Public Diplomacy. Ein Charakteristikum der deutschen Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik ab 1970?


Bachelorarbeit, 2018

42 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die deutsche Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik
2.1 Definition und Aufgaben
2.2 Entstehung und Entwicklung der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik
2.2.1 Von der Entstehung bis 1945
2.2.2 Neubeginn nach 1945
2.2.2.1 Erste Phase: Nach dem zweiten Weltkrieg
2.2.2.2 Zweite Phase: Reformen in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik
2.2.2.3 Dritte Phase: Nach der deutschen Einheit
2.2.2.4 Gegenwart: Konzeption 2000 und danach
2.2.3 Zwischenfazit
2.3 Organisation der deutschen Auswärtigen Kultur-und Bildungspolitik
2.3.1 Das Auswärtige Amt
2.3.2 Die Mittlerorganisationen und weitere beteiligte Akteure

3. Theorie
3.1 Einführung
3.2 „Soft power“ - „hard power“
3.3 „Public Diplomacy“
3.4 Image
3.5 Nationenimages
3.6 „Public Diplomacy“ Strategien
3.6.1 Glaubwürdigkeit
3.6.2 Ganzheitliche Ausrichtung
3.6.3 Netzwerk & Dialog
3.6.4 Langfristigkeit und Nachhaltigkeit
3.6.5 „Side attacks“
3.6.6 Staatsferne

4. Analyse
4.1 Einführung und Vorgehen
4.2 Analyse: „Leitsätze für die auswärtige Kulturpolitik“ von 1970
4.3 Analyse: „Konzeption 2000“
4.4 Analyse: „18. Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik 2013/14. Grenzen überbrücken - Werte teilen - Wissen schaffen - die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik in globaler Verantwortung“
4.5 Zwischenfazit

5. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„Auswärtige Kulturpolitik hat sich in den vergangenen Jahren - unabhängig davon, ob die Regierung Rot-Grün, Schwarz-Rot oder Schwarz- Gelb war - zu einem Schwerpunkt der deutschen Außenpolitik entwickelt. […] Auswärtige Kulturpolitik ist dadurch weit mehr als eine ‚dritte Säule‘ der Außenpolitik (Willy Brandt), sie gehört zum Fundament der Außenpolitik (Frank-Walter Steinmeier).“ (Maaß 2011, S. 584)

Aussagen wie die des ehemaligen Generalsekretärs des Instituts für Auslandsbeziehungen (ifa), Kurt-Jürgen Maaß (1998-2008), spiegeln den Wandel wider, den das Politikfeld der deutschen Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik in den letzten vierzig Jahren durchlaufen hat.

Trotzdem ist dieses Politikfeld erst seit kurzer Zeit Gegenstand wissenschaftlicher Auseinandersetzungen in den Politik- und Kulturwissenschaften. Der wissenschaftliche Arbeitskreis vom Institut für Auslandsbeziehungen diagnostizierte 2001 ein Theoriedefizit in diesem Forschungsfeld. (Vgl. Schneider 2008, S. 8)

Es gibt allerdings seitdem Bemühungen, dieses Forschungsdefizit auszugleichen, wie beispielsweise durch das vom Institut für Auslandsbeziehungen begonnene Forschungsprogramm „Kultur und Außenpolitik“ zu aktuellen Themen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik sowie der „Wissenschaftliche Initiativkreis Kultur und Außenpolitik“ (WIKA), in dem Forschende und Akteure aus der Praxis in einen Austausch treten. Es finden außerdem vermehrt Workshops und Seminare zu diesem Themengebiet statt. (Vgl. Institut für Auslandsbeziehungen)

Trotz dieser Initiativen hat sich noch kein eigenständiger Forschungszweig zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik herausgebildet. Es lassen sich aber zunehmend Abschlussarbeiten und Dissertationen finden, die sich mit dem Themenfeld befassen. (Vgl. Bauer 2015, S. 411)

Zwei wichtige Standardwerke sind in diesem Zusammenhang zu nennen. Das ist zum einen der Sammelband „Kultur und Außenpolitik. Handbuch für Wissenschaft und Praxis“, der 2015 in seiner dritten Auflage von Kurt-Jürgen Maaß herausgegeben wurde und aktuelle Beiträge zu dem Politikfeld enthält. Zum anderen die Sammlung kulturpolitischer Texte in „Dialog als Auftrag, Partnerschaft als Prinzip“ (2008) von Wolfgang Schneider von der Universität Hildesheim.

In der vorliegenden Arbeit wird der Versuch unternommen, die Veränderungen dieses Politikfeldes zu charakterisieren. Dabei wird es nur um die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik der Bundesrepublik Deutschland gehen.

Zur Untersuchung dieses Themenfeldes wird das Konzept der „Public Diplomacy“ herangezogen, das 1965 ursprünglich im US-amerikanischen Raum entstanden ist, und dort überwiegend rezipiert wird. Es bezeichnet eine Form der Diplomatie, die auf die Zivilgesellschaft abzielt, im Gegensatz zur klassischen Diplomatie zwischen Regierungen. Im Fokus der Arbeit stehen drei unterschiedliche Verständnisse dieses Konzeptes. Nach Edmund Gullion sollen außenpolitische Entscheidungen anderer Länder beeinflusst werden. Hans Tuch interpretiert das Konzept insofern, dass „Public Diplomacy“ dem Verständnis für die eigenen staatlichen Ziele und Handlungen dient. Mark Leonard et al. verstehen es zu Beginn des 21. Jahrhunderts als ein Aufzeigen gegenseitiger Positionen und Gemeinsamkeiten.

Davon ausgehend lautet die Forschungsfrage dieser Arbeit, welches der drei „Public Diplomacy“ Verständnisse der deutschen Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik zu den verschiedenen Zeitpunkten 1970, 2000 und 2013/14 zugrunde lagen. Dabei soll nachgewiesen werden, dass sich „Public Diplomacy“ Strategien in den Dokumenten der deutschen Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik seit 1970 finden lassen.

Trotz seiner Relevanz ist „Public Diplomacy“ noch ein junges Forschungsgebiet in Deutschland. Es fehlt noch an entsprechenden theoretischen und methodischen Rahmen für die wissenschaftliche Analyse. (Vgl. Violet 2016, S. 34) Deshalb werden, zur Beantwortung der Forschungsfrage, teilweise Kategorien übernommen, die im Rahmen der Image-Forschung in den Kommunikationswissenschaften entstanden sind. Diese sind Glaubwürdigkeit, ganzheitliche Ausrichtung, Netzwerk und Dialog, Langfristigkeit und Nachhaltigkeit. Eigene Recherchen haben außerdem zur Bildung der Kategorien der „side attacks“ und der Staatsferne geführt.

Für die Analyse wurde die Methode der qualitativen Inhaltsanalyse nach Philipp Mayring verwendet. Die Auswahl der Quellen wurde auf drei Dokumente beschränkt: Die „Leitsätze für die auswärtige Kulturpolitik“ von 1970, die die erste konzeptionelle Grundlage der Bundesregierung bilden. Einen weiteren Meilenstein bildet die „Konzeption 2000“ durch ihre inhaltliche Neuausrichtung der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. Als letztes und aktuellstes Dokument veranschaulicht der „18. Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik 2013/14“ das „neue Gewicht“ (Maaß 2011, S. 585) dieses Politikfeldes. Die „Konzeption 2011“, die an die „Konzeption 2000“ anknüpft, ist - trotz ihres konzeptionellen Charakters - aufgrund ihrer fehlenden praktischen Auswirkungen nicht Bestandteil dieser Analyse. (Vgl. Maaß 2015b, S. 51)

Die Arbeit wird zunächst einen Überblick über die deutsche Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik geben. Dazu gehören ihre Definition und Aufgaben, ihre historische Entwicklung und ihre Organisation in Deutschland. Im nächsten Kapitel werden die Theorien ausgeführt. Das sind zum einen die Verständnisse der „Public Diplomacy“ und die damit verbundene „Dachtheorie“ (Schwan 2011, S. 29) der „soft power“ nach Joseph Nye, die Begrifflichkeit des Nationenimages und die Strategien für eine erfolgreiche „Public Diplomacy“. Das nachfolgende Kapitel setzt sich mit der Analyse der genannten Dokumente auseinander. Ein Fazit fasst die zentralen Ergebnisse zusammen und formuliert weiterführende Forschungsfragen.

2. Die deutsche Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik

2.1 Definition und Aufgaben

Das Zeit-Lexikon definiert Kultur als die „Gesamtheit der typischen Lebensformen größerer Menschengruppen einschließlich ihrer geistigen Aktivitäten besonders der Werteinstellungen. Kultur gilt im weitesten Sinn als Inbegriff für all das, was der Mensch geschaffen hat, zum Unterschied zum Naturgegebenen.“ (Bucerius et al. 2005b, S. 360) Im Gegensatz dazu bezeichnet Kultur im engeren Sinne „alle Bereiche der menschlichen Bildung im Umkreis von Erkenntnis, Wissensvermittlung, ethischen und ästhetischen Bedürfnissen.“ (Bucerius et al. 2005b, S. 360)

Laut Armin Klein definiert ein weiter Kulturbegriff alle Lebensweisen, Sitten und Gebräuche einer Gesellschaft, ein enger Kulturbegriff hingegen umfasst nur die Künste. (Vgl. Klein 2003,

S. 61)

Kultur (sowohl im engen als auch im weiten Verständnis) kann gezielt gesteuert werden. Es kann dementsprechend von einem engen oder einem weiten Verständnis von Kulturpolitik ausgegangen werden.

Das Zeit-Lexikon definiert Kulturpolitik als „Tätigkeit des Staats, der Kommunen, Kirchen, der öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Parteien und internationalen Instanzen mit dem Ziel der Erhaltung und Förderung von Kultur“ (Bucerius et al. 2005b, S. 365), was auch einem weiten Verständnis von Kulturpolitik entspricht.

Ein eng gefasstes Verständnis von Kulturpolitik geht davon aus, dass der Staat die Kultur steuert, ein weit gefasstes Verständnis sieht Kulturpolitik als Ergebnis verschiedener Akteure. (Vgl. Bauer 2010, S. 6)

Das Wörterbuch der Politik definiert hingegen Kulturpolitik als „die Gesamtheit der politischen Institutionen, Bestrebungen, Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse und die verbindliche Regelung von Angelegenheiten in der Erziehung und im Bildungswesen, in Wissenschaft, Forschung und Kunst.“ (Schmidt 2010, S. 447)

In dieser Arbeit wird aus Gründen des Umfangs nur auf kulturpolitische Leitlinien der Bundesregierung und somit auf einen engen Begriff von Kulturpolitik eingegangen.

Wichtig ist bei allen Definitionen, dass Kulturpolitik veränderbar ist.

„Kulturpolitische Maßnahmen in ihrer Art und ihrem Umfang wie auch die jeweiligen kulturpolitischen Konzeptionen eines Staates beziehungsweise einer Gemeinschaft unterliegen politischen, gesellschaftlichen und sozialen Einflüssen und damit einem Wandel.“ (Bauer 2010, S. 6)

Kulturpolitik kann aber nicht nur innerstaatlich betrieben werden, sondern auch in anderen Ländern. Diese Auswärtige Kulturpolitik wird allgemein definiert als alle „transnational ausgerichteten Aktivitäten des politisch-administrativen Systems“ (Schulte 2000, S. 1) in den Bereichen der Bildung, Wissenschaft, Religion, Kunst, Presse, Sport und Bibliotheken.

