamtheit als auch in ihren einzelnen Teilen intensiv erforscht wird. Weil sie aus mehreren, sich voneinander unterscheidenden Bestandteilen besteht, kann von der Landnámabók in der pluralen Form gesprochen werden – auch wenn sie chronologisch in kurzer Zeit entstanden sind und die jeweiligen Schreiber der gleichen Interessengruppe entstammen4.

Die meisten erhaltenen Handschriften, die für die Landnámabækur wichtig sind, befinden sich heute in den Arnamagnæischen Sammlungen Dänemarks und Islands, deren Bestand im 17./18. Jahrhundert durch die Sammlung isländischer Handschriften des Isländers Árni Magnússon begründet und nach der Unabhängigkeit Islands5 ab 1953 zwischen beiden Ländern aufgeteilt worden ist. Während die älteren Pergamenthandschriften AM 675 4to. (1290 – 1310) und AM 544 4to. (1290 – 1360) sowie die später auf Papier geschriebene AM 109 fol. (1600 – 1699) sich undigitalisiert in Kopenhagen befinden, sind jene Handschriften, die sich als prägend für die Entstehung der seit dem 17. Jahrhundert zusammengestellten Ausgabe der modernen Landnámabók erwiesen haben6, im in Reykjavík ansässigen Safn Árna Magnússonar größtenteils als Digitalisate mit dazugehörigen Informationen – zumeist auf isländisch, zunehmend auf englisch – auf der Internetseite www.handrit.is der Öffentlichkeit zugänglich. Die Pergamenthandschrift AM 371 4to. (1302 – 1310) als älteste in Reykjavík liegende Landnámabók-Handschrift ist ebenso wie die Papierhandschriften AM 112 fol. (1600 – 1700) und AM 107 fol. (1640 – 1660) aufgrund der Empfindlichkeit des Materials nicht digitalisiert; die Handschriften AM 106 fol. (1644 – 1651), AM 105 fol. (1650 – 1660), AM 110 fol. (1650 – 1682) und AM 104 fol. (1690 – 1697) hingegen können am Computer international eingesehen und ausgewertet werden.

Zumeist auf Altisländisch geschrieben, existieren auf Island und in Dänemark nur wenige lateinische isländische Handschriften, obwohl die politische Elite Islands, die sich aus Großbauern zusammensetzte und in Klöstern sowie den Höfen angeschlossenen Kirchen ausgebildet wurde, Latein als Bildungssprache beherrscht hat 7. Als Nachweis für die Verwendung von Latein durch die mittelalterlichen Isländer können Teile von AM 544 4to. gelten, wobei zu beachten ist, dass diese Handschrift eine Kompilation verschiedener Stücke ist, die sowohl auf Island als auch in Norwegen entstanden ist. Dass die sogenannte ‚dönsk tunga‘ im Norden Europas mehr angewendet wird als die lateinische Sprache, ist ein Phänomen, das wegen der Beibehaltung der Þingi als Gerichtsversammlungen 8 mit verbindlicher Rechtssprechung praktikabler ist als die lateinische (Eliten-)Sprache, welche vom Volk, das die gegebenen Gesetze verstehen und befolgen soll, nicht beherrscht wird. Auch ist feststellbar, dass die isländischen Handschriften seltener mit Miniaturen geschmückt sind als ihre zeitgleichen festländischen Schwestern; wichtiger ist der geschriebene Text, für den der größte Teil des Blattes verwendet wird. Unter den Quellschriften der Landnámabók ist nur fol. 19r in AM 544 4to. mit einer Zeichnung Jerusalems mit den bedeutendsten Gebäuden versehen; diese Miniatur befindet sich in einem lateinischen Text, der theologisch geprägt ist.

