Homosexuelle Lehrer. Vorurteile, Chancen und Gefahren

Wie beurteilen Eltern die Situation homosexueller Lehrer in Wien im Hinblick auf Chancen und Gefahren?


Bachelorarbeit, 2014

76 Seiten, Note: 1


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

1 PROBLEMAUFRISS

2 THEORIETEIL
2.1 Begriffserklärungen
2.1.1 Homosexualität, Heterosexualität und Bisexualität
2.1.2 Coming Out
2.1.3 Stereotyp und Vorurteil
2.1.3.1 Stereotyp
2.1.3.2 Vorurteil
2.1.4 Diskriminierung
2.1.4.1 Unmittelbare Diskriminierung
2.1.4.2 Mittelbare Diskriminierung
2.1.5 Homophobie und Heterosexismus
2.1.5.1 Homophobie
2.1.5.2 Heterosexismus
2.2 Historischer Querschnitt
2.2.1 Vom Altertum zum Mittelalter
2.2.1.1 Griechenland und Rom
2.2.1.2 Das alte Israel und die katholische Kirche
2.2.2 Vom Mittelalter in die Neuzeit
2.2.2.1 Inquisition und Hexenverfolgung
2.2.2.2 Kaiser Karl V
2.2.2.3 Reformation und Gegenreformation
2.2.2.4 Aufklärung und weltliche Gerichtsbarkeit
2.2.3 Homosexualität auf dem steinigen Weg in die Moderne
2.3 Rechtliche Grundlage
2.4 Relevanz des Themas für die heutige Volksschule
2.4.1 Lehrplan
2.4.2 Bedeutung männlicher Lehrkräfte im heutigen Schulsystem

3 EMPIRISCHER TEIL
3.1 Durchführung der Untersuchung
3.1.1 Auswahl der Methode
3.1.2 Interview-Leitfaden
3.2 Auswertung
3.2.1 Transkription
3.2.2 Qualitative Inhaltsanalyse
3.3 Ergebnisse und Interpretationen
3.3.1 Darstellungen der Analysen
3.3.1.1 Kategorie 1: Umgang mit Homosexualität
3.3.1.2 Kategorie 2: Entwicklungen in der Akzeptanz
3.3.1.3 Kategorie 3: Chancen
3.3.1.4 Kategorie 4: Gefahren
3.3.2 Zusammenfassung der Ergebnisse
3.3.2.1 Kategorie 1: Umgang mit Homosexualität
3.3.2.2 Kategorie 2: Entwicklungen in der Akzeptanz
3.3.2.3 Kategorie 3: Chancen
3.3.2.4 Kategorie 4: Gefahren
3.3.3 Resümee – Schlussfolgerungen

4 Literaturverzeichnis

5 Anhang

Abstract (in deutscher Sprache)

Homosexualität ist im Jahre 2014 noch immer ein Tabu-Thema, besonders im Pflichtschulbereich – mit dieser Bachelorarbeit möchte ich dieses Tabu brechen und für dieses Thema sensibilisieren!

Die vorliegende Bachelorarbeit befasst sich mit der Thematik von homosexuellen Lehrern und deren möglichen Chancen und Gefahren in der heutigen Gesellschaft.

Im Zuge der Forschungsfrage - Wie beurteilen Eltern die Situation homosexueller Lehrer in Wien im Hinblick auf Chancen und Gefahren? – soll geklärt werden, welche Chancen und Gefahren Eltern von Volksschulkindern in dieser Problematik sehen.

Zur Beantwortung dieser Frage wird zuerst anhand von Leitfadeninterviews in Erfahrung gebracht, wie die Lage homosexueller Volksschullehrer in Wien aussieht. Diese Interviews werden nach der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring ausgewertet.

Das Resultat der Arbeit zeigt, dass sich die Situation von homosexuellen Lehrern verbessert, jedoch noch einiges an Sensibilisierungsarbeit zu leisten ist.

Abstract (in englischer Sprache)

In 2014 homosexuality is widely discussed in our education system. With this bachelor thesis I want to bring awareness to this topic.

This present thesis examines the possible chances and risks regarding homosexual elementary school teachers in our present society.

In order to reflect on this underlying topic, parents were interviewed about their views and perspectives of homosexual elementary school teachers in Vienna. These interviews were evaluated after Mayring’s qualitative content analysis.

The result shows that the situation of homosexual elementary school teachers is improving but it is still important to bring awareness to this topic.

Vorwort

Toleranz, Gerechtigkeit und Weltoffenheit sind zentrale Werte, die dem Volksschullehrplan zu Grunde liegen und den Kindern vermittelt werden sollen. Aufgeschlossene Lehrer und Lehrerinnen wissen um die Bedeutung ihrer Vorbildfunktion und leben Werte, die sie den Kindern vermitteln möchten, auch selbst vor. Daher ist es meiner Meinung nach wichtig, das in unserer so fortgeschrittenen Gesellschaft noch immer tabuisierte Thema „Homosexualität“ anzusprechen und empirisch mit Daten zu belegen.

Ich bin selbst homosexuell und daher unmittelbar von der Thematik betroffen. Mir ist es wichtig, dieses Thema in meiner Bachelorarbeit aufzugreifen, Eltern diesbezüglich zu interviewen und darüber hinaus für die Bedeutung der Thematik zu sensibilisieren. Ich möchte mit meiner Bachelorarbeit mehr über Vorurteile, Gefahren, aber auch Chancen von homosexuellen Lehrern in Wien in Erfahrung bringen. Vordergründig interessieren mich die Chancen, die meine Interviewpartner und Interviewpartnerinnen hinsichtlich der Entwicklung des liberalen Denkens der Kinder sehen. Aber nicht weniger bedeutsam sind die Vorurteile und Gefahren, denen heutzutage homosexuelle Lehrer ausgesetzt sind.

Dankes-Worte

Ich möchte mich noch an dieser Stelle bei Personen bedanken, ohne die das Fertigstellen dieser Arbeit nicht möglich gewesen wäre.

Zum Einen meine Mutter, die mich beim Korrekturlesen immens unterstützt hat. Danke, für die etlichen Male, die du meine Arbeit gelesen hast und für die seelische und mentale Unterstützung während des Reifeprozesses.

Zum Anderen meine Praxislehrerin aus dem 6. Semester – Danke, für das Korrekturlesen, die wertvollen Anregungen und die Auseinandersetzung mit dem Thema.

Zum Schluss gilt meiner Familie, all meinen Freunden und Bekannten, die mich bei dem Entschluss zu dem Thema bekräftigt haben, der wahrscheinlich größte Dank – ohne Euch hätte ich nicht den Mut gehabt, eine Arbeit mit dieser Thematik zu verfassen.