Sie umfasst die „internationale Zusammenarbeit im kulturellen Bereich, die bilaterale und multilaterale Pflege der internationalen staatlichen und gesellschaftlichen Beziehungen in den Bereichen Kultur, Bildung, Wissenschaft und Gesellschaft.“ (Znined-Brand 1999, S. 21)

Die Aufgaben der deutschen Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik beinhalten im Konkreten den „Austausch auf den Gebieten bildende und darstellende Kunst, Literatur, Musik, Film, Theater, Tanz; Vermittlung der deutschen Sprache und der Deutschlandkunde; Förderung von deutschen Schulen im Ausland; die internationale Bildungs- und Wissenschaftspolitik und die internationale Gesellschaftspolitik, also Zusammenarbeit gesellschaftlicher Organisationen, Austausch in den Bereichen Jugendarbeit und Sport; Bildungs- und Wissenschaftshilfe für Entwicklungsländer.“ (Znined-Brand 1999, S. 21)

Sie bedient sich zahlreicher Instrumente. Das wichtigste Instrument bilden Begegnungs - und Mobilitätsmöglichkeiten, wie verschiedene Formen von Auslandsaufenthalten (für Studierende, Schüler*innen, Professor*innen, Journalismus, Theater), Kulturveranstaltungen, wie Filme, Malerei, Design, Buchmessen, Aktionswochen und weitere Begegnungsforen wie Workshops, Seminare, Dialogforen. Sie informiert im Rahmen von Vorträgen, Messen, Bibliotheken und Beratungen über andere Länder. Zudem fördert sie durch finanzielle Unterstützung Sprachtests und generellen Spracherwerb sowie Übersetzungen und Synchronisationen. Die deutsche Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik agiert durch ihre Vertretungen im Partnerland, wie die des Goethe-Instituts, dem Deutschen Akademischen Austauschdienst, politischen Stiftungen, Büros der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit und den diplomatischen Vertretungen. (Vgl. Maaß 2015b, 53 f.)

In Deutschland ist die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik Teil der Außenpolitik und deshalb, gemäß Grundgesetz, eine Angelegenheit des Bundes. „Die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten ist Sache des Bundes.“ (GG Art. 32/1 zit. nach Klein 2003, S. 101) Sie ist in der Abteilung für „Kultur und Kommunikation“ des Auswärtigen Amtes angesiedelt. (Vgl. Bauer 2010, S. 7) Zum Unterschied dazu unterliegen Kulturangelegenheiten im Inland, aufgrund der Länderhoheit, den einzelnen Bundesländern. (Vgl. Siegmar Schmidt, Gunther Hellmann, Reinhard Wolf 2007, S. 720)

2001 wurde die Kulturabteilung des Auswärtigen Amtes in die Abteilung für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik umbenannt. Seitdem wird dieser Begriff von Seiten der Bundesregierung als Synonym mit dem Begriff der Auswärtigen Kulturpolitik verwendet, da er, basierend auf einem erweiterten Kulturbegriff, auch Bildung umfasst. (Vgl. Schneider und Kaitinnis 2016, S. 9) Aus diesem Grund wird in der hier vorliegenden Arbeit ausschließlich der Begriff der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik verwendet.

2.2 Entstehung und Entwicklung der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik

2.2.1 Von der Entstehung bis 1945

Erst seit Ende des 19. Jahrhunderts berücksichtigen europäische Staaten kulturelle Aspekte bei der Ausübung ihrer Außenpolitik. (Vgl. Singer 2003, S. 6)

Die erste Nennung des Begriffs der „Auswärtigen Kulturpolitik“ im deutschsprachigen Raum ist auf den Leipziger Kulturhistoriker Karl Lamprecht zurückzuführen. Er nannte ihn in einem Vortrag „Über Auswärtige Kulturpolitik“, den er auf der Tagung des Verbands für Internationale Verständigung im Oktober 1912 in Heidelberg hielt. Seiner Meinung nach bereite „der kulturelle Einfluss den wirtschaftlichen“ vor. Aus diesem Grund unterstrich er die Bedeutung von Auswärtiger Kultur- und Bildungspolitik für Deutschland. (Vgl. Singer 2003, S. 4)

In der Weimarer Republik fand dann ein stufenweiser Aufbau der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik statt, der sich institutionell in der Gründung der Kulturabteilung „Deutschtum im Ausland und kulturelle Angelegenheiten“ im Auswärtigen Amt im Jahr 1920 niederschlug. (Vgl. Singer 2003, S. 6) Mit diesem verbunden waren die Vorgängerorganisationen des Deutschen Akademischen Austauschdienstes, des Goethe-Instituts, der Alexander von Humboldt-Stiftung und das Deutsche Auslandsinstitut. Ziele waren damals die deutsche Bildungs- und Wissenschaftsförderung sowie die Vermittlung eines positiven Deutschlandbildes, um wieder in die Völkergemeinschaft aufgenommen zu werden. (Vgl. Maaß 2015b, S. 47)

Die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik hatte allerdings zu der Zeit keine große Bedeutung für das Auswärtige Amt „so dass die Kulturabteilung jahrelang Stiefkind im Auswärtigen Amt war und personell sowohl qualitativ als auch quantitativ unterbesetzt blieb.“ (Znined-Brand 1999, S. 20)

Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik dem Reichspropagandaministerium unterstellt und diente den propagandistischen und expansionistischen Zielen des Regimes. (Vgl. Maaß 2015b, S. 47; Znined-Brand 1999, S. 20)

2.2.2 Neubeginn nach 1945

2.2.2.1 Erste Phase: Nach dem zweiten Weltkrieg

Nach dem zweiten Weltkrieg war die Bundesrepublik zunächst in ihren äußeren Angelegenheiten nicht souverän. Dieses wurde durch das Petersberger Abkommen vom 22. November 1949 geändert und am 15. März 1951 folgte die Wiedereinrichtung des Auswärtigen Amtes und seiner Kulturabteilung. Dieses Ereignis kennzeichnete den „Neubeginn“ (Singer 2003) der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. Mit Programmen zur Sprache, den Wissenschaftsbeziehungen und Kultur stand zunächst „die Verbesserung des Ansehens Deutschlands“ (Siegmar Schmidt, Gunther Hellmann, Reinhard Wolf 2007, S. 714) im Vordergrund. Ziel war, das internationale Vertrauen in Deutschland wiederherzustellen. Dabei ging es vor allem um „die Vermittlung eines realistischen, offenen und zukunftsgerichteten Bildes von der neuen Demokratie vor dem Hintergrund der eigenen schwierigen Vergangenheit.“ (Singer 2003) Angeknüpft wurde an schon vorhandene Strukturen. Alte Institutionen wurden unter neuem Namen fortgeführt, wie zum Beispiel der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD, Erstgründung 1925, Neugründung 1950), das Institut für Auslandsbeziehungen (ifa, 1917/1949, vorher Deutsches Auslandsinstitut), das Goethe- Instituts (GI, 1932/1951) und die Alexander von Humboldt-Stiftung (1860/1923/1953). Die Abkehr vom staatlichen Zentralismus des Nationalsozialismus wurde auch durch Neugründungen wie Inter Nationes (1952) und die Deutsche Welle (1953) zur Verbreitung von Informationen über das deutsche Kulturleben im Ausland unterstrichen. (Vgl. Singer 2003, S. 6)

Ausgehend von der Annahme, dass sich andere Kulturen für die deutsche Kultur interessieren, wurde verstärkt auf einen „Kulturexport“ gesetzt. (Vgl. Kathe 2005, S. 38) Dabei galt der sogenannte „enge“ Kulturbegriff. (Vgl. Siegmar Schmidt, Gunther Hellmann, Reinhard Wolf 2007, S. 714)