Eine Dominanz theologischer Themen setzt sich auch in den altisländischen Texten fort, denn die Bücher der Landnámabók stehen zumeist mit sogenannten ‚Biskupasögur‘9 in Verbindung10, die sich mit „erlenda biskupa á Íslandi“11 befassen; während in AM 106 fol. die Landnámabók mit den Annalen des Jahres 1275 kombiniert worden ist, beinhaltet AM 544 4to. eine Zusammenstellung verschiedener Sagas mit eddischen Liedern, darunter die Völuspá, das älteste eddische Gedicht, die Sage um Troja in altisländischer Übersetzung sowie die Eiríks saga rauða12. Somit ist AM 544 4to. als Handschrift anzusehen, die sich anhand chronologisch angeordneten Sagen mit der Geschichte der christlichen aber auch der heidnisch-klassischen Welt befasst.13 Nur wenige Handschriften bestehen vollständig aus einem der Landnámabækur14, die im Hochmittelalter nacheinander von Styrmir Kárason († 1245), Sturla Þórðarson († 1284), Snorri Markússon († 1313) und Haukur Erlendsson († 1334) 15 ohne Auftrag einer höhergestellten Persönlichkeit bearbeitet und verfasst worden sind.16

1.2. Äußere Formalia des Liber ad honorem Augusti

Von einer ähnlich mächtigen gesellschaftlichen Stellung, welche die Schreiber/ Kompilatoren der Landnámabækur als Prior17, Gesetzessprecher18, Gode19 bis zur Abhängigkeit Islands von Norwegen innehatten, ist der Schreiber und Kompilator des Liber ad honorem Augusti, Petrus de Ebulo, weit entfernt. Als Kleriker20 am sizilianischen Staufer-Hof ist er einer von vielen dem Kaiser dienstbaren Männer, von denen oft nicht einmal der Name überliefert ist. Auch basiert Petrus de Ebulos Sterbedatum, „vor Juli 1220“21, nicht auf sicherem Wissen, sondern auf logische Eingrenzung von Daten22. Die Erstellung des Liber ad honorem Augusti als Erstlingswerk dieses Schreibers23, über dessen Selbstzeugnis drei Werke bekannt, jedoch insgesamt nur zwei bis zum heutigen Tag erhalten geblieben sind24, ist abhängig von dem als Auftraggeber auftretenden kaiserlichen Kanzler Konrad von Querfurt, der in demselben zentral gewürdigt wird.25 Da keine jüngeren Abschriften der zwischen 1195 und 119726 gefertigten Handschrift bekannt sind, ist der in der Berner Burgerbibliothek aufbewahrte Codex 120 II nicht nur aufgrund seines Alters sondern auch seiner inhaltlichen Einzigartigkeit wegen wertvoll. Als Werk wird er derzeit von der Mittelalter-Forschung ‚entdeckt‘; von dem mit der diskutablen Popularität verbundenen Bekanntheitsgrad der Landnámabók liegt er als von der Elite geprägtes Werk eines nicht mehr existenten Königreiches fern. Ebenso elitär ist die Tatsache zu bewerten, dass von dem auf Pergament geschriebenen, wegen seines bedenklichen Erhaltungszustandes nicht digitalisierten Codex 120 II, der in der Burgerbibliothek Bern nur unter Auflagen27 als Originalschrift einsehbar ist, zwar ein 1994 herausgegebener kommentierter Bildband existiert, der jedoch mitsamt der enthaltenen modernen Übersetzung der lateinischen Verse und der formal nach Stil und Farbe, Material und Maltechnik analysierten Illuminationen eher für die weitergehende Forschung interessant ist, denn für die Laien, aus welchen der Großteil der historisch interessierten Öffentlichkeit besteht.

Obwohl für die Miniaturen zehn Farben aus zwanzig Materialien verwendet werden28, erscheinen diese für ein Auge, das von der Vorstellung überbordender Farbigkeit byzantinischer Ikonen und Mosaiken beeinflusst ist, als erstaunlich schlicht, um ohne Weiteres als „deutlich von byzantinischer Malerei beeinflusst“29 erklärt werden zu können.

Daher stellt sich die Frage, warum Buchmalerei, die dem byzantinischen Vorbild folgt und in der wertvolle Materialien verwendet werden, beinahe bescheiden wirkt, wenn kein anderer Mal-/Kunststil als der byzantinische diese beeinflusst haben können soll. Ebenso fragt sich, aus welcher Quelle Petrus de Ebulo oder die für diesen arbeitenden anonymen Zeichner die Idee der „Bildberichterstattung in einer Handschrift“30 gehabt haben können, wenn eine solche weder in der griechischen noch lateinischen oder arabisch geprägten Welt bekannt gewesen ist, die sich ihrerseits antikennah und traditionsbewusst ansehen. Ein Versuch, diese Fragen zufriedenstellend zu beantworten, ist das Thema des nächsten Abschnittes.

