Propaganda Audiovisuell - Nationalsozialistische Propaganda in Film- und Wochenschau


Hausarbeit (Hauptseminar), 2005

25 Seiten, Note: 2


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Der Stand der Forschung und aktuelle Tendenzen

3. Quellenlage und Kritik

4. Organisation des Filmwesens im Dritten Reich

5. Das Kino
5.1. Das Kino in Zahlen
5.2. Kino als Ort der Unterhaltung und Massenbeeinflussung
5.3. Goebbels und der Film
5.4. Die thematische Ausrichtung des Films
5.4.1. Die Weimarer Republik
5.4.2. Führerprinzip
5.4.3. Militarismus im Film
5.4.4. Euthanasie
5.4.5. Antisemitismus
5.4.6. Feindbilder im Film
5.4.7. Der unpolitische Film

6. Dokumentar- und Kulturfilm

7. Die Wochenschau
7.1. Grundlagen
7.2. Ästhetische und technische Prinzipien der Wochenschau

8. Zusammenfassung

9. Literatur
9.1. Darstellungen
9.2. Aufsätze
9.3. Internet

»Ich wünsche nicht etwa eine Kunst, die ihren nationalsozialistischen Charakter lediglich durch Zurschaustellung nationalsozialistischer Embleme und Symbole beweist [...] es ist im allgemeinen ein wesentliches Charakteristikum der Wirksamkeit, dass sie niemals als gewollt in Erscheinung tritt. In dem Augenblick, da eine Propaganda bewusst wird, ist sie unwirksam.«[1]

1. Einleitung

Dieses Zitat stammt aus der Goebbels Rede vom 5. März 1937, die er anläßlich der ersten Jahrestagung der Reichsfilmkammer in der Krolloper Berlin vor Filmschaffenden hielt. In den Tagebüchern des Propagandaministers und auch bei seiner Arbeit im Filmbereich, mit Mitarbeitern des NS – Propagandaapparates und v.a. in Kontroversen mit anderen NS – Führungspersonen wird diese Grundhaltung Goebbels immer wieder zu Tage treten. Felix Möller liefert mit seinem Buch »Der Filmminister« eine umfassende Übersicht zur Arbeit Goebbels auf dem Gebiet des Films und der Wochenschau. Tagebucheintragungen, die bisher noch nicht veröffentlicht, bzw. entziffert wurden ermöglichen auch die Aufklärung über die Funktion bestimmter Regisseure und Führungspersonen im NS-Filmsystem. Grundlage der folgenden Arbeit ist das Werk Möllers, zusätzlich wurde die Arbeit Wolf Donners »Propaganda und Film im Dritten Reich«, sowie Hans Barkhausens Gesamtdarstellung »Filmpropaganda für Deutschland«. Historische Quellen, wie beispielweise Protokolle oder Reden sind bei Gerd Albrecht in »Nationalsozialistische Filmpolitik« abgedruckt.

Wolf Donner hat es sehr schön formuliert: Goebbels war »die Spitze eines gigantischen, in der Geschichte einmaligen Kontroll- und Manipulations-Apparates.« (Donner 1995: 14)

»Propaganda – Audivisuell, Der Film und die Wochenschau im Nationalsozialismus«, unter diesem Thema ist die folgende Arbeit zu lesen. Unter Annahme, dass der größte Teil der zwischen 1933 und 1945 produzierten Filme reine Propaganda gewesen sind, habe ich mich dem Thema gewidmet. Die ursprüngliche Bedeutung des Begriffes »weiterverbreiten« aus dem Lateinischen »Congregatio de propaganda fide« (Gesellschaft zur Verbreitung des Glaubens) soll hier nicht die Rede sein. Wenn von Propaganda zur Zeit des Nationalsozialismus gesprochen wird, meine ich die Form persuasiver (überzeugender) Kommunikation, die bewusst mit ideologischen Elementen, dem Aufbau von Feindbilder, der bewussten Täuschung und Manipulation arbeitet.

Zuerst werde ich auf den historischen Forschungsstand im Bereich Film und Wochenschau eingehen. Anschließend wird der Propagandaapparat näher betrachtet, bevor ich auf die Ergebnisse dieses Machtapparates zu sprechen komme. Diese Arbeit soll nicht dazu dienen, die einzelnen Filme, deren Titel und Inhalte vorzustellen, sondern einen Überblick über das Thema und die Richtlinien der Produktion geben.

2. Der Stand der Forschung und aktuelle Tendenzen

Als eines der Standardwerke im Bereich der Filmpolitik der Nationalsozialisten kann Gerd Albrechts 1969 erstellte soziologische Auswertung der Goebbels Tagebücher 1942/43 angesehen werden. (Albrecht 1969). In dieser Untersuchung geht er der Frage nach, »welche Entscheidungen im Bereich des Films, in Goebbels ihren Urheber haben und welchen [...} sich Goebbels besonders gewidmet hat«. (Albrecht, 1969: 56f.) Albrecht konstatiert »fehlende grundsätzliche Richtlinien und ein hohes Maß an ad-hoc-Entscheidungen.« (Albrecht 1969: 56f)

Weitere Standardwerke und Gesamtdarstellungen sind: Erwin Leisers »Deutschland Erwache«, es geht um den Zusammenhang zwischen Außen-, Kriegs- und Filmpolitik des NS-Regimes. Wichtige Informationen liefert die Materialsammlung Boguslaw Drewniaks zum deutschen Film von 1938 – 1945. (Drewniak 1987) Wirtschafts- und strukturgeschichtlichen Themen widmeten sich Wolfgang Beckers 1973 und Jürgen Spiker 1975. Hintergründe zur NS – Filmzensur erarbeiteten Klaus-Jürgen Maiwald (Maiwald 1983) sowie Kraft Wetzel und Peter Hagemann. (Wetzel/ Hagemann, 1978) Zu einer der bedeutendsten Arbeiten über den Ufa-Filmkonzern gehört die Schilderung Klaus Kreimeiers. (Kreimeier 1992) Größtenteils behandeln Untersuchungen im Bereich des NS-Films, den Propagandafilm, v.a. antisemitische Produktionen und Filme zur Propagierung der »Euthanasie«. Eine Grundlage und Analyse zu »staatspolitisch wertvoll« prädikatisierten Filmen stammt von dem Filmtheoretiker Klaus Kanzog. (Kanzog 1994) Einer der letzten Überblicke samt neuer Interpretationen bekannter Propagandafilme fasst der 1994 verstorbenen Wolf Donner in seinem Buch zusammen. (Donner 1995)

Die von Karsten Witte 1995 veröffentlichte Aufsatzsammlung betrachtet die Diskussion um den angeblich »unpolitischen« Unterhaltungsfilm im »Dritten Reich«. (Witte 1995) Hierbei steht die zentrale These der »ästhetischen Opposition« einiger Regisseure im Mittelpunkt. (Witte 1995: 240, 259) Die aktuellste Darstellung zum Film im Dritten Reich erschien 1998 mit dem Titel »Der Propagandaminister«. Möller befasst sich mit dem Einfluss Goebbels auf die Produktionen von Film und Wochenschau. (Möller 1998)

Im 60. Jahr nach der Befreiung vom Faschismus und dem Ende des 2. Weltkrieges erlebt der Bereich Nationalsozialismus einen erneuten Aufschwung. Ob es sich um Bernd Eichingers Verfilmung »Der Untergang« oder Lutz Hachmeister und Michael Klofts »Das Goebbels« Experiment handelt, stehen jetzt die Führungspersonen des Dritten Reiches im Interesse der Autoren und Filmschaffenden. Der Spiegel schreibt in seiner Ausgabe vom 14.02.2005 zu »Das Goebbels Experiment«: »Darin wird Goebbels als ungemein effizienter PR –Techniker gezeigt. ‚Joseph Goebbels’, so Hachmeister, steht für eine spezifische Modernität im Nationalsozialismus.«[2] Der Film beweist, wie hochaktuell das Thema »Propaganda« im Dritten Reich ist. Und auch die derzeitige Wechselausstellung im Zeitgeschichtlichen Forum in Leipzig »Bilder und Macht« hat im ersten Teil das Thema der »Darstellung nationalsozialistischer Herrschaft« aufgegriffen. Im Frühjahr wird in dem Dreiteiler » Speer und Er« die Person des Hitler Architekten und späteren Rüstungsminister im Fernsehen zu sehen sein.

3. Quellenlage und Kritik

Zur Erforschung des Themas gibt es eine Vielzahl von Quellen, angefangen bei Protokollen, Reden, Berichten des Sicherheitsdienstes, Zeitungsartikeln, Filmbesprechungen bis hin zu den Filmwerken selbst. Eine wichtige Ausgangsquelle für die Erforschung des Themas sind aber die Tagebücher Joseph Goebbels.

Die authentisch und fast lückenlos überlieferten Aufzeichnungen gelten als eines der wichtigsten Dokumente der NS-Herrschaft. Auch im Bereich der Filmpolitik liefern die Tagebücher wichtige Erkenntnisse. Doch die Nutzung von Tagebücher als historische Quelle birgt viele quellenkritische Probleme, so ist zu beachten, dass sie kein Zugang zu geheimsten Gedanken Hitlers oder Goebbels sind. Die Aufzeichnungen wurden bewußt und kalkuliert als »Inszenierung für die Nachwelt« (Bernd Sösemann) niedergeschrieben. (Möller 1998: 17)

Ein erhebliches Maß an Quellenkritik ist erforderlich, um Goebbels »Motive zu ergründen und echte Informationen von Schönfärberei zu trennen« und es muß »jederzeit klar werden, was er verschweigt, unterschlägt, manipuliert.« (Möller 1998: 17)

Möller beschreibt hat auf rund 450 den Einfluss Goebbels auf den Film und stellt diesen in den filmhistorischen Kontext.

4. Organisation des Filmwesens im Dritten Reich

Wie alle anderen Kultur- und Kunstbereiche wurde auch der Film nach und nach gleichgeschaltet und einem staatlich gelenkten System unterworfen.

Bereits 1916 wurde von Dr. Alfred Hugenberg und Ludwig Klitzsch[3] die »Deutsche Lichtspielgesellschaft« (DLG) gegründet. Hugenberg[4] kann als wichtiger Vordenker Goebbels angesehen werden, denn er verband mit der DLG die Idee eines nationalen Einheitskonzerns im Bündnis mit Filmindustrie, Staat und Militär. (vgl. Donner 1995: 55)

Durch die Weltwirtschaftskrise in den 20er Jahren gab es von den ursprünglich zehn größeren Produktionsfirmen 1933 nur noch drei. Dazu zählen die UFA, die Terra und die Tobis. (vgl. Möller 1998: 82) Grund für die Krise waren der Boykott deutscher Filme im Ausland, erhöhte Produktionskosten (hohe Gagen, hohe Kosten bei Tonfilmproduktion) und die zunehmende Bürokratisierung der Filmproduktion. Die Verstaatlichung des Films begann zunächst im wirtschaftlichen Bereich. Mit Gründung der Filmkreditbank am 1. Juni 1933 wurde der Filmwirtschaft die Möglichkeit zinsgünstiger staatlicher Kredite eingeräumt.

Die Krise wurde also genutzt, um die Filmindustrie ökonomisch dem NS-System zu unterwerfen. Mit der Gründung der Tarnfirma »Kautio Treuhand GmbH« unter Führung Max Winklers[5] wurden nach und nach von der Wirtschaftskrise in Mitleidenschaft gezogene und Firmen[6] aufgekauft. 1934 wurden 40 Prozent und 1935 sogar 70 Prozent aller Spielfilme durch die staatliche Hand finanziert. (vgl. Donner 1995: 60) Produktionen, die zu 2/3 aus staatlichen Geldern finanziert werden sollten, mussten ihre Projekte bei den zuständigen Behörden auf Inhalte prüfen lassen. Zwar war die Filmkreditbank ursprünglich für die Unterstützung kleinerer Firmen gedacht, letztendlich profitierten aber die Großkonzerne. (vgl. Möller 1998: 83)

Firmen, die sich gegen die wirtschaftlichen Aufkäufe wehrten wurden öffentlich unter Druck gesetzt. Als sich der Mehrheitseigner der Ufa Alfred Hugenberg gegen den staatlichen Eingriff weigerte, reagierte Goebbels mit Anweisungen an die Presse, Filme der UFA negativ zu besprechen. (vgl. Möller 1998: 88) Somit gelang am 20. März 1937 die Übernahme der UFA. Die Filmkreditbank existierte bis zum 26.06.1937.

Die Verstaatlichung der Filmindustrie wurde bis 1941 vor der Öffentlichkeit geheimgehalten. 1942 wurde auf Weisung des Propagandaministeriums die Filmkonzerne in einem Großkonzern monopolisiert. Fortan vereinte die » Ufa-Film GmbH«[7] in einer Holdinggesellschaft sieben Filmproduktionsfirmen. Die Ufa kontrollierte weite Bereiche der Filmwirtschaft: Filmvertrieb, Filmpresse, Herstellung von Wochenschauen, Kultur-, Industrie- und Werbefilm. (vgl. Longrich 1992: 303f.)

Parallel zur wirtschaftlichen Verstaatlichung erfolgte die inhaltlich Gleichschaltung des Filmwesens. Nach der Gründung des »Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda« am 13.März 1933 wurde am 14. Juli 1933 die Reichsfilmkammer (RFK) gegründet.

Wie auch der Bereich Presse und Rundfunk wurden 1933 alle, im Filmbereich tätigen in der »Reichsfilmkammer« (RFK) zusammengefasst. Möller beschreibt die RFK wie folgt, sie »sollte unter Umsetzung ständestaatlicher NS-Ideologie eine Organisation für sämtliche Beschäftigte der Filmbranche sein – gleich ob Unternehmer oder Angestellte – und im Gegensatz zur Führungsfunktion des Ministeriums als Verwaltungsapparat dienen.« (Möller 1998: 106) Nach Willi A. Boelcke war die RFK das Instrument, um das deutsche Filmwesen »zentral zu dirigieren und es den politischen Absichten der Führung zu assimilieren« (Boelke 1966: 168) In einer offiziellen Broschüre des Propagandaministeriums hieß es, die Filmabteilungen habe die Aufgabe, »das deutsche Filmschaffen in wirtschaftlicher, technischer und künstlerischer Hinsicht zu lenken, zu überwachen und auszurichten.« (Müller 1940: 23)

Für die Zensur und die Kontrolle der Produktionen war die Reichsfilmdramaturgie zuständig.

Die Reichsfilmdramaturgie war eines der Hauptreferate der Filmabteilung im Ministerium Goebbels. Hier erfolgte sowohl Vorzensur, als auch die Nachzensur der Spielfilmvorschläge (§2 Lichtspielgesetz 19.02.1934) Vorzensur bedeutete, dass es Eingriffe vor der eigentlichen Produktion geben konnte. Ein weiterer Schritt der Kontrollprozedur wurde 1942 mit der Reichsfilmintendanz geschaffen. Alles musste vom Reichsfilmdramaturgen gebilligt werden: zwei- dreiseitige Inhaltsangabe, Treatment, Drehbuch und Besetzungslisten.[8] Der Reichsfilmdramaturg hatte Vorschläge in Form von Ministervorlagen auszuarbeiten, besaß aber keinerlei Entscheidungsbefugnis über Herstellung eines Stoffes. (vgl. Möller 1998: 111) Um mehr Kontrolle und Einfluss direkt in den Produktionsfirmen zu haben, wurden Kunstausschüsse gebildet. Dieses Projekt scheiterte aber, da viele der in den Ausschuss sitzenden Künstler nur auf eigene Vorteile bedacht waren. (vgl. Möller 1998: 117)

Für Filmschaffende und Mitarbeiter der Produktionsfirmen war die Mitgliedschaft in der RFK zwingende Vorraussetzung für die Ausübung ihres Berufes. Ein Ausschluss bedeutete Berufsverbot. Eine Verordnung des Propagandaministeriums vom 28. Juni 1933 schrieb »jedem beim Film Mitarbeitenden die deutschen Staatsangehörigkeit und die ‚arische’ Abstammung vor«[9] (vgl. Donner 1995: S. 61) Bereits 1935/36 war die »Arisierung« der deutschen Filmindustrie abgeschlossen, rund 2000 Filmschaffende, darunter Regisseure, Drehbuchautoren, Schauspieler, Kameraleute, Techniker und Cutter flohen aus Deutschland. Zunächst flüchteten viele ins europäische Ausland, später mit Kriegsbeginn wurde die USA ein wichtiger Zufluchtsort. Es gelang vielen Künstlern sich im Exil eine neue künstlerische Existenz aufzubauen. Nach dem Krieg kamen aber nur wenige nach Deutschland zurück. (vlg. Bernd Kleinhans, www.shoa.de)

Grundlage für Filmproduktion und das Eingreifen des NS-Regimes in den Film war das Reichslichtspielgesetz von 1920. Dieses wurde am 16. Februar 1934 fortgeschrieben, »wobei das Verfahren gestrafft und die schon umfangreiche Liste der Verbotsgründe um die befürchtete ‚Verletzung des nationalsozialistischen, sittlichen und künstlerischen Empfindens’ verlängert wurden.« (Longrich 1992: 306)

1935 verschaffte sich Goebbels in §23a rechtsförmlich einen alleinigen und totalen Anspruch bei der Filmzulassung und wurde zum Oberzensor des Films: »Unabhängig von dem Verfahren vor der Filmprüfstelle und der Filmoberprüfstelle kann der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda [...] das Verbot eines Films aussprechen, wenn er es aus dringenden Gründen des öffentlichen Wohls für erforderlich halt.«[10]

Aus Goebbels Tagebucheintragungen[11] kann man entnehmen, dass der Minister nicht nur Verbote erteilen konnte, sondern auch selbst in die Filmproduktion eingegriffen hat. (Möller 1998: 100f.)

»Goebbels entwirft komplette Besetzungen, stellt ‚Geheimlisten’ fördernswerter Darsteller auf (9./10./ 23.6.1937), erteilt Regisseuren Drehverbote (25.9.1937 für Richard Schneider-Edenkoben, 16.11.1937 für Hans H. Zerlett), erlässt Richtlinien für Gagenerhöhungen (30.11.1937, 2.7.1938, 7.2.1940) und für das ‚Engagement von Filmkomparsen’ (5.11.1938), befreit Filmfachleute vom Kriegsdienst (5.11.1940) und heuert persönlich ausländische Schauspieler an (‚Wir müssen auch unsere Typen erweitern, weil wir nach dem Kriege ja auch viel mehr Völker mit Filmen versorgen müssen’, 13.6.1941).« (Möller 1998: 102)

Goebbels entschied über Starttermine, Preise und Prädikate und in Besetzungsfragen gelang es ihm, die Kompetenzen der Produzenten und Regisseure weitgehend außer Kraft zu setzen. (vgl. Möller 1998: 102-105)

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass 1942 die Verstaatlichung der gesamten Filmwirtschaft abgeschlossen war. Genau, wie alle anderen kulturellen Bereiche wurde auch das Filmwesen in einem staatlichen Lenkungs- und Kontrollsystem eingegliedert und durch das Reichslichtspielgesetz vom 16.Februar 1934 konnten Filme Verboten, in die Produktion eingegriffen und unliebsame Künstler und Filmmitarbeiter vom Beruf ausgeschlossen werden.

5. Das Kino

5.1. Das Kino in Zahlen

Das Kino erlebte in den Jahres des NS – Regimes eine Blütezeit. Es war im Zeitraum 1933 – 1944 ein riesiger Erfolg. Dieser Erfolg lässt sich bereits an den Besuchszahlen ablesen. Tabelle_1 zeigt die Zuschauerzahlen von 1933 – 1944. (vgl. Donner 1995: 64)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Zuschauerzahlen erreichten bis 1944 einen stetigen Anstieg. Besuchten im Jahr 1933 rund 245 Millionen Menschen die Kinos, waren es 1939 bereits 824 Millionen und 1944 bereits 1,2 Mrd. Kinobesucher.

Ca. 14 Kinobesuche/ Jahr und Einwohner hat David Welch errechnet. (vgl. Welch, 1986, S. 35)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Auch die Zahl der Kinos nahm stetig zu: 1938 gab es 5446 Kinos und 1939 waren es bereits 8095 Lichtspieltheater im deutschen Reich. Das Regime unternahm große Anstrengungen, um Filmbesuche zu fördern. Unter anderem gab es Aktionen, wie z.B. »Der Film kommt aufs Dorf«, dafür standen rund 600 Lastwagen mit Filmvorführgeräten zur Verfügung. Von insgesamt 62.000 Schulen hatten 40.000 Schulen eigene Projektionseinrichtungen. In den Schulen wurde seit 1934 die monatlichen » staatliche Schulfilmveranstaltungen« eingeführt und für die HJ gab es seit 1934 die Jugendfilmstunden, so erreichte man bis zum 1944 etwa 43 Millionen Jugendliche. Diese Veranstaltungen waren genau geplant und ritualisiert mit geschlossenem Einmarsch und Gesang waren die Jugendfilmstunden darauf ausgerichtet, ein Gemeinschaftserlebnis zu verschaffen. (vgl. Longrich 1992: 304) Die NSDAP hatte 1936 insgesamt 32 Gaufilmstellen, 771 Kreisfilmstellen und 22.357 Ortsgruppenfilmstellen. Dadurch erreichte die Partei im Jahr 1938 ca. 45.000 Millionen Zuschauer. (vgl. Donner 1995: 64)

Ab 1939 kamen regelmäßig Truppenvorführungen an allen Fronten sowie Pflichtvorführungen propagandistisch wichtiger Filme in den besetzen Gebieten Europas hinzu. Eine Untersuchung der Kinoprogramme kann Aufschluss über die Funktions- und Verbreitungsweisen des deutschen Kinos in Deutschland geben. Das Kinoprogramm wurde zweimal pro Woche in der erscheinenden Kinoschau des »Völkischen Beobachters« angezeigt. In Berlin 1939 gab es insgesamt 17 Uraufführungstheater der Ufa und weitere 130 in allen Stadtbezirken. Das Problem ist aber, dass die Reichshauptstadt weder in der Zahl der Lichtspieltheater, noch im Rezeptionsverhalten des Publikums für das restliche Reich repräsentativ ist. In den kleinen Orten und Provinzen gab es, wenn überhaupt maximal ein Filmtheater. Gebiete im Reich ohne Kinos wurden durch die Gaufilmstellen der NSDAP durch »Tonfilmwagen« v.a. mit Propagandafilmen versorgt. 1939 hatten ca. 1/3 der Bevölkerung keinen Zugang zu stationäre Kinos.

[...]


[1] Goebbels-Rede auf der ersten Jahrestagung der Reichsfilmkammer am 5. März 1937 in der Krolloper Berlin, abgedr. bei Albrecht l969: 456.

[2] Der Spiegel, Nr. 7, 14.02.05: 60.

[3] Klitzsch wurde späterer Direktor der UFA

[4] Hugenberg wurde 1933 Hitlers erster Minister für Wirtschaft und Ernährung

[5] Winkler wurde von Goebbels zum Reichsbeauftragten für die deutsche Filmwirtschaft berufen

[6] Das waren 138 Einzelfirmen, von denen viele im NS – Filmapparat weiter existierten

[7] Breits am 18.12.1917 wurde der Filmkonzern UFA gegründet und vereinte den 20er Jahren hat die UFA 140 Tochtergesellschaften (vgl. Donner, 1995: 5)

[8] Durchführungsbestimmungen zum Leistungssteigerungserlass vom 28.2.1942, abgedr. bei Albrecht 1969: 529.

[9] Ausländer benötigten besondere Genehmigung.

[10] Zweites Gesetz zur Änderung des Lichtspielgesetzes vom 28.06.1935, abgedr. bei: Albrecht , 1969: 523.

[11] »Ich schalte mich jetzt sehr stark in alle Produktions- und Besetzungsfragen ein. Allmählich werde ich die Sache schon meistern.« (Eintrag vom 23.03.1937, abgedr. bei Möller 1998: 101)

Ende der Leseprobe aus 25 Seiten

Details

Titel
Propaganda Audiovisuell - Nationalsozialistische Propaganda in Film- und Wochenschau
Hochschule
Universität Leipzig  (Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft)
Veranstaltung
Hauptseminar Propaganda
Note
2
Autor
Jahr
2005
Seiten
25
Katalognummer
V46567
ISBN (eBook)
9783638437301
ISBN (Buch)
9783640673278
Dateigröße
571 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Propaganda, Audiovisuell, Nationalsozialistische, Propaganda, Film-, Wochenschau, Hauptseminar, Propaganda
Arbeit zitieren
Karin Aldinger (Autor:in), 2005, Propaganda Audiovisuell - Nationalsozialistische Propaganda in Film- und Wochenschau, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/46567

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