Bedeutung und Problematik der Pensionskassen in Zeiten des Niedrigzinses und angepasster Sterbetafeln. Konsequenzen für Konzerne im Rahmen der Altersvorsorge


Seminararbeit, 2018

23 Seiten, Note: 2


Leseprobe


Inhalt

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Problemstellung und Ziele der Arbeit
1.2 Gang der Untersuchung

2. Organisationsformen und Regulatorik von Pensionskassen
2.1 Organisationsformen von Pensionskassen
2.2 Regulatorische Anforderungen an Pensionskassen

3. Aktuelle Probleme von Pensionskassen und deren Auswirkungen
3.1 Analyse der Vermögensanlagestruktur und Ergebnisse des EIOPA Stresstests
3.2 Weitere Informationen der BaFin über den Status quo von Pensionskassen

4. Konsequenzen für Trägerunternehmen und Versicherte
4.1 Einstandspflicht des Arbeitgebers und Bestandsübertragungen
4.2 Haftung bei Insolvenz des Arbeitgebers und weitere Sicherungsmechanismen

5. Fazit Ausblick

Literaturverzeichnis

Verzeichnis der elektronischen Quellen

Numerische Ordnung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

1.1 Problemstellung und Ziele der Arbeit

In den Medien wird bereits seit langer Zeit die kritische Situation von Lebensversicherungsunternehmen in der Niedrigzinsphase in großem Maße diskutiert. Weniger häufig allerdings auch zunehmend deutlicher werden Pensionskassen in den Fokus gedrängt, welche ebenfalls von der anhaltenden Niedrigzinsphase schwer betroffen sind.1 Besonders problematisch wirkt sich dieser Zustand auf Pensionskassen aus, da den Versicherten eine Versorgungszusage erteilt wurde, welche während der Niedrigzinsphase schwer erfüllt werden kann.

Diese Entwicklung bleibt nicht ohne Konsequenzen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist bereits deutlich besorgt um den Zustand und beaufsichtigt einige Pensionskassen intensiv.2 In der Jahrespressekonferenz 2018 der BaFin betont Frank Grund, Exekutivdirektor Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht, dass viele Pensionskassen ohne neues Kapital ihre Leistungen nicht mehr erbringen können.3

Ziel dieser Arbeit ist es, die Auswirkungen der anhaltenden Niedrigzinsphase und der angepassten Sterbetafeln auf Pensionskassen zu untersuchen und darzustellen. Weiterhin sollen die Konsequenzen für Trägerunternehmen und Versicherte erörtert werden.

1.2 Gang der Untersuchung

In dieser Arbeit sollen Antworten auf diverse Forschungsfragen gefunden werden. Insbesondere soll die Forschungsfrage beantwortet werden, mit welchen Entwicklungen und Problemstellungen Pensionskassen derzeit konfrontiert werden.

Im zweiten Kapitel der Arbeit wird die Frage beantwortet, wie Pensionskassen organisiert sind und beaufsichtigt werden. Mit den gewonnenen Erkenntnissen soll überprüft werden, inwiefern die aktuellen Probleme auf alle Organisationsformen zutreffen und welchen Einfluss die Regulatorik hat. Im dritten Kapitel werden derzeitige Probleme erkannt und detailliert beschrieben. Hierzu werden aktuelle Informationen aus Gesetzen, Fachzeitschriften und weiteren Quellen zusammengefasst und diskutiert. Im vierten Kapitel werden die Auswirkungen auf Trägerunternehmen und Versicherte betrachtet. Im letzten Kapitel der Arbeit sollen die wichtigsten Erkenntnisse aufgeführt und ein Ausblick gewährt werden.

2.Organisationsformen und Regulatorik von Pensionskassen

2.1 Organisationsformen von Pensionskassen

Gemäß § 232 Abs. 1 VAG sind Pensionskassen rechtlich selbstständige Lebensversicherungsunternehmen, dessen Zweck die Absicherung des wegfallenden Erwerbseinkommens ist. 2016 gab es zum Jahresende in Deutschland 138 Pensionskassen unter Bundesaufsicht.4 Sie werden in der Rechtsform des VVaG oder der AG betrieben.5 In der betrieblichen Altersversorgung wird zwischen einer mittelbaren und unmittelbaren Versorgungszusage gegen den Arbeitnehmer (AN) unterschieden.6 Bei der zuletzt genannten Methode besteht ein direktes Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und AN.7 Die Pensionskasse ist ein Resultat der mittelbaren Zusage. Hierbei wird ein rechtlich selbstständiger Versorgungsträger einbezogen.8

