Aktuelle Entwicklungen in der Regulierung von Verrechnungspreisen. Welche Chancen und Risiken ergeben sich aus Unternehmenssicht?


Fachbuch, 2019

87 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Grundlagen der Verrechnungspreise
2.1 Funktionen und Arten von Verrechnungspreisen
2.2 Entstehung von Verrechnungspreisvorschriften
2.3 Theoretische Erkenntnisse zu Verrechnungspreisvorschriften

3 Aktuelle Verrechnungspreisregeln und ihre Entwicklungstendenzen
3.1 Methoden der Verrechnungspreisbestimmung
3.2 Durchsetzungs- und Kontrollmechanismen
3.3 Blick in die Zukunft - Entwicklungen in der Regulierung von Verrechnungspreisen

4 Auswirkungen von Verrechnungspreisvorschriften auf die Unternehmenspraxis
4.1 Verrechnungspreise im Kontext der Tax Compliance
4.2 Auswirkungen der Digitalisierung auf Verrechnungspreise
4.3 Folgen der US-Steuerreform für die internationale Wirtschaft

5 Fazit

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Hauptfunktionen von Verrechnungspreisen

Abbildung 2: Regelwerk der Verrechnungspreisvorschriften

Abbildung 3: Körperschaftsteuersätze in ausgewählten OECD-Ländern im Jahr 2018

1 Einleitung

International agierende Unternehmen sind infolge ihrer grenzüberschreitenden Geschäftsprozesse häufig den länderspezifischen Besteuerungssystemen ausgesetzt. Die divergierenden steuerrechtlichen Rahmenbedingungen der Länder erlauben den Unternehmen durch Steuergestaltung auf legalem Wege ihre Steuerkosten zu minimieren.[1] Eine Möglichkeit dazu besteht in der Allokation des steuerpflichtigen Gesamtgewinns mittels Verrechnungspreise (VP) auf die in unterschiedlichen Ländern ansässigen Unternehmenseinheiten unter Ausnutzung des internationalen Steuergefälles.[2] Aus Sicht der Nationalstaaten sind solche Gewinnverlagerungsaktivitäten der Unternehmen jedoch unerwünscht, da sie zum einen die Steuerbemessungsgrundlage und damit auch die staatlichen Steuereinnahmen reduzieren können.[3] Zum anderen erhöht sich die Gefahr der Doppelbesteuerung für Unternehmen, wenn die angesetzten VP in einem Land nicht anerkannt bzw. korrigiert werden.[4] Um diesen Effekten entgegenzuwirken, verfügen viele Länder über nationale Vorschriften zur Bildung und Dokumentation von VP, die sich ebenfalls voneinander unterscheiden und durch ihre Wechselwirkung weiterhin Spielraum für Gewinnverlagerungen bieten.[5]

Diese aus verschiedenen Steuersystemen resultierende Rivalität zwischen den Staaten und insbesondere durch Gewinnverlagerungen erzielten erheblichen Steuereinsparungen multinationaler Unternehmen waren letztendlich der Auslöser für den Start einer internationalen Initiative gegen die „Aushöhlung der Steuerbasis und Gewinnverlagerung“ („Base Erosion and Profit Shifting“, BEPS) unter der Federführung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).[6] Als Ergebnis wurde ein BEPS-Aktionsplan mit 15 Maßnahmen zur Bekämpfung der steuerschädlichen Gewinnverkürzung und -verlagerung ausgearbeitet.[7] Viele der BEPS-Maßnahmen beziehen sich entweder direkt auf VP, wie z.B. die Aktionspunkte 8-10 und 13, oder behandeln die VP-Problematik im Zusammenhang mit anderen Aspekten der Steuergestaltung, wie z.B. Funktionsverlagerungen.[8] Durch die Fokussierung auf VP zielt der BEPS-Aktionsplan einerseits auf eine Steigerung der Transparenz für Steuerverwaltungen ab, andererseits sollen die Anti-BEPS-Handlungsempfehlungen den OECD-Mitgliedsstaaten als Grundlage dienen, ihre bestehenden nationalen Regelungen hinsichtlich VP möglichst zu vereinheitlichen.[9]

Die Relevanz der VP hat somit durch das BEPS-Projekt entscheidend zugenommen. Für grenzüberschreitend tätige Unternehmen bedeutet das eine noch intensivere Auseinandersetzung mit der VP-Thematik, um den jeweiligen lokalen steuerlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden. Hier setzt die Masterarbeit an und beschäftigt sich vor dem Hintergrund der aktuellen BEPS-Entwicklungen mit den Auswirkungen von VP-Vorschriften auf die Gestaltung grenzüberschreitender Transaktionen zwischen rechtlich selbständigen Tochtergesellschaften eines Unternehmensverbundes. Aus Unternehmenssicht wird daher kritisch analysiert, welche Chancen und Risiken sich für internationale Unternehmen durch die Regulierung von VP ergeben und welche Maßnahmen sinnvoll sein können, um aktuelle und zukünftige VP-Vorschriften unternehmensintern umzusetzen.

Zur Einführung in das Themengebiet der VP werden zunächst im zweiten Kapitel die Funktionen der VP erläutert und die Entstehung der regulatorischen Vorgaben bzgl. VP sowie die theoretischen Erkenntnisse ihrer Auswirkungen vorgestellt. Anschließend befasst sich das dritte Kapitel zum einen mit den aktuell geltenden internationalen VP-Vorschriften und widmet sich zum anderen den Entwicklungen in der Regulierung von VP, indem exemplarisch auf die Bedeutung der Digitalisierung sowie der US-Steuerreform im Zusammenhang mit VP-Vorschriften eingegangen wird. Ausgehend von den Ausführungen im dritten Kapitel werden dann im vierten Kapitel die Auswirkungen von VP-Vorschriften auf Unternehmens- und Wertschöpfungsfunktionen analysiert und mögliche Handlungsoptionen im Umgang mit VP-Vorschriften abgeleitet. Das fünfte und letzte Kapitel fasst die Ergebnisse zusammen.

2 Grundlagen der Verrechnungspreise

2.1 Funktionen und Arten von Verrechnungspreisen

Verrechnungspreise[10] werden definiert als „Wertansätze für innerbetrieblich erstellte Leistungen (Produkte, Zwischenprodukte, Dienstleistungen), die von anderen, rechnerisch abgegrenzten Unternehmensbereichen bezogen werden“[11]. Der innerbetriebliche Leistungsaustausch kann zwischen rechtlich unselbständigen oder rechtlich selbständigen Geschäftsbereichen eines Unternehmens stattfinden.[12] Für Waren- und Dienstleistungstransfer zwischen rechtlich selbständigen, verbundenen Tochtergesellschaften eines Unternehmens, die zumeist länderübergreifend tätig sind, entfalten VP aufgrund ihrer steuerrechtlichen Wirkung eine besondere Bedeutung.[13]

2.1.1 Funktionen

In der Literatur werden die Aufgaben und Funktionen von VP verschieden dargestellt.[14] Zu den wesentlichen Funktionen zählen Abrechnung und Planung, Lenkung sowie Erfolgszuweisung.[15] Diese Aufgaben werden auch als interne Funktionen subsumiert und wiederum um externe Funktionen wie Erfolgsermittlung, Optimierung der Steuerlast und Preisrechtfertigung erweitert.[16] Eine etwas abgewandelte Systematisierung fasst die internen und externen Funktionen als Hauptfunktionen zusammen und definiert zusätzlich zwei Nebenfunktionen.[17] Bei der letztgenannten Einordnung werden die Koordination und Lenkung als interne und die Steuergestaltung als externe Funktionen determiniert, während die Erfolgsermittlungsfunktion sowohl intern als auch extern von Bedeutung ist. Die Abb. 1 fasst die unternehmensinternen und -externen Hauptfunktionen von VP sowie ihre Teilaufgaben zusammen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Hauptfunktionen von Verrechnungspreisen

Quelle: in Anlehnung an HUMMEL (2010), S. 39.

