Was lernen wir von Konzentrationskennziffern? - Horizontale Unternehmenszusammenschlüsse


Hausarbeit (Hauptseminar), 2005

27 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung

2. Motive für Unternehmenszusammenschlüsse aus Sicht der Unternehmen
2.1 Effizienzmotiv
2.2 Marktmachtmotiv
2.3 Andere Motive

3. Kartellrechtliche Rahmenbedingung
3.1 Deutsche Fusionskontrolle
3.2 EG- Fusionskontrolle

4. Auswirkungen von (horizontalen) Fusionen auf den Wettbewerb

5. Konzentrationsmaße als schlechtes Mittel für die Bewertung von horizontalen Unternehmenszusammenschlüssen

6. Alternative Bewertungsindikatoren

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Unter einem Unternehmenszusammenschluss oder einer Fusion wird in dieser Arbeit die Vereinigung von Unternehmungen auf dem Vertragswege verstanden. Der Begriff Unternehmenszusammenschluss wird hier im weiten Sinn verwendet. Eine feindliche Übernahme, also ein Übernahmeangebot an die Aktionäre, ohne dass das Management damit einverstanden ist, fällt auch darunter.

Ein horizontaler Unternehmenszusammenschluss ist eine Vereinigung von zwei oder mehr Wettbewerbern, die sich auf dem gleichen Markt für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen befinden. Dieser Markt kann auch räumlich getrennt sein wie in Kapitel 2.3 bei den Unternehmensmotiven für Zusammenschlüsse deutlich wird. Damit ist gemeint, dass ein Unternehmen die gleichen Produkte anbietet wie ein anderes, aber nicht im gleichen Staat tätig ist. Die beiden Unternehmen würden in einer solchen Situation zu einem gegebenem Zeitpunkt nicht in direkter Konkurrenz zueinander stehen, haben möglicherweise aber einen Anreiz zu fusionieren. Daneben gibt es vertikale Fusionen, bei denen sich Unternehmen auf verschiedenen (vorgelagerten oder nachgelagerten) Produktionsstufen zusammenschließen. Der Vollständigkeit halber seien noch die konglomeraten Fusionen erwähnt, die Vereinigungen von Firmen sind, die weder direkte Rivalen noch Produzenten in der selben Wertschöpfungskette sind und die in der Seminararbeit nicht berücksichtigt werden.

Im Jahre 2002 haben sich die Fusionsaktivitäten, nach Angaben des Bundeskartellamts, weltweit merklich abgekühlt. Gründe dafür sind unter anderem die Börsenbaisse der vergangenen Jahre und die Abschwächung der früheren Fusionseuphorie. Investoren und Fondsverwalter fragen nachdrücklicher nach den möglichen Vorteilen einer Fusion. Die Börsenbaisse hat Einfluss auf eine wichtige Akquisitionswährung, nämlich die Aktienkurse des übernehmenden Unternehmens. In manchen Branchen herrschte jedoch rege Fusionstätigkeit, u.a. in der Chemie- und Pharmaindustrie, in der leitungsgebundenen Energiewirtschaft und in der Mineralölindustrie. Dort kam es zu tief greifenden Umstrukturierungen.[1] Die folgende Abbildung zeigt Anzahl und Art der beim Bundeskartellamt angemeldeten Fusionen. Die überwiegende Mehrheit waren in allen Jahren horizontale Zusammenschlüsse mit Produktausweitung, was bedeutet, dass das erworbene Unternehmen und der Erwerber auf benachbarten Märkten der gleichen Wirtschaftsstufe tätig sind.

