Leasing als Finanzierungsalternative


Hausarbeit, 2004

36 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Das Leasing

3. Abgrenzung Kauf – Kredit - Leasing

4. Kritische Betrachtung des Leasings versus Kreditkauf
4.1 Betriebswirtschaftliche Aspekte
4.2 Bilanzielle Aspekte

5. Spezialleasing oder Kreditkauf – Alternativenbewertung
5.1 Vergleichskalkulation zur Finanzierung des Kraftfahrzeuges
5.2 Ergebnisbetrachtung
5.2.1 Betriebswirtschaftliche Aspekte
5.2.2 Bilanzielle Aspekte

6. Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Internetverzeichnis

Anhang

Ehrenwörtliche Erklärung

1. Einleitung

Mit der Geburt der Idee, Anlagegüter zu mieten statt zu kaufen, wurde bereits 1952 in den USA die erste Leasinggesellschaft gegründet (United States Leasing Corporation, San Francisco).[1] Der amerikanische Unternehmer Henry Schoenfeld erwog, seinen Kollegen Maschinen und Transportfahrzeuge zum Gebrauch gegen ein monatliches Entgelt anzubieten. Er besaß die Maschinen nicht, sondern bot an, diese auf eigene Kosten anzuschaffen um sie anschließend den Kollegen zur Verfügung zu stellen. Der wirtschaftliche Erfolg lag in der Kalkulation der monatlichen Raten. Das von ihm eingesetzte Kapital sollte sich angemessen verzinsen und ihm einen Verdienst bringen. In der laufenden Entwicklung diente Leasing als absatzpolitisches Instrument und wurde von wenigen Herstellern angeboten. Erst durch die Gründung von Leasinggesellschaften, für die das Leasing der Unternehmensgegenstand an sich war, wurde den Herstellern die Vermietung und Finanzierung der Wirtschaftsgüter abgenommen.

Leasing hat in den letzten drei Jahrzehnten in Deutschland kontinuierlich an Bedeutung gewonnen. Das durch Leasing finanzierte Investitionsvolumen, ausgedrückt durch die Leasingquote[2], betrug im Jahre 1994 10,9%. Durch die zunehmende Bedeutung des Leasings lag das Investitionsvolumen bei schätzungsweise 46,4 Mrd. € und entsprach 2002 somit einer Leasingquote von 17,5%.[3] Im Bereich der Mobilien werden inzwischen mehr als ein Fünftel aller Investitionen durch Leasing finanziert. Besonders stark ist das Leasing im Kraftfahrzeugbereich vertreten, auf den rund die Hälfte aller Leasinginvestitionen entfallen. Inzwischen ist Leasing eine bevorzugte Form der Beschaffung von Fahrzeuginvestitionen in der deutschen Wirtschaft geworden. Dazu hat das Aufkommen des Flottenmanagements beige-tragen, bei dem die Leasinggesellschaften neben der Finanzierungsfunktion auch das gesamte Fuhrparkmanagement mit allen damit verbundenen technischen Dienstleistungen und Risiken anbieten.

Aus diesem Grund soll das Leasing bezogen auf einen Mobilienkauf in Form eines Geschäftswagens in einer Kapitalgesellschaft mit der Alternative des kreditfinanzierten Kaufs verglichen als auch die Vor- und Nachteile beider Finanzierungsmethoden erörtert werden. Ziel dieser Abhandlung ist die kritische Betrachtung und Bewertung der Vorteile des Leasings als Finanzierungsalternative, bedient durch eine vergleichende Kalkulation beider Fremdfinanzierungsmöglichkeiten.

2. Das Leasing

Der Begriff Leasing kommt ursprünglich aus dem Englischen (to lease) und bedeutet „mieten“ oder „pachten“. Es ist dennoch nicht mit einem einfachen Mietgeschäft gleichzusetzen. Bei dem Mietvorgang wird ein Objekt dem Mieter zur Verfügung gestellt. Der Vermieter bestimmt das zu vermietende Objekt. Er trifft alle Investitionsentscheidungen und trägt die Kosten für Reparaturen, Instandhaltung und Wartung.

