Die nachhaltige Finanzierung des deutschen Rentenversicherungssystems

Reformansätze vor dem Hintergrund des demographischen Wandels


Bachelorarbeit, 2017

40 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Darstellungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Gegenwärtige Ausgestaltung der GRV
2.1 Aufgaben und Leistungen
2.2 Versichertenkreis
2.3 Finanzierung
2.4 Rentenformel

3. Zukünftige Herausforderungen der GRV
3.1 Auswirkungen des demographischen Wandels auf die Einnahmen
3.2 Auswirkungen des demographischen Wandels auf die Ausgaben
3.3 Zwischenfazit

4. Alternative Finanzierungsmodelle für die GRV
4.1 Das umlagefinanzierte Verfahren
4.1.1 Vergangene Reformen
4.1.2 Erhöhung des Renteneintrittsalters
4.1.3 Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze
4.1.4 Ausweitung des versicherungspflichtigen Personenkreises
4.2 Das Kapitaldeckungsverfahren
4.3. Die steuerfinanzierte Rente
4.4. Wirtschaftspolitisches Fazit

5. Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Darstellungsverzeichnis

Darstellung 1: Entwicklung des Beitragssatzes bei unterschiedlichen Reformszenarien

Darstellung 2: Szenario 1: Rente mit

Darstellung 3: Szenario 3: Rente mit

Darstellung 4:Beitragssatzentwicklung verschiedener Reformvorhaben

Darstellung 5: Prognose des Beitragssatzes und Rentensicherungsniveau

1.Einleitung

Der demographische Wandel wird Deutschland vor große Herausforderungen stellen, sodass sich kaum eine wirtschaftspolitische Diskussion der Betrachtung seiner Effekte entziehen kann. Dies gilt auch für Diskussionen und Reformvorschläge zur nachhaltigen Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme, insbesondere der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Die demographische Entwicklung in Deutschland führt dazu, dass insbesondere durch eine steigende Lebenserwartung und eine niedrige Geburtenrate ein doppelter Alterungsprozess stattfindet und somit immer mehr Rentenbezieher immer weniger Beitragszahlern in der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüberstehen. Innerhalb der kommenden 25 Jahre wird der Anteil der über 60-jährigen auf ein Drittel aller Bürger anwachsen, was ungefähr einer Verdoppelung des Status quo entspricht.1

Die als umlagefinanziertes System konzipierte gesetzliche Rentenversicherung weist durch diese Entwicklung bereits heute eine mangelnde Tragfähigkeit in ihrer Finanzierung auf, welche sich auch an stetig steigenden Bundeszuschüssen festmachen lässt. Seit den 1960er Jahren sinkt das Verhältnis von Leistungsempfängern und Beitragszahlern kontinuierlich. Während 1960 einem Leistungsbezieher noch fünf Beitragszahler gegenüberstanden, stehen aktuell einem Rentner nur noch drei Personen im erwerbstätigen Alter gegenüber. Bevölkerungsprognosen sehen bis 2050 eine weitere Verschärfung dieses Trends bis hin zu einem Verhältnis von einem Rentenbezieher der durch eineinhalb Beitragszahler finanziert werden muss.2 Dies stellt die Politik vor Herausforderungen, um einen starken Anstieg der Beitragssätze zu verhindern3 und einen Bruch der Generationenverträge zu vermeiden4.

Die Relevanz des Themas ergibt sich aus seiner wirtschaftspolitischen Bedeutung für das in Art. 20 Abs. 1 GG „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“5 festgelegte Sozialstaatmodell und seine Auswirkung auf Altersarmut sowie das künftige Arbeitsangebot und die Arbeitsnachfrage und damit einhergehendes Wirtschaftswachstum.

Die vorliegende Bachelorarbeit will den Einfluss der demographischen Entwicklung auf die gesetzliche Rentenversicherung eingehender untersuchen und künftige Probleme in der nachhaltigen Finanzierung der GRV aufzeigen. Beantwortet werden soll dabei die Frage „ ist eine nachhaltige Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung möglich?. Schwerpunkt der Arbeit ist die Analyse verschiedener Reformvorschläge bzw. alternativer Finanzierungsmodelle für die Regelaltersrente. Dabei werden sowohl ihre Nachhaltigkeit als auch mögliche, daraus resultierende Verteilungseffekte betrachtet. Die Einwanderung von jüngeren, potenziellen Beitragszahlern im Verlauf der aktuellen verstärkten Migration nach Deutschland wird explizit nicht als Lösungsmöglichkeit aufgegriffen, da aktuelle Gutachten von einem niedrigen durchschnittlichen Qualifikationsniveau der Einwanderer ausgehen und diese somit mittelfristig nicht zur Lösung der Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Rentenversicherung beitragen können.6

Auf eine Ausführliche Darstellung des demographischen Wandels in Deutschland wird aufgrund des Umfanges der Arbeit und zahlreich vorhandener Literatur verzichtet7, sodass an dieser Stelle nur knapp die für die Arbeit bedeutsamen Aspekte genannt werden. Die für die Analyse künftiger Probleme bei der Finanzierung der GRV relevanten Aspekte werden im entsprechendem Kapitel tiefergehend betrachtet.

