Wirtschaftsprüfung und Gesamtwirtschaft in Deutschland. Relevante Entwicklungsindikatoren im Zeitraum 2004 bis 2017


Bachelorarbeit, 2018

108 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Anhangverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Problemstellung und Einordnung in die bisherige Forschung
1.2. Ziel der Arbeit, Ganz und Grenzen der Untersuchung

2. Ökonomische Notwendigkeit des Wirtschaftsprüfers
2.1. Information als Kernelement
2.2. Das Grundprinzip der Prüfung
2.3. Zwecktheoretische Konzepte der Prüfung
2.4. Schnittstelle externes Rechnungswesen

3. Interdependenzen Prüfungsmarkt und Gesamtwirtschaft
3.1. Prüfungsmarkt
3.1.1. Abgrenzung, relevante Normen und Hintergrund der Regulierung
3.1.2. Struktur
3.1.2.1. Angebots- und Nachfrageseite im Prüfungsmarkt
3.1.2.2. Aktuelle Entwicklungen
3.2. Gesamtwirtschaft
3.2.1. Definition und Messverfahren
3.2.2. Relevante Trends
3.3. Der Kapitalmarkt als wichtiger Bezugspunkt
3.3.1. Definition und Abgrenzung
3.3.2. Bedeutung für Gesamtwirtschaft und Prüfungsmarkt
3.4. Kritische Analyse der gesamtwirtschaftlichen Rolle des Prüfungsmarkts
3.4.1. Nutzentheoretische Untersuchung der Abschlussprüfung
3.4.2. Qualität als Voraussetzung und umstrittenes Thema
3.4.2.1. Konzept der Prüfungsqualität
3.4.2.2. Dilemma der Qualität und seine Folgen
3.4.3. Ausweitung von Nicht-Prüfungsleistungen

4. Auswirkungen der Gesamtwirtschaft auf die Wirtschaftsprüfung im Zeitraum 2004 bis 2017
4.1. Methodik der Untersuchung
4.1.1. Theoretische Herleitung und Definition von Hypothesen
4.1.2. Datengrundlage und Eingrenzung der Untersuchung
4.1.3. Aufbereitung der Daten
4.2. Auswertung der Untersuchung
4.2.1. Makroökonomische Fundamentalanalyse der Wirtschaftsprüfungsbranche
4.2.1.1. Erkenntnisse zur Kapazitätsentwicklung
4.2.1.2. Erkenntnisse zur Preisniveauentwicklung
4.2.1.3. Erkenntnisse zur Beschäftigungsentwicklung
4.2.2. Erkenntnisse aus den Auswirkungen von Kapitalmarktentwicklungen
4.2.3. Erkenntnisse zur Entwicklung von Prüfungsnormen
4.2.4. Analyse qualitativer Aspekte der Abschlussprüferarbeit
4.2.4.1. Erkenntnisse aus der Anzahl an Ergänzungen und Einschränkungen in Bestätigungsvermerken
4.2.4.2. Erkenntnisse aus der Anzahl an Normabweichungen
4.2.4.3. Zusammenführung der Ergebnisse

5. Prognosen der Umsatzentwicklung bis zum Jahr 2020
5.1. Methodik der Prognosen
5.1.1. Hintergrund und Prognoseverfahren
5.1.2. Grundlage und Aufbereitung der Daten
5.2. Ergebnisse der Prognosen
5.2.1. Ermittlung über den Zusammenhang zum BIP
5.2.2. Ermittlung über den Zusammenhang zu den wesentlichen makroökonomischen Größen
5.3. Kritische Erörterung der Umsatzprognosen und Folgerungen

6. Zusammenfassung der Arbeit und Fazit

Anhang

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieer Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1 Wachstum des BIP und des Inlandsumsatzes der Top 25 zwischen den Jahren 2005 und 2016, preisbereinigt (Basisjahr 2010)

Abb. 2 Verbraucherpreisindex und Erzeugerpreisindex Wirtschaftsprüfung der Jahre 2004 bis 2017 in Indexzahlen (Basisjahr 2010 = 100)

Abb. 3 Erwerbstätigenquote der 20- bis 64-Jährigen und Anzahl bei der WPK registrierter Wirtschaftsprüfer in den Jahren 2004 bis 2017

Abb. 4 Wachstum des CDAX und des Inlandsumsatzes der Top 25 zwischen den Jahren 2005 und 2016, preisbereinigt (Basisjahr 2010)

Abb. 5 Wachstum des realen BIP in Indexzahlen (Basisjahr 2010 = 100) und Anzahl an IDW Prüfungsnormen in den Jahren 2004 bis 2017

Abb. 6 Wachstum des realen BIP in Indexzahlen (Basisjahr 2010 = 100) und relative Anzahl an Ergänzungen sowie Einschränkungen in Bestätigungsvermerken in den Jahren 2004 bis 2017

Abb. 7 Wachstum des realen BIP in Indexzahlen (Basisjahr 2010 = 100) und relative Häufigkeit von Normabweichungen in Bestätigungsvermerken in den Jahren 2004 bis 2017

Abb. 8 Historisches und prognostiziertes Wachstum des realen Inlandsumsatzes der Top 25 anhand des Zusammenhangs zum BIP (Basisjahr 2010)

Abb. 9 Historisches und prognostiziertes Wachstum des realen Inlandsumsatzes der Top 25 anhand des Zusammenhangs zu Makroökonomischen Größen (Basisjahr 2010)

Tabellenverzeichnis

Tab. 1 Korrelation und Signifikanz für drei Reaktionsszenarien im Zusammenhang BIP-Wachstum und Wachstum des Inlandsumsatzes der Top 25

Anhangverzeichnis

Anhang 1 Tabellen zum realen BIP-Wachstum und zur Umsatzent- wicklung der Top zwischen den Jahren 2004 bzw. 2005 bis 2016

Anhang 2 Regressionsstatistiken und Varianzanalysen zur BIP- und Umsatzentwicklung der Top 25 von 2005 bis 2016 anhand dreier Reaktionsszenarien

Anhang 3 Tabelle, Regressionsstatistik und Varianzanalyse zum allgemeinen Verbraucherpreisindex und dem Erzeugerpreis- index Wirtschaftsprüfung zwischen den Jahren 2004 und 2017

Anhang 4 Tabelle, Regressionsstatistik und Varianzanalyse zur Er- werbstätigenquote der 20- bis 64-Jährigen und der Anzahl registrierter Wirtschaftsprüfer zwischen den Jahren 2004 und 2017

Anhang 5 Tabellen zur realen CDAX- und Umsatzentwicklung der Top 25 in den Jahren 2004 bis 2017 bzw. 2005 bis 2016 (Ermit- tlung der preisbereinigten CDAX-Durchschnittskurse; Regres- sionsstatistik und Varianzanalyse zur um ein Jahr verzögerten Reaktion der Umsatzentwicklung)

Anhang 6 Tabellen zu den IDW-Verlautbarungen der Jahre 2004 bis 2018 (sortiert nach Kategorien und summiert nach Oberkate- gorie) sowie Tabelle zum realen BIP-Wachstum in Indexzah- len und den IDW Prüfungsnormen der Jahre 2004 bis 2017

Anhang 7 Tabellen zu den relevanten Ergebnissen der Abschlussdurch- sicht durch die WPK und der Gegenüberstellung zum realen BIP-Wachstum in den Jahren 2004 bis 2017

Anhang 8 Tabellen zur Prognose der realen Umsatzentwicklung der Top 25 bis zum Jahr 2020 anhand des realen BIP-Wachs- tums bis 2019 (Tabelle mit Prognosewerten, Regressions- statistik und Varianzanalyse)

Anhang 9 Tabellen zur Prognose der Umsatzentwicklung der Top 25 bis zum Jahr 2020 anhand des realen BIP-Wachstums so- wie der Entwicklung der Erwerbstätigenquote der 20- bis 64-Jährigen bis 2019 und des Verbraucherpreisindex bis 2020 (Tabellen mit Prognosewerten, Umrechnung der Um- satzentwicklung in reale Werte, Regressionsstatistik, Vari- anzanalyse und Überprüfung auf Kollinearität)

1. Einleitung

1.1. Problemstellung und Einordnung in die bisherige Forschung

Ohne prüfungspflichtige Unternehmen gäbe es keine Wirtschaftsprüfung. So simpel diese Aussage auf den ersten Blick erscheinen mag, enthält sie doch einen entscheidenden Punkt zum Zusammenhang zwischen der Gesamtwirtschaft und der Wirtschaftsprüfung: Er ist vorhanden. Der Wirtschaftsprüfung ist der Wirtschafsbezug immanent, wie auch schon durch den Namen impliziert wird. In welchem Ausmaß und mit welcher Komplexität der Bezug jedoch tatsächlich besteht, muss mittels einer ausführlichen Analyse genauer geklärt werden.

Bei mehr als 17.000 Großunternehmen (über 249 Beschäftigte oder 50 Mio. € Umsatz) im Jahr 2015[1] wird schnell ersichtlich, weshalb die obige Aussage im Konjunktiv II gehalten ist. Mit der ausgeprägten und überaus verflochtenen Unternehmenslandschaft in Deutschland geht ein Informationsbedürfnis verschiedener Interessengruppen einher, das durch die Prüfung und Offenlegung relevanter Informationen gedeckt werden soll. Der Prüfer befindet sich somit zwischen den Unternehmen und ihren weiteren Interessengruppen. Folglich ist seine Rolle besonders von Einflüssen der wirtschaftlichen Akteure geprägt. Auf übergeordneter Ebene drücken sich die Einflüsse in der Entwicklung der Wirtschaftsprüfungsbranche aus. Das betrifft beispielsweise die Umsätze der Prüfungsgesellschaften, die Anzahl an Wirtschaftsprüfern, die Preisbildung für die Tätigkeiten etc.

Die Vielseitigkeit gesamtwirtschaftlicher Auswirkungen in ihrer Summe ist in der deutschen Prüfungsforschung noch wenig behandelt worden. In der Literatur werden vielmehr einzelne Teilaspekte thematisiert. Dazu gehören zum Beispiel die Marktverhältnisse auf dem Prüfungsmarkt oder spezielle Normen bzw. Regulierungen.[2] Allerdings zeigen Ereignisse wie die Finanzkrise der Jahre 2007 bis 2009, dass gerade der Gesamtwirtschaft stets Beachtung geschenkt werden muss. Ist der Zusammenhang zur Wirtschaftsprüfung erst einmal genauer geklärt, können so auf mittel- bis langfristiger Sicht Entwicklungen untersucht werden, die die Wirtschaftsprüfung maßgeblich geprägt haben, aktuell prägen und voraussichtlich auch in Zukunft prägen werden.

1.2. Ziel der Arbeit, Gang und Grenzen der Untersuchung

In dieser Arbeit sollen die vielseitigen Auswirkungen der Gesamtwirtschaft auf die Wirtschaftsprüfung in Deutschland im Zeitraum von 2004 bis 2017 anhand relevanter Entwicklungsindikatoren genauer analysiert und damit durch die Beleuchtung verschiedener übergeordneter Perspektiven ein Beitrag zum makroökonomisch geprägten Teil der Prüfungsforschung geleistet werden.

Dazu ist zunächst zu klären, weshalb der Wirtschaftsprüfer überhaupt ökonomisch notwendig ist und welche bedeutsamen Wechselwirkungen zwischen dem Prüfungsmarkt als Untersystem und der Gesamtwirtschaft als Obersystem[3] bestehen. Den Begriffen Information und Vertrauen kommt hierbei eine maßgebliche Stellung zu, da gerade der betrachtete Zeitraum von Vertrauensverlusten in die Wirtschaftsprüfung und deren Behebung gekennzeichnet ist.[4] Zudem wird der Kapitalmarkt in seiner besonderen Rolle für Gesamtwirtschaft und Prüfung hervorgehoben.

Den Kern der Arbeit bildet die sich an die theoretischen Betrachtungen anschließende empirische Untersuchung zu den gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen. Nach einer kurzen Herleitung der Hypothesen und einer Erklärung zur methodischen Vorgehensweise mit den verwendeten Daten werden die Entwicklungen ausgewählter Komponenten der Wirtschaftsprüfung mithilfe gesamtwirtschaftlicher Teilaspekte im Einzelnen erklärt. Wichtig ist hierbei, dass zu den theoretischen Überlegungen auch stets praktische Erkenntnisse gezogen werden. Zur Veranschaulichung und genauen Erläuterung ist die Verwendung von grafischen Darstellungen unerlässlich.

Aus den gewonnenen tieferen Einsichten werden daraufhin Prognosen zur weiteren Entwicklung der Wirtschaftsprüfungsbranche erstellt. Konkret wird das zukünftige Umsatzwachstum der 25 größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften als Vorreiter mithilfe statistischer Methoden und makroökonomischer Einflussgrößen prognostiziert.

Schließlich endet die Ausarbeitung mit einem Fazit, in dem die relevanten Ergebnisse für Theorie und Praxis nochmals aufgegriffen und Folgerungen final gezogen werden.

Im Laufe der Arbeit werden immer wieder bisherige Forschungsbeiträge aufgegriffen, die sich mit Teilaspekten der Untersuchung befassen.

Insgesamt ist Untersuchung räumlich wie auch zeitlich eingegrenzt. Es wird versucht, die analysierten Zusammenhänge überwiegend innerhalb Deutschlands isoliert zu betrachten, auch wenn die internationale Verflechtung aufgrund ihres maßgeblichen Effekts hier nicht gänzlich ausgeblendet werden kann. Zeitlich findet eine Beschränkung auf den Zeitraum nach den Bilanzskandalen Anfang dieses Jahrhunderts und der Etablierung der Big Four statt. Demnach ist der Zeitraum ab dem Jahr 2004 von Bedeutung.[5] Die Prognosen wiederum gehen nur bis zum Jahr 2020, da danach die Unsicherheit der Vorhersagen deutlich zunimmt und es weniger verlässliche Referenzen gibt.

Wie bereits weiter oben in der Zielsetzung der Arbeit erwähnt, können nur ausgewählte relevante Indikatoren der Gesamtwirtschaft und Wirtschaftsprüfung für die Zwecke dieser Arbeit verwendet werden. Dabei bemisst sich die Relevanz an makroökonomischen und berufsständischen Maßstäben und wird in den folgenden Kapiteln genauer erläutert.

Bezüglich der verwendeten statistischen Modelle ist zu festzuhalten, dass auch diese Grenzen unterliegen. Zwar werden mit ihnen Zusammenhänge verständlicher und besser erklärbar, sofern diese vorhanden sind, aber der facettenreichen Realität können sie nicht komplett gerecht werden. Daher werden immer auch weitere Faktoren zur Erklärung hinzugezogen.

Im Rahmen dieser Ausarbeitung wird mit dem Begriff Wirtschaftsprüfung zum einen die Gesamtheit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, ihrer Entwicklungen und Tätigkeiten bezeichnet. Zum anderen werden darunter speziell die Tätigkeiten in Bezug auf die gesetzlichen Pflichtprüfungen verstanden, da sie das Charakteristikum der Branche darstellen und Synergien zu den weiteren Bereichen, den sogenannten Nicht-Prüfungsleistungen, aufweisen.[6] Als essenzieller Bestandteil des Leistungsportfolios von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften[7] sind Nicht-Prüfungsleistungen bei zusammenfassenden Darstellungen einbezogen und werden, wenn nötig, gesondert betrachtet.

2. Ökonomische Notwendigkeit des Wirtschaftsprüfers

Schon aus dem Leitbild des wirtschaftsprüfenden Berufs, welches von der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) zusammengefasst worden ist, ist die ökonomische Wichtigkeit des Prüfers ersichtlich. Sicherungsfunktion und Vertrauen sind hier die Schlagworte, die dem Beruf seine hohe Bedeutung verleihen.[8] Erstere gilt für die Wirtschaft im Allgemeinen, letzteres bezieht sich auf die Adressaten, für die die Arbeit des Wirtschaftsprüfers entscheidend ist. Implizit sind der Umgang und die Kommunikation mit wirtschaftlichen Informationen im Leitbild enthalten. Diese begründen die Notwendigkeit des Prüfers.

2.1. Information als Kernelement

Im Jahr 2009 führten Ruhnke/Schmiele/Sanyang eine Befragung leitender Angestellter unterschiedlicher Kreditinstitute, welche zu diesem Zeitpunkt für die Kreditvergabe an kleine und mittlere Unternehmen verantwortlich waren, durch. Sie fanden heraus, dass die Kreditvergabeentscheidungen der Angestellten zu durchschnittlich 61,9 % von Jahresabschlussinformationen abhängen.[9] Hierbei handelt es sich um nur ein Beispiel der wirtschaftlichen Bedeutung von Unternehmensinformationen. Für ein tieferes Verständnis dieser Bedeutung im Hinblick auf Ökonomie und Wirtschaftsprüfung bedarf es einer Betrachtung aus jeweils ökonomischer und geschichtlicher Perspektive.

Informationen dienen aus wirtschaftlicher Sicht der Entscheidung, wie knappe Ressourcen bestmöglich für den menschlichen Bedarf verwendet werden können. Das Grundprinzip der effizienten Allokation bewegt die einzelnen Wirtschaftsakteure zum Handeln. Mit der Untersuchung des Zusammenwirkens auf einzel- und gesamtwirtschaftlicher Ebene befasst sich die Volkswirtschaftslehre. Im betriebswirtschaftlichen Kontext erwachsen aus dem Grundprinzip weitere Funktionen. Als Beispiel kann hier die Unternehmensführung genannt werden, welche sich wiederum in Festlegung von Unternehmenszielen, Planung, Entscheidung, Ausführung und Kontrolle der Unternehmung aufteilt.[10] So sind zwar die Zielrichtungen beider wirtschaftlicher Teilbereiche unterschiedlich, jedoch vereint sie die Notwendigkeit, sich auf relevante und vertrauenswürdige Informationen zu berufen. An dieser Stelle werden die Funktionen des Wirtschaftsprüfers zu einer maßgeblichen Größe, um diese Notwendigkeit abzudecken.

[11] Aus historischer Sicht entstand das Erfordernis vertrauenswürdiger Unternehmensinformationen durch die Zunahme unternehmerischen Handelns. Mit dem Wachstum des Geschäfts von Kaufleute wie z.B. der Fugger entstand auch Komplexität und es musste ein Überblick mittels korrekter Informationen geschaffen werden. Unternehmensextern setzten seit dem 16. Jahrhundert Gerichte sogenannte Bücherrevisoren ein, um bei Insolvenzen die Aufzeichnungen zu prüfen. Im weiteren Verlauf der Jahrhunderte waren solche Schieflagen ausschlaggebend für die Entwicklung einer Vertrauensbasis in der Wirtschaft. Neben Problemen bei Genossenschaftsgründungen ab Mitte des 19. Jahrhunderts wurde die bislang größte wirtschaftliche Krise zwischen den Jahren 1929 und 1932 zum Auslöser für die Einführung von Wirtschaftsprüfern im heutigen Sinne. Seit der Änderung des Aktienrechts 1931 erfolgt weiterhin eine verstärkte Betonung verlässlicher Unternehmensinformationen für Marktteilnehmer und Öffentlichkeit. Funktionsfähige Unternehmen, geschützte Gläubiger und Geschäftspartner sowie stabile Märkte sind dabei das Ziel.

