Die europäische Wirtschafts- und Währungsunion


Hausarbeit, 2014

38 Seiten, Note: 1,3

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Europäische Union und ihre Mitgliedsländer

3. Der Euroraum – Erweiterung des Euroraums
3.1 Der Euroraum im engeren Sinn
3.2 Der Euroraum im weiteren Sinn
3.3 Die Erweiterung des Euroraums

4. Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion
4.1 Definition und Motive zur Gründung der EWWU
4.2 Stufe I
4.3 Stufe II
4.4 Stufe III

5. Konvergenzkriterien
5.1 Stabiles Preisniveau
5.2 Gesunde Staatsfinanzen
5.3 Stabile Wechselkurse
5.4 Zinsniveau
5.5 Stabilitäts- und Wachstumspakt

6. Kritik an den wirtschaftlichen Bedingungen zur Errichtung der EWWU

7. Struktur des ESZB
7.1 Aufgaben der EZB
7.2 Organe der EZB

8. Aktuelle Probleme der Eurozone
8.1 Auslegung der Konvergenzkriterien als schlechter Start für die Eurozone
8.2 Zum Teil hohe Arbeitslosigkeit im Euroraum
8.3 Hohe Verschuldung im Euroraum
8.4 Inflationsrate im Euroraum liegt nur bei 0,7%
8.5 Menschen protestieren auf der Straße – es kommt zu Anfeindungen und Ausschreitungen
8.6 Hat die EZB ihre Kompetenzen überschritten?
8.7 Ungesicherte Kreditvergabe im Euroraum durch Target

9. Kritik am Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)

10. Zukunftsorientierte Analyse, die mögliche Szenarien der weiteren Entwicklung der Eurozone beinhaltet

11. Fazit

Einleitung

Anhand dieser wissenschaftlichen Arbeit analysieren wir die Europäische Wirtschafts-und Währungsunion. Es handelt sich hierbei um eine vertragliche Regelung bezüglich einer Einheitlichen Währung- dem Euro. Beruhend auf der Arbeit von Robert Mundell über optimale Währungsräume, begann der Europäische Rat 1998 in Madrid mit der Planung einer Wirtschafts-und Währungsunion.

Zunächst werden die Europäische Union und ihre Mitgliedsländer betrachtet. Von großer Bedeutung ist das richtige Verständnis des Euroraums. Was versteht man genau unter dem Euroraum, welche Länder beinhaltet er bereits und wie sieht die Zukunft aus. Vor allem welche Vorteile birgt der gemeinsame Euroraum.

Anhand des in 1998 errichteten drei-Stufen- Plans begann die Realisierung der Europäische Wirtschafts-und Währungsunion. Die dritte Stufe beschreibt unteranderem die Voraussetzungen um dem Euroraum beizutreten. Hierzu wurden die Konvergenzkriterien errichtet. Die Verantwortung für das stabile Preisniveau trägt seit 1999 die Europäische Zentralbank. (1)

Trotz der vielen Vorteile der EWWU, gibt es auch einige aktuelle Probleme, die zur Auslösung der Eurokrise geführt haben. Auf die Gründe wird im weiteren Verlauf näher eingegangen und eine genaue Analyse soll zum Verständnis beitragen. Ein Lösungsansatz hierfür sollte der Europäische Stabilitätsmechanismus bilden, dieser gibt jedoch ebenfalls Gründe zur Kritik.

1. Die Europäische Union und ihre Mitgliedsländer

Den Mittelpunkt der Europäischen Union, eine einzigartige wirtschaftliche und politische Partnerschaft zwischen 28 Staaten, bilden die Mitgliedsstaaten und deren Bürgerinnen und Bürger. Das Alleinstellungsmerkmal der EU lautet: „Alle diese Staaten bleiben souverän und unabhängig, bündeln aber einige ihrer hoheitlichen Befugnisse, um dadurch mehr Einfluss zu erlangen und effizienter handeln zu können“ (1). Es wird eine teilweise Übertragung von Befugnissen an von den Mitgliedsstaaten selbst geschaffenen Institutionen hergestellt. Das bedeutet, dass Entscheidungen zu bestimmten Fragen, die von gemeinsamem Interesse auf europäischer Ebene sind, demokratisch getroffen werden.