1.3. Versuch der Bestimmung des Malstils im Liber ad honorem Augusti

Als Prachthandschrift für den in Palermo regierenden staufischen König/Kaiser erstellt, ist für den Liber ad honorem Augusti eine repräsentative Ausstattung verpflichtend. Diese ist mittels der Verwendung kostbarster Materialien für die enthaltenen Miniaturen erfüllt, die in ihrer Form eine eigene sizilianische Stilart repräsentieren, deren allein byzantinische Herkunft 31 zweifelhaft ist; dafür wirken sie auf das ungeübte Auge zu schlicht und bescheiden. Andererseits beeinflusst die byzantinische Kunst im Abendland die Buchmalerei des Hochmittelalters in so starkem Maße, dass behauptet werden kann, sie sei die Leitkunst, an der sich die übrigen christlich-europäischen Malschulen orientieren, wie die in dem ungefähr zwischen 1185 und 1188 entstandenen „Evangeliar Heinrichs des Löwen“ enthaltenen Miniaturen verdeutlichen32.

Diejenigen des auf Sizilien entstandenen Liber ad honorem Augusti nähern sich in ihrer Ausführung der arabischen Schule33 an, sind jedoch aufgrund der Religionszugehörigkeit der Zeichner in ihrer Vollführung christianisiert und erzählen eine den Haupttext ergänzende eigene Geschichte; allein in der byzantinischen Kunst steht das Bild oft für sich, so dass darin per Text nur kurz erläutert wird, wer abgebildet ist oder was auf der Abbildung geschieht – diese Tradition ist in die festlandeuropäische Buchmalerei eingeflossen und wird trotz des anderseitigen Textes im Liber ad honorem Augusti zusätzlich ausführlicher praktiziert.

Sowohl die Ausführlichkeit der bilderläuternden Texte als auch die eigene Erzählung per Bilder entspricht weder den christlichen Traditionen noch der arabischen; diese Stile werden in Sizilien zu einem eigenen Duktus zusammengeführt, den der Liber ad honorem Augusti als spätes beispielhaftes Werk repräsentiert. Dass die Miniaturen im Liber ad honorem Augusti offenbar von einer eigenen sizilischen Schule ausgeführt werden34, zeigt ein Vergleich mit der um 1140 angefertigten Skylitzes-Handschrift35, die in der Madrider Nationalbibliothek aufbewahrt wird und sowohl als direktes Vorbild für den jüngeren Codex 120 II gelten kann als auch als bisher aufgefundenes ältestes Werk dieser Schule anzusehen ist. Die im Madrider Codex enthaltenen Miniaturen vereinen in ihrer vollständig-prachtvollen Farbgebung das zu erwartende Gepränge byzantinisch beeinflusster Malerei mit der Dokumentation historischer Abläufe, die eher arabischer Provenienz zu sein scheint. Auch muten die Bilder der Skylitzes-Handschrift an, als würden sie eine eigene Geschichte neben dem Haupttext erzählen36 ; letzteres Faktum jedoch ist weder byzantinisch noch arabisch beeinflusst, sondern entspricht dem Kunststil der Normannen, die um 1140 auf Sizilien unter Roger II. den Höhepunkt ihrer Macht erleben, während die Staufer unter Heinrich VI. bestrebt sind, sich als rechtmäßige Erben des sizilischen Königreiches zu etablieren und zu legitimieren. Die Vermischung von Kunststilen unterschiedlichen Ursprungs unter den normannischen Herrschern zeigt sich ebenso anhand der Mitte des 12. Jahrhunderts auf Sizilien errichteten Architektur, wie Ewald Kislinger unter Erwähnung der „‘byzantinischen‘ Mosaiken von Monreale und Cefalù“37 zugleich mit der Beschreibung des Domes von Cefalù erklärt, in dem „Türme im Stil nordafrikanischer Minarette mit dem Basiliken-Typ aus dem Norden Frankreichs und Mosaikdekoration byzantinischer Provenienz [kombiniert]“ werden38. Auch die Capella Palatina, von Michèle Steiner als „eigentliche[r] Prestigebau der normannischen Dynastie“ 39 bezeichnet, ist mit arabischen Deckenmalereien, einer byzantinischen Kuppel sowie „Raumschmuck aus farbigen Marmor und Mosaiken“ 40 gesegnet. Wie bei den Miniaturen im Liber ad honorem Augusti festgestellt, ist auch bei der Architektur die Verwendung der „kostbarsten Materialien – Gold, Marmor, ägyptischen Granit“ für die Repräsentation des Oberhauptes des normannischen Königreiches Pflicht.

Trotz der Darstellung äußerer Pluralität der sizilischen Gesellschaft als Teil des jüngsten normannischen Staatswesens ist die Dynastie der de Hautevilles mit ihrer fremden Herkunft sowohl in der Bau- als auch in der Buchkunst als zentral anzusehen. Dies zeigt sich bautechnisch an der Verwendung des nordwesteuropäischen Stiles für grundständige Zentralgebäude41 ; in der Buchkunst ist die Gestaltung der Miniaturen als kosten- und zeitintensivster Teil der Buchherstellung für den Aufbau einer Prachthandschrift zentral. Zwar wird hier – wie oben erwähnt – der byzantinische Stil mit dem arabischen gemischt, jedoch ist die Erzählung der Bilder als Einzelteile in ihrer Gesamtheit das zentrale Element, das für die lateinische Christenheit ebenso wie für die Orthodoxie und die muslimische Kunst eine Neuheit darstellt; nicht jedoch für die ‚Lesegewohnheiten‘ der normannischen Oberschicht, aus der die nordischen Eroberer Siziliens stammen.

1.4. Normannische Bildteppiche als Ursprung der Miniaturen im Liber ad honorem Augusti

Wenn am Ende des letzten Abschnittes von ‚Lesegewohnheiten‘ des normannischen Kleinadels geschrieben wird, so ist dies keineswegs als Hinweis auf eine Alphabetisierung desselben zu werten. Im Gegensatz zu den isländischen Großbauern, die nach dem Alþing- Beschluss des Jahres 1000, das Christentum als Staatsreligion anzunehmen, zum Großteil des Lesens und Schreibens in ihrer Volkssprache mächtig sind, ist diese Annahme nicht auf das französische Vasallenherzogtum der Normandie übertragbar. Hier hat sich die katholische Tradition durchgesetzt, dass nur der geistliche Stand in der lateinischen Sprache alphabetisiert ist. Aus diesem Grund kann von einem modern verstandenen Begriff der ‚Lesegewohnheit‘, der grundsätzlich das ‚Lesen‘ von Schriftzeichen beinhaltet, nicht ausgegangen werden; vielmehr ist dieser dahingehend zu erweitern, dass auch Bilder eine Botschaft enthalten, die für den alphabetisierten Teil der Gesellschaft per Schriftsprache weitere Informationen beinhaltet. Dies mag auf die von Byzanz beeinflusste Kunst ebenfalls zutreffen, jedoch sind die schriftlichen Elemente innerhalb der Bilder üblicherweise zu minimal, um mit den die Bilder erläuternden Schriften in der Madrider Skylitzes-Handschrift oder im Liber ad honorem Augusti ergebnisorientiert erfolgreich verglichen zu werden. Somit kann behauptet werden, dass die Tradition der Verbindung von Bild und Schrift nicht im Mittelmeerraum verankert ist; ihr Ursprung ist im nördlichen Europa mit größerem Erfolg zu suchen, zu dessen Kulturkreis die Normandie aufgrund der nordischen Herkunft der ersten Siedler unter Herzog Rollo42 gehört.

