Zum Passivgebrauch in den deutschen und französischen Grundrechtekatalogen

Ein linguistischer Vergleich auf nationaler und EU-Ebene


Bachelorarbeit, 2018

87 Seiten, Note: 2,0

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Das Passiv
2.1 Das Passiv im Deutschen
2.1.1 Grundformen
2.1.2 Passivperiphrasen
2.1.3 Unpersönliches Passiv
2.1.4 Funktionen
2.2 Passiv im Französischen
2.2.1 Grundform
2.2.2 Passivperiphrasen

3. Analyse
3.1 Quantitative Analyse
3. 2 Qualitative Analyse

4. Conclusion

5. Literaturverzeichnis
5.1 Korpusgrundlage
5.2 Sekundärliteratur
5.3 Onlinequellen

1. Einleitung

Die vorliegende Arbeit widmet sich dem Thema Passivgebrauch in der Gesetzessprache. Speziell wird hierzu das Passiv im Deutschen und Französischen untersucht. Als Korpusgrundlage dienen die Grundrechtekataloge der deutschen und französischen Verfassungen, sowie die Grundrechte- Charta der Europäischen Union. Dies stellt bereits die erste Schwierigkeit für die Analyse dar. Die Arbeit als rechtslinguistische Untersuchung, soll interdisziplinäre Erkenntnisse der Sprach- und Rechtswissenschaft liefern. So beinhaltet sie rechts- und sprachvergleichende Erwägungen.

Die Anfänge des Forschungsgebiets der Rechtslinguistik sind nicht eindeutig zu datieren, jedoch taucht der Begriff selbst seit 1970 immer häufiger auf (vgl. Müller 2001: 11). Dies ist nicht verwunderlich, da man sich schon seit mehreren Jahrhunderten mit der Verknüpfung von Sprache und Recht befasst (vgl. Großfeld 1990: 7ff.) und die „tiefe Bindung des Rechts an die Sprache“ (Berliner Arbeitsgruppe 2000: 7) erkannt hat. So ist die Rechtsfindung in den europäischen Rechtssystemen an schriftlich gesicherte Normen gebunden, deren sprachliche Unmissverständlichkeit von fundamentaler Bedeutung ist (vgl. Berliner Arbeitsgruppe 2000: 7 ff.). Die Schwierigkeit bei rechtslinguistischen Arbeiten ist es folglich in beiden Disziplinen einen wissenschaftlichen Tiefgang zu erreichen. So beklagt die Berliner Arbeitsgruppe (2000: 7ff.) beispielsweise, dass aufgrund mangelnder profunder Kenntnisse viele derartiger Dissertationen entweder aus juristischer Sicht trivial erscheinen oder linguistisch nicht über Basiskenntnisse hinausreichen. Sie betont weiterhin wie lohnend ein Vergleich zwischen verschiedenen Sprachen und Rechtssystemen für die Erkenntnisgewinnung im Bereich der „sprachlichen Kodifizierung des Rechts“ (Berliner Arbeitsgruppe 2000: 7) ist. Gleichzeitig macht dies aber „eine gute Vertrautheit mit den betreffenden Sprachen, wie mit den betreffenden Rechtssystemen“ (Berliner Arbeitsgruppe 2000: 9 ff.) erforderlich.

Um diesen Aspekten in der vorliegenden Arbeit Beachtung zu schenken, bietet sich folgende Herangehensweise an:

Im einleitenden Teil erfolgte die Heranführung an das Thema, die die Notwendigkeit der vorliegenden Analyse unterstreichen soll. Es wird auf die Rolle der französischen und deutschen Sprache in der EU hingewiesen, da die hier verwendete Untersuchungsgrundlage in jenen Sprachen abgefasst ist. Zur weiteren Rechtfertigung des gewählten Forschungsthemas mit seinem konkreten Korpus werden rechtswissenschaftliche Hintergrundinformationen vermittelt, die die Bedeutsamkeit von Gesetzen mit Verfassungsrang hervorheben. Daran schließt sich ein theoretischer Teil an, der eine sprachwissenschaftliche Betrachtung des Passivs in beiden Sprachen liefert. Die Funktionen des Passivs allgemein, sowie speziell in der Rechtssprache werden mithilfe von Beispielen erläutert. Im empirischen Teil dieser Arbeit erfolgt eine quantitative Analyse der Passivfrequenz des Korpus. Die qualitative Analyse beinhaltet den eigentlichen interlingualen Vergleich. Einzelne aussagekräftige Passivfügungen der verschiedensprachigen Rechtsquellen werden extrahiert und einander gegenübergestellt. Schließlich werden die Ergebnisse der Analyse ausgewertet und in einem Fazit zusammengetragen.

Zum aktuellen Forschungsstand des Passivs in Gesetzestexten lässt sich sagen, dass es hierzu bislang kaum selbstständige Publikationen gibt. Die Dissertation von Lenz (2006) zum Passiv als stilistisches Mittel im Vergleich zu konkurrierenden grammatischen Konstruktionen enthält auch einige aussagekräftige Beispiele aus Gesetzesvorschriften und ist daher besonders hervorzuheben. Daneben nehmen sich Rouski (2015) und Vidal (1998) als fremdsprachige Quellen dem Passiv in der Rechtssprache an.

Der Grund dafür das Passiv in den Sprachen Deutsch und Französisch zu untersuchen ist in ihrer übergeordneten Rolle innerhalb der EU zu sehen. Das Deutsche ist die „meistgesprochene Sprache in der EU“ (Lenz 2006: 41). Außerdem sind Deutsch und Französisch bereits seit 1958 noch vor dem Englischen, welches erst 1973 denselben Status erhielt, Amtssprache.1 Neben dem Englischen genießen sie nicht nur den Status der Amtssprache, sondern obendrein auch noch den der Arbeitssprache. Das bedeutet zwar, dass bei der Kommunikation inner- und unterhalb der EU-Institutionen inzwischen das Englische dominiert (vgl. Luttermann 2013: 112), dennoch wird z.B. am EuGH immer noch Französisch gesprochen. Überdies misst man dem Französischen allein schon wegen der geografischen Verteilung der Hauptsitze der EU- Organe, (vgl. Floch 2004: 25) einen hohen Stellenwert bei. So sind Straßburg, Brüssel und Luxemburg allesamt frankophon.

Das Motiv für die konkrete Auswahl der in Rede stehenden Rechtsquellen als Korpusgrundlage liegt in ihrer essentiellen Rolle, die die Verfassung als „Gesamtheit der grundlegenden Regeln“ (Zippelius/Würtenberger 2008: 41) für den einzelnen Staat spielt.

