Analyse der Abbildung von variablen Geschäften bei der Zinsrisikomessung im Kontext der regulatorischen Entwicklung und des anhaltenden Niedrigzinsumfeldes


Bachelorarbeit, 2017

92 Seiten, Note: 1,50

Sebastian M. (Autor:in)


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Symbolverzeichnis

1. Einleitung

2. Definition und Regulierung von Zinsänderungsrisiken
2.1 Charakterisierung und Bedeutung des Zinsänderungsrisikos
2.1.1 Bestimmung des allgemeinen Risikobegriffs und des Zinsänderungsrisikos
2.1.2 Aspekte des Zinsänderungsrisikos
2.1.3 Aktuelle Bedeutung des Zinsänderungsrisikos
2.2 Abbildung und Steuerung von Zinsänderungsrisiken
2.2.1 Grundlagen der Abbildung und Messung von Zinsänderungsrisiken
2.2.2 Die Methode der gleitenden Durchschnitte zur Abbildung variabler Geschäfte
2.2.3 Instrumente zur Zinsrisikosteuerung
2.3 Regulatorische Anforderungen an die Zinsrisikosteuerung
2.3.1 Allgemeine regulatorische Anforderungen
2.3.2 Regulatorische Neuerungen auf internationaler Ebene
2.3.3 Aktueller Diskussionsstand zur nationalen Umsetzung

3. Analyse aufsichtsrechtlich und betriebswirtschaftlich relevanter Faktoren bei der Abbildung variabler Geschäfte
3.1 Auswirkungen der regulatorischen Neuerungen
3.1.1 Anforderungen an die Risikomessverfahren
3.1.2 Vorgaben für variable Geschäfte
3.1.3 Zukünftige Eigenmittelunterlegung für eingegangene Zinsänderungsrisiken
3.2 Einflussfaktoren auf die Abbildung variabler Geschäfte
3.2.1 Untersuchung des Kundenverhaltens
3.2.2 Festlegung der Gesamtproduktstrategie
3.2.3 Analyse zukünftiger Marktzinssatzentwicklungen
3.3 Vorgehensweise bei der zukunftsorientierten Abbildung variabler Geschäfte
3.3.1 Festlegung notwendiger Kalkulationsparameter
3.3.2 Durchführung der vergangenheitsbezogenen Analyse
3.3.3 Durchführung der Zukunftsanalyse

4. Beurteilung der zukunftsorientierten Abbildung variabler Geschäfte anhand von Praxisbeispielen
4.1 Festlegung von zukunftsorientierten Mischungsverhältnissen
4.1.1 Rahmenbedingung des Musterinstituts
4.1.2 Bestimmung von geeigneten Mischungsverhältnissen
4.1.3 Berücksichtigung von Volumenschwankungen
4.2 Auswirkungen unterschiedlicher Mischungsverhältnisse
4.2.1 Erfassung ertragswertorientierter Effekte
4.2.2 Berücksichtigung barwertiger und aufsichtsrechtlicher Auswirkungen
4.2.3 Bewertung der Ergebnisse
4.3 Kritische Würdigung zukunftsorientierter Abbildung variabler Geschäfte
4.3.1 Fehlerquellen bei der Festlegung von Mischungsverhältnissen
4.3.2 Möglichkeiten zukunftsorientierter Mischungsverhältnisse
4.3.3 Handlungsempfehlungen für die Praxis

5. Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Anhang

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1 Risiken aus dem Bankbetrieb

Abb. 2 Zinsergebnisentwicklung deutscher Kreditinstitute in verschiedenen Zinsszenarien

Abb. 3 Marktwert des Zinsbuches

Abb. 4 Typologie von Bankgeschäften

Abb. 5 Zukünftige Kapitalanforderungen im SREP-Konzept

Abb. 6 Vorübergehende Matrix zur Festlegung des EM-Zuschlages für Zinsänderungsrisiken

Abb. 7 Entwicklung Marktzinsniveau und Volumen von Sicht- und Tagesgeldeinlagen

Abb. 8 Volumenentwicklung von Sicht- und Tagesgeldeinlagen

Abb. 9 Ex-post-Kalkulation eines Geldmarktkontos

Abb. 10 Mehrjährige Zinsergebnisentwicklung in unterschiedlichen Zinsszenarien

Tabellenverzeichnis

Tab. 1 Zinsrisikoarten nach Basel

Tab. 2 Obergrenzen für stabile Einlagen und deren max. Ø-Laufzeit nach Kategorien

Tab. 3 Historische Analyse von Mischungsverhältnissen

Tab. 4 Rahmendaten der Musterbank

Tab. 5 Rahmendaten der relevanten Positionen

Tab. 6 Ergebnisse der ex-post Analysen

Tab. 7 Auswirkungsanalyse von unterschiedlichen Mischungsverhältnissen in unterschiedlichen Zinsszenarien innerhalb eines Jahres

Tab. 8 Veränderungsanalyse Basel-II-Koeffizient

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Symbolverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Für deutsche Kreditinstitute spielt das bewusste Eingehen von Zinsänderungsrisiken[1] durch das Betreiben von Fristentransformation schon immer eine bedeutende Rolle.[2] Der Zinsüberschuss dominiert in allen Bankengruppen Deutschlands das Gesamtergebnis.[3] Insbesondere in den Sparkassen und Kreditgenossenschaften ist der Zinsüberschuss mit einem Anteil von 80 % bzw. 77 % der mit Abstand bedeutendste Ertragsbestandteil.[4] Allein auf Grund dieser Gegebenheit wird deutlich, dass das Zinsänderungsrisiko für deutsche Kreditinstitute[5] ein wesentliches Risiko darstellt.[6] Die letzte ab 2007 entstandene Finanzmarktkrise, die anhaltende Niedrigzinsphase und die starke Zunahme der Marktzinsschwankungen lassen die Bedeutung des Zinsänderungsrisikos in den Kreditinstituten derzeit nochmals steigen.[7] Aus diesem Grund ist das „Interest rate risk in the banking book (IRRBB)“[8] wieder in den Fokus der europäischen Bankenaufsicht gerückt. Durch eine Vielzahl von neuen Regulierungsvorschriften wird der Spielraum für das Betreiben von Fristentransformation weiter begrenzt.[9] Zudem erhöhen sich aufgrund dieser Vielzahl von neuen Vorschriften laufend die fachlichen, prozessualen und technischen Anforderungen an die Banken.

Neben den stetig zunehmenden regulatorischen Anforderungen sorgt insbesondere die anhaltende Niedrigzinsphase für neue - bis dato noch nicht vorhandene – Herausforderungen im Zinsrisikomanagement. Hierzu zählt beispielsweise der Umgang mit bzw. die Berücksichtigung von negativen Zinsen. Dabei spielen beim Zinsrisikomanagement in Kreditinstituten derzeit neben der klassischen Betrachtung der möglichen Barwertveränderung aller zinstragenden Geschäfte insbesondere drei Aspekte eine entscheidende Rolle[10]:

- Der zunehmende Margenrückgang, z.B. aus der bisher fehlenden Möglichkeit, negative Zinsen an die Einlegerkunden weiterzugeben.
- Die kurzfristige Reduktion des periodischen Zinsergebnisses.
- Der Umgang mit Produkten ohne feststehenden Cashflow (variable Geschäfte) im Hinblick auf Verhaltensveränderungen der Kunden.

Die korrekte Kalkulation, Disposition und Abbildung variabler Geschäfte zählt dabei zu einem der bedeutendsten Erfolgsfaktoren jeder Bank. Das gilt besonders für Genossenschaftsbanken und Sparkassen, da diese auf Grund ihrer Geschäftsmodelle traditionell über einen hohen Anteil an variablen Kundeneinlagen wie Sichteinlagen und Tagesgelder verfügen. Aufgrund der in den letzten Jahren stark zugenommenen Volatilitäten sowie der fehlenden Möglichkeit, das aktuelle Zinsumfeld für historische Analysen zu verwenden, muss die seit Jahren in der Praxis verwendete Methode der gleitenden Durchschnitte zur Kalkulation und Abbildung variabler Geschäfte modifiziert bzw. um eine zukunftsorientierte Betrachtung erweitert werden.[11]

Ziel dieser Arbeit ist das systematische Aufzeigen derzeit relevanter Faktoren im Rahmen der Abbildung variabler Geschäfte bei der Zinsrisikomessung im Kontext des anhaltenden Niedrigzinsumfeldes und im Hinblick auf die aktuelle regulatorische Entwicklung. Dabei soll schwerpunktmäßig die Methode der zukunftsorientierten Abbildung variabler Geschäfte dargestellt und letztendlich anhand von Praxisbeispielen kritisch gewürdigt werden. Mit der vorliegenden Arbeit sollen aktuell relevante betriebswirtschaftliche und aufsichtsrechtliche Faktoren für die Abbildung variabler Geschäfte identifiziert und analysiert werden sowie darauf aufbauend Handlungsempfehlungen für die Praxis ausgesprochen werden. Die Forschungsfrage, die mit Hilfe dieser Arbeit beantwortet werden soll, lautet daher:

Welche Handlungsempfehlungen können einem deutschen Kreditinstitut im Rahmen der Abbildung variabler Geschäfte bei der Zinsrisikomessung im Kontext der aktuellen regulatorischen Entwicklung und des anhaltenden Niedrigzinsumfeldes gegeben werden?

Um die aufgestellte Forschungsfrage zu beantworten, ist die Arbeit wie folgt gegliedert: Nach der einleitenden Darstellung der Problemstellung und Zielsetzung in Kapitel 1 werden in Kapitel 2 zunächst grundlegende Begriffe des Zinsrisikomanagements erläutert sowie eine Abgrenzung zu den weiteren Risikoarten im Bankbetrieb vorgenommen. Zudem werden die Grundlagen der Abbildung und Steuerung von Zinsänderungsrisiken dargestellt. Das Kapitel schließt mit einem Überblick über allgemein gültige und vor kurzem veröffentlichte Neuerungen der regulatorischen Rahmenbedingungen. In Kapitel 3 werden die aktuell maßgeblichen aufsichtsrechtlich und betriebswirtschaftlich relevanten Faktoren identifiziert und näher analysiert. Abschließend wird die Vorgehensweise zur zukunftsorientierten Abbildung von variablen Geschäften näher betrachtet. Kapitel 4 bildet das Kernstück der vorliegenden Arbeit. Auf Basis der dargestellten Ausführungen werden mittels der Bewertung von praxisnahen Anwendungsbeispielen Erkenntnisse über die behandelte Thematik gewonnen. In der Schlussbetrachtung werden die wichtigsten Erkenntnisse in Bezug auf die Forschungsfrage zusammengefasst und ein knapper Ausblick auf die zukünftige Entwicklung gegeben.

2. Definition und Regulierung von Zinsänderungsrisiken

2.1 Charakterisierung und Bedeutung des Zinsänderungsrisikos

2.1.1 Bestimmung des allgemeinen Risikobegriffs und des Zinsänderungsrisikos

Für den allgemeinen Risikobegriff gibt es in der Literatur zahlreiche Definitionen.[12] Dennoch lässt sich das „Risiko“ zusammenfassend als die mögliche negative Abweichung des realisierten Ergebnisses von dem erwarteten Ergebnis bezeichnen. Hingegen wird die mögliche positive Abweichung als Chance bezeichnet.[13] Dies lässt auf eine Verbindung bzw. ein Spannungsfeld zwischen eingegangenem Risiko und einhergehender Ertragschance schließen.[14] Aus diesem Grund wird nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern vielmehr das Eingehen von Risiken unter der Voraussetzung, dass ein optimales Risiko-Chancen-Verhältnis besteht, als Kernaufgabe der Banksteuerung bezeichnet. Damit die Existenz eines Kreditinstituts nicht gefährdet wird, muss zudem stets ein ausreichendes Risikodeckungspotenzial für das Eingehen von Risiken vorhanden sein.[15]

Im Bankbetrieb treten eine Vielzahl von Risiken auf.[16] Zu den bedeutendsten Risiken in einer Bankbilanz zählen Kreditrisiken, Zinsänderungsrisiken, Währungsrisiken, Liquiditätsrisiken und sonstige Risiken.[17] Nach Schierenbeck lassen sich diese unter anderem in „Finanzrisiken“ und „operationelle Risiken“ einteilen.[18] Die nachfolgende Abbildung stellt die bedeutendsten Risiken im Bankbetrieb zusammenfassend dar.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: eigene Darstellung, in Anlehnung an Schierenbeck, H./ Lister, M./ Krimße, S. (2014), S. 371-377.

Abb. 1: Risiken aus dem Bankbetrieb

Wie in der Abbildung erkennbar ist, zählt das Zinsänderungsrisiko zu den Marktpreisrisiken. Rolfes bezeichnet das Marktpreisrisiko als die Gefahr von Verlusten bei Handelsobjekten (Aktien, Investmentfonds, festverzinsliche Wertpapiere, Rohstoffe, Devisen, Derivate, usw.), welche aufgrund von Marktpreisänderungen resultieren.[19] Neben den zinsinduzierten Risiken aus Handelsobjekten, zählt für die meisten Kreditinstitute in Deutschland insbesondere die Verlustgefahr aller zinsinduzierten Änderungen aus den Geschäften des Anlagebuchs zu den wesentlichen Zinsänderungsrisiken. Dabei entsteht das Zinsrisiko durch das bewusste Eingehen von Fristeninkongruenzen. Fristeninkongruenz wiederum besteht, sobald die Zinsbindungsfristen der Aktiv- und der Passivseite unterschiedlich sind.[20] Je nach Art der Betrachtung wird vom Zinsspannen-, Bilanzstruktur-, Abschreibungs- oder Barwertänderungsrisiko gesprochen. Das Zinsspannen- und das Bilanzstrukturrisiko beziehen sich auf eine niedrigere Zinsspanne bzw. eine ungünstigere Bilanzstruktur. Beim Abschreibungsrisiko entsteht Abschreibungsbedarf, welcher jedoch nur von temporärer Natur ist, da dieser bei Fälligkeit wieder als Ertrag verbucht wird. Bezieht sich die Betrachtung nicht auf die GuV, sondern auf die gesamte Cashflow-Zinsbindung, wird vom Barwertänderungsrisiko gesprochen, welches durch eine Verringerung des Gesamtbarwerts zum Ausdruck kommt.[21] Eine detaillierte Unterscheidung der unterschiedlichen Betrachtungsweisen des Zinsänderungsrisikos wird in Kapitel 2.3 vorgenommen.

Aufgrund aufsichtsrechtlicher Gegebenheiten sowie zum besseren Verständnis folgt nun eine kurze Abgrenzung zwischen Handelsbuch und Anlagebuch. Die ursprüngliche Definition der beiden Begriffe stammt aus dem Rundschreiben 17/99 der BaFin.[22] Mittlerweile wurde die Definition von Handelsbuch und Anlagebuch in erweiterter Form auch in §1a des KWG und in die MaRisk übernommen.[23] Desweiteren sind die Zuordnungskriterien für das Handelsbuch in der EU-Verordnung Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 (CRR) geregelt.

Die dem Handelsbuch zugeordneten Geschäfte dienen der „Erzielung eines Eigenhandelserfolges durch Ausnutzung kurzfristiger Preisschwankungen und Differenzen zwischen Kauf- und Verkaufspreisen“.[24] Für das Handelsbuch muss vom Kreditinstitut zwingend ein Handlungsrahmen in Form einer Handelsbuchstrategie definiert sein.[25]

Dem Anlagebuch wiederum sind sämtliche Geschäfte zugeordnet, die nicht zum Handelsbuch gehören.[26] Somit erlangt das Anlagebuch auf Grund seiner mittel- bis langfristigen Ausrichtung einen strategischen Charakter. Jedoch müssen seit den in 2016 neu veröffentlichten Basler Standards „Minimum Capital Requirements for Market Risk“[27] einige Geschäftsarten, wie z.B. bestimmte Konsortialführerschaften, zwingend dem Handelsbuch zugeordnet werden.[28]

Sämtliche weitere Ausarbeitungen in dieser Arbeit beschränken sich fortan ausschließlich auf die Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch von Kreditinstituten.

2.1.2 Aspekte des Zinsänderungsrisikos

Das Zinsänderungsrisiko lässt sich in eine zeitpunktbezogene resp. periodische oder eine zeitraumbezogene resp. barwertige Betrachtung differenzieren. Erfolgt die Zinsrisikosteuerung nach der in diesem Jahr oder in einem Folgejahr angestrebten Zinsspanne, wird periodisch gesteuert. Die relevante Zielgröße bei der barwertigen Steuerung ist der Zinsbuchbarwert.

Je nach Art der Betrachtung kann das Zinsänderungsrisiko in Zinsspannen-, Bilanzstruktur-, Abschreibungs- oder Barwertänderungsrisiko differenziert werden. Das Zinsspannen- und das Bilanzstrukturrisiko beziehen sich auf eine niedrigere Zinsspanne bzw. eine ungünstigere Bilanzstruktur. Beim Abschreibungsrisiko entsteht Abschreibungsbedarf, welcher jedoch nur von temporärer Natur ist, da dieser bei Fälligkeit wieder als Ertrag verbucht wird. Bezieht sich die Betrachtung nicht auf die GuV, sondern auf die gesamte Cashflow-Zinsbindung, wird vom Barwertänderungsrisiko gesprochen, welches durch eine Verringerung des Gesamtbarwerts zum Ausdruck kommt.[29]

Eine weitere Unterscheidung hinsichtlich des Zinsänderungsrisikos zielt auf die Art der einbezogenen Geschäfte ab. Das gesamte Zinsbuch einer Bank besteht aus variabel- und festverzinslichen sowie aus feststehenden und zukünftigen Geschäften.[30]

Beim periodischen Zinsspannenrisiko wird – bei ausschließlicher Betrachtung von bestehenden Festzinsgeschäften – die betragsmäßige Inkongruenz zwischen sämtlichen Festzinsaktiva- und Festzinspassiva-Geschäften als Risiko angesehen. Bei ergänzender Betrachtung des variablen und noch nicht abgeschlossenen zukünftigen Geschäfts wird das dynamische Elastizitätskonzept verwendet.[31]

Diese aus der Praxis gängigen Begriffe resp. Arten des Zinsänderungsrisikos werden von der Bankenaufsicht in anderer Form definiert. So wird das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch in den Baseler Standards für IRRBB vom April 2016 sehr allgemein als „… the current or prospective risk to the bank’s capital and earnings arising from adverse movements in interest rates that affect the bank’s banking book positions.“[32] definiert. Die EBA hingegen unterscheidet vier konkrete Arten von Zinsrisiken:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: eigene Darstellung, in Anlehnung an European Banking Authority (2015), S. 16; Wiedemann, A./ Lüders, U. (2005), S. 158.; Reuse, S. (2012b), S. 16-17.

Tab. 1: Zinsrisikoarten nach Basel

In der Bankpraxis erfolgt die Steuerung der Zinsrisiken primär auf Basis der GuV-Betrachtung. Jedoch werden meist zusätzliche barwertorientierte Größen, wie beispielsweise der PVBP[33], ergänzend zur periodischen Betrachtung herangezogen. Es lässt sich jedoch beobachten, dass immer mehr Banken zur barwertigen Cashflow-Steuerung, welche sich meist an einer Benchmark orientiert, übergehen. Der entscheidende Vorteil der barwertigen Steuerung ist, dass langfristige Steuerungsimpulse häufig früher und besser erkannt werden. Für Kreditinstitute bleibt die periodische Steuerung aufgrund des hohen Anteils des Zinsergebnisses am jährlichen Gesamtbetriebsergebnis trotzdem vorrangig.

2.1.3 Aktuelle Bedeutung des Zinsänderungsrisikos

Unabhängig vom aktuellen Zinsniveau zählt das Zinsänderungsrisiko nach dem Adressenausfallrisiko für die meisten Genossenschaftsbanken zum bedeutendsten Risiko. Dies lässt sich auf die typische Bilanzstruktur der deutschen Genossenschaftsbanken zurückführen. Diese Struktur kennzeichnet sich durch eine langfristige Kreditvergabe bzw. Kapitalanlage, welche durch die kurzfristige Hereinnahme bzw. Aufnahme von Geldern refinanziert wird. Durch dieses Vorgehen realisieren die Kreditinstitute Erträge aus der in der Regel ansteigenden Zinsstrukturkurve. Ein weiterer positiver Effekt, der durch das Betreiben von Fristentransformation entsteht, ist das verminderte Kreditrisiko. Durch die langfristige Kreditzinsbindung bleiben die Kreditraten auch bei verändertem Marktzinsniveau beständig und planbar.[34] Jedoch birgt das Betreiben von Fristentransformation – wie bereits in Kapitel 2.1.1 angegeben – die Gefahr von (Wert-) Verlusten durch Zinsänderungen. Dies gilt insbesondere für die aktuell vorhandene Niedrigzinsphase. Diese Gefahr soll im Folgenden näher beleuchtet werden.

Schon im Jahr 1998, als bereits eine längere Niedrigzinsphase bestand, hatte das damalige Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen (BaKred) auf die Gefahr von erhöhten Zinsänderungsrisiken hingewiesen. Die BaKred warnte damals eindringlich vor der Gefahr einer eintretenden Zinswende aufgrund der bewussten und teils deutlichen Ausweitung der Fristentransformation einiger Kreditinstitute.[35]

Derzeit lässt sich eine noch höhere Bereitschaft zum bewussten Eingehen von Inkongruenzen bei den Zinsbindungsfristen zwischen Aktiv- und Passivseite beobachten. Angesichts der aktuell vorhandenen Niedrigzinsphase auf zugleich flachem Zinsstrukturkurvenverlauf versuchen die Kreditinstitute diese unattraktiven Rahmenbedingungen durch zusätzliches Ausdehnen der Fristentransformation zu kompensieren. Folglich steigt die Gefahr von erhöhten Verlusten bei einer Veränderung der Zinskurve und somit das eingegangene Zinsänderungsrisiko. Hinzu kommt, dass die Bankenbranche derzeit vor mehreren – zum Teil höchst anspruchsvollen – Herausforderungen steht.[36] Hierzu zählt beispielsweise, dass die regulatorischen Herausforderungen auf Grund stetig steigender Anforderungen seitens der Europäischen Finanzaufsicht stark anschwellen. Dieser Anstieg der regulatorischen Anforderungen ist auf die jüngste Finanzkrise zurückzuführen. Mit Hilfe der neuen Vorgaben, welche insbesondere die Erhöhung des Eigenkapitals europäischer Kreditinstitute anstreben, soll die Wiederholung einer solchen Finanzkrise verhindert werden. Als weitere zentrale Beispiele der aktuellen Herausforderungen seien der höhere Wettbewerbsdruck, die steigende Preistransparenz und –sensibilität der Kunden durch das Internet sowie die steigenden Personal- und Sachkosten genannt. Aus diesem Grund warnen die Bundesbank und die BaFin bereits seit mehreren Jahren vor der Ertragsschwäche deutscher Kreditinstitute.

Vor diesem Hintergrund haben Bundesbank und BaFin 2015 eine umfassende Umfrage zur Ertragslage und Widerstandsfähigkeit deutscher Kreditinstitute im Niedrigzinsumfeld unter rund 1.500 kleineren und mittelgroßen Banken und Sparkassen durchgeführt. In einer Presseerklärung im September 2015 kommentierte der für die Bankenaufsicht zuständige Vorstand der Deutschen Bundesbank, Andreas Dombret, die Ergebnisse „in allen abgefragten Zinsszenarien als durchaus besorgniserregend" und machte zugleich auf den notwendigen Anpassungsbedarf, der bei einigen Kreditinstituten dringend ist, aufmerksam.[37]

Die folgende Abbildung verdeutlicht die Problematik der hohen Abhängigkeit deutscher Kreditinstitute vom Zinsergebnis.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Deutsche Bundesbank (online, 2015a).

Abb. 2: Zinsergebnisentwicklung deutscher Kreditinstitute in

verschiedenen Zinsszenarien

Sollte die aktuelle Niedrigzinsphase noch länger anhalten, wird sich die Situation der Banken noch weiter verschärfen. Gleichbleibende oder sinkende Zinsen hätten negative Auswirkungen, da die Zinsaufwendungen bei den meisten Kreditinstituten bereits sehr gering sind und folglich der Anpassungsspielraum nach unten stark begrenzt ist. Zugleich sinkt der Produktzins der gesamten Kapitalanlagen durch den Ablauf bzw. die Prolongation des höher verzinsten Altgeschäftes. Aber auch ein plötzlicher Marktzinsanstieg würde erhebliche negative Auswirkungen für Banken verursachen. Durch die stattgefundene Umschichtung der Anleger von langfristigen Anlagen auf Sichteinlagen sowie dem Abschluss langfristiger, sollzinsgebundener Kredite würden die Zinsaufwendungen rapide ansteigen. Dagegen würden die Zinserträge deutlich langsamer steigen.

2.2 Abbildung und Steuerung von Zinsänderungsrisiken

2.2.1 Grundlagen der Abbildung und Messung von Zinsänderungsrisiken

Die Grundlage bei der Quantifizierung des Zinsspannenrisikos bilden die Zinselastizitäten. Die Zinselastizität ist wie folgt definiert:

Die Zinselastizität spiegelt die Reaktion bzw. den Zusammenhang von Kundenkonditionsanpassungen auf die Änderung von Geld- und Kapitalmarktzinssätze wider. Variable Positionen besitzen eine Elastizität zwischen größer Null und Eins, wobei sich eine Position mit einer Elastizität von Eins analog zum Marktzins verändert.[38] Positionen mit einer Elastizität von Null sind folglich Festzinspositionen. Aufgrund der geringen Komplexität wird das Konzept der (dynamischen) Elastizitätsbilanz überwiegend in der Praxis verwendet.[39]

Basis der barwertigen Zinsbuchsteuerung ist der Zinsbuch-Cashflow. Dieser ergibt sich aus der Verrechnung sämtlicher aktiver und passiver Zins- und Kapital-Cashflows der zinstragenden Positionen eines Kreditinstituts.[40] Hierzu zählen neben allen Eigen- und Kundengeschäften auch alle außerbilanziellen, zinsreagiblen Geschäfte.[41] Die Ermittlung der sicheren bzw. noch nicht feststehenden Zahlungsein- und –ausgänge erfolgt auf Basis von Fristenablaufbilanzen oder Ablauffiktionen bzw. Mischungsverhältnissen, wofür beispielsweise die Methode der gleitenden Durchschnitte verwendet werden kann.[42] Im Gegensatz zum Konzept der Elastizitäten werden hierbei nicht zeitpunktbezogene, sondern historische Zinssätze bestimmter Zeiträume einbezogen.[43] Auf die Methode der gleitenden Durchschnitte wird im nächsten Kapitel ausführlich eingegangen.

Die einzelnen Cashflows werden mit einer aktuellen Zinsstrukturkurve durch Abzinsen (auch Diskontieren) in Bar- bzw. Marktwerte transformiert und zusammenaddiert.[44] Der sich daraus ergebende Zinsbuchbarwert (das sogenannte ökonomische Eigenkapital) ist daher die zentrale Steuerungsgröße. Dieser spiegelt letztendlich das periodische Zinsergebnis aller Perioden, also auch zukünftiger, bis zur Fälligkeit des letzten Zinsbuch-Cashflows wider.[45]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenQuelle: eigene Darstellung, in Anlehnung an Schierenbeck, H./ Lister, M./ Kirmße, S. (2014), S. 477.

Abb. 3: Marktwert des Zinsbuches

Das Risiko in der barwertorientierten Zinsbuchsteuerung bildet die unerwartete Verringerung des Barwerts aufgrund von Marktzinsveränderungen.[46] Dabei ist entscheidend, in welcher Höhe sich der Barwert verringert bzw. erhöht. Diese, auf alle zinsinduzierten Geschäfte bezogene Marktwertreagibilität, kann als Sensitivität bezeichnet werden.[47] Die Marktwertreagibilität und somit das zinsinduzierte Marktwertrisiko eines Geschäftes ist umso größer, je länger die Zinsbindungsfrist ist.[48] Grundsätzlich reduziert sich der Marktwert von Aktivpositionen durch steigende Marktzinssätze bzw. erhöht sich der Marktwert von Passivpositionen bei fallenden Marktzinssätzen.

Für die Ermittlung des gesamten Zinsänderungsrisikos kann grundsätzlich zwischen statischen und dynamischen Messmethoden unterschieden werden. Bei einer dynamischen Betrachtung werden sämtliche Sondertilgungs- und Kündigungsrechte, welche dem Kunden eingeräumt wurden, mit berücksichtigt. Als Beispiel sei das in Deutschland bestehende ordentliche Kündigungsrecht nach § 489 BGB in Darlehensprodukten genannt. Dadurch wird sich der zugrunde legende Cashflow der Darlehenspositionen – insbesondere bei einem absinkenden Zinsniveau – verkürzen.[49] Dies wiederum hat Auswirkungen auf die Höhe des Zinsänderungsrisikos. Generell würden sich für die Quantifizierung des Zinsänderungsrisikos, neben einigen Kennzahlen der Sensitivitätsverfahren, insbesondere die dynamischen Konzepte des Value at Risk anbieten.[50] Der VaR, welcher als maximal möglicher Verlust innerhalb einer bestimmten Haltedauer zu einem festgelegten Konfidenzniveau (Wahrscheinlichkeit) definiert ist,[51] stellt hingegen eine geeignete und aussagekräftige Größe dar.[52] Jedoch wird in der Bankpraxis überwiegend das Konzept der dynamischen Elastizitätsbilanz verwendet, da hierbei die aufsichtsrechtlichen Anforderungen ausreichend erfüllt werden.[53]

2.2.2 Die Methode der gleitenden Durchschnitte zur Abbildung variabler Geschäfte

Variable Geschäfte, wie beispielsweise Sichteinlagen und Tagesgelder, sind dadurch gekennzeichnet, dass sowohl deren Kapital- als auch deren Zinsbindung unbekannt sind. Die vertragliche Fälligkeit bei dieser besonders für Retailbanken wichtigen Finanzierungsquelle weicht somit von dem zu erwartenden Cashflow ab.[54] Abbildung 4 stellt die Art der Bankgeschäfte zusammenfassend dar.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: eigene Darstellung, in Anlehnung an Schierenbeck, H. (2014), S. 95.

Abb. 4: Typologie von Bankgeschäften

Aufgrund des hohen Anteils von variablen Geschäften spielt deren Abbildung für Genossenschaftsbanken und Sparkassen eine zentrale Rolle bei der Messung von Zinsänderungsrisiken. Die fehlende Kenntnis über die zukünftigen Ein- und Auszahlungen sowie zukünftigen Zinszahlungen macht es erforderlich, den bevorstehenden Cashflow variabler Produkte mit Hilfe eines geeigneten Verfahrens möglichst realitätsnah abzubilden.[55] Wie bereits im vorherigen Kapitel erwähnt, wird hierfür in den Instituten überwiegend die Methode der gleitenden Durchschnitte verwendet. Diese hat sich im Laufe der letzten Jahrzehnte in der Praxis bewährt.[56] Grund hierfür ist, dass bei dieser Methode zum einen Margenkonstanz bzw. eine nicht-systematische Abhängigkeit von Marge und Zinsniveau und zum anderen die Disponierbarkeit gegeben ist.[57] Letzteres bedeutet, dass die Anlage eines Gegengeschäftes gemäß Dispositionsvorschrift möglich sein muss.[58] Dies ist erforderlich, damit der Erfolg aus dem Kundengeschäft vom Treasury-Ergebnis abgegrenzt werden kann.[59] Diese Trennung stellt die grundlegende Forderung der Marktzinsmethode dar.[60] Nur so ist es möglich, eine tatsächliche Marge zu realisieren. Diese Marge sollte langfristig stabil sein und im Zeitverlauf auch bei Markzinssatzveränderungen keinen größeren Bewertungsschwankungen unterliegen.[61]

Obwohl die Verzinsung der variablen Geschäfte grundsätzlich unabhängig von Marktzinssätzen festgelegt werden kann bzw. wird, orientiert sich die Zinsvergabe in der Praxis jedoch an einem oder mehreren Geld- und/oder Kapitalmarktzinsen mit unterschiedlichen Laufzeiten.[62] Deshalb ist es erforderlich, ein sogenanntes Mischungsverhältnis zu bestimmen. Dieses Mischungsverhältnis wiederum bestimmt den Bewertungszins und die Ablauffiktion des variablen Geschäftes im Zinsbuch. Ein entscheidender Faktor hierbei ist das Streben nach einer konstanten Marge.[63] Die konstante Marge soll das auf Basis der gleitenden Durchschnitte ermittelte Mischungsverhältnis liefern.

Dieses soeben erläuterte Grundprinzip unterstellt, dass die variablen Geschäfte theoretisch als festverzinsliche Einlagen in Tranchen bei Fälligkeit revolvierend angelegt werden. Dadurch wird ein Gleitzins generiert.[64] Beispielsweise wird bei einem gleitenden 2-Jahres-Geld der Gesamtbestand in 24 gleiche Tranchen geteilt, sodass jeden Monat eine Tranche fällig wird und diese fällige Tranche wieder für weitere 24 Monate angelegt wird. Durch Durchschnittsbildung der Zinsen wird so ein Gleitzinssatz ermittelt.[65] Häufig wird jedoch eine Mischung von Gleitzinsen mit unterschiedlichen Laufzeiten zugrunde gelegt. Dieses sogenannte Mischungsverhältnis aus den unterschiedlichen Laufzeiten wird so gewählt, dass zwischen Kunden- und Bewertungszins im Zeitverlauf eine möglichst konstante Marge generiert wird.[66]

Mit dieser Vorgehensweise wird es dem Treasury ermöglicht, das Zinsänderungsrisiko vollständig auszusteuern. Mit einer fristenkongruenten Refinanzierung bzw. Anlage durch das Treasury kann jedes Geschäft vollständig von Zinsrisiken freigestellt werden.[67]

2.2.3 Instrumente zur Zinsrisikosteuerung

Neben der Risikobeschränkung mittels eines Limitsystems besitzen Kreditinstitute die Möglichkeit, Zinsänderungsrisiken aktiv zu steuern. Hierbei stehen zum einen bilanzielle und zum anderen außerbilanzielle, derivative Instrumente zur Verfügung.[68] Werden kompensatorische Geld- und Kapitalmarktgeschäfte beispielsweise in Form von Interbankengeschäften abgeschlossen, um laufzeitinkongruente Gegengeschäfte auszugleichen, handelt es sich um bilanzielle Instrumente.[69] Insgesamt lassen sich hierbei vier Szenarien abbilden. Je nach Ausgangssituation und geplanter Zielsituation kann eine Bilanzverlängerung, eine Bilanzverkürzung, ein Aktivtausch oder ein Passivtausch vorgenommen werden. Die Emission von festverzinslichen Wertpapieren beispielsweise würde eine Bilanzverlängerung nach sich ziehen.

Neben Geld- und Kapitalmarktgeschäften kann die Steuerung auch über Kundengeschäfte vollzogen werden. Diese spielen aber in der Regel aufgrund der schwierigeren Umsetzung eine untergeordnete Rolle bei der Zinsrisikosteuerung.

Bei außerbilanziellen Derivaten handelt es sich um Termingeschäfte, die dadurch gekennzeichnet sind, dass Vertragsabschluss und –erfüllung auseinanderfallen (Gegensatz: Kassageschäft), weshalb Derivate häufig auch als „schwebende“ oder „bilanzunwirksame“ Geschäfte bezeichnet werden.[70] Zu den bedeutendsten Derivaten zählen bei der Steuerung des Zinsgeschäftes Zinsswaps, Zinsfutures, Zinsoptionen (z.B. Caps, Floors oder Collars), Forward Rate Agreements und Optionen auf Zinsfutures.

Ein weiterer Grund für die in den letzten Jahren stark gestiegene Bereitschaft zu mehr Risikoübernahme lässt sich gewiss auf die gestiegene Anzahl und die gestiegenen Formen bzw. Arten von Derivaten zurückführen. Dies verdeutlicht auch die Wichtigkeit der Zinsrisikosteuerung in Kreditinstituten und anderen Finanzinstitutionen.[71] Mit dem Einsatz von Derivaten können Kreditinstitute jederzeit auf Marktveränderungen reagieren und ihr Portfolio kostengünstig absichern.[72] Der Einsatz von außerbilanziellen Derivaten unterscheidet sich innerhalb der verschiedenen Banken erheblich. In kleineren Kreditinstituten beispielsweise findet der Einsatz von Derivaten aufgrund von fehlendem Know-how selten statt.[73]

Die soeben erläuterten unterschiedlichen Instrumente können dabei entweder nach barwertigen oder ertragsorientierten Steuerungsverfahren eingesetzt werden. Bei der barwertigen Steuerung wird der Fokus auf die Veränderung der Vermögenspositionen eines Instituts gelegt. Dagegen erfolgt die ertragsorientierte Steuerung auf Basis der GuV-Betrachtung.

2.3 Regulatorische Anforderungen an die Zinsrisikosteuerung

2.3.1 Allgemeine regulatorische Anforderungen

Die zweite Säule des Baseler Rahmenwerkes ist die Grundlage für das Zinsrisikomanagement im Anlagebuch und ein bedeutungsvoller Bestandteil für die Risikotragfähigkeitsberechnung von Kreditinstituten.[74] Demnach müssen Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch nicht gemäß der ersten Säule mit regulatorischem Eigenkapital unterlegt werden. Trotz der Tatsache, dass es sich beim Zinsänderungsrisiko um ein wesentliches Risiko handelt und deshalb eine Eigenmittelunterlegung angebracht wäre, wird dies mit den großen Unterschieden zwischen den Banken hinsichtlich Ausprägung und Messverfahren der Zinsänderungsrisiken begründet.[75] Insbesondere gilt dies für Positionen mit unbestimmten Kapital- und Zinsbindungen, wie etwa Sicht- und Spareinlagen. Die Annahmen zum zukünftigen Zinsanpassungsverhalten bei diesen Positionen unterscheiden sich von Institut zu Institut teils deutlich.[76] Für die europäischen Aufsichtsbehörden und somit für die direkt von der EBA überwachten europäischen Kreditinstitute wird die Regulierung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch durch die von der EBA veröffentlichten Richtlinien „Guidelines on the management of interest rate risk arising from non-trading-activities“ vorgegeben. Dabei orientieren sich die Leitlinien stark an den vom BCBS veröffentlichten Standards zum IRRBB. Sowohl EBA als auch BCBS haben kürzlich überarbeitete Richtlinien bzw. Standards zum IRRBB veröffentlicht. In Deutschland erfolgt die nationale Umsetzung zur Regulierung des Zinsänderungsrisikos über das KWG, die MaRisk sowie das Rundschreiben 11 / 2011 (BA) – Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch. Auf diese aktuell noch gültige Regulierung wird in diesem Kapitel eingegangen.

Die MaRisk, welche die geltenden Regelungen des KWG konkretisieren[77], sind in einen allgemeinen Teil (Modul AT) und einen besonderen Teil (Modul BT) strukturiert.[78] Während die Anforderungen aus dem allgemeinen Teil für alle Risikoarten gelten, werden im besonderen Teil ausdrückliche Anforderungen an einzelne Risikoarten gestellt.[79] Dabei enthalten die MaRisk - bis auf wenige Ausnahmen - nur grundlegende Prinzipien zur Einrichtung und Gestaltung des Risikomanagements.[80] Die zentrale Anforderung der MaRisk, dass die wesentlichen Risiken durch das vom Institut definierte Risikodeckungspotenzial stets abgedeckt sind, gilt auch für die Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch.[81] Die weiteren Anforderungen an die Zinsrisikosteuerung für das Anlagebuch werden neben den allgemeinen Anforderungen für Marktpreisrisiken (BTR 2.1) im Modul BTR 2.3 beschrieben.[82] Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass jedes Kreditinstitut über ein individuelles Konzept verfügen muss. Dieses Konzept muss zwingend die Art, den Umfang, die Komplexität und den Risikogehalt der zinsinduzierten Geschäftsaktivitäten ausreichend berücksichtigen.

