Die Rolle der Frau in der Weimarer Republik. Eine gebremste Emanzipation?


Hausarbeit, 2018

18 Seiten, Note: 2,0

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Geschichtliche Einordnung
2.1 Die Frau vor und während dem Ersten Weltkrieg
2.2 Veränderte Umstände nach dem Ersten Weltkrieg
2.2.1 Politische Änderungen
2.2.2 Gesellschaftlicher Wandel

3. „Die Neue Frau“
3.1 Erscheinungsbild
3.2 Sport
3.3 Sexualität
3.4 Erwerbsarbeit – die weibliche Angestellte
3.5 Familie und Ehe
3.6 Unterschied zu Stadt und Land

4. Fazit - Eine gebremste Emanzipation?

5. Quellenangaben

6.1 Literaturverzeichnis
6.2 Internetquellen

1. Einleitung

Das Ende des Ersten Weltkriegs am 11. November 1918 war auch das Ende des Deutschen Kaiserreichs. Philipp Scheidemann rief nach dem Sturz des Kaisers in der Novemberrevolution die Deutsche Republik aus. Durch vereinbarte Reparationszahlungen und die Kriegsschuldanerkennung stürzte die neu ausgerufene Republik in eine wirtschaftliche und politische Krise. Putschversuche und eine massive Geldentwertung bis hin zur Hyperinflation 1923 prägten das Bild der ausgehungerten und verarmten Gesellschaft der Deutschen Republik. Mit der Einführung der Reichsmark und der Dawes-Plan von 1924 sollten die Reparationszahlungsprobleme reguliert werden. Die Weimarer Republik war in ihren Anfängen eine Gesellschaft der Frauen[1]. Sinnbild des zu Beginn der Weimarer Republik stattfindenden Emanzipationsprozesses war die vermeintlich ökonomisch, politisch und sexuell befreite „Neue Frau“. Der Prototyp einer jungen, berufstätigen, modernen, rationalen, sachlichen und vor allem unabhängigen Frau[2]. In dieser Hausarbeit möchte ich die Entwicklung, die Rolle und das Leben der Neuen Frau im Hinblick auf die Emanzipation kritisch untersuchen und beleuchten.

2. Geschichtliche Einordnung

2.1 Die Frau vor und während dem Ersten Weltkrieg

Das Ehe- und Familienrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches von 1896 schrieb eine „lebenslange monogame Ehe […] als einzig akzeptierte Form des Zusammenlebens von Frau und Mann und als Grundlage des Familienlebens“ (vgl. Conze 2005, S. 159) vor. Der Frau stand kein Entscheidungsrecht zu. So wurden dem Mann auch alle innerehelichen Entscheidungsfreiheiten auch in Bezug auf die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung in der Ehe und Familie zugesprochen. Die Artikel Nr. 1356 und 1358 berechtigten und verpflichteten den Mann dazu, das gemeinschaftliche Hauswesen zu leiten, konnte den Arbeits- und Dienstvertrag seiner Ehefrau durch eine Willenserklärung gegenüber dem Vertragspartner und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist fristlos kündigen, sollte die Erwerbstätigkeit der Frau die ehelichen Interessen beeinträchtigen[3]. Auch der Staat schrieb die Entlassung bestimmter verheirateten Frau gesetzlich vor. Der Artikel 128 beschäftigte sich mit dem „Zölibat für Beamtinnen“ (vgl. Schaser (2010), S. 128). Dieser Artikel schrieb vor, dass verheiratete Ehefrauen, deren Männer berufstätig waren, als Erste ihren Arbeitsplatz an arbeitsfähige Männer übergeben mussten, hatten sie doch in Kriegszeiten ihre Plätze übernommen. Ihnen folgten alleinstehende Frauen und Mädchen und Frauen und Mädchen die nicht mehr als zwei Personen versorgen mussten. Durch diese Gesetzgebung wurden circa drei Millionen Frauen arbeitslos. Auch gehörte jeglicher Besitz und das von der Ehe erwirtschaftete Gut und Vermögen beider Eheleute dem Ehemann[4].

Der Hauptberuf einer Ehefrau war der der Hausfrau. „Haus- und Familienarbeit [war] weitgehend Arbeit der Frau“ (vgl. Hagemann (1990), S.99) und ihre Erziehung war vorrangig auf die Ehe und die Familie ausgerichtet. So sollte eine Frau im Kaiserreich das Bild einer ständig tätigen, rationellen und nie ruhenden Hausfrau erfüllen. So übten Frauen am ehesten Arbeiten im Umfeld der Haus- und Familienwirtschaft als Hausangestellte oder mithelfende Familienangehörige in „familienbezogener Erwerbsarbeit“ (vgl. Hagemann (1990), S. 357) aus.

2.2 Veränderte Umstände nach dem Ersten Weltkrieg

„Der Erste Weltkrieg galt lange als ein Motor der Emanzipation. Die Kriegsanstrengungen der Frauen an der ‚Heimatfront‘ schienen nicht nur eine enorme Entwicklung der weiblichen Erwerbsarbeit gebracht, sondern auch das öffentliche Bild der Frau gestärkt zu haben“[5]. Frauen mussten während des Ersten Weltkriegs die Berufe der eingezogenen Männer übernehmen, mit einem Blick auf die Mitgliederanzahl der Sozialversicherung zeigt sich jedoch, dass meist nur eine Umschichtung der Arbeitsbereiche stattfand. Der Krieg förderte nicht die Frauenarbeit im Allgemeinen, zwang die Frauen Berufe auszuüben die mehr in der Öffentlichkeit stattfanden und zuvor nur den Männern vorbehalten waren. Sie arbeiteten zum Beispiel in der Industrie, als Straßenbahnführerinnen oder Briefträgerinnen. Der Krieg bot mit seinem Männermangel den jungen Frauen die Möglichkeit selbständiger zu leben und den traditionellen Platz als Mutter und im Haushalt zu verlassen[6]. Man darf jedoch nicht vergessen, dass dies eine Situation war, die aus einer Notlage als Lebensnotwendigkeit entstand. Nach den Kriegsjahren fielen die meisten der kriegsbedingten Arbeiten weg und stürzten viele Familien in Armut und Elend welches sich erst durch die Goldenen Jahre ab 1923 verbesserte.

2.2.1 Politische Änderungen

Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs und dem Stürzung des Kaiserreichs folgte ein politischer und sozialer Zusammenbruch der Gesellschaft. Im Zuge dessen wurde versuchte, mit der Novemberrevolution am 30.11.1918 Deutschland nach demokratischen und sozialen Grundsätzen neu zu ordnen. Dabei wurde das „aktive und passive Wahlrecht für alle Bürgerinnen und Bürger“[7] eingeführt und damit die geschlechtliche Gleichberechtigung in der Verfassung verankert. „In Artikel 109, Abs. 2 der Weimarer Verfassung ist zu lesen: ‚Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten.‘“[8]

Dass dieses Gesetz auch auf die Verhältnisse innerhalb einer Ehe Einfluss nahm wurde in Artikel 119 aufgeführt:

„die Ehe steht als Grundlage des Familienlebens und der Erhaltung und Vermehrung der Nation unter dem besonderen Schutze der Verfassung. Sie beruht auf der Gleichberechtigung der beiden Geschlechter“[9]

Dies führte zu einer historischen Umbruchsituation in der Geschlechterbeziehung und den sozialen Verhältnissen[10].

2.2.2 Gesellschaftlicher Wandel

Wie bereits erwähnt sahen sich viele Frauen, vor allem aus verarmten bürgerlichen Schichten, vor und während dem Ersten Weltkrieg gezwungen, ihren Teil zum Lebensunterhalt ihrer Familien mit Handwerksarbeit oder im Haushalt reicher Bürger beizusteuern. Mit dem 1. WK und dem einhergehenden Männermangel entstand eine vergrößerte Nachfrage nach weiblichen Arbeitskräften und der Großteil der weiblichen Bevölkerung musste frei gewordene Arbeitsstellen der Männer besetzen. Durch die zunehmende Verstädterung und dem steigenden Bedarf an weiblichen Arbeitskräften boten sich der jungen Generation an Frauen neue Möglichkeiten und Perspektiven. Diese neuen und benötigten Verdienstmöglichkeiten führten zu einem allmählichen Verfall zuvor bestandener, eng definierter sozialer Klassen.

Trotz all diesen Bestrebungen waren Frauen in Männerberufen gezwungen, „den heimkehrenden Soldaten Platz [zu] machen“ (vgl. Bock 1995), S. 17).

Außerdem sollten die gesetzlichen Veränderungen wertlos bleiben, solange „das Bürgerliche Gesetzbuch und eine konservative Rechtsprechung die Auslegung im Sinne des einen Geschlechtes garantierten“ (vgl. ebd., S. 17).

3. „Die Neue Frau“

Trotz der genannten Probleme eröffneten die Veränderungen während der Weimarer Republik vielen Frauen neue und unbekannte Möglichkeiten der Selbstverwirklichung. Das neu herrschende Klima bot der weiblichen Bevölkerung die Chance, sich neu zu orientieren und neue Lebenswege einzuschlagen. Dass diese Möglichkeiten nur von einer begrenzten Anzahl von Frauen wahrgenommen werden konnte, konnte die Motivation vieler nicht schmälern und veränderte „das Bild von Frauen in der Öffentlichkeit nachhaltig“ (vgl. ebd. S. 17).

[...]


[1] Vgl. Conze (2005), S. 872ff.

[2] Vgl. Hagemann (1990), S. 12

[3] Vgl. Cores (2012), S. 1ff.

[4] Vgl. Hagemann (1990), S. 47ff.

[5] http://www.bpb.de/geschichte/deutsche-geschichte/ersterweltkrieg/155330/frauenarbeit-und-geschlechterverhaeltnisse

[6] Vgl. ebd.

[7] http://www.bpb.de/lernen/grafstat/grafstat-bundestagswahl-2013/147346/mw-04-04-entwicklung-des-frauenwahlrechts-in-deutschland

[8] Vgl. ebd.

[9] http://www.demokratiegeschichte.eu/fileadmin/user_upload/Material/Grundrechte_und_Grundpflichten_1919__Material_.pdf

[10] Vgl. Hagemann (1990), S. 11

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Die Rolle der Frau in der Weimarer Republik. Eine gebremste Emanzipation?
Hochschule
Pädagogische Hochschule Ludwigsburg
Note
2,0
Jahr
2018
Seiten
18
Katalognummer
V447235
ISBN (eBook)
9783668828445
ISBN (Buch)
9783668828452
Sprache
Deutsch
Schlagworte
rolle, frau, weimarer, republik, eine, emanzipation
Arbeit zitieren
Anonym, 2018, Die Rolle der Frau in der Weimarer Republik. Eine gebremste Emanzipation?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/447235

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