Konzeption einer Tagesbetreuungseinrichtung für Senioren in Ludwigshafen mit sozialpädagogischer Zielsetzung


Diplomarbeit, 2005

107 Seiten, Note: gut


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Einführung

A. Allgemeiner Teil
1. Bevölkerungsentwicklung
1.1 Demographische Entwicklung in Deutschland
1.2 Bevölkerungsentwicklung in Ludwigshafen
1.3 Auswirkungen der demographischen Entwicklung auf die Konzeption der Tagesbetreuungseinrichtung
2. Hilfe- und Pflegebedürftigkeit im Alter
2.1 Demenz –Vielschichtigkeit einer Erkrankung
2.1.1 Klinische Symptomatik der Demenz
2.1.2 Formen und Risikofaktoren der Demenz
2.2 Bedeutung der Tagesbetreuungseinrichtung für Demenzkranke

B. Wesentliche Inhalte des Versorgungsvertrages
1. Der Versorgungsvertrag zwischen den Pflegekassen und der Tagesbetreuungseinrichtung
2. Das Pflegeversicherungsgesetz
3. Die Vergütungsvereinbarung
4. Das Heimgesetz
5. Das Bundessozialhilfegesetz
6. Sonstige Kostenträger
7. Finanzierung gerontopsychiatrischer Leistungen

C. Sozialpädagogische Angebote und Ziele der Betreuungseinrichtung
1. Tagesstrukturierende Angebote
1.1 Angehörigenarbeit der Tagesbetreungseinrichtung
1.2 Biografiearbeiten als Bestandteil des Betreuungskonzepts
1.3 Wahrnehmungsförderung durch basale Stimulation
1.4 Gemeinsame Mahlzeiten
1.5 Gedächtnistraining
1.6 Bewegungstraining
2. Kostengegenüberstellung
2.1 Vollstationäre Pflege und Betreuung
2.2 Teilstationäre Pflege und Betreuung
2.3 Bedeutung der Kostengegenüberstellung für die Tagesbetreuungseinrichtung
3. Immaterielle Vorteile der teilstationären Pflegeeinrichtung für den Klienten und seine pflegenden Angehörigen
4. Zielgruppenanalyse
4.1. Motivation zur Annahme des Tagesbetreuungsangebots
4.1.1 Krankheitsbild
4.1.2 Einkommensstrukturen
4.2. Leitziel der Einrichtung
4.2.1 Aufnahmebedingungen
4.2.2 Der Nutzervertrag
4.3 Pflegerische und Sozialpädagogische Ziele der Einrichtung
4.3.1 Qualitätssicherung
4.3.2 Qualitätssicherung: Hygiene/Desinfektion/Reinigung
5. Marktanalyse
5.1 Ambulante Hilfe-Zentren (AHZ)
5.2 Tagespflege
5.3 Altenpflegeheime
5.4 Sonstige Angebote für Senioren in Ludwigshafen

D. Betriebswirtschaftliche Aspekte
1. Businessplan
1.1 Geschäftsidee
1.2 Persönliche Voraussetzungen
1.3 Markteinschätzung
1.4 Wettbewerbssituation
1.6. Standort und Räumlichkeiten
2. Kapitalbedarfsplan
2.1 Darlehen
2.2 Beteiligungen
2.3 Bürgschaften
3. Investitionsplan
3.1 Liquiditätsplan
3.2 Personalplanung
3.3 Private Ausgaben
4. Finanzierungsplan
4.1 Eigenmittel
4.2 Fremdmittel
4.3 Staatliche Finanzierungshilfen
5. Erfolgschancen des Dienstleistungsangebotes der Tagesbetreuungs- einrichtung in Ludwigshafen
5.1 Früherkennung von Chancen und Risiken
6. Rechtsform der Tagesbetreuungseinrichtung für Senioren
6.1 Rechtliche Bestimmungen
6.2 Genehmigungen und behördliche Formalitäten
7. Versicherungen
7.1 Versicherungen für den Betrieb
7.2 Private Versicherungen

Fazit

Anhang
- Literaturverzeichnis
- Verzeichnis der Abbildungen
- Internetadressen

„Der Kern des Problems, vor dem wir in der Gesellschaft und insbesondere im Sozialstaat stehen, liegt in der Frage, wie der Starke jenen Menschen mit Respekt begegnen kann, die dazu verurteilt sind, schwach zu bleiben.“1

Richard Sennett

Vorwort

Eine Konzeption ist der gedankliche Entwurf oder Grundriss eines Werkes oder einer Sache. Als ein solcher Entwurf ist das Thema der vorliegenden Diplomarbeit „Konzeption einer Tagesbetreuungseinrichtung für Senioren in Ludwigshafen mit Sozialpädagogischer Zielsetzung“, zu verstehen.

Ausschlaggebend für die Themenwahl war die Teilnahme an einer mehrtägigen zertifizierten Schulungsveranstaltung für Existenzgründer im September 2004, sowie die Veranstaltung „Einführung in die Betriebswirtschaftslehre“, aus dem sechsten Semester.

Die notwendigen Informationen über die Voraussetzungen zur Gründung einer Tagesbetreuungseinrichtung habe ich beim Verband der Angestelltenkrankenkassen e.V., Referat ‚Stationäre Pflege’ in Mainz erhalten. Nach eingehender Prüfung einer realistischen Umsetzungsmöglichkeit beschloss ich, mich im Rahmen meiner Diplomarbeit eingehend mit den Fragen der Existenzgründung zu befassen.

Soziale Arbeit ist in ihrer bisherigen Existenz bedroht. Die Erwerbsgesellschaft befindet sich in einer Krise. Aufgrund demographischer Veränderungen und immer knapper werdender öffentlicher Mittel befinden sich die sozialen Dienstleistungen in einem Prozess der Weiterentwicklung. Diese Dienstleistungen bieten Menschen vor allem bei immateriellen Problem- und Konfliktlagen Hilfestellung und Unterstützung.

Die bisherige Soziale Arbeit wird in Zukunft nur noch scheinbar, „Wir tun was“, darstellen. Hauptsächlich wird sie jedoch Kontrollfunktionen haben. Leistungen werden in Einzelteile zerlegt, es erfolgt outsourcing. Es entstehen neue Träger öffentlich geförderter Angebote. Die Anbieter von Diensten stehen vor der Aufgabe, auf gewandelte Nutzererwartungen zu reagieren und kundenorientiert zu arbeiten. Leistungs- und Einrichtungsvielfalt müssen besser aufeinander abgestimmt werden. Fragen der Qualitätssicherung und des Verbraucherschutzes nehmen dabei einen sehr hohen Stellenwert ein.2

Selbständigkeit ist nicht Soziale Arbeit, sondern eine Schnittstelle von Ökonomie und sozialem Anliegen. Soziale Dienstleistungen bieten Menschen immaterielle Hilfe und Unterstützung. Mit der Gründung von Tagesbetreuungseinrichtungen wird das bestehende Angebot ambulanter und stationärer Versorgung erweitert. „Von der Vielzahl der auf dem Markt nachgefragten Dienste werden Gesundheits- und Pflegedienste einen singulären Rang einnehmen .3

Demographische und strukturelle Veränderungen des Alters wirken sich auf das gesellschaftliche System ebenso aus wie die Probleme, die sich daraus ergeben. Das Versorgungssystem der Altenhilfe wird massiven Veränderungen unterworfen. Das stellt auch die Enquete-Kommission „Demographischer Wandel“ des Deutschen Bundestages in ihrem 2002 vorgelegten Abschlussbericht fest. Der Service für alte Menschen gewinnt an Bedeutung. Grund dafür ist vor allem die starke Zunahme von Hochaltrigkeit und deren sozialproblematische Folgen für Segregation, Partizipation, Kommunikation und selbständige Lebensführung, Hilfe und Pflegebedürftigkeit.