Im Gegensatz dazu ist der Leasingvorgang charakterisiert durch die Entscheidung des Leasingnehmers, der bestimmt, welches Wirtschaftsgut er mieten möchte. Der Leasingnehmer ist Vertragspartner des Leasinggebers. Dieser kann sein eigenes Produkt vertreiben und trägt gleichzeitig eine gewisse Verantwortung für dieses. Im Gegensatz zu der herstellerabhängigen Form des Leasinggeschäftes ist es auch möglich, unabhängig vom Hersteller ein Leasingobjekt zu erwerben. Diese Leasinggeschäfte werden dann von Leasinggesellschaften wie Bank- und Kreditinstituten geschlossen.[4] Unabhängig von der Leasingart schaltet der Leasingnehmer immer den Leasinggeber ein, der ihm das Objekt zur Verfügung stellt.

Der Leasingvertrag ist geprägt durch modernes Vertragsrecht. Ein verallgemeinerndes Leasinggesetzbuch als Zusammenfassung aller relevanten Regelungen gibt es bis heute nicht.[5] Mit der weit reichenden Schuldrechtsreform zum 01. Januar 2002 gelten für Leasing im wesentlichen die Regeln des Mietrechts. Als atypischer Mietvertrag gibt es keine weitere gesetzliche Definition von Leasing.[6] Die Vertragsparteien schließen den schriftlichen Ver-trag, in dem der Gebrauch am ausgewählten Objekt über eine bestimmte Nutzungsdauer gegen ein monatliches Entgelt vereinbart wird. Der Leasingnehmer wird verpflichtet, für alle entstehenden Kosten, wie Wartung, Reparaturen oder Versicherung aufzukommen.[7]

Leasingverträge mit Anschaffungscharakter, die für eine bestimmte Vertragszeit abgeschlossen werden, sind dem Finance Leasing zuzuordnen.[8] Um der Voraussetzung einer bestimmten Laufzeit gerecht zu werden, ist die Festlegung eines Endzeitpunktes ausreichend. Diese Zeit wird auch durch eine optionale Verlängerungsklausel im Vertrag nicht beeinträchtigt. Während der festgelegten Grundmietzeit darf eine Vertragsauflösung mit Hilfe einer ordentli­chen Kündigung nicht möglich sein. Bei vertragswidrigem Verhalten des Leasingnehmers wie beispielsweise jegliche Veränderung des Verwendungszweckes, wird dem Leasinggeber ein außergewöhnliches Kündigungsrecht eingeräumt.

Innerhalb des Finance Leasings sind Voll- und Teilamortisationsverträge zu unterscheiden. Einerseits hat der Leasinggeber die Möglichkeit, die Anschaffungskosten für das Leasingobjekt während der Vertragslaufzeit vollständig durch die Zahlungen des Leasingnehmers amortisieren zu lassen. Andererseits werden in Teilamortisationsverträgen die Anschaffungskosten für das geleaste Wirtschaftsgut in der Laufzeit nicht in vollem Umfang abgegolten. Es verbleibt demnach ein Restwert. Diese Teilamortisationsverträge erfreuen sich im Bereich des Spezialleasings großer Beliebtheit. Spezialleasingverträge, wie z. B. das Kraftfahrzeugleasing, haben sich mit der Häufigkeit von Leasinggeschäften mit bestimmten Wirtschaftsgüter herausgebildet.[9]

Im dazu gegensätzlichen Operate Leasing sind die Verträge jederzeit kündbar und durch kurze Vertragslaufzeiten wesentlich flexibler. Daher werden diese Verträge im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches als zivilrechtliche Mietverträge gemäß § 535 behandelt. Für den Leasinggeber kommen an dieser Stelle lediglich Güter in Frage, die nach erfolgter Rückgabe wieder vermietbar sind. Demnach bleibt das Investitionsrisiko vollständig auf der Seite des Leasinggebers.[10] Im Folgenden wird das Risikoverhältnis eines Investments bei Eigen- und Fremdfinanzierungsarten betrachtet.