1 PROBLEMAUFRISS

Ich bin homosexuell und gehe mit dieser Tatsache auch sehr offen um. Viele werden sich fragen, „Wieso? Was ist so Besonderes daran?“. Im Grunde ist es nichts Besonderes, homosexuell zu sein, aber leider ist es heutzutage noch immer teilweise ein Tabu-Thema und dieses möchte ich mit dieser Arbeit brechen!

Des Weiteren werde ich in naher Zukunft als Volksschullehrer tätig sein. In diesem Bereich sind die Fronten leider mehr verhärtet als in anderen Berufsgruppen oder werden komplett aus den Gesprächen gestrichen.

Gott sei Dank habe ich in meinem Leben bis jetzt keine offene Diskriminierung, aufgrund meiner Homosexualität, erfahren müssen. Aber leider geht es nicht allen, zum gleichen Geschlecht hingezogenen Personen, so wie mir. In Verbindung mit meinem zukünftigen Beruf fühle ich ein Verlangen, diese Thematik für den Diskurs zu öffnen und der Gesellschaft bewusst werden zu lassen, dass es nicht wichtig ist oder auf die Lehrkompetenz Einfluss nimmt, ob man sich zu seinem oder dem gegensätzlichen Geschlecht verbunden fühlt.

Bei der folgenden Arbeit soll auf die Beantwortung folgender Fragestellung fokussiert werden.

- Wie beurteilen Eltern die Situation homosexueller Lehrer in Wien im Hinblick auf Chancen und Gefahren?

Dabei ist es wichtig, mögliche Gefahren, die in der heutigen Zeit leider immer noch bestehen, herauszuarbeiten und die daraus resultierenden Chancen für homosexuelle Lehrer im Volksschulbereich zu nennen.

Diese Arbeit gliedert sich in zwei wesentliche Teile, dem Theorieteil und dem empirischen, praktischen Teil.

Um sich mit der Materie auseinandersetzen zu können, bedarf es der Klärung einiger spezieller Begriffe. Diese werden in dem Kapitel 2.2. definiert, damit eine bessere Verständlichkeit für den Leser und die Leserin gegeben ist.

Um das Problem in der heutigen Zeit verstehen zu können, muss man seine Quellen und Ursachen in der Vergangenheit ergründen und verstehen. Dabei wird ein kurzer Überblick über die Situation von homosexuellen Menschen in der Antike gegeben, aber der Fokus wird auf die historische Entwicklung des Begriffes der Homosexualität und dessen öffentliche Position in der Neuzeit gelegt werden.

Des Weiteren wird auf die aktuelle, heutige Lage von Homosexuellen eingegangen und davon ausgehend, wird anschließend die rechtliche Lage in Österreich aufgezeigt. Diese bildet eine Grundlage für heutige Maßnahmen und die Handhabung der Thematik im öffentlichen Bereich.

Im österreichischen Schulsystem bildet der Lehrplan das Fundament, aber auch die Rechtfertigung, der Behandlung einzelner Themen im Unterricht. Er sollte aber auch ein Leitsatz sein, an dem sich Lehrer und Lehrerinnen orientieren können und vor allem sollten Lehrer und Lehrerinnen den Kindern die allgemeinen Bildungsziele vorleben. In diesem Kapitel wird die Relevanz des Themas für die heutige Volksschule beleuchtet und im Anschluss daran, noch ein kleiner Exkurs über die Bedeutung von männlichen Lehrkräften im heutigen Schulsystem gegeben.

Im empirischen Teil der Arbeit werden Eltern von Volksschulkindern mittels eines Interviewleitfadens befragt. Diese Informationen werden mittels der qualitativen Inhaltsanalyse nach Philipp Mayring ausgewertet. Am Ende der Arbeit werden die Ergebnisse zusammengefasst und präsentiert.

2 THEORIETEIL

2.1 Begriffserklärungen

Die in diesem Kapitel folgenden Erläuterungen und Definitionen der inhaltlich wichtigsten, in dieser Arbeit verwendeten Wörter sollen deren Bedeutung erklären und für ein einfacheres Leseverständnis des Lesers und der Leserin sorgen.

2.1.1 Homosexualität, Heterosexualität und Bisexualität

„Der Begriff bezeichnet die gleichgeschlechtliche Liebe und sexuelle Orientierung von Frauen oder Männern. Im Alltagssprachgebrauch wir der Begriff immer noch häufig nur für Männer verwendet; bei Frauen spricht man dann von lesbischer Liebe. Den Begriff eingeführt hat der Psychiater und Sexualforscher Richard Krafft-Ebing (1840-1902) in seinem Werk „Psychopathia sexualis“ (1886). Zur Häufigkeit homosexueller Identität oder homosexuellen Verhaltens bestehen nur Schätzungen. Sexualforscher/innen gehen davon aus, dass fünf bis zehn Prozent der Männer und etwas weniger Frauen sich als homosexuell identifizieren.“ 1

Das Wort Homosexualität kommt aus dem Griechischen „homòs“ und bedeutet „gemeinsam, gleich oder ähnlich“. Es steht im Gegensatz zu „hèteros“, was „anders, ungleich oder verschieden“ heißt. Daraus leitet sich auch das Wort Heterosexualität ab. Das Wort Sexualität kommt auch aus dem Griechischen. Das griechische Wort „Sexus“ bedeutet „Geschlecht“. Aufgrund des fälschlich verwendeten Gebrauchs des Wortes, gibt es heutzutage eine Reihe von Synonymen. Es wird von gleichgeschlechtlich orientiert lebenden oder liebenden Menschen oder von lesbisch-schwulen bzw. schwulen- lesbischen Themen gesprochen. Um eine begriffliche Vollständigkeit zu gewährleisten, darf auf den Begriff der Bisexualität nicht vergessen werden. Dabei wird von Menschen gesprochen, die sich zu Männern und Frauen hingezogen fühlen.2

2.1.2 Coming Out

Das Wort Coming Out kommt aus dem Englischen und bedeutet „herauskommen“. Dabei handelt es sich um einen Entwicklungsprozess, der einen innerpsychischen Vorgang und eine soziale Dimension beinhaltet. Bei dem innerpsychischen Vorgang handelt es sich um das Gewahr werden und die folgende Gewissheit, schwul, lesbisch, bisexuell und eben nicht heterosexuell zu sein (inneres Coming-Out). Die soziale Komponente umschließt den Weg, sich zunehmend in der Öffentlichkeit zu präsentieren, zu seiner Sexualität zu stehen und seinen eigenen Lebensweg zu finden (äußeres Coming-Out). Diese beiden Dimensionen sind miteinander unmittelbar verknüpft und lassen sich nicht voneinander trennen. Um in der Öffentlichkeit gefestigt auftreten zu können, braucht es die Gewissheit, dass man nicht heterosexuell ist und die sexuelle Identität wird wiederum durch eine bewusste Lebensform gefestigt. Dieser Prozess verläuft nicht geradlinig, sondern kreisförmig. Soziale Faktoren und Erfahrung stehen in enger Wechselwirkung zueinander.3