Das Grundgesetz, welches am 8. Mai 1949 beschlossen wurde2, ist die geschriebene Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Die Verfassung im materiellen Sinne setzt sich aus Bestimmungen zu der „Leitung des Staates, grundlegenden politischen Strukturen der Gemeinschaftsordnung, der Stellung des Bürgers im Staat und wesentlichen Rechtsgrundsätzen“ (Zippelius/Würtenberger 2008: 41) zusammen. Daher genieß sie den Rang der „höchsten Rechtsnormen im Staat […] auf die sich alle anderen Normen zurückführen lassen“ (Zippelius/Würtenberger 2008: 42). Dies geht auf den Vorrang der Verfassung, der in Art. 20 Abs. 3 GG normiert ist, zurück. Weiterhin in Art. 20 GG geregelt, sind grundlegende Aussagen über die Staatsform (vgl. Degenhart 2016: 4). Hierzu gehören das Rechtsstaatsprinzip, das Sozialstaatsprinzip, das Bundesstaatsprinzip und als als Ausformung des Demokratieprinzips, die Volkssouveränität. Die Funktion einer Verfassung besteht also darin ein bestimmtes Verhaltensgefüge für ein Staatsvolk zu schaffen (vgl. Zippelius/Würtenberger 2008: 43). Die Grundrechte spielen hierbei eine elementare Rolle. Sie sind als subjekiv- öffentliche Abwerhrrechte des Bürgers gegen staatliches Handeln ausgestaltet und gelten gegenüber dem Gesetzgeber unmittelbar (vgl. Hufen 2009: 44). Sie sollen verhindern, dass der einzelne Bürger zum Objekt des Staates gemacht werden kann (vgl Mels 2003: 355).

In Frankreich gilt die Verfassung der fünften Republk seit ihrer Verkündung am 4. Oktober 19583. In Bezug auf die Grundrechte und den hier angestrebten sprachlichen Vergleich, sieht man sich hier allerdings mit einem Problem konfrontiert. Die französische Verfassung verfügt über keinen „abschließend vorgegebenen Grundrechtekatalog“ (Mels 2003: 356). Die „Menschenrechte“ (Mels 2003: 371), wie sie in Frankreich heißen sind kaum „systematisch entwickelt worden […] und stark kasuistisch geprägt“ (Mels 2003: 366), so dass man in der Verfassung keine grundrechtlichen Texte findet. Um diesem Problem zu entkommen und dem Conseil Constitutionnel für seine Entscheidungen eine Rechtsgrundlage zur Seite zu stellen, spricht man in Frankreich vom sogenannten „bloc de constitutionnalité“ (vgl. Mels 2003: 353). Dieser enthält die „Constitution de 1958“ selbst, die „Déclaration des droits de l´homme et du citoyen de 1789“, die „Préambule de la Constitution de 1946“ und die „Charte de l´environnement de 2004“, sowie Gewohnheitsrecht im Hinblik auf die „principes fondamentaux“ und die „valeurs constitutionnelles“4. Das anerkannte Gewohnheitsrecht bleibt bei der hier angestrebten Analyse außer Acht, da sich als Korpusgrundlage nur der geschriebene Wortlaut von expliziten Normen eignet. So findet sich in Anhang A. eine Synopse des deutschen Grundrechtekatolgs, der sich von Artikel 1 bis 19 GG erstreckt. Um eine sprachliche Vergleichbarkeit zu erzielen, muss zunächst eine rechtlich vergleichbare Ausganglage geschaffen werden. So wird den deutschen Grundrechten, das inhaltlich entsprechende französische Menschenrecht, welches dem französischen bloc de constitutioannlité entnommen wurde, gegenübergestellt. Für den Vergleich der Grundrechte- Charta der Europäischen Union, wird deren Normtext in deutscher und französischer Fassung in Anhang B. parallelisiert. Die EU verfügt ebenfalls über keine geschriebene Verfassung, da der Vertrag über eine Verfassung für Europa an seiner Ratifizierung 2005 scheiterte.5 Die Grundrechte- Charta gehört seit ihrer Verkündung am 7. Dezember 2000 (vgl. Herdegen 2009: 158) jedoch neben dem EUV und dem AEUV zu den Primärrechtsquellen in der Union und gewährt den Unionsbürgern die sogenannten Grundfreiheiten (vgl. Bieber/Epiney/Haag 2006: 44). Folglich ist auch hier eine inhaltliche und sprachliche Vergleichbarkeit mit den deutschen Grundrechten und den französischen Menschenrechten gegeben. Die drei unterschiedlichen Termini „Grundrechte“, „Menschenrechte“ und „Grundfreiheiten“ indizieren nichts anderes. Sie sind allesamt Abwehrrechte des Bürgers und steuern die Auslegung von Gesetzen (Herdegen 2009: 163).

Die vergleichende Anaylse dieser Arbeit soll Erkenntnisse darüber liefern, ob nennenswerte Unterschiede bei der Passivfrequenz in den unterschiedlichen Rechtsquellen vorliegen und wie sich Passivkonstruktionen in qualitativer Hinsicht auf den Inhalt bzw. die Lesart konkreter Normen auswirken. Ist der Einfluss von Passivkonstruktionen in rechtlicher Hinsicht eher marginaler Natur oder könenn hieraus sogar rechtliche Konsequenzen für die Auslegung erwachsen? Ist die Passivverteilung als arbiträr zu bewerten oder schlagen sich die Funktionen des Passivs gewinnbringend in der Textbedeutung nieder.

Zur Beurteilung dieser Fragen werden häufig vorkommende und auffällige Konstruktionen exemplarisch herausgegriffen und untersucht.

2. Das Passiv

Der folgende Abschnitt dient dazu, das sprachliche Phänomen Passiv, als Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit, zunächst in grammatikalischer Hinsicht zu erläutern. Konsultiert man hierzu die verschiedenen Grammatiken des Deutschen bzw. des Französischen sowie sprachwissenschaftliche Lexika, fällt auf, dass keine allgemeingültige Definition für das Passiv gefunden werden kann. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass der Terminus „unterschiedliche Strukturtypen in einer Vielzahl von Sprachen" bezeichnet (Lenz 2006: 39). Diese „einzelsprachlich spezifischen Erscheinungen“ (Sadziński 1987: 147) werden nicht immer deckungsgleich verstanden, sodass auch die Bezeichnung Passiv nicht synonym verwendet wird.

Überdies weicht das zahlenmäßige Passivvorkommen, in den einzelnen Sprachen, stark voneinander ab. Während das Deutsche für eine hohe Passivfrequenz bekannt ist (Sadziński 1987: 147), ist das Passiv gerade im Englischen von Stilkritikern dermaßen in Verruf geraten (vgl. Wydick 1998: 32), dass, sogar im Zuge der Rechtschreibprüfung bei Textverarbeitungsprogrammen, auf die Verwendung von Passivkonstruktionen alarmierend hingewiesen wird. So schreibt Coleman in seinem Aufsatz In defense of the passive voice in legal writing:

When I activated the spell/grammar check on the computer used to write this article, I was repeatedly warned that I was ‘using the passive’, by the same device that told me when I had misspelled a word, or had written a run-on sentence.

(COLEMAN 1997: 193).

Auch Orwell konstatierte bereits 1946: „Never use the passive where you can use the active“ (Orwell 1946)6.

Im gesprochenen Französisch ist das Passiv seltener zu verzeichnen als im Deutschen, was an den zahlreichen Alternativkonstruktionen liegt (vgl. Gregor/Wernsing 2007: 177). In der Schriftsprache des Französischen „sind Passivkonstruktionen jedoch durchaus gebräuchlich“ (Dethloff/Wagner 2004: 328). Die vielfältigen Unterschiede hinsichtlich Bildung, Gebrauch und Funktion beim deutschen und französischen Passiv, machen eine getrennte Betrachtung erforderlich, sodass im Folgenden das deutsche Passiv mit seinen Besonderheiten erläutert wird und im Anschluss daran, in einem gesonderten Abschnitt, das französische Passiv in den Fokus genommen wird.

