Die Kriegsschuldfrage im Ersten Weltkrieg. Das Deutsche Reich als Alleinschuldiger?


Hausarbeit, 2018

18 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Die Kriegsschuldfrage im Ersten Weltkrieg

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Der Versailler Vertrag
2.1 Entscheidende Artikel für Deutschland
2.2 Artikel 231- Die Kriegsschuldfrage und die damit verbundenen Wiedergutmachungen

3 Zentralstelle zur Erforschung der Kriegsursache
3.1 Aufgaben und Funktionen
3.2 Die Berliner Monatshefte
3.2.1 Thesen zur Kriegsschuldfrage deutscher Historiker
3.2.1.1 17 Thesen zur Kriegsschuldfrage
3.2.1.1 Beispiel der Erschaffung eines Feindbildes von Deutschland am Beispiel des „Panthersprungs“
3.2.2 Kriegsschulddiskussion im Ausland
3.2.2.1 Frankreich
3.2.2.2 Norwegen
3.2.2.3 Italien

4 Deutschland unmöglicher Alleinschuldiger am Beispiel Frankreichs und Russlands
4.1 Die zwei Thesen zur französischen Schuld
4.2 Die Haltung Frankreichs und Russlands kurz vor Kriegsbeginn

5 Fazit

6 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

„Der fürchterlichste aller Kriege hatte einen Friedensvertrag zur Folge, der kein Vertrag des Friedens ist, sondern die Fortsetzung des Krieges. Europa wird durch ihn zugrunde gehen, wenn es nicht die Vernunft zu seinem Ratgeber wählt. “1

So äußerte sich ein französischer Dichter namens Anatole France zum Friedensvertrag. Noch bereits 100 Jahre nach Ausbruch des Ersten Weltkriegs ist der Versailler Vertrag immer noch ein Diskussionsthema, bei dem sich die Geister spalten. Von 1914 bis 1918 wurde die komplette Welt mit einem Teppich von Hass und Gewalt überzogen. Mehr als 40 Staaten standen sich im Schlachtfeld gegenüber. Die Bilanz jedoch aus anfänglichem Tatendrang und der Ehre sein Vaterland zu verteidigen waren über 17 Millionen Gefallene, zertrümmerte Städte, traumatisierte und verkrüppelte Soldaten, zerbrochene Bündnisse und ein gespaltenes Europa. Bereits im August 1918 erkannte Deutschland seine aussichtslose Lage im Krieg und drängte auf einen Waffenstillstand, zu dem es am 11.11.1918 in Compiégne kam. Es folgte der Rücktritt der Generale von Hindenburg und Ludendorff. Deutschland war nun offiziell der Verlierer des Ersten Weltkriegs und wurde zudem noch auf der Pariser Friedenskonferenz 1919 zum allein Schuldigen ernannt. In der deutschen Bevölkerung führte dies zu großem Empören. Denn zusätzlich zu hohen Reparationszahlungen und Gebietsabtritten musste Deutschland moralisch für den Krieg eintreten. Aus diesem Grund ist der Versailler Vertrag auch bekannt als „Friedensdiktat“ oder „Schandfrieden“.

Im folgenden Text wird dargestellt, welche Folgen der Vertrag für Deutschland hatte. Hierbei wird am Anfang der Versailler Vertrag genauer mit Fokus auf Artikel 231 analysiert, um die Kriegsschuldfrage zu beleuchten. Besondere Berücksichtigung hierbei findet die Zentralstelle zur Erforschung der Kriegsursachen, die im Hauptteil aufgezeigt wird. In wie fern war es gerechtfertigt, dass Deutschland die alleinige Kriegsschuld zugesprochen wurde? Um diese Frage zu beantworten, werden die Berliner Monatshefte herangezogen, die mehrere Thesen zur Kriegsschuldfrage vorweisen, und sowohl aus deutscher als auch europäischer Sicht eine Kriegsschulddiskussion vorweisen. Im Ende des Hauptteils wird noch einmal aufgeführt, wieso Deutschland nicht vorgeworfenen werden kann allein schuldig zu sein am Beispiel Russland und Frankreich. Also warum wurde gerade Deutschland zum Schuldigen erklärt und nicht beispielsweise Frankreich?

2 Der Versailler Vertrag

Der Friedensvertag von Versailles wurde von den Siegermächten Russland, England, Frankreich, Italien, Japan und der USA und deren Kriegsverbündeten beschlossen und bei der Pariser Friedenskonferenz, die vom 18. Januar 1919 bis zum 21. Januar 1920 stattfand, aufgesetzt. Seinen Namen verdankt der Vertrag dem Spiegelsaal von Versailles, in dem das Ganze abgehalten wurde. Sein Ziel war es, dass die Weltpolitik nach dem Ersten Weltkrieg neu geordnet wird. So wurden Abmachungen über Landheer, Seemacht und Luftfahrt getroffen, über neue Grenzen verhandelt und finanzielle Dinge wie Reparationszahlungen geklärt.2

2.1 Entscheidende Artikel für Deutschland

Der Versailler Vertrag war mit der Absicht aufgesetzt worden nach dem Krieg wieder für Frieden zu sorgen. Bei direktem Hinsehen wird schnell klar, dass Deutschland eine entscheidende Rolle spielte, denn der größte Teil bezog sich auf es. Die Aufteilung des Vertrags erfolgte in 15 Teilen und umfasst 440 Artikel. Besonders materiell litt Deutschland unter den Reparationszahlungen sowie den Gebietsverlusten. Durch Teil drei „Politische Bestimmungen über Europa“ hatte es Verluste wie Westpreußen, Polen, Teile Oberschlesiens und Memeland zu beklagen. Dadurch fielen ein Siebtel der Gebiete wieder an andere Länder ab. Am härtesten jedoch traf Deutschland die Abgabe Elsass-Lothringens, da es an Erzfeind Frankreich abfiel und schon vor dem Krieg viele Jahre für Streit zwischen den beiden Ländern gesorgt hatte.3 Ebenfalls hatte Deutschland mit den hohen Reparationszahlungen zu kämpfen, da es unmöglich war diese enorme Summe abzuzahlen. Aus diesem Grund war es verpflichtet „de[n] gesamte[n] Besitz und alle Einnahmequellen des Deutschen Reiches und der deutschen Staaten an erster Stelle für die Bezahlung der Kosten der Wiedergutmachung und aller anderen Lasten […]“4 fei zugeben. In den darauffolgenden Artikeln wird vermerkt, dass zusätzlich zu den Schadenszahlungen auch für die Kriegskosten für jedes Land wie zum Beispiel Futter für die Tier oder Lohn für die Soldaten aufgekommen werden muss.5

2.2 Artikel 231- Die Kriegsschuldfrage und die damit verbundenen Wiedergutmachungen

„Die alliierten und assoziierten Regierungen erklären, und Deutschland erkennt an, daß Deutschland und seine Verbündeten als Urheber für alle Verluste und Schäden verantwortlich sind, die die alliierten und assoziierten Regierungen und ihre Staatsangehörigen infolge des Krieges, der ihnen durch den Angriff Deutschlands und seiner Verbündeten aufgezwungen wurde, erlitten haben.“6

So lautete der zum ersten Mal in der Geschichte hinzugefügte Artikel zur Kriegsschuldfrage des Ersten Weltkriegs. Deutschland musste mit Unterzeichnung des Vertrags alle Artikel anerkennen und stimmte damit auch dem Kriegsschuldartikel aus Angst vor einem erneuten Ausbruch des Kriegs zu. Durch dieses Eingeständnis war Deutschland von nun an verpflichtet für die Schäden, die durch den Ersten Weltkrieg bei allen Siegermächten entstanden waren, mit Wiedergutmachungen aufzukommen. Gleichzeitig war dieser Artikel wahrscheinlich der, der Deutschland am härtesten zusetzte. Dieser nämlich bedingte nicht nur einen materiellen Verlust, sondern stellte Deutschland auch moralisch mit dem Rücken zur Wand. Eine vor kurzem noch starke Weltmacht mit einem Bündnissystem in ganz Europa war plötzlich der Verantwortliche für den Ersten Weltkrieg. Besonders dieser Kriegsschuldartikel traf das deutsche Selbstbewusstsein. Das frühere mit Stolz erfüllte Kaiserreich war endgültig mit dem in Kraft treten des Versailler Vertrags geschlagen. Durch den Gebietsverlust waren Großteile der Bevölkerung gezwungen ihre Heimat zu verlassen. Dabei hatte Deutschland die Aufgabe die Menschen auf deutsches Gebiet zu bringen. Fand dies nicht statt, so hatten „die alliierten und assoziierten Regierungen das Recht […], nach ihrer Wahl sie heimzuschaffen oder sie in ein neutrales Land zu verbringen oder ihnen die Niederlassung im eigenen Lande zu gestatten.“7 Um Deutschland komplett zu entmachten, verloren sie alle Mitbestimmungsrechte. Schon am Tag der Unterzeichnung des Vertrags, dem 28.6.1919, durfte Deutschland nicht persönlich anwesend sein und keine Stellung zu den Kriegsschuldvorwürfen nehmen. Daher war die Kriegsschuldzuweisung einseitig und kam von Seiten der Alliierten. Zusätzlich wird im Versailler Vertrag festgehalten, dass Deutschland „ zugunsten der alliierten und assoziierten Hauptmächte auf alle seine Rechte und Ansprüche [verzichtet]“8, sei es bezüglich seiner Kolonien oder militärischen Angelegenheiten. Um einem erneuten Krieg vorzubeugen, verordneten die Siegermächte eine Abrüstung des Heeres, sowohl des Landheer als auch der Seemacht. Die Reichswehr durfte von nun an nicht die 100.000 Mann Grenze überschreiten. Deswegen wurde ebenfalls die allgemeine Wehrpflicht abgeschafft.9

Deutschland war durch den Versailler Vertrag in jeder Hinsicht entmachtet worden. Was früher eine Zentalmacht in Europa darstellte, wurde jetzt von allen Seiten überwacht. Jegliche Mitbestimmung war verloren. Der Verlierer des Ersten Weltkriegs sollte auf jeder Ebene geschwächt werden: zu hohe Reparationszahlungen, Abrüsten des Militärs, Gebietsverluste und die Kriegsschuld, was sich auch stark auf die Stimmung des Volks ausdrückte. Jedoch wird im kommenden Hauptteil erörtert, ob es richtig war nach so kurzer Zeit nach dem Waffenstillstand schon einen Schuldigen auszumachen.

3 Zentralstelle zur Erforschung der Kriegsursache

3.1 Aufgaben und Funktionen

Die „Zentralstelle für Erforschung der Kriegsursachen“ wurde im April 1921 gegründet und von dem Schweizer Ernst Sauerbeck geleitet. Ihre Funktion bestand darin auf den Kriegsschuldparagraphen aufmerksam zu machen und diesen kritisch nach seiner Richtigkeit zu hinterfragen. Das Ganze sollte sowohl national als auch international geschehen. Die Veröffentlichungen basierten auf wissenschaftlichen Arbeiten und dienten nicht zur Propaganda. Aus diesem Grund ging die Zentralstelle wie folgt vor:

1) Sammlung und Sichtung der Quellen und der Erörterungen in der Zeitungsliteratur des In- und Auslands
2) Wissenschaftliche und literarische Auskunftserteilung
3) Vermittlung von wissenschaftlichen Arbeiten
4) Herausgabe von „Merkblättern“, welche einzelne Gebiete der Schuldfrage übersichtlich aufgrund der neusten Forschungsergebnisse zusammenstellen.10

Durch erschwerte Bedingungen und die einsetzende Inflation fehlten die nötigen finanziellen Mittel, wodurch die Zentralstelle auf die Hilfe des Auswärtigen Amtes angewiesen war, um bestehen zu können. Hinzu kamen private Spenden, als auch eigenes Einkommen durch verkaufte Broschüren. Auf Grund des schlechten Führungsstils und fehlenden Rückhalts im Auswärtigen Amt von Sauerbeck etablierte sich Alfred von Wegerer im Oktober 1921 immer mehr als Führungsperson. Als Amateur bekam der Schweizer auch keinen Platz im Direktorium, da dieses für historische Spezialisten vorgesehen war, was dazu führte, dass er im August 1923 zurücktrat. Seine Stelle übernahm Wegerer. Die im November 1923 gegründete „Gesellschaft zur Erforschung der Kriegsursachen“ verhalf der Zentralstelle zu einem nationalen Sitz mit zahlreichen internationalen Kontakten. Sie wurde 1937 aufgelöst.11

3.2 Die Berliner Monatshefte

Die „Berliner Monatshefte für internationale Aufklärung: Die Kriegsschuldfrage“ war eine deutsche Zeitschrift, die extra für die Klärung der Kriegsschulfrage von der „Zentralstelle zur Erforschung der Kriegsursachen“ ins Leben gerufen wurde. Die erste Auflage erschien im Juli 1923, worauf sie noch einige Male ihren Namen veränderte. Inhalt waren wissenschaftliche Beiträge zum Ersten Weltkrieg, was sich im Laufe der Zeit immer mehr zu einer internationalen Diskussionsplattform entwickelte. Eingestellt wurde die Zeitschrift 1944. Die vorliegenden Thesen stammen aus den Berliner Monatsheften und wurden aus Büchern von Historikern entnommen.12

3.2.1 Thesen zur Kriegsschuldfrage deutscher Historiker

3.2.1.1 17 Thesen zur Kriegsschuldfrage

Graf Max Montegals stellt in seinem Buch „ Leitfaden zur Kriegsschuldfrage“ 17 Thesen auf. Er vertritt die Meinung, dass Deutschland nie aus politischen Gründen einen Krieg angefangen hätte, da es solche Ziele nicht verfolgte. Im Gegensatz dazu nennt er jedoch, dass Frankreich auf eine Zurückeroberung Elsass- Lothringen drängte und Russland Konstantinopel ins Auge gefasst hatte.13 Aus seiner ersten These geht also klar hervor, dass Frankreich und Russland territoriale Eroberungen anstrebten, die nur mit Krieg durchzusetzen waren. Den beiden Ländern war durchaus bewusst, dass sie durch ihre Ziele einen Krieg in Europa verursachen würden. In seinen Thesen geht Montegal auf das Wettrüsten ein, wegen dem sich andere Länder von Deutschland bedroht sahen. Zusammen mit Österreich- Ungarn waren sie zahlentechnisch militärisch deutlich unterlegen und wurden von Frankreich und Russland eingekesselt, die eine enorme Überlegenheit vorwiesen. Ebenfalls spielte beim Wettrüsten die Flottenpolitik eine wichtige Rolle. Deutschlands Vorgehensweise England auf der See militärisch Konkurrenz zu machen, förderte nicht das gute Verhältnis der beiden und war taktisch unklug. Jedoch stellte Deutschland flottentechnisch keine Gefahr da mit einem Verhältnis von 10 zu 16 Schiffen.14 Eine der wichtigsten Thesen dürfte These sechs sein. Sie beinhaltet, dass mit dem Ausstellen des Blankochecks nur der Krieg Österreich-Ungarn gegen Serbien unterstützt wurde. Niemand hatte zu diesem Zeitpunkt gedacht, dass sich bald ganz Europa im Krieg befinden würde. Die Einverständnis Krieg zuführen galt nur, um Serbien zu züchtigen. Jedoch hätten die Reaktionen Russlands und des Balkans vorher abgewogen werden müssen. In den Thesen neun bis 14 wird die Bedeutung der Mobilmachung genauer erläutert. Bei der Frage zur Kriegsschuldursache wird immer zuerst die Kriegserklärung Deutschlands an Russland genannt. Somit war klar, dass Deutschland schuldsein muss, da es den Krieg begonnen hat. Montegal aber behauptet, dass nicht die Kriegserklärung sondern die Mobilmachung der entscheidende Schritt in den Ersten Weltkrieg gewesen sei. So waren die Russen die ersten, die durch ihre Mobilmachung die Verständigungen um Serbien scheitern ließen. Ab diesem Zeitpunkt sei jedem klar gewesen, dass ein Krieg nun unausweichlich war. Jedoch machte der französische Politiker Viviani publik, dass Deutschland der erste gewesen wäre, der zu einer Mobilmachung schritt. Hinzu kommt, dass Frankreich Russland zu dieser nicht abriet.15 Vielmehr machten sie den Anschein, dass sie nicht unglücklich über die Krise kurz vor dem Krieg waren. Durch falsche Behauptungen spitzten sie die Lage noch zu und verschärften den Konflikt zwischen Deutschland und Russland. Sie vermittelten das Gefühl, dass ihnen ein Krieg sehr willkommen sei, da dann endlich die Chance bestand das Gebiet Elsass- Lothingen zurück zu erobern. Jedoch unterstellt Montegal nicht nur Frankreich den Kriegswillen, sondern auch Russland und England. So blieb Russland nach der deutschen Kriegserklärung untätig und dachte nicht über Verhandlungen nach. Stattdessen schien Russland direkt kriegsbereit. Auch Englands Kriegsgründe werden noch einmal neu beleuchtet. Bislang war der Grund, dass Deutschland über das neutrale Belgien in Frankreich einmarschierte um ihre Politik „Balance of Power“ zu untermauern. In den Thesen wird jedoch aufgeführt, dass England bewusst in den Krieg eintreten wollte. Einerseits wollten sie eine erneute Niederlage Frankreichs verhindern. Auf der anderen Seite war die Kriegsbeteiligung noch vor dem Einmarsch in Belgien klar, da England 1912 ein Marineabkommen mit Frankreich unterzeichnet hatte. Unterstützt wurde das Ganze noch von den falschen Mitteilungen über Kriegsvorbereitungen aus Seiten der Franzosen über Deutschland.16

[...]


1 Zitiert nach: Anatole France (vgl. Hennig, E.: „Zeitgeschichtliche Aufdeckung“, München 1964, S.38)

2 Friedensvertrag von Versailles.(28. Juni 1919), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/wr/vv04.html, Stand: 14.02.17

3 Ebd. Artikel 56. Politische Bestimmungen über Europa

4 Ebd. Artikel 248. Finanzielle Bestimmungen

5 Ebd. Artikel 249 bis 263. Finanzielle Bestimmungen

6 Friedensvertrag von Versailles. Artikel 231 bis 247. Wiedergutmachungen (28. Juni 1919), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/wr/vv08.html, Stand: 14.03.17

7 Ebd. Artikel 220. Kriegsgefangene und Grabstätten

8 Ebd. Artikel 118 bis 158. Deutsche Rechte und Interessen außerhalb Deutschlands

9 Friedensvertrag von Versailles. Artikel 214 bis 226. Kriegsgefangene und Grabstätten (28. Juni 1919), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/wr/vv06.html, Stand: 14.03.17

10 Heinemann, Ulrich: Die verdrängte Niederlage: politische Öffentlichkeit und Kriegsschuldfrage in der Weimarer Republik, in: Berding, Jürgen/ Kocka, Jürgen/ Wehler, Hans- Ulrich [Hrsg.]: Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft, Band 59, Göttingen 1983, S.198.

11 Heinemann, Ulrich: Die verdrängte Niederlage: politische Öffentlichkeit und Kriegsschuldfrage in der Weimarer Republik,in: Berding, Jürgenin/ Kocka, Jürgen/ Wehler, Hans- Ulrich [Hrsg.]: Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft, Band 59, Göttingen 1983, Kapitel B. Die „Deutsche Revisionsbewegung: I. Die „Zentralstelle für Erforschung der Kriegsursachen“

12 Ebd. S. 98.

13 Montgelas, Max vonœ: Die Kriegsschuldfrage I: Monatsschrift für internationale Aufklärung, Zentralstelle zur Erforschung der Kriegsursachen, Berlin 1925, S.33 These 1

14 Ebd. S. 34 These 2+3

15 Montgelas, Max vonœ: Die Kriegsschuldfrage I: Monatsschrift für internationale Aufklärung, Zentralstelle zur Erforschung der Kriegsursachen, Berlin 1925, S. 35.

16 Ebd. S.36.

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Die Kriegsschuldfrage im Ersten Weltkrieg. Das Deutsche Reich als Alleinschuldiger?
Hochschule
Universität Siegen
Veranstaltung
Einführung in die Neuzeit
Note
2,0
Autor
Jahr
2018
Seiten
18
Katalognummer
V462727
ISBN (eBook)
9783668920767
ISBN (Buch)
9783668920774
Sprache
Deutsch
Schlagworte
kriegsschuldfrage, ersten, weltkrieg, deutsche, reich, alleinschuldiger
Arbeit zitieren
Jacqueline Ränke (Autor:in), 2018, Die Kriegsschuldfrage im Ersten Weltkrieg. Das Deutsche Reich als Alleinschuldiger?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/462727

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