Max' Stift, Andrea's Motorrad und Anna's Mutter. Der Apostroph bei Genitivformen von Eigennamen

Eine empirische Forschung


Hausarbeit, 2018

22 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Theoretischer Hintergrund – Der Apostroph
2.1 Der Genitiv-Apostroph bei Eigennamen
2.2 Normsetzung

3. Entwickelte Fragestellung

4. Hypothesen

5. Methode

6. Datenerfassung und Analyse der Ergebnisse

7. Diskussion

8. Literaturverzeichnis

Anhang

Fragebogen

Exemplarischer Auszug eines Fragebogens 1

Exemplarischer Auszug eines Fragebogens 2

1. Einleitung

Max‘ Stift, Andrea‘s Motorrad und Anna’s Mutter. In der heutigen Zeit gehört der Apostroph zu einem Thema in der deutschen Sprache, welches ständig neu aufgegriffen wird und in das Diskussionszentrum der Gesellschaft hinein getragen wird. Allein in Zeitschriften und Diskussionsforen findet man eine Vielzahl an Beiträgen, Publikationen und Kommentare über den Apostroph und seine Verwendung. Auch in der Öffentlichkeit trifft man oftmals auf den Apostroph, unter anderem bei Besitzrelationen, wie beispielsweise Petra’s Friseurladen oder L isa’s Fotostudio.

Diese Apostrophsetzung, auch Genitiv-Apostroph genannt, steht immens in der Kritik der Sprache. Nicht immer ist die Nutzung des Apostrophs einer Genitivkonstruktion legitim und korrekt, sodass man das Phänomen der Apostrophsetzung im Genitiv als sprachlichen Zweifelsfall beschreiben könnte, da es bestimmte Regeln einzuhalten gilt.

In dieser empirischen Arbeit möchte ich mich mit eben diesem Apostroph bei Genitivformen von Eigennamen auseinandersetzen. Die Fragestellung, ob sich die Akzeptanz der korrekten Apostrophsetzung zwischen Studenten im ersten und letzten Semester (positiv) verändert, soll dabei beantwortet werden.

Im ersten Schritt, dem theoretischen Hintergrund, soll das generelle Aufkommen und Nutzen des Apostrophs kurz herausgearbeitet werden und darüber hinaus die für die empirische Arbeit explizite Problematik um die Eigennamen im Genitiv erläutert werden, um sich im Folgenden der Arbeit auf diesen Fundus stützen zu können und dieses ausarbeiten zu können.

Darauf aufbauend soll dann eine eigens erarbeitete Hypothese vorgestellt und näher beleuchtet werden. Hierbei werden die Kernelemente der Hypothese eingegrenzt und beschrieben, um in der nachfolgenden Methode explizit vorgehen zu können.

Im anschließenden Punkt der Methode soll die empirische Forschungsmethode genannt werden. Auch der Vorgang der empirischen Erhebung der Daten soll dabei genau beschrieben werden.

In der Datenerfassung werden die Ergebnisse der Tests in der Analyse ausgewertet. In einer abschließenden Diskussion wird anhand von den Ergebnissen versucht, die Fragestellung der wissenschaftlichen Arbeit zu beantworten.

2. Theoretischer Hintergrund – Der Apostroph

Der Apostroph ist bereits seit der Antike bekannt. Bereits im antiken Griechenland besaß er eine auslassungsbestimmende Funktion. Eine Überlieferung des Apostrophs in den europäischen Raum vollzog sich mit der lateinischen Kodifizierung im frühen Mittelalter, bis er dann im 16. Jahrhundert seinen Usus im englischsprachigen und französischsprachigen Raum fand (vgl. Klein 2002: 183f.). Doch erst seit dem 17. Jahrhundert ist der Apostroph als Nach- oder Hinterstrichlein in der deutschen Sprache und Schrift bekannt (vgl. Nübling 2014: 102). Damals diente er vornehmlich als Kürzel in graphischer Form (vgl. ebd.), insofern, dass er „für einen Laut/eine Lautfolge [stand], der/die beim Lesen des Textes auszusprechen war und nur auf graphematischer Ebene nicht realisiert wurde“ (ebd.: 103). Doch seit dem Auftauchen des Strichleins manifestierte sich der Apostroph mehr und mehr zum Auslassungs- oder Elisionszeichen, der morphologische Grenzen markiert (vgl. Scherer 2013: 78). Insgesamt zeigt sich ein Wandel des Apostrophs als phonographisch motiviertes Auslassungszeichen hin zum logographisch/morphologisch motivierten Auslassungszeichen zu dieser Zeit (vgl. ebd.).

Das Elisionszeichen beschreibt dabei die Auslassung gewisser Wortbestandteile. Vornehmend sind es Vokale, in Ausnahmefällen können jedoch auch Konsonanten ausgelassen werden (vgl. Klein 2002: 173). Darüber hinaus können

„[s]owohl finale, mediale als auch initiale Elemente der Wörter […] durch den Apostroph ersetzt werden. Entsprechend lassen sich die traditionellen Termini Apokope (= Auslassung am Wortende), Synkope (= Auslassung in der Wortmitte) und Aphärese (= Auslassung am Wortanfang) ansetzen“ (ebd.).

Doch zeigt sich nach Klein nicht das Elisionszeichen als treffende Beschreibung dessen, was der Apostroph bei Eigennamen im Genitiv beschreibt bzw. markiert, sondern der Stammform-Apostroph. Hierbei zeigt sich eine gänzlich neue und morphologische Dimension der Auslassung (vgl. Klein 2002: 179):

„ Nicht irgendein Lautsubstrat an diesen Wörtern wurde in der schriftlichen Form ausgelassen, sondern die Flexionsformen erscheinen vor dem Hintergrund der üblichen Weise, wie Genitive gebildet werden, als defektiv, da sie über keine (oder nur über eine relativ undeutlich artikulierte) Genitivendung verfügen“ (ebd.: 179f.).

Es zeigt sich also, dass die Auslassung nur auf die morphologische Ebene bezogen wird und nicht auf die einzelnen Lautsubstrate, wie bei der Elision (vgl. Klein 2002: 179f.).

2.1 Der Genitiv-Apostroph bei Eigennamen

Seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts begann die Nutzung des Apostrophs als Genitivapostroph bei Eigennamen in dem deutschen Sprachraum (vgl. Nübling 2014: 103), doch entwickelten sich im 19. Jahrhundert auch Genitiv-Apostrophe im Bereich der Toponyme und Appellative. Auch bei Pluralflexiven wurde begonnen, den Apostroph als Grenze zum Wortstamm zu nutzen (vgl. ebd.). Ebenfalls begann sich zu dieser Zeit auch der Derivationsapostroph bei –sch -Derivaten zu manifestieren (beispielsweise Grimm’sche Märchen)1(vgl. Scherer 2013: 78f.).

Bereits im 18. Jahrhundert machte der Germanist Johann Christoph Adelung den Vorschlag, den Apostroph bei einem Genitiv-s nach einem finalen gespannten Vollvokal zu setzen, um so eine Verhinderung der falschen Betonung auf der Endsilbe zu gewährleisten (vgl. Scherer 2013: 78). Doch wurde diese aufgestellte Regel von den großen zeitgenössischen Grammatikern, wie Grimm oder Duden, abgelehnt (vgl. Nübling 2014: 104) und auch die Rechtschreibkommission der ersten Orthographischen Konferenz im Jahre 1876 verbannte Adelungs Regelvorschlag (vgl. Scherer 2013: 79). Trotz dessen etablierten sich die Apostrophe bei Eigennamen in Texten des 18. und 19. Jahrhunderts von großen Autoren, wie beispielsweise Humboldt und Schiller (vgl. Nübling 2014: 104).

Ganz allgemein zeigt sich, dass das Phänomen der Nutzung des Apostrophs bei Eigennamen im Genitiv nicht erst seit kurzer Zeit aufgetaucht ist, sondern seine Wurzeln tief in der Vergangenheit verankert hat (vgl. ebd.: 103).

Dichter, wie beispielsweise Opitz, setzten den Grundstein für das Aufkommen von Genitiv-Apostrophen, denn

„ […] einsilbige Formen wie <Gott’s Wahrheit> wurden offensichtlich von den Dichtern genutzt, weil die zweisilbigen Formen (<Gottes>) nicht ins Versmaß passten. Möglicherweise ausgehend von solchen phonographischen Schreibungen wurden dann aber schon in der Mitte des 17. Jahrhunderts Eigennamen manchmal mit dem Genitiv-Apostroph geschrieben“ (Klein 2002: 188).

Doch geriet der Apostroph auch nach Adelung vermehrt in den Fokus der Forschung. Nicht mehr nur der phonologische Fundus wurde fokussiert, sondern auch die grammatische Funktion des Apostrophs an sich: die Stammauszeichnung durch den Apostroph. Durch die Argumentation Adelungs und der weiteren Forschung des Apostrophs entwickelte sich ein neues Verwendungsbild des Stammform- Apostrophs. (vgl. Klein 2002: 189).

2.2 Normsetzung

Eine aktuell geltende Norm lieferten die Reform von 1996 und der Rat für deutsche Rechtschreibung 2007 in seinem amtlichen Regelwerk. Dabei wurde der Apostroph in zwei Paragraphen geregelt: Der Paragraph §96 beschreibt die verbindliche Setzung von Apostrophen und der Paragraph §97 die fakultative Nutzung des Apostrophs (vgl. Rat für deutsche Rechtschreibung 2007: 100). Verbindlich gesetzt werden muss der Apostroph im Genitiv bei Eigennamen, dessen Nominativformen „[…] auf einen s-Laut (geschrieben: -s, -ss, -ß, -tz, -z, -x, -ce) […]“ (ebd.) enden, ohne dass sie einen Artikel, ein Possessivpronomen oder Ähnliches mit sich stehen haben (vgl. ebd.). In Paragraph §97 heißt es in der Ergänzung:

V on dem Apostroph als Auslassungszeichen zu unterscheiden ist der gelegentliche Gebrauch dieses Zeichens zur Verdeutlichung der Grundform eines Personennamens vor der Genitivendung –s oder vor dem Adjektivsuffix –sch: Carlo’s Taverne, […]“ (ebd.: 101).

Offen bleibt jedoch, ob der Paragraph §97 auf einen Verstoß der Nutzungsregel hinweist oder ob eine Toleranz für den vereinzelten Gebrauch des Stammform- Apostrophs gegeben wird (vgl. Scherer 2013: 81). Es sollen Missverständnisse zwischen der Genitiv-Form und der Nominativ-Formen anderer Namen vermieden werden (Carlo’s vs. Carlos). Auch stellt sich die Frage, ob nur fremde Eigennamen oder auch native Eigennamen von der Regel des fakultativen Usus des Apostrophs betroffen sind.

Deutlich wird jedoch im Falle der in §96 dargestellten Genitiv-Apostrophierung bei Eigennamen mit [s]-Auslaut, dass das Genitiv-s nicht artikuliert werden kann, da Geminaten fehlen, die den Namen auslauten können. Um dies zu verdeutlichen, wird der Apostroph verwendet. Er fungiert im genannten Fall als ein rein graphisches Morphem und somit als Suffixersatz (vgl. Nübling 2014: 107), „[…] da er keinerlei phonographische Funktion versieht […] [und] auch kein Morphem vom Stamm abhebt […]“ (ebd.).

Auch der Duden. Richtiges und gutes Deutsch übernimmt diese Regeln. Unter dem Zweifelsfall Apostroph bei der Bildung des Genitivs heißt es:

„ Der Apostroph steht zur Kennzeichnung des Genitivs von Namen, die auf –s, -ss, -ß, -tz, -z, - x, -ce enden: Hans Sachs‘ Gedichte; Le Mans‘ Umgebung; Grass‘ Blechtrommel; Voß‘ Übersetzungen; Leibniz‘ Philosophie; […]. Der Apostroph steht heute im Allgemeinen auch zur Kennzeichnung des Genitivs von nichtdeutschen Namen, die in der Aussprache auf einen der oben angegebenen Zischlaute enden: Andrić’s Romane; Anatole France‘ Werke; […]“ (Duden. Richtiges und Gutes Deutsch 1997: 73).

Einen Zusatz, der in der amtlichen Regelung des Rats der deutschen Rechtschreibung nicht inbegriffen ist, findet man im Unterpunkt 4.1:

„ Kein Apostroph steht in der Regel vor dem Genitiv-s von Namen, auch nicht, wenn sie abgekürzt werden: Ingeborg Bachmanns (nicht: Bachmann’s) Lyrik, […]. Gelegentlich wird in solchen Fällen ein Apostroph gesetzt, um die Grundform eines Namens zu verdeutlichen: Andrea’s Boutique, Carlo’s Taverne usw.“ (ebd.).

Nach Peter Gallmann ist der Apostroph ein Syngraphem, das entgegen vieler Meinungen nicht nur eine Beziehung zwischen Funktion und Form eingeht, sondern gleich vier verschiedene Gebrauchsweisen aufweist. Zuallererst nennt Gallmann dabei die Normverstoßsignalverwendung. Man setzt das Apostroph, um die Annäherung der geschriebenen Sprache an die gesprochene Sprache zu verdeutlichen (beispielsweise: ich nehm‘ das).

Als zweite Verwendung nennt er die Apostrophnutzung als Ersatz für ein s-Suffix bei einem Eigennamen, der auf einem s-Laut endet (beispielsweise: Felix‘ Vorschlag). Ferner nennt er den Gebrauch des Apostrophs als absolut graphisches Signal der Abkürzung (beispielsweise Ku’damm) und zuletzt die Verwendung des Apostrophs als Signal der Grenze vor Suffixen (beispielsweise Ursula’s Torte) (vgl. Gallmann 1989: 102ff.).

Auffallend ist, dass die ersten drei genannten Gebrauchsweisen auch in dem amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung in den Paragraphen §96 und §97 verankert sind (vgl. hierzu: Rat für deutsche Rechtschreibung 2007: 100). Die für diese wissenschaftliche Arbeit wichtigen Gebrauchsweisen des Apostrophs sind die des Suffixersatzes durch den Apostroph und der Apostroph als Grenzsignal vor Suffixen, denn bei beiden Gebrauchsweisen spielen die Eigennamen im Genitiv eine wichtige Rolle. Deshalb scheint es notwendig, sich die genannten Prinzipien genauer anzuschauen.

In dem Gebrauch des Apostrophs als Suffixersatz wird sich mit den s-Genitiven beschäftigt. Sofern ein kurzes Allomorph in mündlicher Sprache einem Nomen, das in der Nominativform auf /s/ endet, angehängt wird, führt dies durch die Geminatenvereinfachung zu unaussprechlichen Formen (vgl. Gallmann 1989: 104). Ebenso ist dies auch im Fall der schriftlichen Sprache: <des Rhythmus>. Bleibt man bei dem Bildungsschema des Genitivs, so wäre <des Rhythmuss> zu erwarten. Bei Eigennamen mit fehlendem Artikel ist der Genitiv ohne Suffix schwer zu erkennen, sodass der Apostroph den s-Genitiv ersetzt (vgl. ebd.).

Das zweite zu betrachtende Prinzip ist das der Apostrophnutzung als Grenzsignal vor Suffixen. Wie bereits genannt steht der Apostroph oftmals vor Flexionssuffixen auf <-s> bei Eigennamen (Beispiel: Uschi’s Laden). Es scheint, als sei dieses angewandte Prinzip der Schemakonstanz für Sprachteilnehmer bei der Nennung von Eigennamen hoch gewichtet. Um den Eigennamen als Normalform zu erhalten, wird ein Apostroph bei der Flexionsendung <-s> oftmals gesetzt, um zu verdeutlichen, dass das <-s> nicht als Element des Eigennamens anzuerkennen ist (vgl. ebd.: 105). Trotz des heimischen Usus dieses Apostrophgebrauchs ist er von den amtlichen Regelungen nicht anerkannt worden und gilt somit als falsch (vgl. ebd.: 106). Gallmann weist darauf hin, dass der Usus dieses Prinzips möglicher Weise durch den englischen Gebrauch des Apostrophs als Besitzrelationsmarker übernommen bzw. adaptiert wurde (Beispiel: The girl’s eyes are blue (vgl. Gallmann 1989: 194 und hierzu auch: Rosenbach 2002: 7ff.)).

3. Entwickelte Fragestellung

Innerhalb dieser Arbeit soll nun die Fragestellung, ob sich die Akzeptanz der korrekten Apostrophsetzung zwischen Studenten im ersten Bachelorsemester und letzten Mastersemester - positiv - verändert, beantwortet werden. Diese Überlegungen scheinen interessant, da sich das Wissen über die deutsche Sprache während des Studiums entwickeln sollte und es subjektiven Interesses ist, herauszufiltern, ob dies wirklich bestätigt werden kann. Ein weiterer interessanter Aspekt, den es bei der Fragestellung zu beachten gilt, ist, ob durch eine gewisse Übersensibilisierung der Studenten oder gar durch eine Überkorrektur durch den im Studium erworbenen kritischen Blick bei Korrekturen die Ergebnisse der empirischen Forschung womöglich abgeschwächt bzw. verfälscht werden könnten.

4. Hypothesen

Es wird erwartet, dass die Nutzung des Apostrophs korrekter ist, je fortgeschrittener das Studium der Deutsch-Studierenden ist. Es kann vermutet werden, dass sich die Bewusstheit für die Apostrophnutzung in dem Sinne positiv verändert, als dass die Apostrophsetzung bei Eigennamen im Genitiv erkannt und genutzt wird. Eine weitere mögliche Hypothese ist, dass die Studenten hinsichtlich einer Einschätzung der Korrektheit verschiedener Sätze zur Überkorrektur verleitet werden und dementsprechend übersensibilisiert sind, je fortgeschrittener das Studium ist. Diese Hypothese geht damit einher, dass die erfahreneren Studenten täglich auf das Hinterfragen und Durchleuchten gewisser Inhalte unterwiesen werden, sodass diese Eigenschaften gerade bei der Durchführung eines Tests aktiviert werden könnten. Die Deutschstudierenden sollen sich möglichst im ersten Bachelorsemester und ersten Mastersemester befinden, um die zeitliche Entwicklungsspanne, die in der Fragestellung gefordert ist, zu erfüllen. Zu erwarten ist daher auch, dass die Masterstudenten eine einheitlichere Kenntnis über die Korrektheit der Apostrophnutzung erlangen, da sie eine mindestens vierjährige Erfahrungs- und Lernzeit im Fach Deutsch durchlaufen haben, wohingegen die Studenten/-innen aus dem ersten Semester kaum gemeinsame Grundlagen im Deutschstudium erarbeitet haben.

5. Methode

Im folgenden Abschnitt soll die Methode der Empirie vorgestellt werden. Neben dieser wissenschaftlichen Arbeit wurde ein Fragebogen mit insgesamt 30 Aussagen erstellt, in dem der Fokus, wie bereits genannt, auf der Apostrophnutzung bei Genitivformen von Eigennamen liegt.

„Ein Fragebogen ist [dabei] eine mehr oder weniger standardisierte Zusammenstellung von Fragen, die Personen zur Beantwortung vorgelegt werden mit dem Ziel, deren Antworten zur Überprüfung der den Fragen zugrundeliegenden theoretischen Konzepte und Zusammenhänge zu verwenden. Somit stellt ein Fragebogen das zentrale Verbindungsstück zwischen Theorie und Analyse dar“ (Porst 2014: 16).

[...]


1 Im weiteren Verlauf dieser Arbeit wird der Fokus jedoch nur auf den Genitiv-Apostroph gelegt, da die Fokussierung auf die anderen genannten Apostrophe den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde.

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Max' Stift, Andrea's Motorrad und Anna's Mutter. Der Apostroph bei Genitivformen von Eigennamen
Untertitel
Eine empirische Forschung
Hochschule
Universität Hildesheim (Stiftung)  (Deutsch)
Veranstaltung
Sprachliche Zweifelsfälle
Note
2,0
Autor
Jahr
2018
Seiten
22
Katalognummer
V456625
ISBN (eBook)
9783668868830
ISBN (Buch)
9783668868847
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Grammatik, Apostroph, Genitiv, Eigennamen, Zweifelsfall, Forschung, Normen, Besitzrelation, Apostrophsetzung, ', Genitivform, korrekte Apostrophsetzung, Auslassung, Auslassungszeichen
Arbeit zitieren
Luise Jelinek (Autor:in), 2018, Max' Stift, Andrea's Motorrad und Anna's Mutter. Der Apostroph bei Genitivformen von Eigennamen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/456625

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