Die Bedeutung internationaler Einflüsse auf die deutsche Behindertenpolitik. Zur Relevanz von UN, Europarat und EU


Bachelorarbeit, 2012

42 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1.Einleitung

2. Analyserahmen
2.1.Normativ-reflexiver Institutionalismus und Neo-Institutionalismus
2.2.Compliance-Forschung

3. Die deutsche Behindertenpolitik
3.1. ‚Vorbedingungen‘ für eine deutsche Behindertenpolitik
3.2. ‚Invalidenpolitik‘ – 1945-1960
3.3. Behindertenpolitik ab 1970
3.4. Die Behindertenpolitik der 1990er Jahre
3.5. Paradigmenwechsel der deutschen Behindertenpolitik ab 1998
3.6. Behindertenpolitik der Bundesregierungen von Brandt bis Merkel

4. Die Behindertenpolitik der Vereinten Nationen
4.1. Die Entstehung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
4.2. Aufbau der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

5. Die Behindertenpolitik des Europarats

6. Historische Entwicklung der Behindertenpolitik in der Europäischen Union
6.1. Gemeinschaftliche Beziehungen ohne gemeinsame europäische Behindertenpolitik
6.2. Die europäische Behindertenpolitik und ihre Stagnation
6.3. Neuer Antrieb durch Förderung - Ende der 1980er bis Mitte der 1990er Jahre
6.4. Von der Rehabilitation zu Gleichberechtigung und Diskriminierungsschutz 1996 bis 2003
6.5. Impuls des ‚Jahres der Menschen mit Behinderungen‘
6.6. Aktuelle und zukünftige Entwicklungen in der europäischen Behindertenpolitik

7. Die Entwicklung der Behindertenpolitik aus theoretischer Sicht

8. Supranationalisierung der deutschen Behindertenpolitik?

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

In der Bundesrepublik Deutschland leben derzeit fast 10% der Bürgerinnen und Bürger mit einer Behinderung. Bis weit in die 1980er Jahre noch als Minorität in unserem Staat angesehen, haben sie sich heute weitestgehend die Rechte gleichberechtigter Bürger erkämpft. Der Leitspruch der Interessenverbände behinderter Menschen „Nicht ohne uns über uns“1 zeigt, dass es nicht immer selbstverständlich war, als behinderter Mensch selbstbestimmt zu leben, sondern um gesellschaftliche Akzeptanz gekämpft werden musste. Behindertenpolitik ist bis heute ein schwieriges Thema, weil sie einerseits oft noch immer als Minoritätenpolitik gilt, andererseits aber für jeden Menschen jederzeit von Bedeutung werden kann.

Da jede Wissenschaft den Fokus auf ihren jeweiligen Schwerpunkt legt und die Findung sich dadurch erschwert, existiert keine einheitliche Definition von Behinderung. Die UN-Behindertenrechtskonvention, als Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, definiert den Begriff der Behinderung erstmals auf völkerrechtlicher Ebene als „langfristige körperliche, seelische, geistige [Einschränkungen] oder Sinnesbeeinträchtigungen […], welche [behinderte Menschen] in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.“.2

Das Deutsche Reich kann mit der Einführung eines Sozialsystems als weltweiter Vorreiter für den Sozialstaat in seiner heutigen Form gesehen werden. Monetäre Unterstützung im Falle einer Invalidität, häufig durch schlechte Arbeitsbedingungen und Kriegsfolgen hervorgerufen, galten als erste Form von Behindertenpolitik unter Bismarck. In den folgenden Jahrzehnten wurde das System stetig verbessert und medizinische, rehabilitative sowie anderweitige unterstützende Leistungen bereitgestellt, mit denen es behinderten Menschen möglich wurde ein in weiten Teilen gleichgestelltes Leben zu führen.

