Die Decentralized Autonomous Organization (DAO).Grundlagen und gesellschaftsrechtliche Beurteilung


Seminararbeit, 2018

40 Seiten, Note: 9,8


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Decentralized Autonomous Organization
I. Technischer Hintergrund
1. Blockchain
2. Smart Contracts
3. Kryptowährungen
II. Eigenschaften und Struktur einer DAO
1. Organisation
a) Zweckverfolgung
b) Akteure der DAO
aa) Mitglieder
bb) Kuratoren
cc) Externe Akteure
c) Formalisiertes Regelwerk
2. Autonom
3. Dezentral
4. Zwischenergebnis

C. Gesellschaftsrechtliche Beurteilung
I. Vertragliche Grundlage
1. Rechtsbindungswillen
2. Essentialia Negotii
3. Rechtsnatur des Vertrags
II. Anwendbarkeit deutschen Gesellschaftsrechts
III. Einordnung in Rechtsformen
1. Numerus Clausus der Gesellschaftsformen
2. Körperschaften
a) AG
b) GmbH
c) nrV
3. Personengesellschaften
a) GbR
b) OHG und KG
c) Unzulässigkeit der Rechtsform

D. Conclusio

Literaturverzeichnis:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

A. Einleitung

In der deutschen Presselandschaft wurde gegen Mitte 2016 eine Decentralized Autonomous Organization (DAO)1 erstmals bekannt. Diese befand sich allerdings zu der Zeit in einer misslichen Lage. Vielleicht blieb das Interesse der Allgemeinheit gerade deshalb gering.2

Im Jahr 2008 veröffentlichte ein unbekanntes Programmiererkollektiv namens Satoshi Nakamoto das Konzept einer Kryptowährung, die sie „Bitcoin“ nannten.3 Hinter diesem Konzept stand eine weitreichende Innovation: die Blockchain-Technologie. Dass die Blockchain-Technologie nicht nur für Kryptowährungen geeignet war, erkannte Vitalik Buterin. Als Autor für das „Bitcoin Magazine“ beschrieb er 2014, wie sein Netzwerkprogramm „Ethereum“ eine universelle Plattform für Smart Contracts, Transaktionen und virtuelle Organisationen sein könnte.4 Ein Wegbegleiter Buterins war Christoph Jentzsch. Der aus Deutschland stammende Programmierer war an der Weiterentwicklung von Ethereum beteiligt. Buterin und er planten gemeinsam die erste über Ethereum errichtete DAO. Im April 2016 veröffentlichte Jentzsch ein White Paper mit dem Titel „Decentralized Autonomous Organization to Automate Governance“, in dem er detailliert den Aufbau samt Programmcodes und die Funktionen eines solchen Konstrukts beschrieb.5 Dieses White Paper stellte eine Verknüpfung aller Erkenntnisse der vorangegangenen Entwicklung dar.6 Kurze Zeit später entstand die erste Decentralized Autonomous Organisation.7 Sie wurde „the DAO“ genannt. In den der Gründung folgenden vier Wochen wurden insgesamt ca. $ 152 Millionen eingesammelt.8 Über 18000 Teilnehmer unterstützten das Projekt.9 Das Projekt „the DAO“ sollte nach der Vorstellung der Initiatoren das Wirtschaftsleben und die Art und Weise menschlicher Organisation zu einer bestimmten Zweckverfolgung revolutionär verändern. Diesen hehren Zielen wurde jäh ein Ende gesetzt, als ein unbekannter Hacker eine Lücke ausnutzte, um „the DAO“ ca. $ 50 Millionen zu entwenden. Zwar konnten die Gründer unter Anwendung eines Notfallverfahrens den Verlust rückgängig machen. Das Projekt war allerdings, ob des immensen Vertrauensverlustes, beendet.10

Diese Arbeit stellt im Folgenden die Grundlagen, genauer den technischen Hintergrund und die grundlegenden Eigenschaften einer DAO, dar und beurteilt dieses Konstrukt anschließend aus einer deutschen gesellschaftsrechtlichen Perspektive.