Die heutige EU ist auf die kurz nach Kriegsende gegründete „Europäische Wirtschaftsgemeinschaft“ (EWG) zurückzuführen, welche eine wachsende wirtschaftliche Zusammenarbeit ergab, ursprünglich zwischen sechs Ländern, den Gründerstaaten: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und Niederlande. Man sah die Notwendigkeit, eine Art „Vereinigte Staaten von Europa“ zu bilden, denn in Europa leben auf einem verhältnismäßig kleinen Gebiet viele verschiedene Kulturen und Völker zusammen, was mit einem immensen Konfliktpotenzial einhergeht (2).

Man hatte die Idee, durch Handelsbeziehungen eine gegenseitige Akzeptanz und Frieden zu schaffen, ohne die Autonomie einzelner Länder zu verletzen, denn wenn Staaten miteinander Handel treiben, sind die nicht an kriegerischen Auseinandersetzungen mit Partnern interessiert. Daneben sollte z.B. auch ein stetiges Wirtschaftswachstum und eine Wohlstandsförderung erreicht werden (3).

Mit dem Euro hat die EU eine einheitliche Währung, die heute zu eine der wichtigsten Währungen zählt (4).

Sie ist auch aktiv was Entwicklungs- und humanitäre Hilfe angeht. Gegenwärtig „kämpft“ sie an der Überwindung der Wirtschaftskrise in einigen Staaten Europas sowie gegen den Klimawandel und deren Folgen. Zudem plant die EU, sich weiter zu vergrößern und hilft deshalb potenziellen Mitgliedsländern bei den Vorbereitungen auf einen EU-Beitritt.

Diese sehr ehrgeizigen Ziele können nur verwirklicht werden, wenn zur rechten Zeit wirksame Entscheidungen getroffen werden und diese dann natürlich auch gut umgesetzt werden.

Neben den sechs Gründerstaaten zählen ebenfalls zur EU: Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern (5).

3. Der Euroraum – Erweiterung des Euroraums

3.1 Der Euroraum im engeren Sinn

Der Euro wurde bereits 1999 im bargeldlosen Zahlungsverkehr in Umlauf gebracht. Nach einer Übergangsphase von 3 Jahren konnte man ihn somit als Zahlungsmittel verwenden. Nun gilt sie als Weltwährung für über 300 Mio. Menschen.

Der Euro sollte die EU stärken und ein Stück europäische Identität schaffen. Man wollte geldpolitische Stabilität, eine sicherer Kalkulationsgrundlage für den Außenhandel und grenzübergreifende Investitionen schaffen.

Für Privatpersonen ist es zum Vorteil, weil Preise leichter verglichen werden können, man nicht mehr sein Geld umtauschen muss, wenn man ins Ausland reist und Transaktions- und Umtauschkosten entfallen somit ebenfalls.

Das „Euro-Währungsgebiet“ oder der „Euroraum“ bezeichnet „die am Euro teilnehmenden Länder als Ganzes“ (6).

Zu diesen 17 Staaten zählen Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien und Zypern.

3.2 Der Euroraum im weiteren Sinn

a) Staaten und Gebiete außerhalb der EU, die den Euro als Währung nutzen

Einige, meist sehr kleine, Staaten außerhalb der EU benutzen ebenfalls den Euro als Währung, ob mit oder ohne formelles Abkommen. Gründe hierfür sind zum einen, dass diese Länder zum Zeitpunkt der Einführung des Euro ein Abkommen mit einem EU-Mitgliedstaat über eine Währungsunion hatten, zum anderen verzichteten einige auf die Einführung einer eigenen Währung und ließen stattdessen den Euro als Fremdwährung in Umlauf bringen. Diese Staaten nehmen nicht am Eurosystem oder der Euro-Gruppe teil und werden seitens der Europäischen Zentralbank bezüglich ihrer wirtschaftlichen Lage bei der Festlegung ihrer Geldpolitik nicht berücksichtigt.

Wenn ein Staat außerhalb der EU den Euro als offizielle Währung einführen will, muss ein formelles Abkommen mit der EU und einem Staat der Eurozone abgeschlossen werden. San Marino und der Vatikanstadt haben ein Abkommen mit Italien, Monaco mit Frankreich. Sie dürfen Euromünzen prägen mit eigenen nationalen Symbolen auf der Rückseite, die in der gesamten Eurozone gelten. Jedoch ist es ihnen nicht erlaubt, Banknoten zu drucken (7).

Andorra bekommt ab 2014 Euromünzen. Das Land besaß bisher keine, da es keine Vereinbarung mit Frankreich oder Spanien gab (8).

Die französischen Überseegebiete Mayotte und Saint-Pierre und Miquelon dürfen den Euro zwar benutzen, aber keine eigenen Münzen prägen. Die französische Insel Saint-Barthélemy hat den Euro als Zahlungsmittel aufgrund eines Vertrages Frankreichs mit der EU.

Kein formelles Abkommen, aber dennoch den Euro als Zahlungsmittel, haben Montenegro, Kosovo, Akrotiri und Dekelia und Simbabwe. In Montenegro und Kosovo wurde die Deutsche Mark und der Jugoslawische Dinar durch den Euro seit seiner Einführung ersetzt, was den Ländern wirtschaftliche Vorteile brachte (9).

Seit der Einführung des Euro in Zypern gilt er somit auch in den britischen Militärbasen Akrotiri und Dekelia, welche vorher die Zypern-Pfund nutzten.

In Simbabwe wurde der Simbabwe-Dollar ausgesetzt. Der Euro gilt seitdem neben dem US-Dollar und der Südafrikanischen Rand als gesetzliches Zahlungsmittel.

b) Staaten und Gebiete, die ihre Währung an den Euro gebunden haben

Viele afrikanische Staaten und Gebiete sind zu einem festen Wechselkurs an den Euro gebunden, da zum einen die französischen Kolonien vorher an den französischen Franc gebunden waren und zum anderen z.B. die Währung von Kap Verde vor der Euro-Einführung an den portugiesischen Escudo gebunden war. Zu diesen afrikanischen Staaten zählen ebenso Benin, Burkina Faso, Kamerun, Zentralafrikanische Republik, Tschad, Elfenbeinküste, Äquatorialguinea, Gabun, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Republik Kongo, Senegal, Togo, die Komoren und São Tomé und Príncipe. Hinzu kommen Französisch-Polynesien, Neukaledonien und Wallis und Futuna.

Die Konvertible Mark, die Währung von Bosnien und Herzegowina, war vorher an die Deutsche Mark gebunden.

Bulgarien hat seine Währung, den Lew, im Verhältnis 1:1 an die Deutsche Mark gekoppelt, jedoch konnte der Euro nie eingeführt werden, weil die Inflation des Landes zu hoch ist um die EU-Konvergenzkriterien zu erfüllen (10).

Die Währung Litauens, der Litas, war an den US-Dollar gebunden, bis der Staat der EU beitritt.

Die Bindung zu einem festen Wechselkurs an den Euro hat ähnliche wirtschaftliche Auswirkungen wie als wäre der Euro die offizielle Währung. Der Vorteil ist, dass sich eine solche Bindung leichter aufheben lässt bei einer währungspolitischen Neuorientierung.

c) Staaten der EU, die ihre Währung mit bestimmen Wechselkursbandbreiten an den Euro gebunden haben

Einige EU-Mitgliedsstaaten nehmen an einem bestimmten Verfahren teil, was ihre Währung innerhalb einer bestimmten Wechselkursbandbreite an den Euro bindet. Ihre Zentralbanken müssen intervenieren, wenn der Wechselkurs um mehr als einen bestimmten Prozentsatz von einem zuvor festgelegten Leitkurs abweicht. Diese Bandbreite beträgt +-15% um den Leitkurs der Währung zum Euro. Es handelt sich hierbei um den „Wechselkursmechanismus II“, dessen zweijährige, spannungsfreie Teilnahme eine Bedingung zur Einführung des Euro darstellt (eine der EU-Konvergenzkriterien, auf die später noch näher eingegangen wird). Derzeit sind Dänemark, Lettland und Litauen ihre nationalen Währungen darüber gekoppelt (11).

d) Nicht-EU-Staaten, die ihre Währung über Wechselkursgrenzen an den Euro binden

Die Schweiz (und somit auch Liechtenstein, da dort ebenfalls der Schweizer Franken gilt), hat 2011 den seine Währung an den Euro gekoppelt, um ihn dauerhaft zu schwächen. Ein Euro soll künftig 1,20 Schweizer Franken (CHF) kosten. Die SNB ist bereit, unbeschränkt Devisen zu kaufen, damit kein niedrigerer Kurs erreicht wird. Der CHF hat aufgrund der Schuldenkrise in Europa stark an Wert gewonnen, was zur Folge hat, dass die Exporte Schweizer Unternehmen teurer wurden, die Konjunktur schwächte und das Risiko steigender Arbeitslosenzahlen erhöht. Eine Absprache mit der EZB gibt es nicht (12).

e) Staaten, die ihre Währung über einen Währungskorb an den Euro gebunden haben

Man kann, wenn man kein Mitglied der EU ist, die Wechselkurse der eigenen Währung an Währungskörbe binden, an denen mehrere Währungen beteiligt sind. Der marokkanische Dirham z.B. ist zu 80% vom Euro und zu 20% vom US-Dollar abhängig. Der russische Rubel ist seit 2004 durch einen Währungskorb zu 55% an den US-Dollar und 45% an den Euro „gekoppelt“. Steigt der Wert von Dollar und Euro gegenüber anderen Währungen, so gewinnt auch der Rubel an Wert. Da der Dollar eine höhere Gewichtung hat, kommt es dem Rubel ebenfalls zugute, wenn er gegenüber dem Euro aufgewertet wird. Wenn der Euro-Rubel Wechselkurs fällt, wertet sich der Rubel auf, was aber ein Problem ist, da eine starke Währung der russischen Wirtschaft schaden könnte (13).

Die künstliche, 1969 vom Internationalen Währungsfond (IWF) eingeführte Währungseinheit „Sonderziehungsrecht“ (SZR) ist ebenfalls an einen Währungskorb gekoppelt, in dem der Euro bis 2015 mit 37,4% gewichtet ist (neben dem US-Dollar, dem japanischen Yen und dem britischen Pfund als weiteren Währungen).

3.3 Die Erweiterung des Euroraums

Von den übrigen 11 EU-Staaten, die den Euro noch nicht als offizielle Währung benutzen, sind neun dazu vertraglich verpflichtet, ihn einzuführen.

Das Vereinigte Königreich sowie Dänemark sind dazu nicht verpflichtet aufgrund einer Ausnahmeregelung im Vertrag von Maastricht, d.h. sie haben das Recht zum „Opt-Out“ (14). Die Bevölkerung des Vereinigten Königreichs hätte 2006 über die Euroeinführung abstimmen sollen. Zeitgleich hierzu erfolgte ein Referendum über den EU-Verfassungsvertrag, welches das Land ablehnte und was so zur Verschiebung dieser Entscheidung auf unbekannte Zeit führte. Im seinem Regierungsprogramm schloss David Cameron 2010 aber dieses Thema aus (15). In Dänemark stimmten im Jahre 2000 53,1% der Wähler gegen eine Euro-Einführung. Man kündigte 2007 ein Referendum an über einen Beitritt, was jedoch 2010 wieder zurückgezogen wurde aufgrund einer globalen Wirtschaftskrise. Es wird wahrscheinlich eine neue Abstimmung geben, sobald das Land die Finanzen in den Griff bekommt und die EU-Konvergenzkriterien wieder erfüllt (16).

Kroatien erwägt, den Euro 2016, spätestens bis 2018, einzuführen (17).

Lettland beschloss 2013, im folgenden Jahr den Euro einzuführen (18).

Tschechien wollte den Euro 2010 und 2012 einführen, was jedoch scheiterte aufgrund der Verschlechterung der Wirtschaftslage des Landes. Laut Einschätzung des Staatspräsidenten Zeman kann er nicht vor 2019 eingeführt werden (19).

Wegen demselben Grund scheiterte Ungarn 2008 und 2010 an dem Euro-Beitritt. Ministerpräsident Viktor Orban erklärte, dass dies nicht vor 2020 erfolgen werde (20).

Rumänien hat Probleme, die Inflationsrate einzuhalten und verschob deshalb die Einführung mehrmals. Das offizielle Datum ist 2017 (21).

Litauen selbst strebt eine Einführung bis 2015 an, jedoch wurde der 2006 eingereichte Antrag abgelehnt aufgrund der zu hohen Inflationsrate des Landes. Der nächste Aufnahmeantrag wird nächstes Jahr eingereicht, so der Notenbankchef Vitas Vasiliauska zuversichtlich (22)

Bulgarien plante, 2013 den Beitritt um Wechselkursmechanismus II, was jedoch aufgrund der hohen Inflationsrate scheiterte. Man wurde skeptisch wegen der Euro-Finanzkrise, weshalb man abwarten will, wie sich diese Lage entwickelt (23).

Polen plante ursprünglich, 2011 der Eurozone beizutreten, was jedoch ebenfalls aufgrund der Finanzkrise nicht gelang (24). Das nächste genannte Datum war 2016, aber geht momentan davon aus, dass es vor 2019 nicht gelingen wird (25).

Bei einem Referendum in Schweden 2003 stimmte die Mehrheit der Wähler gegen die Währungsänderung. Das Land würde – rein theoretisch – alle weiteren Konvergenzkriterien erfüllen, tritt jedoch nicht dem Wechselkursmechanismus II bei. Die letzten Umfragen zeigen aber, dass immer noch die Mehrheit der Bevölkerung gegen den Beitritt ist, was Grund genug für die Regierung ist, nicht mehr darüber nachzudenken (26).

Am Wechselkursmechanismus II nehmen zurzeit nur die erwähnten drei Länder Dänemark, Lettland und Litauen, d.h. realistisch gesehen sind es die einzigen, die in naher Zukunft der Eurozone beitreten könnten, falls die anderen Konvergenzkriterien erfüllt sind, welche in einem der folgenden Kapitel näher erläutert werden.

4. Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion

4.1 Definition und Motive zur Gründung der EWWU

Als Europäische Wirtschafts- und Währungsunion bezeichnet man die unter dem Vertrag von Maastricht beschlossene Vereinbarung zwischen den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten eine gemeinsame, koordinierte Wirtschaftspolitik zu betreiben. Sie umfasst Kapital-, Güter-, Dienstleitungs- und Personenverkehr sowie eine gemeinsame Wettbewerbspolitik. Es bestehen ein Europäischer Binnenmarkt und eine gemeinsame Währung. Das alles wird durch das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) gelenkt (27).

Man erhoffte sich durch eine einheitliche Währung im europäischen Binnenmarkt, dass die Nachfrage steigt und die Kosten sinken und somit die Wirtschaft wächst. Kostensenkungen entstehen durch weniger Transaktionskosten, eine höhere Markttransparenz und weniger Unsicherheiten bezüglich der Wechselkurse. Ärmere Länder sahen darin eine Chance, Direktinvestitionen aus den reicheren Ländern zu erhalten.

Zudem wollte man mit der Gründung der EWWU eine höhere Preisniveaustabilität zu gewährleisten, indem man die Entscheidungsmacht im Bereich Geldpolitik- und Kreditpolitik einer zentralen Währungsbehörde, der Europäischen Zentralbank (EZB), vermacht.

Außerdem sah man eine gemeinsame Währungsunion auch als eine Art „politische Union“ und erhoffte sich dadurch, das Bewusstsein für europäische Integration zu stärken. Man will gemeinsam in internationalen Konferenzen und Organisationen, in denen es um Finanzpolitik geht, auftreten.

1988 beauftragte der Europäische Rat einen Ausschuss unter Vorsitz von Jacques Delors, konkrete Schritte hin zu dieser Union zu analysieren und Vorschläge auszuarbeiten.

1989 wurde schließlich der Delors-Bericht veröffentlicht, der diesen Prozess in 3 Stufen verdeutlicht.

4.2 Stufe I

Am 1. Juli 1990 wurde die erste Stufe auf Beschluss des Europäischen Rates eingeleitet. Es wurde ein freier Kapitalverkehr zwischen den Mitgliedstaaten ermöglicht, was auch Bedingung dafür war, dass Großbritannien der Einleitung der ersten Stufe zustimmt.

Zudem wurde die „multilaterale Überwachung“ eingeführt als neues Koordinierungsinstrument. Zweimal im Jahr wurde sie vom Rat der Wirtschafts- und Finanzminister durchgeführt in allen wirtschaftlichen Bereichen, vor allem aber in der Haushaltspolitik. Die europäische Kommission zur Wirtschaftsentwicklung erstellte Berichte, die dort diskutiert wurden. Neben dieser regelmäßigen Überwachung konnte der Rat Konsultationen durchführen über die Geldpolitik der Mitgliedstaaten und die Verbesserung der Koordination mit dem Ziel, Preisstabilität zu erreichen. Jedoch durfte der Rat kein Mitgliedsstaat zu alldem zwingen, d.h. sie alle waren eigenverantwortlich und hatten keine Verpflichtungen.

Ein weiterer Bestandteil der ersten Stufe war die Neukonzeption der währungspolitischen Zusammenarbeit. Mit Beschluss des Ecofin-Rats (Rat der Europäischen Union in der Zusammensetzung "Wirtschaft und Finanzen") vom 12. März 1990 erhielt der Gouverneursausschuss (Ausschuss der Zentralbankpräsidenten) neue Zuständigkeiten. Die Zusammenarbeit zwischen den Zentralbanken der Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft soll gestärkt werden und Preisstabilität dadurch gewährleistet werden. Der Gouverneursausschuss darf nun, wenn das Europäische Währungssystem betroffen ist, Stellung nehmen, wenn es um geld- und wechselkurspolitische Fragen geht gegenüber den nationalen Zentralbanken sowie gegenüber dem Ministerrat oder einzelnen Regierungen. Der Ausschuss legte einmal im Jahr einen Bericht vor, der dem Europäischen Rat, dem Ecofin-Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt wurde. Darin wird seine Tätigkeit beschrieben sowie die wirtschaftliche und währungspolitische Situation dargestellt.

Aufgrund der Komplexität der zugeteilten Aufgaben und des engen Zeitplans veranlasste der Ausschuss der Zentralbankpräsidenten auch die vorbereitenden Arbeiten für die Endstufe der WWU und begann mit der Vorbereitung zur Gründung des Europäischen Währungsinstituts.

4.3 Stufe II

Am 1. Januar 1994 begann die zweite Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion. Der Ausschuss der Zentralbankpräsidenten wurde aufgelöst, das Europäische Währungsinstitut (EWI) wurde somit errichtet. Das EWI war weder für die Durchführung der Geldpolitik in der Europäischen Union verantwortlich (dies blieb den nationalen Behörden vorbehalten), noch war es befugt, Devisenmarktinterventionen vorzunehmen, sondern galt nur für eine bestimmte Übergangszeit. Leitungsgremium des EWI war der EWI-Rat, der von den Mitgliedern des aufgelösten Ausschusses gebildet wurde. Seine Aufgabe war es zum einen, die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Zentralbanken zu stärken und für eine engere Koordinierung der Geldpolitik zu sorgen, zum anderen die dritte Stufe vorbereiten, also die Schaffung des ESZB und einer gemeinsamen Währung. Im Jahre 1995 wurde festgelegt und bekanntgegeben, wie die neue Währung heißen und aussehen soll.

Das EWI leistete Vorarbeit bezüglich der Beziehungen zwischen den Euro-Ländern sowie den restlichen EU-Ländern in Bezug auf Geld und Wechselkurse, was die Grundlage bot für den neuen Wechselkursmechanismus (WKM II).

Zudem wurde entschieden über die Konvergenzkriterien, die ein Staat erfüllen muss, um an der dritten Stufe teilnehmen und den Euro einführen zu dürfen. Diese 4 Konvergenzkriterien sind Preisstabilität, öffentliche Finanzen, Wechselkurskriterium sowie Inflationserwartungen und werden in einem der folgenden Kapitel näher erklärt.

Im Juni 1997 wurde der Stabilitäts- und Wachstumspakt verabschiedet, welcher das Ziel hat, die Haushaltsdisziplin in der WWU zu gewährleisten.

Am 2. Mai 1998 wurden die ersten elf Mitgliedsstaaten bestimmt, die die dritte Stufe erreichen und so die neue Währung einführen dürfen. Zu ihnen zählen Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal und Finnland. Zudem wurde schon angesprochen, wen man als künftige Mitglieder des Direktoriums der EZK in Erwägung zieht. Diese vier wurden einige Wochen darauf, zum 1. Juni 1998, ernannt und ebenso der Präsident und Vizepräsident. An diesem Tag wurde auch die EZB errichtet, welche das EWI ablöste.

Kurz darauf wurden die Umrechnungskurse festgelegt seitens der Finanzminister der Mitgliedsstaaten.

4.4 Stufe III

In der dritten Stufe wurden die Wechselkurse unwiderruflich festgelegt und konnten nicht mehr verändert werden. Die Konvergenzkriterien bilden ebenfalls einen Teil der dritten Stufe.

Am 1. Januar 1999 wurde der Euro nur innerhalb des Bankwesens als Buchgeld gehandelt. Am 01.01.2001 wurde er als offizielles Zahlungsmittel eingeführt und in Deutschland im Verhältnis 1:2 D-Mark umgetauscht.

Innerhalb der Europäischen Union trat der Wechselkursmechanismus II und der Stabilitäts-und Wachstumspakt in Kraft.

Für die Regulierung der Geldmenge ist das Europäische System der Zentralbanken zuständig. Die Europäische Zentralbank (EZB) ist alleine für das Drucken und Ausgeben der Währung zuständig, aber auch für die Festsetzung des Leitzinses und für die Geldwertstabilität.

Für die Euro-Einführung am 1. Januar 2002 wurden 14 Milliarden Banknoten im Wert von 633 Milliarden Euro gedruckt und 52 Milliarden Münzen aus 250 000 Tonnen Metall geprägt (28).

Verbraucher sowie Einzelhändler waren anfangs skeptisch, ob eine solch große Währungsumstellung überhaupt funktionieren kann (29). Diese Befürchtungen erwiesen sich als unbegründet, die Umstellung verlief glatt und ohne Störungen (30).

5. Konvergenzkriterien

Voraussetzung für die Aufnahme in die Währungsunion(EWWU) ist die Erfüllung der sogenannten Konvergenzkriterien(auch Maastricht-Kriterien), die 1992 im Vertrag vom Maastricht vereinbart wurden. Das bedeutet, möchte eines der EU-Mitglieder in seinem Land den Euro einführen, so muss es die 4 im Weiteren folgenden Voraussetzungen vorweisen. Dies beschreibt die dritte Stufe (31). {Formatting Citation}

„Die vier Konvergenzkriterien sind in ihren Grundzügen in Art. 140 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union(AEUV) festgelegt und werden durch das Protokoll Nr. 13 über die Konvergenzkriterien, Art. 126 AEUV sowie das Protokoll Nr. 12 über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit genauer beschrieben.“ (32)

Großbritannien und Dänemark haben diesbezüglich eine Ausnahmevereinbarung, auch wenn sie die Kriterien erfüllen möchten sie nicht zwangsmäßig an der Europäischen Währungsunion teilnehmen müssen man spricht von der opting-out Klausel (33).

5.1 Stabiles Preisniveau

Im Vertrag heißt es „[Die] Erreichung eines hohen Grades an Preisstabilität [wird] ersichtlich aus einer Inflationsrate, die der Inflationsrate jener - höchstens drei - Mitgliedstaaten nahe kommt, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben" (34).

Konkret bedeutet dies, dass die Inflationsrate höchstens 1,5% Prozent über dem Durchschnitt der drei preisstabilsten Mitgliedsländer liegen darf. Die Inflationsrate der Länder wird mittels des Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) ermittelt (35). Dies ist ein nationaler, mithilfe eines speziell zu diesem Zweck geschaffener Verbraucherpreisindex und basiert auf einer vergleichbaren Grundlage (36).

[...]

Ende der Leseprobe aus 38 Seiten

Details

Titel
Die europäische Wirtschafts- und Währungsunion
Hochschule
Hochschule Heilbronn, ehem. Fachhochschule Heilbronn
Note
1,3
Jahr
2014
Seiten
38
Katalognummer
V461347
ISBN (eBook)
9783668921320
ISBN (Buch)
9783668921337
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Einige Abbildungen mussten aus urheberrechtlichen Gründen von der Redaktion aus dem Text entfernt werden.
Schlagworte
wirtschafts-, währungsunion
Arbeit zitieren
Anonym, 2014, Die europäische Wirtschafts- und Währungsunion, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/461347

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