Es gibt eine Vielzahl von Modellen, jedoch soll an dieser Stelle das weitverbreitetste und bekannteste Phasenmodell zur Entstehung einer homosexuellen Identität kurz aufgezeigt werden. Es handelt sich dabei um das Phasenmodell nach Cass. Cass definiert das Coming-out in sechs Stufen, in der es bei jeder Stufe zu einer „Identitätsblockade“ kommen kann, die die weitere Entwicklung stark beeinflussen kann. 4

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Sechs-Stufen Modell der Entwicklung des Coming-out (nach Cass, 1979) 5

2.1.3 Stereotyp und Vorurteil

2.1.3.1 Stereotyp

„Als Stereotyp wird die Überzeugung definiert, Mitgliedern anderer Gruppen bestimmte Eigenschaften und Verhaltensweisen zuordnen zu können. Dabei werden – scheinbar – charakteristische Merkmale dieser Gruppenmitglieder besonders betont und die Individualität des Einzelnen wird außer Acht gelassen“ 6

Stereotype helfen uns bei der Kategorisierung, einer Einteilung der Menschen in verschiedene Gruppen. Einen gewissen Wahrheitsgehalt müssen sie besitzen, sonst wären sie in der heutigen Gesellschaft nicht immer noch so präsent. Jedoch darf dabei nicht vergessen werden, dass Stereotype sehr verallgemeinern. Menschen lieben das Gefühl von Kontrolle, weil sie es als positiv erleben und sind dadurch versucht, durch vorhergegangene Erlebnisse auf die zukünftigen zu schließen. Es können dadurch relativ wenige Überraschungen auftreten. Es ist dabei jedoch bewundernswert, dass sich diese Verallgemeinerungen immer wieder zu bestätigen scheinen. Wieso ist dem so? Das liegt zum großen Teil an der Selektivität der menschlichen Psyche. Sie nimmt oft nur wahr, was ihr passt und andere Sachen können dadurch ignoriert werden. Sachen werden ignoriert, damit ich mein eigenes, für gut befundenes System nicht in Frage stellen muss. Das Verhalten anderer kann dadurch auch beeinflusst werden. In der Psychologie wird dieses Phänomen als „Self fulfilling prophecy“ oder „Sich-selbst-erfüllende- Prophezeihung“ benannt. Dabei handelt es sich um das Wahrwerden von Aussagen. Das Wesentliche ist, dass man, bewusst oder unbewusst, dafür sorgt, dass diese Aussagen ihren Wahrheitsgehalt nicht verfehlen.

Wenn man Eigenschaften, die man mit bestimmten Personen assoziiert im Langzeitgedächtnis abspeichert, betrachten wir Stereotype vom kognitiven Standpunkt her.

„Die kognitive Fähigkeit eines Menschen beschreibt die Fähigkeit, einen Gegenstand (einschließlich anderer Lebewesen) wahrzunehmen und Wissen über ihn zu haben, zu erwerben bzw. anzuwenden.“ 7

Wenn wir mehr über bestimmte Mitglieder einer Gruppe erfahren, werden diese neuen Informationen bei den alten abgespeichert und dies leider auch oft in Form von Stereotypen oder Vorurteilen.

„Die Stereotype werden in Form sogenannter kognitiver Repräsentationen gespeichert, die auch Schemata genannt werden. Zwischen einer sozialen Kategorie (Personengruppe, Rolle etc.) und den entsprechenden Stereotypen bestehen neuronale Verbindungen, die in so genannten neuronalen Netzwerken organisiert sind. Wird nun zum Beispiel über eine bestimmte Personengruppe gesprochen, werden auch die dazugehörigen Verbindungen mit aktiviert und es kann auf die entsprechenden Repräsentationen schneller zugegriffen werden (siehe Abbildung 2).“ 8

Um dies zu verdeutlichen, wird angenommen, dass jemand aufgrund seiner Vorerfahrungen, bestimmte Stereotype über Schwule im Gedächtnis abgespeichert hat. Als Beispiel in der Abbildung 2 werden „gehen komisch“, „tuntig“ und „Weichei“ genannt. Wenn in einer Konversation zum Beispiel das Wort „Schwuler“ fällt, können diese Stereotype, die mit der sozialen Kategorie der Schwulen verbunden sind, schnell abgerufen werden. Fällt dieses Wort im Zusammenhang mit „Schwulen“ öfter oder werden diese Stereotype öfter abgerufen, so wird der Zugriff auf die Verbindungen auch schneller.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

A bbildung 2: Netzwerk von Begriffen 9

Der neuronale Netzwerk-Test

Um zu verdeutlichen, dass unser Gehirn oft nach dem obengenannten Prinzip funktioniert, kann mit jeder Person ein kleiner Test durchgeführt werden. Wichtig ist, dass die Befragten möglichst schnell und spontan antworten. Die Fragen sind veränderbar, jedoch sollte die Antwort „weiß“ immer die gleiche sein. Erste Frage wäre „Welche Farbe haben Wolken?“. Die Antwort wäre nun „weiß“. Die zweite Frage würde lauten „Welche Farbe hat frisch gefallener Schnee?“, auch hier wäre die Antwort „weiß“. Dies kann man noch einige Male, mit anderen weißen Dingen, fortführen. Die letzte Frage jedoch muss lauten „Was trinken Kühe?“. Hierbei wird meist die falsche Antwort „Milch“ kommen. Warum ist das so? Durch die vorigen Fragen ist noch immer das neuronale Netz um das Wort „weiß“ aktiviert. Von „Kuh“ gehen in der Regel Verbindungen zu „Milch“, von ihr bestehen wiederum Verbindungen zum Wort „weiß“. Die Antwort „Milch“ liegt jetzt in der Regel einfach näher, als die richtige Antwort „Wasser“, da dazu ein neues neuronales Netz erst aktiviert werden müsste. 10

2.1.3.2 Vorurteil

„[…] ein Urteil über eine Sache, Person oder Personengruppe, das auf einem ungeprüften „Vorwissen“ beruht. Da keine Überprüfung an objektiven Tatbeständen stattgefunden hat, kann das Vorurteil niemals Wahrheitsanspruch erheben. Intoleranz und Unkenntnis sind häufig die Grundlage von Vorurteilen, z.B. gegenüber soziokulturellen und rassischen Minderheiten. Vorurteile führen nicht selten zu Diskriminierung von Fremdem und Andersartigem. Sie dienen der Fixierung der eigenen sozialen Stellung und damit auch dem Abbau von Unsicherheit.“ 11

Laut Brehm (1999) ist es ausschlaggebend, dass bei Vorurteilen ein abwertendes Gefühl bzw. eine negative Bewertung gegenüber Menschen, einer anderen als der eigenen Gruppe, integriert ist. Wichtig hierbei ist die emotionale Komponente. Negative Gefühle können oft zu ausgeprägtem Hass und Ablehnung führen. Menschen haben, mehr oder weniger, stark entwickelte Vorurteile verinnerlicht. Die Tendenz geht dahingehend, dass die eigene Gruppe meistens besser bewertet wird. Vorurteile und Stereotype können schnell und auch ohne unsere bewusste Steuerung auftreten.

