Risikofaktoren, Folgen und Häufigkeit von Kindesmisshandlung. Frühe Hilfen im Kinderschutz


Hausarbeit, 2017

23 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1 Definition Kindeswohlgefährdung

2 Definition Kindesmisshandlung
2.1 Vernachlässigung
2.2 Körperliche Misshandlung
2.3 Psychische Misshandlung
2.4 Sexueller Missbrauch

3 Risikofaktoren

4 Folgen
4.1 Kurzzeitfolgen
4.2 Langzeitfolgen

5 Häufigkeit von Kindesmisshandlung

6 Rechtliche Grundlagen für Sozialarbeiter_innen

7 Frühe Hilfen im Kinderschutz

8 Fazit

Literaturverzeichnis

Einleitung

„Es schien, als habe es das Mädchen Jessica nie gegeben. Nach dem schrecklichen Tod fragen sich alle: Warum haben weder Nachbarn noch Ämter die Tragödie bemerkt?“ (Wiegans 2010). Das Jugendamt wird in der Öffentlichkeit häufig erst dann wahrgenommen, wenn etwas im Rahmen des Kinderschutzes scheitert, womöglich sogar den Tod eines Kindes zur Folge hat (vgl. Kreft/Weigel 2011, S. 14 f.). Während meines Praktikums im Jugendamt begleitete mich das Thema „Kindesmisshandlung“ fast täglich. Die vielen offen gebliebenen Fragen, wie beispielsweise:

- Welche Folgen hat eine Kindesmisshandlung?
- Welche Faktoren erhöhen das Risiko einer Misshandlung?
- Wie häufig kommt eine Kindesmisshandlung in Deutschland vor?
- Welche Interventions- und Präventionsmaßnahmen sind für den Kinderschutz von Bedeutung?

steigerten mein persönliches Interesse an diesem Thema.

„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigenden Maßnahmen sind unzuverlässig.“ (§1631 Abs. 2 BGB) Dies war nicht immer so. Im Jahre 1896 galt im BGB das väterliche Züchtigungsrecht, welches im Jahre 1958 als elterliches Recht verabschiedet wurde. Erst im November 2000 wurde das Recht auf gewaltfreie Erziehung im BGB verankert. Die heutigen Elterngenerationen haben Gewalt gegen Kinder noch selbst erfahren und als gesellschaftlich tolerierbar erlebt (vgl. Lammel et al. 2013, S. 30) Erst seit den letzten zwei Jahrhunderten wird die Gewalt gegen Kinder zunehmend gesellschaftlich abgelehnt. Die Mehrzahl aller Erziehungsberechtigten befürworten die Umsetzung einer gewaltfreien Erziehung. Jedoch verzichten nur 28% aller Erziehungsberechtigten weitgehend auf schwerwiegende körperliche Bestrafungen. Etwa die Hälfte aller Eltern nutzen noch gelegentlich leichtere körperliche Bestrafungen (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Bundesministerium der Justiz 2003). In den letzten Jahren ist das Thema Kindesmisshandlung stärker in das öffentliche Bewusstsein gedrungen und entsprechend ist der Druck auf die Mitarbeiter_innen in sozialen Arbeitsfeldern gestiegen.

Das Ziel dieser Arbeit ist es, einen breiten Überblick über das gegenwärtige Verständnis von Kindesmisshandlung zu geben. Zunächst wird der Begriff „Kindeswohlgefährdung“ näher erläutert. Im Weiteren Verlauf erfolgt die Definition von Kindesmisshandlung und den vier Unterformen Vernachlässigung, körperliche Misshandlung, psychische Misshandlung und sexueller Missbrauch. Ein weiterer Schwerpunkt dieser Hausarbeit befasst sich mit den Risikofaktoren, den Folgen und der Häufigkeit von Kindesmisshandlung. Zum Schluss dieser Arbeit werden die rechtlichen Grundlagen und der Interventionsansatz der Frühen Hilfen dargestellt.