In ihren Anfängen ein Bereich der Sozial- und teilweise auch der Gesundheitspolitik, ist die Behindertenpolitik heute in allen Politikfeldern anzutreffen. Soziale Sicherung, Beschäftigung, Rehabilitation, Bildung und gleichberechtigte Teilhabe sind nur wenige Bereiche, die behindertenpolitisch relevant sind.

Der gesellschaftliche Wandel und die Herausforderungen des demographischen Wandels in Deutschland führten zu einem gemeinsamen Umschwung in der Gestaltung der Politik für Menschen mit Behinderungen. Dass der Weg zu der heutigen menschenrechtlich geprägten Politik der Behinderung nicht leicht war, wird im Verlauf dieser Arbeit deutlich werden. Dieses von der Öffentlichkeit eher weniger beachtete Politikfeld soll von mehreren Seiten näher beleuchtet werden. Menschen mit Behinderung werden bis heute aus einer anderen Perspektive wahrgenommen als Menschen ohne Behinderung. Besonders die Tatsache, dass im Falle einer Behinderung eine vielfältige Abhängigkeit besteht, anders als bei anderen Formen von Diversität, z.B. bei Homosexualität oder Geschlecht, zeigt, dass Behinderungen wesentlich komplexer in ihrer Existenz sind.

Zentral für diese Arbeit ist die Frage, wie sich der angesprochene Wandel in der deutschen Behindertenpolitik vor dem Hintergrund internationaler Organisationen vollzogen hat. Es soll aufgezeigt werden, welche Relevanz von dem politischen Gestaltungsprozess in einem politischen Mehrebenensystem ausgeht und welche Einflüsse das internationale System auf die deutsche Behindertenpolitik hat.

Es wird zunächst ein historischer Überblick über die deutsche Behindertenpolitik gegeben, der den gesellschaftlichen und politischen Wandel in diesem Politikfeld im Verlauf der letzten Jahrzehnte verdeutlicht. Ein kurzer Einblick in die jeweilige Behindertenpolitik der Bundesregierungen soll zudem zeigen, dass sich grundlegende Wertunterschiede der Parteien auch in diesem Politikfeld finden lassen.

Es folgt die Darstellung der Entstehungsgeschichte und die wichtigsten Etappen der Behindertenpolitik der Vereinten Nationen als global agierende internationale Organisation. Da sie aktuell von großer Bedeutung und mit viel Hoffnung belegt ist, wird die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung den Schwerpunkt darstellen.

Der Europarat ist die bedeutendste internationale Organisation auf dem europäischen Kontinent. Die 47 Mitgliedstaaten sind, neben den Mitgliedern der Europäischen Union, nahezu über den gesamten europäischen Kontinent, bis an die Grenze zu China, verbreitet. Ihre menschenrechtsfördernde Funktion hat neben der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) noch weitere für behinderte Menschen relevante Dokumente hervorgebracht, die im Folgenden näher dargelegt werden.

Der größte Einfluss auf die deutsche Politik geht unbestritten von der Europäischen Union als, in großen Teilen, supranationaler Staatenverbund aus. Durch die rasant voranschreitende europäische Integration, hat auch die Behindertenpolitik auf dieser Ebene große Fortschritte gemacht. Es wird auch hier ein umfangreicher Überblick über die verschiedenen Etappen gegeben.

Um die Frage nach den Einflüssen des internationalen Systems und der Implementierung neuer Werte und Regeln analysieren zu können, werden der Ansatz der Compliance-Forschung sowie Teildisziplinen des Institutionalismus vorgestellt.

Es sei darauf hingewiesen, dass im Folgenden die Begrifflichkeiten Menschen mit Behinderung(en), behinderte Menschen und Behinderte äquivalent verwendet werden und in keinem Fall als wertend zu betrachten sind.

2. Analyserahmen

Um die Kooperation von Staaten, den Einfluss internationaler Organisationen auf die nationale Politik und die Abgabe nationalstaatlicher Kompetenzen im Bereich der Sozial- und insbesondere der Behindertenpolitik erklären zu können, wird die Theorie des Neo-Institutionalismus für das bessere Verständnis der Compliance-Forschung im Folgenden kurz und grundlegend aufgegriffen.