In Deutschland sind sowohl eine sinkende Sterberate (Mortalität) als auch eine sinkende Geburtenrate (Fertilität) zu beobachten. Dies hat zur Folge, dass neben einem Rückgang der Bevölkerung auch ein Alterungsprozess einsetzt. Bis Anfang der Siebzigerjahre ließ sich in Deutschland eine sehr hohe Geburtenrate von 2,5 Kindern pro Frau messen, welche in den folgenden Jahren auf ca. 1,45 Kinder pro Frau sank und seitdem nur noch geringfügige Veränderungen aufweist.8 Die gesunkene Fertilität lässt sich einerseits mit der Verbreitung der Antibabypille sowie der veränderten Situation auf dem Arbeitsmarkt erklären, in dem die Beschäftigungsquote von Frauen gestiegen ist.9 Da seit Beginn der Siebzigerjahre die Mortalität über der Geburtenrate liegt, ist auch mit Einberechnung der Zuwanderung (gemeint ist die reguläre Einwanderung der Vergangenen Jahrzehnte, nicht die verstärkte Zuwanderung der aus Krisengebieten geflüchteten Menschen der letzten Jahren) ein konstanter Bevölkerungsrückgang zu erwarten. So geht die 10. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes davon aus, dass der Bevölkerungsrückgang bis 2020 mit ca. 1,2 Prozent zunächst nur gering, anschließend jedoch mit bis zu 6 Prozent im Jahr 2030 deutlich gravierender ausfallen wird.10 Die verbleibende Bevölkerung macht zusätzlich einen Alterungsprozess durch. Dies liegt ebenfalls an der geringen Geburtenrate sowie der deutlich gestiegenen Lebenserwartung. Entsprechend der derzeitigen Bevölkerungsprognosen steigt der Altenquotient (im weiteren Verlauf auch Rentnerquotient genannt), der das Verhältnis von Personen im Rentenalter zu 100 Personen im erwerbstätigen Alter11 angibt, bis zum Jahre 2030 von 32 auf 50, während der Jugendquotient sinkt. Der Anteil der Personen im erwerbstätigen Alter stellt für die Wirtschaftskraft eines Landes eine übergeordnete Rolle. Es ergeben sich dementsprechend unmittelbare Auswirkungen auf das Arbeitsangebot, die Produktivität und daraus resultierend Folgen für die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme.12

Zu Beginn der Arbeit soll im 2. Kapitel die grundlegende Ausgestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung dargelegt werden. Dabei werden die Aufgaben und Leistungen sowie die Finanzierung der GRV aufgezeigt, wobei insbesondere auf die Wirkungsweise des Umlageverfahrens eingegangen wird. Außerdem werden die aktuellen gesetzlichen Regelungen hinsichtlich des Versichertenkreises, der Beitragsbemessungsgrenze, der Rentenformel sowie des Renteneintrittsalters dargelegt. Auf eine Darstellung der Riesterrente wird aus Gründen des Umfanges der Arbeit verzichtet. Das 3. Kapitel analysiert zukünftige Herausforderungen der GRV aufgrund des demographischen Wandels. Dabei sollen die demographischen Auswirkungen für die Einnahmen und Ausgaben der GRV getrennt voneinander betrachtet werden. Im 4. Kapitel werden Reformvorschläge und alternative Finanzierungsmodelle für die GRV vorgestellt und hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit und ihrer wirtschaftspolitischen Auswirkungen diskutiert. Dies beinhaltet im umlagefinanzierten Modell (4.1) zunächst das Aufgreifen und bewerten vergangener Reformen (4.1.1), bevor eine Veränderung des Renteneintrittsalters (4.1.2), eine Verschiebung der Beitragsbemessungsgrundlage (4.1.3) sowie eine Ausweitung des versicherungspflichtigen Personenkreises (4.1.4) diskutiert werden. Als alternatives Finanzierungsmodell wird eine kapitalgedeckte Rentenversicherung betrachtet (4.2). Hierbei wird das Modell zunächst vorgestellt und seine Vor- und Nachteile diskutiert, bevor auf eine Umstellung vom umlagefinanzierten zum kapitalgedeckten System eingegangen wird. Abschließend wird die Steuerfinanzierte Rente betrachtet (4.3). Zunächst wird das Modell erläutert und seine Vor- und Nachteile erörtert und anschließend auf eine Umstellung vom umlagefinanzierten zum aus Steuermittel finanzierten System eingegangen. Anschließend soll in Kapitel 4.4 eine wirtschaftspolitische Bewertung der diskutierten Lösungsmöglichkeiten für die nachhaltige Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung vorgenommen werden. Im 5. Kapitel werden die zentralen Ergebnisse der Arbeit aufgegriffen und zusammengefasst. Da aufgrund des relativ geringen Umfangs der Bachelorarbeit keine eigenen Daten erhoben werden können, stützt sich die Analyse auf bereits vorhandene Daten staatlicher und nichtstaatlicher Institutionen, Simulationsrechnungen, sowie Sekundärforschung von themenbezogener Fachliteratur.

