Bill of Rights. Wie die Bill of Rights vom House of Commons und House of Lords zur Zeit ihrer Entstehung und Verabschiedung wahrgenommen wurde


Hausarbeit (Hauptseminar), 2017

18 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Die Bill of Rights
2.1 Die Bill of Rights – Vorgeschichte
2.2 Die Bill of Rights – Wilhelm III. von Oranien
2.3 Die Bill of Rights – House of Lords
2.4 Die Bill of Rights – House of Commons

3 Folgen der Bill of Rights

4 Fazit

5 Quellen- und Literaturverzeichnis
5.1 Quellenverzeichnis
5.2 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Da die folgende Arbeit die zeitgenössische Sichtweise englischer Parlamentsabgeordneter auf die Bill of Rights genauer thematisieren soll, wird zu diesem Zweck der Forschungsstand besprochen, Parlamentsdebatten aus dem betreffenden Zeitraum werden als Quelle analysiert, interpretiert und – unter Zuhilfenahme der Sekundärliteratur – diskutiert. Dieser Arbeit liegt die Fragestellung zugrunde, wie die Bill of Rights vom House of Commons und House of Lords zur Zeit ihrer Entstehung und Verabschiedung wahrgenommen wurde. Auch die Frage, wie die Bill of Rights von ihnen bewertet und letztlich auch, ob sie als Teil einer Verfassung[1] gesehen wurde, soll dabei berücksichtigt werden.

Als Quellen sollen hierzu zwei Parlamentsdebatten aus dem House of Lords[2] vom 25. und 28. Januar 1689 und eine aus dem House of Commons[3] vom 28. Januar 1689 herangezogen werden, die beide von den Houses of Parliament der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind und einigermaßen präzise die Diskussionen protokollieren. Natürlich fällt auf, dass in den protokollierten und zugänglich gemachten Parlamentsdebatten einige (oft essentielle) Punkte nur zusammengefasst und nicht voll ausformuliert wiedergegeben werden. Daraus eine Absicht abzuleiten, wäre freilich haltlos, aber es macht die Betrachtung der ausgewählten Debatten, die einer Beantwortung der Fragestellung am meisten dienlich sind, umso interessanter.

Die Quellen selbst sind bis auf einige wenige Rechtschreibfehler (vermutlich bei der Digitalisierung entstanden) von den Houses of Parliament und British History Online gut aufbereitet worden. Verfasst wurden die Protokolle des Unterhauses als eine Art ‚Parlamentstagebuch‘ von Anchitell Grey, der von 1665 bis 1695 für Derby im House of Commons saß[4]. Die Protokolle wurden knapp 100 Jahre später entdeckt und veröffentlicht. Diese sind die maßgebende Grundlage für die Parlamentsdebatten aus dem besagten Zeitraum, da zu jener Zeit nur wenig protokolliert wurde;[5] womöglich erklärt dies die Zusammenfassungen an manchen Stellen. Der Verfasser des House of Lords Journal ist hingegen nicht bekannt.

Bezüglich der Bedeutung der Bill of Rights vertritt Steve Pincus zum Beispiel die Meinung, dass in der Bill of Rights keine neuen konstitutionellen Garantien enthalten seien, diese aber sehr wohl bereits bestehende bekräftigt und ihnen „tatsächliche Existenz“ verleihe, geht dann aber weiter auf die ökonomischen Konsequenzen der Glorious Revolution ein.[6] Mark Goldie hingegen sieht in der Glorious Revolution und allem, was mit ihr verbunden ist, ein Auflehnen der anglikanischen Kirche, sodass sein Fokus hinsichtlich der Bill of Rights freilich auf den Richtlinien bezüglich der Religion liegt; Seiner Ansicht nach ist die Glorious Revolution die logische Konsequenz aus den Widerständen des Klerus seit Jakobs II. Thronbesteigung.[7]

Douglass North und Barry Weingast votieren dafür, dass die Glorious Revolution und die Bill of Rights die Finanzen Englands verbessert hätten, da die konstitutionellen Reformen die Glaubwürdigkeit der englischen Krone gestärkt und somit zu einem stärkeren Staatshaushalt beigetragen hätten.[8] Gary Cox meint indessen, die Bill of Rights habe die Kompetenzen des Parlaments ausgeweitet, da dieses künftig die Erhebung von Steuern bewilligen müsse und diese auch nur über einen begrenzten Zeitraum erhoben werden dürften. Der König werde also an einer „finanziell kurzen Leine gehalten“, sodass die konstitutionelle Fähigkeit des Parlaments, neue Regierungsschulden zu unterbinden, anerkannt worden sei.[9]

Walter Bagehot geht noch einen Schritt weiter und sieht in der gesamten Glorious Revolution nicht ein „Minimum an Revolution“, sondern eher einen Schock, weil die Dynastie für die Masse, die nichts sonst sieht, die Regierung ist. Deshalb habe die englische Verfassung auch bis zu Georg III. eine unaufhörliche Zermürbung durch einen rivalisierenden Souverän ertragen müssen, da die Ehrfurcht vor althergebrachtem Recht so stark war.[10] Ronald H. Fritze und William B. Robison konkretisieren dabei die Bill of Rights und ihre Wirkung noch genauer, indem sie sagen, die Bill of Rights sei ein Vertrag zwischen Parlament und Krone, welchen das Parlament ausgearbeitet habe, um sich und die anglikanische Kirche vor weiteren Gefährdungen durch die monarchische Politik zu schützen.[11]

Michael Maurer vertritt eine ähnliche Sichtweise und geht dabei auch noch auf den Eid ein, den Wilhelm III. und Maria II. als erste englische Monarchen zu leisten hatten, nämlich „according to the statues in parliament agreed on“ zu regieren.[12] Als ‚Wahlkapitulation‘ für Wilhelm und Maria bezeichnet Eike Wolgast die Bill of Rights.[13] Plumb hingegen ist der Meinung, das Parlament – vor allem die Whigs – habe den französischen Zentralstaat mit einer starken Monarchie bewundert, der in ihren Augen effizienter und stabiler gewesen sei als der ihre, sodass in den Ereignissen um 1688/1689 (besonders der Inthronisierung Wilhelms) eine Stabilisierungsmaßnahme der englischen Wirtschaft zu sehen sei.[14]

Insgesamt fällt aber auf, dass kein Historiker sich explizit mit der Bill of Rights, ihrem Stellenwert und der zeitgenössischen Sicht englischer Parlamentarier befasst. Diese Arbeit soll einen Ansatz bieten, diese Lücke zu schließen und geht deshalb besonders ausführlich auf die genannten Quellen ein, wobei die Sekundärliteratur – soweit vorhanden – hinzugezogen wird.

2 Die Bill of Rights

Im Folgenden soll zunächst auf den Entstehungszusammenhang der Bill of Rights eingegangen werden, um im weiteren Verlauf die Haltung Wilhelms III. von Oranien gegenüber der Bill of Rights zu skizzieren und dann auf dieser Grundlage die Sichtweise von Ober- und Unterhaus auf die Bill of Rights darzulegen, zu analysieren und zu interpretieren.

2.1 Die Bill of Rights – Vorgeschichte

Als erster Stuart-König hatte Jakob II. das Magdalen College zu einem katholischen Priesterseminar umwandeln wollen und die anglikanischen Bischöfe sollten eine Toleranzerklärung zugunsten der Katholiken und Dissenters[15] von allen Kanzeln verlesen, was diese verweigerten. Bisher hatten die Stuart-Könige die theologische Autonomie des Klerus nicht in Frage gestellt, sodass sieben Geistliche öffentlich gegen diese Erklärung und das Vorgehen Jakobs II. protestierten.[16]

Als Jakob II. jene Bischöfe vor Gericht stellen ließ und diese freigesprochen wurden, war dies zusammen mit der Tatsache, dass am 10. Juni 1688 ein katholischer Thronfolger geboren wurde, die Zuspitzung des Konflikts zwischen dem König und der Church of England. Die Aussicht auf eine katholische Thronfolge statt lediglich eines katholischen Intermezzos sorgte dafür, dass einige Parlamentsmitglieder sich an Wilhelm III. von Oranien wandten, mit der Bitte, zu intervenieren.[17] Eine mögliche Rekatholisierung schreckte die meisten so sehr, dass – nicht zuletzt auch aufgrund Jakobs II. Bündnis mit Ludwig XIV. – Wilhelm III. von Oranien am 5. November 1688 in Torbay landete;[18] Denn dieser befand sich als Statthalter der Vereinigten Niederlande im Krieg mit Frankreich. Im Dezember 1688 wurden Wilhelm die Tore Londons geöffnet und er ließ die Peers zusammentreten.[19] Diese veranlassten Wilhelm dazu, ein Konventionsparlament einzuberufen, welches am 22. Januar 1689 zusammentrat und sich als erstes auf eine Beschränkung der Thronfolge auf Protestanten einigte.[20]

2.2 Die Bill of Rights – Wilhelm III. von Oranien

Wilhelm selbst befand sich – nicht zuletzt auch wegen zahlreicher hugenottischer Flüchtlinge – in mehreren antifranzösischen Koalitionen,[21] sodass er, als Jakob II. König von England wurde, sich mit diesem zu einigen versuchte, um die Macht Frankreichs einzudämmen, ohne dabei die englischen Protestanten zu verärgern.[22] Da Wilhelm III. Jakob II. nicht für die antifranzösische Allianz gewinnen konnte,[23] wurde die Beziehung zwischen ihm und seinem Schwiegervater/Onkel zusehends schlechter.[24]

Als Jakob II. 1688 einen Erben erwartete, missbilligte Wilhelm III. in einem offenen Brief an alle Engländer offiziell die religiöse Toleranzpolitik seines Schwiegervaters/Onkels zugunsten der Katholiken, sodass viele Engländer, von denen einige seit geraumer Zeit geheim Kontakte zu Wilhelm pflegten, auf eine Invasion drängten.[25] Bereits im April 1688 soll Wilhelm eine Invasion vorbereitet haben, da Frankreich in Deutschland und Italien gebunden war und somit nicht gegen die Niederlande vorgehen konnte, solange diese in England beschäftigt waren.[26]

Zunächst forderte er aber eine Einladung zur Invasion, um nicht vor der englischen Bevölkerung als Aggressor dazustehen.[27] Als am 10. Juni 1688 der erwartete Erbe tatsächlich geboren wurde und eine katholische Thronfolge wahrscheinlich wurde, die Wilhelms Frau Maria aus der Thronfolge drängte,[28] war der Unmut am größten, sodass am 30 Juni Wilhelm ein Einladungsschreiben erreichte[29] und bereits im September seine Pläne zur Invasion Allgemeinwissen waren.[30]

Mit Wilhelms Landung in Torbay begannen viele Soldaten und Offiziere Jakobs II., dessen Armee eigentlich größer und stärker als die Wilhelms war, zu Wilhelm zu desertieren,[31] sodass auch zahlreiche Adlige ihre Unterstützung für den Invasor bekundeten.[32] Jakob II., der zunächst Widerstand leisten wollte, erkannte, dass dies vergeblich wäre, und wollte am 11. bzw. 21. Dezember[33] außer Landes fliehen, was ihm am 23. Dezember auch erlaubt wurde,[34] da Wilhelm nicht wollte, dass Jakob zum katholischen Märtyrer wurde.[35] Schließlich hätte Wilhelms militärische Stärke bei Weitem nicht gereicht, um England zu erobern.[36]

Auch wenn Wilhelm zunächst nur den Thronanspruch seiner Frau geltend machte und nicht selbst Ansprüche erhob[37], bestand er allerdings 1689 beim Konventionsparlament darauf, aus eigener Kraft mit zu regieren und nicht nur, solange seine Frau regierte;[38] Einen ähnlichen Fall hatte es zuletzt bei Philipp II. von Spanien und Maria I. von England gegeben, der während ihrer Herrschaft als vollwertiger Mitregent herrschte.[39] So verabschiedete das Parlament eine Declaration of Rights, in der der Thron für vakant und Wilhelm und Maria zu den legitimen Regenten erklärt wurden, und sorgte dafür, dass Wilhelm die Bill of Rights unterzeichnete, die die Rechte der Untertanen festschrieb, sowie die Neuerung, dass der König nach dem Gesetz regiert.[40][41]

2.3 Die Bill of Rights – House of Lords

Wie aus dem Protokoll des Oberhauses vom 25. Januar 1689 hervorgeht, waren einige Fürsten abwesend, sodass alle anwesenden geistlichen und weltlichen Fürsten den gewählten Sprecher, den Ehrenwerten Marquis von Hallyfax, beauftragt haben, Briefe an alle abwesenden Adligen und Kleriker zu senden. Dieser Brief – so kurz er auch sein mag – macht deutlich, welche Haltung und Erwartung das Oberhaus mit den neuen Verhältnissen verknüpfte. Bereits in der Einleitung wird festgehalten, dass zwar allgemein die Pflicht bestehe, dem Haus beizuwohnen, wenn verlangt, doch dieses Mal „[…] more especially the Obligation of it is greater, and less to be dispensed with.“[42]

[...]


[1] ‚Verfassung‘ meint nach heutigem Verständnis, dass sie „zum einen den ‘pouvoir constitué’ [organisiert] und festlegt, auf welchem Wege die staatliche Entscheidungsfindung stattfindet. Zum anderen [enthält] sie Regelungen wie die Grundrechte, an die der ‘pouvoir constitué’ insgesamt gebunden ist.“ Möller, Hauke: Die verfassungsgebende Gewalt des Volkes und die Schranken der Verfassungsrevision. Eine Untersuchung zu Art. 79 Abs. 3 GG und zur verfassungsgebenden Gewalt nach dem Grundgesetz, Berlin 12004, S. 31. Doch ist es ein Faktum, dass England bis heute keine Verfassung als ein zusammenhängendes und kompaktes Dokument besitzt. England hat allerdings ein System fundamentaler Prinzipien und Regeln, auf dessen Basis Entscheidungen getroffen werden: In diesem Sinne hat England also eine Verfassung, die auch in Gesetzen und anderen verfassungsrechtlichen Dokumenten festgeschrieben wurde. Vgl. Doeker, Günther; Wirth, Malcolm: Das politische System Großbritanniens, Berlin 1982, S. 22 und S. 63–67.

[2] House of Lords [Hg.]: House of Lords Journal: 25 January 1689, London 1767–1830 (Journal of the House of Lords, Bd. 14), S. 107–109. British History Online http://www.british-history.ac.uk/lords-jrnl/vol14/pp107-108 [Zugriff am 3. August 2017].

[3] 'Debates in 1689: January', London 1769 (Grey's Debates of the House of Commons ed. Anchitell Grey , Bd. 9), S. 2–39. British History Online http://www.british-history.ac.uk/greys-debates/vol9/pp2-39 [Zugriff am 3. August 2017].

[4] Handley, Stuart: Grey (Gray), Hon. Anchitell (c.1624-1702), of Risley, Derbys, bearbeitet von D. Hayton und E. Cruickshanks, [o.O.] 2002. History of Parliament Online http://www.historyofparliamentonline.org/volume/1690-1715/member/grey-%28gray%29-hon-anchitell-1624-1702 [Zugriff am 8. August 2017].

[5] Handley, Stuart: ‘Grey, Anchitell (c. 1624–1702)’, Oxford Dictionary of National Biography, Oxford 2004; online 2008 [http://www.oxforddnb.com/view/article/11523, Zugriff am 8. August 2017].

[6] Pincus, Steve: 1688. The First Modern Revolution, New Haven/London 2009, S. 398.

[7] Goldie, Mark: The Political Thought of the Anglican Revolution, in: Beddard, Robert [Hg.]: The Revolutions of 1688, Oxford 1991, S. 102–136, S. 102–106.

[8] North, Douglass C./Weingast, Barry R.: Constitutions and Commitment: The Evolution of Institutions Governing Public Choice in Seventeenth-Century England (The Journal of Economic History, Bd. 49(4), Dezember 1989), S. 803–832, S. 805–807.

[9] Cox, Gary W.: Was the Glorious Revolution a Constitutional Watershed? (The Journal of Economic History, 2012) , 72(3), S. 567–600, S. 568.

[10] Bagehot, Walter: Die englische Verfassung, Neuwied [u.a.] 1971, S. 243.

[11] Fritze, Ronald H. [Hg.]/Robison, William B.: Historical Dictionary of Stuart England, 1603-1689, Westport 1996, S. 45f.

[12] Maurer, Michael: Kleine Geschichte Englands, Bonn 2007, S. 226.

[13] Wolgast, Eike: Geschichte der Menschen- und Bürgerrechte, Stuttgart 2009, S. 28.

[14] Plumb, John H.: The Growth of Political Stability in England. 1675–1725, London [u.a.] 1977 (1967), S. 11.