Im Folgenden wird die Haftungsfrage für die Versorgungszusagen der Unternehmen in Abhängigkeit der Form der Zusage offengelegt. Die unmittelbare Zusage kann nur zu einem direkten Haftungsverhältnis des Arbeitgebers gegenüber dem AN führen, da keine dritte Partei involviert ist. Bei dem Durchführungsweg der mittelberaren Zusage wird die Aufgabe der Erfüllung der Zusagen an die Pensionskasse übergeben.9 Der AN stellt also seine Ansprüche an den externen Versorgungsträger, wodurch der Arbeitgeber von der Erfüllung befreit wird. Besonders aktuell ist die Frage, wer für die Versorgungszusagen einstehen muss, falls die Pensionskassen diese nicht erfüllen können. Pensionskassen dürfen Leistungen kürzen, sofern dieses Recht in der Satzung festgehalten worden ist (vgl. §233 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VAG). Dieses Recht wird in der Literatur auch als Sanierungsklausel bezeichnet.10 Ungeachtet dessen hat der AN den Anspruch auf die volle Versorgungszusage. Obwohl die direkte Haftung auf den Versorgungsträger übergeht, haftet der Arbeitgeber weiterhin aufgrund der so genannten Subsidiärhaftung für Kürzungen der Leistungen durch die Pensionskasse (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG).

Es existieren verschiedene Arten von Pensionskassen. Am häufigsten ist die Ein-Firmen-Pensionskasse anzutreffen.11 Zweck einer solchen Pensionskasse ist es, die Mitarbeiter eines einzelnen Unternehmens abzusichern, weshalb der Zugang für AN anderer Unternehmen verschlossen ist.12 Eine verwandte aber dennoch unterschiedliche Art ist die Konzern-Pensionskasse. Eine Absicherung ist hierbei für Mitarbeiter eines ganzen Konzernes möglich.13 Weiterhin existieren überbetriebliche oder auch so genannte gruppenbezogene Pensionskassen.14 Ziel und Zweck dieser Art ist beispielsweise die Absicherung von Mitarbeitern aus einer Branche aber auch anderen Gruppenbildungen.15 Beispielhaft kann hier der BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a. G. genannt werden, welche als Gruppenpensionskasse für Mitarbeiter des privaten Bankgewerbes dient.16 Neben den genannten existieren noch weitere Arten von Pensionskassen, welche innerhalb dieser Arbeit nicht weiter erläutert werden.17

2.2 Regulatorische Anforderungen an Pensionskassen

Im folgenden Abschnitt werden aufsichtsrechtliche Aspekte geklärt. Für Pensionskassen gilt die EbAV-Richtlinie (vgl. Art. 1 RL 2003/41/EG). Bis zum 13. Januar 2019 wird die neue EbAV II Richtlinie in nationales Recht umgesetzt.18 Ziele der neuen Richtlinie sind u. a. die Mindestharmonisierung der europäischen Mitgliedstaaten und höhere Investitionsfreiheiten für EbAV (vgl. EG 3 u. EG 48 RL (EU) 2016/2341). Des Weiteren ist zu erwähnen, dass Pensionskassen weiterhin dem Solvency I Regelwerk unterliegen.19 Die Solvency II Richtlinie findet bei Pensionskassen keine Anwendung, obwohl diese rechtlich mit anderen Lebensversicherungsunternehmen gleichgestellt sind.20

Es wird zwischen regulierten und deregulierten Pensionskassen unterschieden.21 Eine zwingende Voraussetzung für die Regulierung ist das Vorliegen eines Versicherungsvereins, dessen Satzung eine Sanierungsklausel enthält (vgl. §233 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VAG). Der Regulierungsstatus wirkt sich beispielsweise auf die Anwendung des Höchstrechnungszinses aus. Die Deckungsrückstellungsverordnung und der darin vorgeschriebene Höchstrechnungszins gilt nicht für regulierte Pensionskassen (vgl. § 1 Abs. 2 DeckRV). Der selbst gewählte Rechnungszins von regulierten Pensionskassen muss durch die BaFin geprüft und genehmigt werden.22 Weiterhin muss dieser regelmäßig selbst überprüft und ggf. für die Zukunft angepasst werden.23

Die biometrischen Rechnungsgrundlagen können Pensionskassen aus eigenen Beobachtungen ableiten, allerdings nutzen die meisten veröffentlichte Standardtafeln und modifizieren diese auf Ihren Bestand.24 Bisher wurden von Pensionskassen hauptsächlich die Richttafeln RT 2005 G der Heubeck AG verwendet.25 Im Juli 2018 wurde die neuen Richttafeln RT 2018 G durch die Heubeck AG herausgegeben.26 Hierbei wurde u. a. die steigende Lebenserwartung berücksichtigt.27 Mit der Einführung der neuen Richttafeln wird ein Anstieg der Pensionsrückstellungen erwartet.28 In der Handelsbilanz wird mit ein Anstieg von bis zu 2,5% und in der Steuerbilanz von bis zu 1,5% gerechnet.29 Die Umstellung wird sicherlich einen weiteren negativen Einfluss auf die prekäre Lage von Pensionskassen haben.

Für die Kapitalanlage des Sicherungsvermögens gelten die Restriktionen der Anlageverordnung (§ 1 Abs. 1 S. 1 AnlV). § 1 Abs. 2 S. 1 AnlV schreibt den Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht vor. In § 2 AnlV sind alle erlaubten Anlageformen aufgeführt und in § 3 der AnlV wird ersichtlich, dass quantitative Restriktionen zum Umfang einzelner Assetklassen vorliegen.

3. Aktuelle Probleme von Pensionskassen und deren Auswirkungen

3.1 Analyse der Vermögensanlagestruktur und Ergebnisse des EIOPA Stresstests

In diesem Kapitel werden die Auswirkungen der Niedrigzinsphase und weitere Probleme auf die Kapitalanlage von Pensionskassen dargestellt. Hierzu ist es sinnvoll, die Vermögensanlagestruktur genauer zu betrachten. Die dominierenden Positionen in der Kapitalanlage sind Inhaberschuldverschreibungen und weitere festverzinsliche Wertpapiere.30 Aufgrund dessen ergeben sich derzeit hohe stille Reserven, welche ca. 15,5 Prozent der gesamten Kapitalanlagen entsprechen.31 Diese können aber nicht realisiert werden, da ältere festverzinsliche Wertpapiere höhere Kupons liefern und das Kapital bei Realisierung und Neuinvestition in der anhaltenden Niedrigzinsphase nur geringe Renditen einbringen würde. Die Pensionskassen sind aber auf die hohen Kupons angewiesen um die Erfüllung der versprochenen hohen Garantien zu gewährleisten.32

Um die langfristige Erfüllung der Verpflichtungen von europäischen Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) zu überprüfen, führt die European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) regemäßig Stresstests durch. In dem Stresstest 2017 wurde in Deutschland bei der Befragung eine Marktabdeckung von 50% erreicht, sodass die Ergebnisse als repräsentativ angesehen werden können.33 Für Deutschland wurde im Stresstest die HGB Bilanz zugrunde gelegt.34 Ergänzend hierzu wurde für alle Länder eine einheitliche Bilanz simuliert, welche auf Anwendung eines marktkonsistenten Bewertungsstandards basiert.35 Es erfolgte einerseits eine Simulation im Basis-Szenario, welcher die tatsächliche Situation auf dem Finanz- und Kapitalmarkt berücksichtig.36 Andrerseits wurde ein sogenanntes „Double-Hit“ Szenario simuliert, welches einen starken Preisverfall bei Aktien mit fallenden risikolosen Zinsen kombiniert.37 Bspw. wurde für europäische Aktien ein Preisverfall von 48% angenommen.38 Weiterhin wurde für die europäische Swap Kurve ein Rückgang von 35-55% angenommen.39 Der Preisverfall wird auch bei anderen Asset Klassen unterstellt.40 Der Test umfasst sowohl Leistungs- als auch Beitragszusagen, wobei in Deutschland der Test auf die Leistungszusagen beschränkt gewesen ist.41 Grund dafür ist, dass reine Beitragszusagen erst mit der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetztes seit dem 01.01.2018 möglich sind.42

Der Test ergab für deutsche Einrichtungen betrieblicher Altersversorgung im Basis-Szenario und der HGB Bilanz eine Bedeckungsquote von 107% der Kapitalanlagen über die Verbindlichkeiten.43 Im „Double-Hit“ Szenario und der HGB Bilanz resultierte eine Bedeckungsquote von 102%44. Deutliche Unterschiede zeigen sich bei der Simulation der einheitlichen Bilanz mit marktkonsistenten Bewertungsstandards. Für deutsche EbAV fehlt hier im Basisszenario 13% zur Bedeckung der Verbindlichkeiten.45 Noch gravierender wirkt sich bei marktkonsistenter Bewertung das „Double-Hit“ Szenario aus, in welchem zur Bedeckung der Verbindlichkeiten 29% an Assets fehlen.46 Eine anhaltende Niedrigzinsphase ist für EbAV deshalb nur schwer zu bewältigen.47