3. Abgrenzung Kauf - Kredit - Leasing

Der Kauf eines Investitionsobjektes ist als Eigenfinanzierungsart anzusehen. In aller Regel wird hierbei Eigenkapital verwendet, das dementsprechend in voller Höhe des Investitionsvolumens als Einmalzahlung fällig wird. Mit Erwerb des Wirtschaftsgutes übernimmt der Käufer alle folgenden Risiken durch die Eigentumsübertragung. Diese erstrecken sich beim Kauf nicht nur über die gewöhnlichen, eigenverantwortlichen Verpflichtungen zur Instandhaltung und Versicherung des Objektes, sondern übergeben dem Käufer auch die Aufgabe des Wiederverkaufs nach Ende der Nutzungsdauer. So bestimmt der Eigentümer auf dem Markt den Restwert, den er für sein Wirtschaftsgut erzielen will.

Eine Fremdfinanzierung durch die Vergabe eines Kredites oder Darlehens bei einem Kredit-institut bindet ebenfalls diese Pflicht an den Anschluss des Kredites. Durch die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch ist gemäß § 492 Abs.1 Satz 1 eindeutig festgelegt, dass ein Dar-lehensvertrag zwischen einem Darlehensgeber und -nehmer schriftlich abzuschließen ist. Der Darlehensgeber überlässt dem Darlehensnehmer einen bestimmten Geldbetrag zur Finanzierung eines Objektes. Letzterer ist verpflichtet, auf diesen Betrag nach § 4 der Preis-angabenverordnung einen geschuldeten Zins bis zum Ende der vorher festgelegten Laufzeit zu begleichen. Sollte keine Zeit vereinbart sein, ist das Darlehen nach § 488 Bürgerliches Gesetzbuch dann zurückzuzahlen, wenn einer der Vertragsparteien kündigt. Darlehensverträge sind für die Beteiligten mit einer Frist von 3 Monaten kündbar. Grundsätzlich ist der Kre-ditnehmer unabhängig von der Summe für die Kostendeckung seiner Investition und der Einhaltung der Verbindlichkeitsbegleichung gegenüber der Bank verantwortlich.

Die Methode der Fremdfinanzierung per Kredit ähnelt stark dem Leasing, ist dennoch nicht identisch. Dem Leasingnehmer, der als Investor auftritt, wird ein Kredit seitens des Leasing-gebers zur Verfügung gestellt, der ihn ermächtigt, das Leasingobjekt zu benutzen. Nachdem der Leasingnehmer sein Wunschobjekt genannt hat, liegt die Besorgung des Leasingobjektes in den Händen des Leasinggebers. Gesetzliche Regelungen zur Vertragsgestaltung gelten beim Leasing in gleichem Maße wie beim Kreditkauf. Der Vertrag ist durch beiderseitige schriftlich vorliegende Willenserklärung der Parteien gültig. Im Gegensatz zum Kredit er-geben sich am Ende der Vertragslaufzeit verschiedene Optionen mit dem Wirtschaftsgut zu verfahren. Der Vertrag kann wie vereinbart ohne Option enden. Der Leasingnehmer ist seinen Verbindlichkeiten nachgekommen und der Leasinggeber übernimmt wieder den Be-sitz am Mietobjekt. Bei einem Vertrag mit Kaufoptionsrecht, wird zwischen der Vertragserfüllung durch Einmalzahlung oder Stundung der Abschlussrate unterschieden. Diese Vor-gehensweise ähnelt dem Verlängerungsoptionsrecht, das eine geringere Mietgebühr für eine neu festgelegte Nutzungsfolgezeit vorsieht. Ergänzt werden können Leasingverträge durch ein Andienungsrecht des Leasinggebers, in dem er den zu zahlenden Restwert schon bei Be-ginn der Laufzeit unabhängig von reellen Warenwert festlegt, der ohne Recht auf Widerspruch vom Leasingnehmer gezahlt werden muss. Des Weiteren ist bei Teilamortisationsverträgen eine Mehrerlösbeteiligung nach Ende der Vertragslaufzeit denkbar, dabei veräußert der Leasinggeber veräußert am Ende der Vertragslaufzeit das Objekt. An dem Veräußerungsgewinn kann der Leasingnehmer schon mit Vertragsschluss beteiligt sein. Der Leasinggeber erhält nur 75% vom Mehrerlös des Veräußerungswertes. Wird jedoch ein Wert unter dem voraussichtlichen Restwert erzielt, zahlt der Leasingnehmer zusätzlich die ausstehende Differenz an den Leasinggeber.[11]