[15] ‚Dissenter‘ meint – vor allem in England und Wales – ‚Abweichler‘, die sich aufgrund einer abweichenden Meinung von der Amtskirche getrennt haben. Hier meint dies besonders die protestantischen Nonkonformisten, die im Laufe des 16. bis 18. Jahrhunderts von der anglikanischen Kirche abfielen. Vgl. Watts, Michael R.: The Dissenters. From the Reformation to the French Revolution, Oxford 1978.

[16] Asch, Ronald G.: Jakob II. 1685–1689, in: Wende, Peter [Hg.]: Englische Könige und Königinnen: von Heinrich VII. bis Elisabeth II., München 1998, S. 144–156, S. 153.

[17] Asch: Jakob II, S. 153.

[18] Vgl. Maurer: Kleine Geschichte Englands, S. 225.

[19] Vgl. Ebenda, S. 226.

[20] Ebenda. Und: Coward, Barry: The Stuart Age. England 1603-1714, London 32003, S. 298–302.

[21] Troost, Wouter: William III, the Stadholder‐King: A Political Biography, übersetzt von J. C. Grayson, Aldershot 2005, S. 153–156.

[22] Vgl. Troost: William III, S. 152f.

[23] Ebenda, S. 173–175.

[24] Ebenda, S. 180–183.

[25] Ebenda, S. 186.

[26] Vgl. Ebenda, S. 190. Und. Claydon, Tony: William III and II (1650–1702), Oxford 2004.

[27] Troost: William III, S. 191.

[28] Van der Zee, Henri A./Van der Zee, Barbara: William and Mary, Bloomington/Indianapolis 1973, S. 91f.

[29] Troost: William III, S. 191.

[30] Ebenda, S. 193–196.

[31] Vgl.: Van der Kiste, John: William and Mary, Strout 2003, S. 105. Und: Bosman, Machiel: De Roofkoning. Prins Willem III en de Invasie van Engeland (Der Raubkönig. Prinz Wilhelm III. und die Invasion von England), Amsterdam 2016, S. 156 und 214–16.

[32] Troost: William III, S. 204f.

[33] Der Gregorianische Kalender wurde in England erst 1752 eingeführt. Vgl. Poole, Robert: Time's Alteration. Calendar Reform in Early Modern England, London 1998, S. 100.

[34] Troost: William III, S. 205–207.

[35] Baxter, Stephen B.: William III and the Defense of European Liberty, 1650-1702, New York 1966, S. 242–246. Und: Miller, John: James II. A Study in Kingship, London 1991, S. 208.

[36] Israel, Jonathan: The Dutch Role in the Glorious Revolution, Cambridge 2003, S. 105.

[37] Vgl. Claydon, Tony: William III and the Godly Revolution, Cambridge [u.a.] 1996, S. 24f.

[38] Van der Kiste: William and Mary, S. 107–108.

[39] Vgl. Israel: The Dutch Role , S. 136. Und: Davies, Norman: The Isles. A History, Oxford 1999, S. 469.

[40] Troost: William III, S. 210–212.

[41] House of Lords [Hg.]: House of Lords Journal: 25 January 1689, London 1767–1830 (Journal of the House of Lords, Bd. 14), S. 107–109.

[42] House of Lords [Hg.]: House of Lords Journal: 25 January 1689, London 1767–1830 (Journal of the House of Lords, Bd. 14), S. 107f.

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Bill of Rights. Wie die Bill of Rights vom House of Commons und House of Lords zur Zeit ihrer Entstehung und Verabschiedung wahrgenommen wurde
Hochschule
Johannes Gutenberg-Universität Mainz  (Historisches Seminar)
Veranstaltung
HS (Längsschnitt) - Glorious Revolution
Note
1,7
Autor
Jahr
2017
Seiten
18
Katalognummer
V452491
ISBN (eBook)
9783668850644
ISBN (Buch)
9783668850651
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bill of Rights (1689), House of Commons und House of Lords, König Wilhelm von Oranien
Arbeit zitieren
Jonas Gehring (Autor:in), 2017, Bill of Rights. Wie die Bill of Rights vom House of Commons und House of Lords zur Zeit ihrer Entstehung und Verabschiedung wahrgenommen wurde, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/452491

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