Diese Erkenntnisse decken sich mit den Ausführungen der BaFin. In der Jahrespressekonferenz 2018 betonte Frank Grund, dass die anhaltende Niedrigzinsphase sich noch stärker auf Pensionskassen auswirken wird als auf Lebensversicherer und dass Pensionskassen ohne Unterstützung der Trägerunternehmen die Situation nicht bewältigen können.48

3.2 Weitere Informationen der BaFin über den Status quo von Pensionskassen

Die Äußerungen von Frank Grund sorgten in der Politik für Diskussionsbedarf. Es folgte eine Anfrage der Fraktion der Grünen an die Bundesregierung zum Status quo der Pensionskassen, welche in der Drucksache 19/2228 des deutschen Bundestags festgehalten worden ist.49 Die Antworten der Bundesregierung wurden in der Drucksache 19/3360 des deutschen Bundestags festgehalten, dessen wesentliche Erkenntnisse auf Angaben von der BaFin basieren und in den folgenden Absätzen zusammengefasst werden.50

Die Auswirkungen der anhaltenden Niedrigzinsphase werden beispielsweise an der laufenden Bruttoverzinsung der Kapitalanlagen deutlich. Diese wurde 2008 mit 4,1% angegeben.51 Obwohl die Verzinsung bis 2014 relativ konstant gewesen ist, gab es inzwischen eine deutliche Absenkung.52 Die vorläufige Bruttoverzinsung lag 2017 bei 3,4%53. Ein überraschenderes Ergebnis liegt bei der Solvabilitätsquote der Pensionskassen vor. Diese wurde 2008 mit 126,9% angegeben.54 In den folgenden Jahren war ein Anstieg der Quote zu beachten.55 2012 wurde das Maximum von 140,1% erreicht und seither ist die Quote wieder gefallen.56 Die vorläufige Solvabilitätsquote liegt 2017 bei 133,5%57. Hieraus folgt, dass derzeit noch ein Puffer besteht, allerdings können weiter sinkende Quoten ein Problem für Pensionskassen darstellen.

Ein besonderes Augenmerk legt die BaFin auf 45 Pensionskassen, die momentan intensiver beaufsichtigt werden, um möglichen Leistungskürzungen zu entgehen.58 Besonders kritisch ist die Lage bei zehn Pensionskassen, die ca. 16,5 Milliarden Kapitalanlagen verwalten.59 Davon hat eine Pensionskasse eine Bilanzsumme die größer als 1 Milliarde € ist60. In diesen zehn Pensionskassen existieren derzeit 100.000 Anwärter und 30.000 Rentner, welche jährlich eine Rente von insgesamt 130 Millionen beziehen61. Die Namen der betroffenen Pensionskassen wurde durch die BaFin nicht genannt, weil daraus Wettbewerbsnachteile resultieren können.62

[...]


1 Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (2018b), S. 6 (Dokument 1).

2 Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (2018b), S. 6 (Dokument 1).

3 Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (2018b), S. 6 (Dokument 1).

4 Vgl. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (2018), Tab. 46 (Dokument 15).

5 Vgl. Meier, Karin; Recktenwald Stefan. (2006), S. 7.

6 Vgl. Klatt, Michael (2003), S. 28f.

7 Vgl. Klatt, Michael (2003), S. 28.

8 Vgl. Klatt, Michael. (2003), S. 29.

9 Vgl. Klatt, Michael (2003), S. 29.

10 Vgl. Weigel, Hans-Jürgen (2018), S. 1462 Rn. 2.

11 Vgl. Dresp, Friedhelm et al. (2011), S. 27.

12 Vgl. Dresp, Friedhelm et al. (2011), S. 27.

13 Vgl. Dresp, Friedhelm et al. (2011), S. 27.

14 Vgl. Dresp, Friedhelm et al. (2011), S. 28.

15 Vgl. Dresp, Friedhelm et al. (2011), S. 28.

16 Vgl. BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes (o. J.), § 1 Abs. 2 (Dokument 5).

17 Vgl. hierzu ausführlich Dresp, Friedhelm et al. (2011), S. 28.

18 Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (2016), S. 1 (Dokument 3).

19 Vgl. Weigel, Hans-Jürgen (2018), S. 1466 Rn. 19.

20 Vgl. Weigel, Hans-Jürgen (2018), S. 1465 Rn. 1.

21 Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (2016), S. 1 (Dokument 3).