2. Gegenwärtige Ausgestaltung der GRV

2.1 Aufgaben und Leistungen

Die gesetzliche Rentenversicherung ist Teil des gegliederten, staatlichen Sozialversicherungssystems in Deutschland und findet seine Rechtsgrundlage im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Sie beruht auf der Annahme, dass der Mensch ein Leben lang Konsumgüter benötigt, seine Fähigkeit Einkommen zu erwerben jedoch nicht über die Lebensdauer gleich ausgeprägt ist.13 Somit soll die gesetzliche Rentenversicherung als Lebensstandardsicherung im Alter dienen und durch den Generationenvertrag die Aufgaben früherer wirtschaftlicher Lebensgemeinschaften (Großfamilien mit Erwerbs- und nicht-mehr Erwerbstätigen) übernehmen.14. Neben dem Alter sind auch sind auch eine Erwerbsunfähigkeit sowie der Tod (Hinterbliebenenrente) versicherte Risiken. Im Versicherungsfalls beziehen Versicherte bzw. deren Angehörige monatliche Leistungen aus der gesetzliche Rentenversicherung.15 Die Rentenversicherung tritt im Versicherungsfall an die Position des Einkommens und stellt somit eine Einkommensersatzleistung dar.16

2.2 Versichertenkreis

Versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung sind alle Arbeitnehmer (außer Beamte), die nicht nur geringfügig Beschäftigt sind. Als geringfügig Beschäftigt werden Personen bezeichnet deren Einkommen 450 Euro im Monat nicht überschreitet. Somit ist die gesetzliche Rentenversicherung im Wesentlichen eine Zwangsversicherung mit einem staatlich festgelegten Beitragssatz von aktuell 18,7 Prozent der bei Versicherten mit einem Arbeitsentgelt oberhalb von 850 Euro jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen wird. Beschäftigte mit einem Einkommen zwischen 450 Euro und 850 Euro befinden sich in einer sogenannten Gleitzone mit einem bei vier Prozent beginnenden, linear ansteigenden Arbeitnehmeranteil.17 Neben den Arbeitnehmern gilt auch für einige Gruppen von Selbstständigen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung wie Küstenschiffer, angestellte Lehrer, Erzieher, Musiker, Künstler, Kinder-, Säuglings-, Entbindungs- und Krankenpfleger sowie Handwerker ohne eigene Angestellte. Zur Bekämpfung von Scheinselbstständigkeit wurde 1999 auch für Selbstständige, die hauptsächlich nur für einen Auftraggeber arbeiten, die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt. Darüber hinaus sind Nicht-Erwerbstätige während der Pflege einer Person mit Ansprüchen auf Leistungen aus der Pflegeversicherung für den Zeitraum der Pflegetätigkeit ebenso versicherungspflichtig wie Bezieher von Lohnersatzleistungen wie Kranken-, Übergangs-, Unterhalts-, Versorgungs- oder Arbeitslosengeld sowie Zivil- und Wehrdienstleistende. Alle nicht zwangsversicherten Personen mit Wohnsitz in Deutschland sowie alle Deutschen im Ausland können freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung werden.18

