Basel II: Auswirkungen des Kreditratings auf mittelständische Unternehmen in Deutschland


Seminararbeit, 2004

17 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Kreditrating und die Folgen für die Banken
1.1 Begriffsdefinition „Kreditrating“
1.1.1 Bankinterne Ratingsysteme: Beispiel BVR-Rating
1.1.2 Kreditrating durch externe Organisationen
1.2. Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht
1.3 Auswirkungen von Basel II auf die Banken

2. Auswirkungen des Kreditratings auf mittelständische Unternehmen
2.1 Besonderheiten der Kapitalstruktur mittelständischer Unternehmen
2.2 Mögliche Auswirkungen auf die Kosten und die Kapitalbeschaffung

3. Chance statt Supergau: Vorteile des Kreditratings
für deutsche Mittelstandsunternehmen
3.1 Rating als Frühindikator für die Steuerung des Unternehmens
3.2 „Starke Hand“: Wettbewerbsvorteile durch Kreditrating

4. Fit for Basel II : Möglichkeiten der Unternehmen zur Vorbereitung auf das Ratingsystem

5. Fazit

Anhang

Quellenverzeichnis

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Kreditrating und die Folgen für die Banken

In vielen Medienberichten sind immer wieder erschreckende Schlagzeilen, wie „Mittelstand klagt über Kreditprobleme“1 oder „Kunden-Rating stellt Banken vor Probleme“2 zu lesen. Doch was verbirgt sich eigentlich hinter solchen Aussagen?

In diesem ersten Kapitel sollen grundsätzliche Begriffe und direkte Auswirkungen auf die Banken näher erläutert werden.

1.1 Begriffsdefinition „Kreditrating“

Im Zuge der zunehmenden „Verenglischung“ wurde der Begriff „Rating“, dessen ursprüngliche Bedeutung in der englischen Sprache etwa mit „einschätzen“ übersetzt werden kann3, in das deutsche Bank-Fachvokabular aufgenommen.

Kreditrating kann also als Einschätzung und Bewertung eines Unternehmens an Hand einer definierten Notenskala verstanden werden. Die externe Rating-Agentur Moody´s beispielsweise definiert Rating als: „.. Meinungen über die Fähigkeit und Bereitschaft eines Emittenten zur vollständigen und fristgerechten Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen aus den von ihm begebenen Schuldverschreibungen während deren Laufzeit.“

Im Rahmen eines Kreditratings wird die Bonität4 eines Unternehmens näher betrachtet. Dabei fließen sowohl „hard facts“, also belegbares Zahlenmaterial (quantitative Faktoren), als auch sog. „weiche Faktoren“ (qualitative Faktoren) mit in die Betrachtung ein.

Mögliche „hard facts“:

- ermittelte Kennziffern aus Bilanzanalysen zu Vermögens- und Ertragslage,

Kapitalausstattung, Finanzkraft und Rentabilität (z.B. ROE5 oder ROI6 ), sowie

Daten zu Umsatzwachstum und Marktanteil

- Ergebnisse aus Brachenanalysen, in denen das zu untersuchende Unternehmen

tätig ist (z.B. Insolvenzquote der Branche)

Die Kennziffern aus der Bilanzanalyse können natürlich zusätzlich noch verglichen werden z.B. mit durchschnittlichen branchenspezifischen Werten, womit ein Ranking7 des einzelnen Unternehmens innerhalb der Branche möglich wird.

Mögliche „weiche Faktoren“:

- Managementqualität, Führungsstruktur
- Organisation und Effizienz einzelner Schlüssel-Abteilungen wie z.B.

Controlling, Marketing oder Rechnungswesen

- Produkt- und Marktanalysen bezüglich der Zukunftsperspektiven
- Wachstumschancen der Branche / der einzelnen Produktzweige, Marktposition

Natürlich unterscheiden sich die Gewichtung und Zusammensetzung der einzelnen Faktoren bei den unterschiedlichen Rating-Agenturen und den einzelnen Kreditinstituten, die ihre Kunden raten. Allgemein kann gesagt werden, dass alle Organisationen i.d.R. die wirtschaftliche Situation, das Umfeld, die Perspektiven und die Managementqualität innerhalb des Ratingprozesses berücksichtigen, und somit zu einer nachvollziehbaren, im Rahmen der definierten Skala objektiven Bewertung des einzelnen Unternehmens kommen.

Innerhalb des Benotungsverfahrens haben sich die Ratingsymbole der Rating-Agenturen Moody´s und Standard & Poor´s durchgesetzt8.

Grundsätzlich lassen sich zwei verschiedene Rating-Ansätze unterscheiden, die nun in Kürze vorgestellt werden.