K önnen wir Stereotype und Vorurteile verändern?

Menschen neigen dazu, Personen bei den ersten Treffen in Schubladen zu stecken. Diese soziale Kategorisierung muss jedoch nicht immer stattfinden. Sobald die Person besser kennen gelernt wird, schwindet diese Kategorisierung, manchmal sogar vollständig. Vielmehr treten dann die persönlichen Eigenschaften der Person in den Vordergrund. Wenn der Kontakt zweier Personen öfter stattfindet und die Möglichkeit besteht, dass sie sich auch auf menschlicher Ebene kennenlernen und als Individuen ansehen können, und dadurch ein Abbauen ihrer Vorurteile stattfindet, so spricht man in der Fachsprache von Kontakthypothese. Alte, bereits bestehende Verbindungen (auch Pfade genannt) müssen abgebaut werden und durch neue kognitive Verbindungen ersetzt werden. Alte Pfade werden durch das häufige Aktivieren neuer Pfade abgeschwächt, im besten Fall ausgelöscht und durch das neue Konzept ersetzt. Voraussetzung für eine Änderung alter Konzepte ist der Wille dazu. Hierzu sollte man sein zu verändernd wollendes Konstrukt auf dem Vorurteile basieren, kritisch und differenziert begutachten.12

2.1.4 Diskriminierung

Viele Handlungen, die man subjektiv als Diskriminierung auffassen würde, sind im österreichischen Antidiskriminierungsrecht nicht vertreten. Auf der anderen Seite fasst es aber verschiedene tabuisierte Handlungsweisen, wie z.B. sexuelle Belästigung unter dem Diskriminierungsbegriff zusammen, die ein juristischer Laie eventuell als eigenständigen Begriff bezeichnen würde. 13

„Diskriminierung bezeichnet eine auf Vorurteilen beruhende Benachteiligung, die mit der Verwendung eines irrelevanten Kriteriums verbunden ist. Das Gleichbehandlungsgesetz (GIBG) lieferte 1979 die erste Legaldefinition der Diskriminierung und sprach in § 2 Abs 1 GIBG von Diskriminierung als jede benachteiligte Differenzierung, die ohne sachliche Rechtfertigung vorgenommen wird.“ 14

Ein weiteres Merkmal der Diskriminierung ist die Gruppenzugehörigkeit. Personen werden auf Grund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe, dessen Angehörigkeit sie oft selbst nicht beeinflussen können, benachteiligt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) unterscheidet zwischen unmittelbarer und mittelbarer Diskriminierung. Diese Unterscheidung wurde auch in die Richtlinien RL 2077/78/EG übernommen und im GIBG, B-GIBG und Öo [!] ADG (Antidiskriminierungsgesetz) sind beide Begriffe wiederzufinden. Die Definitionen sind in allen drei Gesetzen genau gleich. 15

2.1.4.1 Unmittelbare Diskriminierung

„Eine unmittelbare Diskriminierung liegt immer dann vor, wenn eine Person auf Grund eines besonderen Merkmals eine andere Behandlung „als eine andere Person erfährt“, die dieses Merkmal nicht besitzt und dieses Merkmal mit einem Diskriminierungsverbot verknüpft ist.“ 16

Unter das Diskriminierungsverbot fallen Herkunft, Religion, Alter oder sexuelle Orientierung. Es gelten auch Merkmale, die mit diesen Diskriminierungsgründen verbunden sind, wie z.B. die Hautfarbe mit der ethischen Herkunft eines Afrikaners oder das Tragen eines Hidschab mit der Religion einer Muslima. 17

Die sexuelle Orientierung ist für andere Personen relativ schwer zu erkennen. Man outet sich gegebenenfalls selbst oder es kann aus einer Aufeinanderfolge von Faktoren darauf geschlossen werden. Als Anhaltspunkt für unmittelbare Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung kann das zeitliche nahe Aufeinanderfolgen zwischen Bekanntwerden der sexuellen Orientierung und einer benachteiligenden Handlung gesehen werden. Als Beispiel wird hier eine Suspendierung von Dienst genannt, nachdem vor ein paar Tagen erstmals die sexuelle Orientierung im Kollegium besprochen wurde.18

2.1.4.2 Mittelbare Diskriminierung

„Eine mittelbare Diskriminierung liegt immer dann vor, wenn eine scheinbar neutrale Regelung Personen, die ein besonderes Merkmal besitzen, gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligt und diese Unterscheidung nicht sachlich gerechtfertigt ist.“ 19

Als Beispiel wird hier die Aufnahme von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen durch einen Werksbus genannt. Der Bus hält an mehreren Stellen, jedoch nicht dort, wo überwiegend Migranten und Migrantinnen wohnen. 20

Es werden andere Gründe vorgeschoben, um über eine Ungleichbehandlung hinweg zu täuschen. Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung wird hierbei nicht direkt genannt. Eine Ablehnung erfolgt durch scheinbar neutrale Gründe. Ein Beispiel zur Verdeutlichung: „Sie passen nicht gut in unser Team.“ 21

2.1.5 Homophobie und Heterosexismus

2.1.5.1 Homophobie

(Phobie vom griechischen φόβος für „Angst“ oder „Furcht“; Homos auch aus dem Griechischen für „gleich“)

„Homophobie meint Abwertung, Verachtung und/oder Diskriminierung von Menschen, die lesbisch oder schwul leben, von deren Sexualität und/oder deren Lebensweise. Sie erfolgt auf sozialer, kultureller und politischer Ebene. Auf individueller Ebene liegt in der Regel ein uneingestandenes Gefühl der Bedrohung der eigenen […] Heterosexualität zu Grunde.“ 22

Grob gesehen, fasst man unter Homophobie die Vorurteile und Diskriminierung gegenüber homosexuell lebenden Menschen zusammen. Normen, Werte und Einstellungen werden als negativ bewertet und betont wird ein zu Grunde liegendes Gefühl der Bedrohung. Als Ergänzung zum Begriff der Homophobie wird der Begriff des Heterosexismus genannt. 23

2.1.5.2 Heterosexismus

„Unter Heterosexismus ist ein ideologisches System zu verstehen, in dem davon ausgegangen wird, dass die heterosexuelle Sexualität und die aus ihr abgeleiteten Lebensformen allen anderen übergeordnet sind bzw. dass andere Lebensformen überhaupt nicht existieren. Heterosexismus manifestiert sich bewusst und unbewusst in allen Bereichen der Gesellschaft in Form von Normen, Bräuchen, Gewohnheiten, Symbolen, Klischees u.ä.“ 22

Wenn man diese Definition weiter denkt, muss jede Gesellschaft bzw. Kultur, die Unterschiede, egal welcher Art, zwischen Heterosexualität und Homosexualität macht, als heterosexistisch angesehen werden. Demzufolge auch unsere europäische Kultur.

2.2 Historischer Querschnitt

Gegen den Strom denkende Mediziner wollten im 18. Jahrhundert die Psychiatrie als medizinische Wissenschaft einführen. Sie selbst definierten, was als gesund bzw. krank zu gelten hatte. Damit wollten sie Anerkennung in der Medizin finden. Dementsprechend wurden auch sexuelle Abweichungen in „gesund“ oder „krank“ eingeteilt. Masturbation war eine der ersten sexuellen Formen, die in den Kanon „behandelnswerter Krankheiten“ aufgenommen wurden. Damals wurde auch angenommen, dass es die Hauptursache für weitere Geisteskrankheiten und körperliche Gebrechen darstellt. Als Voraussetzung für eine „gesunde“ Persönlichkeitsentwicklung wurde im 19. Jahrhundert „naturgemäß“ nur die Sexualität angesehen, die in heterosexuellen Beziehungen zu finden war. Obwohl zur Wende zum 20. Jahrhundert einflussreiche Sexualforscher, wie Magnus Hirschfeld und Sigmund Freud davor warnten, wurde Homosexualität immer mehr psychiatriert. Von nun an wurde Homosexualität als psychische Störung angesehen. Dies zog weitreichende Kreise und führte auch zu politischer und juristischer Diskriminierung. Durch die Wissenschaft untermauert, wurden Gesetze und juristische Maßnahmen gerechtfertigt. Sexualverhalten, welches von der „üblichen Norm“ abwich, wurde gedemütigt, diskriminiert und verfolgt. Dies passierte in Deutschland noch bis in die 1960er Jahre hinein und wird leider heutzutage noch in mehreren Staaten gefunden. Anfang der 70er Jahre wurde Homosexualität aus der psychiatrischen Störungsdiagnostik gestrichen, jedoch wird es noch Jahrzehnte dauern, bis dieses Gedankengut auch aus der öffentlichen Sichtweise gestrichen wird.24

Im folgenden Kapitel wird ein kurzer geschichtlicher Rückblick über die Entwicklung und Akzeptanz der Homosexualität, von der Antike bis hin zur Neuzeit, gegeben und dann ausführlicher auf den heutigen Ist-Stand eingegangen.

2.2.1 Vom Altertum zum Mittelalter

Religion und deren Auslegungen war ein wichtiger Grundstein für eine weltliche Rechtsprechung. Verbrecherische Handlungen wurden oft gleich gesetzt mit sündhaftem Verhalten. Deswegen wurden sexuelle Handlungen, oft sanktioniert, weil sie von Unglauben zeugten.25

„Unglauben ist in Gesellschaften, die ihre Legislative auf religiöse Grundsätze gründen, nicht tolerierbar, seine Verhinderung und Verurteilung religiöse Pflicht, und jedes von Menschen entwickelte Strafmaß, das gegen Unglauben angewandt wird, scheint moralisch gerechtfertigt. Religion war bis in die Neuzeit hinein die einflussreichste moralische Macht im privaten wie im öffentlichen Leben“ 26

2.2.1.1 Griechenland und Rom

Laut Vorstellungen der alten Griechen hatten ihre Götter und Göttinnen ein ausgeprägtes Sexualleben. Deswegen wurden sie in großen Tempeln mit oft sehr ausgelassenen Festen gefeiert. Enthaltsamkeit galt damals noch nicht als moralisch erstrebenswert. Es gibt keine Überlieferung der Griechen, dass sexuell abweichende Handlungen verfolgt oder unter Strafe gestellt wurden. Sie galten als sehr tolerant. Eros, der Gott der Liebe und sexuellen Verlangens, konnte von jeder Person Besitz ergreifen. Es kam auch vor, dass es sich um homosexuelles Begehren handelte und er machte auch keinen Halt vor Päderastie, sexuellen Handlungen mit Jungen oder männlichen Jugendlichen. Platon (427-347 v. Chr.) befürwortete Päderastie auf der einen Seite, jedoch sah er es andererseits auch gegen den Willen der Natur an, da sich keine Tiere gleichgeschlechtlich paaren.27 Was jedoch aus heutiger Sicht völlig falsch ist.

„Bei mindestens 1500 Tierarten sei homosexuelles Verhalten bisher beobachtet worden. Und bei rund 500 davon seien die Befunde auch sehr gut dokumentiert.“ 28

Im antiken Rom wurden viele Handlungen, die heute eher Befremdung auslösen würden, akzeptiert. Homosexualität wurde als normal und natürlich angesehen. Jedoch warf die Kaiserzeit einen Schatten auf dieses Bild, denn damals wurde immer mehr von sexueller Brutalität berichtet. Die Römer lebten ihre Sexualität meist anstößiger aus, als es von den Griechen überliefert ist. Dies führte auch gegen Ende der Antike zu einer politischen Gegenbewegung und vor allem zu einer moralischen Wende, spätestens als das Christentum stärker wurde. 29

2.2.1.2 Das alte Israel und die katholische Kirche

Was als sittlich anständig und moralisch korrekt galt, wird im Alten Testament der Bibel ausführlich beschrieben. Jegliche sexuelle Handlung, die nicht zur Fortpflanzung diente, also auch Masturbation, wurde als gegen den Willen Gottes angesehen. Damit war es gegen das Gesetz und wurde mit dem Tod bestraft. Diese Intoleranz lässt sich damit begründen, dass Israel von vielen Völkern umgeben war, die viele Götter hatten und diese auch mit verschiedensten Formen sexueller Handlungen huldigten. Um ihren Eingottglauben zu verteidigen, wurde Handlungen, die nicht der Fortpflanzung dienten, als schwere religiöse Verfehlung geahndet.

Zu Zeiten Jesus Christus entstanden einige Bewegungen, die den menschlichen Körper als unrein ansahen und daher verlangten, dass man enthaltsam zu leben hatte. In extremen Fällen wurde sogar verlangt, den eigenen Körper zu missachten und sogar zu kasteien. Jesus selbst stand sexuellem Verlangen relativ neutral gegenüber, er hieß es nicht gut und verdammte es aber auch nicht. Er forderte vielmehr Toleranz und Vergebung gegenüber Personen, die dem Sexuellen verfallen sind. Man vergleiche hierzu bitte Lukas 7, 36-50 und Johannes 8, 1-11. Erst bei Paulus fand man wieder eine strikte Verurteilung der Homosexualität.

Zwischen Sexualität, Erbsünde und Schuld wurde von Aurelius Augustinus (354-430) eine Verbindung hergestellt.30 Er fand, dass „die willentlich nicht zu beeinflussenden Körperreaktionen beim Geschlechtsverkehr ein erschreckendes Zeichen für die Versklavung des Fleisches seien.“31 Daher verlangte er die strikte Unterdrückung sexuellen Begehrens. Homosexuelle, die von der christlichen Moral abwichen, wurden öffentlich hingerichtet. Rund 900 Jahre später kam das Thema Sexualität ein bisschen zur Ruhe. 32

2.2.2 Vom Mittelalter in die Neuzeit

2.2.2.1 Inquisition und Hexenverfolgung

Ketzerprozesse können bereits im 12. Jahrhundert gefunden werden. Jedoch fanden sie ihren Höhepunkt im 15. Jahrhundert bis zum Aufschwung der Gegenreformation Mitte des 17. Jahrhunderts. Andere religiöse Sichtweisen verbreiteten sich immer mehr, sodass die Römische Kirche dies zum Anlass nahm, diesem ketzerischen Treiben, durch Inquisition und Krieg, ein Ende zu setzen. Verfehlendes Verhalten wurde verfolgt, weil man glaubte, dass der Teufel dahinter steckte und wurde mit dem Begriff Sodomie betitelt. Sodomie leitet sich vom wilden Leben der Einwohner Sodoms in der Bibel ab. Es beinhaltete natürlich auch sexuelle Vergehen und die weltlichen Herrscher, mussten ihre Sexualrechtsprechung verhärten, damit sie nicht komplett von der Kirche überrannt wurden und somit ihre Macht behielten. 33

2.2.2.2 Kaiser Karl V

Homosexuelle Handlungen zwischen Männern und Frauen und sexueller Verkehr mit Tieren wurden als schwerwiegende Verfehlungen angesehen. Es war ein Verbrechen „wider die Natur“ und wurde mit dem Feuertod bestraft. Auch heterosexueller Analverkehr zählte in diese Sparte. Mit Landesverweis oder schwerem Kerker z.B. wurde Masturbation sanktioniert. Der Begriff Sodomie wurde erweitert und mittlerweile als Überbegriff von sämtlichen außerehelichen sexuellen Verfehlungen angesehen. Immer mehr forderten auch weltliche Juristen die Verfolgung dieser Verfehlungen, da sie Angst vor Gottes Zorn hatten.34 „In […] Österreich […] wurde die Todesstrafe für Sodomie erst im Übergang zum 19. Jahrhundert abgeschafft.“35

2.2.2.3 Reformation und Gegenreformation

Einiger dieser damals etablierten Sichtweisen hielten sich, trotz Liberalisierung, bis in die heutige Zeit. Die katholische Kirche sieht außerehelichen Sexualverkehr, sexuelle Handlungen mit Tieren und homosexuellen Geschlechtsverkehr noch immer als gegen den Willen der Natur an.

Die römische Kirche wurde durch die Reformation von Martin Luther im Jahre 1517 stark geschwächt. Weltliche Machthaber gewannen immer mehr an Macht. Durch die Verschärfung von Sanktionen von außerehelichen sexuellen Handlungen, entstand ein immer mehr sexualfeindliches Klima. In Europa mussten die weltlichen Herrscher mit Überbevölkerung kämpfen. Daher verschärften sie die Voraussetzungen um heiraten zu dürfen und außereheliche Sexualdelikte wurden noch schärfer bestraft. Vom Staat wurden nun auch, nicht zur Fortpflanzung bestimmte, sexuelle Handlungen schwer sanktioniert und unter Strafe gestellt, da sie nach wie vor „wider die Natur“ und „nicht Gott gewollt“ waren.

Die Syphilis verbreitete sich zunehmend und bis dahin, völlig normale, vertraute Handlungen, wurden von nun an als ekelerregend angesehen. Dies ging soweit, dass Menschen nicht mehr aus dem gleichen Becher tranken oder aus der gleichen Schüssel aßen. Es wurde nicht mehr mit den Fingern gegessen, sondern auf Messer und Gabel umgestiegen.36

2.2.2.4 Aufklärung und weltliche Gerichtsbarkeit

„Erst durch die im 17. Jahrhundert entstehende Aufklärungsbewegung veränderten sich allmählich auch die mittelalterlichen Einstellungen. Das Recht jedes Menschen auf Leben, die Verteidigung der Menschenwürde sowie die Feststellung der von Natur aus bestehenden Gleichheit aller Menschen waren die Hauptbestandteile der Naturrechtslehre der Aufklärung, die sich schließlich mit der Französischen Revolution 1789 durchsetzen sollten. Sie beinhalteten eine deutliche Kritik des Irrationalismus, des Aberglaubens und der Gott bezogenen Weltanschauung des Mittelalters.“ 37

Durch dieses Umdenken benötigte es eine grundlegende Änderung in strafrechtlichen Angelegenheiten. Auf sehr radikale Weise wurde im Jahre 1810 in Frankreich Masturbation, homosexuelle Handlungen, sexuelle Handlungen mit Tieren und Weiteres für straffrei erklärt. Sie sind es bis heute. Jedoch nahmen sich andere europäische Staaten kein Vorbild an Frankreich, die Sexualstrafbestände wurden nur wenig bis in die Neuzeit geändert. In Deutschland kam es 1935 sogar nochmals zu einer verschärften Regelung für homosexuelle Handlungen, die bis ins Jahre 1969 in Kraft bleiben sollte. 38

2.2.3 Homosexualität auf dem steinigen Weg in die Moderne

Zunächst wurde Masturbation als eine der „bedrohlichsten Krankheiten mit Behandlungswert“ angesehen – wieso ist heutzutage nicht ganz nachvollziehbar, da diesem Thema im Mittelalter nie ein wirklich großer Stellenwert beigemessen wurde. Es wurde geglaubt, sie könne fürchterliche Krankheiten verursachen. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurden die Gründe für viele körperliche und geistige Krankheiten auf die Onanie zurückgeführt. Diese Hysterie ging so weit, dass es sogar zu chirurgischen Eingriffen kommen konnte, die eine Erektion verhindern sollten.

Heutzutage ist es nicht mehr umstritten, dass diese Ansichten zu 100 Prozent falsch sind und es sich hierbei um ein dunkles Kapitel unserer Geschichte handelt. Eine Abschwächung dieser Haltung fand erst mit der Wende zum 20. Jahrhundert statt. Jedoch dauerte es bis zur Mitte des letzten Jahrhunderts, bis die Allgemeinheit verstanden hatte, dass Masturbation körperlich und geistig nicht schädlich ist. Es wäre vielleicht von Vorteil gewesen, wenn sich die Mediziner damals schon auf ihre historischen Wurzeln besonnen hätten. Ärzte im antiken Rom und Griechenland empfohlen schon damals ihren Patienten regelmäßige Samenergüsse zur Ertüchtigung, ohne jegliche geistige oder körperliche Nebenwirkungen feststellen zu können. 39

1886 verfasste der deutsch-österreichische Psychiater, Arzt und Gerichtsmediziner Richard Freiherr von Krafft-Ebbing seine fundamentale Schrift „Psychopathia sexualis“. Darin schrieb er, dass es sich bei Homosexualität um eine angeborene Nervenkrankheit handle. Damit widersprach er den damals vorherrschenden Verführungstheorien. Er wollte in erster Linie homosexuelle Personen vor strafrechtlicher Verfolgung schützen, etablierte aber damit, leider, Homosexualität als Krankheit. Er sah Homosexualität als krankhafte Verkehrung des psychischen Geschlechts an. Männer seien verweiblicht und Frauen vermännlicht.

Der Mensch wurde dadurch von Krafft-Ebbing auf die normative Rollenvorstellung reduziert. Dies kann man als anschauliches Beispiel sehen, wie einfach gesellschaftliche Wertungen Eingang in wissenschaftliche Theorien finden können. Impulse für wissenschaftliche Theorien kommen aus dem Alltagsleben, werden dann in ihnen wiedergespiegelt und wirken aber letztendlich wieder in die Alltagswelt zurück. Hier kann man von einem dynamischen Prozess sprechen, der Normen transportiert und dadurch werden die Ansichten der Menschen gefestigt.

Im späten 19. Jahrhundert stiegen die Fälle von Homosexualität vor Gericht erheblich an. Folgendes politisches Argument gewann an Zustimmung für strafrechtliche Verfolgung: „Die Verknüpfung von abweichender Sexualität mit Kontrollverlust und allgemeinem Sittenverfall, dem angeblichen Schaden für die Gesellschaft.“ Es handle sich um eine Gefährdung der Sittlichkeit der Gesellschaft. Man muss die heterosexuell-normierte Gesellschaft vor Abweichungen schützen. Allerdings bildete sich bereits im 19. Jahrhundert Widerstand gegen diese strafrechtliche Verfolgung. 40

1897 wurde von dem Arzt und Sexualforscher Magnus Hirschfeld ein wissenschaftlich- humanitäres Komitee in Berlin gegründet. Es wurden etliche Schriften und Broschüren publiziert und für die Abschaffung der Gesetze gegen homosexuelles Verhalten gekämpft. 1919 wurde das weltweit erste „Institut für Sexualwissenschaft“ gegründet.41

Das nun folgende NS-Regime stellte auch für homosexuelle Menschen eine tödliche Gefahr dar. In Deutschland hat man sich nur auf die Verfolgung homosexueller Männer konzentriert. Nach dem Anschluss 1938 wurden in Österreich hingegen auch Handlungen homosexueller Frauen sanktioniert. Auch wenn es sich nur um ca. 5% der Strafverfahren und Anzeigen handelte. Als Gründe dafür können, unter Anderem genannt werden, dass Frauen im NS-Regime als unwichtig gewertet wurden und weibliche Sexualität weithingehend nicht gesehen wurde.

Im Zuge der „sexuellen Revolution“ kam es 1968 zu einer kleinen Aufbruchsstimmung. Bis 1971 war in Österreich jeglicher sexuelle Kontakt zwischen gleichgeschlechtlichen Menschen verboten. So lange wie in fast keinem anderen europäischen Land. Unter der SPÖ-Alleinregierung kam es zu der so genannten „kleinen Strafrechtsreform“. Diese stellte homosexuelle Kontakte zwischen Erwachsenen unter Straffreiheit. Jedoch im Zuge dieser „Reform“ kamen ein paar andere Paragrafen hinzu. Als Beispiel wird die gleichgeschlechtliche Unzucht mit Personen unter 18 Jahren genannt. Als Hintergrund für diesen Paragrafen (§209 StGB) gilt die Verführungstheorie der Psychologen. Man wollte Jugendliche vor der Verleitung zur Homosexualität schützen.42

Da die weiteren Entwicklungen viele Überschneidungen mit der Rechtsmaterie aufweisen, wird diese Thematik im nächsten Kapitel ausführlich behandelt.

2.3 Rechtliche Grundlage

Wie schon bereits erwähnt, war in Österreich bis 1971 jeglicher sexuelle Kontakt zwischen homosexuellen Menschen verboten. Der sexuelle Kontakt zwischen heterosexuellen Paaren und homosexuellen Frauen lag bis ins Jahr 2002 bei 14 Jahren. Im Gegensatz dazu, wurde in Dänemark das Totalverbot für männliche Homosexuelle 1930 aufgehoben und die Vereinheitlichung der Altersgrenzen erfolgte 1976. Damit zählte Österreich neben Albanien, Bulgarien und Zypern bis 2002 zu den wenigen Staaten Europas, die verschiedene Altersgrenzen hatten. 43

Bis ins Jahr 2002 galt in Österreich der § 209 StGB (Strafgesetzbuch). Er verbot die gleichgeschlechtliche Unzucht mit Personen unter achtzehn Jahren.

„Eine Person männlichen Geschlechtes, die nach Vollendung des neunzehnten Lebensjahres mit einer Person, die das vierzehnte, aber noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, gleichgeschlechtliche Unzucht treibt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.“ 44

Dieser Paragraf wurde im Sommer 2002 vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben, jedoch wurde Österreich im Jahr 2003 vom Europäischen Gerichtshof aufgrund der Menschrechtsverletzung verurteilt. Danach wurde ein neues, geschlechterumfassendes, Gesetz verabschiedet - § 207b StGB.45 Es wurden zum Mindestalter von 14 Jahren für sexuelle Kontakte drei neue, geschlechtsneutrale formulierte Strafbestimmungen hinzugefügt.46

„(1) Wer an einer Person, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und aus bestimmten Gründen noch nicht reif genug ist, die Bedeutung des Vorgangs einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, unter Ausnützung dieser mangelnden Reife sowie seiner altersbedingten Überlegenheit eine geschlechtliche Handlung vornimmt, von einer solchen Person an sich vornehmen lässt oder eine solche Person dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Wer an einer Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unter Ausnützung einer Zwangslage dieser Person eine geschlechtliche Handlung vornimmt, von einer solchen Person an sich vornehmen lässt oder eine solche Person dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(3) Wer eine Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unmittelbar durch ein Entgelt dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an ihm oder einem Dritten vorzunehmen oder von ihm oder einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.“ 47

Im ersten Jahr des Bestehens wurden ausschließlich Männer wegen einer Verletzung des § 207b StGB angeklagt. Dies legt den Verdacht nahe, dass der Paragraf mehr als Ersatz für § 209 StGB als für den Schutz aller Jugendlichen beschlossen wurde. 48

Es folgt noch eine Verdeutlichung des Gesetzestextes zur besseren Verständlichkeit:

„Absatz 1 verbietet den sexuellen Kontakt mit 14- bis 16jährigen, wenn

1. diese wegen mangelnder Reife die Bedeutung des Kontakts nicht absehen können und darüber hinaus
2. der/die TäterIn ihre/seine altersbedingte Überlegenheit ausnützt. TäterIn können sowohl Erwachsene als auch Minderjährige sein. Problematisch ist der Begriff der mangelnden Reife, der im Gesetz nicht näher definiert ist.

Psychisch kranke, geistig behinderte oder stark minderbegabte Menschen werden nämlich durch § 205 StGB ohnehin speziell geschützt.

Absatz 2 verbietet den sexuellen Kontakt mit 14- bis 16jährigen unter Ausnützung einer Zwangslage. Eine Zwangslage besteht etwa dann, wenn ein/e Jugendliche/r von zu Hause ausgerissen ist und nun keinen Platz zum Schlafen hat. Absatz 3 verbietet es, Jugendliche unter 18 Jahren durch Entgelt zum sexuellen Kontakt zu verleiten. Strafbar macht sich nur, wer sich sowohl des Alters, der mangelnden Reife der/des Jugendlichen als auch der eigenen altersbedingten Überlegenheit, oder aber der Zwangslage der/des Jugendlichen bewusst ist und diese ausnützt.

All diese Regelungen machen dann Sinn, wenn sie wirklich Jugendliche vor Übergriffen schützen. Durch die schwammigen Formulierungen im Gesetz besteht jedoch für viele ExpertInnen der Eindruck, dass § 207b weniger zum Schutz von Jugendlichen als zur Diskriminierung von Schwulen beschlossen wurde.“ 49

Im Juni 2000 wurde vom Wiener Gemeinderat die „Wiener Deklaration für Gerechtigkeit und Gleichbehandlung“ beschlossen. Die Stadt Wien bekennt sich dadurch zu folgendem Grundsatz:

„dass niemand wegen der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Sprache, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung oder Identität, einer Behinderung, der weltanschaulichen, politischen oder religiösen Überzeugung bevorzugt oder benachteiligt werden darf. [...Damit] unterstreicht die Stadt Wien das allgemeine verfassungsrechtliche Gebot, Diskriminierung zu vermeiden [...]“ 50

Das Wiener Antidiskriminierungsgesetz, welches 2004 in Kraft trat und 2008 novelliert wurde, untersagt jegliche Diskriminierung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung, der

Geschlechtsidentität oder des Geschlechts. Des Weiteren verbietet es alle Formen von unmittelbarer und mittelbarer Diskriminierung. Dieses Gesetz gilt für alle Angelegenheiten des Landes und der Gemeinden in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Bildung und weiteren.

[...]


1 SIELERT 2005, S.86, 87

2 Vgl. SCHACK 2011, S.27

3 Vgl. RAUCHFLEISCH 2011, S.73

4 Vgl. MEISSNER 2012, S.19

5 FIEDLER, 2004, S.101

6 WATZLAWIK/KOBS. In: WATZLAWIK/Heine (Hg.) 2009 S.19

7 Ebenda, S.20

8 WATZLAWIK/KOBS. In: WATZLAWIK/Heine (Hg.) 2009, S.20

9 Ebenda S.21

10 WATZLAWIK/KOBS. In: WATZLAWIK/Heine (Hg.) 2009, S.19-21

11 Ebenda, S.13

12 Vgl. WATZLAWIK/KOBS. In: WATZLAWIK/Heine (Hg.) 2009, S.22, 23

13 Vgl. FRANK 2010, S.6

14 JAROSCH 2001, zit. nach FRANK 2010, S.6

15 Vgl. FRANK 2010, S.6, 7

16 STROBL 2007, zit. nach FRANK 2010, S.7

17 Vgl. WINDISCH-GRAETZ, zit. nach FRANK 2010, S.7

18 FRANK 2010, S.8

19 Ebenda S.9

20 Vgl. BIESTER (2006), zit. nach FRANK 2010, S.9

21 Vgl. MOCHAR 2010, S.21

22 Moser 2006, S.12

23 Vgl. Moser 2006, S.12

24 Vgl. FIELDER 2004, S.4f

25 Ebenda, S.18

26 FIEDLER 2004, S.18

27 Vgl. FIEDLER 2004, S.19

28 SEIDLER 2006, online gesichtet

29 Vgl. FIEDLER 2004, S.20

30 Ebenda, S.21f

31 FIEDLER 2004, S.22

32 Vgl. FIEDLER 2004, S.22f

33 Ebenda, S.24

34 Ebenda, S.25

35 FIEDLER 2004, S.25

36 Vgl. FIEDLER 2004, S.26f

37 FIEDLER 2004, S.27

38 Vgl. FIEDLER 2004, S.27f

39 FIEDLER 2004, S.29ff

40 Vgl. Ö1 Hörbibliothek, 2010 – Homosexualität und Gesellschaft

41 FIEDLER 2004, S.37

42 Vgl. Ö1 Hörbibliothek, 2010 – Homosexualität und Gesellschaft

43 Vgl. KENNOUDI 2005, S.29

44 § 209 StGB

45 Vgl. MOCHAR 2010, S.84

46 Vgl. WILHELM/SCHWARZ/TOBIAS 2008, S.35

47 § 207b StGB

48 Ebenda

49 WILHELM/SCHWARZ/TOBIAS 2008, S.35f

50 Ebenda, S.12

Ende der Leseprobe aus 76 Seiten

Details

Titel
Homosexuelle Lehrer. Vorurteile, Chancen und Gefahren
Untertitel
Wie beurteilen Eltern die Situation homosexueller Lehrer in Wien im Hinblick auf Chancen und Gefahren?
Hochschule
Pädagogische Hochschule Wien
Note
1
Autor
Jahr
2014
Seiten
76
Katalognummer
V461763
ISBN (eBook)
9783668916302
ISBN (Buch)
9783668916319
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Schwule Lehrer, Homosexualität, Lehrer, Vorurteile, Diskriminierung, Wien, Österreich, schwul, Chancen, Gefahren, Eltern, Elternarbeit, Outing, Leben, Geschichte
Arbeit zitieren
Philipp Haas (Autor:in), 2014, Homosexuelle Lehrer. Vorurteile, Chancen und Gefahren, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/461763

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