Vorgehen bei einer Verhaltensmodifikation. Wann ist man berechtigt, ein auffälliges Verhalten zu verändern?


Dossier / Travail, 2005

12 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhalt

1. Wann liegt auffälliges Verhalten vor?

2. Die fünf Schritte der Legitimationsprüfung
- Operationale Beschreibung des auffälligen Verhaltens
- Vorurteilsfreies Beobachten
- Überprüfung der eigenen Normen
- Klärung der Folgen
- Operationale Beschreibung des erwünschten Verhaltens

3. Beispiel einer Legitimationsprüfung

4. Schluss

Literatur

Anhang Beispiel einer Legitimationsprüfung

Einleitung

Auf die Frage, wann man berechtigt ist, auffälliges Verhalten durch Verhaltensmodifikation zu verändern, gibt es keine allgemein verbindliche Antwort. Besteht jedoch auf Seiten der Erzieher- in der Schule der Lehrer- die Intention, eine Verhaltensmodifikation durchzuführen, sollte im Vorfeld geprüft werden, ob diese sinnvoll ist und wem sie hilft. Diese Legitimationsprüfung dient als Entscheidungshilfe und wurde von Adameit, Heidrich und Sommer (1978) in fünf Schritte unterteilt. Sie beginnt mit der operationalen Beschreibung des auffälligen Verhaltens. Hierfür wird vorab geklärt, wann auffälliges Verhalten vorliegt.

1. Wann liegt auffälliges Verhalten vor?

Um zu klären, wann auffälliges Verhalten vorliegt, muss betrachtet werden, an welchen Maßstäben gezeigtes Verhalten gemessen wird.

In der alltäglichen Interaktion mit anderen hat jeder bestimmte Erwartungen, die er in der konkreten Situation an das Verhalten seines Gegenübers richtet. Diese nennt man Normen, welche im Laufe der Sozialisation erworben werden und sich in der Regel an die jeweilige Rolle richtet, die jemand in der Interaktion verkörpert (Adameit u.a. 1978, S.79). An ein und denselben Jungen richten sich beispielsweise im Fußballverein andere Erwartungen als in der Schule, da er dort keinen Schüler verkörpert, sondern ein Mannschaftsmitglied. Der Symbolische Interaktionismus beschreibt das Übernehmen einer Rolle orientiert an den Rollenerwartungen des Interaktionspartners als role-taking (Tillmann 1993, S.140f). Läuft innerhalb dieses Prozesses etwas schief und weicht das gezeigte Verhalten von dem Erwarteten ab, wird dies als auffällig wahrgenommen. Jede Bezugsperson, -gruppe oder auch jedes soziale System beinhaltet unterschiedliche Normen anhand derer Verhalten bewertet wird. In den sozialen Gruppen oder Institutionen, in denen man verkehrt, lernt man die jeweiligen Normen kennen, durch welche der Bereich normalen Verhaltens festgelegt wird. Dieser wird Zielbereich genannt und ist von einem Toleranzbereich umgeben. Weicht das gezeigte Verhalten auch vom Toleranzbereich ab, liegt eine Normüberschreitung oder -unterschreitung vor. Normüberschreitung beschreibt Verhalten, welches zu häufig, zu stark oder zu lange auftritt. Normunterschreitung äußert sich in zu seltenem, zu schwachem, zu kurzem oder ausbleibendem Verhalten (Adameit u.a. 1978, S. 79f). Im Schulbeispiel könnte Normunterschreitung durch Nichtbeteiligung am Unterricht auffallen, Normüberschreitung durch Reden oder andere Störtätigkeiten.

Im Bezug auf Normen gilt es zu beachten, dass diese den Menschen entlasten sollen, ihn handlungsfähig machen und Sicherheit in Interaktionen bieten, da diese durch Normen berechenbarer sind. Diese Interaktionen werden „nicht von den Normen determiniert, sondern Normen werden erst […] in den Interaktionen der Teilnehmer konstituiert“ (Wikipedia). In manchen Fällen entstehen Normen auch durch Macht und können festgelegt und durchgesetzt werden. Dies wird in der Schule durch die Position des Lehrers deutlich. Sind die geforderten Normen jedoch unangemessen oder überflüssig, provozieren sie abweichendes Verhalten (Adameit u.a., S.81).

2. Die fünf Schritte der Legitimationsprüfung

1. Schritt: Operationale Beschreibung des auffälligen Verhaltens

Im ersten Schritt der Legitimationsprüfung geht es darum, eindeutig zu beschreiben, was getan wird, wer beteiligt ist, wann Verhalten auftritt und in welchem sozialen Kontext. Operationalisieren bedeutet das Beobachtete in „eindeutig beschriebene Verhaltenselemente aufgliedern“. Zwei Punkte werden innerhalb dieser Prozessphase vorausgesetzt. Zum einen die „genaue Angabe des Verhaltens“ und zum anderen die „nähere Bestimmung der Situation, in der das Verhalten gezeigt wird“. Diese sollen ausschließlich beobachtet und keinesfalls interpretiert werden. Das gezeigte Verhalten muss singulär betrachtet und von anderen Verhaltensweisen unterschieden werden, um es konkret zu beschreiben.

[...]

Fin de l'extrait de 12 pages

Résumé des informations

Titre
Vorgehen bei einer Verhaltensmodifikation. Wann ist man berechtigt, ein auffälliges Verhalten zu verändern?
Université
Ruhr-University of Bochum
Note
2,0
Auteur
Année
2005
Pages
12
N° de catalogue
V46686
ISBN (ebook)
9783638438278
ISBN (Livre)
9783638772938
Taille d'un fichier
485 KB
Langue
allemand
Mots clés
Vorgehen, Verhaltensmodifikation, Wann, Verhalten
Citation du texte
Christina Menge (Auteur), 2005, Vorgehen bei einer Verhaltensmodifikation. Wann ist man berechtigt, ein auffälliges Verhalten zu verändern?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/46686

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