Dieser Facettenreichtum in der Vertragsgestaltung ermöglicht derzeit keine eindeutige Ent-scheidung, welche Finanzierungsart eine Vorteilhafte ist. Dennoch ist nur durch den Bezug auf die Vertragsmöglichkeiten ein Verständnis der Thematik und der bilanziellen Zurechnung möglich.

4. Kritische Betrachtung des Leasings versus Kreditkauf

4.1 Betriebswirtschaftliche Aspekte

Bevor ein Leasingvertrag geschlossen wird, ist die Auseinandersetzung mit den Kerngedanken des Leasings notwendig. Grundlegend für eine Investitionsentscheidung ist die Bedeutung der Nutzung des Wirtschaftgutes. Erst nach Beendigung der Vertragslaufzeit wird der Entschluss getroffen, ob beispielsweise ein Fahrzeug in das Eigentum wechseln soll, oder durch ein Neues ersetzt wird. Hat ein Käufer anfänglich die Motivation es zu besitzen, wird er das Objekt mit Eigenmitteln oder einem Kredit erwerben. Dabei spielt die Bonitätsprüfung der Kreditinstitute eine wichtige Rolle.[12] Ein Kreditkauf wird sich aufgrund der aktuellen Tendenzen der EU-Politik als schwierig erweisen. Neben den üblichen Anforderungen, die ein Kreditinstitut stellt, wird sich die Entscheidung zur Kreditvergabe hauptsächlich nach den Kriterien des Basler Ausschusses orientieren. Dahingegen spielt die Bonität eines Leasingnehmers keine entscheidende Rolle. Durch fehlende Prüfstandards und das flexible Vertragsgeschäft ist mit entsprechenden Prämissen und Konditionen für den Leasinggeber die jeder-zeitige Rücknahme des Kraftfahrzeuges aus Gründen, die der Leasingnehmer zu verantworten hat, gesichert. So kann der Leasinggeber bei ausbleibenden Zahlungen seine Mobilie zurückverlangen. Trotz der Verpflichtung für den Leasingnehmer, die ausstehenden Verbindlichkeiten zu begleichen, ist der Vertrag beendet. Der Hauptfaktor ist hierbei eindeutig die Verfügbarkeit des Leasinggebers über sein Eigentum.

Die Kapitalbindung ist eine weitere Überlegung des Unternehmers. Die Frage, wie sich ein Fuhrpark aufbauen lässt, der ständig aktuell ist und ohne größere Liquiditätsabflüsse aus-kommt, führt zum Leasing. Der Vorteil, dass kein Eigenkapital in Höhe der Finanzierungssumme zum Zeitpunkt des Kaufes vorhanden sein muss, und damit Zinsersparnisse realisiert werden, spricht für diese Alternative.[13] Der hohen Anzahlungsrate folgen geringere, monatliche Ratenzahlungen, welche die Kasse des Unternehmens auf Sicht der Nutzungsdauer nicht sonderlich belasten. Die vereinbarten Raten dienen als verlässliche Kalkulationsgrundlage. Lediglich die Restzahlung am Ende des Vertrages birgt das Risiko der nachhaltigen Kapital-bindung, wenn sich das Unternehmen auf einen Finance Leasing Vertrag mit Kaufoption, Andienungsrecht oder Mehrerlösbeteiligung einlässt.[14] In den anderen Varianten der Ver-tragsablösung findet die Flexibilität ihren Niederschlag, die insbesondere beim Operate Leasing auf die Spitze getrieben wird. Kurze Vertragslaufzeit, niedrige Raten unter der Ver-tragsdauer und vereinfachte Rückgabeformalitäten, die um kundenfreundliche Optionen zur Vertragsbeendigung bereichert werden, sorgen unter anderem für die bekannte Attraktivität des Leasings in der modernen Wirtschaft.