B. Decentralized Autonomous Organization

I. Technischer Hintergrund

Eine Decentralized Autonomous Organization ist, wie noch en détail zu zeigen sein wird, ein in der durch Computer simulierten virtuellen Realität existierendes Konstrukt, welches zum Zweck der Erreichung verschiedener Ziele von Menschen genutzt werden kann. Einer DAO liegt die Blockchain-Technologie zugrunde. Diese bildet die Basis des Konstrukts (1.). Hinzutreten können sog. Smart Contracts, die einzelne Funktionen ermöglichen und die DAO handlungsfähig machen (2.). Smart Contracts können Transaktionen vollziehen. Austauschmittel der Transaktionen sind Kryptowährungen (3.).

1. Blockchain

Die Blockchain-Technologie besteht im Kern aus den folgenden vier Instrumenten, die jeweils für sich genommen in der Informatik bereits etabliert waren und erst durch eine Zusammenführung ihrer Eigenschaften innovativen Charakter annahmen.11 Das erste Instrument ist das sog. Peer-to-Peer-Netzwerk. Nach dem Peer-to-Peer-Prinzip sind alle Netzwerkteilnehmer gleichrangig. Jeder Teilnehmer übernimmt Aufgaben zur Bereitstellung der Infrastruktur. Daten werden unmittelbar zwischen den Teilnehmern transferiert, sodass es keines Intermediäres bedarf.12 Deshalb wird ein Peer-to-Peer-Netzwerk oft auch als „dezentrales Netzwerk“ bezeichnet. In einem herkömmlichen, zentralistisch organisierten Servernetzwerk gibt es dagegen nur eine Anlaufstelle, die eine Infrastruktur bereitstellt, und daneben viele untergeordnete Teilnehmer. Charakteristisch für das Servernetzwerk ist, dass die Teilnehmer der zentralen Anlaufstelle vertrauen müssen. Diese ist allerdings gleichzeitig ein prädestiniertes Ziel für Angreifer und potentielle Quelle technischer Fehler. Vorteil eines Peer-to-Peer-Netzwerks ist also die erhöhte Sicherheit, die mit einer dezentralen Infrastruktur einhergeht, und das erhöhte Vertrauen der Teilnehmer in diese Infrastruktur.13

Ein weiteres Instrument sind Verschlüsselungsalgorithmen. Im Netzwerk ist der Teilnehmer nur als eine zufällig generierte Zahlenfolge zu erkennen. Dadurch sind die Transaktionen grds. anonym.14 Mittlerweile ist es allerdings möglich, mit einem gewissen technischen Aufwand durch statistische Methoden von einer Zahlenfolge auf einen Account, der wiederum einer Person zugeordnet werden kann, zu schließen,15 weshalb wohl häufig die Verschlüsselung auf eine Pseudonymität hinaus läuft.16 Die Adresse des Accounts stellt dabei das Pseudonym dar.17

Das dritte Instrument ist ein System zur verteilten Speicherung. Die im Netzwerk verarbeiteten Daten und die nötige Speicherleistung werden nicht an einem Knotenpunkt gebündelt, sondern auf alle Teilnehmer verteilt. Jeder Teilnehmer kann von seinem Standpunkt aus die gesamten im Netzwerk vorhandenen Daten abrufen und überprüfen. So können große Datenmengen effizient und transparent verwaltet werden.18

Zuletzt tritt noch ein sog. Konsensmechanismus hinzu, der dafür sorgt, dass jeder Teilnehmer auf dem gleichen Wissensstand ist. Dieser sog. Proof-of-Work-Mechanismus wird auch durch die Netzwerkteilnehmer selbst ausgeführt, indem jeder die Transaktionen im Netzwerk bestätigt. Der Mechanismus ermöglicht es, auf eine zentrale, die Transaktionen erfassende Autorität im Netzwerk zu verzichten. Ein solcher Mechanismus fungiert als eine Art digitales Hauptbuch.19

Die aus den obigen Instrumenten bestehende Blockchain ist somit ein dezentrales Netzwerk, in welchem jeder Benutzer zur Bereitstellung der Infrastruktur beiträgt, auf dem quasi anonym Daten transferiert werden können, Informationen verteilt gespeichert werden und jeder Benutzer alle Transaktionen nachvollziehen kann, ohne dabei einer zentralen Autorität vertrauen zu müssen.

