Die Künstlersozialversicherung - eine Einführung für Kulturmanager


Seminararbeit, 2005

21 Seiten, Note: 1


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Rechtliche Grundlagen der Künstler-Sozialversicherung: Das KSVG und sein Hintergrund

3 Die KSK als Trägerin der Künstler-Sozialversicherung und ihre Aufgaben

4 Vorteile der KSK für Versicherungsnehmer

5 Beitrittsvoraussetzungen
5.1 Allgemeine Fälle
5.2 Sonderfälle

6 Das Finanzierungsmodell der KSK
6.1 Kosten für Versicherungsnehmer
6.2 Kosten für Leistungsverwerter

7 Schlussbetrachtung

8 Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsministerin Christina Weiss, gab am 12.2.2004 im Deutschen Bundestag auf die große Anfrage „Wirtschaftliche und soziale Entwicklung der künstlerischen Berufe und des Kunstbetriebs in Deutschland“ folgende Ausführungen:

„Die wirtschaftliche Situation der Künstlerinnen und Künstler ist nach wie vor alarmierend. Nach Angaben der Künstlersozialkasse lag das durchschnittliche Jahreseinkommen der Freiberufler im vergangenen Jahr bei 11.144 Euro. Selbst wenn diese Zahl Unsicherheiten in sich bergen sollte, weil sie nur auf Eigeneinschätzungen der Künstler beruht, zeigt sie doch gleichzeitig, dass wir es hier mit einer unterdurchschnittlichen Einkommensentwicklung zu tun haben. Zyniker würden wohl von auskömmlicher Armut sprechen. Das kann uns nicht beruhigen, das treibt uns um und verlangt nach weiteren Modellen der Hilfe zur Selbsthilfe“[1]

Diese Situation ist auch für viele selbständige Kulturmanager relevant: Als freiberufliche Kulturvermittler gehören sie zu dem von der großen Anfrage auch ausdrücklich eingeschlossenen Umfeld der direkt künstlerischen Berufe und sind den wirtschaftlichen Unsicherheiten des Kunst- und Kulturbetriebs unterworfen. Neben der unmittelbaren individuellen Sorge für ein Auskommen stellt sich dabei auch grundsätzlich die Frage, wie sich diese Berufsgruppe sozialverträglich renten- und krankenversichern kann. Wie eine Umfrage des IMU Institutes aus München aus dem Jahr 2001 zeigt, leiden viele Kultur- und Medienschaffenden unter der unsicheren finanzielle Situation (80%), unter dem zu geringen Einkommen (70%) und der unzureichenden sozialen Absicherung (66%)[2]. Die Künstlersozialkasse (im Folgenden: KSK) bietet auch für einige dieser Selbstständigen interessante Möglichkeiten, die im Laufe dieser Arbeit dargestellt werden sollen.

Bedenkt man noch, dass sich auch die Zahl der freiberuflich Tätigen im „Kunst-Umfeld“ weiter erhöhen wird, wie Harro Bruns von der Künstlersozialkasse schrieb, so müssen immer mehr Kulturmanager nach Möglichkeiten suchen, um der Sozialversicherung beitreten zu können.

„Die Anzahl der freiberuflich Tätigen im Kulturbereich wird vermutlich in den nächsten Jahren ebenso steigen, wie die Anzahl der versicherten Künstler und Publizisten. Die Gründe für die Steigerung sind bei beiden Berufsgruppen vergleichbar.“[3]

Als Erklärung schrieb er weiter oben:

„Für die Zukunft muss davon ausgegangen werden, dass die Zahl der Versicherten und damit der Bedarf an Künstlersozialabgabe weiter kontinuierlich steigen werden, weil

- Aufgaben, die bisher von Arbeitnehmern erledigt wurden, aus Kostengründen freien Mitarbeitern übertragen werden (Stichwort: Outsourcing) und
- Hochschul- und Fachhochschulabsolventen nur noch geringe Chancen haben, einen Arbeitsvertrag zu erhalten und sich deshalb „selbständig“ machen (Stichwort: Ich- AG), dies von der Politik auch gefördert wird und der Wunsch, einen künstlerischen oder publizistischen Beruf auszuüben, trotz der verschlechterten Rahmenbedingungen unverändert anhält.“[4]

Außer der großen Anfrage im Bundestag gab es noch einen Fragebogen[5] der Kultur-Enquete Kommission „Kultur in Deutschland“, der von wichtigen Vertretern verschiedener Interessensverbänden und auch der Künstlersozialkasse ausgefüllt wurde.[6]

Die Frage mit der Nr. 14 nach der Möglichkeit, die Zahl der Versicherten in der KSK zu reduzieren, zeigt dabei deutlich die Haltung der Enquete Kommission. Diese möchte wohl die finanziellen Schwierigkeiten, in denen sich das deutsche Sozialversicherungssystem befindet, mit einer niedrigeren Mitgliederzahl, und demnach geringeren Bundesausgaben regeln. Was aus all den anderen Selbstständigen werden soll, die sich bisher in der KSK versichern konnten, bleibt unbeachtet. Natürlich würde das wiederum aus den bekannten Gründen die damals zur Einführung der KSK führten, eine höhere Zahl von Hartz IV bzw. Sozialhilfeempfängern mit sich bringen.

In dieser Arbeit soll nun, ganz im Gegensatz zu den Wünschen der Enquete Kommission und einiger anderer Stimmen[7], versucht werden, die Möglichkeiten aufzuzeigen, die den Beitritt in die KSK für freiberufliche Kulturmanager erlauben.

Dies verlangt zunächst, die rechtlichen Grundlagen der Künstler-Sozialversicherung sowie den Hintergrund, die Struktur und das Finanzierungsmodell der KSK als Trägerin der Künstler-Sozialversicherung zu erläutern. Danach werden die verschiedenen Berufsfelder in denen sich Kulturmanager betätigen können dargestellt und die Beitrittskriterien der KSK erläutert.

Ein weiterer wichtiger Aspekt wird die Verwerterabgabe sein, denn auch in ihrer Tätigkeit als Kulturvermittler oder Kultur-Veranstalter werden einige Kulturmanager als Verwerter einen Beitrag zur KSK zu zahlen haben.

2. Rechtliche Grundlagen der Künstler-Sozialversicherung: Das KSVG und sein Hintergrund

Die Künstler-Sozialversicherung beruht rechtlich auf dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG). Das KSVG ist am 1.1.1983 in Kraft getreten. Bis es allerdings dazu kam, mussten viele Hürden genommen werden:

1974 gab es eine Untersuchung zur wirtschaftlichen Situation von Künstlerinnen und Künstlern die die Grundlage für den Künstlerbericht der Bundesregierung vom 13.01.1975 bildeten. Darin wurde festgehalten, dass die soziale und wirtschaftliche Situation von Künstlern in Deutschland wesentlich verbesserungsbedürftig sei. Die Lücke, die sich durch die niedrigen Einkommen der Künstler und Publizisten im Sozialversicherungssystem ergab indem nicht rentenversicherte und krankenversicherte Künstler zum Sozialfall wurden und von den Sozialämtern unterstützt werden mussten. Es herrscht schnell Einigkeit, dass es Maßnahmen zur Verbesserungen im Bereich des Arbeits- und Sozialrechtes geben sollte. Schon damals stellte man eine direkte Verbindung zwischen Künstlern und den Verwertern ihrer „Produkte“ fest, die eine wesentliche Grundlage für die heutige Finanzierung der KSK darstellt. Auch die Feststellung, dass Künstler weniger als Unternehmer, sondern eher arbeitnehmerähnlich agieren, wurde damals in die Überlegungen einbezogen.

Schon 1976 gab es einen ersten Entwurf des KSVG der sozialliberalen Koalitionsregierung, doch der Bundesrat lehnte dieses Gesetz ab, ebenso leisteten die Vermarkter heftigen Widerstand gegen das Gesetz.

1979 folgten zwei weitere Entwürfe, die den Bundeszuschuss zur Aufbringung des Arbeitgeberanteils vorsahen. Ebenso wurde das Prinzip eines festen Prozentsatzes für die Verwerterabgabe festgelegt.

1980 gab es noch einen weiteren Versuch, der aber wiederum vom Bundesrat abgelehnt wurde. Erst 1983 trat das KSVG in Kraft. Sodann wurden Künstler und Publizisten in das gesetzliche Sozialversicherungssystem integriert. Hinsichtlich älterer Versicherungsnehmer wurde der Beschluss gefasst, Menschen, die bereits im Rentenalter sind sowie diejenigen die innerhalb der nächsten 5 Jahre das 50. Lebensjahr erreichen werden von der Künstlersozialversicherung auszuschließen, d.h.: von der Versicherungspflicht auszunehmen.

Die vorangegangenen Auseinandersetzungen nahmen jedoch noch kein Ende, so dass das KSVG mehrmals verändert wurde. Zunächst wurde aber erst einmal verfassungsrechtlich geklärt, dass das KSVG den Richtlinien der Verfassung entspricht:

„Das Bundesverfassungsgericht entschied am 08.04.1987, dass das Künstlersozialversicherungsgesetz verfassungskonform ist.

- Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ergibt sich daraus, dass das Künstlersozialversicherungsgesetz dem Recht der Sozialversicherung zuzurechnen ist.
- Das Künstlersozialversicherungsgesetz war nicht durch den Bundesrat zustimmungspflichtig.
- Die Zahlungspflicht der Vermarkter ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
- Die gesetzliche Abgrenzung der Abgabepflichtigen ist grundgesetzkonform. Der Gesetzgeber sollte jedoch prüfen, inwiefern die Eigenwerbung treibende Wirtschaft in die Abgabepflicht einbezogen werden sollte.
- Die pauschale Festsetzung des Abgabesatzes verstößt nicht gegen Grundrechte. Dem Gesetzgeber wird aber empfohlen eine Spartentrennung (Bereiche: Bildende Kunst, darstellende Kunst, Musik, Wort) des Abgabesatzes vorzunehmen.“[8]

Bereits 1987 gab es folgende Änderungen: Der Abgabesatz für Verwerter wurde , ohne nach Sparten zu trennen auf 5% festgesetzt; und der Bundeszuschuss wurde von 17% auf 25% erhöht. Abgabepflichtig waren danach alle Unternehmen, die Eigenwerbung betrieben.

[...]


[1] Weiss, Christina, 2004;

[2] vgl dazu: http://www.bundestag.de/parlament/kommissionen/kultur_deutsch/kommissionsdrucksachen/Drs_15_266.pdf

[3] Bruns, Harro, 2005;

[4] ebenda

[5] Wirtschaftliche und soziale Absicherung der Künstlerinnen und Künstler

[6] vgl dazu: http://www.bundestag.de/parlament/kommissionen/kultur_deutsch/kommissionsdrucksachen/index.html

[7] siehe u.a. Antworten des Börsenvereins des deutschen Buchhandels: http://www.bundestag.de/parlament/kommissionen/kultur_deutsch/kommissionsdrucksachen/Drs_15_269.pdf

[8] Olaf Zimmermann, Gabriele Schulz (2005) abgerufen am 15.9.2005 unter: http://www.kulturrat.de/detail.php?detail=235&rubrik=19

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Die Künstlersozialversicherung - eine Einführung für Kulturmanager
Hochschule
Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar  (Institut für Kulturmanagement)
Veranstaltung
Rechtsgrundlagen 2
Note
1
Autor
Jahr
2005
Seiten
21
Katalognummer
V46678
ISBN (eBook)
9783638438193
ISBN (Buch)
9783638764001
Dateigröße
527 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Künstlersozialversicherung, Einführung, Kulturmanager, Rechtsgrundlagen
Arbeit zitieren
Katharina Horn (Autor:in), 2005, Die Künstlersozialversicherung - eine Einführung für Kulturmanager, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/46678

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