Anzahl der Zusammenschlüsse nach Art der Diversifikation (1997-2002)[2]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Im Jahre 2003 ging die Zahl der bei der Europäischen Kommission angemeldeten Fusionen und Übernahmen auf den Stand der späten 90er Jahre zurück. Wurden 2002 noch 279 Zusammenschlüsse angemeldet, was gegenüber dem Vorjahr bereits einen leichten Rückgang bedeutete (335 Anmeldungen), so belief sich ihre Zahl 2003 auf lediglich 212. Neben dem Rückgang der Gesamtzahl der Anmeldungen verringerte sich auch der Anteil der Fälle, die Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Wettbewerb gaben und daher eine vertiefte Prüfung erforderten geringfügig von neun im Jahr 2002 auf acht im Jahr 2003. Alle acht Vorhaben wurden genehmigt, weil die beteiligten Unternehmen entweder Zusagen machten, die die ursprünglichen wettbewerbsrechtlichen Bedenken ausräumten, oder weil die vertiefte Prüfung die ursprünglichen wettbewerbsrechtlichen Bedenken nicht bestätigte. Von der Kommission wurden 2003 insgesamt 231 abschließende Entscheidungen getroffen, zwei davon im Anschluss an eine vertiefte Prüfung ohne Auflagen und sechs mit Auflagen genehmigt; neun weitere Genehmigungen wurden von der Einhaltung von Verpflichtungen nach Abschluss der ersten Untersuchungsphase abhängig gemacht. In der ersten Phase wurden von der Kommission weitere 203 Vorhaben genehmigt, 51% davon beruhten auf dem seit September 2000 gültigen vereinfachten Verfahren.[3]

2. Motive für Zusammenschlüsse aus Sicht der Unternehmen

2.1 Effizienzmotiv

In Konkurrenz zueinander stehende Unternehmen sind an Effizienzverbesserungen interessiert, um kostengünstige Produkte und Dienstleistungen anbieten zu können. Damit bleiben sie wettbewerbsfähig oder bauen sogar einen Vorsprung gegenüber anderen Unternehmen in der Branche auf. In der Regel kommen die Effizienzverbesserungen auch den Konsumenten zugute, insbesondere wenn Kosteneinsparungen durch niedrigere Preise an die Kunden weitergegeben werden oder bei gegebenem Preis Qualitätsverbesserungen erreicht werden. Durch Unternehmenszusammenschlüsse können Effizienzgewinne entstehen. Oft werden synonym dazu „Positive Synergieeffekte … als entscheidender Grund von fusionierenden Unternehmen genannt.“[4].

Nach Röller/Stennek/Verboven gibt es für Unternehmen fünf Kategorien von Effizienzgewinnen, die bei einer Fusion auftreten können und die auf dem Konzept der Produktionsfunktion basieren: Rationalisierungsgewinne, Größen- und Verbundvorteile, technologischer Fortschritt, Nachfragemacht und die Verringerung von X-Ineffizienz.[5]

Die Möglichkeit Rationalisierungsgewinne zu realisieren resultiert daraus, dass Unternehmen verschieden hohe Grenzkosten haben können. Das kann an einer besseren Kapitalausstattung eines Unternehmens, einem Wettbewerbsvorteil z.B. Rechte an einem Patent oder an steigenden Grenzkosten liegen. Bei steigenden Grenzkosten wäre ein Unternehmen effizienter, wenn es eine geringere Menge bei gegebener Produktionsfunktion produziert, da Kapazitätsbeschränkungen vorliegen. Nach der Fusion kann das Unternehmen Kosteneinsparungen erlangen, da es die Produktionsstätten besser auslasten kann. Es kann die Fabriken mit hohen Grenzkosten schließen oder zumindest weniger beanspruchen. Die Rationalisierungsmaßnahme ist dann abgeschlossen, wenn die Grenzkosten aller Produktionsstätten des fusionierten Unternehmens angeglichen sind.[6]

Größen- und Verbundvorteile werden realisiert, wenn bei einer höheren produzierten Menge die Durchschnittskosten fallen. Diese Vorteile werden oft angeführt um einen geplanten Unternehmenszusammenschluss zu rechtfertigen. Man kann zwischen kurzfristigen und langfristigen Größenvorteilen unterscheiden. Langfristige Größenvorteile aufgrund einer Fusion können durch bessere Koordinierung der Produktionsfaktoren, der früher separat entscheidenden Unternehmen, entstehen. Sie kommen vor, wenn eine Duplizierung aller Produktionsfaktoren, inklusive der Kapitalausstattung, zu einer überproportionalen Vergrößerung der Produktionsmenge führt. Um langfristige Größenvorteile durch die Fusion nutzen zu können, entstehen jedoch für die Unternehmen auch Kosten, da die Aktiva der Partner kombiniert und integriert werden müssen. Kurzfristig ist solch eine Restrukturierung nicht wünschenswert, denn es müssen eventuell Produktionsstätten, die schon aufgebaut sind, teuer umgebaut werden. Durch hohe Anpassungskosten kann kurzfristig eine vollständige Integration der Firmenaktivitäten verhindert werden. Im Gegensatz dazu könnte es auf lange Sicht weniger kostenintensiv sein die zukünftigen Investitionsentscheidungen in der neu gegründeten Firma gemeinsam zu treffen. In das Firmenkapital, welches aus materiellen und immateriellen Anlagegütern besteht, muss reinvestiert werden, da es einer Wertminderung unterliegt. Es können auch neue Investitionsmöglichkeiten bei einer Vergrößerung des Marktes auftauchen. Die Tatsache, dass in der Realität Mehrproduktunternehmen existieren, spricht nicht gegen die Existenz langfristiger Größenvorteile für diese Unternehmen, insbesondere in der Produktion, in der Forschung und Entwicklung und bei der Bündelung von Marketingaktivitäten. Die Frage nach den Gründen, warum es möglich ist, langfristige Größenvorteile zu realisieren, soll im Folgenden beantwortet werden: Wenn eine Firma wenig produziert, ist es gewöhnlich besser weniger zu investieren und mit einer Technologie zu arbeiten, die zwar in der Anschaffung günstiger ist, aber höhere Grenzkosten hat. Außerdem können Langfristige Größenvorteile aus den Vorteilen einer Spezialisierung entstehen. Spezialisierte Arbeitskräfte können effizienter eingesetzt werden und die Energiekosten für eine große Maschine sind häufig proportional geringer als für eine kleine Maschine.

Bei den kurzfristigen Größenvorteilen bleibt die Kapitalausstattung konstant. Es geht einer-seits um die Eliminierung von Fixkostenduplikationen und andererseits um die Nutzung der effizientesten Produktionsstätten bei einer fallenden kurzfristigen Grenzkostenfunktion, welches eine Form von Rationalisierung ist. Beim Wegfall von Fixkostenduplikationen soll eine bessere Nutzung von Inputfaktoren, die eine bestimmte unteilbare Größenordnung haben, gewährleistet werden. Unabhängig von der Firmengröße gibt es gewisse Minimalkosten, die getragen werden müssen um das Unternehmen arbeitsfähig zu machen. So lässt sich z.B. die Buchaltungsabteilung oder die Einkaufsabteilung bei einer größeren Firma besser auslasten, auch wenn die fusionierenden Firmen verschiedene Produkte herstellen. Dieses Argument gilt jedoch nur bedingt, da es in der Regel die Möglichkeit des outsourcing solcher Unternehmensaufgaben an ein fremdes Dienstleistungsunternehmen gibt.[7]

Verbundvorteile treten auf, wenn es Vorteilhaft ist, zueinander in Beziehung stehende Güter im selben Unternehmen oder in derselben Fabrik zu produzieren. Häufig ist das der Fall bei Produkten die denselben Rohstoff benötigen.[8]

