Die Stellung der russischen Parteien


Hausarbeit (Hauptseminar), 2000

19 Seiten, Note: 2


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Hauptteil
1. Rechtliche Lage
1.1. Verfassung
1.2. Gesetz über gesellschaftliche Vereinigungen
1.3. Wahlgesetz
2. Reale Situation der Parteien in Rußland
2.1. Parteiführer
2.2. Finanzen
2.3. Mitglieder
2.4. Binnenstruktur
2.5. Regionaler Aspekt
3. Konfliktlinien des russischen Parteiensystems
3.1. Cleavage structure
3.2. Mögliche Konfliktlinien im russischen Parteiensystem
4. Bewertung und Zukunftsperspektive

III. Fazit
Literaturverzeichnis

I Einleitung

Die Rußländische Föderation ist ein Mehrparteiensystem mit jedoch relativ geringer Bedeutung der Parteien. In der vorliegenden Arbeit wird der Frage nachgegangen, welche Gründe zu diesem Zustand geführt haben und welche Änderungen möglich sind um dies zu ändern.

Zunächst wird die Stellung der russischen Parteien anhand der Verfassung und den gesetzlichen Vorschriften dargestellt. In einem zweiten Schritt wird die Verfassungs- und Gesetzesnorm mit der Realität in Bezug gebracht und die Unterschiede aufgezeigt. Daran anschließend folgt ein Einordnungsversuch des russischen Parteiensystems in die Theorie der Konfliktlinien, woran sich eine Bewertung anschließt. Letztlich wird eine mögliche Entwicklungsrichtung für das Parteiensystem der Rußländischen Föderation aufgezeigt.

II Hauptteil

1. Rechtliche Lage der Parteien

1.1. Verfassung

Die Verfassung der Rußländischen Föderation wurde am 11.12.1993 per Referendum im Zuge der Dumawahl mit 58,4% angenommen.[1] Parteien finden dort jedoch, ganz im Gegensatz zur UdSSR-Verfassung, nur noch indirekte Erwähnung,[2] wie zum Beispiel in Artikel 13 Absatz 3, der die politische Vielfalt und Mehrparteilichkeit in der Rußländischen Föderation anerkennt. Absatz 4 bezieht sich auf die gleiche Rechtsstellung aller gesellschaftlichen Vereinigungen vor dem Gesetz.[3] Absatz 5 legt die Kriterien fest, bei deren Unterschreitung oder Nichteinhaltung gesellschaftliche Vereinigungen nicht zugelassen oder verboten werden können. Dem russischen Verfassungsgericht ist nach Artikel 125 die exklusive Entscheidungskompetenz für das Vereinigungsverbot allerdings entzogen worden.[4] Leider war nicht in Erfahrung zu bringen mit wem es sich diese Kompetenz jetzt teilen muß, es ist aber anzunehmen, daß dies wohl der Präsident in seiner Funktion als Garant der Verfassung[5] sein könnte. Weiterhin regelt noch Artikel 30, daß jeder Bürger zum Schutz seiner Interessen eine Vereinigung gründen kann, aber ausdrücklich wird unterstrichen, daß niemand zur Mitgliedschaft in einer Vereinigung gezwungen werden darf.[6] Nach Artikel 36 Absatz 1 ist es gesellschaftlichen Vereinigungen ebenfalls gestattet Grund und Boden zu erwerben und somit auch wirtschaftlich tätig zu werden.[7]

Die Parteien finden in der jetzigen Verfassung der Rußländischen Föderation keine direkte Erwähnung und haben somit eine viel geringere Stellung als in der Unionsverfassung von 1978. Da diese neue Verfassung maßgeblich von Jelzin ausgearbeitet wurde, ist anzunehmen, daß er die Rolle der Parteien und der Duma bewußt schwächen wollte.[8]

1.2. Gesetz über gesellschaftliche Vereinigungen

Es datiert vom 01.01.1991 und stammt also noch aus der untergegangenen Sowjetunion.[9] Da es nicht möglich war eine neuere Version aufzufinden, muß wohl davon ausgegangen werden, daß es in dieser Form noch in Kraft ist.

Dieses Gesetz regelt die Tätigkeitsbereiche von Parteien, gesellschaftlichen Massenorganisationen und Gewerkschaften.[10] Das Recht auf Vereinigung wird in Anlehnung an Artikel 30 der Verfassung für unveräußerlich erklärt. Mindestens 10 Personen sind zu einer Gründung notwendig (Art. 8). Ein Zusammenschluß zu Verbänden ist ab einer Mitgliederzahl von mindestens 5000 möglich (Art. 6). Um die Rechtsnatur von juristischen Personen zu erlangen ist eine Registrierung beim Justizministerium erforderlich (Art. 11). Diese kann erst erfolgen, wenn die Partei oder Massenorganisation in mindestens der Hälfte der 89 Föderationssubjekte existiert. Bei dieser Registrierung wird nur die Satzung registriert und auf Vereinbarkeit mit der Verfassung überprüft.[11]

Dieses Gesetz wurde am 18.12.1991 nochmals als Übergangsregelung bestätigt.[12] Bis zur Schaffung eines Parteiengesetzes, dessen Schaffungsauftrag mit dieser Bestätigung ebenfalls verbunden ist, bleibt also dieses Unionsgesetz in der Rußländischen Föderation in Kraft.[13] Dieser Parteiengesetzentwurf ist bis heute im zuständigen Dumaausschuß verblieben, ohne daß die Parteien untereinander einen Kompromiß erzielt und verabschiedet haben.[14]

Mit dem Beschluß der Übergangsregelung wurden lediglich einige Artikel geändert, bzw. eingefügt.[15] Hierzu zählt zum Beispiel Artikel 4, der die Freiwilligkeit der Mitgliedschaft betont. Ebenfalls wurde in Artikel 8 ein Katalog von Mindestanforderungen eingefügt. Diese sind allerdings mehr allgemeiner Art, wie zum Beispiel Name, Ziele, Aufgaben, usw. Über die Organisationsstruktur der Parteien und Massenorganisationen werden keine Angaben und Vorschriften gemacht.[16] Den Mitgliedern werden in diesem Gesetz noch ausdrücklich das Recht auf aktives und passives Wahlrecht in der Organisation gewährt. Auch wird das Recht auf freie Meinungsäußerung, sowie sich jederzeit über die Organisation informieren zu dürfen, festgeschrieben. Dies kann ganz klar als Abgrenzung und Lehre aus der Sowjetzeit gesehen werden und korrespondiert auch mit der ausdrücklichen Wiederholung des Gebots der freiwilligen Mitgliedschaft. Letztlich ist noch interessant zu erwähnen, daß nach Artikel 18 eine Verpflichtung jeder Organisation besteht die jeweiligen Parteifinanzen in Berichten jährlich offenzulegen. Dem wird allerdings in der Realität nicht nachgekommen,[17] worauf Punkt 2.2 nochmals konkret Bezug nimmt.

1.3. Wahlgesetz

Das neue Wahlgesetz der Rußländischen Föderation trat am 24. Juni 1999 in Kraft. Es enthält einige Veränderungen, fußt jedoch auf der älteren Version vom 17.01.1992.[18]

Die Parteien dürfen Mitglieder in die Wahlkommissionen aller Ebenen wählen und an den Sitzungen der Wahlkommissionen teilnehmen, sowie bei der Stimmenauszählung anwesend sein. Sie haben das Recht an der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen teilzunehmen. Jede Partei hat ebenso das Recht unbegrenzt viele Kandidaten aufzustellen, wozu grundsätzlich sich jedes Mitglied aufstellen lassen kann und jeden Kandidaten auch diskutieren darf. Nominierte Kandidaten haben das Recht für sich Wahlkampf zu führen und dafür auch Räume und Informationsmittel zu erhalten.[19] Die Geldmittel zur Vorbereitung der Wahl werden allerdings ausschließlich vom Staat getragen.[20]

Die Neuerungen des Gesetzes beziehen sich hauptsächlich auf die Durchführung der und die Registrierung zur Wahl.[21] So ist die Frist zur Registrierung zur Wahl auf ein Jahr verdoppelt worden. Dies gilt für Parteien, politische Bewegungen und Blöcke. Hiermit soll wohl nur für eine Wahl konzipierten aktuellen politischen Bewegungen ein Riegel vorgeschoben werden. Nach dieser Regelung wäre der Putin nahestehende Block „Einheit“ wohl nicht zur Wahl zugelassen worden. Da aber in ihm auch Parteien registriert sind, welch bereits lange zuvor schon registriert waren, ist somit die neue Gesetzesklausel außer Kraft gesetzt worden. Nach dem neuen Gesetz kann anstatt der Unterschriftenliste zur Registrierung auch eine Wahlsicherheitssumme hinterlegt werden, aber die Kandidaten müssen vor der Wahl ihre Vermögensverhältnisse offenlegen. Dies ist wohl als Kampfansage Putins gegen die Oligarchen zu verstehen, um deren Einfluß auf die Kandidaten zu mindern, sowie auch sichtbar zu machen wenn Oligarchen zur Wahl antreten nur um in den Genuß der parlamentarischen Immunität zu gelangen. Inwiefern dies effektiv sein sollte ist zu bezweifeln, vor allem da viele Möglichkeiten bestehen sich finanziell „arm zu rechnen“. Unter bestimmten Umständen kann die 5-%-Hürde bei der Listenwahl abgesenkt werden, was auch auf eine Schwächung des Parlaments und auf eine Erschwerung des Konsensfindungsprozesses sich auswirken kann. Letztlich werden die Rechte der ausländischen Beobachter genauer definiert, was wohl sicher als ein Signal an den Westen gewertet werden kann. Hiermit soll wohl die Legitimation der Wahlen gesteigert werden. Allerdings wird hierbei außer Acht gelassen, daß dies kaum einen Einfluß auf die Regierungstätigkeit haben wird, da die Duma wenig Einfluß auf diese nehmen kann.

2. Reale Situation der Parteien in Rußland

2.1. Parteiführer

Im Aufbau der Parteien ist in der Rußländischen Föderation ein Trend zur starken Personalisierung auszumachen.[22] Im Bewußtsein der Bevölkerung scheinen Personen wichtiger zu sein als Programme: „party identification largely reflects the popular appeal of political leaders“[23]. Diese Tendenz ist am sichtbarsten in der Namensgebung. Meist wird nicht von der LDPR gesprochen, sondern von der Zhirinovskij-Partei, oder von Jabloko als von der Javlinskij-Partei. Ein weiteres Indiz für die starke Personalisierung der Parteien ist die Tatsache, daß bei den meisten Parteien bis heute noch kein Führungswechsel an der Spitze eingetreten ist. Teils rechnet man sich mit den bekannten Gesichtern eine größere Popularität aus, als mit einem neuen. Teils haben es einige Parteiführer auch verstanden die Partei auf ihre Person zuzuschneidern und somit die absolute Kontrolle behalten. Letztlich sind einige Parteien auch nur als eine Art Public-Relations-Organisation gegründet worden um den „Führer“ bekannt zu machen, damit er bessere Chancen bei der nächsten Präsidentenwahl hat.[24] Hier zeigt sich wieder der Importanzunterschied zwischen der Wahl zum mächtigsten Amt in Rußland und der im öffentlichen Bewußtsein untergeordneten Wahl zur Staatsduma.

[...]


[1] Luchterhandt, Galina und Otto: Das Parteienrecht in der Rußländischen Föderation. S. 320

[2] Gnauck, Gerhard/Harms, Michael: Das Parteiensystem Rußlands. S. 313

[3] Luchterhandt, Galina und Otto: Das Parteienrecht in der Rußländischen Föderation. S. 320

[4] Luchterhandt, Galina und Otto: Das Parteienrecht in der Rußländischen Föderation. S. 323

[5] Schneider, Eberhard: Der zentrale politische Entscheidungsprozeß in Rußland. BIOst-Heft 50-1998. S. 3

[6] Luchterhandt, Galina und Otto: Das Parteienrecht in der Rußländischen Föderation. S. 321

[7] Luchterhandt, Galina und Otto: Das Parteienrecht in der Rußländischen Föderation. S. 321

[8] Gnauck, Gerhard/ Harms, Michael: Das Parteiensystem Rußlands. S. 313

[9] Gnauck, Gerhard/ Harms, Michael: Das Parteiensystem Rußlands. S. 308

[10] Luchterhandt, Galina und Otto: Das Parteienrecht in der Rußländischen Föderation. S. 176/177

[11] Luchterhandt, Galina und Otto: Das Parteienrecht in der Rußländischen Föderation. S. 204

[12] Gnauck, Gerhard/Harms, Michael: Das Parteiensystem Rußlands. S. 308/309

[13] Luchterhandt, Galina und Otto: Das Parteienrecht in der Rußländischen Föderation. S. 178

[14] Gnauck, Gerhard/ Harms, Michael: Das Parteiensystem Rußlands. S. 308

[15] Gnauck, Gerhard/ Harms, Michael: Das Parteiensystem Rußlands. S. 308

[16] Luchterhandt, Galina und Otto: Das Parteienrecht in der Rußländischen Föderation. S. 196 und 199

[17] Luchterhandt, Galina und Otto: Das Parteienrecht in der Rußländischen Föderation. S. 213

[18] Luchterhandt, Galina und Otto: Das Parteienrecht in der Rußländischen Föderation. S. 206

[19] Luchterhandt, Galina und Otto: Das Parteienrecht in der Rußländischen Föderation. S. 202

[20] Luchterhandt, Galina und Otto: Das Parteienrecht in der Rußländischen Föderation. S. 204

[21] Das neue russische Dumawahlgesetz. www.biost.de/dumawahl/du_law.htm

[22] Gnauck, Gerhard/ Harms, Michael: Das Parteiensystem Rußlands. S. 299

[23] Miller, Arthur H./ Reisinger, William M./ Hesli, Vicki L.: Leader Popularity and Party Development in

Post-Soviet Russia. S. 129/ 130

[24] Luchterhandt, Galina und Otto: Das Parteienrecht in der Rußländischen Föderation. S. 183

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Die Stellung der russischen Parteien
Hochschule
Universität Hamburg  (Institut für Politische Wissenschaft)
Veranstaltung
Macht und Korruption im postsowjetischen Russland
Note
2
Autor
Jahr
2000
Seiten
19
Katalognummer
V4627
ISBN (eBook)
9783638128407
Dateigröße
528 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Russland, Parteien, Parteiensystem, Konfliktlinien
Arbeit zitieren
Thomas Grömling (Autor:in), 2000, Die Stellung der russischen Parteien, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/4627

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