2.1 Das Passiv im Deutschen

In der generativen Grammatik wurde das Passiv über einen langen Zeitraum hinweg, als „Konverse des Aktivs“ (Brinker 1971: 15 f.) angesehen. Daher wird es teilweise heute noch als „Leideform” (von lat. pati ‘erdulden’) (Hentschel/Weydt 1990: 117) bezeichnet. Im Gegensatz dazu wird das Aktiv (von lat. agere ‘ handeln’) „Tätigkeitsform“ (Hentschel/Weydt 1990: 117) genannt. Diese Bezeichnungen sind jedoch viel zu eng gefasst und überholt. Das Passiv kann ebenso eine „dynamische Aktivität“ widerspiegeln und vermag nicht nur eine „lethargische Passivität“ (Weinrich 2007: 155) auszudrücken, wie das folgende Beispiel zeigt:

Maria bekommt Blumen. (Aktiv)
Der Absolvent wird gefeiert. (Passiv)

In Beispiel (1) wird keine Tätigkeit erkennbar. Vielmehr erhält Maria etwas, ohne dafür tätig zu werden. Durch Beispiel (2) wird kein Leiden formuliert, sondern jener aktive und dynamische Prozess des Gefeiertwerdens, welcher lexikalisch gesehen positiv konnotiert ist. Bei einer derartigen Unterscheidung bleibt außerdem das unpersönliche Passiv, das hier in Kapitel 2.1.3 erörtert wird, vollkommen unberücksichtigt (vgl. Brinker 1971: 12).

wird geflüstert. (Passiv)Auch Beispiel (3) bringt eine aktive Tätigkeit, nämlich das Flüstern zum Ausdruck, obwohl syntaktisch gesehen eine Passivkonstruktion vorliegt.

Die Definition Bußmanns, der zufolge das Passiv, die durch das Verb ausgedrückte Handlung vom Standpunkt des Betroffenen oder einer anderen nicht agentivischen semantischen Rolle (Bußmann 2002: 500) beschreibt, knüpft an das Verständnis des Passivs als Umkehrung des Aktivs an. Im Gegensatz zum Passiv geht die Handlung im Aktivsatz von einem Urheber aus. Problematisch bei dieser Art von Definition ist die einseitige Betrachtungsweise, mit welcher das Passiv analysiert wird. Es reicht nicht aus sich auf syntaktische und semantische Charakteristika, sowie die formale Beziehung zwischen Aktiv- und Passivsätzen zu beschränken (vgl. Lenz 2006: 39). Auch die „textuellen und funktionalen“ (Lenz 2006: 39) Merkmale sowie der Zweck des Passivs müssen sich in einer präzisen Definition niederschlagen (vgl. Leiss 1992: 72), welche vorliegend in Kapitel 2.4.1 fokussiert werden.

Weiterhin herrscht Uneinigkeit darüber, welche Varianten dem Passiv überhaupt zuzuordnen sind (vgl. Eroms 1992: 225) und wie dabei die Rolle der sogenannten Passivperiphrasen zu bewerten ist. Einige Stimmen in der Literatur gehen soweit, diesen Passiversatzformen die Zuordnung zum Passiv gänzlich zu versagen. Dies geschieht mit der Begründung, dass sie syntaktisch gesehen nicht passivisch seien und nur „ihrer Bedeutung nach dem Passiv entsprechen“ (Lenz 2006: 52). Ein Beispiel dafür stellt das Studienbuch zur deutschen Syntax von Pittner/Berman (2007) dar, in dem die Autoren allein Vorgangs-, Zustands- und Rezipientenpassiv nennen und Passiversatzformen außer Acht lassen. In der vorliegenden Arbeit wird in Kapitel 2.1.2 näher auf die Passivperiphrasen eingegangen. Im Fortlauf dieses Kapitels steht zunächst das Standardpassiv im Fokus.

Zusammen mit dem Aktiv bildet das Passiv in der deutschen Sprache die grammatische Kategorie des genus verbi. Sie gibt ihrerseits die Handlungsrichtung an und determiniert die Beziehung des Verbs zu Subjekt und Objekt (vgl. Admoni 1982: 177). Das Medium stellt ein drittes genus verbi dar (vgl. Bußmann 2002: 249), das jedoch nur in wenigen Sprachen, wie Altgriechisch oder Sanskrit (vgl. Hentschel/Weydt 1990: 117), vorhanden ist. Die anderen vier Merkmale von Verben, neben dem genus verbi, sind „Numerus, Tempus, Person und Modus“ (Pittner/Berman 2007: 68). Diese Merkmale, hinsichtlich derer ein Verb markiert ist, ermöglichen es „ein und denselben Sachverhalt in verschiedener Sicht und mithilfe verschiedener Satzstrukturen sprachlich auszudrücken“ (Flämig 1991: 416). Eine andere Bezeichnung für die Klasse der „Handlungsformen“ (Admoni 1982: 177) ist Diathese. Welches Genus zur Anwendung kommt, richtet sich nach dem Verhältnis zwischen den „semantischen Rollen [und den] syntaktischen Funktionen“ (Bußmann 2002: 249) innerhalb eines Satzes. Zur Veranschaulichung dienen folgende Beispiele:

(4)

a. Anna schüttelt die Flasche. (Aktiv)
b. Die Flasche wird von Anna geschüttelt. (Passiv)
c. Von Anna wird die Flasche geschüttelt. (Passiv)
d. Die Flasche wird geschüttelt. (Passiv)

Beispiel (4a) bringt einen aktivischen Satz zum Ausdruck. Darin stellt Anna, syntaktisch gesehen, das Subjekt dar, während sie in semantischer Hinsicht das Agens ist. Der Begriff Agens (von lat. agens ‘handelnd’) bezeichnet die „verantwortlich[e], [handelnde] Person oder Instanz […] des Handlungsträgers“ (Duden 2009: 390). Die Flasche stellt das Akkusativobjekt bzw. das Patients des Satzes dar. Unter Patients (von lat. patiens ‘leidend’) versteht man die semantische Rolle einer betroffenen Person bzw. eines betroffenen Gegenstandes, der bzw. dem die Handlung des Agens widerfährt (vgl. Duden 2009: 390). Agens- und Patientsrolle werden durch das transitive Verb schütteln, vergeben.

In Beispiel (4b) sieht die syntaktische bzw. semantische Rollenverteilung anders aus. Im Gegensatz zum Aktivsatz ist auf semantischer Ebene das Subjekt im Passivsatz das Patients. Die Flasche ist zwar Subjekt, jedoch geht keine Handlung von ihr aus, sondern läuft auf sie zu. Sie ist von der Handlung, schütteln, betroffen bzw. deren „Ziel oder Opfer“ (Hentschel/Weydt 1990: 117). Anna ist in diesem Satz das Agens und „erscheint in Form […] einer Präpositionalphrase mit von “ (Kürschner 2017: 94). Die beschriebene Verteilung der semantischen und grammatikalischen Rollen, wie in Beispiel (4a) und (4b), ist jedoch nicht als starre Regel anzusehen. Dass die Rollenverteilung auch anders aussehen kann, zeigt Beispiel (1). In jenem aktivischen Satz bekleidet Maria zwar die Position des Subjekts, vom Sinn her entspricht ihre Rolle aber dem Patients. Weiterhin gibt es eine freie Wortstellung im Passiv (vgl. Pittner/Berman 2007: 69). So kann auch das Objekt am Satzanfang stehen, wie in Beispiel (4c).

Eine weitere Besonderheit lässt sich in Beispiel (4d) ausmachen, da hier das Agens vollständig weggelassen wird. Aus dem Kontext geht die Existenz eines Agens, welches die Tätigkeit, (Schütteln der Flasche) ausführt, zwar eindeutig hervor, jedoch bleibt unklar, um wen es sich dabei konkret handelt. Grammatikalisch gesehen ist die Angabe des Agens in einem passivischen Satz also fakultativ und kann mithilfe der „Präpositionen von oder durch “ (Hentschel/Weydt 1990: 117) angefügt werden. Daneben gibt es noch weitere Präpositionen, durch die das „Agens oder andere Partizipanten (z.B. Instrument) angeschlossen werden“ (Lenz 2006: 203) können. Zu nennen sind vor allem: „ mit, aus, zwischen, bei, seitens “ (Lenz 2006: 203) und „ von seiten, vonher, in “ (Schoenthal 1975: 133). Außerdem besteht noch die Möglichkeit das Agens durch einen „attributiven Genitiv [oder] ein Possessivpronomen“ (Schoenthal 1975: 130) zu realisieren. Die folgenden Beispiele sollen dies illustrieren:

(5)

a. Ich wurde vom Berater aufgeklärt.
b. Ich wurde durch das Schreiben aufgeklärt.
c. Aus Leserkreisen sind keine Fragen gestellt worden.
d. Seitens der Presse wurde gelogen.
e. Die Frage wird noch zwischen den Parteien geklärt.
f. Bei ihm wird der Terminus anders verstanden.
g. Die Demonstration der Studenten wird aus eigenen Mitteln finanziert
h. In unserer Fabrik wird Schleifmittel hergestellt.

Beispiel (5a) veranschaulicht die häufigste Agensanbindung mit der Präposition von, die immer dann zum Tragen kommt, wenn der „Urheber der Handlung“ (Griesbach/Schulz 1960: 60) im Passivsatz genannt werden soll. Hier ist der Urheber der Aufklärung der Berater. Im Unterschied dazu ist in Beispiel (5b) die „Ursache bzw. das Mittel“ (Lenz 2006: 49) für die Aufklärung genannt, nämlich das Schreiben. Diese kann bei einigen Verben mit durch angeschlossen werden. In Beispiel (5c) wird das Agens, die Leser durch eine Präpositionalphrase mit der lokalen Präposition aus wiedergegeben. Sie gibt durch eine nachfolgende Nominalphrase die räumliche Herkunft an, wenn letztere einen Ort bezeichnet7. Beispiel (5d) bedient sich hierzu der „direktionalen Präposition“ (Schoenthal 1975: 132), seitens. Beispiel (5e) enthält die Präposition zwischen. „In handlungsbezeichnenden Passivsätzen […] reziprok- symmetrischer Verben [kommt] zwischen als Anschluss der primären Ursache vor“ (Pape- Müller 1980: 78). Beispiel (5f) bedient sich der Präposition bei. Präpositivergänzungen, die sich mit bei bilden, haben eine „lokative Bedeutung“ und geben die „initiierende Ursache von Handlungen und Vorgängen“ (Pape- Müller 1980: 77 f.) wieder. Sie sind daher polyfunktional (vgl. Pape- Müller 1980: 77). Beispiel (5g) beinhaltet einen attributiven Genitiv, nämlich der Studenten und in Beispiel (5h) wird das Agens durch das Possessivpronomen unserer deutlich.

Zu nennen ist weiterhin, dass das zweigliedrige Passiv, also eine „agenslose Passivphrase“ (Schoenthal 1975: 124), im Verhältnis zum sogenannten dreigliedrigen Passiv, als Normalfall anzusehen ist (vgl. Lenz 2006: 46). Wie bereits erwähnt, kann eine Unterscheidung von Passivkonstruktionen nach dem impliziten oder expliziten Auftreten des Agens vorgenommen werden. Bei letztgenannten Konstruktionen kann eine weitere Unterteilung vorgenommen werden, nämlich zwischen „direkt explizite[m] Agens“ und „indirekt explizite[m] Agens“ (Rösch/Köhler 1996: 42).

(6) Lisa wird von Peter gerufen.

-(7) Der Streit wurde von den Beteiligten beigelegt.

In Beispiel (6) wird das Agens, Peter, explizit und unmissverständlich ausgedrückt. In Beispiel (7) hingegen wird das Agens zwar ebenfalls explizit mit von angeschlossen, dennoch bleibt die Aussage unkonkret und das Agens indirekt. Denn, um wen es sich genau bei den Beteiligten handelt, muss sich aus dem weiteren Kontext, in dem diese Aussage entäußert wird, erschließen.

Bemerkenswert ist außerdem, dass nicht alle Verben „passivfähig“ (Kürschner 2017: 130) sind. Hierzu zählen beispielsweise Verben wie aufwachen oder das Bewegungsverb schwimmen (Kürschner 2017: 111).

2.1.1 Grundformen

Zu den Grundformen oder auch Standardpassiv im Deutschen zählen das Vorgangs- bzw. werden- Passiv und das Zustands- bzw. sein- Passiv. Beide sind zusammengesetzt und werden mit einem Hilfsverb gebildet.

(8)

a. Die Luken werden geschlossen. (Vorgangspassiv)
b. Die Luken sind geschlossen. (Zustandspassiv)

Sowohl Beispiel (8a) als auch Beispiel (8b) lassen sich auf den Aktivsatz

c. Jemand schließt die Luken. (Aktiv)

zurückführen (vgl. Kessel/Reimann 2017: 47). Dies klingt zunächst wenig überraschend, doch dient die Rückführung eines vermeintlichen Zustandspassivs auf ein etwaiges Vorgangspassiv bzw. einen etwaigen Aktivsatz dazu, zu überprüfen, ob wirklich ein Zustandspassiv vorliegt. Wie in Kapitel 2.1.1.2 noch näher beschrieben wird, lässt sich das Zustandspassiv nicht immer ohne Weiteres als solches ausmachen. Es kann schnell mit dem Zustandsreflexiv oder einem Partizip bzw. Adjektiv, das als Prädikat auftaucht, verwechselt werden (vgl. Kessel/ Reimann 2017: 47).

2.1.1.1 Vorgangspassiv

Das Vorgangspassiv wird mit dem Auxiliarverb werden und dem Partizip Perfekt als Vollverb, meist transitiver Verben, gebildet (vgl. Karasch 1982: 239). Werden kennzeichnet hierbei eine „Zustandsveränderung“, während das Partizip II das Ergebnis des erreichten Zustands, „in den das Subjekt von werden hineingerät“ (Griesbach/Schulz 1960: 59) beschreibt.