1 Definition Kindeswohlgefährdung

Der Begriff „Kindeswohlgefährdung“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der stets vom Einzelfall abhängig ist und immer wieder neu konkretisiert werden muss (vgl. Wiesner 2005, S. 289 f.). Laut dem Bundesgerichtshof (1956) bezeichnet die Kindeswohlgefährdung ,,eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt“. Eine Kindeswohlgefährdung stellt eine Verletzung der Grundrechte von Kindern und Jugendlichen dar, insbesondere der Menschenwürde (vgl. Art. 1 GG), des Rechts auf Leben und körperlicher Unversehrtheit (vgl. Art. 2 GG) sowie des Rechts auf Entfaltung der eigenen Persönlichkeit (vgl. Art. 2 GG). Die rechtliche Regelung lässt sich des Weiteren aus dem § 1666 BGB und dem § 8a SGB VIII ableiten. Demzufolge wird gemäß § 1666 BGB von einer Kindeswohlgefährdung gesprochen, wenn das körperliche, seelische oder geistige Wohl des Kindes oder Jugendlichen gefährdet wird und zudem die Erziehungsberechtigten nicht gewillt oder nicht in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden. Die Einschätzung von Gefährdungssituationen ist eine der komplexesten und folgenreichsten Entscheidungsaufgaben in der Arbeit des Jugendamtes (vgl. Merchel 2015, S. 284). Die Schwierigkeit besteht zum einen darin, zu unterscheiden, welches elterliche Erziehungsverhalten als tolerierbar gilt, zum anderen ist die Risikoabschätzung bei Verdacht auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung immer mit einer subjektiven Einschätzung verbunden, da Menschen aufgrund ihrer individuellen Lebensgeschichten Problemlagen unterschiedlich wahrnehmen (vgl. Schader 2013, S. 12).

2 Definition Kindesmisshandlung

Blum-Maurice et al. (2000, S. 2) definiert Kindesmisshandlung als eine „nicht zufällige, gewaltsame psychische und/oder physische Beeinträchtigung oder Vernachlässigung des Kindes durch Erziehungsberechtigte oder Dritte, die das Kind schädigt, verletzt, in seiner Entwicklung hemmt oder zu Tode bringt“. Dies ist jedoch keine allgemeingültige Definition. Sie wird durch gesellschaftliche Ansichten und Normen beeinflusst, welche sich stetig ändern (vgl. Herrmann et al. 2010, S. 179). Unterschieden wird meist nach körperlicher Misshandlung, psychischer Misshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Missbrauch. Jedoch kommen diese Misshandlungsformen selten alleine vor (vgl. Schone 2015, S. 25). Insbesondere die emotionale und die körperliche Misshandlung sowie die emotionale und die körperliche Vernachlässigung treten häufig gemeinsam auf (vgl. Deegener 2005, S. 38).

2.1 Vernachlässigung

In der Fachliteratur wird davon ausgegangen, dass die Vernachlässigung die häufigste Form der Kindesmisshandlung darstellt (vgl. Alle 2012, S. 18). Ca. 2/3 aller betreuten Misshandlungsfälle im Jugendamt betreffen die Form der Vernachlässigung (vgl. Seiffge-Krenke/Krick 2016, S. 255). Auch heute noch gilt der bereits 1984 genannte Begriff der „Vernachlässigung der Vernachlässigung“, da es nur wenige wissenschaftlich fundierte Informationen zur Kindesvernachlässigung gibt (vgl. Galm et al. 2016, S. 7).

Unter Vernachlässigung versteht man eine „andauernde oder wiederholte Unterlassung fürsorglichen Handelns sorgeverantwortlicher Personen (Eltern oder andere von ihnen autorisierte Betreuungspersonen), welches zur Sicherstellung der physischen und psychischen Versorgung des Kindes notwendig wäre“ (Schone et al. 1997, S. 21). Die Kindesvernachlässigung kann sowohl aktiv als auch passiv erfolgen. Die aktive Kindesvernachlässigung beschreibt die absichtliche Nichterfüllung der Grundbedürfnisse. Die passive Kindesvernachlässigung erfolgt aufgrund unzureichendem Wissen oder eingeschränkter Urteilsfähigkeit (vgl. Deegener 2005, S. 37). Des Weiteren wird zwischen emotionaler und körperlicher Vernachlässigung unterschieden. Anzeichen einer körperlichen Vernachlässigung sind beispielsweise eine unzureichende und unangemessene Kleidung, eine Mangel- oder Fehlernährung, eine unzureichende Gesundheitsfürsorge oder eine mangelhafte Hygiene. Emotionale Vernachlässigung ist dadurch gekennzeichnet, dass dem Kind verlässliche Beziehungen, emotionale Zuwendungen und Anregungen vorenthalten werden sowie seine motorischen, geistigen, emotionalen und sozialen Fähigkeiten nicht ausreichend gefördert werden (vgl. ebd.). Des Weiteren wird in der Fachliteratur von kognitiver und erzieherischer Vernachlässigung gesprochen. Hierzu zählen beispielsweise ein unregelmäßiger Schulbesuch oder die Missachtung des Förderbedarfs (vgl. Galm et al. 2016, S. 25).

Die Vernachlässigung ist ein Prozess, den zu erkennen einen längeren Kontakt mit den Sorgeberechtigten erfordert (vgl. Alle 2012, S. 23).

2.2 Körperliche Misshandlung

Unter dem Begriff der körperlichen Misshandlung versteht man gewalttätige Handlungen, die bei einem Kind körperliche Schäden hervorrufen (vgl. Deegener 2005, S. 37). Hierzu gehören unter anderem schlagen mit den Händen, Stöcken oder Peitschen; verbrennen mit heißen Wasser oder Zigaretten; vergiften; würgen; von der Treppen stoßen; ins kalte Badewasser setzen und untertauchen; schütteln des Kleinstkindes sowie eigenen Kot essen und Urin trinken lassen. Die Verletzungen reichen von Blutergüssen, Würgemalen und Biss-Spuren über Prellungen, Schädel- und Knochenbrüchen bis hin zu inneren Verletzungen und Verbrennungen (vgl. ebd.).

Anzeichen für eine körperliche Misshandlung sind oft eine Widersprüchlichkeit zwischen den Erklärungsmustern der Erziehungsberechtigten zum Unfallhergang und den tatsächlichen Verletzungen, unterschiedliche Angaben unterschiedlicher Personen zur Schilderung des Unfallgeschehens, ein zeitlich verzögerter Arztbesuch oder ein häufiges Wechseln der Ärzte. Weitere Indikatoren körperlicher Misshandlung sind auffällige Formen von Hämatomen (Handabdruck, Zahnspuren), Brandwunden mit klaren Umrissen (Zigarettenabdruck) sowie Hämatome und Schürfwunden an unüblichen Stellen (Rücken, Brust, Bauch oder Ohren) (vgl. Herrmann et al. 2010, S. 20; vgl. Seiffge-Krenke/Krick 2016, S. 243).

Eine Sonderform der körperlichen Misshandlung stellt das Münchhausen-by-proxy-Syndrom dar. Hierbei täuschen die Erziehungsberechtigten bei ihrem Kind eine Krankheit vor, deren Krankheitssymptome sie entweder erfinden oder selbst herbeiführen (vgl. Deegener 2005, S. 37). Das Münchhausen-by-proxy-Syndrom wird in dieser Arbeit nicht weiter thematisiert, da es sich um eine Sonderform handelt und das Ziel dieser Arbeit darin besteht, einen größtmöglichen Überblick über das Thema „Kindesmisshandlung“ zu geben.

[...]

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Risikofaktoren, Folgen und Häufigkeit von Kindesmisshandlung. Frühe Hilfen im Kinderschutz
Hochschule
Fachhochschule Dortmund
Veranstaltung
Kulturwissenschaften und ästhetische Kommunikation
Note
1,3
Autor
Jahr
2017
Seiten
23
Katalognummer
V446761
ISBN (eBook)
9783668826021
ISBN (Buch)
9783668826038
Sprache
Deutsch
Schlagworte
kindesmisshandlung, risikofaktoren, folgen, häufigkeit, frühe, hilfen, kinderschutz
Arbeit zitieren
Jessica Voet (Autor:in), 2017, Risikofaktoren, Folgen und Häufigkeit von Kindesmisshandlung. Frühe Hilfen im Kinderschutz, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/446761

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