In ihrer Funktion als Koordinations- und Lenkungsinstrument sollen VP zum einen die Entscheidungen der dezentralen Unternehmensbereiche so steuern, dass das optimale Ziel im Sinne des Gesamtunternehmens erreicht wird.[18] Zum anderen werden VP als Lenkpreise[19] eingesetzt, um die Verteilung knapper Ressourcen wie z.B. Produktionsfaktoren, innerhalb des Unternehmens zu gewährleisten.[20]

Die Erfolgsermittlungsfunktion von VP ist eng verknüpft mit der Koordination und Lenkung und beinhaltet die Schwerpunkte „externe Berichtserstattung“ und „Anreizgestaltung“.[21] Im Rahmen der Erfolgsspaltung ermöglichen VP eine Erfolgsbewertung einzelner Unternehmensbereiche, indem sie zur Bestimmung der Gewinn- und Verlustrechnung herangezogen werden.[22] Diese Ergebniszahlen können anschließend für die externe Berichterstattung verwendet werden. Unternehmensintern können die im Bereichsergebnis verankerten VP nicht nur die Grundlage für die Leistungsbeurteilung der Manager bilden, sondern im Falle einer erfolgsabhängigen Entlohnung auch eine Anreiz- und Motivationswirkung entfalten.[23]

Auch besteht eine enge Verbindung zwischen der Erfolgsermittlungs- und Steuergestaltungsfunktion, weil die lokalen Steuerbehörden an dem steuerpflichtigen Ergebnis rechtlich selbständiger Unternehmensbereiche interessiert sind.[24] Dieses Interesse begründet sich darin, dass multinationale Unternehmen durch eine gezielte Gestaltung der VP für interne grenzüberschreitende Lieferungen und Leistungen ihre Gewinne so verlagern können, dass die gesamte Unternehmenssteuerlast reduziert wird.[25] Somit verringert sich jedoch das Steueraufkommen des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist. Um dieser Minderung des Steueraufkommens entgegenzuwirken, hat der Staat die Möglichkeit, die Gestaltung der unternehmerischen VP durch Rechtsvorschriften zu beeinflussen.[26] Während Unternehmen durch Gewinnverlagerungen mittels VP eine Steueroptimierung anstreben, bezweckt die Teilfunktion der steuerlichen Compliance, dass die nationalen und internationalen Vorgaben zur VP-Gestaltung befolgt und so die weltweite Akzeptanz der angewandten VP sichergestellt wird.[27]

Aufgrund der unterschiedlichen Funktionen von VP kann es zu Zieldivergenzen kommen.[28] Ein häufig in der Literatur genannter Zielkonflikt besteht zwischen der Koordination und Erfolgsermittlung.[29] Weiteres Konfliktpotenzial verbirgt sich zwischen Steuergestaltung und Erfolgsermittlung. Aufgrund seiner Relevanz für die Masterarbeit wird dieser Punkt ausführlich im Kap. 2.1.3 behandelt.

2.1.2 Arten

Bei der Bestimmung von VP wird in der Regel zwischen marktorientierten, kostenorientierten sowie verhandelten VP unterschieden.[30]

Für die Verwendung des Marktpreises als VP müssen sowohl ein externer Markt für das innerbetrieblich gehandelte Gut existieren als auch die Bedingungen des vollkommenen Marktes erfüllt sein.[31] In diesem Fall erfüllen VP ihre Lenkungs- und Erfolgsermittlungsfunktion, so dass aus Unternehmenssicht, unter Berücksichtigung der Zwischenergebnisse der einzelnen Unternehmensbereiche, das optimale Gesamtergebnis erreicht werden kann.[32] Allerdings sind die Märkte in der Praxis hauptsächlich unvollkommen, so dass VP eher durch entsprechende Modifikation des Marktpreises kalkuliert werden können.[33]

Lässt sich für ein internes (Zwischen-)Produkt kein adäquater Marktpreis ermitteln, so müssen kostenbasierte VP verwendet werden.[34] Dabei bilden die Kosten der internen Leistungserstellung die Grundlage für die Preiskalkulation. Im Einzelnen können VP auf Basis von Ist- oder Standardkosten, Grenz- oder Vollkosten, sowie Kosten mit Gewinnaufschlag (Kosten-Plus-Methode) ermittelt werden.[35] Ist-Kosten beschreiben die tatsächlich angefallenen Kosten, während Standardkosten als Vorgabegrößen (Sollkosten) erfasst werden.[36] Inwiefern Ist- oder Standardkosten als Grundlage zur Ermittlung von VP herangezogen werden, hängt davon ab, wer im Unternehmen die Entscheidungskompetenz bzgl. der Kostenplanung hat.[37] Grenzkostenorientierte VP entsprechen den variablen Kosten und sind hauptsächlich für kurzfristige Entscheidungen relevant.[38] Vollkostenorientierte VP, die sich aus variablen Kosten und Fixkosten zusammensetzen, sind zwar mit einigen Kritikpunkten[39] behaftet, werden jedoch häufig aufgrund ihrer langfristigen Ausrichtung in der Praxis angewandt.[40] Der Einsatz der Kosten-Plus-Methode berücksichtigt zusätzlich zu den Kosten einen zentral vorgegebenen Gewinnaufschlag, so dass im Sinne der Erfolgsermittlungsfunktion ein Gewinn generiert werden kann.[41] Die so ermittelten VP dienen zur besseren Abbildung des Preismechanismus am externen Markt und sind deshalb aus steuerlicher Sicht von Bedeutung.[42]

Verhandelte VP entstehen, wenn zwei Geschäftsbereiche ohne den Eingriff der Zentrale Preise über interne Leistungen untereinander aushandeln.[43] Ziel ist es, analog dem Marktpreismechanismus ein Gleichgewicht zwischen Grenzkosten und Grenznutzen der Verhandlungspartner zu erzielen.[44] Ihre Anwendung in der Praxis ist mit Vor- und Nachteilen[45] behaftet. Daher werden sie „[…] steuerlich höchstens indirekt anerkannt […]“[46].

2.1.3 Verrechnungspreise im Spannungsfeld von Controlling und Steuern

Aus Sicht des Controllings stellen VP ein Steuerungsinstrument dar, dem in einem dezentral organisierten Unternehmen eine besondere Relevanz zukommt.[47] Neben der Anwendung zur Koordination dezentraler Entscheidungen werden VP auch zur Erfolgsermittlung der Unternehmensbereiche herangezogen, wobei diese Bereichsergebnisse anschließend weitreichende Auswirkungen haben können.[48] So wird der Bereichserfolg zur Erfolgszuordnung sowie Leistungsbeurteilung von Bereichsmanagern eingesetzt und er kommuniziert auch den Ergebnisbeitrag des Teilbereichs zum Gesamtergebnis des Unternehmens.[49]

Diesen betriebswirtschaftlichen Implikationen der VP stehen steuerliche Aspekte gegenüber. Denn aus Sicht der Steuerabteilung beeinflussen VP durch ihre Einwirkung auf den Bereichserfolg auch den Gewinn und damit die Steuerbelastung sowohl des Unternehmensbereiches als auch des Gesamtunternehmens.[50] Vor dem Hintergrund, dass die Geschäftsbereiche eines Unternehmens in Ländern mit unterschiedlichen Steuersätzen angesiedelt sind, wird ein Unternehmen bestrebt sein, im Sinne der Gewinnmaximierung mittels VP die Gewinne so zwischen den Bereichen aufzuteilen, dass die Gesamtsteuerschuld des Unternehmens reduziert wird.[51]

Während steuerliche VP ausschließlich zur Gewinnverteilung zwischen Unternehmensbereichen mit dem Ziel der Steuerminimierung verwendet werden, verfolgen betriebswirtschaftliche VP das Ziel der Gewinnmaximierung.[52] Aufgrund dieser unterschiedlichen Perspektiven kann es einerseits zum Zielkonflikt bzgl. Funktionserfüllung kommen. Das wäre z.B. der Fall, wenn ein Unternehmen solche VP bestimmt, die zwar Steuereinsparungen aus Gesamtunternehmenssicht ermöglichen, jedoch aufgrund ihrer Höhe nicht genug Koordinationswirkung auf die Bereichsmanager ausüben, so dass weitere Geschäftsabwicklungen unter diesen Konditionen abgelehnt werden. Um mögliche Umsatzeinbußen bzw. Ertragsverluste zu vermeiden, muss dann ein betriebswirtschaftliches Optimum unter Berücksichtigung der steuerlichen Auswirkungen ermittelt werden.[53] Andererseits können Interessenkonflikte zwischen dem Controlling und der Steuerabteilung bzgl. der Methodenwahl zur VP-Ermittlung entstehen, insbesondere bei der Bestimmung optimaler VP.[54] Denn analog zu den im Kap. 2.1.2 erläuterten betriebswirtschaftlichen VP-Bestimmungsmethoden[55] gibt es auch für die steuerliche VP-Ermittlung unterschiedliche Ansatzpunkte.[56] Das Hauptmerkmal steuerlicher VP ist ihre Ausrichtung am Fremdvergleichsgrundsatz, der im folgenden Abschnitt näher erläutert wird.

2.1.4 Fremdvergleichsgrundsatz

Der Fremdvergleichsgrundsatz[57] bildet die Grundlage der VP-Leitlinien der OECD und ist ein international anerkannter Grundsatz zur Ermittlung von steuerlichen VP.[58] Rechtlich verankert in Art. 9 Abs. 1 des OECD-Muster-abkommens, gilt der Fremdvergleichsgrundsatz als zentrales Instrument der Gewinnabgrenzung in internationalen Unternehmen mit dem Ziel der Vermeidung der Doppelbesteuerung.[59] Um steuerliche Vor- und Nachteile zu verhindern, die zu einer Wettbewerbsverzerrung führen könnten, sollen verbundene und unabhängige Unternehmen steuerlich gleich behandelt werden,.[60]

Die Idee des Fremdvergleichs ist, dass Preise für unternehmensinterne Geschäfte mit Preisen vergleichbar sein müssen, die für einen ähnlichen Geschäftsvorfall zwischen voneinander unabhängigen Dritten vereinbart worden wären.[61] Diesen Vergleich legen auch Steuerverwaltungen zugrunde, um ihre Steuereinnahmen zu sichern.[62] Es bietet sich daher die Anwendung der real existierenden Marktpreise an, was einem tatsächlichen Fremdvergleich entspricht.[63] Für den Fall, dass keine vergleichbaren Preise vorliegen, muss das Unternehmen einen hypothetischen Fremdvergleich durchführen, indem es den Geschäftsvorfall so bewertet, wie es zwischen unabhängigen Dritten üblich wäre.[64]

Obwohl der Fremdvergleichsgrundsatz weltweit eine breite Akzeptanz findet, wird er zunehmend in Bezug auf seine Anwendbarkeit und Leistungsfähigkeit kritisiert.[65] Die Grenzen und mögliche Modifikationen des Fremdvergleichsgrundsatzes werden ausführlich in Kap. 3.3.1 diskutiert.

2.2 Entstehung von Verrechnungspreisvorschriften

Sobald die wettbewerblichen Rahmenbedingungen seitens der Marktteilnehmer missachtet werden, hat der Staat im Rahmen der Regulierung die Möglichkeit einzugreifen.[66] Dabei gibt es keine eindeutige Definition für den Begriff der Regulierung, sondern vielmehr stellt die Regulierung ein interdisziplinäres Instrument dar, das aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten ist.[67] Aus ökonomischer Sicht ist die Regulierung durch die Teilbereiche Preisregulierung und Regulierung anhand von Vorschriften, wie sie z.B. im Rahmen der Rechnungslegung angewendet werden, geprägt.[68]

Ziel der Regulierung ist es, durch die Definition von Regeln und Normen die Handlungsfähigkeit eines Wirtschaftssubjektes, wie z.B. Unternehmen, so einzuschränken, dass es nicht mehr ausschließlich im Eigeninteresse agieren kann.[69] Diese Vorgaben können aus verschiedenen Regulierungsquellen[70] stammen und auf mehreren Ebenen[71] konzipiert werden. Im Folgenden werden die Entwicklung der VP-Vorschriften und ihre ökonomische Bedeutung skizziert.

2.2.1 Historische Entwicklung

VP-Vorschriften haben ihren Ursprung in der Besorgnis des Fiskus, dass international tätige Unternehmen durch VP-Manipulationen ihre Steuerzahlungen zu Lasten des Staates bewusst reduzieren.[72]

Gesetzliche Regelungen zu VP auf nationaler Ebene gehen auf die USA zurück, als im Jahre 1968 die US-Finanzbehörde (IRS) einige Methoden zur VP-Prüfung reglementierte.[73] Auf internationaler Ebene folgte die OECD der amerikanischen Initiative und verfasste 1979 ihre ersten VP-Richtlinien[74], auf deren Grundlage auch die Mitgliedsstaaten[75] ihre nationalen Gesetze ausrichteten.[76] Im weiteren Zeitverlauf wurden die regulatorischen Vorgaben bzgl. der VP von den Nationalstaaten vielfach ergänzt und verschärft, so dass eine zunehmende Relevanz der VP-Vorschriften erkennbar wird.[77] Nicht zuletzt hat der BEPS-Aktionsplan, dessen Fokus sich insbesondere auf die VP-Problematik richtet, dazu beigetragen, dass VP-Vorschriften derzeit sowohl für Unternehmen als auch für die Nationalstaaten einen hohen Stellewert haben.[78] Auch auf supranationalen Ebenen, wie die EU oder UN, existieren Leitlinien über VP, die hauptsächlich beratenden Charakter haben.[79]

Ziel dieser normativen und gesetzlichen Vorgaben zur Gestaltung von VP ist zum einen, die Unternehmen davon abzuhalten, ihre Gewinne mittels verzerrter VP in Niedrigsteuerländer zu verschieben und zum anderen mögliche Doppelbesteuerungen durch Gewinnkorrekturen zu verhindern.[80] Halten sich Unternehmen nicht an diese rechtlichen Regelungen, kann es zu Doppelbesteuerungen kommen oder es werden Sanktionen verhängt, z. B. in Form von Nachzahlungen, die ebenfalls gesetzlich verankert sind.[81]

2.2.2 Regulierung von Verrechnungspreisen aus ökonomischer Sicht

Die bestehenden rechtlichen Anforderungen bzgl. der Gestaltung von VP lassen sich auf Basis der normativen Regulierungstheorie mit dem Hinweis auf gesamtwirtschaftliche Wohlfahrtsverluste begründen.[82] Die Theorie hinterfragt, wann und wie der Staat regulierend eingreifen soll.[83] Dabei sind zwei Arten der Staatstätigkeit zu unterscheiden: als Schutzstaat soll er bestimmte Gesetze und Regeln zum Schutz der Gemeinschaft durchsetzen, während er als Leistungsstaat dafür zuständig ist, Einnahmen z.B. in Form von Steuern zu generieren.[84] Mit diesen Steuereinahmen kann der Staat dann ein Produktpaket an Gütern und Dienstleistungen finanzieren, die der Gesellschaft zugutekommen.

Wenn Unternehmen jedoch durch Gewinnverlagerungen mittels VP-Gestaltung ihre Steuerbelastung minimieren, bedeutet das für den Staat eine Reduktion seiner Steuereinnahmen (Minderbesteuerung) und daraus folgend mögliche Wohlfahrtsverluste.[85] Um sein Steueraufkommen zu sichern, kann der Staat regulatorische Vorgaben im Hinblick auf VP machen. Auf der anderen Seite verursacht die Durchsetzung und Überprüfung der Befolgung von VP-Vorschriften auch Kosten. Diese entstehen z. B. durch höheren Personalbedarf in den Finanzverwaltungen oder durch kontinuierliche Spezialisierung der Betriebsprüfer in VP-Themen.[86]

Da Unternehmen sich an gesetzliche Regelungen zu halten haben, steht in Bezug auf VP-Vorschriften aus Unternehmenssicht der Kostenaspekt im Vordergrund.[87] VP-Vorschriften schränken die Wirtschaftstätigkeiten der Unternehmen ein und können somit Ertragsverluste auslösen. Außerdem drohen Unternehmen bei Nichteinhaltung der VP-Vorschriften Sanktionen in Form von Strafzahlungen oder Steuernachzahlungen sowie mögliche weitere Rechtsfolgen wie z. B. kosten- und zeitaufwendige Gerichts- oder Verständigungsverfahren.[88] Nicht zuletzt erhöhen VP-Vorschriften für Unternehmen das Risiko der Doppelbesteuerung, die sowohl durch unterschiedliche Handhabung der VP-Ermittlungsmethoden in den jeweiligen Ländern als auch durch nachträgliche Gewinnkorrekturen entstehen kann.[89] Dieses Risiko versuchen die Staaten zugunsten der Unternehmen zu minimieren, indem sie bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen abschließen, die die auf dem Fremdvergleichsgrundsatz basierende VP-Thematik beinhalten.[90]

Die zunehmende Intensität der unternehmensinternen grenzüberschreitenden Aktivitäten lässt vermuten, dass Steuerverwaltungen auch weiterhin bemüht sein werden, ihr Steueraufkommen durch regulatorische Vorgaben zu sichern bzw. zu maximieren. Damit steigen gleichzeitig die Anforderungen an Unternehmen, sich verstärkt auf die Einhaltung der VP-Vorschriften zu konzentrieren, um Risiken auszuschließen und größtmögliche Rechtssicherheit für das eigene Handeln zu gewinnen.[91]

2.3 Theoretische Erkenntnisse zu Verrechnungspreisvorschriften

Durch die im Rahmen des BEPS-Aktionsplans formulierten Empfehlungen zur Vermeidung von Gewinnverlagerungen erfahren regulatorische Vorgaben in Bezug auf VP derzeit sowohl in der Theorie als auch in der Praxis verstärkt Beachtung. Während die praktischen Implikationen der Regulierung von VP im Mittelpunkt dieser Masterarbeit stehen und ausführlich im vierten Kapitel thematisiert werden, sollen die folgenden Ausführungen einen komprimierten Einblick in die theoretischen Erkenntnisse zum Thema VP-Vorschriften geben. Die Darstellung der theoretischen Erkenntnisse erfolgt in zwei Schritten. Zuerst wird kurz der kausale Zusammenhang von VP und Gewinnverlagerung veranschaulicht. Anschließend wird eine grobe Einordnung der wissenschaftlichen Untersuchungsschwerpunkte zum Thema VP-Vorschriften vorgenommen.

Multinationale Unternehmen setzen VP als Instrument ein, um ihre Gewinne zwischen den in verschiedenen Ländern ansässigen Unternehmenseinheiten so aufzuteilen, dass die Gesamtsteuerlast reduzieren wird.[92] Hierzu haben wissenschaftliche Studien herausgefunden, dass einer der Hauptgründe für Gewinnverlagerungsaktivitäten differierende Unternehmenssteuersätze zwischen den Ländern sind.[93] So haben Unternehmen die Möglichkeit, die Besteuerung ihrer Gewinne zu beeinflussen, indem sie Preise für innerbetriebliche Lieferungen und Leistungen in Hochsteuerländern höher und in Niedrigsteuerländern niedriger ansetzen.[94] Daneben weisen weitere wissenschaftliche Arbeiten darauf hin, dass Gewinnverlagerungen mittels VP den firmeninternen Handel beeinflussen.[95] Hierbei wird z.B. vermutet, dass Unternehmen mit einem hohen unternehmensinternen Handelsvolumen weniger Steuern zahlen als ähnliche Firmen mit kleinerem unternehmensinternen Handelsvolumen. Die resultierende Differenz in der Steuerbelastung könnte auf eine gezielte Gewinnallokation durch VP hindeuten.[96] Aus diesem Grund zielen gesetzliche Regelungen zur Gestaltung von VP darauf ab, Verlagerungen von Unternehmensgewinnen einzuschränken.[97]

Die Auswirkungen von VP-Vorschriften werden in der Literatur aus unterschiedlichen Perspektiven analysiert. Einige theoretische Arbeiten zeigen auf, dass VP-Regeln in Bezug auf die Methodik der VP-Gestaltung unterschiedliche Einflüsse im Unternehmen bewirken können, wie etwa Anpassungen der Organisationsstruktur oder Verzerrungen der Ressourcenallokation.[98] In Abhängigkeit davon, welche VP-Ermittlungsmethoden durch VP-Vorschriften festgelegt werden, können verschiedene Folgen für den unternehmensinternen Handel entstehen. So nimmt das Handelsvolumen stärker ab, wenn im Vergleich zu den transaktionsbasierten VP-Methoden fremdvergleichskonforme VP auf Basis von gewinnorientierten VP-Methoden definiert werden.[99]

Da VP-Vorschriften erst durch die Steuerbehörden eines Landes legitimiert werden, beschäftigen sich mehrere wissenschaftliche Studien mit ihrer Bedeutung für den Steuerwettbewerb zwischen einzelnen Ländern.[100] Die Länder haben die Möglichkeit, VP-Vorschriften als strategisches Instrument zu nutzen, um durch die Beeinflussung der Unternehmensbesteuerungsgrundlage ihre eigenen Steuereinnahmen zu sichern.[101] Als mögliche Folge des Steuerwettbewerbs wird in diesem Zusammenhang die Gefahr der Doppelbesteuerung von Unternehmen identifiziert. Dagegen könnte eine Harmonisierung der Steuersätze nicht nur das Steueraufkommen der Staaten, sondern auch den gesamtwirtschaftlichen sozialen Wohlstand verbessern.[102]

Inwiefern VP-Vorschriften wirksam sind, um Gewinnverlagerungen zu vermeiden, wird ebenfalls in der wissenschaftlichen Literatur thematisiert. Dabei zeigt sich, dass unterschiedliche Ausprägungen der verrechnungspreisbezogenen Durchsetzungsmaßnahmen in den Ländern die Gewinnverlagerungen der Unternehmen begrenzen können.[103] So soll die Einführung von Dokumentationsvorschriften für VP eine Allokation der Unternehmensgewinne deutlich einschränken. Außerdem üben auch Sanktionen für die Nichteinhaltung der VP-Vorschriften einen Dämpfungseffekt auf das unternehmerische Gewinnverlagerungsverhalten aus.[104] Die Effektivität und Relevanz von VP-Vorschriften wird ebenfalls durch eine umfangreiche Studie über die Entwicklung der VP-Vorschriften im Ländervergleich veranschaulicht. Demnach haben in dem Zeitraum zwischen 1990-2009 rund 84 % der betrachteten Länder VP-Vorschriften eingeführt bzw. diese verschärft.[105]

3 Aktuelle Verrechnungspreisregeln und ihre Entwicklungstendenzen

3.1 Methoden der Verrechnungspreisbestimmung

Das Fundament der VP-Regeln bildet der Fremdvergleichsgrundsatz.[106] Durch die Anwendung rechtlich vorgegebener VP-Ermittlungsmethoden und die Erfüllung der Dokumentationspflichten seitens der Unternehmen soll die Einhaltung des Fremdvergleichsgrundsatzes belegt werden. Bei Nichteinhaltung der VP-Regeln drohen dem Unternehmen ebenfalls rechtlich festgelegte Sanktionen durch den Fiskus. Die Abb. 2 veranschaulicht das Regelwerk der VP-Vorschriften.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Regelwerk der Verrechnungspreisvorschriften

Quelle: Eigene Darstellung.

Zur Bestimmung von VP im Unternehmen wird nach betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Ermittlungsmethoden differenziert.[107] Während die betriebswirtschaftlichen Methoden „zur Ableitung zielkonformer Verrechnungspreise geeignet sind“[108], dienen die steuerlich relevanten VP-Ermittlungsmethoden insbesondere der Herleitung angemessener, d.h. mit dem Fremdvergleichsgrundsatz übereinstimmender VP.[109] Allerdings streben beide Konzeptionen auch eine Ausrichtung an möglichst messbaren Bestimmungsgrößen an, wie z.B. Marktpreisvergleich, um sowohl unternehmensintern als auch -extern so viel Akzeptanz wie möglich zu generieren.[110]

3.1.1 Klassifizierung steuerlich relevanter Ermittlungsmethoden

Generell lassen sich steuerliche VP-Ermittlungsmethoden in transaktionsorientierte und gewinnorientierte Methoden einteilen. Zu den transaktionsorientierten Methoden gehören die Preisvergleichs-, Kostenaufschlags- und Wiederverkaufspreismethode, die rechtlich sowohl national als auch international zur Gestaltung von VP anerkannt sind.[111] Bei allen drei Verfahren wird der VP aus einer Einzeltransaktion als Gegenstand des Fremdvergleichs zugrunde gelegt.

Gewinnorientierte Methoden setzen dagegen an dem erzielten Transaktionsgewinn an, d.h. der VP wird aus dem mit einer Transaktion erzielten Gewinn abgeleitet.[112] Bei den gewinnorientierten Methoden wird zwischen geschäftsvorfallbezogenen Methoden und globalen Gewinnaufteilungsmethoden unterschieden.[113] Jedoch beurteilen die nationalen Gesetzgeber und ebenfalls die OECD auf internationaler Ebene die gewinnorientierten Methoden unterschiedlich bzgl. ihrer Eignung zur Bestimmung fremdvergleichskonformer VP.[114] Während die geschäftsvorfallbezogenen Methoden zur Bildung angemessener Verrechnungspreise zunehmend Akzeptanz finden, werden die globalen Gewinnaufteilungsmethoden bislang zur VP-Ermittlung nicht zugelassen.[115]

Auf internationaler Ebene wird nicht explizit vorgegeben, welche Methode letztendlich zur Festlegung von VP anzuwenden ist.[116] Grundsätzlich sollte die VP-Methode eingesetzt werden, die sich am besten für einen Fremdvergleich eignet. Diese Angemessenheit ist wiederum abhängig von der Funktions- und Risikoanalyse, der Verfügbarkeit von Fremdvergleichsdaten sowie dem Grad der Vergleichbarkeit von unternehmensinternen Transaktionen mit den Transaktionen zwischen unabhängigen Dritten.[117]

3.1.2 Transaktionsorientierte Standardmethoden

Die Hauptprämisse für den Einsatz transaktionsorientierter Standardmethoden ist die Verfügbarkeit von Fremdvergleichsdaten.[118] Diese können intern oder extern beschafft werden.[119] Sind die vorliegenden Daten uneingeschränkt vergleichbar[120], so kann eine der drei Standardmethoden zur Ermittlung der VP herangezogen werden. Dabei sind alle Standardmethoden untereinander gleichgestellt.[121]

Bei der Preisvergleichsmethode wird der VP für eine unternehmensinterne Transaktion auf Basis von Preisen, die für eine vergleichbare Transaktion außerhalb der Unternehmensorganisation bzw. am Markt vereinbart wurden, ermittelt.[122] Hierbei wird zwischen dem inneren und äußeren Preisvergleich unterschieden. Beim inneren Preisvergleich erfolgt die Überprüfung des intern verwendeten VP mit dem Preis, der bei einer Transaktion zwischen dem eigenen Unternehmen und einem fremden Dritten verwendet werden würde, während der äußere Preisvergleich auf Basis einer Geschäftsbeziehung zwischen zwei unabhängigen Unternehmen erfolgt.[123] Generell muss die Bedingung erfüllt sein, dass die zu vergleichenden Transaktionen gleichwertig sind. Mögliche Vergleichskriterien können z.B. Marktverhältnisse, Güterqualität oder Vertragsbedingungen darstellen.[124]

Der große Vorteil der Preisvergleichsmethode besteht darin, dass sie aufgrund ihrer Ausrichtung an den Marktpreisen, als die direkteste und zuverlässigste Methode gilt, um den Fremdvergleich zu gewährleisten.[125] Da jedoch in der Praxis am Markt oft keine mit den unternehmensinternen Transaktionen vergleichbaren Transaktionen vorzufinden sind, ist die Anwendung dieser Methode begrenzt. Sie wird daher hauptsächlich beim Handel mit homogenen Gütern, wie z.B. Rohstoffen, deren Marktpreise bekannt sind, verwendet.[126]

Bei der Kostenaufschlagsmethode wird der VP in einem bottom-up-Verfahren auf Basis von Kosten ermittelt. Hierzu werden zuerst die Selbstkosten[127] der liefernden bzw. leistenden Unternehmenseinheit bestimmt und anschließend ein angemessener und fremdvergleichskonformer Gewinnzuschlag hinzugerechnet.[128] Um dem Fremdvergleich gerecht zu werden, sind die Kosten anhand solcher Kalkulationsmethoden zu ermitteln, die auch für Lieferungen an fremde Dritte gelten würden. Existieren keine Vergleichsdaten, so muss sich die Kostenkalkulation an den betriebswirtschaftlichen Grundsätzen orientieren.[129] Die Bestimmung eines angemessenen Gewinnaufschlags kann analog dem Preisvergleich durch inneren oder äußeren Vergleich erfolgen. Dabei richtet sich die Höhe des Gewinnaufschlags hauptsächlich danach, welche Funktionen und Risiken der Lieferant bei der Geschäftsabwicklung wahrnimmt.[130]

Die Kostenaufschlagsmethode kommt zum Einsatz, wenn es sich um unternehmensspezifische Güter und Leistungen handelt, für die es keine Marktpreise als Vergleichswerte gibt, wie z.B. Halbfertigerzeugnisse.[131] Kritisch ist hierbei die Ermittlung der geeigneten Kostenbasis sowie des angemessenen Gewinnaufschlags im Sinne des Fremdvergleichs zu sehen.[132]

Im Gegensatz zur Kostenaufschlagsmethode wird bei der Wiederverkaufspreismethode der VP mittels der top-down-Vorgehensweise bestimmt.[133] Die Ausgangsbasis bildet dabei der Verkaufspreis, den ein Unternehmen für Leistungen, die es unternehmensintern erworben hat, durch den Weiterverkauf an fremde Dritte erzielen würde. Indem von diesem Verkaufspreis anschließend ein marktüblicher Gewinnbetrag (Bruttogewinnspanne) abgezogen wird, ergibt sich der VP, der für die unternehmensinterne Transaktion anzusetzen wäre.[134] Diese Bruttogewinnspanne berücksichtigt sowohl die Vertriebsaufwendungen des Wiederverkäufers als auch die Generierung eines Gewinns.

Der Vorteil dieser Ermittlungsmethode besteht darin, dass sie sich analog zur Preisvergleichsmethode an dem Markt orientiert.[135] Problematisch ist dagegen die Ermittlung der angemessenen Gewinnspanne, die im Sinne des Fremdvergleichs mit Gewinnspannen aus Transaktionen zwischen unabhängigen Dritten vergleichbar sein muss.[136] Die Vergleichbarkeit zu gewährleisten gestaltet sich umso schwieriger, je mehr das Produkt bzw. die Leistung durch den Wiederverkäufer modifiziert wird.[137] Deshalb wird die Wiederverkaufspreismethode überwiegend bei Handelsunternehmen angewendet oder beim Vertrieb von Produkten, die keine oder nur eine geringe Weiterverarbeitung erfordern.[138]

3.1.3 Gewinnorientierte Methoden

Zu den geschäftsvorfallbezogenen Gewinnermittlungsmethoden zählen die Gewinnaufteilungs- und Nettomargenmethode.[139]

[...]


[1] Vgl. GROTHERR (2011), S. 8.

[2] Vgl. FROTSCHER (2015), S. 333, ENDRES/SPENGEL (2016), S. 1055.

[3] Vgl. BERNHARDT (2017), S. 109.

[4] Vgl. LUCKHAUPT et al. (2012a), S. 361.

[5] Vgl. FRISCHMUTH (2005), S. 796 ff.

[6] Vgl. ENDRES/SPENGEL (2016), S. 96., LAPPÉ et al. (2017), S.124.

[7] Vgl. HAAS (2015), S. 567 f.

[8] Vgl. LAPPÉ (2017), S. 127 ff. Funktionsverlagerungen bzw. Umstrukturierungen stellen für Unternehmen Instrumente zur Gewinnumverteilung dar, deren Anwendung fremdvergleichskonform erfolgen sollte. Damit ist die VP-Problematik auch auf die Funktionsverlagerung übertragbar, vgl. OECD (2017), S. 366 f.

[9] Vgl. ENDRES/SPENGEL (2016), S. 97.

[10] Weitere Synonyme sind Verrechnungswerte, Bereichsabgabepreise, Lenk- oder Lenkungspreise, Knappheitspreise, vgl. COENENBERG et al. (2016), S. 722.

[11] EWERT/WAGENHOFER (2014), S. 567.

[12] Vgl. HAHN/HUNGENBERG (2001), S. 808.

[13] Vgl. BORSTELL (2015), S. 34.

[14] Vgl. MARTINI (2007), S. 9, HUMMEL (2010), S. 38.

[15] Vgl. COENENBERG et al. (2016), S. 723.

[16] Vgl. WEBER/SCHÄFFER (2016), S. 220 f.

[17] Vgl. HUMMEL (2010), S. 39, als Nebenfunktionen werden Transparenz und Vereinfachung genannt.

[18] EWERT/WAGENHOFER (2014), S. 570.

[19] Der Verrechnungspreis als Lenkpreis wird insbesondere im Zusammenhang mit der pretialen Betriebslenkung geprägt, vgl. SCHMALENBACH (1948), S. 9.

[20] COENENBERG et al. (2016), S. 724.

[21] Vgl. HUMMEL (2010), S. 41.

[22] Vgl. WEBER/SCHÄFFER (2016), S. 221.

[23] Vgl. KREUTER (1997), S. 25.

[24] Vgl. HUMMEL (2010), S. 42.

[25] Vgl. HOLTBRÜGGE/WELGE (2010), S. 407.

[26] Vgl. RASCH (2001), S. 6.

[27] Vgl. HUMMEL (2010), S. 43.

[28] Vgl. EWERT/WAGENHOFER (2014), S. 572.

[29] Vgl. EWERT/WAGENHOFER (2014), S. 574, WEBER/SCHÄFFER (2016), S. 223, FRIEDL et al. (2017), S. 563 f.

[30] Vgl. EWERT/WAGENHOFER (2014), S. 572.

[31] Die Bedingungen umfassen uneingeschränkten Marktzugang, einheitlichen Marktpreis für Zwischengüter, unbeschränkte Marktkapazitäten, rechnerisch erfassbare Verbundvorteile und Anpassungen des VP an Marktpreisschwankungen, vgl. COENENBERG et al. (2016), S. 735.

[32] Vgl. COENENBERG et al. (2016), S. 735 f.

[33] Vgl. EWERT/WAGENHOFER (2014), S. 581 f.

[34] Vgl. HAHN/HUNGENBERG (2001), S. 815, COENENBERG et al. (2016), S. 751.

[35] Vgl. EWERT/WAGENHOFER (2014), S. 583 ff. Dort findet sich auch eine detaillierte Darstellung der einzelnen Verrechnungspreistypen.

[36] Vgl. FRIEDL et al. (2017), S. 351.

[37] Vgl. MENSCH (2003), S. 928.

[38] Vgl. KÜPPER et al. (2013), S. 522.

[39] Wesentliche Probleme der vollkostenorientierten VP bestehen in der Zurechnung der Fixkosten sowie die nicht verursachungsgerechte Zuordnung der Gemeinkosten,

vgl. KREUTER (1997), S. 32 f., COENENBERG et al. (2016), S. 751.

[40] Vgl. STEINMANN (2013), S. 314, EWERT/WAGENHOFER (2014), S. 590.

[41] Vgl. KREUTER (1997), S. 33.

[42] Vgl. HUMMEL (2010), S.53.

[43] Vgl. EWERT/WAGENHOFER (2014), S. 604 f.

[44] Vgl. COENENBERG et al. (2016), S. 767.

[45] Zu den Vorteilen zählen höhere Motivation durch größtmögliche Autonomie und Informationsüberlegenheit. Demgegenüber stehen mögliche Fehlentscheidungen aus Unternehmenssicht, vgl. EWERT/WAGENHOFER (2014), S. 605.

[46] DJANANI/WINNING (1999), S. 257.

[47] Vgl. MENSCH (2003), S. 925, BITTNER/HEIDECKE (2013), S. 118.

[48] Vgl. WEBER et al. (2004), S. 14 f.

[49] Vgl. MENSCH (2003), S. 925 f., WEBER et al. (2004), S. 15.

[50] Vgl. KAHLE (2007), S. 96, BITTNER/HEIDECKE (2013), S. 119.

[51] Vgl. BEHRINGER (2014), S. 188 f.

[52] Vgl. HANKEN et.al. (2017), S. 27.

[53] Vgl. STOFFELS/KLEINDIENST (2005), S. 94 f.

[54] Vgl. WEBER et al. (2004), S. 17 ff., BEHRINGER (2014), S. 179.

[55] Da die VP-Arten auf Basis der Preisermittlungsmethoden definiert werden, können VP-Arten und VP-Methoden als Synonyme betrachtet werden, vgl. RIEKE (2015), S. 33.

[56] In Kap. 3.1 werden diese VP-Methoden sowie der Zielkonflikt detailliert erläutert.

[57] Als Synonyme werden auch “dealing at arm’s length principle” oder “arm’s length principle” verwendet, vgl. RIEKE (2015), S. 55.

[58] Vgl. OECD (2017), S. 33.

[59] Vgl. SCHÖN (2011), S. 777, OECD (2017), S. 35.

[60] Vgl. ZEMBALA-BÖRNER (2016), S. 194, OECD (2017), S. 36.

[61] Vgl. BOOS et al. (2000), S. 2390, WITTENDORFF (2010), S. 6 f.

[62] Vgl. ZEMBALA-BÖRNER (2016), S. 194.

[63] Vgl. KAHLE (2007), S. 97.

[64] Vgl. RIEKE (2015), S. 58.

[65] Vgl. SCHÖN (2011), S. 777, WILKIE (2012), S. 139, DITZ (2015), S. 117 f.

[66] Vgl. JOST (2000), S. 155.

[67] Vgl. DÖHLER/WEGRICH (2010), S33.

[68] Vgl. JOST (2000), S. 155 ff., PEDELL (2008), S. 681.

[69] Vgl. FÜLBIER (1999), S. 468.

[70] Vgl. WAGENHOFER/EWERT (2015), S. 27.

[71] Dazu zählen nationale, supranationale und internationale Ebene, vgl. KIRCHNER (2002), S. 96 f.

[72] Vgl. EDEN (1998), S. 4.

[73] Vgl. EDEN (1998), S. 448 ff., BOOS et al. (2000), S. 2390. Bei den Methoden handelt es sich um die Preisvergleichs-, Kostenaufschlags- und Wiederverkaufspreismethode, vgl. VÖGELE/ COLLARDIN (2004), S. 1703.

[74] „Verrechnungspreisrichtlinien sind international anerkannte Grundlage für die Beurteilung grenzüberschreitender Transaktionen innerhalb von Unternehmen“, HANKEN et al. (2017), S. 403. Zuletzt wurden die VP-Richtlinien der OECD in 2017 aktualisiert.

[75] Deutschland führte VP-Regelungen erstmals in 1983 ein, vgl. HANKEN et al. (2017), S. 396.

[76] Vgl. BOOS et al. (2000), S. 2390.

[77] Vgl. ZINN et al. (2014), S. 367.

[78] Vgl. LAPPÉ et al. (2017), S. 127.

[79] Vgl. HANKEN et al. (2017), S. 401-407.

[80] Vgl. EDEN (1998), S.105ff., DJANANI/BRÄHLER (2008), S. 357, RIEKE (2015), S. 15.

[81] Vgl. KAHLE (2007), S. 100, DAWID (2016), S. 9.

[82] Vgl. FÜLBIER (1999), S. 468 ff.

[83] Vgl. VON WEIZSÄCKER (1982), S. 343.

[84] Vgl. FRITSCH (2014), S. 325.

[85] Vgl. RASCH (2001), S. 5 f., NIESS (2010), S. 303.

[86] Vgl. BITTNER et al. (2016), S. 203, REIMER (2017), S. 1 f.

[87] Vgl. REIMER (2017), S. 1.

[88] Vgl. DAWID (2016), S. 9.

[89] Vgl. WASSERMEYER (2014), S. 18, DAWID (2016), S. 3.

[90] Vgl. CLEMENS (2008), S. 308.

[91] Vgl. NIESS/KARTHAUS (2017), S. 99.

[92] Vgl. HOLTBRÜGGE/WELGE (2010), S. 407.

[93] Vgl. BARTELSMAN/BEETSMA (2003), S. 2228, CLAUSING (2003), S. 2222.

[94] Vgl. CLAUSING (2003), S. 2221.

[95] Vgl. GRUBERT/MUTTI (1991), S. 293, JACOB (1996), S. 302, CLAUSING (2003), S. 2222.

[96] Vgl. JACOB (1996), S. 312.

[97] Vgl. BOOS at al. (2000), S. 2389.

[98] Vgl. HALPERIN/SRINIDHI (1987), S. 700, BEHRENS et al. (2014), S. 671 f., DEKKER/STROHMAIER (2017), S. 17.

[99] Vgl. SCHJELDRUP/WEICHENRIEDER (1999), S. 832.

[100] Vgl. ELITZUR/MINTZ (1996), S. 419 f., MANSORI/WEICHENRIEDER (2001), S.10 f., RAIMONDOS-M./SCHARF (2002), S. 244.

[101] Vgl. ELITZUR/MINTZ (1996), S. 403, MANSORI/WEICHENRIEDER (2001), S. 10.

[102] Vgl. ELITZUR/MINTZ (1996), S. 419.

[103] Vgl. BEUSELINCK et al. (2009), S. 742.

[104] Vgl. LOHSE/RIEDEL (2013), S. 16

[105] Vgl. ZINN et al. (2014), S. 355 f., insgesamt umfasst die Analyse 44 Länder.

[106] Vgl. Kap. 2.1.4.

[107] Vgl. DJANANI/WINNING (1999), S. 245, CLEMENS (2008), S. 291 ff., WEBER/ SCHÄFFER (2016), S. 224ff.

[108] CLEMENS (2008), S. 292.

[109] Vgl. FROTSCHER (2015), S. 348.

[110] Vgl. WEBER et al. (2004), S. 24.

[111] Vgl. DJANANI/BRÄHLER (2008), S. 372.

[112] Vgl. HUMMEL (2010), S. 57.

[113] Vgl. DJANANI/BRÄHLER (2008), S. 382 ff.. Eine andere Differenzierung der Gewinnmethoden kann durch die Einteilung in gewinnvergleichende und gewinnaufteilende Methoden erfolgen, vgl. KAHLE/SCHULZ (2016), S. 537 f.

[114] Vgl. LANDENDINGER/SCHMITT (2004), S. 855, RIEKE (2015), S. 70.

[115] Vgl. GREINERT (2014), S. 351 f. Eine Ausnahme bildet jedoch die Gewinnvergleichsmethode, welche von den USA neben den Standardmethoden ebenfalls zur Bildung steuerrechtlicher Verrechnungspreise akzeptiert wird, vgl. EDEN (1998), S. 46 f., DJANANI/BRÄHLER (2008), S. 382.

[116] Die OECD-Mitgliedsländer handhaben die Rangfolge der zu wählenden VP-Ermittlungsmethoden unterschiedlich. So favorisieren z.B. Deutschland und Österreich bei gleicher Sicherheitsgarantie die Standardmethoden gegenüber den Gewinnmethoden, während die Schweiz explizit der Preisvergleichsmethode den Vorrang gibt, vgl. KUßMAUL/ RUINER (2010a), S. 498, STOCKER/RAAB (2015), S.2349, DOLEZEL (2015), S. 2452.

[117] Vgl. OECD (2017), S. 97, BREM/TUCHA (2008), S. 2334.

[118] Vgl. KUßMAUL/RUINER (2010a), S. 498.

[119] Je nachdem welche VP-Methode angewandt wird, werden interne und/oder externe Fremdvergleichsdaten benötigt, vgl. HANKEN et al. (2017), S. 315 f.

[120] Bei eingeschränkt vergleichbaren Fremdvergleichsdaten können sowohl Standardmethoden als auch transaktionsbezogene Gewinnmethoden zur Ermittlung von VP herangezogen werden, vgl. KAHLE/SCHULZ (2016), S. 538.

[121] Vgl. VÖGELE/RAAB (2015), S. 100, KAHLE/SCHULZ (2016), S. 537.

[122] Vgl. BOOS et al. (2000), S. 2390.

[123] Vgl. CLEMENS (2008), S. 292, KUßMAUL/RUINER (2010b), S. 606.

[124] Vgl. KAHLE (2007), S. 98, SCHWERDT (2013), S. 143.

[125] Vgl. OECD (2017), S. 101.

[126] Vgl. KUßMAUL/RUINER (2010b), S. 606, BITTNER/HEIDECKE (2013), S. 121.

[127] Selbstkosten umfassen die Herstell- sowie Vertriebs- und Verwaltungsgemeinkosten und werden zur kurzfristigen Erfolgsermittlung verwendet, vgl. BRÜHL (2016), S. 127.

[128] Vgl. BAUMHOFF (2014), S. 333, BEHRINGER (2014), S. 196.

[129] Vgl. KUßMAUL/RUINER (2010b), S. .609, VAN DER HAM/THIER (2015), S. 171.

[130] Vgl. LANDENDINGER/SCHMITT (2004), S. 856, DJANANI/BRÄHLER (2008), S. 379, BEHRINGER (2014), S. 196. Mögliche Risiken können z.B. Engpässe bei Kapazitätsauslastungen in der Produktion sein.

[131] Vgl. ENDRES/SPENGEL (2016), S. 574.

[132] Vgl. SCHMIDT et al. (2005), S. 388 f.

[133] Vgl. KUßMAUL/RUINER (2010b), S. 607.

[134] Vgl. ENDRES/SPENGEL (2016), S. 569, RIEKE (2015), S. 75.

[135] Vgl. FROTSCHER (2015), S. 351.

[136] Vgl. DJANANI/BRÄHLER (2008), S. 377, ENDRES/SPENGEL (2016), S. 569.

[137] Vgl. KUßMAUL/RUINER (2010b), S. 607, BITTNER/HEIDECKE (2013), S. 122.

[138] Vgl. KAHLE (2007), S. 98.

[139] Vgl. FROTSCHER (2015), S. 352.

Ende der Leseprobe aus 87 Seiten

Details

Titel
Aktuelle Entwicklungen in der Regulierung von Verrechnungspreisen. Welche Chancen und Risiken ergeben sich aus Unternehmenssicht?
Autor
Jahr
2019
Seiten
87
Katalognummer
V446002
ISBN (eBook)
9783960954422
ISBN (Buch)
9783960954439
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Globalisierung, Finanzcontrolling, Unternehmenssteuer, Verrechnungspreise, Besteuerungssysteme, Base Erosion and Profit Shifting
Arbeit zitieren
Lydia Nachtigal (Autor:in), 2019, Aktuelle Entwicklungen in der Regulierung von Verrechnungspreisen. Welche Chancen und Risiken ergeben sich aus Unternehmenssicht?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/446002

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Aktuelle Entwicklungen in der Regulierung von Verrechnungspreisen. Welche Chancen und Risiken ergeben sich aus Unternehmenssicht?



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden