Konstantins Anteile an einer prochristlichen Ausrichtung des römischen Reiches

Der Einfluss des "ersten Christenkaisers" auf die Mailänder Vereinbarung


Hausarbeit, 2011

14 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Die Quellenlage

3 Die Forschungslage

4 Der Einfluss Konstantins auf die Mailänder Vereinbarung
4.1 Die Mailänder Vereinbarung – Ein Abbild des Galeriusediktes von 311?
4.2 Die Mailänder Vereinbarung – Eine Folge der drei Schreiben nach Afrika?
4.3 Die Mailänder Vereinbarung – Ein Ergebnis der Machtpolitik des Licinius?

5 Fazit.

6 Quellen- und Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Die Mailänder Vereinbarung wird von der Wissenschaft nahezu einstimmig als ein Meilenstein in der römischen Christenpolitik bewertet[1]. Die durch sie am 13. Juni 313 verkündete und später auch im Osten des Reiches als „constitutio“ durchgesetzte Religionsfreiheit begründete einen zentralen Pfeiler in Bezug auf den zukünftigen Erfolg des Christentums in der römischen Spätantike und darüber hinaus[2]. Konstantin, als Augustus im westlichen Reichsgebiet auf der einen Seite und der Augustus des Ostens, Licinius, auf der anderen, waren die beiden Hauptakteure, welche in Mailand eine Entscheidung trafen, die alle nun folgenden Jahrhunderte prägte. Da Konstantin von einer breiten Masse von Historikern als der erste Christenkaiser bezeichnet wird, lässt sich folglich vermuten, dass der Sohn des Constantius Chlorus auch maßgeblich an der Entstehung der Vereinbarung beteiligt, bzw. gar die treibende Kraft hinter dem Treffen mit Licinius war. Dieser These will sich diese Arbeit im Folgenden widmen.

In einem ersten Schritt soll hierbei ein Vergleich der Inhalte der Mailänder Vereinbarung mit denen des Galeriusediktes von 311 erfolgen. Ziel dieses Abschnittes ist es, Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen beiden herauszuarbeiten und kritisch zu reflektieren, inwieweit und in welchen Punkten Letztere über Ersteres hinausgeht. Hierbei soll auch geklärt werden, welche Aspekte der Mailänder Vereinbarung mutmaßlich aus dem Edikt des Galerius übernommen wurden. Als Zweites erfolgt ein Vergleich zwischen den Inhalten der Mailänder Vereinbarung und den Briefen, die Konstantin 312 an zwei Statthalter in Afrika sandte, um festzustellen inwieweit Konstantin bereits vor der Vereinbarung 313 eine prochristliche Position vertrat. In einem letzten Abschnitt werden dann die Motive des Licinius genauer beleuchtet, da hier die Frage von Bedeutung ist, welche Interessen der Augustus des Ostens überhaupt in Bezug auf die Christen besaß und welche Gründe er hatte, um einer Vereinbarung über eine allgemeine Religionsfreiheit im römischen Reich zuzustimmen oder diese gar anzustoßen.

In einem abschließenden Fazit wird dann noch einmal zusammenfassend die Frage beantwortet, welchen Anteil Konstantin an der Vereinbarung in Mailand tatsächlich besaß.

2 Die Quellenlage

In Bezug auf die Quellenlage lässt sich unter dem Fokus auf die Fragestellung, ob Konstantin maßgeblichen Anteil an der Mailänder Vereinbarung hatte oder nicht, sagen, dass diese recht umfangreich ausfällt. Die Vereinbarung selbst ist in zwei Versionen überliefert. Die erste stammt von dem christlichen Kirchenhistoriker Eusebius von Caesarea, der sie in seiner „Historia ecclesiastica“ darstellt. Die zweite stammt von Laktanz, der zwar ebenfalls Kirchenhistoriker war, sich jedoch erst im Laufe seines Lebens zum Christentum bekehren ließ. Er führt die Vereinbarung in seinem Werk „De mortibus persecutorum - Über die Todesarten der Verfolger“ an. Beide Versionen sind, wenn auch bei sprachlich leicht differenter Gestaltung, inhaltlich nahezu identisch[3]. Der Text bei Eusebius entstammt einem Schreiben an den Statthalter von Palästina, während die Version des Laktanz einem Brief an den Statthalter von Bithynien entspringt.[4]

Ebenso wie die Vereinbarung von Mailand ist auch das Galeriusedikt von 311 sowohl bei Eusebius als auch bei Laktanz überliefert. Verwendet wird in dieser Arbeit jedoch nur die Fassung des Laktanz, da diese im Rahmen einer Quellensammlung vorliegend ist. Seine Echtheit gilt als gesichert, da sowohl der Bericht bei Eusebius als auch bei Laktanz nahezu identisch sind[5].

Die „ drei frühen Schreiben Konstantins nach Afrika[6] sind uns durch Eusebius überliefert. Sie setzen sich aus zwei Briefen Konstantins an den Praefectus urbi in Afrika, Annulius, und einem Brief an den Bischof von Karthago, Caecilian, zusammen. Die Datierung ist nur schwer vorzunehmen, jedoch ist mit hoher Sicherheit zu sagen, dass alle Schreiben zwischen dem Edikt des Galerius und der Mailänder Vereinbarung verfasst wurden. Alle drei Briefe müssen daher kritisch vor dem Hintergrund des in Afrika ausgebrochenen Donatistenstreites gelesen werden.

3 Die Forschungslage

Die Forschungslage ist im Hinblick auf die Vereinbarung von Mailand ebenfalls sehr umfassend. Es sind zahlreiche Publikationen erschienen, die sich vor allem mit der Mailänder Vereinbarung in Bezug auf Konstantins Christenpolitik auseinandersetzen. Hierbei handelt es sich jedoch hauptsächlich um monographische Überblickswerke, die die gesamte Glaubenspolitik bzw. das gesamte Leben Konstantins zum Thema haben. Einzelne Zeitschriften- bzw. Sammelbandaufsätze setzen sich nur begrenzt mit der Vereinbarung und dem Einfluss Konstantins auf Selbige auseinander. Diese Arbeit wird sich vor allem mit den Monographien “Konstantin der Große” von Elisabeth Herrmann-Otto, “Konstantin der Grosse und seine Zeit” von Manfred Clauss und mit dem von Jochen Bleicken verfassten Aufsatz “312 n. Chr. – Das Jahr der Wende? Constantin und die Christen” auseinandersetzen, da diese drei Werke sich in Teilen explizit mit den Motivationen und Beweggründen einzelner, an der Mailänder Vereinbarung beteiligter Akteure auseinandersetzen. Hier sind vor allem die Namen des Augustus Galerius, des Augustus Licinius, sowie der Name Konstantins zu nennen.

Innerhalb der Forschung gibt es nach wie vor eine starke Kontroverse darüber, inwieweit Konstantin Einfluss auf die Mailänder Vereinbarung hatte. Einerseits wird die Position vertreten, dass er der entscheidende Antrieb für eine Erklärung über eine allgemeingültige Religionsfreiheit im römischen Reich war[7], andererseits stellen die Forscher Konstantin lediglich in die Tradition prochristlicher Politik seit 311 oder sprechen ihm den Einfluss auf die Vereinbarung nahezu vollkommen ab.[8] Welche Argumente hierzu von den einzelnen Parteien angeführt werden, soll im Verlauf der Arbeit noch genauer herausgearbeitet werden.

4 Der Einfluss Konstantins auf die Mailänder Vereinbarung

4.1 Die Mailänder Vereinbarung – Ein Abbild des Galeriusediktes von 311?

Um den Einfluss Konstantins an der Mailänder Vereinbarung genauer umreißen zu können, bietet es sich zunächst an einen Blick auf die Religionspolitik des römischen Reiches kurz vor der Vereinbarung selbst zu werfen. Maßgeblich ist hier das Galeriusedikt des gleichnamigen Senior Augustus aus dem Jahr 311 zu nennen. In diesem Edikt, welches Galerius kurz vor seinem Tod verfasste, leitet er einen bedeutenden Neuanfang in dem Umgang der Römer mit dem Christentum ein. Essenziell sind dabei vor allem die einleitenden Worte des Galerius, in denen der Kaiser das bisherige Vorgehen gegen die Christen, nämlich den Versuch sie durch Verfolgung und Gewalt erneut zum paganen Glauben zu bekehren, für gescheitert erklärt:

„Unter dem übrigen, […], wollten wir […] darauf achten, daß auch die Christen, die die Lehre ihrer Väter verlassen hatten, zur Vernunft zurückkehren. […] Nachdem wir befohlen hatten, zu den Einrichtungen der Alten zurückzukehren, wurden viele von ihnen den Gerichtsprozessen unterworfen, viele wurden auch vertrieben. […] Und als die meisten auf ihrem Vorsatz bestanden […], da betrachteten wir unsere mildeste Güte und immerwährende Gewohnheit, allen Menschen Gnade zu gewähren, und wir glaubten, unsere […] Nachsicht auch auf die Christen ausdehnen zu müssen.“[9].

In Bezug auf die Fragestellung, inwieweit die Inhalte der Vereinbarung von Mailand denen aus dem Edikt des Galerius entsprechen, lässt sich eindeutig eine Ähnlichkeit feststellen. Beide enthalten eine Erklärung, die den Christen erlaubt ihren Glauben frei, jedoch im Sinne des Staates, auszuüben. So heißt es im Galeriusedikt:

“[Die Christen] sollen von neuem Christen sein und ihre Gemeinde sammeln, solange sie nichts gegen die öffentliche Ordnung tun. Daher schulden die Christen gemäß der Tatsache, dass wir ihnen Nachsicht gewährt haben, für unser Heil […] zu beten.”[10]

In der Vereinbarung zwischen Konstantin und Licinius wird dieser Aspekt ebenfalls aufgegriffen:

“Unter dem übrigen, […] meinten wir [gemeint sind Kaiser Konstantin und Kaiser Licinius], sowohl den Christen als auch allen anderen die Freiheit geben zu müssen, die religiöse Macht zu verehren, die sie wollen. So kann sich jede Gottheit […] uns und allen, die unserer Herrschaft unterworfen sind, gnädig […] zeigen”.[11]

[...]


[1] Vgl. z.B.: Zahn, Theodor: Konstantin der Grosse und die Kirche, in: Kraft, Heinrich (Hrsg.): Konstantin der Grosse, Darmstadt 1974, S. 96; oder in der Wissenschaft des 21. Jahrhunderts: Clauss, Manfred: Konstantin der Große und seine Zeit, München 2007 [ND München 1996], S. 43.

[2] Vgl. hierzu die einleitenden Worte zu der Mailänder Vereinbarung in der Quellensammlung von: Keil, Volkmar (Hrsg.): Quellensammlung zur Religionspolitik Konstantins des Grossen (Lateinisch/ Griechisch/ Deutsch). Texte zur Forschung, Darmstadt 21995, S. 58-59.

[3] Vgl. Keil 1995, S. 58-59, aufgrund der inhaltlichen Überschneidungen wir in dieser Arbeit lediglich Bezug auf die Überlieferung von Eusebius genommen.

[4] Vgl. ebd., S. 58.

[5] Vgl. ebd., S. 40-41.

[6] Ebd., S. 52.

[7] Vgl. Brandt, Hartwin: Konstantin der Große. Der erste christliche Kaiser. Eine Biografie, München 2006, S. 70-71.

[8] Vgl. hierzu: Bleicken, Jochen: 312 n. Chr. – Das Jahr der Wende? Konstantin und die Christen, in: Schlange-Schöningen, Heinrich (Hrsg.): Konstantin und das Christentum, Darmstadt 2007, S. 71 und 75-76 (urspr. in: Historische Zeitschrift, Beiheft 15 (1992), S. 13-23).

[9] Keil 1995, S. 41-43.

[10] Ebd., S. 43.

[11] Keil 1995, S. 59-61.

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Konstantins Anteile an einer prochristlichen Ausrichtung des römischen Reiches
Untertitel
Der Einfluss des "ersten Christenkaisers" auf die Mailänder Vereinbarung
Hochschule
Universität Hamburg  (Fakultät für Geisteswissenschaften)
Note
1,0
Autor
Jahr
2011
Seiten
14
Katalognummer
V444651
ISBN (eBook)
9783668813533
ISBN (Buch)
9783668813540
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Antike, Römisches Reich, Konstantin, Christentum, Mailänder Vereinbarung
Arbeit zitieren
Christian Appel (Autor:in), 2011, Konstantins Anteile an einer prochristlichen Ausrichtung des römischen Reiches, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/444651

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