(9)

a. Der Hund wird gewaschen. (Vorgangspassiv)

Beispiel (9a) soll diesen Prozess veranschaulichen. Der Aktant des Satzes ist der Hund, welcher sich gemeinsam mit dem Prädikat im Passiv, zu einer Aussage verbindet. Wird indiziert dabei einen Vorgang, der wiederum in ein Ergebnis mündet, das durch ihn geschaffen wurde, wie in diesem Fall gewaschen. Die Konstruktion werden + PartizipII markiert Vorgänge, für die weder „eine Begrenzung [noch] ein Abschluss“ (Lenz 2006: 52) vorgesehen ist. Das Vorgangspassiv wirkt somit durativ. Dies führt zu der Annahme, dass das Vorgangspassiv und das Aktiv im Grunde denselben Prozess, nur aus unterschiedlichen Perspektiven wiedergeben (vgl. Helbig/Kempter 1997: 10).

b . Jemand wäscht den Hund. (Aktiv)

Auch in dieser aktivischen Aussage ist weder ein Beginn noch ein Ende der Handlung waschen angegeben, was sie als fortwährenden Prozess begreifen lässt. Das bedeutet im Ergebnis, dass das werden- Passiv, verglichen mit dem Aktivsatz, seine Argumentstruktur nicht verändert, beide „den höchsten Grad an Bedeutungsäquivalent aufweisen [und] ohne Bedeutungsdifferenz [gegeneinander] austauschbar [sind] (Brinker 1971: 109). So kommt es, dass das Vorgangspassiv als die „gewöhnliche [Passiv]form“ (duden 2009: 543) klassifiziert wird. Es kann außerdem in allen Tempora vorkommen, wobei werden je nach Zeitform angepasst werden muss (Hentschel/Weydt 1990: 117 f.). Eine genaue Darstellung bietet hierzu Tabelle C. im Anhang. Betrachtet man diese näher, fällt auf, dass die Formen im Indikativ Futur I Aktiv und Indikativ Präsens Passiv identisch sind. Dies ist darin begründet, dass das Hilfsverb werden „eine temporale Funktion in der Zukunft“ (Lenz 2006: 76) hat, was in diesem Fall zu einer Mehrdeutigkeit der Aussage führt. Des Weiteren taucht das Vorgangspassiv häufig im Zusammenschluss mit Modalverben, wie können, müssen, sollen oder dürfen auf (vgl. Pape-Müller 1980: 36).

2.1.1.2 Zustandspassiv

Das Zustandspassiv wird, wie in Beispiel (10), mit dem Hilfsverb sein und dem Partizip Perfekt gebildet:

(10)

a . Der Laden ist geöffnet. (Zustandspassiv) vs.
b . Der Laden wird geöffnet. (Vorgangspassiv)
c . Der Eigentümer öffnet den Laden. (Aktiv)

Im Gegensatz zum Vorgangspassiv (10b) wird das Zustandspassiv (10a) als „Resultativkonstruktion“ (Duden 2009: 553) verwendet. Es kommt immer dann zum Einsatz, wenn man das Ergebnis eines Vorgangs zum Ausdruck bringen möchte (vgl. Griesbach/Schulz 1960: 63). An Beispiel (10c) und (10b) kann man erkennen, dass der Laden erst Objekt der Handlung öffnen ist, was einen „dynamischen Prozess“ darstellt und dann über Beispiel (10a) zum Subjekt eines „statischen Zustand[s]“ (Brinker 1971: 114) geöffnet wird. Bemerkenswert ist außerdem, dass das Subjekt des Aktivsatzes, der Eigentümer, im Zustandspassiv unerwähnt bleibt (vgl. Pittner/Berman 2007: 72). Besondere Vorsicht im Zusammenhang des Zustandpassivs gilt bei seiner Abgrenzung zu anderen Konstruktionen mit sein. Wie bereits unter 2.2.1 angemerkt, zählen hierzu die sogenannten Kopulakonstruktionen, die, neben der Form von sein, ein Adjektiv, das als Prädikat erscheint oder ein Partizip in sich tragen (vgl. Kessel/Reimann 2017: 47). So ist es in Beispiel (10d) der Fall:

d . Der Laden ist offen.

Beispielsatz (10d) gehört nicht der Kategorie sein - Passiv an, da offen ein Adjektiv ist (vgl. Pittner/Bermann 2007: 72). Wie dieser Satz im Zustandspassiv lauten muss, ist in Beispiel (10a) dargestellt. Probleme ergeben sich dann, wenn ein Adjektiv formal einem Partizip Perfekt entspricht, wie sich aus Beispiel (11) herauslesen lässt:

(11) Peter ist gestresst.

Dieses Problem zur Identifizierung eines Zustandspassivs lässt sich dergestalt lösen, dass man prüft, ob das vermeintliche Adjektiv komparierbar ist. Trifft dies zu, liegt kein Passiv vor (vgl. Pittner/Bermann 2007: 75).

Verwechslungsgefahr besteht außerdem mit den Zustandsreflexiven:

(12) „ Peter ist erkältet.“ (vgl. Duden 2009: 552)

Hier wird die konjugierte Form von sein mit dem Partizip Perfekt eines reflexiven Verbs, sich erkälten, kombiniert (vgl. Duden 2009: 552).

Ferner haben sein- Passivphrasen im Präsens und Präteritum dieselbe äußere Form wie aktivische Phrasen, die im Perfekt und Plusquamperfekt ihre Verbform mit sein bilden (vgl. Hentschel/Weydt 1990: 122). Dieser Umstand lässt sich anhand von Beispiel (13) nachvollziehen:

(13) „ Das Korn ist gereift.“ (Flämig 1991: 420) (Zustandspassiv Präsens bzw. Aktiv Perfekt)

Ob es sich hier um einen Satz des Zustandspassivs handelt, lässt sich wie folgt ermitteln. Man prüft, ob der Satz ins Aktiv bzw. Vorgangspassiv rückführbar ist (vgl. Flämig 1991: 420). Das Korn reift ist ein korrekter aktivischer Satz. Möchte man nun jedoch das Passiv mit werden bilden, stellt man fest, dass dies nicht gelingt. „ Das Korn wird gereift [sic!]“ (Flämig 1991: 420) ist grammatikalisch inkorrekt.

Während es sich früher beim Zustandspassiv um eine verkürzte Form des Vorgangspassivs im Tempus Perfekt bzw. Plusquamperfekt handelte, hat es sich heutzutage als eigenständige Passivform etabliert und kann somit in allen Zeitabstufungen vorkommen (vgl. Hentschel/Weydt 1990: 120). Dies kann der Übersicht C. aus dem Anhang entnommen werden.

2.1.2 Passivperiphrasen

Wie bereits gesehen, gelten Vorgangs- und Zustandspassiv zusammen als Standardpassiv. Darüber hinaus gibt es jedoch zahlreiche Konstruktionen, die syntaktisch betrachtet dem Aktiv entsprechen, in ihrer Bedeutung aber passivisch verstanden werden (vgl. Hentschel/Weydt 1990: 125). Sie werden unter anderem als „Passiversatzformen“, „Passivalternativen“, „Konkurrenzformen des Passivs“ (Duden 2009: 548), „Passivparaphrasen“ (Helbig/Kempter 1997: 183), „Periphrastische Passivkonstruktionen“ (Schmitz 2012: 106 ff.) oder „Varianten des Passivs“ (Brinker 1971: 117) bezeichnet. Im Fortgang dieser Arbeit wird der Begriff Passivperiphrase verwendet. Er stammt von dem griechischen perí- phrasis ab, das ‘Herum- Reden’ bzw. ‘Umschreiben’ bedeutet (vgl. Bußmann 2002: 505) und somit dem sprachlichen Phänomen am nächsten kommt. Um eine übersichtliche Erklärung dieses Phänomens zu gewährleisten, bietet sich eine Untergliederung in Passivperiphrasen mit und ohne Modalkomponente an. Jedoch ist es höchst umstritten, wie die Passivperiphrasen, „die anstelle des Passivs auftreten und dessen Rolle übernehmen“, zu klassifizieren sind. Der vorliegenden Arbeit liegt ein weiter Passivbegriff zugrunde, wonach die Passivperiphrasen als dem Passiv angehörig bestimmt werden.