Als erster Hinweis für die Verbindung von Bild und erläuternder Schrift im nördlichen Europa sind die Runensteine des 10. Jahrhunderts anzusehen, die in Dänemark und Schweden die größte Verbreitung finden.43 Das bekannteste Zeugnis für eine von den Runensteinen auf ein weicheres Material übertragene Bild-Schrift-Verbindung, welche in der Skylitzes-Handschrift ebenso zu Papier gebracht ist wie im Liber ad honorem Augusti, ist der Teppich von Bayeux44, auf dem die Stationen der 1066 gelungenen, von der Normandie aus erfolgten Eroberung Englands durch Wilhelm den Eroberer abgebildet und beschrieben sind. Diese Übertragung von Geschichtsschreibung auf Textilien hat ihre Vorbilder in Form von Bild-Wandteppichen im nördlichen Europa45 ; somit könnte die nordische Tradition des Stickens von Geschichte(n) auf Leinen oder Wolle in der Normandie erhalten geblieben sein – auch wenn aufgrund der klimatischen Bedingungen und des Gebrauchs wegen außer des berühmten Knüpf- und Stickwerks aus Bayeux keine weiteren Teppiche aus der Zeit um 1050 erhalten oder überliefert sind. Durch den Mangel an Forschungsmaterial im Raum der Normandie besitzt der Teppich von Bayeux in der mediävistischen Forschung des festländischen Europas einen Alleinstellungswert, der ihn aufgrund seiner Konzeption als Zwischenglied zwischen der nordischen Erzähltradition auf Runensteinen und Wandteppichen, die sowohl Mythen als auch Geschichte beinhaltet, sowie der sizilischen Buchmalerei als Teil des Erbes der materiellen Welt umso wertvoller und für eine weiterführende Forschung interessanter macht.

[...]


1 In Harro Hess: TaschenAtlas – Vulkane und Erdbeben. Gotha 2003. S. 22 – 23. (= Hess) findet sich die Karte „Vulkane der Erde“, in welcher der zahlenmäßige Unterschied zwischen Vulkanen auf Mittelozeanischen Rücken und denen in Subduktionszonen eingezeichnet ist. = Anlage 1.

2 Auf die Ermordung Snorri Sturlusons im Jahre 1241 folgt aufgrund bürgerkriegsähnlicher Zustände der Bauernrepublik der Abstieg Islands zu einer norwegischen Provinz (1261). Nach dem Tod Friedrichs II. im Jahre 1250 wird Sizilien mit der Sizilianischen Vesper 1282 spanische Provinz.

3 Diese Bezeichnung wird im zweiten Kapitel definiert und begründet.

4 Vgl. Vicky Katarina Mikalsen: Landnámabók og islandsk identitet. Mastertesis. Oslo 2003. (= Mikalsen) S. 63 - 87. Auf diesen Seiten markiert Mikalsen die Schreiber der Landnámabækur des 13./14. Jahrhunderts als Mitglieder der Sturlungen, der (wirk-)mächtigsten Familie auf Island, die zwischen 1210 und 1253 das Amt des Gesetzessprechers auf dem 930 gegründeten Alþing innehatten.

5 Am 17. Juni 1944 gründete sich Island in Þingvellir als von Dänemark unabhängige Republik.

6 Siehe Finnur Jónssons Einleitung in: Landnámabók Íslands. Udgiven efter de gamle Håndskrifter af Det Konglige Nordiske Oldskrifselskab til minde om dets hundrede år 1825 – 1925. København 1925. (= Jónsson). Jónsson gibt an, dass die von Bischof Þórður Þorláksson von Skalholt (1688), Hannes Finsen (1774), Þorgeir Guðmundsson und Þorsteinn Helgason (1829), Jón Sigurðsson (1843) sowie von ihm selbst in den Jahren 1900 und 1921 (dies ist aus Literaturliste von Mikalsen ersichtlich) veröffentlichten Ausgaben der Landnámabók grundlegend für die Ausgabe von 1925 sind.

7 Das Erhaltungsproblem der lateinischen Handschriften liegt auch in der Sammeltätigkeit Árni Magnússons begründet, der eher solche auf Altisländisch sammelte denn die lateinischen als Erbe der Isländer anerkennend einzubeziehen.

8 Natascha Mehler etal.: Gerichtsplätze der Wikinger – das Ting in Nordeuropa. In: Archäologie in Deutschland 1/2014. S. 60 – 63. (= Mehler etal.) weist nach, dass die Wikinger das alte norwegische Rechtssystem mit auf die von ihnen besiedelte nordische Inselwelt (Shetland, Orkneys, Färöer, Island, Grönland) exportierten. Der berühmteste Þingplatz ist Þingvellir auf Island, der heute ein Nationalpark ist. = Anlage 2.

9 Meine Übersetzung des Wortes: ‚Bischofssagas‘.

10 AM 105 fol.; AM 104 fol.; AM 110 fol.

11 Meine Übersetzung der Wortgruppe: ‚fremde Bischöfe auf Island‘. Das sind sowohl AM 104 fol. als auch AM 110 fol. In AM 105 fol. wird die Kristni saga = ‚Christensaga‘ als ‚Biskupasögur‘ eingestuft. Die Kristni saga ist auch in AM 371 4to. enthalten, jedoch nicht als Teil der ‚Biskupasögur‘ eingeteilt, wodurch ersichtlich wird, dass die digitale Edition der nordischen Handschriften aufgrund derer Verteilung auf zwei Nationen uneinheitlich ist.

12 Die Saga Eriks des Roten, des Entdeckers und ersten skandinavischen Kolonisten Grönlands.

13 Die insgesamt 17 Themen der Handschrift AM 544 4to. sind unter www.handrit.is in einer Mischung aus lateinischen, englischen und altisländischen Titeln aufgeführt.

14 AM 107 fol.; AM 112 fol,; AM 109 fol. sowie AM 675 4to. Die Namen der einzelnen Bücher führt Mikalsen S. 12 – 19 auf, wobei sie zwei Bücher (Þórðarbók, und Skarðsárbók) in eines der vier Hauptbücher (Styrmisbók, Sturlubók, Melabók, Hauksbók) einteilt.

15 Mikalsen S. 64 – 72.

16 Von den 10 betrachteten Landnámabók-Handschriften ist nur AM 675 4to. eine hochmittelalterliche Originalhandschrift, die keine Kompilation ist. AM 107 fol., AM 112 fol. und AM 109 fol. beinhalten zwar ebenfalls nur Landnámbók-Schriften, sind jedoch Abschriften aus dem 17. Jahrhundert.

17 Gilt lt. Mikalsen S. 64 für Styrmir Kárason.

18 Lt Mikalsen S. 64 + 67 waren Styrmir Kárason und Sturla Þórðarson Gesetzessprecher auf dem Alþing.

19 Mikalsen nennt Sturla Þórðarson auf S. 67 „en mektig gode“. Meine Übersetzung aus dem Norwegischen: „ein mächtiger Gode“.

20 Theo Kölzer: Autor und Abfassungszeit des Werkes. In: Petrus de Ebulo: Liber ad honorem Augusti sive de rebus Siculis. Codex 120 II der Burgerbibliothek Bern. Eine Bilderchronik der Stauferzeit. Herausgegeben von Theo Kölzer und Marlis Stähli. Textrevision und Übersetzung von Gereon Becht-Jördens. Sigmaringen 1994. S. 11 – 13. (= Kölzer) S. 11.

21 Kölzer S. 12.

22 Nähere Erläuterung Kölzer S. 12.

23 Kölzer S. 13.

24 Kölzer S. 13.

25 Marlis Stähli: Petrus de Ebulos „Unvollendete“ – Eine Handschrift mit Rätseln. In: Petrus de Ebulo: Liber ad honorem Augusti sive de rebus Siculis. Codex 120 II der Burgerbibliothek Bern. Eine Bilderchronik der Stauferzeit. Herausgegeben von Theo Kölzer und Marlis Stähli. Textrevision und Übersetzung von Gereon Becht-Jördens. Sigmaringen 1994. S. 247 – 274. (= Stähli) S. 255.

26 Kölzer S. 12.

27 Laut unter der URL: http://katalog.burgerbib.ch/detail.aspx?ID=129213 erreichbaren Information der Burgerbibliothek Bern zum Codex 120 II liegt die Entscheidung für/gegen eine „physische Benutzung“ dieses „Sonderfalles“ bei der verantwortlichen Bereichsleitung der Burgerbibliothek, welche diese auch erst nach „Rücksprache“ erlaubt.

28 Robert Fuchs etal.: Die Entstehung der Handschrift. Materialien und Maltechnik. In: Petrus de Ebulo: Liber ad honorem Augusti sive de rebus Siculis. Codex 120 II der Burgerbibliothek Bern. Eine Bilderchronik der Stauferzeit. Herausgegeben von Theo Kölzer und Marlis Stähli. Textrevision und Übersetzung von Gereon Becht-Jördens. Sigmaringen 1994. S. 275 – 285. (= Fuchs etal.) S. 275.

29 Fuchs etal. S. 276.

30 Stähli S. 248.

31 Siehe Anmerkung 30.

32 Siehe Christian Sywottek, Jens-Rainer Berg: Mönche von Helmarshausen: „Evangeliar Heinrichs des Löwen“. In: GEO-Epoche-Edition 5 (2011). S. 66 – 69. (= Sywottek, Berg) = Anlage 3.

33 Anlage 4.

34 Vgl. Stähli. S. 264.

35 Ihor Ševčenko: The Madrid Manuscript of the Chronicle of Skylitzes in the Light of its new Dating. In: Byzanz und der Westen. Studien zur Kunst des europäischen Mittelalters. (Österreichische Akademie der Wissenschaften. Philosophisch-Historische Klasse. Sitzungsberichte. Band 432). Wien 1984. S. 117 – 130. (=Ševčenko) S. 121.

36 Anlage 5.

37 Ewald Kislinger: Von der Provinz zum Machtzentrum und zurück. Sizilien unter Byzantinern, Arabern, Normannen, Staufern und Anjou (535 – 1282). In: Wolfgang Gruber, Stephan Köhler (Hrsg.): Siziliens Geschichte. Insel zwischen den Welten. Wien 2013. S. 49 – 67. (= Kislinger) S. 55.

38 Kislinger S. 57.

39 Michèle Steiner: Die Herrschaftsetablierung der Normannen auf Sizilien. In: Wolfgang Gruber, Stephan Köhler (Hrsg.): Siziliens Geschichte. Insel zwischen den Welten. Wien 2013. S. 99 – 111. (= Steiner) S. 105.

40 Steiner S. 105.

41 Siehe Kislinger S. 55, wo der „Basiliken-Typ aus dem Norden Frankreichs“ erwähnt ist, der meines Erachtens für das Zentralgebäude verwendet wurde.

42 Alheydis Plassmann: Homini boreales – Normannische Identität in Süditalien und Sizilien. In: Wolfgang Gruber, Stephan Köhler (Hrsg.): Siziliens Geschichte. Insel zwischen den Welten. Wien 2013. S. 112 – 126. (= Plassmann) S. 114.

43 Texte über den bekanntesten Runenstein in Verbindung mit dem dänischen Königtum: Jörn Staecker: Das königliche Monument von Jelling. In: Begleitband zur Ausstellung „Die Wikinger“ im Historischen Museum der Pfalz Speyer. Speyer 2008. S. 50 – 51. (= Staecker) sowie Anne Pedersen: Das königliche Jelling. In: Gareth Williams, Peter Pentz, Matthias Wemhoff (Hrsg.): Ausstellungskatalog „Die Wikinger“. München 2014. S. 158 – 159. (= Pedersen)

44 Anlage 6.

45 Anlage 7.

Ende der Leseprobe aus 38 Seiten

Details

Titel
Sizilien und Island. Vergleichende Betrachtung der Landnámabækur-Handschriften mit dem Codex 120 II der Burgerbibliothek Bern
Untertitel
Aus kunsthistorischer und mentalitätsgeschichtlicher Perspektive
Hochschule
Humboldt-Universität zu Berlin  (Institut für Geschichtswissenschaften)
Veranstaltung
Die Normannen in Sizilien aus transkultureller Perspektive
Note
2,3
Autor
Jahr
2016
Seiten
38
Katalognummer
V468303
ISBN (eBook)
9783668944923
ISBN (Buch)
9783668944930
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Sizilien Island Normannen Quellenkritik Hochmittelalter Manuskripte Wikinger
Arbeit zitieren
Petra Rodloff (Autor:in), 2016, Sizilien und Island. Vergleichende Betrachtung der Landnámabækur-Handschriften mit dem Codex 120 II der Burgerbibliothek Bern, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/468303

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Titel: Sizilien und Island. Vergleichende Betrachtung der Landnámabækur-Handschriften mit dem Codex 120 II der Burgerbibliothek Bern



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