Maßgebend sind Vorteile von Leasinggesellschaften gegenüber Händlern bei der Festlegung von Anschaffungs- und Herstellungskosten, auf deren Basis die Raten kalkuliert werden.[15] Durch weit verzweigte Händlernetze und Großabnahmen von gängigen Fahrzeugen können Leasinggesellschaften auch im Massengeschäft flexibel auf die Preis- und Vertragsgestaltung einwirken. Durch herabgesetzte Anschaffungs- und Herstellungskosten bieten diese Gesellschaften dem Kunden attraktive Verkaufspreise, die eine niedrige Ratenbelastung zur Folge haben. Zusätzlich können auch bei kurzen Laufzeiten aktuelle Modelle geordert werden. Folglich sind die Unternehmen nicht nur bezüglich ihres Images auf dem neuesten Stand, sondern verringern auch die Ausfallquote der Firmenwagen durch Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen. Dadurch werden weiterführend entstehende Kosten und mögliche Pro-duktivitätsausfälle verringert. Das Beispiel vom pannenbehafteten Außendienstmitarbeiter, den daraus resultierenden Terminverschiebungen und fehlenden Geschäftsabschlüssen mag sich kein Unternehmer vorstellen.

In diesem Zusammenhang gewinnt das Service- und Sicherheitsbedürfnis des Leasingnehmers an Bedeutung. Leasing bietet die Möglichkeit Service zu kaufen. Zusätzliche Leistungen wie Inspektionen, Wartung, Versicherung und weiterführende Empfehlungen gibt der Leasinggeber gern. Er profitiert nicht nur von der einkalkulierten Servicerate des Leasingfahrzeuges, sondern auch bei der Rückgabe eines gut erhaltenen Fahrzeuges. Der Leasingnehmer kann bei einem einkalkulierten Service Verschleißreparaturen, Reifenersatz, Kraftfahrzeugsteuer bis hin zu Wartungskosten im Servicepaket erhalten haben.[16] Somit entfällt der Zeitaufwand für ihn, sich im Bedarfsfall selbst um diese Dinge kümmern zu müssen. Im Gegensatz dazu bietet die Kreditfinanzierung keine Möglichkeit Service ergänzend zu kaufen und vertraglich festzuhalten. Der Kunde ist von Sonderaktionen abhängig. So werben Auto-hersteller mit kostenfreien Inspektionen, Steuerersparnissen und Garantieansprüchen. Die ge-nauen reellen Ersparnisse sind von dem ausgewählten Angebot abhängig und kaum über-schaubar. Die genannten Aspekte werden zusammenfassend in Abbildung 1 visualisiert.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Die Wahl der Anschaffungsmöglichkeit

Die Nachteile, die ein geleastes Kraftfahrzeug mit sich bringt, sollten trotz vieler Vorteile nicht unbeachtet bleiben.

Der Hauptaspekt ist die Minderung des Cash Flows. Im Bereich der Schuldentilgung hat die-ser eine besondere Bedeutung, bei dem Wegfall von Abschreibungen ist er in seinem Fluss beeinträchtigt. Shareholder, die besonderen Wert auf den Geldfluss legen, verlieren Interesse an Unternehmen, die einen geringen Cash Flow nachweisen.