Die Blockchain-Technologie wird unter anderem von der Plattform „Ethereum“ genutzt. Auf dieser virtuellen Plattform können sog. Smart Contracts implementiert werden, die dann Transaktionen beim Eintritt bestimmter Bedingungen automatisch ausführen sollen.20 Smart Contracts bilden das zweite technische Element einer DAO. Fraglich ist nach wie vor ihre Rechtsnatur.21

2. Smart Contracts

Im weitesten Sinne ist ein Smart Contract ein Programmcode für Computer, der bei Eintritt einer vorher bestimmten Bedingung eine ebenfalls vorher bestimmte Folge auslöst. Dies geschieht in der virtuellen Realität. Eine Bedingung könnte z.B. die Leistung im Rahmen eines Schuldverhältnisses sein. Ein Smart Contract würde dann automatisch die Gegenleistung, hier die Zahlung mit digitalem Geld, erbringen.22 Vorstellbar ist ebenso, dass ein Auto durch den Smart Contract entriegelt wird und dem Mieter zur freien Verfügung steht. Sodann vermerkt das Programm die Dauer der Miete. Wird das Fahrzeug abgestellt und wieder abgeschlossen, bucht der Smart Contract automatisch einen entsprechenden Betrag vom Konto des Mieters ab. Dies geschieht alles ohne administrativen Aufwand und Einsatz eines Intermediäres.23 Oftmals wird von Vertretern der wirtschaftlichen und technischen Fachdisziplinen konstatiert, es handele sich bei Smart Contracts immer um Verträge im rechtlichen Sinne.24 Diese Darstellung ist allerdings verkürzt.

Ein Vertrag entsteht bei Vorliegen zweier kongruenter Willenserklärungen. Zwar ist es denkbar, dass der Programmcode eine Willensäußerung, die auf den Eintritt einer privatrechtlichen Rechtsfolge gerichtet ist, also eine Willenserklärung25, aus Sicht eines objektiven Empfängers widerspiegelt. Insofern kommt es auf die Kundgabe des Rechtsbindungswillens an.26 In den meisten Fällen allerdings wird die Willensäußerung in der ausschließlichen Form eines Programmcodes für das Gegenüber nicht verständlich sein.27 Weitere Probleme könnten sich bei der Verwendung eines Codes als Vertragstext gegenüber Verbrauchern ergeben.28

Richtig ist es, den Vertragsbegriff hier nicht auf einen Programmcode zu reduzieren. Der Vertrag geht über den Programmcode hinaus und ist von diesem unabhängig. Der Smart Contract ist lediglich eine Darstellungsform.29 Überdies deuten die Eigenschaften eines Smart Contract darauf hin, dass dieser mehr ein technisches Instrument zur Durchführung der vertraglichen Leistungen als ein Vertrag selbst ist.30 Es lässt sich also sagen, dass das Vorliegen eines Smart Contracts nicht zwangsläufig auf ein Vertragsverhältnis hindeutet.

Smart Contracts sollen Aufsichts- und Verwaltungsaufgaben ausführen. Diese Funktionen versuchen Gründer einer DAO zu nutzen.

3. Kryptowährungen

Das dritte technische Element einer DAO sind Kryptowährungen. Diese werden oft als Coins oder Token bezeichnet. Die wohl bekannteste Kryptowährung ist „Bitcoin“. Das 2009 ins Leben gerufene Geldsystem ist jeder staatlichen Geldpolitik entzogen, sodass es eigenen Gesetzmäßigkeiten bezüglich Volatilität und Inflation folgt.31 Bitcoins sind mittlerweile vielerorts ein durch die Öffentlichkeit, nicht allerdings staatlicherseits32, anerkanntes Zahlungsmittel.

Technisch gesehen handelt es sich bei Kryptowährungen um eine spezielle Applikation, die in eine Blockchain implementiert ist.33

Ein Nutzer kann die Währung an Tauschbörsen kaufen und sie dann in einer virtuellen Geldbörse verwahren. Von der Geldbörse aus können dann direkte Transaktionen mit anderen Netzwerkteilnehmern vollzogen werden.34 Dies geschieht auf Grundlage der Blockchain-Technologie und somit wiederum ohne einen Intermediär. Neben Bitcoins existieren diverse alternative Coins und Token. Sie erfüllen jeweils spezielle Funktionen. Nach der Ausgabe können Token gehandelt oder als Zahlungsmittel verwendet werden. Auch können ihnen Rechte anhaften, deren Ausübung dem Inhaber obliegt.35

Diese drei technischen Elemente bilden den Rahmen für die Ausgestaltung einer DAO. Während die Blockchain das grundlegende System darstellt, ermöglichen Kryptowährungen und Smart Contracts, dass die Mitglieder über die DAO in Interaktion treten und außenwirksam handeln können.