2.3 Finanzierung

Die gesetzliche Rentenversicherung war zunächst als reines Kapitaldeckungssystem konzipiert, musste jedoch aufgrund der Hyperinflation der 1992er Jahre sowie nach dem 2. Weltkrieg durch Haushaltsmittel unterstützt werden. Seit 1969 besteht ein ausschließlich umlagefinanziertes System. Sie finanziert sich primär aus den Beitragszahlungen, welche nicht zur Fondsbildung, sondern zur Deckung der laufenden Ausgaben genutzt werden, von denen die Zahlungen an die derzeitigen Rentner (Altersrente) den mit Abstand größten Posten ausmachen. Die aktuelle Rentnergeneration erhält ihre Leistungen also nicht aus eigenen, angelegten Mitteln, sondern durch die Beitragszahlungen der Versicherungspflichtigen Angestellten. Dies Prinzip wird Generationenvertrag genannt. Der Beitragssatz beträgt ab einem Entgelt von 850 Euro 18,7 Prozent des beitragspflichtigen Bruttolohnes und ist je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu zahlen. Beitragspflichtig ist sämtliches Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Die Beitragsbemessungsgrenze stellt die obere Grenze des Arbeitsentgeltes dar, bis zu der Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung gilt. Sie ist von der Veränderung der Bruttoeinkommen in den vorangegangenen beiden Jahren abhängig und wird 2017 in Westdeutschland bei monatlich 6 350 Euro und Ostdeutschland 5 700 Euro liegen19.20 Insgesamt erzielte die gesetzliche Rentenversicherung 2015 Beitragseinnahmen in Höhe von 206,6 Milliarden Euro.21 Da die Beiträge nicht ausreichen, um für die gesamten Leistungen der Rentenversicherung aufzukommen, werden für die Finanzierung der GRV zusätzlich Bundeszuschüsse bereitgestellt. Im Jahr 2015 betrugen diese 40,2 Milliarden Euro. Hinzu kommen 22,2 Milliarden Euro spezielle Bundeszuschüsse, die für die Finanzierung zusätzlicher Lasten der Deutschen Einheit sowie die Anrechnung beitragsfreier Zeiten verwendet werden. Mit insgesamt 62,4 Milliarden Euro überstiegen die Bundeszuschüsse 2015 die Zahlungen des Vorjahres (61,3 Milliarden Euro) und bestätigen den Trend kontinuierlich steigender Haushaltszuwendungen für die gesetzliche Rentenversicherung.22

Um die große Bedeutung der demographischen Entwicklung für Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung darzustellen, wird im Folgenden eine von Bofinger vereinfachte Einnahmen- und Ausgabenrechnung genutzt. Die beitragsbedingten Einnahmen (E) der gesetzlichen Rentenversicherung lassen sich mit folgender Formel darstellen:

E = nA ×BAG ×BS

Dabei wird die Zahl der Beitragspflichtigen Versicherten (nA) mit dem Bruttodurchschnittseinkommen (BAG) sowie dem gegenwärtigen Beitragssatz (BS) multipliziert. Die Ausgaben (A) entsprechen unter der Annahme eines Durchschnittsrentners der Anzahl der Rentner (nR) multipliziert mit dem Bruttodurchschnittseinkommen (BAG) und dem Rentenniveau (RN):

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Um eine nachhaltige Finanzierung zu gewährleisten, sollten Einnahmen und Ausgaben gleich sein. Die Gleichungen können also gleichgesetzt werden und es gilt E = A. Durch Auflösen nach RN lassen sich Abhängigkeiten der Größen gut erkennen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Das Verhältnis von Beitragszahlern und Rentnern ist entscheidend für die Entwicklung des Rentenniveaus und des Beitragssatzes. Steigt der Anteil der Rentner im Vergleich zu den Beitragszahlern, muss der Beitragssatz steigen oder das Rentenniveau sinken (oder eine Kombination der Maßnahme vorgenommen werden), um Einnahmen und Ausgaben gleich groß zu halten und eine nachhaltige Finanzierung aufrecht zu halten.23

2.4 Rentenformel

Voraussetzung für den Bezug einer Regelaltersrente sind das Erreichen der Regelaltersgrenze sowie der allgemeinen Wartezeit. Die Regelaltersgrenze liegt bei 67 Jahren (mit einigen Ausnahmen für langjährig Versicherte, Frauen mit Geburtsdatum vor 1952, Schwerbehinderte, Bergleute und Arbeitslose). Die allgemeine Wartezeit (Mindestversicherungszeit) beträgt fünf Jahre. Auch durch beitragsfreie Zeiten kann die Mindestversicherungsdauer erfüllt werden, sodass auch Ersatz- und Ausfallzeiten, beispielsweise für Ausbildung, Wehrdienst oder Kindererziehung, für die Berechnung herangezogen werden.24

Die Höhe des Rentenanspruches eines Versicherten ergibt sich aus persönlichen und gesamtwirtschaftlichen Komponenten. Grundlage bildet die Rentenformel:

Monatsrente = Zugangsfaktor Entgeltpunkte Rentenartfaktor aktueller Rentnwert:

Wird die Rente mit Erreichen des Rentenregelalter in Anspruch genommen, beträgt der Zugangsfaktor eins. Er steigt bei einer Inanspruchnahme der Rente erst nach dem Regeleintrittsalter und sinkt bei einer früheren Inanspruchnahme. Für jedes versicherte Jahr erhält der Versicherte Entgeltpunkte. Dafür wird das Jahreseinkommen (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) durch das durchschnittliche Einkommen aller Versicherungspflichtigen dividiert und die entsprechenden Werte für alle versicherten Jahre kumuliert. Versicherte mit einem Durchschnittseinkommen erhalten dementsprechend einen Entgeltpunkt pro Jahr. Auch für beitragsfreie Zeiten können Entgeltpunkte erzielt werden, beispielsweise während eines Studiums (0,75 Punkte) oder Kindererziehung (einen Punkt). Ein weiterer Bestandteil ist der Rentenartenfaktor, der angibt um welche Rentenart es sich handelt und die Höhe dieser beeinflusst. Für die Altersrente liegt er beim Höchstwert von 1,0, gleiches gilt für die volle Erwerbsminderungsrente. Bei der Witwenrente liegt er bei 0,55 und bei teilweiser Erwerbsminderung bei 0,5 sowie 0,1 bei der Halbwaisenrente. Aus diesen drei Kennzahlen lässt sich der sogenannte „Eckrentner“ berechnen, der 45 Jahre lang das Durchschnittseinkommen bezogen hat und dessen Produkt aus Zugangsfaktor, Entgeltpunkten und Rentenartenfaktor 45 entspricht. Der verbleibende Teil der Rentenformel ist der aktuelle Rentenwert, für dessen Berechnung eine eigene Formel nötig ist. Diese soll verschiedenen volkswirtschaftlichen Entwicklungen Rechnung tragen und die Höhe der Rente an diese anpassen. Dazu gehört die Anpassung der Renten an die Lohnentwicklungen, die Einbeziehung verstärkter privater Kapitalbildung im Rahmen der Riesterrente sowie dem demographiebedingten Rückgang der Beitragszahler.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Der aktuelle Rentenwert (ARt) ergibt sich aus dem Rentenwert des Vorjahres (ARt – 1), der Entwicklung der Bruttolöhne innerhalb der Beitragspflicht, der Veränderung des Anteils privater Altersvorsorge (AVA, zurzeit bei 4,0), der Entwicklung der Beitragssätze (RVB) sowie der Entwicklung des Rentnerquotienten (RQ), welcher das Verhältnis von Beitragspflichtigen und Rentnern angibt und damit sowohl demographische Veränderungen als auch Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt einbezieht (Nachhaltigkeitsfaktor). Die rentenmindernde Wirkung des steigenden Rentnerquotienten wird durch den von der Politik gewählten Faktor α, welcher aktuell bei 0,25 liegt, gedämpft und geht somit nur mit einem Viertel in die Berechnung ein. Die Rentenanpassungsformel sorgt dafür, dass der Anstieg der Renten hinter den Lohnentwicklungen zurückbleibt und somit ein hoher Anstieg des Beitragssatzes verhindert werden kann. Ein Absinken des nominalen, aktuellen Rentenwertes aufgrund der Dämpfungsfaktoren ist durch eine Schutzklausel ausgeschlossen.25