2.1. Normativ-reflexiver Institutionalismus und Neo-Institutionalismus

Der normativ-reflexive Institutionalismus geht auf die Englische Schule und den Begründer Hedley Bull zurück. Akteure im internationalen System, insbesondere Gesellschaften, streben nach Sicherheit und Verlässlichkeit von gemeinsamen Institutionen im Sinne von Werten, Normen und Regeln, wie sie z.B. beim Völkerrecht als Makroinstitution zu finden sind. Nur so ist es möglich die Differenzen untereinander zu minimieren und eine Vertrauensbasis zu schaffen.

Gemeinsame Interessen führen zum Ausbau von sozialen Strukturen, wie sie in internationalen Organisationen zu finden sind. Dort kooperieren Staaten etc., um ihre Ziele ‚effektiver‘ zu erreichen. Es findet eine Sozialisation der Staaten auf der internationalen Ebene der Organisationen statt. Beispielsweise kann durch Bündnisse kollektiver Verteidigung der für Akteure bedeutsame Aspekt der Sicherheit geschaffen werden. Es entsteht ein profitables System zum Schutz der gemeinsamen Interessen.

Anstatt ausschließlich egoistischer Kosten-Nutzen-Kalküle, wie im Realismus, ist für den normativ-reflexiven Institutionalismus neben einem bestimmten Nutzen ebenso ein gemeinsames Wertesystem elementar.

In der neueren Strömung, dem Neo-Institutionalismus, wird stärker auf das Zusammenspiel von Organisation und Gesellschaft eingegangen. Organisationen galten schon bei Talcott Parsons als Teil der Gesellschaft, indem sie in sie eingebunden sind und gleichzeitig von ihr beeinflusst werden.3 Gleichzeitig wird der Gesellschaft die „Macht“ zugesprochen, durch einen Wandel ihrer Interessen auch einen Wandel innerhalb von Organisationen einleiten zu können.

2.2. Compliance-Forschung

Zentral für das theoretische Konzept der Compliance-Forschung (engl. compliance = Verhalten) ist es, die Wirkung des internationalen Systems auf das staatliche Verhalten zu analysieren. Die Frage warum sich Staaten internationalen Regeln und Übereinkommen, z.B. Konventionen der Vereinten Nationen, unterwerfen und regelkonform verhalten, ist zentral für diesen Ansatz. „In Anlehnung an den systemtheoretischen Ansatz von David Easton“4 umfasst Compliance die Dimensionen von output und outcome, also gesetzliche Maßnahmen und deren „Wirkung […] auf das Verhalten der Zielgruppe“5. Die Debatte um die Befolgung internationaler Regeln hat zunächst zwei verschiedene Erklärungsansätze hervorgebracht, die sich auf die Sanktionierung beziehen.

Der Enforcement-Ansatz in der Compliance-Forschung basiert auf spieltheoretischen Grundgedanken und lehnt an die Kooperationstheorie an. Laut ihm halten Staaten sich an Regeln und Verträge, wenn sich die Kosten zur Befolgung und Einhaltung dieser gering halten lassen und der Nutzen maximal wird. Zudem wird davon ausgegangen, dass Staaten ein prinzipielles Interesse an der Einhaltung von Regeln haben, da sie ihnen sonst nicht zugestimmt hätten.6 Wenn die Staaten jedoch massive Änderungen auf nationalstaatlicher Ebene vornehmen müssen, um die supranationalen Regularien einhalten zu können, werden sie versuchen sich zunächst der Regelbefolgung zu entziehen.

Im internationalen System hat sich gezeigt, dass mit Sanktionsandrohung eine Durchsetzung von Regeln bezweckt werden kann. Diese Sanktionen können einerseits durch Staaten, die beispielsweise mit wirtschaftlichem Protektionismus drohen, oder durch internationale Institutionen erfolgen. Diese haben mit ihren Überwachungsmechanismen und der höheren Wahrscheinlichkeit der Durchsetzung einer Sanktion einen Anreiz zur Einhaltung internationaler Übereinkommen geschaffen. Im Fall des Enforcement-Ansatzes wird demnach mit negativer Sanktionierung eine Disziplinierung gegen gewollte Regelverstöße bezweckt.

Der Management-Ansatz sieht die Bereitschaft der Staaten, sich auch bei hohen Kosten zur Etablierung der Regularien, zu engagieren. Verstöße erfolgen lediglich aufgrund geringer Ressourcen und Kapazitäten der Nationalstaaten, wie z.B. fehlende monetäre und technische Mittel bei der Umsetzung von Umweltschutzmaßnahmen in Entwicklungsländern.7 Die internationalen Organisationen werden in diesem Fall unterstützend tätig, da mit der Umsetzung international geltende Regeln herausgebildet werden, die sich positiv auf die internationalen Beziehungen auswirken. Es wird durch den Mechanismus der positiven Sanktionierung ein Kapazitätsaufbau bezweckt, der gegen ungewollte Regelverstöße wirkt.

Da diese beiden staatszentrierten, rationalistischen Ansätze der Compliance-Forschung subsystemische, also innerstaatliche Faktoren, wie gesellschaftliche Machtstrukturen, kaum einbeziehen, haben sich in den letzen Jahren zwei weitere Erklärungsansätze herausgebildet. Diese beruhen auf dem Prozess der Sozialisierung und beziehen Variablen, wie gesellschaftliche Interessengruppen, ein. Bei diesen konstruktivistisch geprägten Ansätzen ist die soziale Akzeptanz von internationalen Regeln und Verträgen von größerer Bedeutung als das Kosten-Nutzen-Kalkül. In einem Prozess der Sozialisierung übernehmen Staaten die neuen Normen und internalisieren sie.8 Zudem wird die Akzeptanz durch die Legitimität gesteigert, die durch die Beteiligung aller Akteure, z.B. staatliche Akteure, aber auch Interessengruppen etc., bezweckt werden kann. Mit Hilfe von Überzeugung und rechtlicher Internalisierung kann somit Regelverstößen durch Sozialisierung entgegengewirkt werden. Es entsteht ein Handlungssystem, welches je nach Bereich erforderliche Regeln beinhaltet und allgemeine Gültigkeit besitzt.

Ein weiterer wichtiger Ansatz der Compliance-Forschung ist die Strategie der Adjudication. Laut dieser ist es unumgänglich rechtssprechende Institutionen zu schaffen, die helfen Unbestimmtheiten von internationalen Abkommen und ihren Normen zu beseitigen. Wichtig für die allgemeine Akzeptanz von Urteilen und Streitbeilegungsverfahren, z.B. bei zwischenstaatlichen Differenzen, ist jedoch die Unabhängigkeit der Institution.9 Ein Beispiel für eine effektive transnationale Gerichtsbarkeit ist der Europäische Gerichtshof mit politisch unabhängigen Richtern, deren Urteilsfindung allein auf der Normenauslegung des EU-Rechts gründet.10

Die Compliance-Forschung verdeutlicht die Motive der Kooperation und zeigt gleichzeitig, dass Staaten unter gewissen Bedingungen eher kooperieren. Hier sind jedoch nicht mehr reine Nutzenkalküle vordergründig sind, sondern der Gedanke eines gemeinsamen Wertekodex der internationalen Beziehungen.

3. Die deutsche Behindertenpolitik

3.1. ‘Vorbedingungen‘ für eine deutsche Behindertenpolitik

Die deutsche Sozialpolitik wurde vom damaligen Reichskanzler Otto von Bismarck Ende des 19. Jahrhunderts rasant vorangetrieben. Mit dem Zweck der eigenen Machterhaltung führte er das Sozialversicherungsmodell, bestehend aus Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung, zum Schutz der Arbeiterschaft ein. Bis heute hat dieses Sicherungssystem in seinen Ansätzen Bestand.11

Menschen mit Behinderung wurden im Sozialsystem des Deutschen Reiches durch die Heil- und die Kriegsversehrtenfürsorge aufgefangen. Insbesondere Soldaten und Arbeiter, die aufgrund von Verwundung oder früher Arbeitsunfähigkeit nicht mehr in vollem Umfang einsetzbar waren, wurden durch die Fürsorgeeinrichtungen des Staates betreut. Menschen, die von Geburt oder durch Krankheiten eine Behinderung erlitten, wurden in der Sozialpolitik Bismarcks nicht bzw. nur in geringem Maße bedacht. Sie wurden anhand ihrer Defizite klassifiziert und von der Gesellschaft segregiert.

Schon zu diesem frühen Zeitpunkt war die Behindertenpolitik mit dem Normalisierungsziel zur Widereingliederung durch Rehabilitation gekennzeichnet.

Die medizinischen Defizite der behinderten Menschen sollten mit Hilfe von Rehabilitation ausgeglichen werden. Von daher spricht man oft vom Rehabilitationsparadigma, welches die Behindertenpolitik viele Jahrzehnte dominierte.12

Die Machtübernahme der Nationalsozialisten führte zu einer Behindertenpolitik, die sich auf Rassenhygiene und die Eindämmung von Behinderungen konzentrierte.

Mit Zwangssterilisationen von behinderten Frauen, medizinischen Experimenten und systematischen Tötungen behinderter Menschen sollte das ‚Problem Behinderung‘ gelöst werden. Während der Diktatur der Nationalsozialisten wurden mehr als 300.000 behinderte Menschen getötet und mindestens 400.000 behinderte Frauen und Männer zwangssterilisiert.13

3.2. ‚Invalidenpolitik‘ – 1945-1960

Durch die Folgen des Zweiten Weltkriegs zu ‚armen, behinderten und hilflosen Menschen‘ geworden, bildete sich durch die Kriegsinvaliden und deren Kriegsopferverbände die erste ‚Behindertenlobby‘ Deutschlands.14 Sie versuchten durch den Abbau von Barrieren im eigenen Lebensumfeld den Weg zurück in das Berufsleben zu finden. Nach dem Krieg knüpfte auch der Staat nahezu nahtlos an die Politik der Integration behinderter Menschen in das Arbeitsleben an.

Die 1960er Jahre führten zu der Erkenntnis, dass Menschen mit Behinderungen nicht nur hilfebedürftig, sondern gleichwertige „Mit-Bürger“15 sind. Gerade mit Blick auf die Kriegsinvaliden wird deutlich, dass eine Behinderung nicht den Menschen in seiner Fähigkeit der Partizipation und Rechtsgleichheit einschränkt, sondern sie lediglich Unterstützung in bestimmten Bereichen zum Ausgleich der Barrieren benötigen. Das allgemeine Bild des Leistungsempfängers wandelte sich zu dem des partizipierenden Bürgers.

Zur selben Zeit fanden sich immer mehr Betroffene zusammen, deren Behinderungen nicht auf Kriegsfolgen zurückzuführen, sondern seit Geburt und beispielsweise durch das Medikament Contergan vorhanden bzw. entstanden waren. Viele in akademischen Berufen, häufig in der Medizin, tätige behinderte Menschen, führten zu einer ersten Welle der Emanzipation von Menschen mit Behinderung. Ihre eigene Betroffenheit und die gleichzeitige Fähigkeit ein ‚normales‘ Leben führen zu können, wandelte das Bild des ‚hilflosen Behinderten‘ weiter.