II. Eigenschaften und Struktur einer DAO

Die Decentralized Autonomous Organization namens „the DAO“, welche auf das White Paper von Jentzsch zurückzuführen ist, war nur eine mögliche Gestaltungsform eines solchen Konstrukts. Es gab daneben weitere Versuche eine DAO zu errichten. Jene Konstrukte waren allerdings im Vergleich zu „the DAO“ an einigen Stellen unvollkommen.36 Im Folgenden wird auf die einzelnen namensgebenden Eigenschaften einer DAO eingegangen und dabei vereinzelt zur Veranschaulichung auf „the DAO“ rekurriert. Zunächst soll, unabhängig von einer rechtlichen Beurteilung, die Realstruktur dargestellt werden.

1. Organisation

Namensgebend ist zum einen der Begriff der Organisation. Eine Organisation ist ein System, welches durch formale Regeln koordiniert wird und dadurch menschliche Interaktionen, die einen bestimmten Zweck verfolgen, effizienter gestaltet. Wesentliche Merkmale einer Organisation sind demnach eine gemeinsame Zweckverfolgung, menschliche Interaktionen von Mitgliedern der Organisation sowohl untereinander als auch im Außenverhältnis und ein formalisiertes Regelwerk.37 Eine DAO könnte dies aufweisen.

a) Zweckverfolgung

Eine DAO entsteht dadurch, dass sich beliebig viele Menschen zusammenschließen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen. Grds. werden der Zweck einer DAO und ihr Tätigkeitsgegenstand durch die zusammentreffenden Menschen selbst bestimmt. Denkbar ist sowohl ein ideeller als auch ein wirtschaftlicher, auf Gewinnerzielung gerichteter Zweck.38 Im Falle von „the DAO“ war die Investition in andere Unternehmen und Projekte Tätigkeitsgegenstand. Das Konstrukt diente hier als ein Investitionsvehikel. Zwar gab es einige Mitglieder, die aus ideellen Beweggründen an der DAO teilnahmen,39 vornehmlich wurde allerdings Gewinnerzielung verfolgt. Es bestand dahingehend unter den Mitgliedern ein Konsens.40

b) Akteure der DAO

Die mit einer DAO in Verbindung stehenden Handelnden interagieren untereinander oder repräsentieren die DAO nach außen. Man kann diese Akteure in drei Kategorien einteilen.

aa) Mitglieder

Die Mitglieder bilden die Basis des Konstrukts. Sie entscheiden über das Schicksal der DAO. Eine Mitgliedschaft definiert sich über die Inhaberschaft von durch die DAO emittierten Token, die in Gegenleistung einer anderen, verbreiteteren Kryptowährung wie Bitcoin oder Ether erworben werden können. Die Gegenleistung für Token stellt das eingebrachte Kapital der DAO dar, über dessen Verwendung die Mitglieder entscheiden. Token sind Kryptowährungen, die als Träger bestimmter Mitgliedschaftsrechte fungieren. So können Token dem Inhaber zum Beispiel Mitverwaltungsrechte, insb. Stimm- und Wahlrechte, Informationsrechte oder Vermögensrechte in Form von Gewinnbeteiligungsrechten verleihen. Der Einfluss eines Token-Inhabers auf die DAO richtet sich nach der Anzahl gehaltener Token, diese wiederum nach der Höhe des eingezahlten Kapitals. Token sind nicht verkörpert. Sie existieren als ein Programmcode, der über die Blockchain für jeden Teilnehmer des Netzwerks einsehbar ist. Durch den Verkauf der Token verliert der Verkäufer seine Stellung als Mitglied in der DAO.41