3.Zukünftige Herausforderungen der GRV

3.1 Auswirkungen des demographischen Wandels auf die Einnahmen

Im umlagefinanzierten System der gesetzlichen Rentenversicherung hängen die Einnahmen eng mit der Bevölkerungsentwicklung zusammen. Durch den demographischen Wandel lassen sich somit negative Effekte für die Einnahmen der GRV vorhersagen. Diese resultieren aus einer schrumpfenden und alternden Bevölkerung in Deutschland, die zu einer Abnahme der Beitragszahler führt.26 In Deutschland ist sowohl eine sinkende Sterberate (Mortalität) als auch eine sinkende Geburtenrate (Fertilität) zu beobachten. Dies hat zur Folge, dass neben einem Rückgang der Bevölkerung auch ein Alterungsprozess einsetzt. Bis Anfang der Siebzigerjahre ließ sich in Deutschland eine sehr hohe Geburtenrate von 2,5 Kindern pro Frau messen, welche in den folgenden Jahren auf ca. 1,45 Kinder pro Frau sank und seitdem nur noch geringfügige Veränderungen aufweist.27 Die gesunkene Fertilität lässt sich einerseits mit der Verbreitung der Antibabypille sowie der veränderten Situation auf dem Arbeitsmarkt erklären, in dem die Beschäftigungsquote von Frauen gestiegen ist.28 Da seit Beginn der Siebzigerjahre die Mortalität über der Geburtenrate liegt, ist auch mit Einberechnung von Zuwanderern ein konstanter Bevölkerungsrückgang zu erwarten. Die 10. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung geht davon aus, dass der Bevölkerungsrückgang bis 2020 mit ca. 1,2 zunächst nur gering, anschließend jedoch mit 6 Prozent in Jahr 2030 deutlich ausfallen wird.29 Die verbleibende Bevölkerung macht zusätzlich einen Alterungsprozess durch. Dies liegt ebenfalls an der niedrigen Geburtenrate sowie der deutlich gestiegenen Lebenserwartung. Derzeitigen Bevölkerungsprognosen zufolge steigt der Altenquotient, der das Verhältnis von Personen im Rentenalter zu 100 Personen im erwerbstätigen Alter30 angibt, bis zum Jahre 2030 von 32 auf 50, während der Jugendquotient sinkt. Der Anteil der Personen im erwerbsfähigen Alter stellt für die Finanzierung der Sozialsysteme, also auch der Rentenversicherung, eine übergeordnete Rolle dar.31

Die zurückgehende und alternde Bevölkerung stellt die gesetzliche Rentenversicherung vor die Herausforderung, dass weniger Beitragszahler mehr Rentner finanzieren müssen. Eine Verschärfung der Problematik ergibt sich durch die starken Jahrgänge 1956 – 1969 die zwischen 2020 und 2035 das Rentenregelalter erreichen werden und so zu einem bedeutenden Rückgang der beitragspflichtigen Versicherten führen. Die Tragfähigkeitslücke der öffentlichen Haushalte beziffert Werding im Projektionszeitraum seiner Simulationsrechnung bis 2080 auf 4,2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Mit 1,6 Prozent entfällt der größte Posten auf die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung.32

3.2 Auswirkungen des demographischen Wandels auf die Ausgaben

Die kontinuierliche Alterung der deutschen Bevölkerung sorgt für einen Anstieg der Rentenbezieher und somit für zusätzliche Lasten für das Rentenversicherungssystem. Hinzu kommt die in Kapitel 3.1 genannte steigende Lebenserwartung. Diese hat einen doppelten Effekt auf die Ausgaben der GRV. Einerseits steigt die Fallzahl, da die Rentenzugänge die Rentenabgänge übertreffen (gesteigerter Altersquotient), andererseits erhöht sie die Bezugsdauer der Rentner.33 Die Lebenserwartung steigt bis zum Jahr 2060 für Männer von 77,2 auf 85,0 und für Frauen von 82,4 auf 89,2 Jahre. Im Jahr 1970 lag sie noch bei 67,4 bzw. 73,8 Jahren.34 Die Belastung für die Finanzierung des umlagefinanzierten Rentensystems steigt für die Beitragszahler mit der zunehmenden Rentenbezugsdauer.35 Die Effekte des demographischen Wandels könnten ohne Reformen bereits 2030 dafür sorgen, dass das Sicherungsniveau, welches bis 2030 auf 43 Prozent des durchschnittlichen, versicherungspflichtigen Bruttolohnes festgelegt wurde, nicht gehalten werden kann.36 Die Ausgaben für die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherungen werden im Jahr 2060 laut Prognosen bei 507 Milliarden Euro liegen und sich damit seit 2010 (224 Milliarden Euro) fast verdoppeln.37 Dies entspricht einem Anstieg von 12 Prozent des Bruttoinlandsproduktes.38 Die zunehmenden Belastungen für die gesetzliche Rentenversicherung durch den demographischen Wandel fallen jedoch geringer aus als der Altersquotient erwarten lässt. Hierfür sorgt eine erhöhte Erwerbsbeteiligung älterer Menschen über das gesetzliche Rentenalter hinaus sowie die bei einem Anstieg des Rentnerquotienten aus der Rentenanpassungsformel resultierende Absenkung des Rentenniveaus.39

[...]


1 Vgl. Börsch-Supan, Axel. "Ökonomische Auswirkungen des demografischen Wandels." Aus Politik und Zeitgeschichte, 10, 2011 S. 19

2 Vgl. Müller, Christoph; Raffelhüschen, Bernd. "Demografischer Wandel: Künftige Handlungsoptionen für die deutsche Rentenpolitik." IZA Standpunkte 11.40, 2011 S. 4 f.