22 Vgl. Dresp, Friedhelm et al. (2011), S. 153.

23 Vgl. Dresp, Friedhelm et al. (2011), S. 153.

24 Vgl. Dresp, Friedhelm et al. (2011), S. 150.

25 Vgl. Dresp, Friedhelm et al. (2011), S. 150.

26 Vgl. Zwirner, Christian (2018), S. 2066 (Dokument 20).

27 Vgl. Zwirner, Christian (2018), S. 2066 (Dokument 20).

28 Vgl. Zwirner, Christian (2018), S. 2066 (Dokument 20).

29 Vgl. Zwirner, Christian (2018), S. 2066 (Dokument 20).

30 Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (2018a), S. 118 (Dokument 2).

31 Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (2018a), S. 118 (Dokument 2).

32 Vgl. o. V. (2018a), S.108 (Dokument 8).

33 Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (2018a), S. 119 (Dokument 2).

34 Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (2018a), S. 119 (Dokument 2).

35 Vgl. European Insurance and Occupational Pensions Authority (2017), S. 23 (Dokument 4).

36 Vgl. hierzu ausführlich European Insurance and Occupational Pensions Authority (2017), S. 14 (Dokument 4).

37 Vgl. European systemic risk board (2017), S. 2 (Dokument 9).

38 European systemic risk board (2017), S. 3 (Dokument 9).

39 European systemic risk board (2017), S. 3 (Dokument 9).

40 Vgl. hierzu ausführlich European systemic risk board (2017), S. 3-5 (Dokument 9).

41 Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (2018a), S. 119 (Dokument 2).

42 Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (2018a), S. 119 (Dokument 2).

43 Vgl. European Insurance and Occupational Pensions Authority (2017), S. 20 Dokument 4).

44 Vgl. European Insurance and Occupational Pensions Authority (2017), S. 33 (Dokument 4).

45 Vgl. European Insurance and Occupational Pensions Authority (2017), S. 38 (Dokument 4).

46 Vgl. European Insurance and Occupational Pensions Authority (2017), S. 38 (Dokument 4).

47 Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (2018a), S. 119 (Dokument 2).

48 Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (2018b), S. 6 (Dokument 1).

49 Vgl. Deutscher Bundestag (2018a), S. 1-6 (Dokument 6).

50 Vgl. Deutscher Bundestag (2018b), S. 1-18 (Dokument 7).

51 Vgl. Deutscher Bundestag (2018b), S. 4 (Dokument 7).

52 Vgl. Deutscher Bundestag (2018b), S. 4 (Dokument 7).

53 Vgl. Deutscher Bundestag (2018b), S. 4 (Dokument 7).

54 Vgl. Deutscher Bundestag (2018b), S. 4 (Dokument 7).

55 Vgl. Deutscher Bundestag (2018b), S. 4 (Dokument 7).

56 Vgl. Deutscher Bundestag (2018b), S. 4 (Dokument 7).

57 Vgl. Deutscher Bundestag (2018b), S. 4 (Dokument 7).

58 Vgl. Deutscher Bundestag (2018b), S. 4f. (Dokument 7).

59 Vgl. Deutscher Bundestag (2018b), S. 6 (Dokument 7).

60 Vgl. Deutscher Bundestag (2018b), S. 7 (Dokument 7).

61 Vgl. Deutscher Bundestag (2018b), S. 7 (Dokument 7).

62 Vgl. Deutscher Bundestag (2018b), S. 7 (Dokument 7).

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Bedeutung und Problematik der Pensionskassen in Zeiten des Niedrigzinses und angepasster Sterbetafeln. Konsequenzen für Konzerne im Rahmen der Altersvorsorge
Hochschule
Hochschule RheinMain  (Wiesbaden Business School)
Veranstaltung
Anwendungsbezogene Forschung
Note
2
Autor
Jahr
2018
Seiten
23
Katalognummer
V453487
ISBN (eBook)
9783668878631
ISBN (Buch)
9783668878648
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Pensionskassen, Betriebsrentenstärkungsgesetz, Regulatorik, Lebensversicherung, Versicherung, Altersvorsorge, Niedrigzinsphase, Insolvenz, BaFin, EIOPA
Arbeit zitieren
Ercan Osmanli (Autor:in), 2018, Bedeutung und Problematik der Pensionskassen in Zeiten des Niedrigzinses und angepasster Sterbetafeln. Konsequenzen für Konzerne im Rahmen der Altersvorsorge, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/453487

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