Für den Unternehmer kostet ein geleastes Fahrzeug insgesamt mehr: In der Praxis ist ein hö-he­rer Einstiegspreis im Vergleich zur Kreditfinanzierung üblich. Die Schlussrate bildet kein Fixum im Leasingvertrag, da der Restwert eines Fahrzeuges zur Berechnung der letzten Rate herangezogen und auf den Zeitwert angepasst wird. In den meisten Fällen ist eine Kilo-meterabrechnung vereinbart, die bei überschrittener Gesamtlaufleistung eine Mehrzahlung pro Kilometer vorsieht. Durch diese schwer kalkulierbaren Belastungen nach Ende der Nut-zungsdauer ist die Angst vor Fehlinvestitionen nicht unbegründet. Eine Veräußerung des Leasinggutes aus betriebswirtschaftlichen Gründen ist während der Laufzeit eines Vertrages nicht problemlos möglich, da der Leasinggeber in jedem Fall rechtlicher Eigentümer und im Besitz des Fahrzeugbriefes ist. Dagegen erlaubt die Kreditfinanzierung eine eventuelle Ver-äußerung und gibt somit die Möglichkeit geldwerte Verluste zu vermeiden und liquide Mittel freizusetzen. Bei einer Veräußerung wird der Gewinn durch Um- und Aufbauten am Fahr-zeug beeinflusst. Einem Kreditnehmer sind keine Grenzen in der Umgestaltung des Wirtschaftsobjektes gesetzt, der Leasingnehmer darf ohne Zustimmung des Leasinggebers keine Änderungen am Fahrzeug vornehmen. Eine ständige Absprache mit dem Leasinggeber ist notwendig. Weiterhin kann es zu Komplikationen bei Versicherungsformalitäten im Schadensfall kommen. Es ist mit größerem Verwaltungsaufwand im Falle des Leasings zu rechnen, da mehrere Parteien auf den Ablauf wirken. Leasingnehmer, Leasinggeber, Unfallgegner, Versicherung und Werkstatt sind Kommunikationsdefiziten ausgesetzt. Der Leasingnehmer ist verpflichtet, in permanentem Kontakt mit dem Leasinggeber alle betreffenden Formalitäten zu klären. Der Weg der Einigung ist oft nicht abschätzbar und wesentlich un-übersichtlicher als beim Kreditkauf, wo Kreditnehmer und Unfallgegner eine Einigungspflicht haben, die durch die Versicherungsauflagen klar bestimmt ist. Unabhängig von der Finanzierungsart müssen die monatlichen Zahlungsverpflichtungen bedient werden. Risiken, wie Verlust, Untergang, Beschädigung oder Diebstahl des Kraftfahrzeuges finanziell zu tragen, belasten sowohl Leasing- als auch Kreditnehmer.[17]

[...]


[1] Vgl. Splitter, H.- J. (1990), S. 1.

[2] d.h. der Anteil der über Leasing finanzierten Investitionen an den Gesamtinvestitionen.

[3] Vgl. Städtler, A. (2002), S. 6.

[4] Vgl. Bleis, Ch. (2002), S. 146.

[5] Vgl. Maus, G. (1996), S. 21.

[6] Vgl. Tacke, H. (1999), S. 11.

[7] Vgl. Internetquelle 2.

[8] Vgl. Engel, J. (1997), S. 55.

[9] Vgl. Maus, G. (1996), S. 55 f.

[10] Vgl. Bleis, Ch. (2002), S. 146.

[11] Vgl. Kroll, M. (1992), S. 49.

[12] Vgl. Internetquelle 6.

[13] Vgl. Internetquelle 1.

[14] Vgl. Spittler, H.- J. (1990), S. 43.

[15] Vgl. Tacke, H. (1999), S. 173.

[16] Vgl. Internetquelle 2.

[17] Vgl. Büschgen, H. (1998), S. 8.

Ende der Leseprobe aus 36 Seiten

Details

Titel
Leasing als Finanzierungsalternative
Hochschule
Alice-Salomon Hochschule Berlin
Note
2,3
Autor
Jahr
2004
Seiten
36
Katalognummer
V46365
ISBN (eBook)
9783638435703
Dateigröße
2137 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Arbeit stellt Leasingarten und deren bilanzielle Behandlung dar. Zusätzlich enthält Sie ein Praxisbeispiel, das die betriebswirtschaftlichen und bilanziellen Möglichkeiten eines Firmenfahrzeugkaufes analysiert und bewertet im Vergleich zum Kreditkauf. Abgrenzung Kauf - Kredit - Leasing, kritische Betrachtung des Leasings versus Kreditkauf
Schlagworte
Leasing, Finanzierungsalternative
Arbeit zitieren
Anke Skupin (Autor:in), 2004, Leasing als Finanzierungsalternative, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/46365

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Titel: Leasing als Finanzierungsalternative



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