3 Vgl. Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium der Finanzen: Finanzpolitische Herausforderungen des demografischen Wandels im föderativen System, Berlin 2013, S. 8.

4 Vgl. Müller, Christoph; Raffelhüschen, Bernd. "Demografischer Wandel: Künftige Handlungsoptionen für die deutsche Rentenpolitik." IZA Standpunkte 11.40, 2011 S. 1.

5 Grundgesetzbuch für die Bundesrepublik Deutschland: Art. 20 Abs. 1.

6 Vgl. Sinn, Hans-Werner. "Ökonomische Effekte der Migration." Ifo Schnelldienst 68.01 2015; Sachverständigenrat zur Begutachtung der Gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. „Auswirkungen der Flüchtlingsmigration auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen.“ Arbeitspapier, no. 06/2016, 2016; Birg, Herwig. "Demographische Stabilität und Generationengerechtigkeit statt kompensatorischer Zuwanderungen." ifo Schnelldienst 68.3, 2015 sowie Bonin, Holger. „Der Beitrag von Ausländern und künftiger Zuwanderung zum deutschen Staatshaushalt.“ Bertelsmann Stiftung, Gütersloh, 2014 S. 40.

7 An dieser Stelle wird auf die 13. Koordinierte Bevölkerungsvorrausberechnung des Statistischen Bundesamtes verwiesen: Statistisches Bundesamt, Bevölkerung Deutschlands bis 2060, 13. Koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, Begleitmaterial zur Pressekonferenz am 28. April 2015 in Berlin.

8 Vgl. Ebenda, S. 3

9 Birg, Herwig, et al. "Frauenerwerbsquote und Fertilität in Deutschland: Regionalanalyse der 439 Land-und Stadtkreise. In: Demographischer Wandel-Wandel der Demographie: Festschrift für Prof. Dr. Karl Schwarz 2007.

10 Vgl. Bundesamtes, Statistisches. "10. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung bis 2050.", 2003, Berlin.

11 Unter Personen im erwerbsfähigen Alter werden hier Personen im Alter von 20 – 65 Jahren verstanden. Durch die „Rente mit 67“ werden hierdurch Personen im Alter von 20 – 67 Jahren definiert.

12 Vgl. Seitz, Helmut. Implikationen der demographischen Veränderungen für die öffentlichen Haushalte und Verwaltungen. No. 08/04. Dresden discussion paper in economics, 2004, S. 4.

13 Vgl. Buchholz, Wolfgang; Breyer, Friedrich. „Ökonomie des Sozialstaats“. Springer, 2. Auflage, Berlin 2009, S. 113.

14 Vgl. Graf, Gerhard. „Grundlagen der Finanzwissenschaft“. Physica-Verlag, 2. Auflage, Heidelberg 2005, S. 209.

15 Vgl. Althammer, Jörg W; Lampert, Heinz. „Lehrbuch der Sozialpolitik.“ Springer, 7 Auflage, Berlin 2014, S. 268.

16 Vgl. Brümmerhoff, Dieter. „Finanzwissenschaft“. Oldenbourg, 11. Auflage, München 2015, S.329.

17 Vgl. Buchholz, Wolfgang; Breyer, Friedrich. „Ökonomie des Sozialstaats“. Springer, 2. Auflage, Berlin 2009, S. 115 f.

18 Vgl. Althammer, Jörg W; Lampert, Heinz. „Lehrbuch der Sozialpolitik.“ Springer, 7 Auflage, Berlin 2014, S. 279 ff.

19 Deutsche Rentenversicherung. „Wichtige Werte der gesetzlichen Rentenversicherung. Rechengrößen der Sozialversicherung für 2017“. Online unter: http://www.deutsche- rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/0_Home/meldungen/2016_12_09_werte_der_gRV_2017.html [Stand 11.11.2016].

20 Vgl. Buchholz, Wolfgang; Breyer, Friedrich. „Ökonomie des Sozialstaats“. Springer, 2. Auflage, Berlin 2009, S. 115.

21 Deutsche Rentenversicherung. „Wichtige Werte der gesetzlichen Rentenversicherung. Rechengrößen der Sozialversicherung für 2017“. Online unter: http://www.deutsche- rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/0_Home/meldungen/2016_12_09_werte_der_gRV_2017.html [Stand 11.11.2016].

22 Vgl. Althammer, Jörg W; Lampert, Heinz. „Lehrbuch der Sozialpolitik.“ Springer-Verlag, 7 Auflage, Berlin 2014, S. 266 f.

23 Vgl. Bofinger, Peter. „Grundzüge der Volkswirtschaftslehre: eine Einführung in die Wissenschaft von Märkten.“ Pearson, 3 Auflage, München 2011, S. 261 f.

