Transferpreise im Spannungsfeld zwischen Steuerung und Besteuerung


Hausarbeit (Hauptseminar), 2005

24 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

II. Abkürzungsverzeichnis

III. Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Problemstellung
1.2. Ziel der Arbeit
1.3. Vorgehensweise

2. Transferpreise
2.1. Definition Transferpreis / Verrechnungspreis
2.2. Historische Entwicklung von Transferpreisen
2.3. (Steuerlich relevante) Berechnung von Transferpreisen
2.3.1. Grundsätzliche Berechnungsarten von Transferpreisen
2.3.2. Grundsatz des Fremdvergleichs
2.3.3. Preisvergleichsmethode [CUPM]
2.3.4. Wiederverkaufspreismethode [RPM]
2.3.5. Kostenaufschlagsmethode [CPLM]
2.3.6. Profitsplit-Methode [PSM]
2.3.7. Nettomargenmethode [TNMM]

3. Funktionen von Transferpreisen
3.1. Stakeholder von Transferpreisen
3.2. Unternehmensinterne Funktionen
3.2.1. Koordinations- und Lenkungsfunktion
3.2.2. Interne Erfolgsermittlung
3.2.3. Anreizgestaltung
3.3. Unternehmensexterne Funktionen
3.3.1. Externe Erfolgsermittlung
3.3.2. Besteuerung
3.3.3. Preisrechtfertigung und sonstige Funktionen

4. Ausgewählte Ziele von Transferpreisen
4.1. Zielableitung aus den Unternehmenszielen
4.2. Erfolgsermittlung und Anreizgestaltung als Transferpreisziel
4.3. Steuerung und Anreizgestaltung als Transferpreisziel
4.4. Steuer- und Zolloptimierung als Transferpreisziel

5. Zielkonflikte zwischen den ausgewählten Transferpreiszielen
5.1. Zielkonflikt zwischen Steuerung und Erfolgsermittlung
5.2. Zielkonflikt zwischen Steuerung und Steueroptimierung
5.3. Zielkonflikt zwischen Steuercompliance und anderen Zielen
5.4. Resultierende Probleme des Ein-Kreis-Transferpreis-Systems
5.5. Lösungsansatz Zwei-/ Mehr-Kreis-System

6. Fazit und Ausblick

IV. Literaturverzeichnis

V. Eidesstattliche Versicherung

II. Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

III. Abbildungsverzeichnis

Abb.1: Stakeholder des Transferpreissystems

Abb.2: Zielkonflikte im Transferpreissystem

1. Einleitung

Transferpreise gibt es nicht erst seit der Einführung der GAufzV in der Bundesrepublik Deutschland zum 27. Oktober 2003.[1] Aber die steuerrechtliche Brisanz ist zu diesem Termin auf Grund einer Anpassung des § 90 AO noch einmal deutlich verschärft worden.[2] So ist es seit dem 1.1.2004 in Deutschland notwendig, den Steuerbehörden bei Bedarf eine vollständige schlüssige Dokumentation aller konzernweit gebildeten Transferpreise zu überlassen. Bei Nichterfüllung tritt ab sofort eine Beweislastumkehr in Kraft, die es den Unternehmen gebietet, eine Erfüllung der transferpreisrelevanten Gesetzgebung ihrerseits zu beweisen.[3] Gerade, aber nicht nur alleine, auf Grund solcher Dokumentationsvorschriften, die in immer mehr Ländern die Bildung von Transferpreisen reglementieren, stellt sich heutzutage die Frage nach den Zielen, die Transferpreise im Unternehmen erfüllen sollen und überhaupt erfüllen können.

1.1. Problemstellung

Bei einer Vielzahl von internen und externen Funktionen, die Transferpreise erfüllen können, muss ein Unternehmen die Ziele, die es mit seinem Transferpreissystem erfüllen will, aus der Zielkaskade des Unternehmens herausbilden.[4] So kann es zum Beispiel das Ziel eines Transferpreissystems sein, durch die Beeinflussung der Gewinnsituation verschiedener Konzernteile und entsprechende Incentivierung eine Motivationssteuerung von Führungskräften, und damit eine Steuerungswirkung Richtung Unternehmensziel zu bewirken. Auf der anderen Seite kann natürlich das Unternehmensziel Gewinnmaximierung auch auf das Transferpreissystem heruntergebrochen werden und insofern eine weltweite Steuerminimierung im Vordergrund stehen.[5] Ergänzt um die Erfüllung aller betroffenen nationalen und internationalen Steuervorschriften ist klar ersichtlich, dass ein einziger Transferpreis nicht alle diese Ziele gleichzeitig erfüllen kann.

1.2. Ziel der Arbeit

Diese Arbeit soll neben steuerrechtlich relevanten Berechnungsarten von Transferpreisen deren grundsätzliche Funktionen und Ziele darstellen, und als Schwerpunkt daraus entstehende Zielkonflikte aufzeigen.

1.3. Vorgehensweise

Grundlage dieser Arbeit sind im Wesentlichen allgemeine Werke über Transferpreise, insbesondere Literatur mit dem Schwerpunkt der Zielfunktion Steuerung durch Transferpreise als auch der Zielfunktion Beeinflussung der Unternehmensbesteuerung durch Transferpreise. Weiterhin wurden aktuelle Beiträge in Zeitschriften sowie sonstigen Medien berücksichtigt um die Aktualität der Darstellung zu gewährleisten.

2. Transferpreise

2.1. Definition Transferpreis / Verrechnungspreis

Unter einem Verrechnungspreis versteht man nach Vögele „allgemein die Bewertung von Leistungsbeziehungen zwischen wirtschaftlichen Leistungseinheiten.“[6] Spezieller werden „in der Betriebswirtschaftslehre (...) mit Verrechnungspreisen Wertansätze bezeichnet, zu denen Leistungen zwischen (...) Gliedbetrieben einer Unternehmungsgruppe ausgetauscht werden.“[7] Hervorzuheben ist in dieser Definition der Begriff Leistungsbeziehungen, der nicht nur Produkte, sondern auch Dienstleistungen und sonstige Leistungen zwischen verbundenen Unternehmen umfasst. Als Synonym des Begriffs Verrechnungspreis ist hier auch der Begriff Transferpreis zu nennen, der dem englischen „transfer price“ entliehen ist. Die Definition nach Eden „the price of any (...) transaction involving goods, intangibles, or services between wholly or partly owned affiliates (...) of a multinational enterprise is called a transfer price“[8] lässt hier aber auf eine ähnliche Begriffsabgrenzung deuten. Weiterhin zu betonen ist der Definitionsteil „between (...) affiliates“, der den Begriff Transferpreis auf Preise zwischen rechtlich, aber nicht wirtschaftlich eigenständigen Unternehmen innerhalb eines Konzernverbundes einschränkt. Ausdrücklich kein Transferpreis ist demzufolge ein Preis für Leistungen, die zwischen verschiedenen Unternehmenseinheiten, die sich in einer rechtlichen Struktur wiederfinden, verrechnet werden. Im folgenden wird hier der Begriff Transferpreis in der engen Auslegung verwendet.

2.2. Historische Entwicklung von Transferpreisen

Bereits Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts beschäftigten sich die ersten Ökonomen, so zum Beispiel Schmalenbach, mit dem Thema Transferpreise.[9] In den Anfängen beschränkten sich Transferpreise als rein kostentheoretische Instrumente vor allem auf die innerbetriebliche Verrechnung von Sekundärkosten auf Kostenträger.[10] Diese eingeschränkte Anwendung von Transferpreisen führte zu einem rein mathematischen Lösungs- und Optimierungsansatz. In den 60er Jahren führten zunehmende Globalisierung und größere Konzernstrukturen zu immer mehr organisatorischen und verhaltensorientierten Aspekten bei der Bildung von Transferpreisen. Anhaltend größere Bedeutung erlangen Transferpreise in den letzten Jahren durch eine starke Zunahme von internationalen Transaktionen und Unternehmenszusammenschlüssen auf der einen, und immer stärkerer Reglementierung der Berechnung von Transferpreisen durch internationale und nationale Vorschriften auf der anderen Seite.[11]

2.3. (Steuerlich relevante) Berechnung von Transferpreisen

2.3.1. Grundsätzliche Berechnungsarten von Transferpreisen

Grundsätzlich können Transferpreise zum einen durch Aushandeln und zum anderen durch eine Festlegung gebildet werden. Eine Festlegung kann weiter in eine kostenorientierte (cost center) und in eine gewinnorientierte (profit center) Betrachtungsweise aufgeteilt werden. Bei letzterer kann sodann zwischen marktpreisorientierten, und Kostenaufschlagsmethoden unterschieden werden.[12] Im folgendem sollen nur die steuerrechtlich relevanten Berechnungsarten, die in die OECD-Richtlinie 1995/96 aufgenommen worden sind, betrachtet werden, da eine Übereinstimmung des Transferpreissystems mit den Steuergesetzgebungen zumindest in einem Ein-Kreis-System immer gewährleistet werden sollte. Im deutschen Steuerrecht sind eingeschränkt nur die erstgenannten Berechnungsmethoden Preisvergleich-, Wiederverkaufspreis- und Kostenaufschlagsmethode anerkannt.

2.3.2. Grundsatz des Fremdvergleichs

Grundsatz aller Transferpreisberechnungsmethoden ist nach der OECD-Richtlinie 1995/96 der sogenannte Fremdvergleich – arm’s length principle. Der Grundsatz besagt, dass Transferpreise zwischen konzerneigenen Unternehmen so zu gestalten sind, wie Preise, die auch zwischen zwei unabhängigen Unternehmen zustande gekommen wären.[13] Hintergrund für die Einführung dieser supranationalen Transferpreisrichtlinie der OECD war eine gewünschte Harmonisierung nationaler Steuerrichtlinien. Es ist leicht verständlich, dass kein betroffenes Land bei der Besteuerung eines Konzerns gerne leer ausgehen will und daher prinzipiell immer den ihm genehmeren Transferpreis als richtig ansehen wird. Wenn dies in zwei Ländern zu unterschiedlich akzeptierten Transferpreisen führt, laufen Unternehmen somit Gefahr der Doppelbesteuerung von Gewinnen, die unbedingt vermieden werden sollte. Nach der Einführung der OECD-Richtlinie wurden aber die meisten nationalen Steuervorschriften, wie die deutsche Abgabenordung, an den Fremdvergleichsgrundsatz angelehnt und damit eine weltweit harmonisierte Basis geschaffen.[14] Zu ergänzen ist hier noch, dass die Berechnungsmethoden nie einen einzigen richtigen Transferpreis ermitteln können; es gibt immer eine zulässige Bandbreite. Im folgenden sollen die wichtigsten anerkannten Berechnungsmethoden für Transferpreise kurz erläutert werden.

2.3.3. Preisvergleichsmethode [CUPM]

Die Reinstform des Fremdvergleichsgrundsatzes findet man mit Sicherheit in der Preisvergleichsmethode oder comparable uncontrolled price method wieder. Hier wird als Basis des Transferpreises ein vergleichbarer Preis der gleichen Leistung zwischen dem eigenen und einem fremden Unternehmen genutzt. Weiterhin ist auch ein Preisvergleich der gleichen Leistungen zwischen zwei fremden Unternehmen möglich um der CUPM gerecht zu werden.[15] Da ein vergleichbarer unabhängiger Preis nach der CUPM nicht immer vorhanden ist, werden auch eine Reihe von Alternativen in der OECD-Richtlinie aufgeführt.

2.3.4. Wiederverkaufspreismethode [RPM]

Die Wiederverkaufspreismethode oder resale price method wird meist für die Beurteilung von Geschäften mit reinen Distributionsfunktionen verwendet. So wird ausgehend von einer Breite von Distributoren, die Durchschnittsmarge gefunden, die dann als Basis für die Bestimmung des Transferpreises angesetzt wird. So wird davon ausgegangen, dass Distributoren für gleiche Funktionen gleiche Margen veranschlagen. Die Vergleichbarkeit der Funktionsausübung wird also höher gewertet als die Vergleichbarkeit der Produkte.[16]

2.3.5. Kostenaufschlagsmethode [CPLM]

Eher für die Beurteilung von Transaktionen von Halbfertigprodukten zwischen der Produktionstochter und den Zentralfunktionen eines Konzerns sowie bei Dienstleistungen anzusetzen ist die Kostenaufschlagsmethode oder cost plus method. Hier wird zusätzlich zu den anzusetzenden Herstellkosten ein angemessener Gewinnaufschlag veranschlagt, der sich im Wesentlichen aus dem Risiko, das die Produktionsgesellschaft trägt, begründet und natürlich marktüblich sein muss[17]. Als Kostenbasis werden laut OECD-Richtlinie sowohl die gesamten direkten als auch die indirekten Herstellkosten verwendet. Eine genaue Angabe nach der Herkunft der Kostendaten sowie eine Art der Kostenrechnung ist aber in der OECD-Richtlinie nicht angegeben.[18]

2.3.6. Profitsplit-Methode [PSM]

Nach dieser Methode, die nach Auffassung der OECD nachrangig zu benutzen ist, werden die kombinierten Gewinne der beiden Unternehmensteile so aufgeteilt, wie es zwischen zwei unabhängigen Unternehmen passiert wäre. Auch hier spielt die Risikobetrachtung eine entscheidene Rolle, da auch im Marktvergleich einem Unternehmen, das ein geringeres Marktrisiko trägt, z.B. durch feste Abnahmeverträge, in der Regel ein geringerer Gewinnanteil zugeteilt wird.[19]

[...]


[1] Vgl. GaufzV, (2003)

[2] Vgl. § 90 AO, (1976)

[3] Vgl. Brügger, U., Streibel, M. (2003), S.598 ff.

[4] Vgl. Weber, M., Stoffels, M., Kleindienst, I. (2004), S. 27 f.

[5] Vgl. Tang, R.Y.W. ( 2002), S. 45 f.

[6] Vögele, A. (1997), S.23.

[7] Vögele, A. (1997), S.446.

[8] Vgl. Eden, L. (1998), S. 4.

[9] Vgl. Vögele, A. (1997), S. 445.

[10] Vgl. Weber, M., Stoffels, M., Kleindienst, I. (2004), S. 9.

[11] Vgl. Vögele, A. (1997), S. 446.

[12] Vgl. Horvath, P. (2003), S. 595 f.

[13] Vgl. Vögele, A. (1997), S. 141ff.

[14] Vgl. Neighbour, J. (2002), o.S.

[15] Vgl. Vögele, A. (1997), S. 149 ff.

[16] Vgl. Eden, L. (1998), S. 40 f.

[17] Vgl. Vögele, A., Borck, R. (2001), S. 283 ff.

[18] Vgl. Vögele, A. (1997), S. 152 ff.

[19] Vgl. Scholz, C. (2001), S. 250 ff.

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Transferpreise im Spannungsfeld zwischen Steuerung und Besteuerung
Hochschule
FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule
Veranstaltung
Controlling
Note
1,3
Autor
Jahr
2005
Seiten
24
Katalognummer
V46570
ISBN (eBook)
9783638437325
Dateigröße
515 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Klare Darstellung des Themas Transferpreise und die Auswirkungen auf Unternehmenssteuerung und Besteuerung auf 17 Seiten.
Schlagworte
Transferpreise, Spannungsfeld, Steuerung, Besteuerung, Controlling
Arbeit zitieren
Matthias Arnold (Autor:in), 2005, Transferpreise im Spannungsfeld zwischen Steuerung und Besteuerung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/46570

Kommentare

  • Gast am 22.8.2013

    Wenn man sich vor dem Kauf des eBooks noch einen kurzen Überblick über das Thema verschaffen möchte, kann ich diese Seite empfehlen: https://www.globaltransferpricing.com/de/transferpreise.html

    Zudem wird im September auch ein Seminar zur Vertiefung des Wissens angeboten, da habe ich leider den Link gerade nicht parat.

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Titel: Transferpreise im Spannungsfeld zwischen Steuerung und Besteuerung



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