Die Ausrichtung der Politik auf das Prinzip der Nachhaltigkeit ist eine Forderung der Gesellschaft. Im Bereich der Altersicherungssysteme sollen Maßnahmen zur Einhaltung des Generationenvertrages getroffen werden.4

Im wesentlichen ist es die ältere Generation in unserer Gesellschaft, die Vermögen an nachfolgende Generationen transferiert. Dadurch spaltet sich die Gesellschaft in ‚Habende’ und ‚Nichts-Habende’.

Alte Menschen gehören meist zur ersten Gruppe. Von den 70 bis 80-jährigen leistet ungefähr jeder Vierte materielle Transfers an seine Nachkommen.5 Demzufolge ist es dem alten Menschen möglich, Serviceleistungen wie Tagesbetreuung in Anspruch zu nehmen.

Als direkte Folge der demographischen Entwicklung wird die Zahl der Kinderlosen und Alleinlebenden unter den alten Menschen in unserer Gesellschaft ebenso zunehmen wie die der älteren Ehepaare ohne Angehörige und älterer Ausländer. Das wiederum erfordert im sozialen Dienstleistungsbereich spezifische Sonder-bedarfe.

Wesentlich hierbei ist, dass Menschen mit dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben häufig die Tagesstruktur verlieren, in die sie bis dato eingebunden waren. In diesem Fall können Dienstleistungen im Bereich kommunikativer, hauswirtschaftlicher, gesundheitlicher und pflegerischer Hilfe fehlende oder unzureichende Leistungen der Familie ergänzen oder ersetzen.

Eine Tagesbetreuungseinrichtung bietet diesem Personenkreis die Möglichkeit, in der verfügbaren Freizeit eigenen Interessen nachzugehen. Um diesen Freiraum sinnvoll nutzen zu können, brauchen alternde und alte Menschen mit dementieller Erkrankung jedoch Unterstützung und konkrete Hilfen, die den Tagesablauf strukturieren.

Einführung

Der Anteil alter Menschen mit Behinderungen in Deutschland nimmt stetig zu. Aufgrund des demographischen Wandels wird die Zahl der Demenzerkrankten von 1,14 Millionen 1987 auf voraussichtlich 1,8 Millionen im Jahr 2010 angestiegen sein.6

Alte, an einer dementiellen Erkrankung leidende Menschen, sollen aktiv am Leben der Gesellschaft teilnehmen dürfen und ihren Lebensabend nach individuellen Möglichkeiten und Bedürfnissen gestalten können. Um ihren spezifischen Bedürfnissen und Erwartungen gerecht zu werden, gehen immer mehr freie Träger dazu über u.a. tagesstrukturierende Angebote zu entwickeln und vorzuhalten. Da der Service für diesen Personenkreis zunehmend an Bedeutung gewinnt sind Angebote, die Demenzkranken dabei helfen können sich auf die neuen Lebensumstände einzustellen und diese zu bewältigen, dringend notwendig.

Mit dieser Abhandlung soll künftigen und interessierten Sozialarbeitern eine Anleitung zur Verfügung gestellt werden, die einen Einblick in das komplexe Geschehen einer möglichen Existenzgründung gewährt.

Das Konzept gliedert sich in einen allgemeinen Teil, der die demographische Entwicklung aufzeigt, sich mit dementiellen Erkrankungen beschäftigt und die Kosten voll- und teilstationärer Pflege miteinander vergleicht. Ein inhaltlicher Teil befasst sich mit dem Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI. Der betriebswirtschaftliche Teil gewährt einen allgemeinen Einblick in alle wesentlichen Vorgänge, die für ein planmäßig organisiertes, funktionsfähiges Unternehmen wichtig sind.

Die finanzielle Grundlage bildet das Pflegeversicherungsgesetz §§ 42, 43, 71, 72 SGB XI. Weitere Leistungsträger (Krankenkasse, Sozialamt) sollten gesucht werden.

Aufnahme in die Einrichtung sollen primär pflegebedürftige Menschen mit einer dementiellen Erkrankung und mit einer Pflegestufe finden. Die Betreuung soll ganz-jährig an Werktagen von 8:00-16:00 Uhr sichergestellt werden. Ziel ist ein möglichst langer Verbleib in der vertrauten Wohnumgebung unter Einbeziehung ambulanter Hilfen und ein angemessenes, auf individuelle Wünsche eingehendes, tages-strukturiertes Angebot.

Als ergänzende Versorgungseinrichtung soll die Institution durch gezielte Maßnahmen eine dauerhafte stationäre Unterbringung verhindern oder hinaus-zögern. Die Tagesbetreuung soll auch eine Entlastung der Angehörigen sein, eine angemessene Pflege und Betreuung tagsüber sicherstellen und zur Förderung bzw. Erhaltung sozialer Kommunikation genutzt werden.

A. Allgemeiner Teil

1. Bevölkerungsentwicklung

Demographie ist die wissenschaftliche Untersuchung der Bevölkerung. Größe, Struktur, räumliche Verteilung und Wachstum werden analysiert und auf Ursachen und Folgen untersucht. Die Darstellung der Bevölkerungsentwicklung in Deutschland und speziell in Ludwigshafen beruht auf statistischen Daten des Landesamtes Rheinland-Pfalz, dem Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung in Wiesbaden und Erhebungen der Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Stadt Ludwigshafen am Rhein, z.T. abrufbar unter www.destatis.de.

Die statistischen Bevölkerungszahlen basieren auf der Volkszählung von 1987. Spätere Angaben ergeben sich durch Bevölkerungsfortschreibung, indem Geburten und Zuwanderungen jährlich addiert, Sterbefälle und Abwanderungen subtrahiert werden. Ins Ausland wegziehende Personen melden sich mitunter in den Einwohnermeldeämtern nicht ab, illegal Zugewanderte melden sich nicht an. Daraus resultieren Fehler in den Statistiken, deren Ausmaß unbekannt ist.7

Demographisches Messen basiert auf der Relation von Bestandsgrößen und Ereignissen. Bezieht man zwei statistische Zahlen (Geburten, Bevölkerung) aufeinander, erhält man eine Ziffer (Geburtenziffer).8 Lebenseinstellung und Werthaltung sind anhand der Zahlen ablesbar. Die Einstellung der Gesellschaft zu Familie und Kindern spiegelt sich in den Zahlen von Eheschließung, Scheidung, Geburtenentwicklung und Familiengröße wider.

Die Altersstruktur hat direkte Auswirkungen auf die Beschäftigungs- und Bildungsmöglichkeiten der Bevölkerung und beeinflusst unmittelbar ihre Lebensweise.9 Die Stärke einzelner Altersjahrgänge beeinflusst erheblich die Zahl der Geburten und Sterbefälle. Veränderungen bei Geburtenhäufigkeit und Sterblichkeit wirken sich wiederum unmittelbar auf die zahlenmäßige Besetzung der jeweiligen Jahrgänge aus.

Die Bevölkerungsdichte (1999 in Deutschland 230 Einwohner/km2) verändert sich mit der Bevölkerungszahl. Am dichtesten besiedelt sind Städte wie Berlin, Hamburg und Bremen. Die geringste Dichte weisen die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Niedersachsen auf.

Deutschland zählte im Jahr 2000 ca. 82 Mio. Einwohner. Ohne die Zu- und Abwanderung seit 1960 wären es lediglich ca. 73 Mio. Zukünftige Immigration ist von verschiedenen Faktoren, wie bspw. dem wirtschaftlichem Gefälle potentieller Herkunftsländer und dem Zielland Deutschland, abhängig. Konjunkturelle Einbrüche haben eine rückläufige Immigration und einen Anstieg der Rückwanderungen zur Folge.10

1.1 Demographische Entwicklung in Deutschland

Deutschland zählte im Jahr 2000 ca. 82 Mio. Einwohner gegenüber 69 Mio. im Jahr 1950. Das Bevölkerungswachstum wird sich so nicht weiter fortsetzen.11

Die Bevölkerungsstruktur in Deutschland wurde erheblich von der Entwicklung der Geburten und Sterbefälle und der Binnen- und Außenwanderungen beeinflusst. Der Bevölkerungsbestand konnte in den alten Bundesländern 1950 erhalten werden, weil eine Frau statistisch noch 2,1 Kinder bekam. Der Bevölkerungsrückgang erklärt sich durch die bis 1999 gesunkene Geburtenrate für Gesamtdeutschland auf ca. 1,4 Kinder/Frau.

Die Lebenserwartung der Bevölkerung stieg von 1950 bis 2000 kontinuierlich um mehr als zehn Jahre. Seit 1972 sterben pro Jahr mehr Menschen, als geboren werden. Die in den nächsten 50 Jahren zu erwartende demographische Alterung, ist eine Folge der natürlichen Veränderungen des Bevölkerungsstandes durch Geborene und Gestorbene. Die Differenz zwischen Neugeborenen und Gestorbenen ist in Rheinland-Pfalz seit 1972 fast ununterbrochen negativ. Der Überschuss an Gestorbenen wird bis zum Jahre 2050 kontinuierlich größer werden.12

Binnenwanderungen zwischen der alten Bundesrepublik und den neuen Bundesländern zählen auch zu den bevölkerungsverändernden Komponenten. Zwischen 1957 und 1999 sind rund 4,4 Millionen Menschen aus der ehemaligen DDR beziehungsweise den neuen Bundesländern zugewandert. Dem stehen 1,5 Millionen Fortzüge in die Gegenrichtung gegenüber.

Hauptursache des demographischen Alterns ist die Lebenszeitverlängerung. Die Altersstruktur verschiebt sich zu Gunsten älterer Bevölkerungsgruppen. Damit erhöht sich auch die Zahl derer, die potentiell an chronisch degenerativen Erkrankungen leiden. Menschen, die 80 Jahre und älter sind haben ein erhöhtes Risiko, pflegebedürftig zu werden. Langfristig stehen der wachsenden Zahl Pflegebedürftiger weniger mögliche Pflegende gegenüber. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist zu erwarten, dass infolge des abnehmenden familialen Pflegepotentials die professionelle Pflege zunehmend an Bedeutung gewinnt.13

1.2 Bevölkerungsentwicklung in Ludwigshafen

Demographischen Prognosen zufolge wird bis zum Jahr 2050 die Bevölkerung in Rheinland-Pfalz von derzeit vier auf ca. drei Millionen Menschen schrumpfen.

Ende 2002 zählte die Stadt Ludwigshafen 166.139 Einwohner. Dies bedeutete einen Zuwachs von 190 Personen gegenüber dem Vorjahr. Bereits 2001 wurde eine Zunahme um 313 Personen registriert. Zwischen 1993 und 2000 hingegen musste die Stadt deutliche Rückgänge bei der Einwohnerzahl bilanzieren.

Das Durchschnittsalter der männlichen Einwohner Ludwigshafens beträgt 40,5, das der weiblichen 43,0 Jahre. Das durchschnittliche Alter von Einwohnern deutscher Nationalität liegt bei 43,7, das von ausländischen Mitbürgern bei 32,8 Jahren. Der Gesamtdurchschnitt liegt bei 41,5 Jahren, was einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 0,1 Jahre bedeutet.14

Untersucht man die Verschiebung der Altersstruktur in den Jahren 2000 bis 2002, stellt man fest: Sie verläuft nicht linear. Diese Erkenntnis wird deutlicher, wenn man die Einwohner grob in drei Altersklassen einteilt.

Die Zahl der Ludwigshafener Bürger mit 60 Jahren und älter stieg bis Ende 2002 gegenüber dem Vorjahr um 168 auf 40.531 an. Die Einwohnerzahl im mittleren Alter (30 bis 60 Jahre) sank um 186 auf 71.714 Personen. Diese Entwicklung verlief durchaus erwartungsgemäß, da den Abgängen dieser Altersklasse auf Grund des „Pillenknicks“ weniger Zugänge nachfolgten.

Nicht erwartungsgemäß hingegen verlief die Entwicklung bei den unter 30jährigen. Trotz lang anhaltendem Geburtendefizit zählte man mit 53.894 Einwohnern 208 mehr als im Jahr 2001! Die Ursache hierfür sind die vermehrten Zuwanderungen unter der jüngeren Bevölkerung.

Die Zuwanderung hat auf die Altersstruktur eine positive Wirkung. 53% der 2002 Zugezogenen war jünger als 30 Jahre gegenüber 32 % der Ansässigen in dieser Altersklasse. Der Anteil der 30 bis 60-jährigen beträgt 43 %, sowohl für die Zugewanderten als auch für die Einheimischen.

Dementsprechend gering ist der Anteil von lediglich 4% der über 60-jährigen bei den Zuzügen, während diese Altersklasse ein Viertel der Ludwigshafener Bevölkerung stellt.15

Der Sozialdezernent der Stadt Ludwigshafen, van Vliet, äußerte anlässlich seiner Amtseinführung 2003, dass „die Bevölkerungsentwicklung in den nächsten Jahren geprägt sein wird von einem ständig steigenden Anteil älterer Menschen. Bereits jetzt stellen die über 60-jährigen mehr als 25% der Ludwigshafener Bevölkerung. Deutlich zugenommen hat auch der Anteil der Hochaltrigen. Fast 7.000 Ludwigshafener sind über 80, das sind 4% der Bevölkerung, mit stetig steigender Tendenz.“16

Die Einwohnerzahlen in Deutschlands Großstädten sinken. Ausnahmen hierbei bilden Frankfurt und München. Auch Ludwigshafen verzeichnet einen ständigen Zuwachs, während der Trend ins Umland zu ziehen rückläufig ist. Gründe dafür sind die verbesserten Lebensbedingungen in den Städten. Ältere Menschen schätzen vor allem die gute Infrastruktur, für Jüngere rücken Wohnen und Arbeiten wieder enger zusammen.

Im Jahr 2004 verzeichnete der Stadtteil Ludwigshafen-Mitte den größten Zuwachs und konnte 10.998 Einwohner melden. Der Stadtteil West wuchs auf 4.514 und Rheingönnheim verzeichnete einen Zuwachs auf 6.915 Personen. Friesenheim zählte 18.570 Einwohner, Oggersheim 22.775.

Modernisierungen der Wohnungsbaugesellschaften und städtische Aktivitäten wie „Soziale Stadt“ sind der Motor der Bevölkerungsentwicklung. Die Zahlen in den anderen Stadtteilen blieben weitgehend konstant.

Obwohl sich eine positive Bilanz bei der Einwohnerentwicklung abzeichnet wird mittel- und langfristig eine Bevölkerungsabnahme prognostiziert. Grund hierfür ist der demographische Wandel. Alterung und eine wachsende Zahl von Sterbefällen werden sich in naher Zukunft und mittelfristig bei gleich bleibendem Trend nicht mehr ausgleichen lassen.17

1.3 Auswirkungen der demographischen Entwicklung auf die Konzeption der Tagesbetreuungseinrichtung

Aufgrund der demographischen Entwicklung in Deutschland verschiebt sich die Altersstruktur zu Gunsten älterer Bevölkerungsgruppen. Die Bevölkerungs-entwicklung in Ludwigshafen wird in der Zukunft ebenfalls von einem ständig steigenden Anteil älterer Menschen geprägt sein. Der damit verbundene Rückgang des familiären Pflegepotentials hat zur Folge, dass die professionelle Pflege in Tagesbetreuungseinrichtungen für ältere Menschen zunehmend an Bedeutung gewinnt. Die Erkenntnisse aus der demographischen Entwicklung und die daraus resultierenden Folgen belegen die Notwendigkeit, der Errichtung einer Tagesbetreuungseinrichtung für Senioren mit Sozialpädagogischer Zielsetzung in Ludwigshafen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1 Bevölkerung 2000 bis 2050 nach Altersgruppen

2. Hilfe- und Pflegebedürftigkeit im Alter

Im Januar 1995 wurde die Pflegeversicherung in Deutschland eingeführt. Hilfe und Pflegebedürftigkeit im Alter sind in § 61 Abs.1 SGB XII geregelt. Dort heißt es, dass Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wieder-kehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichen oder höherem Maße der Hilfe bedürfen, Hilfe zur Pflege zu gewähren ist.

Im SGB XI wird der Pflegebegriff spezifiziert. Demnach sind Personen pflegebedürftig, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichen oder höherem Maße (§ 15 SGB XI) der Hilfe bedürfen (§ 14 SGB XI). Die Stufen der Pflegebedürftigkeit werden im § 15 SGB XI beschrieben. Die Pflegekassen haben durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung prüfen zu lassen, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welche Stufe der Pflegebedürftigkeit vorliegt.

Die Ausgaben der Pflegeversicherung werden durch Mitgliederbeiträge von Arbeitgeber, Rentenversicherungs- und anderer Sozialleistungsträger finanziert.

Die demographischen Veränderungen führen auch zu Veränderungen in den Familienstrukturen. Haushalte, die kein oder nur ein Kind haben, nehmen zu. Folglich gibt es immer mehr alte Menschen, die keine Enkel haben. Vom Geburtsjahrgang 1960 an wird ein Drittel enkellos sterben, ein Achtel wird nur einen Enkel haben. Bei jüngeren Menschen, werden die Verhältnisse noch gravierender sein, ein Fünftel der Bevölkerung wird keine Geschwister mehr haben. Verwandtschaftliche Beziehungen verschwinden.18 Da der Anteil der älteren Menschen an der Bevölkerung weiter ansteigt, wird auch die Zahl der Pflegebedürftigen ansteigen. Für Pflege und Betreuung alter Menschen werden demnach verstärkt Dienstleistungsunternehmen in Anspruch genommen.

Die Pflegeversicherung gerät in Finanznot, wenn die Zahl der über 80jährigen von jetzt rund drei auf fünf Mio. im Jahre 2030 ansteigt. Pro Jahrzehnt steigt die Lebenserwartung um drei Jahre. Im Jahr 2040 wird der Durchschnittsdeutsche 50 Jahre alt sein. Dass die Bevölkerung einerseits schrumpft und andererseits altert, ist gewiss. Die Folgen sind es auch. Das ganze System der sozialen Sicherheit implodiert. Der gesamten Weltwirtschaft droht eine Krise. Immer weniger Erwerbstätige müssen immer mehr Rentner und Kranke unterhalten.19

2.1 Demenz - Vielschichtigkeit einer Erkrankung

In Deutschland leiden zurzeit ca. 1 Mio. Menschen an einer dementiellen Erkrankung. Demenz ist die häufigste und folgenreichste psychiatrische Erkrankung des Alters. Bei starker Ausprägung der Krankheit ist in der Regel eine selbständige Lebensführung nicht mehr möglich und eine Unterbringung in eine betreuende Institution wird notwendig.

In der Bundesrepublik wird, Prognosen zufolge, der Anteil der über 65jährigen von 23,6% im Jahr 2000 auf ca. 37,6% im Jahre 2050 ansteigen. 2005 wird diese Altersklasse 24,8% der Gesamtbevölkerung stellen.20 „Entsprechend steigt auch die Zahl der Demenz-Erkrankungen. Experten erwarten, dass zukünftig jeder vierte über 80jährige an Alzheimer erkrankt.“21 In Deutschland gibt es zurzeit mehr als 1 Mio. pflegebedürftiger Demenzpatienten. Bis zum Jahre 2020 wird, lt. Fritz A. Henn vom Zentralinstitut für Seelische Gesundheit in Mannheim, mit 2,2 Mio. Erkrankten zu rechnen sein.

Wenn man davon ausgeht, dass besonders die Zahl der Hochaltrigen zunimmt und um 2030 jeder dritte Bundesbürger älter als 60 Jahre ist, kommt eine große Herausforderung auf pflegende Familien, Kostenträger, Altenpflege und unsere gesamte Gesellschaft zu.22

2.1.1 Klinische Symptomatik

Die nach Alois Alzheimer 1906 benannte Krankheit ist die häufigste Form der Altersdemenz. Sie beginnt in der Regel schleichend und verläuft chronisch. Die Dauer vom Auftreten erster Krankheitsanzeichen bis zum Tod der Erkrankten dauert ca. 7 Jahre.23 Erste Symptome werden häufig nicht als Krankheit erkannt. Später stellen sich kognitive Störungen in verschiedenen Bereichen ein. Persönlichkeitszüge verschärfen sich oder kehren sich ins Gegenteil, es findet sich eine Passivität mit Rückzug aus dem sozialen Leben nach vorher aktivem Lebenswandel. Im wesentlichen bilden sich vier Persönlichkeiten heraus:

- Untrübbare und zugleich unverbindlich wirkende Freundlichkeit
- zunehmende Aggressionen
- Rastlosigkeit und Unruhe, wenn Desorientierung im Vordergrund steht
- Misstrauen bei späterem sozialen Rückzug

Orientierungsstörungen beginnen mit Zeit-Raum-Wahrnehmungsstörungen, situative und ichbezogene Störungen folgen in späteren Stadien der Erkrankung. Betroffene begrenzen ihren Raum aufgrund des Orientierungs-verlusts der Umgebung.

Das Gedächtnis ist von fortschreitenden Ausfällen betroffen, die intellektuelle Leistungsfähigkeit beeinträchtigt. Probleme entstehen im Umgang mit dem Erkennen von Symptomen, die Problemlösefähigkeit geht verloren. Fähig-keiten wie Essen, Anziehen und Körperpflege bleiben dagegen relativ lange erhalten. Erst im fortgeschrittenen Stadium gehen diese verloren, die Betroffenen sind kaum noch in der Lage, einfachen Anweisungen zu folgen.

Zu Beginn der dementiellen Erkrankung ist die Sprache kaum beeinträchtigt. Manchmal wird ein gesteigerter Redefluss erkannt. Allmählich verlangsamt sich die Sprache jedoch und Wortfindungsstörungen treten auf. Die Sprache wird floskelhaft und inhaltsleer. Der Prozess der Sprachverarmung führt letztendlich zum Sprachverlust. Störungen der Motorik beginnen sehr frühzeitig im Verlauf der Erkrankung. Typisch ist eine massive Rastlosigkeit (Lauf- und Sitzunruhe), die von Bettlägerigkeit abgelöst wird.24

Alte, an Depressionen leidende Menschen können als Demenzkranke fehldiagnostiziert werden. Die Fehldiagnoserate liegt bei 20%. Gründe dafür sind sozialer Rückzug, Gedächtnisprobleme, reduzierter Realitätsbezug und verminderte Selbstversorgungskompetenz. Zur sicheren Diagnose werden deshalb Depressionsskalen verwendet. Unterschiede sind eindeutig im Selbstbild des Betroffenen zu erkennen. Der an Demenz Erkrankte hat gegenüber einem Depressiven ein normales, ohne Selbstvorwürfe gekenn-zeichnetes Selbstbild.25

2.1.2 Formen und Risikofaktoren

Häufig wird Demenz, die lediglich ein Syndrom bezeichnet, pauschal mit der Alzheimer Krankheit gleich gesetzt. Demenz lässt sich grob in zwei Gruppen unterteilen. Man unterscheidet primäre Demenzen, hervorgerufen durch direkte Hirnschädigung und sekundäre Demenzen, die durch Krankheiten hervorgerufen werden. Degenerative und vaskuläre Gründe können Ursachen für eigenständige Hirnerkrankungen sein.

Alzheimer ist gekennzeichnet durch irreversible degenerative Hirnschäden, die mit dem kontinuierlich progressiven Abbau intellektuell-kognitiver sozialer Leistungen, wie Vergesslichkeit, Wortfindungs- und Sprachstörungen einhergehen. Man unterscheidet Demenz mit frühem Beginn von der mit spätem Beginn. Ungefähr 10% der erkrankten Menschen sind in frühen Jahren, also vor dem 60. Lebensjahr betroffen.

Demenz bei anderen Krankheiten wird der primären Demenz zugeordnet. Dazu zählen u.a. die Pick-Krankheit, Creutzfeld-Jakob, Chorea Huntington und Parkinson.26

Bei der Demenz vaskulären Typs oder Multi-Infarkt-Demenz (MID) geht man davon aus, dass arteriosklerotische Prozesse der kleinen intrazerebralen Blutgefäße ursächlich für die Erkrankung sind. Die MID ist die Folge zunehmender zerebraler Infarkte und der damit einhergehenden Zerstörung des Hirngewebes.

Alzheimersche Erkrankung und MID unterscheiden sich vor allem durch den Verlauf und den Zeitpunkt ihres Auftretens. Bei der MID ist das vergleichsweise früh, zwischen dem 40. und 60. Lebensjahr. Männer sind von MID häufiger betroffen, Frauen erkranken eher an Morbus Alzheimer.

Durch Depressionen bedingte Demenzen sind Pseudodemenzen, die 10% der Erkrankungen ausmachen. Bei an Parkinson erkrankten kann es vorkommen, das die Krankheit mit einer Demenz einhergeht.27

Risikofaktoren bzw. mögliche Ursache einer Demenzerkrankung vom Typ Alzheimer kann u.a. das Alter sein, da fast ausschließlich alte Menschen davon betroffen sind. Allein in Deutschland leiden ca. 1,2 Mio. an Demenz, wobei Frauen häufiger betroffen sind als Männer. Alle 5,1 Jahre verdoppelt sich die Prävalenz für die Erkrankung. Eine genetische Disposition kann ein möglicher Grund sein. Ein mögliches Risiko kann das Rauchen darstellen.28

Wissenschaftler haben herausgefunden, dass im Vorfeld einer Demenz typische Belastungs- und biographische Faktoren von Bedeutung sind. Eine starke psychische und physische Belastung, der Verlust von Sozialkontakten und der Wegfall wichtiger motivationaler Bereiche erhöhen die Wahrschein-lichkeit einer Erkrankung.

Bei Alzheimer geht man von der Annahme aus, dass multifaktorelle Bedingungen eine Rolle spielen. Ein genetischer Defekt des Chromosoms 14 könnte z.B. für das Auftreten der Krankheit verantwortlich sein. Davon geht man zumindest bei dem frühen Typ der Alzheimer-Erkrankung aus. Bei Späterkrankungen ist die genetische Beteiligung nicht nachgewiesen. Mögliche Risikofaktoren sind unspezifische Entzündungsprozesse, die eine Infektion des Gehirngewebes verursachen. Neuere Forschungsansätze über den Einsatz entzündungshemmender Medikamente bestätigen diese Theorie.29

Abb. 2 Formen und Häufigkeit der Demenzen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Bei ca. 50-60 % der Demenzen im höheren Lebensalter handelt es sich um eine Demenz vom Alzheimer Typ. 15% haben vaskuläre Ursachen und 25% der Erkrankungen sind Mischformen. 10% entsprechen einer sekundären Demenz, das bedeutet, dass jeder 10. Erkrankte medizinisch behandelt werden kann.30

2.2 Bedeutung der Tagesbetreuungseinrichtung für Demenzkranke

Wie in den vorherigen Kapiteln bereits beschrieben ist Alzheimer im wesent-lichen eine Erkrankung des höheren Lebensalters, bei der mit zunehmendem Alter das Erkrankungsrisiko zunimmt.

Dementsprechend stellen Menschen mit einer solchen Erkrankung eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung dar, die nur im Zusammenwirken der verschiedenen Institutionen des Gesundheitswesens und der Altenhilfe zu lösen sein wird.

Der Schwerpunkt der Versorgung dieser Menschen liegt in der täglichen Betreuung und Pflege. Eine intensive tägliche Pflege und krankheitsspezifische Betreuung bietet die Tagesbetreuungseinrichtung in Ludwigshafen.

Menschen, die von einer Demenzerkrankung betroffen sind, leben mit einer ständigen existenziellen Bedrohung. Ihre Identität löst sich langsam auf, die innere Struktur geht verloren.

Diesem Verlust kann nur mit einer Umgebung begegnet werden, die Stabilität und Sicherheit vermittelt, wie dies die Tagesbetreuungseinrichtung bietet. Dazu gehören ein wohnlich überschaubares räumliches und zwischenmenschliches Milieu, das eine angstvermeidende, akzeptierende Atmosphäre gewährleistet.

Eine Tagesbetreungseinrichtung für Senioren in Ludwigshafen gewährleistet alle genannten Anforderungen. Dazu gehören auch eine Tagesgestaltung mit aktivitätsanregenden Situationen zur Stärkung des Selbstbewusstseins und Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe am Leben.

B. Wesentliche Inhalte des Versorgungsvertrages

1. Der Versorgungsvertrag zwischen den Pflegekassen und der Tagesbetreuungseinrichtung

Die Pflegekassen dürfen nach § 72 Abs.1 Satz1 SGB XI, zur Sicherstellung der teilstationären Pflege nur Pflegeeinrichtungen in Anspruch nehmen, mit denen ihre Landesverbände einen Versorgungsvertrag abgeschlossen haben.

Der Versorgungsvertrag ist das Bindeglied zwischen den Leistungsansprüchen der Versicherten auf stationäre Pflege und dem Sicherstellungsauftrag der Pflegekassen für ihre pflegerische Versorgung. Er bindet die Pflegeeinrichtung vertraglich, mit den Landesverbänden der Pflegekassen, in das öffentlich-rechtliche Leistungssystem der sozialen Pflegeversicherung ein und ermöglicht dadurch den Pflegekassen, entsprechend § 72 SGB XI ihren Sicherstellungs-auftrag gegenüber den Versicherten zu erfüllen.

Die Tagesbetreuungseinrichtung für Senioren in ludwigshafen mit Sozialpäda-gogischer Zielsetzung wird zur Versorgung der Versicherten zugelassen und verpflichtet. Als Gegenleistung erhält sie gemäß § 72 Abs.4 SGB XI einen Vergütungsanspruch gegenüber den Pflegekassen.

Parteien des Versorgungsvertrages sind gemäß § 72 Abs.2 Satz 1 SGB XI, einerseits der Leistungserbringer, also der Träger der teilstationären Tages-betreuungseinrichtung mit sozialpädagogischer Zielsetzung in Ludwigshafen und andererseits die Landesverbände der Pflegekassen im Einvernehmen mit den überörtlichen Trägern der Sozialhilfe, falls nach Landesrecht nicht der örtliche Träger zuständig ist.

Im Versorgungsvertrag sind Art, Inhalt und Umfang der allgemeinen Pflege-leistungen festzulegen, die die Pflegeeinrichtung laut § 72 Abs.1 Satz 1 SGB XI während der Dauer des Vertrages zu erbringen hat. Diese werden als „pflege-bedingte“ Leistungen bezeichnet. Darunter versteht man die pflegerischen Leistungen, die für die Versorgung der Pflegebedürftigen nach Art und Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit erforderlich sind (vgl. §§ 43 Abs. 2, 84 Abs. 4 SGB XI).

Der als „Umfang der pflegerischen Leistungen“ des Versorgungsauftrages fest-zulegende Teil, erfordert eine Absprache über die voraussichtliche Zahl der Versicherten, welche im Monats- oder Jahresdurchschnitt die Dienste der Pflegeeinrichtung in Anspruch nehmen werden und über die zu ihrer Versorgung erforderlichen Pflegebetten und sonstigen Betreuungskapazitäten.

Das Gesetz schreibt für jede Pflegeeinrichtung, die zur Versorgung der Versicherten zugelassen werden soll, einen individuellen Versorgungsvertrag mit einem konkreten Versorgungsauftrag vor. Das bedeutet, dass im Versorgungsvertrag eine Absprache über die für die Versorgung notwendige räumliche, personelle und sachlich-technische Ausstattung der Tages-betreuungseinrichtung für Senioren mit sozialpädagogischer Zielsetzung getroffen werden muss.

Die Vorgabe entfällt, soweit die Landesverbände der Pflegekassen für den Personalbereich mit den Trägern der Einrichtung im Land einschlägige Rahmenvereinbarungen abgeschlossen haben, die gemäß § 75 Abs. 2 Nr.3 i.V. m. Abs.1 Satz 4, für alle Pflegekassen und Pflegeeinrichtungen im Land unmittelbar verbindlich sind, oder hinsichtlich der räumlichen und sachlich-technischen Ausstattung bundesrechtliche Anforderungen nach dem Heimgesetz § 311 Abs. 3 SGB XI oder landesrechtliche Vorschriften bestehen.

Die Pflegeinstitution wird ausdrücklich in die Pflicht genommen, ihre Leistungen in Anspruch nehmenden Pflegebedürftigen, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse zu pflegen, zu versorgen und zu betreuen. Sie sind verpflichtet ihre Leistungen inhaltlich so zu gestalten und zu organisieren, dass eine humane Pflege unter Beachtung der Menschenwürde gewährleistet ist (§ 11 Abs. 1 SGB XI).

Die gleiche Verpflichtung treffen die Pflegekassen bei der Erfüllung ihres Sicherstellungsauftrags gemäß § 89 Satz 1 SGB XI. Die Landesverbände der Pflegekassen dürfen daher Versorgungsverträge nach § 72 Abs. 3 SGB XI nur mit solchen Pflegeheimen und Pflegediensten abschließen, die die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftlich pflegerische Versorgung bieten.

Beide genannten Begriffe - Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit - schließen die gebotene Qualität der Pflege ein.

2. Das Pflegeversicherungsgesetz

Wenn ein Mensch durch Krankheit oder Unfall pflegebedürftig wird, bedeutet das für den Betroffenen und seine Familie oft eine große Belastung. Das Pflegeversicherungsgesetz bietet in dieser schwierigen Lebenssituation die Möglichkeit, optimale Hilfe und Unterstützung zu beantragen.

Das Pflegeversicherungsgesetz wurde zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit als neuer Zweig der Sozialversicherung geschaffen. Besondere Aufmerksamkeit gilt der in § 2 SGB XI geregelten Selbstbestimmung des Betroffenen.

Pflegebedürftige Menschen haben einen Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Pflegeversicherungsgesetz. Nach einer erfolgten Antragstellung prüft der Medizinische Dienst der Pflegekassen (MDK) die Voraussetzungen für eine Pflegebedürftigkeit.

Ein vom MDK beauftragter Arzt oder eine Pflegefachkraft führen beim Antrag-steller einen Hausbesuch durch und ermitteln anhand vorgegebener Begut-achtungsrichtlinien den Umfang der Pflegebedürftigkeit und stellen die Pflege-stufe fest.

Die Begutachtung bildet die Grundlage für die Einstufung in einer der drei Pflegestufen.

Ein individueller Pflege- und Rehabilitationsplan wird aufgestellt, wobei der behandelnde Arzt, die Angehörigen und sonstige Pflegepersonen einbezogen werden. Es ist empfehlenswert, ab hier ein Pflegetagebuch zu führen.

Aufgrund des Gutachtens erteilt die Pflegekasse einen schriftlichen Bescheid. Gegen diese Entscheidung (Antragsablehnung oder Antragsanerkennung) kann innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch eingelegt werden.31 Letztlich liegt die Entscheidung über die Art und Höhe der Pflegeleistungen bei der Pflegekasse.

Die Definition der Pflegebedürftigkeit sind in §§ 14 und 15 SGB XI geregelt. Als Grundpflege werden in § 14 SGB XI die Körperpflege, die Ernährung und die Mobilität bezeichnet. Die Stufen der Pflegebedürftigkeit werden in § 15 SGB XI beschrieben.

Wenn die häusliche Pflege eines Pflegebedürftigen nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann, besteht gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 SGB XI ein Anspruch auf teilstationäre Pflege. Das gilt insbesondere in Fällen einer kurzfristigen Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit oder der Ermöglichung einer Erwerbstätigkeit für die Pflegeperson bzw. ihrer teilweisen Entlastung.

Des Weiteren besteht ein Anspruch, wenn eine ständige Beaufsichtigung des Pflegebedürftigen für einige Stunden am Tag, bspw. in einer geeigneten Tagesbetreuungseinrichtung, notwendig ist.

Von der Pflegekasse werden die pflegebedingten Aufwendungen der teilstationären Pflege und die Aufwendungen der sozialen Betreuung übernommen. Ein Leistungskatalog gibt Auskunft über die Art der Leistung, Sachleistung oder Pflegegeld. Sachleistungen umfassen Pflegeleistungen eines ambulanten Dienstes, einer Tages-, Nacht-, oder Kurzzeitpflegeeinrichtung. Nach § 38 SGB XI es ist auch möglich, Geld- und Sachleistung zu kombinieren.

Die Pflegeleistungen für die Tages- und Nachtpflege entsprechen je nach Grad der Pflegebedürftigkeit nach § 41 Abs.2 SGB XI in der Pflegestufe I bis zu 384€, in der Pflegestufe II bis zu 921€ und in der Pflegestufe III bis zu 1.432€.

Zusätzliche Betreuungsleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden, z.B. wenn der pflegebedürftige Mensch in erheblichem Maß allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung bedarf, wie das bei dementiell Erkrankten der Fall ist.

Die Pflegekasse erstattet entsprechend § 45a Abs.1 Satz 2 SGB XI jährlich bis zu 460€.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Leistungen des Pflege-versicherungsgesetzes.

Abb. 3 Die Leistungen des Pflegeversicherungsgesetzes 32

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1) für Pflege durch nahe Angehörige und Personen, die mit dem Pflegebedürftigen in häuslicher Gemeinschaft leben.
2) für entfernte Verwandte und Nachbarn sowie erwerbsmäßig tätige Pflegekräfte.

*In diesen Fällen werden notwendige Aufwendungen (Verdienstausfall,

Fahrtkosten usw. bis zum Gesamtbetrag von 1.432 € auf Nachweis erstattet.

3. Die Vergütungsvereinbarung

Eine Vergütungsvereinbarung kommt durch Einigung zwischen dem Träger der Tagesbetreuungseinrichtung für Senioren mit Sozialpädagogischer Zielsetzung in ludwigshafen und der Mehrheit der Kostenträger, die an der Pflegesatz-verhandlung teilgenommen haben, zustande.

Die Vergütungsvereinbarung ist in jedem Fall für einen zukünftigen Zeitraum (§ 85 Abs. 3 Satz 1 SGB XI) schriftlich abzuschließen.

Die vereinbarten Pflegesätze müssen leistungsgerecht sein. Sie sind wegen des unterschiedlichen Versorgungsaufwandes in drei Pflegeklassen eingeteilt und entsprechen der Pflegestufe des Pflegebedürftigen.

Wenn die häusliche Pflege eines Pflegebedürftigen nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann, besteht gemäß § 41(1) SGB XI ein zeitlich nicht begrenzter Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege.

Dies gilt insbesondere in Fällen

- einer kurzfristigen Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit,
- der Ermöglichung einer (Teil-) Erwerbsfähigkeit für die Pflegeperson
- einer beabsichtigten teilweisen Entlastung der Pflegeperson
- einer lediglich für einige Stunden am Tag notwendigen ständigen

Beaufsichtigung des Pflegebedürftigen.

Die Leistungshöhe ist nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt. Die teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung.33

Ein Leistungsanspruch besteht in

- Pflegestufe I bis 384 €
- Pflegestufe II bis 921 €
- Pflegestufe III bis 1.432 €

4. Das Heimgesetz

„Das neue Heimgesetz versucht die Beziehungen zwischen Heimträgern und Bewohnern, sowie den staatlichen Behörden, der Heimaufsicht und den Sozialleistungsträgern neu zu bestimmen.“34 Es umfasst wesentliche Bestimmungen zum Heimvertrag und zur Mitwirkung, bis hin zur Überwachung und zu den Möglichkeiten des Einschreitens staatlicher Organe.

Ziel des Heimgesetzes ist es, bei den Strukturveränderungen des Gesundheits-wesens die Interessen älter werdender, hilfebedürftiger und behinderter Menschen an Selbständigkeit, Selbstverantwortung und Selbstbestimmung nicht zu verletzen, sowie ihre Würde zu wahren.

Der Zweck des Gesetzes ist im § 2 Heimgesetz verankert. Dort heißt es u.a., dass die Würde, sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen vor Beeinträchtigungen zu schützen sind.

Selbständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung sind zu wahren und zu fördern. Das trifft ebenfalls laut § 1(5) Satz 1 Heimgesetz auf die teil-stationäre Pflege und Betreuung zu. Die Tagesgäste der Tagesbetreuungsein-richtung für Senioren haben ebenso einen Anspruch auf Schutz, wie in der vollstationären Unterbringung. Die Tagesbetreuungseinrichtung fällt wie alle teilstationäre Einrichtungen unter das Heimgesetz.

Das Heimgesetz beschreibt keine Leistung im Einzelnen. Es regelt als staatliches Schutzgesetz lediglich die privatrechtlichen Beziehungen zwischen der Heimeinrichtung und den Bewohnern.

Für eine übersichtlichere Darstellung der Gesetzmäßigkeiten sorgt eine Dreiteilung der Regelungsbereiche. In den §§ 5-9 ist ein besonderes zivilrecht-liches Vertragsrecht geregelt. Der allgemeine Teil des BGB und das allgemeine Schuldrecht finden hier ebenfalls Anwendung.

Mitwirkungsrechte werden in § 10 Heimgesetz und in der Heimmitwirkungs-verordnung geregelt.

Ab § 11 Heimgesetz wird ein besonderes Gewerbeordnungsrecht postuliert. Der Heimträger hat seine Tätigkeit anzuzeigen und bestimmte Mindest-standards zu erfüllen. Diese Mindeststandards sind in §§ 2,3 geregelt. Der Träger des Heimes kann vor den Verwaltungsgerichten Rechtschutz gegenüber der zuständigen Heimaufsichtsbehörde begehren.

5. Das Bundessozialhilfegesetz

Die teilstationäre Pflege in der Tagesbetreuungseinrichtung für Senioren mit sozialpädagogischer Zielsetzung kann über die Sozialhilfe finanziert werden, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichend sind.

Als Kostenträger ist der Sozialhilfeträger nicht ausgeschlossen, auch wenn er durch das SGB XI im Grunde finanziell entlastet werden sollte.

Anfallende Fahrtkosten für Hol- und Bringdienst können nach Beantragung gewährt werden. Somit profitieren auch alleinlebende ältere Menschen mit einer geringen Rente davon. Sie können trotz Pflegebedürftigkeit am sozialen Leben teilnehmen.

Tagespflegeeinrichtungen als teilstationäre Institutionen sind seit 01.04.1995 auch für Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) den stationären und ambulanten Einrichtungen gleichgestellt.35

Falls die anfallenden Kosten nicht aus dem eigenem Einkommen oder Vermögen aufzubringen sind und die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, können Hilfe zur Pflege in Einrichtungen oder Hilfe zum Lebens-unterhalt nach dem BSHG oder dem Bundesversorgungsgesetz beantragt werden.36

In den meisten Bundesländern werden die anteiligen Kosten der Tagespflege nach §§ 68, 69 BSHG übernommen. Die Pflege hilfsbedürftiger alter Menschen bildet den Arbeitsschwerpunkt der in der Tagespflege.

Der Sozialhilfeträger überprüft das Vorliegen von Voraussetzungen für die Hilfegewährung. Es wird festgestellt, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, die Hilfegewährung in der gewünschten Einrichtung möglich ist und ob die Einkommens- und Vermögensvoraussetzungen gegeben sind.

Pflegebedürftig nach § 68 Abs. 1 Satz 1 BSHG ist, wer „wegen einer körper-lichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichen oder höherem Maße der Hilfe bedarf“.

Die Kriterien der Pflegebedürftigkeit sind mit den Richtlinien des SGB XI nahezu identisch. Siehe dazu § 14 SGB XI.