Bei „the DAO“ haben Käufer Ether eingebracht und im Gegenzug sog. DAO-Token erhalten. So konnte Kapital in Höhe von $ 150 Millionen aufgebracht werden, welches für Investitionen und Kooperationspartner eingesetzt werden sollte. Ein DAO-Token vermittelte ein Stimmrecht bezüglich Entscheidungen über Investitionen. Überdies sollten die Mitglieder eine Beteiligung an dem Gewinn, der durch die Investitionen erzeugt werden sollte, erhalten. Insgesamt hatte „the DAO“ über 18000 Mitglieder. Damit war diese DAO zum damaligen Zeitpunkt das größte je existierende Crowdfunding-Projekt.42

bb) Kuratoren

Kuratoren haben eine andere Stellung im Gefüge einer DAO. Sie sollen Ordnungs- und Kontrollaufgaben übernehmen. Im Falle von „the DAO“ waren die Kuratoren dafür verantwortlich, Verwendungsvorschläge bezüglich des eingesammelten Vermögens der DAO anhand eines moralisch-ethischen Maßstabes zu überprüfen. Dadurch sollte verhindert werden, dass das Vermögen zu kriminellen Zwecken verwendet wird.

cc) Externe Akteure

Neben den Kuratoren und den Mitgliedern gibt es weitere Akteure, sog. Contractor.43 Sie sind nur zeitweise mit der DAO verbunden und führen einzelne administrative Aufgaben für die DAO aus. Dabei handeln die Akteure nach in einem Smart Contract beschriebenen Weisungen. Das Ermessen der Contractor ist stark eingeschränkt. In der Regel stehen sie in einem Dienstleistungsverhältnis und handeln in Erfüllung ihrer eigenen Pflichten aus dem Dienstvertrag, vgl. § 611 BGB.44 Die Contractor werden jedenfalls nicht derart für die DAO tätig, als dass es ihnen auf Förderung des Zwecks der DAO ankäme.45

c) Formalisiertes Regelwerk

Für eine Organisation charakteristisch ist weiter, dass die Interaktionen der Mitglieder durch formalisierte Regeln gesteuert werden. Bei einer DAO sind alle Regeln in Programmcodes festgehalten, die schon vor Errichtung des Konstrukts bestimmt werden. Die Codes werden über die Blockchain-Technologie ausgeführt. Dementsprechend sind die Regeln für alle Mitglieder, aber auch für alle Außenstehenden einsehbar.46 Eine Veränderung der Regeln ist nur möglich, wenn sich die Mehrheit der Mitglieder dazu entscheidet. Die Regeln einer DAO betreffen die Kapitalaufnahme, das Verfahren bei Abstimmungen, Investmententscheidungen und den Austritt aus der DAO. Die Kapitalaufnahme bei einer DAO wird über die Emission von Token vollzogen. Ein Smart Contract führt dabei die notwenigen technischen Schritte aus. In diesem ist unter Anderem der Nennwert der Token festgelegt. Mitglieder einer DAO haben diverse Abstimmungsmöglichkeiten. Die wohl wichtigsten Abstimmungen sind bei einer wirtschaftlich ausgerichteten DAO solche über Investitionen. Jedes Mitglied hat einen partiellen Einfluss darauf, wofür das eingebrachte Kapital verwendet wird. Die Mitglieder haben außerdem das Recht, vorzuschlagen, welche Projekte oder Unternehmen finanziert werden sollten.47

[...]


1 Auf Deutsch: „dezentralisierte autonome Organisation“.

2 Weiguny, Der 50-Millionen-Raub, FAZ.net, 05.07.2016; Kühl, Und plötzlich fehlen 50 Millionen Dollar, Zeit.de, 20.06.2016.

3 Nakamoto, Bitcoin. A Peer-to-Peer Electronic Cash System, Nakamotoinstitut.org, 31.10.2008.

4 Buterin, Ethereum: A Next-Generation Cryptocurrency and Decentralized Application Platform, bitcoinmagazine.com 2014.

5 Vgl. Jentzsch, Decentralized Autonomous Organization to Automate Governance, Github.com 2016, S. 1 ff.

6 Vgl. DuPont, Experiments in Algorithmic Governance: A history

and ethnography of “The DAO”, 2018, S. 1.

7 Jentzsch, The History of the DAO and Lessons Learned, Slock.it Blog, 2016.

8 Popper, A Venture Fund With Plenty of Virtual Capital, but No Capitalist, nytimes.com, 2016.

9 Chavez-Dreyfuss, Virtual company may raise $ 200 million, largest in crowdfunding, Reuters.com, 17.05.2016.

10 Tanriverdi, 53-Millionen-Dollar-Raub spaltet Verfechter von Kryptowährung, süddeutsche.de, 2016.

11 Wright/Filippi, Decentralized Blockchain Technology and the Rise o flex Cryptographia, SSRN.com 2017, S. 4 ff.

12 Krishnan/Smith/Telang, The Economics of Peer-To-Peer Networks, SSRN.com 2004, S. 1.

13 Mahlmann/Schindelhauer, Peer-to-Peer-Netzwerke, S. 6 f., S. 250 f.

14 Yermack, Corporate Governance and Blockchains, SSRN.com 2015, S. 6 f.

15 Grinberg, Bitcoin: An Innovative Alternative Digital Currency, SSRN.com 2011, S. 179.

16 SEC, Release No. 81207, S. 6.

17 Ruffling/Moreno-Sanchez/Kate, Computer Security - ESORICS 2014, S. 345 ff.

18 Mahlmann/Schindelhauer, Peer-to-Peer-Netzwerke, S. 155.

19 Baliga, Undestanding Blockchain Consensus Models, Persistent.com 2017, S. 5 ff.

20 Brühl, Bitcoins, Blockchain und Distributed Ledgers, Wirtschaftsdienst, 2017, S. 138.

21 Vgl. Heckelmann, NJW 2018, 504.

22 Fries, AnwBl 2018, 86.

23 Kaulartz/Heckmann, CR 2016, 618.

24 In diese Richtung Meitinger, Informatik Spektrum 2017, S. 372; Mitschele, Smart Contract, Gabler Wirtschaftslexikon 2018, (https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/smart-contract-54213).

25 Köhler, BGB AT, S. 47, Rn. 1.

26 Heckelmann, NJW 2018, 504.

27 Djazayeri, jurisPR-BKR 12/2016, Anm. 1, S. 3.

28 Kaulartz/Heckmann, CR 2016, 621 f.

29 Fries, AnwBl 2018, 87.

30 Kaulartz/Heckmann, CR 2016, 623.

31 Ametrano, Hayek Money: the Cryptocurrency Price Stability Solution, SSRN.com 2014, S. 18 f.

32 Schlund/Pongratz, DStR 2018, 598.

33 Hileman/Rauchs, Global Cryptocurrency Benchmarking Study, SSRN.com 2017, S. 104 f.

34 Vgl. https://www.bitcoin.de/de.

35 FINMA, Wegleitung für Unterstellungsanfragen betreffend Initial Coin Offerings (ICOs), S. 3.

36 Buterin, DAOs, DACs, DAs and More: An Incomplete Terminology Guide, Ethereum Blog 2014.

37 Schewe, Organisation, Gabler Wirtschaftslexikon 2018, (https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/organisation-45094)

38 Buterin, DAOs, DACs, DAs and More: An Incomplete Terminology Guide, Ethereum Blog 2014.

39 Popper, A Venture Fund With Plenty of Virtual Capital, but No Capitalist, nytimes.com, 21.05.2016.

40 SEC, Release No. 81207, S. 1.

41 Jentzsch, Decentralized Autonomous Organization to Automate Governance, Github.com 2016, S. 4.

42 Chavez-Dreyfuss, Virtual company may raise $ 200 million, largest in crowdfunding, Reuters.com, 17.05.2016.

43 Jentzsch, Decentralized Autonomous Organization to Automate Governance, Github.com 2016, S. 2.

44 Mansel, Jauernig BGB, § 611, Rn. 2 ff.

45 Schöpflin, BeckOK BGB, § 27, Rn. 16.

46 Jentzsch, Decentralized Autonomous Organization to Automate Governance, Github.com 2016, S. 1, 2.

47 Jentzsch, Decentralized Autonomous Organization to Automate Governance, Github.com 2016, S. 1.

Ende der Leseprobe aus 40 Seiten

Details

Titel
Die Decentralized Autonomous Organization (DAO).Grundlagen und gesellschaftsrechtliche Beurteilung
Hochschule
Ludwig-Maximilians-Universität München
Veranstaltung
Schwerpunktseminar Kapitalgesellschafts- und Kapitalmarktrecht
Note
9,8
Autor
Jahr
2018
Seiten
40
Katalognummer
V456075
ISBN (eBook)
9783668868113
ISBN (Buch)
9783668868120
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Jura, Recht, Law, Blockchain, legal tech, DAO, informatik, IT, corporate, Gesellschaftsrecht, crypto, fintech
Arbeit zitieren
Julius Weishaupt (Autor:in), 2018, Die Decentralized Autonomous Organization (DAO).Grundlagen und gesellschaftsrechtliche Beurteilung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/456075

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