2.1.2.1 ohne Modalkomponente

Als erste mögliche Form einer Passivperiphrase ohne Modalkomponente ist das sogenannte Rezipientenpassiv zu nennen (vgl. Hentschel/Weydt 990: 125), das in manchen Grammatiken zum Standardpassiv gezählt wird (vgl. Pittner/Bermann 2007: 74 ff.). Es wird ferner auch als „bekommen- Passiv“, „Adressatenpassiv“, „Dativpassiv“ (Diewald 1997: 30) oder „Benefizientenpassiv“ (Duden 2009: 550) bezeichnet. Rezipient (von lat. recipiens, ‘annehmend’) ist die semantische Rolle des Betroffenen und wird vom indirekten Objekt realisiert (vgl. Bußmann 2002: 567). Andere vom indirekten Objekt realisierte semantische Rollen sind daneben Benefizient, der „Nutznießer eines Vorgangs“ (Duden 2009: 391) und Possessor, die Person, die etwas besitzt oder der etwas fehlt (vgl. Duden 2009: 391).

Interessanterweise bildet man das Rezipientenpassiv ähnlich wie Vorgangs- und Zustandspassiv, nämlich indem man den gleichbedeutenden Auxiliarverben kriegen, bekommen und erhalten ein Partizip II folgen lässt (vgl. Pittner/Bermann 2007: 74).

(14) Jonas kriegt ein Auto geschenkt. vs. Jonas wird ein Auto geschenkt. vs. Jemand

schenkt Jonas ein Auto.

(15) Da bekamen wir die Aufgabe noch einmal erklärt. vs. Da wurde uns die

Aufgabe novh einmal erklärt. vs. Jemand erklärte uns die Aufgabe noch einmal.

(16) Sie erhielt einen Brief geschickt. vs. Ihr wurde ein Brief geschickt. vs. Jemand

schickte ihr einen Brief.

Wandelt man die Sätze (14), (15), (16) in einen Passivsatz um, so wird aus dem Nominativ ein Dativ und aus dem Akkusativ ein Nominativ. Der Rezipient als Dativobjekt des Aktivsatzes kann demnach als Subjekt verwirklicht werden (vgl. Pittner/Berman 2007: 74). Führt man die Phrase jedoch auf einen Aktivsatz zurück, fällt auf, dass das Akkusativobjekt als solches erhalten bleibt (vgl. Pittner/Berman 2007: 74). Eine weitere Eigenart des Rezipientenpassivs ist der Umstand, dass es fast ausschließlich von dreistelligen transitiven Verben gebildet wird (vgl. Pittner/Berman 2007: 74). Dies umfasst Verben, die „neben dem Akkusativobjekt einen Aktanten im Dativ erhalten“ (Duden 2009: 550). Auch das Rezipientenpassiv ist nicht immer eindeutig als solches zu identifizieren und kann ebenso als „Vollverbkonstruktionen mit Akkusativ und Objektsprädikativ“ (Duden 2009: 551) unterschieden werden.

(17) Wir bekamen das Hotelzimmer gesäubert.

In diesem Beispiel handelt es sich nicht zwingend um ein Rezipientenpassiv. Gesäubert kann genauso als freies Prädikat angenommen werden. Das Objekt Hotelzimmer stellt dann seine Bezugskomponente dar (vgl. Pittner/Bermann 2007: 75). Beispiel (31) kann man auf dreierlei Weise verstehen: Einmal im Sinne von, wir erhielten das Hotelzimmer in einem sauberen Zustand oder aber jemand säubert uns das Hotelzimmer oder umgangssprachlich wir schaffen es das Hotelzimmer zu säubern.

Außerdem existiert das sogenannte haben - Passiv (vgl. Askedal 1986: 34 f.). Seine Form besteht aus haben und dem Partizip Perfekt.

(18) Ihr habt die Lösung mit abgedruckt.

Diese Aussage ist ambivalent. Zum einen liegt hier ein Satz im Perfekt Aktiv vor. Zum anderen erlaubt die Phrase eine „statisch- passivische Lesart, die der eines sein- Passivs entspricht“ (Askedal 1986: 34). Betrachtet man hierzu den Satz im Zustandspassiv, euch ist die Lösung mit abgedruckt, fällt auf, dass sie vom Sinngehalt her identisch sind. Sein und haben sind jeweils statische Auxiliarverben (vgl. Askedal 1986: 35).

Diese Korrelation zwischen haben- Passiv und sein- Passiv kann ebenfalls bei bekommen- und werden- Passiv beobachtet werden. Beide Verben können als inchoativ charakterisiert werden (vgl. Askedal 1986: 35). Wie bereits oben erläutert markiert das werden- Passiv den Beginn eines Vorgangs.

Außerdem erfüllen einige Funktionsverbgefüge eine passivische Funktion (vgl. Polzin 1998: 155). Hierfür darf das Vollverb, auf dem das Funktionsverbgefüge fußt, semantisch gesehen keinen Agens voraussetzen, also kein Tätigkeitsverb sein (vgl. Lenz 2006: 120).

Es handelt sich dabei um FVG mit folgenden passivwertigen Funktionsverben: finden, erfahren, genießen, erhalten/bekommen, erleben, kommen/gelangen zu, geraten in, sein in, liegen unter, stehen unter, unterliegen (Dativ), sich (Genitiv) erfreuen, erfolgen, erleiden, stattfinden.

(Lenz 2006: 120 f.)

Ein Beispiel für die Bildung eines Funktionsverbgefüges bietet das Folgende:

(19) Das Theaterstück wird nun zur Aufführung gebracht.

Funktionsverbgefüge entstehen dadurch, dass sich die ursprüngliche Bedeutung vom Verb (aufführen) auf ein Nomen verlagert. Die so entstandene Nominalisierung (Aufführung) erscheint dann häufig als Abstraktum. Das sinnschwach gewordene Verb des Satzes (bringen) stellt den Konnex zwischen Subjekt und präpositionalem Objekt her (vgl. Bußmann 2002: 231). Bei den Funktionsverben handelt es sich meistens um Zustands- oder Bewegungsverben (Helbig/Buscha 2001: 70 ff.). Funktionsverbgefüge verfügen über die Fähigkeit eine Aussage im Hinblick auf den Vorgang bzw. den Zustand oder eine etwaige Zustandsänderung zu spezifizieren. Weiterhin modifizieren sie die Perspektive, die Zeitphasen bzw. Modalität und Aktionsart, wodurch ein inhaltlicher Mehrwert erzielt werden kann.8 Dies wird anhand von Beispiel (19) deutlich. Es besteht ein Bedeutungsunterschied darin, ob etwas lediglich aufgeführt wird oder etwa zur Aufführung gebracht wird. Die erste Variante lässt eine durative Interpretation des Ganzen zu, wohingegen die zweite Alternative inchoativ wirkt, die Handlung also erst beginnt.

(20) in Verlegenheit geraten vs . in Verlegenheit bringen

Beispiel (20) illustriert ebenfalls, dass sich Funktionsverbgefüge dazu eignen der Aussage eine aktive oder passive Perspektive zu verleihen. Zur Vernunft bringen betont das Agens, eine handelnde Person als Auslöser dafür (vgl. Duden 2009: 391), dass jemand zur Vernunft gebracht wird. Bei zur Vernunft kommen, rückt hingegen ein Benefizient, der Nutznießer des ausgelösten Vorgangs ist, welcher ihn zur Vernunft hat kommen lassen, in den Fokus. Es wird jedoch nicht klar, wodurch derjenige zur Vernunft gekommen ist.