Gleichzeitig fand eine Abgrenzung zur DDR statt, der gegenüber sich die Bundesrepublik Deutschland als pluralistisches, freies Land präsentierte. „Im Kalten Krieg wird die Kultur zum Mittel der Unterscheidung von dem anderen Deutschland, dem man politisch die Anerkennung versagt.“(Kaußen 2001, S. 42)

2.2.2.2 Zweite Phase: Reformen in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik

Unter der sozial-liberalen Regierung von Bundeskanzler Willy Brandt (1969-1974) kam es zu einem Paradigmenwechsel in der deutschen Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. Brandt plädierte für eine Bedeutungsaufwertung des Politikfeldes als „einen der drei Pfeiler moderner Außenpolitik“ (Singer 2003, S. 13), der gleichbedeutend zu dem der Diplomatie und Außenwirtschaft sei.

Zusätzlich verschob sich der Fokus der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. Sie sollte nicht mehr einen Beitrag im Kampf der Systeme leisten, sondern ihren Schwerpunkt auf den kulturellen Austausch setzen. (Vgl. Kaußen 2001, S. 42) Es sollte Offenheit und Interesse an anderen Nationen gezeigt werden. (Vgl. Maaß 2015b, S. 47) Eine weitere Forderung war die Abbildung gegenwärtiger gesellschaftlicher Strömungen in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. (Vgl. Kathe 2005, S. 63)

1970 veröffentlichte das Auswärtige Amt die ersten systematisch formulierten „Leitsätze für die Auswärtige Kulturpolitik“. Leiter der kulturpolitischen Abteilung des Auswärtigen Amtes war zu der Zeit Ralf Dahrendorf. In diesen Leitsätzen wird eine inhaltliche Neuausrichtung der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik gefordert. (Vgl. Siegmar Schmidt, Gunther Hellmann, Reinhard Wolf 2007, S. 714) Sie beinhaltet demnach nicht mehr nur die sogenannten höheren Künste, sondern umfasst weitere Bereiche der Außenpolitik, nämlich die Außenwissenschafts- und Bildungspolitik, die Entwicklungspolitik und Krisenprävention. (Vgl. Thomas 2015, S. 237; Maaß 2015a, S. 237) Den Leitsätzen wird somit ein weiter Kulturbegriff zugrunde gelegt, der alle Bereiche des Lebens umfasst. (Vgl. Kathe 2005, S. 63) „Die Auswärtige Kulturpolitik wird sich künftig intensiver als bisher mit den kulturellen und zivilisatorischen Gegenwartsproblemen befassen. Der Kulturbegriff muss daher weit gefasst werden.“ (Auswärtiges Amt 1970, zitiert nach Siegmar Schmidt, Gunther Hellmann, Reinhard Wolf 2007, S. 714)

Kultur umfasst in diesem Sinne „alle geistigen Werte Deutschlands“ (Maaß 2015b, S. 48) und ist Teil von gesellschaftlichen Veränderungen. (Vgl. Schneider und Kaitinnis 2016, S. 184)

Auf diesen Leitsätzen aufbauend, veröffentlichte 1975 die vom Bundestag eingerichtete „Enquete-Kommission Auswärtige Kulturpolitik“ einen ersten Bericht, der zusammen mit der sich darauf beziehenden Stellungnahme der Bundesregierung seitdem regelmäßig als Grundlage der Ausgestaltung der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik in Deutschland gilt. (Vgl. Siegmar Schmidt, Gunther Hellmann, Reinhard Wolf 2007, S. 714) Der Bericht enthält fünf Grundsätze

1. die Forderung nach wechselseitigen kulturellen Beziehungen in der Auswärtigen Kulturpolitik im Gegensatz zu einem „Kulturexport“
2. das Ablehnen einer politischen Instrumentalisierung der Auswärtigen Kulturpolitik
3. die Kategorisierung der Auswärtigen Kulturpolitik als ebenbürtig zur Diplomatie und Außenwirtschaft
4. das Aufzeigen eines selbstkritischen Deutschlandbildes
5. das Ziel der Einheit Deutschlands (Vgl. Maaß 2015b, 48 f.)

Aufbauend auf diesem Bericht formulierte 1982 die damalige Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Hildegard Hamm-Brücher, Ansätze für den entwicklungspolitischen Bereich, in denen sie auf eine „Zweibahnstraße“ des kulturellen Austauschs drängte. (Vgl. Schneider 2008, S. 15; Maaß 2015b, S. 49)

Im selben Jahr wurde mit der „Erklärung von Mexiko City“ durch die UNESCO-Kommission auch auf internationaler Ebene Bezug auf einen erweiterten Kulturbegriff genommen. Dementsprechend beinhaltet der Begriff Kultur nicht nur die höheren Künste, sondern unter anderem auch Werte, Lebensformen, Glauben und Grundrechte. (Vgl. Schneider und Kaitinnis 2016, S. 9)

2.2.2.3 Dritte Phase: Nach der deutschen Einheit

Bundeskanzler Helmut Kohl (1982-1996) legte in seiner Regierungserklärung 1983 einen Schwerpunkt auf die deutsche Sprachförderung im Ausland. Sie sollte als Kulturgut außerhalb Deutschlands an Bedeutung gewinnen. Dieses Ziel zeigte sich in einer institutionellen Änderung: im Auswärtigen Amt wurde ein Referat „Deutsche Sprache“ eingerichtet. Mit der Verlagerung der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik auf Sprachpolitik- und förderung ging außerdem die Vermittlung eines positiven Deutschlandbilds einher. (Vgl. Schulte 2000, S. 62) Selbstkritische Aspekte sollten möglichst vermieden werden. (Vgl. Kathe 2005, S. 57)

Damit dominierte unter Kohl zum einen ein enger Kulturbegriff, der sich nur auf die Sprache bezog und zum anderen die Annahme des „Kulturtransfers“ (Kathe 2005, S. 63) der deutschen Kultur ins Ausland.

Nach der Wiedervereinigung 1989 wurde die Unterstützung von Demokratisierungsprozessen in Ost- und Mitteleuropa in den Mittelpunkt gestellt. Es wurden neue Goethe-Institute gegründet. Dabei wurde die Sprachförderung, nach der in diesen Ländern eine hohe Nachfrage bestand, mit wirtschaftspolitischen Zielen verknüpft. (Vgl. Schulte 2000, S. 64).

In den 1990er Jahren kam es zu öffentlichen Debatten über die zukünftige Ausrichtung der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. Zwei Reden waren in diesem Zusammenhang richtungsweisend. Dabei handelt es sich zum einen um eine Rede von Wolf Lepenies, der 1996 auf die Wichtigkeit von Austausch, Dialog und Gegenseitigkeit in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik hinwies. (Vgl. Schneider 2008, S. 15)

Zum anderen bezeichnete Hans Magnus Enzensberger die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik als „Seismograph für politische Entwicklungen“ und wies ihr als „Frühwarnsystem“ zunehmende Bedeutung in der Konfliktprävention zu. (Vgl. Maaß 2015b, S. 49) Gleichzeitig wurde allerdings über die Gefahr der Instrumentalisierung der deutschen Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik durch diese Zuschreibungen diskutiert. (Vgl. Schneider 2008, S. 18)

2.2.2.4 Gegenwart: Konzeption 2000 und danach

Die „Konzeption 2000“ des Auswärtigen Amtes, die von Außenminister Joschka Fischer 2000 vorgestellt wurde, war eine Reaktion auf die Debatten der 1990er Jahre. Sie war die zweite geschlossene Stellungnahme der Bundesregierung in Hinblick auf eine Positionierung der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. Demnach sind Kernthemen der Auswärtigen Kulturund Bildungspolitik in Deutschland die