Neben den bis dato behandelten qualitativen Vorgaben des Baseler Rahmenwerkes enthält das Rahmenwerk auch einen standardisierten aufsichtsrechtlichen Indikator, den „Baseler Zinsschock“. Während dieser auf EU-Ebene durch den Artikel 124 (5) der Bankenrichtlinie (2006/48/EG) aufgenommen wurde, erfolgte die Umsetzung in Deutschland mit dem BaFin-Rundschreiben 11/2011 (BA) zum Thema Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch.[83] Das Rundschreiben von 2011 löste das bis dato gültige Rundschreiben 07/2007 (BA) ab und ergänzte bzw. verschärfte die geltenden Anforderungen.[84] Durch den „Baseler Zinsschock“ werden die barwertigen Auswirkungen einer ad hoc Parallelverschiebung von +200 BP bzw. -200 BP ermittelt.[85] Dabei wird der niedrigere der beiden ermittelten potenziellen Zinsbuchbarwerte vom aktuellen Zinsbuchbarwert abgezogen. Dadurch errechnet sich der barwertige Marktwertverlust. Das Dividieren dieses Marktwertverlustes durch die Eigenmittel gemäß CRR ergibt den sogenannten Zinsrisikokoeffizient. Dieser dient der Aufsicht lediglich als erster Indikator, um Kreditinstitute mit erhöhtem Zinsänderungsrisiko zu identifizieren.[86] Grundsätzlich werden jene Institute, deren Zinsbuchbarwert in einem der beiden Szenarien um mehr als 20 % der Eigenmittel sinkt, als „Kreditinstitute mit erhöhtem Zinsänderungsrisiko“ bezeichnet.[87] Als weiterer Indikator dient das BaFin-Prüfkriterium. Dieses Kriterium prüft, ob der höhere der beiden simulierten Barwertverminderungen größer als 95% der regulatorischen Eigenmittel ist. Für Institute, bei denen das Prüfkriterium nicht erfüllt ist, wird die BaFin präventiv erhöhte Eigenmittelanforderungen nach §10 Abs. 1 KWG verlangen. Das Prüfkriterium sollte ab Januar den Wert von 9,61 nicht unterschreiten. In den Folgejahren steigt der Grenzwert von 10,39 in 2018 auf 11,05 in 2019.

2.3.2 Regulatorische Neuerungen auf internationaler Ebene

Die jüngste Vergangenheit – insbesondere die in 2007 begonnene weltweite Finanzmarktkrise – hat verdeutlicht, dass die Regulierung des Bankensystems verschärft werden muss. Das erhöhte Regulierungserfordernis der Finanzbranche kann laut Persaud insbesondere auf den Schutz der Verbraucher und die hohe Systemrelevanz der Banken zurückgeführt werden.[88] Von der Verschärfung ist auch die Regulierung der Zinsänderungsrisiken betroffen. Aus diesem Grund sollen nachfolgend sowohl die wichtigsten Inhaltspunkte bzw. Neuerungen der EBA-Leitlinien, welche bereits seit Anfang 2016 von den direkt von der EBA überwachten Instituten anzuwenden sind, als auch die überarbeiteten Standards für das IRRBB vom BCBS zusammenfassend dargelegt werden.

Sowohl EBA als auch BCBS betonen deutlich, dass beim Zinsrisikomanagement zwingend sowohl der wirtschaftliche Wert (barwertige Betrachtung) als auch die Auswirkungen der Nettozinserträge (GuV-orientierte Betrachtung) betrachtet werden müssen.[89] Die EBA fordert zudem in ihren neuen Leitlinien, dass die Messansätze für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch nach Größe und Komplexität des Geschäftsmodelles des jeweiligen Instituts erfolgen müssen.[90] Anhang A der EBA-Leitlinien verdeutlicht, inwiefern ein Kreditinstitut auf statische oder dynamische Ansätze zurückgreifen soll.

Ein weiteres wesentliches Thema beider aufsichtsrechtlicher Papiere ist der Umgang mit den von der Bank eingeräumten Optionsrechten (impliziten Optionen) und Einlagen ohne fester oder mit unterschiedlicher juristischer und tatsächlicher Laufzeit. Die Anforderungen an den Umgang mit unbefristeten Kundeneinlagen werden in Kapitel 3.1.2 ausführlich dargelegt und analysiert.

Die Berechnung des Standardzinsschocks soll laut EBA-Leitlinien weiterhin nach einem einfachen barwertigen Verfahren erfolgen. Dadurch soll die Vergleichbarkeit zwischen den Instituten sichergestellt werden. In diesem Zusammenhang betont die EBA auch, dass eine reine Konzentration auf den aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardzinsschock unzureichend ist. Deshalb können abhängig vom Komplexitätsgrad des Geschäftsmodells umfassendere Modellierungsansätze von der Aufsicht zwingend gefordert werden.[91]

Die finalen BCBS-Standards gehen in Bezug auf den vorgeschriebenen Standardzinsschock deutlich weiter als das bisher national gültige Rahmenwerk und die neuen EBA-Leitlinien. Das BCBS gibt sechs verschiedene Stressszenarien vor, mit denen die Auswirkungen der verschiedenen Ausprägungen des IRRBB auf das Zinsrisikomanagement analysiert werden können.[92] Neben einem parallelen Schock nach oben und unten, zählen hierzu eine steilere und eine flachere Zinsstrukturkurve sowie ein Schock, der kurzfristige Zinsen nach oben und unten simuliert. Die Formel für alle Zinsschockszenarien, ausgenommen der Rotationsschocks steiler und flacher, lautet:

[...]


[1] Die Begriffe „Zinsänderungsrisiken“ und „Zinsrisiko“ werden im Folgenden synonym verwendet.

[2] Vgl. Becker, H. P./ Peppmeier, A. (2013), S. 22.

[3] Vgl. Deutsche Bundesbank (2014), S. 41.

[4] Vgl. ebenda.

[5] Die Begriffe „Kreditinstitut“ und „Bank“ werden im Folgenden synonym verwendet.

[6] Vgl. Deutsche Bundesbank (2012), S. 55.

[7] Vgl. Li, J./ Yang, B. (2013), S. 667.

[8] Das IRRBB wird als Risiko einer Verschlechterung der Finanzlage eines Kreditinstituts – alleinig auf das Anlagebuch bezogen – aufgrund von veränderten Marktzinssätzen definiert.

[9] Vgl. Reuse, S. (2012a), S. 3.

[10] Vgl. Carstens, H. (2016), S. 1.

[11] Vgl. Steinwachs, P. (2012), S. 140; Beck, A./ Fuchs-Buchner, K. (2013), S. 36.

[12] Vgl. Mülhaupt, L. (1980), S. 188; Büschgen, H. E. (1998), S. 867. Für weitere in der betriebswirtschaftlichen Literatur vorgenommene Begriffsabgrenzungen vgl. z. B. Knight, F. H. (2002), S. 19 -20.; Bamberg, G./ Coenenberg, A. G. (1996), S. 23; Arrow, K. J. (1951), S. 417-418.

[13] Vgl. Rolfes, B. (2008); S. 8; Wiedemann A./ Wiechers, S. (2013), S. 29.

[14] Vgl. Eller, R./ Heinrich, M./ Perrot, R./ Reif, M. (2010); S. 27 -29.

[15] Vgl. Knippschild, M./ Groß, H. (1995), S. 74.; Schierenbeck, H./ Lister, M./ Kirmße, S. (2008), S. 15.

[16] Vgl. van Deventer, D. R./ Mesler, M.; Imai, K. (2011), S. 5-7.

[17] Vgl. Nawalkha, S. K./ Soto, G. M./ Beliaeva, N. A. (2005), S. 14.

[18] Vgl. Schierenbeck, H./ Lister, M./ Kirmße, S. (2008), S. 371-377.

[19] Vgl. Rolfes, B. (1999), S. 47.

[20] Vgl. Reuse, S. (2006), S. 383.

[21] Vgl. Reuse, S. (2012b), S. 18.

[22] Vgl. BaFin (1999).

[23] Vgl. §1a KWG sowie BaFin (2012, MaRisk), AT 2.3, S.6, BTR 2.2 und BTR 2.3.

[24] Deutsche Bundesbank (1998), S. 65.

[25] Vgl. Stickelmann, K. (2011), S. 276; Wohlert, D. (2012), S. 110-111.

[26] Vgl. Becker, M./ Meißner, T. (2011), S. 541.

[27] Früher: „Fundamental Review of the Trading Book”.

[28] Vgl. Dohse, L./ Keese, A./ Ludwig, S./ Renz, D. (2016), S. 20-23.

[29] Vgl. Reuse, S. (2012b), S. 18.

[30] Vgl. Steinberg, R. (1999), S. 13.

[31] Werden nur das fest und variabel verzinsliche Bestandsgeschäft, aber nicht das zukünftige Geschäft betrachtet, wird vom statischen Elastizitätskonzept gesprochen.

[32] Basel Committee on Banking Supervision (2016), S. 3.

[33] Der PVBP gibt an, um wie viel Euro sich der Wert des Zinsbuchs bei einer Änderung des Zinsniveaus um einen Basispunkt verändert. Vgl. Markus, D./ Parchert, R. (2002), S.41.

[34] Vgl. Deutsche Bundesbank (2012), S. 56.

[35] Vgl. BaKred (1998), S. 1.

[36] Vgl. Lister, M./ Menninghaus, W./ Pohl, M. (2016), S. 26-31.

[37] Vgl. Deutsche Bundesbank (online, 2015a).

[38] Vgl. Steinwachs, P. (2012), S. 94.

[39] Vgl. ebenda, S. 95.

[40] Vgl. Schierenbeck, H./ Lister, M./ Kirmße, S. (2014), S. 674.

[41] Vgl. Crecelius, J. (2006), S. 36/ Wiedemann, A. (2013), S. 55.

[42] Vgl. Beck, A./ Fuchs-Buchner, K. (2013), S. 36; Grob, A./ Krob, B. (2010), S. 29.

[43] Vgl. Steinwachs, P. (2012), S. 95.

[44] Vgl. Sievi, C. (1995), S. 397.

[45] Vgl. Steinwachs, P. (2012), S. 96.

[46] Vgl. Reuse, S. (2012b), S. 18.

[47] Vgl. Schierenbeck, H./ Lister, M./ Kirmße, S. (2008), S. 294.

[48] Vgl. Gantenbein, P./ Spremann, K. (2014), S. 154.

[49] Vgl. Gramatke, W. C./ Kollmeyer, M. (online, 2016).

[50] Vgl. Wiedemann, A. (2004), S. 5-6.

[51] Vgl. Balduin, A. (2003), S. 41; Romeike, F./ Hager, P. (2013), S. 191.

[52] Vgl. Steinwachs, P. (2012), S. 93.

[53] Vgl. ebenda.

[54] Vgl. Scandizzo, S. (2016), S. 127; Carbó Valverde, S./ Cuadros Solas, P. J./ Rodríguez Fernández, F. (2016), S. 284.

[55] Vgl. Bayer, D./ Bommelitz, D./ Wolz, S. (2013), S. 25.

[56] Vgl. ebenda.

[57] Vgl. Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (2015), S. 28.

[58] Vgl. Zeranski, S. (2008), S. 70-75.

[59] Vgl. Schierenbeck, H. (2014), S. 150-151.

[60] Ausführlich diskutiert in Rolfes, B. (2008), S. 32-51.

[61] Vgl. Elkenbracht, M./ Nauta, B.-J. (2006), S. 82.

[62] Vgl. Steinwachs, P. (2012), S. 101.

[63] Vgl. Haferland, K./ Polle, M. (2016), S. 32.

[64] Vgl. Steinwachs, P. (2012), S. 102.

[65] Vgl. Bayer, D./ Bommelitz, D./ Wolz, S. (2013), S. 26.

[66] Vgl. ebenda.

[67] Vgl. ccfb - Prof. Dr. Wiedemann Consulting GmbH & Co. KG (2007), S. 1.

[68] Vgl. Schierenbeck, H./ Lister, M./ Kirmße, S. (2008), S. 349.

[69] Vgl. Rolfes, B. (2008), S. 455; Schierenbeck, H./ Lister, M./ Kirmße, S. (2008), S. 350-352.

[70] Vgl. Staroßom, H. (2013), S. 131.

[71] Vgl. Nawalkha, S. K./ Soto, G. M./ Beliaeva, N. A. (2005), S. 1.

[72] Vgl. Macrae, V. (2015), S. 94.

[73] Vgl. Hartmann-Wendels, T./ Pfingsten, A./ Weber, M. (2015), S. 593.

[74] Vgl. Hamerle, A./ Thuspaß, T. (2014), S. 1; Hartschuh, T./ Schoch, O. (2011), S. 435.

[75] Vgl. Deutsche Bundesbank (2012), S. 55.

[76] Vgl. ebenda, S. 57.

[77] Insbesondere § 25a Abs. 1, Abs. 1a und Abs. 2 KWG

[78] Vgl. sowie siehe für weitere Ausführungen Mantzel, D. (2014), S. 117-126.

[79] Vgl. Wohlert, D. (2012), S. 108-109.

[80] Vgl. Wohlert, D. (2009), S. 4.

[81] Vgl. Beck, A./ Feix, M./ Stückler, R. (2012), S. 348.

[82] Vgl. Rassat, T. (2012), S. 30-32.

[83] Vgl. Deutsche Bundesbank (2012), S. 58.

[84] Beispielsweise war zuvor eine Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve um +130 BP bzw. -190 BP zur Berechnung des „Baseler Zinsschocks“ maßgeblich.

[85] Vgl. Deutsche Bundesbank (2012), S. 59.

[86] Vgl. Deutsche Bundesbank (2012), S. 55.

[87] Vgl. ebenda.

[88] Vgl. Persaud, A. (2015), S. 7-15.

[89] Vgl. European Banking Authority (2015), S. 6; Basel Committee on Banking Supervision (2016), S. 7.

[90] Vgl. European Banking Authority (2015), S. 15.

[91] Vgl. ebenda, S. 10-12.

[92] Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (2016), S. 17.

Ende der Leseprobe aus 92 Seiten

Details

Titel
Analyse der Abbildung von variablen Geschäften bei der Zinsrisikomessung im Kontext der regulatorischen Entwicklung und des anhaltenden Niedrigzinsumfeldes
Hochschule
Steinbeis-Hochschule Berlin
Note
1,50
Autor
Jahr
2017
Seiten
92
Katalognummer
V446270
ISBN (eBook)
9783668824768
ISBN (Buch)
9783668824775
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Zinsrisikomessung, Zinsänderungsrisiken, Regulierung, variable Geschäfte, SREP, Niedrigzinsen, Zinsrisikosteuerung
Arbeit zitieren
Sebastian M. (Autor:in), 2017, Analyse der Abbildung von variablen Geschäften bei der Zinsrisikomessung im Kontext der regulatorischen Entwicklung und des anhaltenden Niedrigzinsumfeldes, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/446270

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