2.1.2.2 mit Modalkomponente

Die Passivperiphrasen mit Modalkomponente sind wesentlich vielseitiger als solche ohne Modalkomponente (vgl. Hentschel/Weydt 1990: 125 f.). Mit Modalkomponente bedeutet, dass die jeweilige Form entweder eine „Möglichkeit bzw. Erlaubnis oder eine Notwendigkeit bzw. einen Zwang“ (Duden 2009: 549) auszudrücken vermag. Eine Möglichkeit einen zwar grammatikalisch gesehen aktivischen Satz zu formen, ihn auf der Sinnebene jedoch passivisch werden zu lassen, ist die Konstruktion mit sich lassen + Infinitiv (vgl. Duden 2009: 551).

(21) Auf diese Weise lässt sich das nicht regeln.

Beispiel (21) zeigt eine solche Konstruktion. Nach Brinker (1971: 121) drückt sie eine „dispositionelle ‘können’- Modalität aus“. Der Satz mit demselben Sinngehalt könnte daher auch heißen: Auf diese Weise kann das nicht geregelt werden. Beide Varianten implizieren eine vorhandene Option, „welche sich entweder aus objektiver Möglichkeit oder aber aus einer durch Erlaubnis ‘ermöglichten’ Disposition ergibt“ (Kotin 2012: 141).

Eine weitere Variante der modalen Passivbildung bietet die Formel sein, bleiben, stehen + zu + Infinitiv (vgl. Duden 2009: 549).

(22)

a. Das Ergebnis ist so nicht hinzunehmen.
b. „ Das Ergebnis bleibt abzuwarten.“

(duden 2009: 549)

(c) „ Das stand zu befürchten/zu erwarten.“

(duden 2009: 549)

Die Form von sein + zu + Infinitv kann Brinker (1971: 122) zufolge sowohl ein Müssen bzw. Sollen, als auch ein Können widerspiegeln, so dass der Satz ebenso wie folgt ausgedrückt werden kann: Das Ergebnis darf so nicht hingenommen werden bzw. das Ergebnis kann so nicht hingenommen werden. Bleiben + zu + Infinitiv verknüpft eine „nezessive Modalität […] mit „kontinuativer Aktionalität“ (Askedal 1986: 24). Nezessiver Modalität beinhaltet die Notwendigkeit, „welche entweder […] als „höhere Gewalt“ erscheint oder aber als Befehl bzw. Anordnung einer anderen Person auftritt“ (Kotin 2012: 142). Man muss hier also das Ergebnis abwarten. Das bleiben- Passiv kann außerdem auch ohne zu gebildet werden.

(23) „ Die Benutzung des Hauses blieb ihnen (von der Polizei) untersagt.“

(Askedal 1986: 23)

Auch in diesem Satz ist die kontinuative Prägung vorhanden. Bleiben kann hier problemlos durch werden oder sein ausgewechselt werden, sodass ein Satz im Vorgangs- oder Zustandspassiv entsteht. Stehen + zu + Infinitiv hingegen, wird immer dann verwendet, wenn eine können- oder müssen- Modalität verbalisiert werden soll (vgl. Askedal 1986: 24). Stehen gibt der Aussage eine kursive (von lat. cursare ‘durchlaufen’) Nuancierung, was bedeutet, dass ein Prozess stattfindet, der in seiner Dauer nicht eingeschränkt wird (vgl. Bußmann 2002: 386). Das musste folglich befürchtet/erwartet werden.

Weiterhin besteht noch die Wahl der Konstruktion mit gehören + Partizip II um die Satzinformation passivisch werden zu lassen (vgl. Duden 2009: 549).

(24) Den Opfern gehört geholfen.

Nach Pape-Müller (1980: 36) handelt es sich bei dieser Art von Passivperiphrase um eine Form, die „eher umgangssprachlich- regionale“ Geltung erlangt, weshalb sie in der vorliegenden Arbeit, der ein fachsprachlicher Korpus zugrunde liegt, nicht weiter analysiert wird. Ebenso verhält es sich mit der Variante gehen + zu + Infinitiv (vgl. Duden 2009: 549). Derartige Phrasen, wie z.B.

(25) Das Schloss geht nicht abzuschließen.

gelangen weder in der Standard- noch in der Fachsprache zur Anwendung.

Weiterhin können sich sein + ein Adjektiv, welches auf -bar, -lich, - ig, - abel oder -fähig endet, zu einer Aussage im Passiv formieren (vgl. Duden 2009: 549). Diese besonderen Adjektive entstehen durch „Transposition [eines] passivfähigen Verbs in ein Verbaladjektiv“ (Askedal 1986: 27).

(26) Das ist mir unbegreiflich.

Die modale Komponente steckt hier im Adjektiv. Der aktionale Wert der Fügung ist dagegen im Kopulaverb verankert Askedal 1986: 27). Denselben Inhalt könnte man genauso gut wie folgt formulieren: Das kann ich nicht begreifen, daher ist er als passivisch einzustufen. Helbig/Kempter schreiben der beschriebenen Art von passivischer Formulierung lediglich eine kann- Lesart zu (vgl. 1997: 48), was jedoch durch ein Beispiel Pape-Müllers (1980:188) widerlegt wird:

(27) „ Die Rechnung ist sofort nach Empfang zahlbar.“

Beispiel (27) bringt nicht zum Ausdruck, dass die Rechnung sofort nach Empfang bezahlt werden kann, sondern dass sie dann bezahlt werden soll bzw. muss. Laut Gang (1997: 108) ist die muss- Lesart dieser Konstruktionen gerade in Gesetzestexten zu finden.

Darüber hinaus sind die Reflexivkonstruktionen zu nennen, welche semantisch gesehen eine Zustandsveränderung beim Patients ausdrücken (vgl. Duden 2009: 401). Diese Art von passivischer Fügung ist in anderen Sprachen zwar weitaus häufiger vertreten als im Deutschen, dann aber meist ohne Modalkomponente (vgl. Hentschel/Weydt 1990: 126). Zur Erläuterung wird eine Einteilung der Reflexivkonstruktionen vorgenommen werden. Es gibt solche, bei denen ein weiteres Argument hinzugefügt wird und solche, bei denen dieser Schritt unterbleibt (vgl. Askedal 1986: 30 ff.). Bei der Form der erstgenannten Gruppe tritt zu der Reflexivkonstruktion eines transitiven Verbs ein „zusätzlich zur Valenz des […] zugrunde liegenden Verbs ein obligatorisches Adverbial der Art und Weise“ (Askedal 1986: 30) hinzu.

(28)

a. Der Weg findet sich bequem.
b. Der Fleck löst sich leicht.

Das Adverbial der Art und Weise ist in Beispiel (28a) bequem und in Beispiel (28b) leicht. Beide Sätze erhalten hierdurch eine kann- Modalität, was die Zustandsänderung abelangt. Weiterhin gibt es Reflexivkonstruktionen, bei denen kein weiteres Argument hinzugefügt wird. Dies lässt allerdings auch die Modalkomponente verschwinden. Somit entsteht der Eindruck, der im Satz beschriebene Prozess laufe geradezu automatisch bzw. verselbstständigt ab. Zur Veranschaulichung dient Beispiel

c. „ Der Schlüssel wird sich (durch den/vom Vater) noch finden.

(Askedal 1986: 31)

2.1.3 Unpersönliches Passiv

In Abschnitt 2.1.2 wurde in Bezug auf die Passivperiphrasen konstatiert, dass diese zwar eine passivische Bedeutung haben, grammatikalisch gesehen jedoch dem Aktiv zuzuordnen sind. Nun wird sich dem gegenteiligen Phänomen angenommen, dem unpersönlichen Passiv, „das passivische Form besitzt, jedoch […] keine passivische Bedeutung ausdrückt“ (Schmitz 2012: 90). Die Unterscheidung zwischen persönlichem und unpersönlichem Passiv erfolgt anhand des Subjekts (vgl. Vogel 2006: 34). Konkret bedeutet dies, die „Subjekthaltigkeit“ des persönlichen Passivs und die „Subjektlosigkeit“ des unpersönlichen Passivs (Siewierska 1984: 93).

Wie in den Kapiteln zuvor erläutert, bilden transitive Verben, sofern sie passivfähig sind, das persönliche Passiv. Bei allen bereits erläuterten Konstruktionen handelt es sich um Beispiele für das persönliche Passiv. Das unpersönliche Passiv kann durch transitive und intransitive Verben realisiert werden (vgl. Hentschel/Weydt 1990: 118). Charakteristisch für das unpersönliche Passiv ist die „Agens- Defokussierung“ (vgl. Vogel 2006: 19 ff.), die dadurch erreicht wird, dass man das Satzsubjekt z.B. das Pronomen es an Initialposition des Satzes stellt. Sofern kein Bezug auf ein konkretes Agens genommen wird, kann man sich für das unpersönliche Passiv der Wörter man und einer bedienen (vgl. Karasch 1982: 266).

(29)

a. Es wird dort immer viel gesungen.
b. Was soll man dagegen tun.
c. Das soll erstmal einer nachmachen.

Der Unterschied von Beispiel (29b) und (29c) zu (29a) ist, dass in Aussagen mit man und einer ein menschliches Agens indiziert wird. „ Es hingegen weist [..] „eine völlige (lexie)semantische Entleerung auf und markiert nur syntaktisch die Besetzung einer Satzposition“ (Karasch 1982: 268). Auch im Bereich der Passivperiphrasen sind unpersönliche Formulierungen nicht ungewöhnlich.

d. „ Dem ist zuzustimmen.“ (sein + zu + Infinitiv) (Duden 2009: 549)
e. So lässt es sich leben. (sich lassen + Infinitiv)

2.1.4 Funktionen

Dieser Abschnitt widmet sich dem Passiv als „multifunktionales Mittel“ (Lenz 2006: 58). Da es gleich mehrere Funktionen erfüllt, wird eine Aufteilung in allgemeine Funktionen und Passivfunktionen in der Rechtssprache vorgenommen. Konkret bedeutet dies für Kapitel 2.1.4.2 eine Untersuchung „d[er] spezifische[n] Leistung, die die Passivkonstruktion zur Kennzeichnung […] [rechtlicher] Sachverhalte oder Zielsetzungen erbringt“ (Gang 1997: 30). Denn gerade in der Rechtssprache spielen bestimmte Funktionen des Passivs eine besonders tragende Rolle und setzen „bei der sprachlichen Erfassung [rechtlicher Überlegungen] […] Akzente, die weit über stilistische Variation hinausreichen“9. So werden dort vor allem Gründe für einen verstärkten Passivgebrauch in der Rechtssprache geliefert.

2.1.4.1 allgemein

Der Grund, warum sich das Passiv in der deutschen Sprache als genus verbi etabliert hat, ist darin zu sehen, dass mithilfe der Genera ein Perspektivwechsel bei der Schilderung von Sachverhalten erzielt werden kann. Der elementare Unterschied zwischen Aktiv und Passiv liegt nicht etwa in einer sich verändernden Argumentstruktur des Verbs, sondern „in der Abbildung der thematischen Rollen auf die syntaktischen Funktionen“ (Pittner/Berman 2007: 76). Wie bereits dargestellt entspricht in Aktivsätzen das Subjekt der semantischen Rolle des Agens. Mithilfe des Passivs wird ein Austausch der semantischen Rolle des Subjekts ermöglicht (vgl. Duden 2009: 1117). Die Subjektposition kann dabei inhaltlich mit dem Patients besetzt werden. Da das Subjekt meist an Initialposition des Satzes steht, führt dies als logische Konsequenz zu einer Fokussierung des Patients (vgl. Vogel 2006: 19 ff.). Das Deutsche tendiert nämlich gerade dazu, thematische Elemente zu frontieren und das Subjekt als zentrales thematisches Satzglied anzusehen (vgl. Pape-Müller 1980: 124). Folglich kann man also ein und dasselbe Geschehen einmal aus der Handlungs- und einmal aus der Geschehensperspektive schildern (vgl. Leiss 1992: 50). Somit hat das Passiv auch einen starken Einfluss auf die Thema- Rhema- Struktur, welche für einen logischen Satzaufbau sorgt. Hierbei geht es um die „Gliederung von Äußerungen nach kommunikativen Gesichtspunkten“ (Bußmann 2002: 695). Das Thema stammt vom Lateinischen théma und bedeutet ‘das Gesetzte’, ‘das Gegebene’ (vgl. Bußmann 2002: 695). Rhema oder auch Comment leitet sich von rhẽma ab und bedeutet ’das Ausgesagte’ (vgl. Bußmann 2002: 695). Das Thema ist als „vorerwähnte […] und kontextuell präsente Information“ (Bußmann 2002: 696) zu verstehen, während das Rhema neue Informationen zum Thema liefert (vgl. Eisenberg 2006: 135).

[...]


1 http://www.europarl.europa.eu/about-parliament/de/organisation-and-rules/multilingualism [30.08.18].

2 https://www.bundestag.de/grundgesetz (28.08.2018).

3 https://www.conseil-constitutionnel.fr/la-constitution (22.08.2018).

4 https://www.conseil-constitutionnel.fr/la-constitution (22.08.2018).

5 http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/das-europalexikon/177335/verfassungsvertrag-der-eu (24.08.2018).

6 http://gutenberg.net.au/ebooks02/0200151.txt [23.09.2018].

7 Vgl. http://hypermedia.ids-mannheim.de/call/public/gramwb.ansicht?v_app=g v_kat=Pr%C3%A4position v_id=2447 [01.10.2018].

8 Vgl. http://hypermedia.ids-mannheim.de/call/public/sysgram.ansicht?v_id=514 [28.09.2018].

9 https://grammis.ids-mannheim.de/systematische-grammatik/1199 [03.10.2018].

Ende der Leseprobe aus 87 Seiten

Details

Titel
Zum Passivgebrauch in den deutschen und französischen Grundrechtekatalogen
Untertitel
Ein linguistischer Vergleich auf nationaler und EU-Ebene
Hochschule
Universität zu Köln
Note
2,0
Jahr
2018
Seiten
87
Katalognummer
V455428
ISBN (eBook)
9783668883567
ISBN (Buch)
9783668883574
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Passiv, Rictlinie Europarecht Grundgesetz EU- GRCh
Arbeit zitieren
Anonym, 2018, Zum Passivgebrauch in den deutschen und französischen Grundrechtekatalogen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/455428

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