Die Durchführung von Harz IV und ihre Folgen


Referat (Ausarbeitung), 2018

14 Seiten

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Agenda 2010
1.1. Anlässe zur Reformierung
1.2. Reformen in der Arbeitsmarktpolitik und die Modernisierungsmaßnahmen in den Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
1.3. Hartz IV

2. Folgen der Hartz IV-Reformen
2.1. Pro- und Contra-Argumente für Harz-IV

3. Zusammenfassung

4. Quellen

Einleitung

Im Seminar ״Der deutsche Sozialstaat- Geschichte und Struktur“ von Prof. Dr. Klaus Schröder am 17.05.2018, haben meine Kommilitonin Fr. Saime Urhan und ich Müge Kaya ein Referat über das Thema ״Hartz IV und die Folgen“ gehalten. Das Referat be­stand aus zwei Teilen. In dem ersten Teil hat meine Referatspartnerin über die Zahlen und Fakten von Harz IV berichtet. In dem zweiten Teil habe ich über den Ursprung von Hartz IV und die aktuellen Zustände in Pro und Contra dargestellt. Dabei habe ich von drei anonymen Interviews berichtet, die ich selber durchgeführt habe. Die Interviews ha­ben drei unterschiedlichen Blickwinkel demonstriert. Eine erfahrene Mitarbeiterin des JobCenters, eine alleinerziehende Mutter (Langzeitbezieherin) und ein lediger junger Mann (Langzeitbezieher) berichteten über ihre Erfahrungen mit Hartz IV. Anschließend haben wir mit unseren Seminarteilnehmern über die Vor- und Nachteile der Hartz IV- Reformen für die Gesellschaft diskutiert.

Diese Referatsausarbeitung konzentriert sich auf den Teilaspekt des Referats und beant­wortet die Frage״ Was ist Hartz IV lind was sind die Folgen der Harz IV-Reformen für die deutsche Gesellschaft? “. Somit beschäftigt sich die Arbeit mit der Umstrukturierung des Arbeitsmarktes durch die Etablierung neuer Reformen in der Sozial- und Arbeits­marktpolitik in Deutschland, ihre kurze Vorgeschichte und ihre Folgen für die Gesell­schaft in Pro und Contra.

1. Agenda 2010 "

Wir können die Zukunft nicht dadurch sichern, dass wir unser Land als einen kollektiven Freizeitpark organisieren.", so äußerte sich Helmut Kohl (CDU) im Oktober 1993 in sei­ner Regierungserklärung und kritisierte somit die von ihm behauptete Ausbeutung des Sozialstaates zur seiner Amtszeit.[1] Es waren also die ersten Anzeichen der Reformen in der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik gegeben. Heute werden über die Folgen der Refor­men aus dem Jahr 2005 in pro und contra debattiert. Obwohl die Arbeitslosenzahlen seit 10 Jahren stetig sinken, ist die Angst vor Arbeitslosigkeit verstärkter als je zuvor. Weil sie drastische Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt verursacht haben, wird die Digitali­sierung in Industrie und Handel, und die Etablierung von Hartz IV von den Existenzängs­ten der Erwerbsfähigen verantwortlich gehalten.[2] [3]

“Unsere Agenda 2010 enthält weitreichende Strukturreformen. Diese werden Deutschland bis zum Ende des Jahrzehnts bei Wohlstand und Arbeit wieder an die Spitze bringen. Dadurch werden die Gerechtigkeit zwischen den Generationen ge­sichert und die Fundamente unseres Gemeinwesens gestärkt. ” (Gerhard Schröder, 14. März 2003, Deutscher Bundestag Berlin, f

Am 14. März 2003 verkündete der damalige Bundeskanzler Schröder die Agenda 2010, eine der größten Refomien der deutschen sozial- und Wirtschaftsordnung. Die Agenda setzte Ziele durch die Reformierung des Arbeitsmarktes, des Sozialsystems, des Steuer­systems, der Energiewende, und der gesellschaftspolitischen Reformen. Deutschland sollte durch die Reformierungen die Herausforderungen der Globalisierung gewachsen sein, ein stärkeres Wirtschaftswachstum erzielen und das soziale System stabilisieren.[4]

1.1. Anlässe zur Reformierung

Die Probleme, die die Reformierung veranlasst haben, beruhen sich auf den wirtschaftli­chen Problemen Anfang neunziger Jahre. Die Wiedervereinigung von Ost- und West­deutschland kostete das Land allein durch die Vereinigung der Wirtschafts-, Sozial- und Währungsunion sehr viel Energie. Dies verursachte die Senkung des

Bruttosozialprodukts pro Person von 20000 DM auf 17700 DM. Zudem gab es die In­dustriekrise in Ostdeutschland, die innerhalb der DDR eine Arbeitslosigkeitswelle aus­löste. Die schwache ostdeutsche Wirtschaftskonjunktur brach nach der Wiedervereini­gung gänzlich zusammen. Von insgesamt 9,8 Millionen Arbeitsnehmern aus der ehema­ligen DDR waren insgesamt 7,3 Millionen arbeitslos. Nach der Wiedervereinigung konn­ten nur ein Viertel der Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz behalten. Die Kosten des Zusam­menbruches wurden natürlich von Westdeutschland mitgetragen. Die Steuerzahlungen und Arbeitslosenversicherungen erhöhten sich drastisch. Zudem stieg im Jahr 1992 die Arbeitslosigkeit in Ostdeutschland auf 19,2 ย/0 und in Westdeutschland auf 10,2 ย/0 so, dass das Sozialversicherungssystem trotz der Beitragserhöhung stark belastet wurde.[5] Die Reformversuche, sowie die Weiterbildungsmaßnahmen, die Strukturanpassungsmaß­nahmen (sogenannte SAM) oder die Frühverrentung waren erfolgslos. Die Situation ver­schärfte sich so demiaßen, dass der Bundesbankpräsident Pöhl in seinem Vortrag in Brüs- sei (1990) die Zustände als drohende Katastrophe beschrieb. Um die Krise finanzieren zu können, wurde ein Weg aus Sozialabgabenerhöhung und Verschuldung ausgewählt. So verschuldete sich der Staat zwischen 1989 und 1995 um 1184 Milliarden DM zusätz- lieh. Die Sozialversicherungsbeiträge erhöhten sich auf 40 % und die Zuschüsse an die Sozialkassen aus dem Bundeshaushalt verdoppelten sich auf 51 Milliarden Euro (1995).[6] Die steigenden Lohnnebenkosten wirkten sich auf die Arbeitslosenquote negativ aus. Die hohe Erwerbslosigkeit war wiederum ein Grund für die steigenden Lohnnebenkosten. Zudem die Sorge um den demographischen Wandel, dass die jungen Arbeitskräfte immer weniger werden, und dadurch der Sozialstaat nicht mehr bezahlbar wäre, waren andere Argumente für die Reformierung des Sozialsystems.[7]

Insgesamt war auch die Weltwirtschaft Anfang der 90'er Jahre wegen steigenden ölprei­sen und Terroranschlägen stark belastet. Die globale Verunsicherung der Märkte stellte einen zusätzlichen Belastungspunkt für Deutschland dar. Mit seinem BIP hatte Deutsch­land innerhalb Europa den schlechtesten Durchschnitt. Die Refomien waren dringend notwendig um diesen Abwärtstrend im Landesinneren, und im internationalen Markt zu stoppen und die Wirtschaft zu stabilisieren, so dass Deutschland wieder als ein wettbe­werbsfähiges Land in der Internationalen Wirtschaft seinen Platz findet.[8]

1.2. Reformen in der Arbeitsmarktpolitik und die Modernisierungsmaßnahmen in den Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

Die Reformen befassen sich nicht nur mit formellen Änderungen, sondern auch die Moral für die Arbeit bzw. Arbeitslosigkeit wurde neu definiert. Der Grundsatz neuer Regelun­gen ist ״Fördern und Fordern.“ Die Hilfeleistungen beruhen sich auf Gegenseitigkeit von Hilfeleistem und Hilfeempfängem. Alle Erwerbsfähigen ohne Arbeit werden vom Job­Center betreut. Die nötigen Ressourcen für die Wiederaufnahme einer Tätigkeit, auch das Arbeitslosengeld, wird nur zur Verfügung gestellt, wenn die Arbeitssuchenden sich für die Aufnahme einer Tätigkeit aktiv bemühen. Auch JobCenter ist um die Aktivierung ihrer Kunden bemüht, sodass sie schnellst möglich im Arbeitsmarkt integriert werden können. Somit dient Arbeitslosengeld II als nur eine übergangslösung, als eine soziale Stütze, so dass die Arbeitsuchenden die Zeit ohne Arbeit gut überbrücken können. Neben Eigenaktivität der Kunden bietet das JobCenter auch die nötige Beratung, Hilfen und Ab­Sicherungen an. Mobilitätshilfen, Qualifiziemngsmaßnahmen, Zeitarbeit oder Hilfen zu Selbständigkeit sind ein paar Beispiele davon. Die Mitarbeiter des JobCenters sind von der Entscheidung zuständig, für wem und wie die Budgets verbraucht werden.[9] Die Gründung des JobCenters war für die Leistungsfähigkeit des Arbeitsamtes außeror­dentlich wichtig. Die vorgenommenen wirtschaftlichen Ziele sollten als Kemaufgabe ef­fizient geleistet werden. Vollbeschäftigungspolitik, Aktivierungsmaßnahmen, Erhaltung und Entwicklung der Beschäftigungsfähigkeit sind ein Paar von diesen Vorgesetzten Zie- len.[10]

Um die Beschäftigungsquote positiv mitbewirken zu können, waren die Förderung der neuen Erwerbsfomien nötig. Die privaten Arbeitsvemiittler bekamen die Kooperation des Staates, sodass sie für das Ziel Vollbeschäftigung mitwirken können. So wurden die Ver- mittlungsuntemehmen gefördert und bekamen einen erheblichen Marktanteil als je zu- vor.[11]

Mit der Umwandlung vom Arbeitsamt zum JobCenter wurde die Doppelzuständigkeit zwischen Arbeitsamt und Sozialamt beendet. Die Arbeitslosenhilfeempfänger/innen und die Sozialhilfeempfänger/innen sind also ohne weiteres beim JobCenter als Kunde regis­triert. Auch die Hilfeleistungen beider Ämter wurden unter Hartz IV zusammengeführt.[12]

Um die Vermittlungsprozesse zu beschleunigen, wurde ein neues Dienstleistungsmodell entworfen. Eine Clearingstelle betrachtet die individuelle Situation der Arbeitsuchenden und leitet sie an die zuständige Stelle des JobCenters weiter. Durch die Stabilisierung der persönlichen Situation der Arbeitsuchenden werden die Gründe der Arbeitslosigkeit be­seitigt. Hierbei bekommen die Arbeitsuchenden amtliche und private Beratungsunterstüt­zung, die sie für den Arbeitsmarkt vorbereitet. Dazu gehört auch die Überwältigung von persönlichen Hindernissen, sowie Schulden oder gesundheitlichen Problemen. Viele Pri- vatuntemehmen bieten dem JobCenter unterschiedliche Hilfsangebote, wie Bewerbungs­trainee, psychologische Beratungen oder Aus-/Weiterbildungsmöglichkeiten.[13] Nach den neuen Regelungen ist ein Arbeitnehmer verpflichtet, eine drohende Arbeitslo­sigkeit frühzeitig beim JobCenter anzumelden, und der Arbeitsgeber verpflichtet sich rechtzeitig den Angestellten darüber zu infomiieren. Bei einer Vernachlässigung der Fris­ten drohen den Arbeitnehmern Sanktionen, wie Leistungskürzungen.[14] Wenn eine/r Arbeitssuchende/r eine Beschäftigung ablehnt, werden ihre/seine Ableh­nungsgründe nach Kriterien der neuen Zumutbarkeit geprüft. Die neue Zumutbarkeit ist der Standart, die für die Aufnahme einer Tätigkeit notwendig ist. Es werden geographi- sehe, materielle, funktionale und soziale Kriterien überprüft und festgestellt, ob die/der Arbeitssuchende/r die Tätigkeit übernehmen kann. Und wenn die Arbeit der/dem Arbeit­suchende/n zugemutet werden kann, ist sie/er verpflichtet die Arbeit anzunehmen. An­sonsten soll die betroffene Person beweisen, dass die Arbeit für sie/ihn nicht zumutbar ist. Durch die Eingliederungsvereinbarung werden die Regelungen wie Zumutbarkeit 0- der Integrationsmaßnahmen vorbestimmt und von die/der Arbeitssuchende/r unterschrie­ben. Bei der Nichteinhaltung dieser Vereinbarung soll die betroffene Person entweder freiwillig auf die Hilfeleistungen des JobCenters verzichten oder wird sanktioniert.[15] Mit der neuen Regelung der Sanktionen sind die Sperrzeiten in Leistungskürzungen umge­wandelt worden.[16]

1.3. Hartz IV

Am 1. Januar 2005 wurde die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfsbedürftige abgeschafft und unter Arbeitslosengeld II, also umgangssprachlich ge­nannt unter Hartz IV, zusammengeführt. Hartz IV bekommt seinen Namen von Dr.

[...]


[1] Vgl.: Zeit Online, (2010).

[2] Vgl.: ISI, (2010), S.2.

[3] Vgl.: Gerhard Schröder.

[4] Vgl.: Ebd.

[5] Vgl.: Hassel, A., Schiller, c. (2010), S.84-87.

[6] Vgl.: Ebd. s.88-90.

[7] Vgl.: NachDenkSeiten, (2013).

[8] Vgl.: BpB, (2005).

[9] Vgl.: Dr. Hartz., p. (2002), s. 37-51.

[10] Vgl.: Ebd. s. 55-61.

[11] Vgl: Ebd. s. 61-63.

[12] Vgl.: Ebd. s. 69.

[13] Vgl.: Ebd. s. 73-78.

[14] Vgl.: Ebd. s. 82-84.

[15] Vgl.: Ebd. s. 93-96.

[16] Vgl.: Ebd. s. 100.

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Die Durchführung von Harz IV und ihre Folgen
Hochschule
Freie Universität Berlin
Jahr
2018
Seiten
14
Katalognummer
V444892
ISBN (eBook)
9783668828704
ISBN (Buch)
9783668828711
Sprache
Deutsch
Schlagworte
durchführung, harz, folgen
Arbeit zitieren
Anonym, 2018, Die Durchführung von Harz IV und ihre Folgen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/444892

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