„Zusammenarbeit in Bildung und Wissenschaft, der internationale Kulturdialog, der Kunst-, Kultur- und Personenaustausch, die Nutzung und Entwicklung der Medien in der internationalen Zusammenarbeit, die Erhaltung und Stärkung der deutschen Sprache als Schlüssel zur deutschen Kultur sowie das Auslandsschulwesen.“ (Auswärtiges Amt 2000, S. 2)

Die Konzeption 2000 setzte insofern einen ganz neuen Akzent, da sie die Durchsetzung bestimmter demokratischer Werte und Menschenrechte mit der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik verband. Damit sollte sie einen größeren Beitrag zur Friedenssicherung und Konfliktprävention leisten. Mit der Konzeption 2000 wurde diesem Politikfeld somit ein größeres außenpolitisches Gewicht beigemessen. Außenpolitische Ziele sollten mit Grundsätzen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik verbunden werden, ein Spannungsfeld, in dem sie sich seitdem bewegt. (Vgl. Maaß 2015b, S. 49)

Dieses Spannungsfeld besteht aus der Autonomie und dem Eigenwert von Kunst und Kultur einerseits und der Instrumentalisierung durch machtpolitische Interessen andererseits. (Vgl. Grolig und Schlageter 2007, S. 550)

In diesem Zusammenhang ist eine weitere Regierungserklärung erwähnenswert. Das Presse- und Informationsamt der Regierung veröffentlichte im selben Jahr die „Leitlinien zur politischen Öffentlichkeitsarbeit im Ausland 2000“. In ihnen verdeutlichte es die Relevanz eines nach außen getragen Deutschlandbildes durch die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik, womit „das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland gestärkt und ein umfassendes und wirklichkeitsnahes Deutschlandbild vermittelt sowie die deutsche Politik im Ausland verständlich gemacht werden sollte.“ (Maaß 2015b, S. 50)

Die in der ersten Amtszeit des Außenministers Frank-Walter Steinmeiers (2005-2009; 2013- 2017) erfolgte Budgetsteigerung des Kulturhaushalts des Auswärtigen Amtes 2005 ist ein weiteres Anzeichen für eine steigende Bedeutung der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik in der Außenpolitik. (Vgl. Zekri 2017)

Im Jahr 2011 erschien die Konzeption „Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik in Zeiten der Globalisierung - Partner gewinnen, Werte vermitteln, Interessen vertreten“ der Bundesregierung unter Außenminister Guido Westerwelle (2009-2013), in der wiederholt auf die Friedenssicherung als wichtiges Element der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik hingewiesen wurde. (Vgl. Maaß 2015b, S. 50)

Während seiner zweiten Amtszeit plädierte Außenminister Frank-Walter Steinmeier im Rahmen des „Review-Prozesses“ der deutschen Außenpolitik dafür „eine Kulturpolitik [zu] gestalten, die über die Repräsentation, die Darstellung unseres Landes hinausgeht, die Kooperation ermöglicht und die die gemeinsame Arbeit an der Weltvernunft, die Koproduktion von Bildung, Wissen und Kultur zu ihrem Schwerpunkt macht und dadurch auch die Trennung von Innen und Außen zu überwinden hilft.“ (Steinmeier 2015 zit. nach Dengel 2016, S. 40)

2.2.3 Zwischenfazit

In den Nachkriegsjahren lag der Fokus der deutschen Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik vor allem auf dem Wiederaufbau der schon vorhandenen Strukturen und dem Ausbau der institutionellen Infrastruktur.

[...]

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Details

Titel
Public Diplomacy. Ein Charakteristikum der deutschen Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik ab 1970?
Hochschule
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Note
2,3
Autor
Jahr
2018
Seiten
42
Katalognummer
V455365
ISBN (eBook)
9783668865082
ISBN (Buch)
9783668865099
Sprache
Deutsch
Schlagworte
public, diplomacy, charakteristikum, auswärtigen, kultur-, bildungspolitik
Arbeit zitieren
Stella Scheld (Autor:in), 2018, Public Diplomacy. Ein Charakteristikum der deutschen Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik ab 1970?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/455365

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