Bei der Analyse des technischen Fortschritts lässt sich zwischen Prozessinnovation und Produktinnovation unterscheiden. Die Prozessinnovation senkt die Kosten ein schon vorhandenes Produkt herzustellen, während die Produktinnovation den Wert oder die Qualität eines vorhandenen Produktes erhöht. Beide Arten von Innovation gleichen sich im Wesentlichen darin, dass sie verbesserte gemeinsame Produktionsmöglichkeiten der Firmen ermöglichen. Eine Fusion von Firmen mit unterschiedlichen technologischen und verwaltungstechnischen Fähigkeiten, hervorgerufen durch unterschiedliche Patente, verschiedene Erfahrungen, ein anderes Management oder eine andere Organisationsform etc., kann zu einer Wissensdiffusion unter den Beteiligten führen. Zum einen ist der Fall denkbar, dass eine Firma in allen Dimensionen das über besseres Know-how verfügt. Die Fusion erlaubt einem der Partner zu lernen und sich potentiell vollständig das bessere Wissen anzueignen. Im zweiten Fall kann der Wissenstransfer in beide Richtungen erfolgen, d.h. beide Unternehmen erwerben die jeweils gewinnbringenderen Fähigkeiten voneinander. Denkbar wäre dies bei Firmen, die komplementäre Fähigkeiten oder komplementäre Produktionsfaktoren besitzen. Eine Wissensdiffusion in zwei Richtungen könnte auch auftreten, wenn die Firmen verschiedene Fähigkeiten in der Herstellung von Zwischenprodukten besitzen. Als letztes Beispiel für einen beiderseitigen Wissenstransfer soll eine Branche dienen, in der Wissen und Fähigkeiten in bestimmten Bereichen nur durch Ausprobieren erworben werden kann (learning by doing). Das bedeutet, dass die Durchschnittskosten der Unternehmen mit der kumulierten Produktionsmenge sinken. Je mehr Einheiten ein Unternehmen von einem Gut hergestellt und verkauft hat, desto geringer sind seine Durchschnittskosten. Eine Fusion könnte hier hilfreich sein die Durchschnittskosten durch den Erfahrungsaustausch zwischen den Unternehmen zu senken. Viele Unternehmen werden nach einem Zusammenschluss auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung (F&E) verstärkt tätig. Relevante Bereiche sind dabei die Verbesserung der Produktionsprozesse, die Produktverbesserung oder die Entwicklung neuer Produkte, um die jeweiligen die Kosten zu reduzieren. Anreize für Investitionen in F&E entstehen und erhöhen sich dadurch, dass Produktimitationen durch die Konkurrenten und Spill-Over Effekte, auf einem Markt mit hoher Wettbewerbsintensität, durch die Fusion internalisiert werden können. Auch bei einer marktbeherrschenden Firma, die ihren Wettbewerbsvorsprung auf Grund des geringen Wettbewerbs ohne große F&E Anstrengungen halten kann und die unterproportional niedrige F&E Ausgaben im Vergleich zu den kleineren Konkurrenten hat, könnte eine Fusion von Konkurrenten zu mehr F&E Tätigkeit führen. Durch eine Fusion in diesem Markt muss das vorher dominierende Unternehmen nun fürchten, dass der Wettbewerbsvorsprung von der neuen Firma aufgeholt wird.[9] Einen Einfluss auf die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit hat unter anderem die Geschwindigkeit mit der Konkurrenzunternehmen die Produkt- oder Prozessinnovationen einer Firma nachahmen können. Mansfield hat in einer Untersuchung von 100 US Unternehmen aus verschiedenen Branchen festgestellt, dass Informationen über Entwicklungsentscheidungen eines Unternehmens im Durchschnitt in 12-18 Monaten bei der Konkurrenz sind. Detailreichere Informationen über Art und Wesen eines neuen Produktes oder Prozesses ist der Konkurrenz in der Regel nach einem Jahr bekannt. Information solcher Art können durch eine Vielzahl von Kanälen nach außen gelangen. In manchen Industriezweigen gibt es eine große Fluktuation von Personal, es gibt Kommunikationsnetzwerke zwischen Ingenieuren und Wissenschaftlern, die in verschiedenen Unternehmen arbeiten und auch auf Fachtagungen können Informationen ausgetauscht werden. In anderen Branchen sind die Zulieferer und Kunden wichtige Informationsquellen, die Patentregister werden sorgfältig durchforstet und „reverse engeneering“ wird versucht. In wieder anderen Branchen wird der Wissensdiffusionsprozess dadurch beschleunigt, dass sich die Unternehmen keine große Mühe geben die Information lange geheim zu halten, da sie annehmen die Geheimhaltung sei in jedem Fall nutzlos. Natürlich bedeutet das rasche durchsickern der Information noch nicht eine genau so schnelle Imitation des Produktes oder Prozesses, aber es ist die Voraussetzung dafür, dass Imitationen stattfinden können.[10] Durch einen horizontalen Zusammenschluss wird in jedem Fall die Zahl der Konkurrenten verkleinert, die von dem oben beschriebenen Informationsfluss nach außen profitieren könnten. Somit verringert sich möglicherweise auch die Gefahr, Verluste durch Imitatoren hinnehmen zu müssen.

Als Folge einer horizontalen Fusion können auf den Beschaffungsmärkten Kosten durch Nachfragemacht eingespart werden. Die Bündelung der Nachfrage erlaubt höhere Mengenrabatte. Wenn die Zulieferer klein sind und auf wenige Unternehmen angewiesen sind, können die zusammengeschlossenen Unternehmen die Beschaffungspreise diktieren.

Niedrigere Beschaffungspreise können durch die Fusion aber auch entstehen, wenn die Verhandlungsmacht bei den Lieferanten bleibt und zwar im Falle von Zwei-Stufen-Tarifen. Durch die höhere Abnahmemenge lohnt sich für das Unternehmen eventuell ein Tarif mit höherer Grundgebühr und niedrigeren Stückkosten. Der Zusammenschluss kann dem Unternehmen auch eine bessere Position am Kapitalmarkt verschaffen und somit die Kosten für die Aufnahme von Fremdkapital verringern. Voraussetzung ist hierfür, dass die Kapitalmärkte nicht perfekt sind, d.h. es existieren asymmetrische Informationen über Risiko und erwarteter Rendite. Größere Unternehmen haben in der Realität oft besseren Zugang zu den Kapitalmärkten.[11]

Unter X-Ineffizienz im Sinne von Leibenstein bezeichnet man die nicht-allokative Ineffizienz, die durch fehlenden Wettbewerbsdruck und mangelnde Motivation des Managements und der Mitarbeiter eines Unternehmens hervorgerufen wird. Die X-Ineffizienz kann im Rahmen einer Kostenbetrachtung als Differenz zwischen den tatsächlichen und den mindestens anfallenden (Produktions-) Kosten für jede beliebige Ausbringungsmenge aufgefasst werden.[12] Die X-Ineffizienzen spielen bei Kapitalgesellschaften eine große Rolle, wegen der Trennung von Eigentum und Kontrolle. Es besteht grundsätzlich ein Problem der asymmetrischen Informationsverteilung zwischen den Aktionären und dem Vorstand, dem die Unternehmenskontrolle übertragen wurde. Die Gründe des Managements, trotz Anreizmittel wie Gewinnbeteiligung etc., vom Prinzip der Gewinnmaximierung abzuweichen sind vielfältig und können z.B. sein: Ein Unternehmensleiter möchte seinen persönlichen Machtbereich erweitern; der Manager will nicht von einer gewählten Strategie abweichen, um nicht begangene Fehler zugeben zu müssen; Massenentlassungen sollen vermieden werden. Diese Ziele können in Konflikt mit denen der Aktionäre stehen. Über den Aufsichtsrat haben die Aktionäre begrenzt Kontrolle über die Unternehmensführung. Jedoch ist die Unternehmensleitung besser über ihre Projekte informiert und dadurch hat der Aufsichtsrat nur begrenzte Möglichkeiten die Entscheidungen des Vorstandes zu bewerten oder zu verhindern. Die so genannte interne Effizienz, also die Effizienz des Managements wird im Wesentlichen von drei Faktoren bestimmt, die von einer Fusionsentscheidung beeinflusst werden können. Erstens hat die Existenz eines funktionierenden Marktes für Unternehmenskontrolle eine disziplinierende Wirkung auf die Unternehmensführung. Allein die Furcht vor einer Übernahme durch ein anderes Unternehmen kann für einen Manager eine motivierende Wirkung haben, da er befürchten muss seinen Job zu verlieren. Der Markt für Unternehmenskontrolle wirkt somit theoretisch als Garant für eine effizient arbeitende Unternehmensführung, die bei Versagen jederzeit ausgetauscht werden kann. Grenzen sind dem funktionierenden Markt für Unternehmenskontrolle jedoch gesetzt bei dem Erkennen von Ineffizienzen in einem Unternehmen und beim Einsatz von Abwehrmitteln gegen eine Übernahme, wie der „poison pill“. Zusätzlich ist der empirische Nachweis einer disziplinierenden Wirkung schwer zu erbringen. Als zweiter Gedanke lässt sich anführen, dass eine horizontale Fusion die Vergleichsmöglichkeiten zwischen den Unternehmensteilen, die vorher eigenständig waren, verbessert. Durch internen Wettbewerb im Unternehmen entsteht so ein erhöhter Leistungsdruck für die Mitarbeiter. Häufig wird in der Realität nach einer Fusion Personal freigesetzt. Der dritte Faktor, der die interne Effizienz mitbestimmt, ist genau gegenläufig zu dem oben genannten. Durch einen Zusammenschluss kann auf dem Produktmarkt der Wettbewerb reduziert werden und folglich lässt der Konkurrenzdruck nach. Das kann zur Folge haben, dass die Unternehmensleitung und die Mitarbeiter ihre Anstrengungen verringern und die Arbeitsmotivation sinkt.[13]

[...]


[1] Vgl. Deutscher Bundestag (2003) S. 7-8.

[2] Eigene Berechnungen nach: Deutscher Bundestag (2003) S. 272, (2001) S. 220 und (1999) S. 182.

[3] Vgl. Europäische Kommission (2004) S. 57.

[4] Schulz (2003) S. 112.

[5] Vgl. Röller/Stennek/Verboven (2000) S. 12.

[6] Vgl. Röller/Stennek/Verboven (2000) S. 14.

[7] Vgl. Röller/Stennek/Verboven (2000) S. 14-16.

[8] Vgl. Röller/Stennek/Verboven (2000) S. 16.

[9] Vgl. Röller/Stennek/Verboven (2000) S. 16-18.

[10] Vgl. Mansfield (1985) S. 217-223.

[11] Vgl. Röller/Stennek/Verboven (2000) S. 18-19.

[12] Vgl. Gabler Wirtschaftslexikon (1998) o.S..

[13] Vgl. Röller/Stennek/Verboven (2000) S. 19-22.

Ende der Leseprobe aus 27 Seiten

Details

Titel
Was lernen wir von Konzentrationskennziffern? - Horizontale Unternehmenszusammenschlüsse
Hochschule
Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg  (Volkswirtschaft, insbesondere Industrieökonomik)
Veranstaltung
Hauptseminar im Fach Industrieökonomik
Note
1,7
Autor
Jahr
2005
Seiten
27
Katalognummer
V45025
ISBN (eBook)
9783638425032
Dateigröße
598 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Konzentrationskennziffern, Horizontale, Unternehmenszusammenschlüsse
Arbeit zitieren
Thomas Kansy (Autor:in), 2005, Was lernen wir von Konzentrationskennziffern? - Horizontale Unternehmenszusammenschlüsse, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/45025

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