1.1.1 Bankinterne Ratingsysteme: Beispiel BVR-Rating

Diese Ratingsysteme werden von den Kreditinstituten entwickelt und angewandt, um bei ihren eigenen Kunden einer Bonitätsanalyse durchführen zu können. Mit Hilfe eines speziellen Risikoprofils soll eine objektive Entscheidung über die Kreditwürdigkeit des Kunden getroffen werden können. Da die Hausbank im Normalfall eine langjährige Geschäftsbeziehung zu dem Kunden hat, und dessen Kontokorrent-Verhalten einsehen kann, verfügt sie über wichtige Kenntnisse, die eine exakte Beurteilung des Kreditrisikos ermöglichen, was außenstehenden Stellen in dieser Form nicht möglich wäre.

Im folgenden soll kurz das interne Rating-System der Volks- und Raiffeisenbanken etwas näher beleuchten.

Dieses interne standardisierte System basiert auf einer vielfältigen Betrachtung des Gesamtengagements des einzelnen Unternehmens. Die daraus resultierende Kennziffer setzt sich aus 4 Zahlen zusammen, wobei 2 dieser Zahlen die anderen bedingen.9

Die letzte Zahl der Kennziffer wird gebildet aus dem Grad der Besicherung des Kreditengagements, wobei der Besicherungsgrad in 6 verschiedene Klassen eingeteilt wird.

Die vorletzte Zahl wird ermittelt durch eine intensive Betrachtung des Bonität des Unternehmens. Hierbei werden Daten aus der Bilanzanalyse, sowie aus Liquiditäts- und Geschäftsplanungen erfasst und ebenfalls in 6 Klassen eingeteilt. Auch werden hier Aspekte wie bisheriges Kreditverhalten und Zukunftsperspektiven berücksichtigt.

Die Kombination dieser beiden Zahlen ergibt schlussendlich die Risikoeinstufung des Unternehmens: - „1“ entspricht dem „Investmentgrade“ externer Organisationen

- „2“ weist auf latente10 Ausfallrisiken hin

- „3“ wird vergeben, wenn bereits Zahlungsverzug eingetreten ist, und ein Komplettausfall nicht mehr auszuschließen ist.

1.1.2 Kreditrating durch externe Organisationen

Ein externes Kreditrating ist eine von einer unabhängigen Stelle, also einer Rating-Agentur, vorgenommene Unternehmens-Beurteilung.

Diese Agenturen haben i.d.R keine direkten Beziehungen oder Verbindungen zu den Unternehmen. Somit spricht man bei diesen Ratings auch von objektiven Ratings, da keine beeinflussenden Faktoren vorhanden sind.

Mit der Hauptgrund, warum mittelständische Unternehmen meist keine externen Ratings anstreben, sind die damit verbundenen oft sehr hohen Kosten. Hierbei liegt die Spannweite je nach Agentur zwischen 5.000,- € und über 50.000,- € für das Erstrating, sowie meist etwas niedrigere jährliche Kosten für die weitere Prüfung und Veröffentlichung, um weiterhin in der Liste der gerateten Unternehmen geführt zu werden.

An Hand der genannten Beträge ist es leicht verständlich, dass viele mittelständische Unternehmen diese Kosten nicht auf sich nehmen wollen oder können.

1.2. Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht

Der im Jahre 1975 in Basel von der „Bank für internationalen Zahlungsaustausch“ gegründete Ausschuss hat das Ziel die Stabilität und Solidarität der Kreditinstitute zu sichern, sowie die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten und auszubauen.

Im Juli 1988 kam es zur „Veröffentlichung der Baseler Eigenkapitalvereinbarung“ (Basel I), welche ab 1992 verbindlich für jedes international tätige Kreditinstitut bei der Kreditvergabe eine Unterlegung mit Eigenmitteln von min. 8% der Kreditsumme regelt. Diese sog. Solvabilitätsklausel wurde in Deutschland im KWG übernommen.

Mit dieser gleichmäßigen Eigenkapitalunterlegung der Kredite wurde eine Stabilität des Bankensystems durch Begrenzung des ausreichbaren Kreditvolumes erreicht. Jedoch wurde hierbei die Bonität der einzelnen Kreditnehmer nicht berücksichtigt, und somit kam es zu einer Kompensation des erhöhten Adressausfallrisikos von schwachen Kreditnehmern durch die bonitätsmäßig guten Kreditnehmer. Um dieses Ungleichgewicht abzuschaffen, und eine bonitätsorientierte Eigenkapitalunterlegung einzuleiten, wurde das „2. Konsultationspapier zur Neufassung der Eigenkapitalvereinbarung“ (Basel II)
im Januar 2001 beschlossen.

1.3 Auswirkungen von Basel II auf die Banken

Das 2. Konsultationspapier des Baseler Ausschusses beinhaltet wie bereits zuvor angesprochen eine risikoadäquate Eigenkapitalhinterlegung bei der Kreditvergabe, sowie bankaufsichtsrechtliche Überprüfungsprozesse und eine erweiterte Offenlegungspflicht11.

Die sog. „ Mindestkapitalanforderungender 1. Säule regeln eine bonitätsabhängige, kundenspezifische Eigenmittelhinterlegung, wodurch die Kreditinstitute eine exaktere Überprüfung des Kreditportfolios und der Kreditneuausreichungen vornehmen müssen. Dies wird gewährleistet durch Betrachtung des einzelnen Kunden, und dessen Bonität, die zukünftig die Eigenmittelhinterlegung gravierend beeinflussen werden.

So sollen künftig nicht mehr pauschal 8% Eigenmittel hinterlegt werden, sondern je nach Bonität des Kunden von 0,2 x 8% bei exzellenter Bonität bis 1,5 x 8% bei sehr schlechter Bonität. Grundlage für die Hinterlegung bildet dabei das interne Rating des Kreditinstituts.

Somit werden „die Banken in der neuen Regelung für strengere und präzisere Risikomessung gezielt belohnt“12.

Durch die bankaufsichtsrechtlichen Überprüfungsprozesse und die erweiterte Offenlegungspflicht werden die Banken ihrerseits streng überwacht. Sie müssen Daten zu ihrem Kreditportfolio (Risikostruktur) veröffentlichen, und werden an Hand der Daten ebenfalls bewertet. Sollten die Aufsichtsbehörden hierbei Missstände feststellen, können diese zu einschneidenden Maßnahmen gegen die betroffene Bank führen.

Die durch die neue Eigenmittelhinterlegung geänderten Kreditvergabekosten für die Kreditinstitute werden aller Wahrscheinlichkeit nach direkt an die einzelnen Kunden weitergegeben, so dass bonitätsmäßig gute Kunden sich in Zukunft über fallende Kreditzinssätze freuen dürfen, wohingegen bonitätsmäßig schlechterer Kunden mit erhöhten Zinssätzen rechnen müssen. Somit werden die Kreditzinssätze zukünftig in Abhängigkeit des internen Rating festgelegt.

Auf Grund der bereits angesprochenen bankaufsichtsrechtlichen Überprüfungsprozesse werden die Kreditinstitute versuchen einen möglichst geringer Anteil an ausfallgefährdeten Kredit-Engagements zu unterhalten, und werden sich deshalb verstärkt auf Kunden mit guter bis sehr guter Bonität beschränken, um nicht mit Sanktionen seitens der Aufsichtsbehörden rechnen zu müssen.

2. Auswirkungen des Kreditratings auf mittelständische Unternehmen

Auf Grund der o.g Veränderungen durch Basel II ist mit weitreichenden Folgen bei der Kreditausreichung zu rechnen. Die Folgen für deutsche Mittelständler sollen in diesem Kapitel aufgezeigt werden.

[...]


1 vgl. Marschall, Birgit, FTD vom 27.11.2002, Berlin

2 vgl. Rössing/Wanner, FTD vom 03.02.2003, Frankfurt

3 vgl. Langenscheidts Maxi Wörterbuch Englisch, Langenscheidt Verlag, 2001, S. 474

4 Kreditwürdigkeit

5 Return on Equity: Quotient aus Bilanzgewinn und Eigenkapital

6 Return on Investment: Quotient aus Bilanzgewinn und Gesamtkapital

7 Einordnung

8 vgl. Anhang: Abb. 1

9 vgl. Anhang: Abb. 2

10 drohende

11 Vgl. Anhang: Abb. 3

12 vgl.Deutsche Bundesbank, online im Internet: http://www.bundesbank.de/bank/bank_basel.php , Abfrage
vom 20.12.2002

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Basel II: Auswirkungen des Kreditratings auf mittelständische Unternehmen in Deutschland
Hochschule
Duale Hochschule Baden-Württemberg Heidenheim, früher: Berufsakademie Heidenheim
Note
2,0
Autor
Jahr
2004
Seiten
17
Katalognummer
V45154
ISBN (eBook)
9783638426046
ISBN (Buch)
9783638763585
Dateigröße
574 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Basel, Auswirkungen, Kreditratings, Unternehmen, Deutschland
Arbeit zitieren
Alexander Schwaier (Autor:in), 2004, Basel II: Auswirkungen des Kreditratings auf mittelständische Unternehmen in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/45154

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