24 Vgl. Buchholz, Wolfgang; Breyer, Friedrich. „Ökonomie des Sozialstaats“. Springer, 2. Auflage, Berlin 2009, S. 116 f.

25 Vgl. Bofinger, Peter. „Grundzüge der Volkswirtschaftslehre: eine Einführung in die Wissenschaft von Märkten.“ Pearson, 3 Auflage, München 2011, S. 259 f; Nagl, Wolfgang; Joachim Ragnitz. "Drei Irrtümer über die gesetzliche Rente." 92.11 Wirtschaftsdienst, 2012, S. 759-762 sowie Althammer, Jörg W; Lampert, Heinz. „Lehrbuch der Sozialpolitik.“ Springer-Verlag, 7 Auflage, Berlin 2014, S. 270 - 275.

26 Vgl. Werding, Martin. Rentenfinanzierung im demographischen Wandel: Tragfähigkeitsprobleme und Handlungsoptionen. No. 05/2016. Arbeitspapier, Sachverständigenrat zur Begutachtung der Gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 2016, S 4.

27 Vgl. Statistisches Bundesamt: 11. Koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung. Annahmen und Ergebnisse, Wiesbaden 2006, S. 3.

28 Vgl. Birg, Herwig, et al. "Frauenerwerbsquote und Fertilität in Deutschland: Regionalanalyse der 439 Land- und Stadtkreise. In: Demographischer Wandel-Wandel der Demographie: Festschrift für Prof. Dr. Karl Schwarz 2007.

29 Vgl. Bundesamtes, Statistisches. "10. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung bis 2050.", 2003 S 26.

30 Unter Personen im erwerbsfähigen Alter werden hier Personen im Alter von 20 – 65 Jahren verstanden. Durch die „Rente mit 67“ werden hierdurch Personen im Alter von 20 – 67 Jahren definiert.

31 Vgl. Seitz, Helmut. Implikationen der demographischen Veränderungen für die öffentlichen Haushalte und Verwaltungen. No. 08/04. Dresden discussion paper in economics, 2004, S. 4.

32 Vgl. Werding, Martin. Rentenfinanzierung im demographischen Wandel: Tragfähigkeitsprobleme und Handlungsoptionen. No. 05/2016. Arbeitspapier, Sachverständigenrat zur Begutachtung der Gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 2016, S 4 f.

33 Vgl. Ebenda, S 5.

34 Vgl. Statistisches Bundesamt: 13. Koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung. Annahmen und Ergebnisse, Wiesbaden 2015, S. 34 f.

35 Vgl. Müller, Christoph; Raffelhüschen, Bernd. "Demografischer Wandel: Künftige Handlungsoptionen für die deutsche Rentenpolitik." IZA Standpunkte 11.40, 2011 S. 4.

36 Vgl. Börsch-Supan, Axel; Bucher-Koenen, Tabea; Rausch, Johannes. "Szenarien für eine nachhaltige Finanzierung der Gesetzlichen Rentenversicherung." Ifo Schnelldienst 69.18, 2016, S. 3.

37 Vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. "Herausforderungen des demografischen Wandels. Expertise im Auftrag der Bundesregierung." 2011, S. 161.

38 Vgl. Werding, Martin. Rentenfinanzierung im demographischen Wandel: Tragfähigkeitsprobleme und Handlungsoptionen. No. 05/2016. Arbeitspapier, Sachverständigenrat zur Begutachtung der Gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 2016, S 5.

39 Vgl. Bundesministerium für Finanzen. „Vierter Bericht zur Tragfähigkeiten der öffentlichen Finanzen.“ Berlin 2016, S. 13.

Ende der Leseprobe aus 40 Seiten

Details

Titel
Die nachhaltige Finanzierung des deutschen Rentenversicherungssystems
Untertitel
Reformansätze vor dem Hintergrund des demographischen Wandels
Hochschule
Georg-August-Universität Göttingen  (Professur für Wirtschaftspolitik)
Note
1,3
Autor
Jahr
2017
Seiten
40
Katalognummer
V465909
ISBN (eBook)
9783668934016
ISBN (Buch)
9783668934023
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Wirtschaftspolitik, Rentenversicherung, Rentensysteme, Rentenversicherungssysteme, Demographie, Demographischer Wandel, Öffentliche Finanzen, Altersabsicherung, Altersvorsorge, Sozialstaat
Arbeit zitieren
Michael Khan (Autor:in), 2017, Die nachhaltige Finanzierung des deutschen Rentenversicherungssystems, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/465909

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