Auch in den Sozialwissenschaften wurden Behinderungen nun aus gesellschaftlicher Perspektive betrachtet und nicht mehr ausschließlich medizinisch-rehabilitativ. Es war nicht mehr nur biologisches Schicksal behindert zu sein, sondern ein Problem gesellschaftlichen Verhaltens der Ausgrenzung und Abhängigkeit.16 Mit der Erkenntnis ‚neuer‘ Behinderungsformen, wie kognitive oder psychische Einschränkungen, wurde das Bewusstsein der Gesellschaft für Behinderungen geschärft, jedoch in der breiten Masse vorerst kaum etabliert.

3.3. Behindertenpolitik ab 1970

Erstmals offen auf der politischen Agenda konnte man Behindertenpolitik während des Kabinetts Brandt ab den 1970er Jahren sehen. Die Vielzahl von Reformen zur Regelung von Sozialleistungen, der Beschäftigung behinderter Menschen in Behindertenwerkstätten und erste Gleichstellungsgesetze machten deutlich, dass die Behindertenpolitik stark vernachlässigt wurde und der Reformbedarf gestillt werden musste.17 Die Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherung führte dazu, dass allen behinderten Menschen staatliche Sozialleistungen (in individueller Höhe) zustanden und nicht wie zuvor nur behinderten Arbeitnehmern, welche in die Sozialversicherung eingezahlt haben.18

Da die „Behindertenpolitik […] nicht mehr nur am Individuum, sondern gezielt an der Gesellschaft und ihren Bedingungen ansetzen [sollte].“19, wurde Barrierefreiheit zur Lösung der bis dato rehabilitativen Widereingliederungspolitik behinderter Menschen ernannt. Die, damals noch rein negativ besetzten, Folgen der Diversität sollten, u.a. durch Integrationsbemühungen der Betroffenen, gemindert werden, doch konnte alles ‚neue‘ Denken nicht zu einem Wandel innerhalb der Gesellschaft führen.

„Behinderung galt […] weiterhin als individuelles Problem, das mit instrumenteller Hilfe gelöst werden konnte und musste.“20.

Die größte Welle der Behindertenbewegungen wurde Ende der 1970er Jahre mit z.B. den Krüppelgruppen eingeleitet. Für sie galt es der Gesellschaft zu beweisen, dass sie selbstbestimmt leben und für ihre Rechte kämpfen können. Die Leitlinien der Behindertenpolitik, basierend auf Integration und Normalisierung, wurden von ihnen abgelehnt. Auch in den 1980er Jahren galt es die Gesellschaft, doch insbesondere die Politik, auf die eigenen Fähigkeiten und den Wunsch nach Gleichberechtigung aufmerksam zu machen. Die Interessenverbände schafften es trotz medialer Präsenz nicht, die Leitlinien der Behindertenpolitik zeitnah zu beeinflussen. Weiterhin wurden Integration und der für alle Bürger vorteilhafte Barriereabbau durch Förderungsprogramme vorangetrieben. Die zahlreichen Gesetzesreformen in den 1970er und 1980er Jahren betrafen weiterhin ‚nur‘ Rehabilitationsmaßnahmen und die soziale Sicherung behinderter Menschen, nicht jedoch deren Gleichberechtigung.21

3.4. Die Behindertenpolitik der 1990er Jahre

Mit dem ‚Jahr der Menschen mit Behinderungen‘ der Vereinten Nationen und dem vehementen Kampf der Behindertenlobby wurden 1993 in Deutschland die Rahmenrichtlinien der UN zur Chancengleichheit aller Menschen anerkannt. Viel wichtiger für die Rechte der behinderten Menschen, weil im Gegensatz zu den Richtlinien der UN rechtsverbindlich, war die Änderung von Artikel 3 des Grundgesetzes. Mit diesem Gleichheitsrecht wurde, auf Initiative der Emanzipationsbewegung der Menschen mit Behinderung, das Benachteiligungsverbot auch auf sie ausgeweitet, indem Artikel 3 GG der Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ hinzugefügt wurde.

Mit dem Begriff der Inklusion, der von Geburt an bestehenden gesellschaftlichen Zugehörigkeit, wurde in den 1990er Jahren immer weniger die defizitorientierte Sichtweise von Behinderungen verbreitet, sondern die Förderung der individuellen Fähigkeiten ein Teil der deutschen Behindertenpolitik.22

3.5. Paradigmenwechsel der deutschen Behindertenpolitik ab 1998

Die Reform des neunten Sozialgesetzbuches „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“ im Jahr 2002 läutete einen Paradigmenwechsel in der deutschen Behindertenpolitik ein, der zuvor in einem solchen Umfang nicht vorgekommen war. Begriffe wie Teilhabe und Selbstbestimmung wurden gesetzlich verankert und mit dem Behindertengleichstellungsgesetz aus demselben Jahr ein weiterer Schritt in Richtung gleichberechtigtes Leben getan. Damit wurde neben der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinie, auch das Benachteiligungsverbot aus Artikel 3 GG auf eine gesetzliche Grundlage gebracht.23

Die rot-grüne Regierung unter Kanzler Schröder hat Menschen mit Behinderung, insbesondere durch ihre Interessenverbände und behinderte Juristen, in den gesamten Gesetzgebungsprozess einbezogen und verdeutlicht, dass die deutsche Behindertenpolitik eine neue Qualität erreicht hat.24 Entscheidungen sollten nicht mehr ohne und über behinderte Menschen, sondern gemeinsam mit ihnen gefällt werden.

Die neue Bedeutung und Wahrnehmung von Behinderung wurde durch die Schaffung des Amtes des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung verdeutlicht. Er wird vom Bundeskabinett für eine Legislaturperiode bestellt und beobachtet die Entwicklungen im Bereich der Behindertenpolitik.25 Auch die Gründung des Deutschen Instituts für Menschenrechte fällt in die rot-grüne Regierungsphase. Es wird durch staatliche Mittel finanziert, ist jedoch als eingetragener Verein unabhängig. Die Hauptaufgabe des Instituts besteht in der Politikberatung und Aufklärung im Bereich der Menschenrechtspolitik. Zudem wurde das Institut im späteren Verlauf, ab dem Jahr 2008, mit dem unabhängigen Monitoring zur UN-Behindertenrechtskonvention beauftragt.26

Die große Koalition setzte die behindertenpolitischen Grundgedanken weiter fort. Mit der Ausweitung der Ansprüche auf ein selbstbestimmtes Leben; z.B. durch das persönliche Budget, welches der Deckung ihres Hilfebedarfs dient und das ‚Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz‘ als Umsetzung mehrerer EU-Richtlinien in nationales Recht, konnten weitere Fortschritte innerhalb der ‚neuen‘ deutschen Behindertenpolitik verzeichnet werden. Dennoch wurde deutlich, dass der Politikprozess wieder vermehrt ohne die Betroffenen und deren Interessenverbände stattfand. Zudem wurde das Amt der Behindertenbeauftragten geschwächt.27

[...]


1 Watzal, Ludwig: Editorial, in: Aus Politik und Zeitgeschichte B 8/2003.

2 Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.): Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung, Berlin 2009, Art. 1.

3 Vgl. Börzel, Tanja: Wenn sich Staaten nicht an die Regeln halten. Gewollte und ungewollte Regelverstöße gegen das EU-Gemeinschaftsrecht, http://userpage.fu- berlin.de/~europe/forschung/dfg/projektantrag_dfg.pdf, 29.10.2012, S.12.

4 Börzel, Tanja: Wenn sich Staaten nicht an die Regeln halten, S.14.

5 Ebd.

6 Vgl. ebd., S.3.

7 Vgl. Börzel, Tanja: Wenn sich Staaten nicht an die Regeln halten, S.3.

8 Vgl. ebd., S.5.

9 Vgl. Zangl, Bernhard: Internationale Normdurchsetzung. Enforcement, Management oder Adjudication?, in: Institut für Interkulturelle und Internationale Studien Arbeitspapier Nr. 15/1999, Bremen 1999, S.14f.

10 Vgl. ebd., S.16.

11 Vgl. Maschke, Michael: Behindertenpolitik in der Europäischen Union. Lebenssituation behinderter Menschen und nationale Behindertenpolitik in 15 Mitgliedstaaten, Wiesbaden 2008, S.228.

12 Vgl. Bösl, Elsbeth: Die Geschichte der Behindertenpolitik in der Bundesrepublik aus Sicht der Disability History, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 23/2010, S.6.

13 Vgl. Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband (Hrsg.): Nationale Gedenkveranstaltung für die behinderten und psychisch kranken Opfer des Nazi-Regiemes, Berlin 29.08.2012, http://www.paritaet- berlin.de/themen-a-z/themen-a-z-detailansicht/article/nationale-gedenkveranstaltung-fuer-die- behinderten-und-psychisch-kranken-opfer-des-nazi-regimes-am-1.html, 29.10.2012.

14 Vgl. Maschke, Michael: Behindertenpolitik in der Europäischen Union, S.231.

15 Bösl, Elsbeth: Die Geschichte der Behindertenpolitik in der Bundesrepublik aus Sicht der Disability History, S.9.

16 Vgl. Bösl, Elsbeth: Die Geschichte der Behindertenpolitik in der Bundesrepublik aus Sicht der Disability History, S.9f.

17 Vgl. Maschke, Michael: Behindertenpolitik in der Europäischen Union, S. 229.

18 Vgl. ebd., S.232.

19 Bösl, Elsbeth: Die Geschichte der Behindertenpolitik in der Bundesrepublik aus Sicht der Disability History, S.8.

20 Bösl, Elsbeth: Die Geschichte der Behindertenpolitik in der Bundesrepublik aus Sicht der Disability History, S. 9.

21 Vgl. Maschke, Michael: Behindertenpolitik in der Europäischen Union, S.234.

22 Vgl. Bösl, Elsbeth: Die Geschichte der Behindertenpolitik in der Bundesrepublik aus Sicht der Disability History, S.12.

23 Vgl. Deutscher Bundestag (Hrsg.): Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11.Ausschuss), Drucksache 14/2913, Berlin 15.03.2000, S.4.

24 Vgl. Spörke, Michael: Behindertenpolitik im aktivierenden Staat. Eine Untersuchung über die wechselseitigen Beziehungen zwischen Behindertenverbänden und Staat, Kassel 2008, S.108.

25 Vgl. Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen (Hrsg.): Die Aufgabe, http://www.behindertenbeauftragter.de/DE/DerBeauftragte/DieAufgabe/Aufgabe_node.html, 29.10.2012.

26 Vgl. Deutsches Institut für Menschenrechte (Hrsg.): Kurzdarstellung: Monitoring-Stelle zur UN- Behindertenrechtskonvention, http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF- Dateien/Kurzdarstellungen_Selbstdarstellungen/kurzdarstellung_monitoring_stelle_2010.pdf, 29.10.2012.

27 Vgl. Spörke, Michael: Behindertenpolitik im aktivierenden Staat, S.167.

Ende der Leseprobe aus 42 Seiten

Details

Titel
Die Bedeutung internationaler Einflüsse auf die deutsche Behindertenpolitik. Zur Relevanz von UN, Europarat und EU
Hochschule
Christian-Albrechts-Universität Kiel  (Institut für Sozialwissenschaften)
Note
2,0
Autor
Jahr
2012
Seiten
42
Katalognummer
V456817
ISBN (eBook)
9783668889118
ISBN (Buch)
9783668889125
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Behindertenpolitik, Menschenrechte, UN-BRK
Arbeit zitieren
Franziska Pust (Autor:in), 2012, Die Bedeutung internationaler Einflüsse auf die deutsche Behindertenpolitik. Zur Relevanz von UN, Europarat und EU, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/456817

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