Der Sozialhilfeträger kann bei begründetem Bedarf eine eigene Prüfung vornehmen, vor allem dann, wenn der Antragsteller von der Pflegekasse als nicht „erheblich pflegebedürftig“ eingestuft wurde im Sinne von § 14 SGB XI. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Sozialhilfeträger die Kosten zur Pflege übernimmt.

Zu beachten ist, dass der zuständige Kostenträger einen angemessenen Zeit-raum für seine Ermittlungen benötigt. Deshalb sollte nach der Bewerbung in der Einrichtung unverzüglich beim zuständigen Sozialamt vorgesprochen werden.

6. Sonstige Kostenträger

Leistungen nach dem SGB V stellen neben dem Hauptkostenträger eine zu-sätzliche Finanzierungsmöglichkeit dar und sind nicht geeignet, die Tagespflege allein zu finanzieren. Einzelvereinbarungen regeln teilweise Tagespflege-leistungen nach § 37 Abs. 2 SGB V, die durch die Krankenkassen zu begründen sind.

Therapeutisch-rehabilitative Maßnahmen gehören neben den pflegerischen Leistungen zum Angebot der Tagespflege in der Tagesbetreuungseinrichtung in Ludwigshafen. Zusätzlich können ergänzende Rehabilitationsleistungen der Krankenversicherungen erbracht werden.

Nach § 11 SGB V haben Versicherte Anspruch auf Leistungen zur

- Förderung der Gesundheit (§ 20),
- Verhütung von Krankheit (§§ 21 bis 24),
- Früherkennung von Krankheiten (§§ 25 und 26),
- Behandlung einer Krankheit (§§ 27 bis 52).

Zu den Leistungen nach Absatz 1 gehören auch medizinische und ergänzende Leistungen zur Rehabilitation, die notwendig sind, um einer drohenden Behinderung oder Pflegebedürftigkeit vorzubeugen, sie nach Eintritt zu beseitigen, zu bessern oder eine Verschlimmerung zu verhüten. Leistungen der aktivierenden Pflege nach Eintritt von Pflegebedürftigkeit werden von den Pflegekassen erbracht.

Leistungen der Krankenkassen sind vor allem Leistungen nach § 37 SGB V. Hierbei handelt es sich um Krankenpflege durch geeignete Pflegekräfte im Haushalt des Versicherten oder durch seine Familie.

Die häusliche Pflege beinhaltet die Grund- und Behandlungspflege sowie haus-wirtschaftliche Leistungen. Zur Grundpflege gehören z.B. Hilfen bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, Hilfe im hygienischen Bereich und bei der Mobilisation.

[...]


1 vgl. Sennett, Richard, „Respekt im Zeitalter der Ungleichheit“. Berliner Taschenbuch Verlag (Berlin) 2004.

2 vgl. Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt, „Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit“, S. 26

3 vgl. Miegel, Meinhard, „Die deformierte Gesellschaft“, S. 77

4 vgl. Deutscher Bundestag: Abschlussbericht der Enquete-Kommission „Demographischer Wandel“, S. 41ff

5 vgl. Deutscher Bundestag: Abschlussbericht der Enquete-Kommission „Demographischer Wandel“, S. 39

6 vgl. Winter, Udo, „Tagespflege: planen - aufbauen - finanzieren“; S. 19

7 vgl. Information zur politischen Bildung, Nr. 282, S. 5

8 vgl. Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung; Bevölkerung, Fakten - Trends - Ursachen; S. 86

9 vgl. Datenreport 1999, Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Zahlen und Fakten über die BRD, Bonn 2001, S. 25, 26

10 vgl. Migrationsreport 2000, Fakten-Analysen-Perspektiven, Bundeszentrale für politische Bildung, S. 23 ff.

11 vgl. Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz 2050, Zeitreihen, Strukturdaten, Analysen; S. 51

12 vgl. Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz 2050, Zeitreihen, Strukturdaten, Analysen; S. 113, 114

13 vgl. Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung; Bevölkerung, Fakten - Trends - Ursachen; S.65, 66

14 vgl. Statistischer Jahresbericht 2002, Stadtentwicklung 2003, Heft B 3/03 3, S.13-14

15 vgl. Statistischer Jahresbericht 2002, Entwicklung von Bevölkerung, Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und Sozialhilfebezug im

Jahr 2002, STADT LUDWIGSHAFEN AM RHEIN, Stadtentwicklung; S. 15 ff

16 vgl. Vliet, Wolfgang van; Sozialdezernent; Antrittsrede vom 01.07.2003

www.ludwigshafen.de/rathaus/stadtvorstand/beigeordneter_wolfgang_van_vliet/

17 vgl. DIE RHEINPFALZ, Ludwigshafener Rundschau, 12.02.2005, „Einwohnerkurve zeigt weiterhin nach oben“

18 vgl. Miegel, Meinhard, „Die deformierte Gesellschaft“; S. 71/72

19 vgl. DER SPIEGEL: Nr. 35 vom 30.8.99; S. 30ff)

20 vgl. Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz 2050, Zeitreihen, Strukturdaten, Analysen; S. 63, Tabelle 2.5

21 vgl. FAZ; Medica 2004, „Gesellschaftliche Herausforderung, Die wirtschaftlichen Folgen ...“ Nr. 272, Seite B7

22 vgl. www.patientenleitlinien.de/Demenz/demenz.html

23 vgl. Falk, Juliane „Basiswissen Demenz“; S. 40

24 vgl. Beltz, „Demenz im Alter“; S. 52-57

25 vgl. Beltz, „Demenz im Alter“; S. 121

26 vgl. Falk, Juliane, „Basiswissen Demenz“; S. 37-39

27 vgl. Beltz, „Demenz im Alter“; S. 29ff.

28 vgl. Beltz, „Demenz im Alter“; S. 58ff

29 vgl. Falk, Juliane, „Basiswissen Demenz“; S. 41, 42

30 vgl. Falk, Juliane, „Basiswissen Demenz“, S. 39

31 vgl. Falk, Juliane, „Basiswissen Demenz“; S. 133, 134

32 vgl. Falk, Juliane, „Basiswissen Demenz“; Tab. 20, S. 137

33 vgl. Daul/ Vahlpahl, „Vergütung für teilstationäre Leistungen“; S. 5

34 vgl. Krahmer/ Richter (Hrsg.), „Heimgesetz, Lehr - und Praxiskommentar“; Vorwort

35 vgl. Winter, Udo, „Tagespflege: planen - aufbauen - finanzieren“; S. 69

36 vgl. Alzheimer Europe 1999, „Handbuch der Betreuung und Pflege von Alzheimer-Patienten“; S. 90

Ende der Leseprobe aus 107 Seiten

Details

Titel
Konzeption einer Tagesbetreuungseinrichtung für Senioren in Ludwigshafen mit sozialpädagogischer Zielsetzung
Hochschule
Hochschule Ludwigshafen am Rhein
Note
gut
Autor
Jahr
2005
Seiten
107
Katalognummer
V46280
ISBN (eBook)
9783638435048
ISBN (Buch)
9783638720236
Dateigröße
2303 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Konzeption, Tagesbetreuungseinrichtung, Senioren, Ludwigshafen, Zielsetzung
Arbeit zitieren
Sylvana Mengel (Autor:in), 2005, Konzeption einer Tagesbetreuungseinrichtung für Senioren in Ludwigshafen mit sozialpädagogischer Zielsetzung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/46280

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