Aus den wirtschaftlichen und historischen Betrachtungen kann geschlossen werden, dass die Entwicklung der Wirtschaftsprüfungsbranche vom wirtschaftlichen Geschehen abhängt. Das kann sich zum einen aus gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen ergeben. Beispielsweise ist die Anzahl an umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen in Deutschland von ca. 2.960.000 im Jahr 2004 auf etwa 3.270.000 im Jahr 2016 gestiegen.[12] Das entspricht einem Anstieg von rund 10 % in etwas mehr als 10 Jahren. Somit wächst die reine Informationsmenge, -verflechtung und -komplexität deutlich. Zum anderen ändern sich auch die Informationsbedürfnisse. Als Beispiel sind hier die Überlegungen der Europäischen Kommission im Jahr 2010 zu nennen. Als Reaktion auf die Finanzkrise der Jahre 2007 bis 2009 überdachte sie die Rolle des Abschlussprüfers und dessen Informationsvermittlung.[13] In den darauffolgenden Jahren wurden weitere Regelungen geschaffen, welche unter anderem die Rotation der Abschlussprüfer oder die ausführlichere Berichterstattung im Bestätigungsvermerk betreffen.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass wirtschaftliche Informationen das Kernelement der Abhängigkeit zwischen Ökonomie und Wirtschaftsprüfung darstellen. Jedoch werden diese erst durch die Prüfung nützlich für den Adressaten.

2.2. Das Grundprinzip der Prüfung

Zunächst kann Prüfung vereinfacht als Soll-Ist-Abgleich beschrieben werden, dessen Resultate für Entscheidungen genutzt werden.[14] Aus dieser Beschreibung entstehen jedoch zwei wesentliche Fragenschwerpunkte, welche im Kontext der Wirtschaftsprüfung zu beantworten sind: 1. Was ist das Resultat des Abgleichs und unter welchen Bedingungen erfolgt dieser? 2. Wer sind die Adressaten und für welche Entscheidungen werden die Resultate genutzt?

Gerade die erste Frage nimmt den Kern des wirtschaftlichen Prüfungswesens in den Fokus. Ziel und gleichzeitig Resultat einer Prüfung ist ein vertrauenswürdiges Urteil.[15] Die Voraussetzungen hierfür sind die Urteilsfähigkeit und Urteilsfreiheit des Prüfers. Erstere entsteht durch eine angemessene fachliche Qualifikation und ausreichende Erfahrung des Prüfers. Letztere wird durch die Unbefangenheit und Unabhängigkeit des Prüfers beeinflusst.[16] Zudem handelt es sich bei der Prüfung um eine wirtschaftliche Leistung. Das bedeutet, dass auch sie dem Wirtschaftlichkeitsprinzip unterliegt.[17] Diese Nebenbedingung bzw. genauer gesagt Einschränkung hat erhebliche Folgen für den Soll-Ist-Abgleich. Mittel, Methoden und Rahmenbedingungen müssen stets anhand der verfügbaren Möglichkeiten zur effektiven Durchführung gewählt werden. Dadurch hat sich aktuell eine retrospektive, risikoorientierte Prüfweise etabliert, die unter dem Grundsatz der Wesentlichkeit erfolgt. Rückwirkend heißt das, dass das Ziel der Prüfung nur mit eingeschränkter Qualität erreicht werden kann, nämlich ein vertrauenswürdiges Urteil mit hinreichender Sicherheit.

Die Adressaten des Prüfungsurteils, auch Stakeholder genannt, können grundsätzlich alle sein, welche ein wirtschaftliches Interesse an dem Handeln des geprüften Unternehmens haben. Primär sind hier die Entscheidungsinstitutionen relevant, welche die Unternehmung auf übergeordneter Ebene beeinflussen: Investoren, Kreditgeber und intern die Unternehmensführung, Aufsichtsorgane sowie Gesellschafter.[18] Der Einbezug der Interessen dieser Gruppen ist deshalb so wichtig für die Prüfung selbst, weil erst dadurch das Wirtschaftlichkeitsprinzip greifbarer wird. Es müssen verstärkt bis ausschließlich die Gebiete geprüft werden, welche von Entscheidungsrelevanz sind. Konkret fordert zum Beispiel das IDW in seinen Prüfungsstandards, dass der Bereich Umsatzrealisation grundsätzlich als signifikant eingestuft wird.[19] Unter der Prämisse der Gewinnabzielungsabsicht eines jeden Unternehmens wird hier die Bedeutung von Umsätzen für das Unternehmen selbst und die Adressaten schnell verständlich.

Auf Basis der Prüfungsresultate entscheiden die oben genannten Adressaten vor allem über den Einsatz finanzieller Mittel, welche das Unternehmen für bestimmte Absichten verwenden kann. Intern können die Resultate für die Unternehmenssteuerung und auch den Planungsprozess durch die Unternehmensführung genutzt werden.[20] Infolgedessen ist die (betriebswirtschaftliche) Prüfung kein reiner Selbstzweck, sondern gerade die Verwendung der Prüfungsergebnisse begründet ihren Sinn.

2.3. Zwecktheoretische Konzepte der Prüfung

Eine asymmetrische Informationsverteilung im Wirtschaftsgeschehen und die daraus resultierenden Kosten bilden die Motivation für Wirtschaftsprüfungsleistungen. Aus Sicht der Wirtschaftstheorie spricht man hier von einer Unvollkommenheit des Marktes. Auf dem Markt, hier sowohl einzel- als auch gesamtwirtschaftlich gemeint, findet durch diese Asymmetrie eine suboptimale Allokation der Ressourcen statt.[21] Genau deshalb werden aktuelle, vertrauenswürdige und relevante Informationen benötigt, um Transparenz zu schaffen.

Im Rahmen dieser Ausarbeitung sind zwei theoretische Konstrukte, auf denen die Wirtschaftsprüfung ihren Zweck begründet, von Interesse: der nutzentheoretische Prinzipal-Agent-Ansatz und der Transaktionskostenansatz.[22] Die Konzepte beider Theorien werden im Folgenden so erklärt, dass sie für weitere Analysen im Laufe dieser Ausarbeitung aufgegriffen werden können, ohne jedoch an dieser Stelle in die Tiefe zu gehen.

Der Prinzipal-Agent-Ansatz geht von einer durch asymmetrische Informationen geprägten Beziehung zwischen den Auftraggebern (Prinzipal), welche bei geprüften Gesellschaften in der Regel die Eigentümer sind, und den Auftragnehmern (Agent), hier die Unternehmensführung. Aus finanzieller Perspektive kann hier auch von Kapitalbereitstellung auf der einen Seite und Kapitalverwendung auf der anderen Seite gesprochen werden.[23] Nutzentheoretisch betrachtet, besteht zwischen den beiden Gruppen ein Interessenkonflikt, weil sie beide den eigenen Nutzen im Rahmen des Unternehmens anstreben. Da die Unternehmensführung jedoch das Unternehmen leitet und in ihr alle vorhandenen Unternehmensinformationen zusammenfließen, besitzt sie einen Informationsvorsprung. Die Maßnahmen gegen eine Ausnutzung dieses Vorteils können von den Auftraggebern durch Schaffung eines Überwachungs- und eines Anreizsystems realisiert werden. Während die Überwachung durch Mitteilung aller Informationen, meist in gebündelter Form, stattfinden kann, erfolgen die Anreize beispielsweise mittels Beteiligung am Unternehmensgewinn. Die Rolle des Wirtschaftsprüfers besteht darin, die mitgeteilten Informationen zu validieren und für die Anreize eine wahrheitsgetreue Basis anhand nicht manipulierten Informationen zu schaffen. Die Prüfung stützt demnach beide Systeme.[24]

Der Transaktionskostenansatz hingegen ist genereller auf die Wirtschaft bezogen. Jegliche Transaktion zwischen zwei Parteien, also die Übertragung eines Gutes bzw. einer Leistung, führt zu Kosten. Diese Kosten können verschiedene Ausprägungen haben, z.B. Kosten für die Beschaffung von Informationen, für die Aushandlung von Vertragsbedingungen oder die Überwachung der Einhaltung ebendieser. Übergeordnet hängen die Kosten von den Faktoren Unsicherheit, Komplexität und der Notwendigkeit spezifischer Investitionen zur Erfüllung der Transaktion ab. Nehmen diese Faktoren zu, steigen auch die Kosten.[25] Die Wirtschaftsprüfung kann die Kosten erheblich senken, indem sie auf den Unsicherheitsfaktor wirkt. Dadurch, dass Informationen in ihrer Vertrauenswürdigkeit bestätigt werden, erhöht sich deren Qualität und Informationsdefizite werden weniger. Das wirkt sich nicht nur auf eine Transaktion aus, sondern auf jede, bei der die validierten Informationen benötigt werden, und auch für alle betroffenen Interessengruppen. Der Effekt der Prüfung ist somit weitläufig.

Mithilfe der zwecktheoretischen Konzepte wird der ökonomische Nutzen von Prüfungsleistungen augenscheinlich. Allerdings kann im weiteren Kontext genauso ein Einfluss auf die Wirtschaftsprüfung selbst abgeleitet werden. Daher dienen die Konzepte zudem der Veranschaulichung der Abhängigkeit zwischen Ökonomie und Wirtschaftsprüfung. Bevor auf diesen Zusammenhang genauer eingegangen werden kann, muss zuvor ein belangvolles Verbindungselement betrachtet werden, nämlich das externe Rechnungswesen.

2.4. Schnittstelle externes Rechnungswesen

Informationsökonomisch gesehen, ist das Rechnungswesen essentiell für ein Unternehmen. Vergangenheits-, gegenwarts- und zukunftsbezogene Sachverhalte werden durch das Rechnungswesen festgehalten, überwiegend in monetären Größen.[26] Dies erfolgt zum einen für interne und zum anderen für externe Zwecke. Für die Wirtschaftsprüfung ist das externe Rechnungswesen von Bedeutung, weil nur es der gesetzlichen Abschlussprüfung unterliegt. Der Zweck und die Gestaltung des externen Rechnungswesens machen es zur Schnittstelle in der Beziehung von Ökonomie und Prüfungswesen.

Als maßgebliche Motivation dient in erster Linie die Begleichung von Informationsasymmetrien zwischen Unternehmensführung und den Stakeholdern. Insbesondere Kapitalbereitstellern wie Eigen- und Fremdkapitalgebern ist das wichtig, weshalb auch der Begriff Finanzberichterstattung als Synonym verwendet wird. Die Rechenschaft des Managements ist demnach der übergeordnete Zweck des externen Rechnungswesens.[27] Im informationsökonomischen Rahmen ist alternativ auch der Ausdruck Informationsfunktion möglich. Untergeordnete Zwecke sind einmal der Schutz besagter Stakeholder und die Dokumentation für Nachweisführung, Gesetzeskonformität sowie als Basis weiterer Handlungen.[28]

In der Gestaltung des externen Rechnungswesens kommen die abstrakten Zwecke konkreter zum Vorschein. Hier ist das Verständnis notwendig, dass das Rechnungswesen als Institution gesehen werden kann. Das bedeutet, dass es ein System formeller und informeller Normen bildet, die miteinander verknüpft sind, und Vorkehrungen zur Durchsetzung der Normen vorhanden sind.[29] Jede Norm bestimmt den Umfang sowie die Art der Rechnungslegung eines Unternehmens. In Deutschland können vier prägende Grundprinzipien festgestellt werden, die aus der Summe aller Normen hervorgehen und die Art und Weise der Rechnungslegung bestimmen:[30]

1. Objektivierte Erfassung von Transaktionen und Ereignissen nach bestimmten Regeln
2. Periodisierte Ausgestaltung der Rechnungslegung
3. Asymmetrische Erfassung von Gewinnen und Verlusten (für Gewinne ist eine höhere Sicherheit bzw. Realisation erforderlich)
4. Darstellung in aggregierter Form (z.B. Bilanz) und einheitlichen finanziellen Größen (z.B. in Euro)

Diesen Prinzipien ist allesamt eine vereinfachte, adressatengerechte Ausgestaltung der Rechnungslegung gemeinsam. Allerdings können Normen nicht so eindeutig gefasst werden, dass dadurch alle möglichen betrieblichen Sachverhalte abgebildet werden können. Deshalb sind Wahlrechte und daraus resultierend Spielräume als eine Art Kompromisslösung zwischen Unternehmensführung und Adressaten im Spannungsfeld des externen Rechnungswesens zu sehen.[31]

Wenn nun die Wirtschaftsprüfung für die Verlässlichkeit der Rechnungslegungsinformationen zuständig ist, hat die Gestaltung des externen Rechnungswesens konsequenterweise einen wesentlichen Einfluss auf die Wirtschaftsprüfung. Zunehmende Komplexität bedingt mehr Prüfungstätigkeit und damit eine engere Beziehung zwischen Prüfung und Ökonomie. Ein einfaches Beispiel mit großen Folgen sind die Größenklassen eines Unternehmens und die von ihnen abhängige Prüfungspflicht. Die Grenzen der Klassen machen im Endeffekt aus, wie viel der Gesamtwirtschaft von der Wirtschaftsprüfung abgedeckt wird.

3. Interdependenzen Prüfungsmarkt und Gesamtwirtschaft

Mit rund 21 Mrd. € Bruttowertschöpfung stellten Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und Buchführungsdienstleistungen insgesamt weniger als 1 % des BIP in Deutschland im Jahr 2015 dar.[32] Allerdings ist aufgrund der besonderen Eigenschaften und Umstände der Wirtschaftsprüfung fraglich, ob diese einfache Relation den ökonomischen Wert und die Rolle des Prüfungsmarkts in der Gesamtwirtschaft direkt widerspiegelt.

Gerade da Prüfungsleistungen als Vertrauensgüter angesehen werden, ist nicht nur ihre Qualität schwer zu beurteilen.[33] Vor allem die direkten und indirekten Auswirkungen, die sich aus den Reaktionen der Adressaten dieses Vertrauens ergeben, können nicht lediglich anhand einer Kennzahl gemessen werden. Zusätzlich nimmt der Prüfungsmarkt durch die gesetzliche Prüfungspflicht unabdingbar Einfluss auf jede Branche. Daher werden in diesem Kapitel der Prüfungsmarkt, die Gesamtwirtschaft, der Kapitalmarkt als spezieller Teil der Gesamtwirtschaft sowie wichtige Faktoren für die Wechselwirkungen genauer beleuchtet. Wichtig ist, dass die Gesamtwirtschaft durch ihren umfassenden Charakter eine stärkere Wirkung auf die Wirtschaftsprüfung hat als umgekehrt.

3.1. Prüfungsmarkt

3.1.1. Abgrenzung, relevante Normen und Hintergrund der Regulierung

Als Prüfungsmarkt wird in dieser Ausarbeitung der Markt für Prüfungs- und Nicht-Prüfungsleistungen, die von Angehörigen des Berufsstandes der Wirtschaftsprüfer ausgeführt werden, bezeichnet. Gemäß § 2 Abs. 1 WPO sind betriebswirtschaftliche Prüfungen die berufliche Aufgabe des Wirtschaftsprüfers. Besonders die Vorbehaltsaufgabe der gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfung zählt hierzu. Weitere Prüfungen sind beispielsweise Gründungs-, Umwandlungs- oder freiwillige Prüfungen wie Kreditwürdigkeitsprüfungen. In § 2 Abs. 3 WPO werden weitere Leistungen zum Tätigkeitsspektrum des Wirtschaftsprüfers hinzugezogen. Diese Nicht-Prüfungsleistungen umfassen vor allem die Steuerberatung, Wirtschafts- und Unternehmensberatung, Treuhandtätigkeit sowie die Rechtsberatung.[34]

Das Charakteristikum des Berufsstandes stellt besonders die Pflicht zur gesetzlichen Abschlussprüfung dar. Die Prüfungspflicht und ihre Durchführung sind in Deutschland in §§ 316 bis 324a HGB geregelt. Auffällig ist, dass diese Tätigkeit im Vergleich zu den Nicht-Prüfungsleistungen gesetzlich geregelt werden muss. Angesichts des ökonomischen Nutzens von Prüfungen[35] stellt sich daher die Frage, weshalb hier eine gesetzliche Regulierung erforderlich ist.

Zwei Gründe sprechen dafür, den genannten Teil des Prüfungsmarkts gesetzlich zu bestimmen. An erster Stelle ist zu nennen, dass Unternehmen den Nutzen einer Abschlussprüfung eher unterschätzen. Das liegt daran, dass mit der Prüfung die Verlässlichkeit bereits vergangener Zahlen bestätigt wird, die Senkung der Kapitalkosten durch die Prüfung für das Unternehmen nicht direkt messbar ist und die Kosten einer Prüfung im Vergleich zum erwarteten Nutzen hoch sind. Der zweite Grund für eine Prüfungspflicht ist mit den positiven externen Effekten einer Prüfung begründet. Dritte können häufig nicht vom Nutzen des Prüfungsurteils ausgeschlossen werden. Dadurch steigt ihr Nutzen, obwohl sie nicht an den Kosten für die Prüfung beteiligt sind. Würden Abschlussprüfungsleistungen rein auf Marktmechanismen beruhen, wäre eine gesamtwirtlich nicht optimale Nachfrage nach den Prüfungsleistungen die Folge.[36]

Weitere gesetzliche Normen sind prüfungsbezogene EU-Verordnungen, EU-Richtlinien, die WPO sowie die Prüfung betreffende Paragraphen in AktG, GmbHG, GenG und PublG. Zu den deutschen berufsständischen Normen, welche einen wesentlichen Einfluss auf den Prüfungsmarkt haben, zählen die Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP), WPK-Verlautbarungen und IDW-Verlautbarungen. Für die Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers sind die berufsständischen Normen deshalb von hoher Bedeutung, weil sie die gesetzlichen Regelegungen konkretisieren und damit den Rahmen des Prüfungsmarkts bilden.[37]

3.1.2. Struktur

3.1.2.1. Angebots- und Nachfrageseite im Prüfungsmarkt

Im Jahr 2016 konnte insgesamt ein geschätztes Marktvolumen von 13 Mrd. € durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, im Folgenden auch kurz WP-Gesellschaften genannt, erwirtschaftet werden. Davon entfielen schätzungsweise lediglich rund 4,7 Mrd. € auf den Bereich Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung, was etwas mehr als einem Drittel entspricht.[38] Auf den ersten Blick mag diese Feststellung verwirrend erscheinen, wo doch die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen als charakteristische Tätigkeiten des Wirtschaftsprüfers gelten. Eine Untersuchung der Angebots- und Nachfrageseite gibt hier Aufklärung, wobei zuerst die Nachfrageseite beleuchtet werden soll.

Die Nachfrageseite kann in zwei Komponenten unterteilt werden, eine konstante und eine variable. Erstere ist durch den Gesetzgeber geschaffen. Die Pflicht zur Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses samt Lagebericht sowie weitere Pflichtprüfungen formen ein Mindestmaß an Nachfrage für die Leistungen der Wirtschaftsbranche.[39] Der variable Teil hingegen besteht aus der Nachfrage nach freiwilligen Prüfungsdienstleistungen und den Nicht-Prüfungsdienstleistungen. Dieser ist mittlerweile deutlich größer als der konstante Teil. Aus Expertensicht liegt dieser Umstand daran, dass der Markt für gesetzliche Abschlussprüfungsleistungen weitgehend gesättigt sei.[40] Unter Berücksichtigung der unternehmerischen Betrachtung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses von Pflichtprüfungen ist verständlich, weshalb diese beispielsweise mehr zu den zukunftsorientierten Beratungsleistungen neigen. Der Mehrwert ist ersichtlicher als bei Abschlussprüfungsleistungen.

Auf der Angebotsseite decken aktuell ca. 3.000 Wirtschaftsprüfungsgesellschaften[41] die Nachfrage von Unternehmen nach Prüfungs- und Nicht-Prüfungsleistungen. Wie auch schon die Nachfrageseite ist das Angebot von gesetzlichen Regulierungen gekennzeichnet. So erfordert die Durchführung der vorgeschriebenen Pflichtprüfungen gewisse Qualifikationen und konstante Weiterbildung. Infolgedessen kann nicht jedes Unternehmen in diese Branche einsteigen; es besteht eine Markteintrittsbarriere. Zudem können die Prüfungsleistungen wegen der starken Regulierung als eher homogene Produkte gesehen werden. Ein Mindestmaß an Umfang und Qualität ist vorgeschrieben.[42]

Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen ist es verständlich, weshalb heutzutage viele der Prüfungsgesellschaften zu sogenannten Professional Service Firms bzw. multidisziplinären Partnerschaften geworden sind und sich zunehmend in diese Richtung entwickeln.[43] Wirtschaftsprüfer bieten mit ihrer Vorbehaltsaufgabe eine relativ standardisierte Produktart an, verfügen gleichzeitig jedoch über für andere Unternehmen attraktive Expertise. Als logische Konsequenz rückt der Fokus der Prüfungsunternehmen in Bereiche mit mehr Potential wie den Nicht-Prüfungsleistungen, auch wenn hier gesetzliche Grenzen wie z.B. Unabhängigkeitsregelungen nicht außer Acht gelassen werden dürfen.[44] Die Anpassung der Gesellschaften an die Nachfrageseite hat große Auswirkungen auf die strukturelle Entwicklung des Prüfungsmarkts insgesamt.

3.1.2.2. Aktuelle Entwicklungen

Die heutige Struktur des Prüfungsmarkts ist im Wesentlichen von vier Entwicklungen auf der Angebotsseite geprägt, die zumeist ihren Ursprung in den vergangenen Jahrzehnten haben, aber auch aktuell weiterhin stattfinden. In diesem Unterkapitel sollen diese Entwicklungen einzeln betrachtet werden.

An erster Stelle ist der wohl auffälligste Strukturpunkt zu nennen. Der Markt ist von Konzentrationsprozessen geprägt. Derzeit machen vier Gesellschaften, die Big Four, ungefähr 50 % des gesamten Marktvolumens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften aus. Die restlichen der ca. 3.000 Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Deutschland lassen sich in die Gruppen mittelgroße nationale Gesellschaften, mittelgroße regionale Gesellschaften, kleine Prüfungsunternehmen und internationale Netzwerke bzw. Allianzen einordnen.[45] Es handelt sich somit um eine Oligopolsituation bei gleichzeitiger überschaubarer Clusterbildung. Im Hinblick auf andere Branchen oder wirtschaftliche und soziale Sachverhalte sind solche Konzentrationen kein ungewöhnliches Phänomen. Analogien können beispielsweise über den Matthäus-Effekt in der Soziologie gezogen werden, der besagt, dass frühere Erfolge weitere Erfolge nach sich ziehen, also ein kumulativer Vorteil aufgebaut wird.[46] Ein wirtschaftliches Beispiel aus einer anderen Branche findet sich im Lebensmitteleinzelhandel, in dem die vier größten Unternehmensgruppen über 80 % des Marktanteils ausmachen.[47] Insgesamt ist die Marktkonzentration in der Wirtschaftsprüfung ein literarisch umfangreich behandeltes Thema, nicht zuletzt auch wegen der Kontroversen, die sie auslöst. So werden unter anderem die Auswirkungen auf Prüfungsqualität und die Stabilität des Finanzmarkts kritisch gesehen. Gerade im Hinblick auf die Bilanzskandale Anfang der 2000er und die Finanzkrise der Jahre 2007 bis 2009 erachtet der Gesetzgeber einen dynamischeren, weniger dominierten Markt für sinnvoll.[48]

Die zweite Entwicklung betrifft das Leistungsportfolio von WP-Gesellschaften. In den Professional Service Firms sinkt die Relevanz von Wirtschaftsprüfung und prüfungsnaher Beratung. Die Reduktion des nach dem Inlandsumsatz gewichteten Anteils dieser Leistungen am gesamten Leistungsspektrum von ca. 52 % im Jahr 2005 auf derzeit etwas mehr als ein Drittel veranschaulicht diese Tendenz.[49] Marktsättigung und Preisdruck in der Prüfung steigern die Attraktivität anderer Bereiche wie Steuerberatung und Wirtschafts- bzw. Unternehmensberatung. Gleichzeitig wird die Prüfung jedoch auch als eine Art Ankerprodukt im Unternehmen gehalten, weil sich aus der Prüfungstätigkeit vor allem eine hohe Expertise und positive Ausstrahlungswirkungen in andere Bereiche ergeben.[50] Es erfolgt also eine Rationalisierung der Wirtschaftsprüfung bei zunehmender Ausweitung anderer Bereiche. In der Praxis wird die Ausweitung beispielsweise durch Zukäufe wie dem Kauf der Unternehmensberatung Booz & Company im Jahr 2014 durch PwC[51] oder durch Gründung eigener spezialisierter Tochterunternehmen wie Deloitte Digital GmbH ebenfalls im Jahr 2014[52] realisiert.

Das Stichwort „Digital“ leitet den dritten Entwicklungspunkt im Prüfungsmarkt ein. WP-Gesellschaften erfahren vor allem in den letzten Jahren eine umfassende Veränderung des Leistungsangebots und ebenso der internen Struktur. Bezogen auf das Kernprodukt Abschlussprüfung gab es schon länger computergestützte Prüfungsmethoden, Prüfsoftware und auch IT-Audits.[53] Der nächste Schritt kündigte sich in Form von Business Analytics an, zu denen sogenannte Big Data Analytics bzw. Massendatenanalysen zählen. Aufgrund der schnellen Entwicklung dieses Themengebiets stellt der Umstieg auf die neuen digitalen Methoden gerade für mittelgroße und kleine Prüfungsgesellschaften eine Herausforderung dar,[54] während die Big Four diese Kompetenz schon fest in ihr Leistungsportfolio integriert haben.[55] Obwohl sich dieser technologische Schritt noch nicht ganz in der Branche etabliert hat, kommt schon das nächste technologische Potential. Hierbei handelt es sich insbesondere um sogenannte Blockchain-Technologien und künstliche Intelligenz.[56] Gleichzeitig setzen die WP-Gesellschaften intern Cloud- und Wissensmanagementsysteme sowie weitere technologische Kostenoptimierungen um. Aufgrund dieser Flut an technischen Neuerungen ist es verständlich, dass die Gesellschaften ihre Expertise im Informationstechnologiebereich mittels Spezialteams, Kooperationen mit IT-Unternehmen oder durch die Gründung eigener spezieller Tochterunternehmen erweitern. So zählt die Digitalisierung momentan zu den Top-Themen für die Unternehmensführung.[57] Die WP-Gesellschaften möchten die Chancen, die sich aus der Digitalisierung ergeben, nutzen, aber auch nicht von dieser überholt werden.

Die vierte prägende Entwicklung bezieht sich auf die Internationalisierung des Prüfungsmarkts. Darunter sind mehrere Bereiche einbezogen. Auf Ebene der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften haben internationale Netzwerke bzw. Allianzen einen hohen Stellenwert. Unter den befragten Unternehmen im Rahmen der Lünendonk-Studie 2017 wiesen 87 % eine internationale Kooperation aus und lagen damit deutlich über dem Wert von nationalen Kooperationen mit 61 %.[58] Allerdings kann es sein, dass gerade nicht befragte kleine Gesellschaften eher zu nationalen Kooperationen tendieren. Generell ist die hohe internationale Kooperationsbereitschaft als eine durchaus nachvollziehbare Reaktion auf die zu prüfenden Unternehmen zu erachten, denn die Anzahl transnationaler Unternehmen wächst weiterhin.[59] Die nötigen Ressourcen und das Know-how, besonders hinsichtlich internationaler Rechnungslegungs- und Prüfungsnormen, können so besser aufgebracht werden. Auf Normenebene sind Internationalisierungsbestreben und -einflüsse ebenfalls zu erkennen. Zum Beispiel wird aktuell erstmalig ein internationaler Prüfungsstandard, nämlich ISA 720 (Revised), nicht in einen IDW Prüfungsstandard transformiert, sondern unter Berücksichtigung nationaler Modifikationen direkt anwendbar sein.[60] Zudem sind EU-weite Eingriffe in die Prüfungsmärkte durch Regelungen wie die Pflichtrotationen und strengere Bedingung für die Erbringung von Nicht-Prüfungsleistungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse zu verzeichnen. Ob hier weitere Regulierungen durch die EU folgen, ist abzuwarten.[61]

3.2. Gesamtwirtschaft

3.2.1. Definition und Messverfahren

Der Begriff Gesamtwirtschaft bezeichnet ein theoretisches Konstrukt, für das auch die Synonyme Volkswirtschaft und Ökonomie verwendet werden. Als Definition wird angegeben, dass es sich um „die Gesamtheit des wirtschaftlichen Zusammenwirkens privater Haushalte, Unternehmen und staatlicher Einrichtungen innerhalb eines bestimmten Wirtschaftsraums (Staatsgebiet) mit einer einheitlichen Währung“[62] handelt. Auffällig ist, dass nicht rein das Vorhandensein der Wirtschaftssubjekte im Fokus steht, sondern die Interaktionen ebendieser.

Aus makroökonomischer Sicht ist die Untersuchung des Zusammenwirkens essentiell, denn eine Volkswirtschaft ist nicht statisch, sondern dynamisch. Erst durch die Interaktionen werden die Größe und Eigenschaften der Gesamtwirtschaft ersichtlich. Das theoretische Konstrukt wird damit praktisch relevant. Dazu bedient sich die Makroökonomie einer Vielzahl an Indikatoren. Die wichtigsten drei Variablen sind die Produktionskapazitäten bzw. deren Entwicklung, die Arbeitslosenquote und die Inflationsrate.[63]

Die drei Variablen werden jeweils mittels Indikatoren ausgedrückt. Für die Produktion wird das Bruttoinlandsprodukt (BIP) als Teil der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung am häufigsten benutzt. Die Arbeitslosenlosenquote wird einmal mit den Methoden der Bundesagentur für Arbeit und einmal nach dem Konzept der International Labour Organization ermittelt. Bei der Inflationsrate gelten der BIP-Deflator und der Verbraucherpreisindex als Hauptindikatoren.[64]

Anzumerken ist, dass es keinen perfekten Indikator für die jeweiligen gesamtwirtschaftlichen Variablen gibt. Es handelt sich um Modelle, die die Realität vereinfachen, um sie quantitativ festhalten zu können. Zum Beispiel berücksichtigt das BIP weder Schwarzarbeit noch soziale oder Verteilungsaspekte. Allerdings wird die inländische Produktion durch das BIP besonders gut erfasst, weil Unternehmensdaten beispielsweise durch Prüfung und Veröffentlichung einfacher zugänglich sind. Deshalb ist dieser Indikator gerade für den Prüfungsmarkt von Bedeutung und eignet sich sehr gut für Untersuchungen.[65]

3.2.2. Relevante Trends

Als allumfassendes Konstrukt ist die Gesamtwirtschaft breit aufgestellt. Die Aggregation aller Unternehmen, Branchen, Märkt etc. schafft den Überblick und das Verständnis über eine Volkswirtschaft. Auf diese Weise werden einerseits natürlich einzelwirtschaftliche Entwicklungen ausgeblendet, die aus der Perspektive der einzelnen Unterebene erheblich sein können, wie beispielsweise spezifische Unternehmenskrisen oder Innovationen. Andererseits können so Trends entdeckt werden, die auf die gesamte Volkswirtschaft mehr oder weniger einwirken. Neben Inflation und stetig steigender Produktionskapazität sind zwei weitere Trends in Deutschland vorhanden, die auch für den Prüfungsmarkt relevant sind.

„Dauerhaftes Wachstum ist ohne technischen Fortschritt nicht denkbar.“[66] Dieser Grundsatz ist fest in die langfristige makroökonomische Sicht integriert und leitet zur ersten prägenden Strömung in der deutschen Volkswirtschaft über: der sogenannten Digitalisierung. Damit wird die „binäre Repräsentation von Texten, Bildern, Tönen, Filmen sowie Eigenschaften physischer Objekte […], die von heutigen Computern mit extrem hoher Geschwindigkeit […] verarbeitet werden können“[67] bezeichnet.

Digitale Systeme bestehen zwar schon länger, aber mittlerweile haben sie aufgrund ihres exponentiellen Wachstums eine Wirkung auf sehr viele Bereiche erreicht.[68] Betrachtet man die Dimensionen, auf die sich technischer Fortschritt grundsätzlich auswirken kann, wie z.B. mehr Produktion bei gegebenem Kapital und gleicher Arbeit, bessere Produkte, neue Produkte oder größere Produktvielfalt,[69] so erkennt man, dass die Digitalisierung bei all diesen Dimensionen einen Effekt hat.

Der zweite Trend ist bereits seit Mitte der 1980er Jahren präsent. Gemeint ist die Globalisierung. Die Verflechtung wirtschaftlicher, politischer, sozialer und ökologischer Prozesse führt seit besagtem Zeitraum aus wirtschaftlicher Sicht zu einem starken absoluten sowie relativen Anstieg von grenzüberschreitenden Interaktionen und Aktivitäten.[70] Zum Beispiel ist das weltweite Handelsvolumen an Exporten von rund 2 Bio. $ im Jahr 1980 auf ca. 17,7 Bio. $ im Jahr 2017 gestiegen. Das entspricht einem Wachstum von ungefähr 8,3 % pro Jahr.[71] Es kann auch von Internationalisierung gesprochen werden, solange die Aktivitäten nur zwischen einigen Ländergrenzen stattfinden. Den heutigen Wirtschaftsverflechtungen könne dieser Begriff jedoch nicht mehr gerecht werden, denn diese seien intraglobal.[72]

Insgesamt lassen sich die Folgen der Globalisierung in die folgenden Bereiche einteilen: Verlust der wirtschaftlichen Schutzfunktion von Grenzen, rasche Zunahme grenzüberschreitender Transaktionen, Intensivierung des Wettbewerbs, Spezialisierung und Konzentration sowie ungleiche Verteilung.[73] Für ein Land können diese Effekte überfordernd sein, sodass die Bildung von Gemeinschaften und fortwährende Harmonisierungen in allen Bereichen wie in Europa bzw. konkreter in der EU für einzelne Staaten hilfreich sein können. Allerdings gibt es auch Kritiker, die das aktuelle Potential der Globalisierung als erschöpft sehen. Aus ihrer Sicht überwiegen Krisen und Stagnation wirtschaftlicher Indikatoren.[74] Angesichts der Tatsache, dass die Messungen der weltweiten Exporte und Importe im Jahr 2016 auf Niveau der Messungen im Jahr 2008 sind, kann dies nachvollziehbar sein.[75] Fraglich ist, ob es sich dabei jedoch nicht um eine Art normale konjunkturelle Entwicklung handelt, welche nach Abschluss der rezessiven Phase erneut stark ansteigt, vor allem induziert durch digitale Wachstumspotentiale.

Die vorgestellten Trends betreffen, wie bereits zuvor aufgeführt, auch den Prüfungsmarkt als Teil der Gesamtwirtschaft.[76] Für das Gesamtverständnis ist es wichtig, die Trends im Allgemeinen zu verstehen. Im Umkehrschluss sind nämlich die bestehenden und potentiellen Mandanten der Prüfungsgesellschaften ebenfalls dadurch geprägt. Beispielsweise ist die Rechnungslegung überwiegend IT-gestützt statt manuell.[77] Als Konsequenz verändern die Trends auf der Nachfrageseite den Ressourcenbedarf der WP-Gesellschaften, die angewandten Methoden und Leistungen, das benötige Fachwissen etc. Sie reichen sogar so weit, dass sie fundamentale Grundsätze innerhalb der Gesellschaften ändern. Beispielsweise ist der Zusammenschluss zu Netzwerken und Allianzen ein Zeichen dafür, dass zugunsten einer besseren Wettbewerbsstellung die eigene Unternehmenskultur aufgegeben oder erweitert werden kann. Hier werden die Interdependenzen zwischen der Gesamtwirtschaft und dem Prüfungsmarkt besonders deutlich.

3.3. Der Kapitalmarkt als wichtiger Bezugspunkt

Der Wert aller im Umlauf befindlicher Aktien in Deutschland ansässiger Emittenten (ohne Aktien von Investmentaktiengesellschaften) beträgt rund 1.934 Mrd. € im Dezember 2017.[78] Die Zahl wird etwas anschaulicher in Relation zum deutschen BIP des Jahres 2017. So hat alleine dieses Kapitalmarktinstrument einen Wert von ca. 60 % des nominalen Bruttoinlandprodukts.[79] Diese Feststellung deutet eindeutig auf eine hohe Relevanz des Kapitalmarkts für die deutsche Volkswirtschaft hin. Daher wird in diesem Kapitel der Kapitalmarkt als wichtiger Bezugspunkt für Gesamtwirtschaft und Wirtschaftsprüfung genauer betrachtet.

3.3.1. Definition und Abgrenzung

Zunächst einmal ist der Kapitalmarkt genauer zu definieren. Er ist der Markt für mittel- und langfristige Wertpapiere und kann in einen durch Börsen organisierten Teil und einen nicht organisierten Teil eingeteilt werden. Der organisierte Kapitalmarkt wird wiederum in Anleihen- bzw. Rentenmarkt und Aktienmarkt unterschieden. Beispiele für Finanzierungsinstrumente auf dem nicht organisierten Kapitalmarkt sind Darlehen, Beteiligungen und Hypotheken, bei denen die Langfristigkeit im Fokus steht. Übergeordnet ist der Kapitalmarkt dem Finanzmarkt zugeordnet, dem noch der kurzfristige Geldmarkt, der Devisenmarkt sowie der mittelfristige Kreditmarkt angehören.[80] Auf Seiten des Gesetzgebers wird der Kapitalmarkt besonders durch das Wertpapierhandelsgesetz, kurz WpHG, geregelt. Zum Beispiel ist die genaue Definition des organisierten Kapitalmarkts in § 2 Abs. 5 WpHG zu finden. Finanzinstrumente, die zum Wertpapiermarkt gehören, werden in § 2 Abs. 1 WpHG aufgeführt.

3.3.2. Bedeutung für Gesamtwirtschaft und Prüfungsmarkt

Vereinfacht gesagt, kann der Kapitalmarkt in erster Linie als ein Mittel gesehen werden, um Kapitalbereitsteller und Kapitalverwender zusammenzubringen. Investoren haben durch Kapitalmärkte die Chance, aus ihren (überschüssigen) liquiden Mitteln Erträge durch Zinsen oder den Handel mit den Finanzierungsinstrumenten unter Beachtung des jeweiligen Risikos zu generieren. Für Unternehmen bietet der Kapitalmarkt eine breite Vielfalt an Finanzierungsquellen für ihre Vorhaben, insbesondere für Investitionen, und ist gleichzeitig eine Alternative zur Bankenfinanzierung.[81]

Besonders bedeutend ist, dass der Kapitalmarkt als ein relativ effizienter Markt betrachtet werden kann. Der Grad der Effizienz ist jedoch umstritten. Während es Vertreter dafür gibt, dass der Kapitalmarkt alle verfügbaren Informationen allokationseffizient verarbeite,[82] sehen andere diese Hypothese wiederum kritisch.[83] Daher ergänzen andere Forschungsgebiete wie die Verhaltensökonomik (Behavioral Economics) die Effizienzmarkthypothese. In Summe zeigen diese Überlegungen, welche Relevanz der Informationsaustausch zwischen Kapitalgebern und -nehmern hat. Folglich haben Informationsasymmetrien und deren Beseitigung einen erheblichen Stellenwert im Rahmen des Kapitalmarkts.

Berichterstattungspflichten und die Notwendigkeit verlässlicher Informationen leiten sich somit aus der Kapitalmarkteffizienz unter Berücksichtigung von Anlegerschutz ab. Als vertrauensschaffender Beruf[84] setzt hier der Wirtschaftsprüfer an. Damit wird der Prüfungsmarkt zum Bezugspunkt innerhalb des Kapitalmarkts. Aus einer anderen Perspektive kann auch festgehalten werden, dass der Kapitalmarkt einen originären Bestimmungsfaktor des Prüfungsmarkts bildet. Die geschichtliche Entstehung des heutigen Wirtschaftsprüfers aufgrund von Finanzmarktinstabilitäten zeigt dies klar auf.[85]

Eine Sonderstellung kapitalmarktorientierter Unternehmen für die Wirtschaftsprüfung wird auch durch den Gesetzgeber bestätigt. § 264d HGB i. V. m. § 2 Abs. 5 WpHG nimmt Bezug auf kapitalmarktorientierte Unternehmen und legt diesen durch § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB automatisch die umfassenderen Berichterstattungs- und Prüfungspflichten einer großen Kapitalgesellschaft auf. Für die Prüfer gelten über § 319a HGB schärfere Auflagen bzw. Ausschlussgründe im Hinblick auf die Prüfung dieser sogenannten Unternehmen von öffentlichem Interesse.

Für die Gesamtwirtschaft ergeben sich Implikationen aus der Effizienztheorie und gleichzeitig der Funktion des Kapitalmarkts als Koordinations- und Transformationsstelle.[86] Wenn davon ausgegangen werden kann, dass Unternehmen für ihre (Investitions-)Aktivitäten Investoren benötigen und sich beispielsweise in Wertpapierkursen alle relevanten Unternehmensinformationen widerspiegeln, heißt das, dass gesamtwirtschaftliche Entwicklungen, also die Konjunktur, eine positive Korrelation mit Kapitalmarktentwicklungen haben. Daher wird bei gesamtwirtschaftlichen Analysen der Blick auf den Kapitalmarkt bzw. generell Finanzmarkt gewahrt. Im aktuellen Jahresgutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wird beispielsweise die Bildung einer Kapitalmarktunion zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage im Euro-Raum gefordert.[87]

3.4. Kritische Analyse der gesamtwirtschaftlichen Rolle des Prüfungsmarkts

In den vorherigen Unterkapiteln ist aufgezeigt worden, dass sich der Prüfungsmarkt grundsätzlich an die Gesamtwirtschaft anpasst und der Wirtschaftsprüfer, informationsökomisch betrachtet, eine bedeutungsvolle Position zwischen Kapitalgebern und -nehmern bzw. allgemeiner zwischen den Stakeholdern und Unternehmensführung einnimmt. Dem Kapitalmarkt kommt hier nochmal eine wichtige Stellung als Untersystem der Gesamtwirtschaft[88] zu. Bevor nun die Auswirkungen der stärkeren Seite, nämlich der Gesamtwirtschaft, auf die Wirtschaftsprüfung untersucht werden können, muss im Vorfeld die umgekehrte Beziehung kritisch bedacht werden. Daher stellt sich die Frage, welche Rolle der Prüfungsmarkt in der Gesamtwirtschaft tatsächlich spielt. Nutzen und Qualitätsaspekte der Abschlussprüfung sowie die zunehmende Ausweitung von Nicht-Prüfungsleistungen sollen im Folgenden einzeln erörtert werden.

3.4.1. Nutzentheoretische Untersuchung der Abschlussprüfung

Zu Untersuchungszwecken kann zunächst die extreme Annahme gewagt werden, dass die Wirtschaftsprüfung nicht notwendig für das Wirtschaftsgeschehen sei. Ein Argument hierfür ist, dass die ursprüngliche Notwendigkeit des heutigen Wirtschaftsprüfers aus der Wirtschaftskrise der Jahre 1929 bis 1931 erwachsen ist, damit derartig verheerende Krisen nicht mehr vorkommen. Dennoch ereigneten sich größere Wirtschaftskrisen im Zeitablauf immer wieder, jüngst in den Jahren 2007 bis 2009. In Kombination mit den Bilanzskandalen zu Beginn des Jahrhunderts erschütterte die Krise das Vertrauen in die Wirtschaftsprüfung sehr.[89]

Die Widerlegung der Annahme erfordert hier eine kurze nutzentheoretische Diskussion. Tatsächlich ist besonders die Vorbehaltsaufgabe des Wirtschaftsprüfers, nämlich die betriebswirtschaftliche Prüfung, aufgrund ihrer Beschaffenheit als Vertrauensgut schwer direkt zu messen. Dennoch können über Ersatzgrößen, die in funktionalem Zusammenhang mit der Prüfung stehen, Rückschlüsse auf den Nutzen geschlossen werden.[90]

In der Theorie ergeben sich aus informationsökonomischer und zwecktheoretischer Sicht wenig Zweifel an der Nützlichkeit.[91] Eine weitere, eher passiv logische Begründung der Prüfung sieht sie als ein risikoreduzierendes Ritual, das durch seine bloße Existenz begründet ist. Unabhängig vom konkreten Nutzen wird der Prüfung eine Legitimation zugeschrieben, weil die Adressaten die geprüften Informationen für die Wahrheit halten.[92] Für den Bezug zur Gesamtwirtschaft sind insbesondere empirische Studien hilfreich. Sie sind nicht nur realitätsnäher, sondern erforschen den Nutzen über gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge.

So gab es einige US-amerikanische Studien, die die Auswirkungen des Wechsels von WP-Gesellschaft auf den Kapitalmarkt genauer untersucht haben. Der Wechsel von einer kleinen zu einer großen Prüfungsgesellschaft wird grundsätzlich positiver bewertet als umgekehrt. Eine Begründung hierfür kann darin gesehen werden, dass Investoren die Prüfungsqualität großer Gesellschaften als höher einschätzen und daher eine bessere Prüfung bzw. ein höherer Nutzen abgeleitet wird.[93] Einen weiteren wichtigen Beleg für den Nutzen der Wirtschaftsprüfung liefert die Feststellung, dass der Prüfer (entscheidungs-)erhebliche Korrekturen am Abschluss des Mandanten vor seiner Veröffentlichung veranlasst. So ergeben die korrigierten saldierten ergebniswirksamen Differenzen im Durchschnitt pro Auftrag ungefähr das 1,7-fache der durch die WP-Gesellschaft festgelegten Wesentlichkeitsgrenze.[94] Zudem kann eine Studie zum Nutzen der Wirtschaftsprüfung bzw. konkret der Abschlussprüfung aus der Schweiz aufgrund des generellen Ansatzes der Studie analog als Beleg verwendet werden. Sie beziffert die Reduktion der Informationsdefizite durch die Prüfung auf 25 bis sogar 60 %. Die Verbesserung des Informationsgleichgewichts zwischen Unternehmen und Stakeholdern ist dabei von der Unternehmensart, den verwendeten Rechnungslegungsstandards und dem Umfang der Prüfung abhängig. Generell gilt, dass mit zunehmender Unternehmensgröße der Nutzen der Prüfung höher wird. Besonders bei kapitalmarktorientierten Unternehmen ist er am höchsten.[95]

Als Schlussfolgerung lässt sich somit festhalten, dass die anfangs getroffene radikale Annahme, die Wirtschaftsprüfung habe keine Notwendigkeit für die Wirtschaft, aus theoretischer und empirischer Betrachtung widerlegt ist. Zwar kann die Wirtschaftsprüfung keine Krisen verhindern, da Depressionen ein natürliches konjunkturelles Phänomen sind. Aber eine potentielle Abschwächung der Krise ist durch die Prüfung denkbar. Insbesondere vertrauensschaffende Regulierungen seitens des Gesetzgebers wie zum Beispiel aktuell die EU-Verordnung Nr. 537/2014 verhindern durch die Prüfung mitinitiierte Krisen.

3.4.2. Qualität als Voraussetzung und umstrittenes Thema

Qualität und Nutzen sind grundsätzlich eng verknüpfte Begriffe, jedoch im Hinblick auf das betriebswirtschaftliche Prüfungswesen abzugrenzen. Ein Nutzen ist streng genommen erst dann vorhanden, wenn nach Abzug der gesamten Prüfungskosten der Mehrwert überwiegt. Nach herrschender Meinung ist die Prüfungsqualität eine Voraussetzung und zusätzlich ein Entscheidungsfaktor für den Prüfungsnutzen.[96] Grundsätzlich gilt, dass eine höhere Qualität auch höheren Nutzen schafft. Übertragen auf die vertrauensschaffende Funktion des Wirtschaftsprüfers bedeutet das, dass die Qualität eine Determinante für das Vertrauen in die Wirtschaft wird. Ob dies zurecht so ist, ist im Folgenden zu klären.

[...]


[1] Vgl. Statistisches Bundesamt, Unternehmensgröße.

[2] Vgl. Marten/Quick/Ruhnke, Wirtschaftsprüfung Grundlagen, S. 70.

[3] Vgl. Schmitz, Krisen und Rechnungslegung, S. 7.

[4] Siehe unten Gliederungspunkt 3.4.1., S. 23.

[5] Vgl. Hock/FAZ, Skandal DAX.

[6] Vgl. Marten/Quick/Ruhnke, Wirtschaftsprüfung Grundlagen, S. 40 f.

[7] Vgl. Lünendonk & Hossenfelder GmbH, Lünendonk-Studie 2017, S. 42.

[8] Vgl. WPK, Leitbild.

[9] Vgl. Ruhnke/Schmiele/Sanyang, Kreditvergabeentscheidungen, DB 2009, S. 2727.

[10] Vgl. Wöhe/Döring, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, S. 46.

[11] Vgl. für den folgenden Absatz: Graumann, Prüfungswesen, S. 1 f.

[12] Vgl. Statistisches Bundesamt, Umsatzsteuerstatistik 2004; Statistisches Bundesamt, Umsatzsteuerstatistik 2016, S. 1.

[13] Vgl. Europäische Kommission, Grünbuch, S. 8 - 10.

[14] Vgl. Marten/Quick/Ruhnke, Wirtschaftsprüfung Grundlagen, S. 10.

[15] Vgl. Leffson, Wirtschaftsprüfung, S. 8.

[16] Vgl. Marten/Quick/Ruhnke, Wirtschaftsprüfung Grundlagen, S. 12 f.

[17] Vgl. Leffson, Wirtschaftsprüfung, S. 61.

[18] Vgl. Marten/Quick/Ruhnke, Wirtschaftsprüfung Grundlagen, S. 1 f. und 12 - 14.

[19] Vgl. IDW, IDW PS 261 n.F., IDW Life 2016, S. 251, Tz. 67.

[20] Vgl. Marten/Quick/Ruhnke, Wirtschaftsprüfung Grundlagen, S. 10 - 12.

[21] Vgl. Pollert/Kirchner/Polzin, Duden Wirtschaft, S. 91.

[22] Vgl. Eberle u. a., Nutzen Wirtschaftsprüfung, S. 73 - 91; Marten/Quick/Ruhnke, Wirtschaftsprüfung Grundlagen, S. 48 und 54.

[23] Vgl. Ewert, Asymmetrische Information, S. 1.

[24] Vgl. Eberle u. a., Nutzen Wirtschaftsprüfung, S. 73 - 83.

[25] Vgl. Marten/Quick/Ruhnke, Wirtschaftsprüfung Grundlagen, S. 54 f.

[26] Vgl. Schneider, Rechnungswesen, S. 3.

[27] Vgl. Ewert, Asymmetrische Information, S. 1 f.

[28] Vgl. Schmitz, Krisen und Rechnungslegung, S. 47 - 53.

[29] Vgl. Schmitz, Krisen und Rechnungslegung, S. 2 und 21.

[30] Vgl. für folgende Aufzählung: Wagenhofer/Ewert, Externe Unternehmensrechnung, S. 10 - 14.

[31] Vgl. Schmitz, Krisen und Rechnungslegung, S. 59 - 66.

[32] Vgl. Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2017, S. 632.

[33] Vgl. Cahan/Jeter/Naiker, Industry Specialist Auditors, Auditing: A Journal of Practice & Theory 2011, Heft 4, S. 192; ergänzend: Darby/Karni, Free Competition, The Journal of Law & Economics 1973, S. 68 f.

[34] Vgl. WPK, Tätigkeitsfelder.

[35] Siehe oben Gliederungspunkt 2.3., S. 7 - 9.

[36] Vgl. Marten/Quick/Ruhnke, Wirtschaftsprüfung Grundlagen, S. 58.

[37] Vgl. Jehle, Konflikte, S. 16 f.; ausführlich: Marten/Quick/Ruhnke, Wirtschaftsprüfung Grundlagen, S. 105 - 107.

[38] Vgl. Lünendonk & Hossenfelder GmbH, Lünendonk-Studie 2017, S. 12 und 42.

[39] Vgl. Marten/Quick/Ruhnke, Wirtschaftsprüfung Grundlagen, S. 34.

[40] Vgl. Klein/Naumann, Wandelndes Umfeld, WPg 2015, S. 561; Möller, Neue Namen, IDW Life 2018, S. 509.

[41] Vgl. WPK, Mitgliederstatistik 2018, S. 2.

[42] Vgl. Jehle, Konflikte, S. 49.

[43] Vgl. Möller, Neue Namen, IDW Life 2018, S. 509.

[44] Vgl. Marten/Quick/Ruhnke, Wirtschaftsprüfung Grundlagen, S. 35 f.

[45] Vgl. Lünendonk & Hossenfelder GmbH, Lünendonk-Studie 2017, S. 14.

[46] Vgl. Merton, Matthew Effect, Science, S. 62.

[47] Vgl. o.V., Marktanteil.

[48] Vgl. Laschewski/Risse/Weinzierl, Anbieterkonzentration, DB 2017, S. 1597 f.; Bleibtreu/Stefani, Audit market concentration, ZfB 2012, Special Issue 5, S. 42 f.

[49] Vgl. Lünendonk GmbH, Lünendonk-Studie 2006, S. 73; Lünendonk & Hossenfelder GmbH, Lünendonk-Studie 2017, S. 42.

[50] Vgl. Klein/Naumann, Wandelndes Umfeld, WPg 2015, S. 561 - 563.

[51] Vgl. PwC Strategy& (Germany) GmbH, PwC mit Booz & Company.

[52] Vgl. Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Deloitte goes Digital.

[53] Vgl. Marten/Quick/Ruhnke, Wirtschaftsprüfung Grundlagen, S. 517 - 518 und 534 - 536.

[54] Vgl. Lünendonk & Hossenfelder GmbH, Lünendonk-Studie 2017, S. 61.

[55] Vgl. beispielhaft: Deloitte Touche Tohmatsu Limited, Leader Business Analytics.

[56] Vgl. Groß u. a., Digitalisierung, WPg 2018, S. 128 f.

[57] Vgl. Lünendonk & Hossenfelder GmbH, Lünendonk-Studie 2017, S. 61 - 63.

[58] Vgl. Lünendonk & Hossenfelder GmbH, Lünendonk-Studie 2017, S. 69 f.

[59] Vgl. Koch, Globalisierung, S. 57 f.

[60] Vgl. IDW, ISA 720 Entwurf Deutschland, IDW Life 12/2017, S. 1272.

[61] Vgl. Klein/Naumann, Wandelndes Umfeld, WPg 2015, S. 565 f.

[62] Pollert/Kirchner/Polzin, Duden Wirtschaft, S. 52.

[63] Vgl. Blanchard/Illing, Makroökonomie, S. 26.

[64] Vgl. Blanchard/Illing, Makroökonomie, S. 52 - 68.

[65] Siehe unten Gliederungspunkt 4.1.2., S. 31.

[66] Blanchard/Illing, Makroökonomie, S. 366.

[67] Hippmann/Klingner/Leis, Digitalisierung Anwendungsfelder, S. 9.

[68] Vgl. Neugebauer, Digitale Information, S. 1.

[69] Vgl. Blanchard/Illing, Makroökonomie, S. 366.

[70] Vgl. Koch, Globalisierung, S. 7.

[71] Vgl. United Nations Conference on Trade and Development, Total trade.

[72] Vgl. Koch, Globalisierung, S. 8.

[73] Vgl. Koch, Globalisierung, S. 89 - 132.

[74] Vgl. Hüther/Diermeier/Goecke, Erschöpfte Globalisierung, S. 255 - 257.

[75] Vgl. United Nations Conference on Trade and Development, Total trade.

[76] Siehe oben Gliederungspunkt 3.1.2.2., S. 14 - 17.

[77] Vgl. Marten/Quick/Ruhnke, Wirtschaftsprüfung Grundlagen, S. 498.

[78] Vgl. Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Juni 2018, Statistischer Teil S. 52.

[79] Vgl. Statistisches Bundesamt, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung 2017, S. 14.

[80] Vgl. Pollert/Kirchner/Polzin, Duden Wirtschaft, S. 432 und 440.

[81] Vgl. Weidmann/Deutsche Bundesbank, Bedeutung von Kapitalmärkten, Kapitel 4.1 Kapitalmärkte aus Anlegersicht.

[82] Vgl. Fama, Efficient Capital Markets, The Journal of Finance, S. 413 - 415.

[83] Vgl. Ewert, Agency-Probleme, S. 3 f.

[84] Siehe oben Gliederungspunkt Punkt 2., S. 4.

[85] Vgl. Graumann, Prüfungswesen, S. 1 f.; siehe auch oben Gliederungspunkt 2.1., S. 5.

[86] Vgl. Schmitz, Krisen und Rechnungslegung, S. 26 f.

[87] Vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Jahresgutachten 2017/18, S. 48.

[88] Vgl. Schmitz, Krisen und Rechnungslegung, S. 7.

[89] Vgl. Marten/Quick/Ruhnke, Wirtschaftsprüfung Grundlagen, S. 2.

[90] Vgl. Ruhnke, Nutzen von Abschlussprüfungen, ZfBf 2003, S. 250 f.

[91] Siehe oben Gliederungspunkte 2. bis 2.3., S. 4 - 9.

[92] Vgl. Ruhnke, Nutzloses Ritual oder unabdingbare Voraussetzung, DB 2014, S. 2483.

[93] Vgl. Moizer, Auditor Reputation, International Journal of Auditing 1997, S. 61 und 71.

[94] Vgl. Ruhnke, Prüfungsdifferenzen, WPg 2009, S. 688.

[95] Vgl. Eberle u. a., Nutzen Wirtschaftsprüfung, S. 2 - 4.

[96] Vgl. Marten/Quick/Ruhnke, Wirtschaftsprüfung Grundlagen, S. 72; WPK, Stellungnahme Grünbuch 2010, S. 4.

Ende der Leseprobe aus 108 Seiten

Details

Titel
Wirtschaftsprüfung und Gesamtwirtschaft in Deutschland. Relevante Entwicklungsindikatoren im Zeitraum 2004 bis 2017
Hochschule
Duale Hochschule Baden-Württemberg, Villingen-Schwenningen, früher: Berufsakademie Villingen-Schwenningen
Note
1,0
Autor
Jahr
2018
Seiten
108
Katalognummer
V449839
ISBN (eBook)
9783668846302
ISBN (Buch)
9783668846319
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Wirtschaftsprüfung, Gesamtwirtschaft, Ökonomonie, Wirtschaftsprüfer, Audit
Arbeit zitieren
Rudolf Zimbal (Autor:in), 2018, Wirtschaftsprüfung und Gesamtwirtschaft in Deutschland. Relevante Entwicklungsindikatoren im Zeitraum 2004 bis 2017, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/449839

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Wirtschaftsprüfung und Gesamtwirtschaft in Deutschland. Relevante Entwicklungsindikatoren im Zeitraum 2004 bis 2017



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden