Jugendliche "Systemsprenger/innen". Möglichkeiten und Grenzen individueller Jugendhilfemaßnahmen


Bachelorarbeit, 2018

71 Seiten, Note: 1,3

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I Abkürzungsverzeichnis

II Abstract

1. Einleitung

2. System der Hilfen zur Erziehung (HzE)
2.1 „Das Herausfallen“
2.2 Etikett „Systemsprenger/innen“

3. Empirisches Vorgehen

4. Der theoretische „Anspruch“
4.1 Lebensweltorientierung nach Hans Thiersch
4.2 Soziale Integration

5. Die „Wirklichkeit“
5.1 Jugendhilfemaßnahmen
5.2 Ambulante Jugendhilfemaßnahmen
5.3 (Teil-)stationäre Jugendhilfemaßnahmen
5.3.1 Tagesgruppe
5.3.2 Intensivgruppen
5.3.3 Heimerziehung
5.3.4 Geschlossene Unterbringung (GU)
5.4 Möglichkeiten der Jugendhilfemaßnahmen
5.5 Grenzen der Jugendhilfemaßnahmen
5.5.1 Bildungssystem
5.5.2 Kinder- & Jugendpsychiatrie (KJP)
5.5.3 Zusammenarbeit der Bezugssysteme

6. Das „Scheitern“
6.1 Zielgruppe
6.1.1 Lebensverhältnisse
6.1.2 Drei Formen von jugendlichen „Systemsprenger/innen“
6.1.3 Verhaltensmerkmale
6.1.4 Das soziale Netzwerk
6.1.4.1 Familie
6.1.4.2 Peergroup
6.1.4.3 Alternative Lebensräume
6.2 Institution
6.3 Profession der Sozialen Arbeit
6.4 Methoden

7. Implikationen für die Zukunft
7.1 Hilfreiche Strukturen einer Maßnahme
7.1.1 Pädagogische Haltung
7.1.2 Institutionelle Ebene
7.1.3 Betreuungssetting
7.2 Individualpädagogische Maßnahmen
7.3 Praxisbeispiel „Systemsprenger - Homebase“

8. Fazit

III Quellenverzeichnis

I Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

II Abstract

Die Bachelorarbeit behandelt das Thema „Jugendliche Systemsprenger/innen“, die Grenzen und Möglichkeiten individueller Jugendhilfemaßnahmen.

Das Etikett jugendliche „Systemsprenger/innen“ beschreibt Jugendliche, die regelmäßig in Artikeln und Dokumentationen in den Medien erscheinen. Sie werden hier als „Schwererziehbare“, „Problemjugendliche“ oder auch „Systemsprenger/innen“ bezeichnet. Bezeichnend für die mediale Debatte kann nachfolgender Satz aus der Dokumentation Stern TV „Junge Menschen, die durch fast alle Hilfesysteme in Deutschland gefallen sind. Jugendliche, die keine Strukturen und Regeln kennen“ gelten. Dies wirft anschließend die Frage auf, wie hätte die HzE oder auch andere Hilfeleistungen gestaltet werden müssen, dass für die Jugendlichen nicht die Hilfe abgebrochen wird und sie aus dem System fallen. Diese Frage wird in der anstehenden Arbeit thematisiert. Dazu ist es wichtig zu wissen, dass die Fälle immer komplexer werden, die Jugendlichen haben vielfältige, individuelle Bedarfe, die von unterschiedlichen Hilfesystemen bearbeitet werden müssen. Somit gelangt die Jugendhilfe mit den Jugendlichen an ihre Grenzen und auch die Gesellschaft sieht keine Perspektive mehr mit den Jugendlichen zu arbeiten. Aufgrund dieser Debatten ist es von enormer Wichtigkeit die jugendlichen „Systemsprenger/innen“ auf ihrem Lebensweg zu unterstützen und sie in die Gesellschaft zu integrieren. Nach Thiersch ist eine Integration nämlich nicht eine Anpassung der Jugendlichen an das System, sondern eine Anpassung der Hilfemaßnahmen an die Bedarfe von den Jugendlichen (Bundesministerium für Frauen und Jugend, 1990, S. 85 ff.). Damit die soziale Integration der Jugendlichen gelingen kann, erfordert es von allen Beteiligten eine differenzierte und genauere Betrachtungsweise der einzelnen „Systemsprenger/innen“.

1. Einleitung

Im Rahmen der Bachelorarbeit wird das Thema der sozialpädagogischen Arbeit mit sogenannten jugendlichen „Systemsprenger/innen“ differenziert dargestellt. Unter dem Begriff jugendliche „Systemsprenger/innen“ werden Jugendliche verstanden, die in regelmäßigen Abständen den Hilfeprozess aus verschiedenen Systemen beenden oder bei denen Hilfeprozess von Seiten der Fachkräfte beendet wird (Baumann, 2012, S.12 f., Schwabe, 2014, S. 53 ff.). Das Thema der „jugendlichen Systemsprenger/innen“ ist von enormer Wichtigkeit. Die Anzahl der jugendlichen „Systemsprenger/innen“ ist zwar nur gering, doch gerade die einzelnen „Systemsprenger/innen“ stellen äußerst komplexe Fälle dar, sodass es sehr schwierig ist, für diese Jugendlichen eine passende Hilfemaßnahme zu finden (Schwabe, 2014, S. 53). Die Jugendlichen zeigen vielfältige und mehrdeutige Verhaltensweisen, sodass die Sozialpädagog/innen nur bedingt und unter schwierigen Umständen mit ihnen arbeiten können. Typische Verhaltensweisen der Jugendlichen sind: Erhöhtes Gewaltpotenzial gegenüber anderen, Schulabsentismus, Suchtmittelkonsum, Selbst-& Fremdverletzung und ein häufiges Weglaufen und Fernbleiben. In der Arbeit mit den Jugendlichen wird deutlich, dass sie häufig zwischen der Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP) und den ambulanten und (teil)stationären Maßnahmen der HzE hin- und her geschoben werden. Den Jugendlichen werden, aufgrund ihres Verhaltens, verschiedenste psychische Diagnosen zugewiesen. Solches Verhalten kann sowohl suizidal als auch selbstverletzend sein (Schwabe, 2014, S. 53 ff., Baumann, 2012, S. 14, Esser, 2014, S. 79). Ziel dieser Arbeit ist es zu untersuchen, welche individuellen Jugendhilfemaßnahmen die soziale Integration dieser speziellen Gruppe von Jugendlichen unterstützen und fördern können. Zu Beginn dieser Arbeit wird das System der Erziehungshilfe und ihr Ziel der sozialen Integration anhand der verschiedenen Maßnahmen im Hinblick auf Ihre Wichtigkeit erläutert. Im Hauptteil folgt dann die Darstellung der jugendlichen „Systemsprenger/innen“ und ihre Lebenswelt. Zur Veranschaulichung dieser Fragestellung ist es von besonderer Bedeutung, die Lebenswelt der jugendlichen „Systemsprenger/innen“ zu verstehen und ihre möglichen Bewältigungsstrategien nachzuvollziehen. Diese Ausgangslage ermöglicht so eine differenzierte Auseinandersetzung mit passenden Hilfeleistungen und einer sozialen Integration für die jugendlichen „Systemsprenger/innen“, womit das Ziel der Bachelorarbeit untermauert wird.

2. System der Hilfen zur Erziehung (HzE)

Das System der HzE, auch Erziehungshilfen genannt, bietet Kindern und Jugendlichen mit belasteten familiären und anderen Lebensbedingungen Unterstützung. Die Unterstützungen der HzE haben daher das Ziel, die Entwicklung und die Lebensbewältigung der Jugendlichen zu fördern. Speziell richten sich die HzE an junge Menschen ab der Geburt bis zum 18. Lebensjahr. Bei besonderen Fällen kann die Erziehungshilfe auch über das 18. Lebensjahr hinaus gehen (Moch, 2015, S. 686). Hierfür gibt es den gesonderten Paragraphen 41 SGB VIII, der sich auf die Hilfe für junge Volljährige und die Nachbetreuung der Adressat/innen aus den HzE fokussiert (NOMOS Gesetze, 2015, S. 1778). Die Obergrenze der HzE liegt bei 27 Jahren (Moch, 2015, S. 686). Um diese in Anspruch nehmen zu können, muss die/der Jugendliche noch vor dem 18. Geburtstag einen Antrag für junge Volljährige stellen, damit die HzE weitergeführt werden kann. Insgesamt beziehen sich alle HzE auf […] „unterstützende, fördernde und/oder anregende Leistungen und Angebote für den jungen Menschen.“ (Moch, M., 2015, S. 686) Gleichzeitig richten sich die Hilfeleistungen vor allem bei einer gefährdeten, häuslichen Situation, wie z.B. die Kindeswohlgefährdung, auch an die Personensorgeberechtigten (ebd., S. 686).

Die kompletten Hilfeleistungen der HzE sind in dem SGB VIII ab dem Paragrafen 27 bis 35a verankert. Die einzelnen Paragrafen beinhalten folgende Erziehungshilfen: Erziehungsberatung, Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistandschaft bzw. Betreuungshelfer/in, Sozialpädagogische Familienhelfer/in (SPFH), Tagesgruppe, Pflegefamilie, Heimerziehung, intensiv sozialpädagogische Einzelbetreuung und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§27-35a SGB VIII). Die einzelnen Hilfemaßnahmen lassen sich aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen auch neugestalten und miteinander kombinieren (Moch, 2015, S. 687). Viele Jugendliche, die in Wohngruppen nach §34 SGB VIII untergebracht sind, haben zusätzlich noch einen Erziehungsbeistand nach §30 SGB VIII. Dies ist ebenfalls auch neben der Hilfeleistung SPFH nach §31 SGB VIII möglich. Die einzelnen Hilfemaßnahmen werden von verschiedenen Trägern und deren Einrichtungen durchgeführt. Hierbei ist zu beachten, dass alle Hilfeleistungen der HzE keinen staatlichen Eingriff in die Elterliche Sorge darstellt und die elterlichen Rechte Vorrang haben. Dies ist nur soweit möglich, […] „wenn die Gefahr nicht auf andere Weise, […] begegnet werden kann.“ (Moch, M., 2015, S. 687) Daraus ergibt sich die Aufgabe der HzE die Personensorgeberechtigten bei der Erziehung ihrer Kinder und Jugendlichen weitestgehend mit wenigen Eingriffen zu unterstützen (ebd., S. 687 f.).

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das System der Erziehungshilfe mit vielen Angeboten und Unterstützungsformen aufgestellt ist und den jungen Menschen mit ihren Familien vielfältige Möglichkeiten zu einer sozialen Integration bietet. Trotzdem gibt es noch immer Kinder und Jugendliche, für die keine passende HzE-Maßnahme gefunden wird. Daraus lässt sich ableiten, dass die Adressat/innen gar nicht oder nur kaum erreicht werden (ebd., S. 688 f.). Stattdessen wird immer wieder versucht eine neue Hilfeleistung zu installieren, doch der Hilfeprozess wird erneut in regelmäßigen Abständen aufgrund verschiedenster Gründe und von verschiedensten Seiten abgebrochen. Schwabe (2014) und Moch (2015) kritisieren an der Erziehungshilfe, dass die Arbeit mit den „Schwierigsten“ ein ungelöstes Problem aufweist und das System der Erziehungshilfe mit den „schwierigen Jugendlichen“ an seine Grenzen kommt, wenn nicht sogar überfordert ist (Schwabe, 2014, S. 53 ff., Moch, 2015, S. 694 f.). Die aktuellen Debatten dazu werfen mögliche Themen und Antworten, beispielsweise die geschlossene Unterbringung (GU) oder sozialpädagogische Alternativen wie Auslandsprojekte, als Lösung für das Problem und das Finden einer geeigneten Jugendhilfemaßnahme für die „schwierigen Jugendlichen“ auf (ebd., S. 695). Damit aber mögliche Ideen auch umgesetzt werden können, ist die Voraussetzung, den Lebensraum der Adressat/innen zu verstehen und ihre subjektive Betrachtung in die Arbeit miteinzubeziehen. Hier kommt der Begriff der Partizipation zum Tragen, dass bedeutet, dass die einzelnen Träger mit ihren Einrichtungen, die die HzE anbieten, auch ihr Konzept oder ihr Arbeiten gemeinsam gestalten müssen. Die Adressat/innen sollen nach § 1 SGB VIII mit in die HzE einbezogen werden (ebd., S. 695).

Damit eine passende HzE-Maßnahme für die „schwierigen Jugendlichen“ gefunden werden kann, werden im nächsten Schritt die Begrifflichkeiten sowie die Rahmenbedingungen „der Jugendlichen“, die hier in regelmäßigen Abständen aus der HzE fallen, erläutert. Darüber hinaus sollte aber auch über neue Strukturen des kompletten Jugendhilfesystems nachgedacht werden (Baumann, 2016, S. 3 ff.). Die Ökonomisierung der Sozialen Arbeit tritt immer stärker in den Vordergrund, die Träger müssen sich selber finanzieren, es wird Personal eingespart und der Adressat/innenbezug, die eigentliche Aufgabe der Sozialen Arbeit, rückt dadurch immer weiter in den Hintergrund. Gerade diese Adressat/innengruppe benötigt Struktur und Verlässlichkeit. Daher ist es umso wichtiger, dass das System einen geeigneten Rahmen schafft, in dem die Adressat/innen im Fokus stehen (ebd., S. 695 f.).

2.1 „Das Herausfallen“

Die Anzahl der Jugendlichen, die aus den HzE fallen, liegt bei ca. 10-15% aller jungen Menschen in den Erziehungshilfen und ihre Fälle werden immer komplexer und vielschichtiger. Aufgrund von schwierigem und krisenhaften Verhalten der Jugendlichen werden die Hilfeformen frühzeitig abgebrochen und die Vermittlung in eine neue Hilfeform wird immer herausfordernder (Schwabe, 2014, S. 53 ff.). In solchen Fällen werden die Jugendlichen, die in regelmäßigen Abständen und zum wiederholten Male aus den Maßnahmen der HzE fallen, unter den Begriffen „schwierige Jugendliche, Problemjugendliche, Erziehungsresistent, Schwererziehbar und jugendliche Systemsprenger/innen“ zusammengefasst und vermischt (Baumann, 2016, S. 13 f., Witte M. & Sander, U., 2006, S. 7 ff.). Die gesamte Zielgruppe erläutern M. Witte und U. Sander als die […] „besonders Schwierigen […], die den Rahmen jeder Institution sprengen. Die Jugendlichen pendeln rastlos über viele Jahre zwischen Familie, Jugendhilfe, Straße, Psychiatrie und schließlich auch Gefängnis.“ (Witte, M. & Sander, U., 2006, S. 7) Aus diesem Zitat wird deutlich, dass das Hilfesystem mit ihnen an die Grenzen kommt und die professionelle Hilfe in mehreren Formen versagt. Doch die Gründe für das Nichtherankommen an die Jugendlichen bzw. das Distanzieren der Jugendlichen werden durch ein bestimmtes Verhalten verständlicher.

Die Jugendlichen zeigen oftmals- aufgrund einer völlig unausgebildeten Frustrationstoleranz- eine übersteigerte Neigung zur Aggressivität: In der Regel die jungen Frauen gegenüber sich selbst, die jungen Männer gegenüber anderen. Die kriminellen Handlungen liegen deutlich und unverkennbar über den weit verbreiteten Formen leichter Strafdelikte. Empathie in Bezug auf die Folgen ihrer kriminellen Handlungen für signifikante Andere ist nur marginal ausgeprägt. Das Beziehungsverhalten der Heranwachsenden charakterisiert sich durch Bindungsunfähigkeit, die das Unvermögen ausdrückt, tragfähige Beziehungen zu Mitmenschen einzugehen. Oft damit verbunden kann ein totales Versagen der Jugendlichen in Schul- und Arbeitswelt beobachtet werden, auch wenn eine intellektuelle Befähigung vorhanden ist. Die Jugendlichen schließen bewusst Perspektiven jeglicher Art aus, womit sich Interessenlosigkeit, Apathie und „Null-Bockhaltung“ erklären. Sie leben in den Tag hinein und haben sich selbst und ihre persönliche Zukunft schon weitgehend aufgegeben (Witte, M. & Sander, U., 2006, S.7-8).

In den aktuellen Diskursen wird aber davon gesprochen, die Begriffe differenzierter zu betrachten. M. Schwabe & M. Baumann sind Anreger des neuen Begriffes „Jugendliche Systemsprenger/innen“. Doch die Begriffe genauer zu unterscheiden ist auf den ersten Blick schwierig und unübersichtlich. M. Baumann wägt zwischen den Begriffen in seinem Forschungsprojekt ab. Die Begriffe „Problemjugendliche“ und Schwererziehbare“ stellen für ihn eine Vergleichsgruppe dar, in der immer eine Person die Rolle zugewiesen bekommt. Dafür wählt er das Beispiel einer Gruppenkonstellation aus, indem eine Person als Schwierigste/r angesehen wird. Des Weiteren spricht er sich gegen die Begriffe „Unerziehbarkeit“ und „Erziehungsresistenz aus, da schon gleich eine Perspektivlosigkeit vorausgesetzt ist und der Fall in andere Zuständigkeitsbereiche fällt. Nach Baumann grenzt sich der Begriff „Jugendlichen Systemsprenger/innen“ zu den anderen Begriffen wie „Problemjugendliche, Erziehungsresistente und Schwererziehbare“ ab, in dem es nicht nur um das einzelne Überschreiten der Jugendlichen von Grenzen geht, sondern auch die Grenzverletzung des Jugendlichen innerhalb des Systems miteinbezogen wird. Durch diese Eingrenzung des Begriffs verändert sich die Perspektive von den einzelnen „schwierigen Jugendlichen“ auf die Gesamtheit des Systems und der dazugehörigen Lebenswelt (Baumann, 2016, S. 13 ff.).

Die Erläuterung zu den Jugendlichen, die aus den HzE fallen, sollte dazu dienen, die Adressat/innengruppe einzugrenzen und einen Überblick über das Thema zu bekommen. Für die folgende Arbeit wird der Begriff jugendliche „Systemsprenger/innen“ verwendet. Aber wer genau ein „Systemsprenger/in“ ist und durch wen und was sie definiert werden, wird im folgenden Punkt „Etikett der jugendlichen Systemsprenger/innen“ dargestellt.

2.2 Etikett „Systemsprenger/innen“

Das Etikett der jugendlichen „Systemsprenger/innen“ wird durch die EVAS von Macsenaere gekennzeichnet. Diese Studie filterte Einzelfälle heraus, die schon zahlreiche Jugendhilfeerfahrungen gesammelt haben. Dazu gibt es einen Index der Jugendhilfekarrieren von einem Mindestwert 10. Der Wert 10 wird durch die Maßnahmen von zwei stationären HzE oder einer sozialen Gruppenarbeit und einer SPFH und einer Heimerziehung erreicht. Unter dem Aspekt der Jugendhilfekarrieren konnten 6.989 abgeschlossene Hilfemaßnahmen selektiert werden, die unter dieses Kriterium fallen. Diese Fälle mit sogenannten Jugendhilfekarrieren werden als „Systemsprenger/innen“ bezeichnet (Macsenaere, 2014, S. 25 ff.). Wer und wie die sogenannten jugendlichen „Systemsprenger/innen“ aber abgesehen von ihren Jugendhilfekarrieren sind, das beschreibt Baumann als folgendes „[…] Systemsprenger soll hier auf Kinder und Jugendliche angewandt werden, bei denen die Erziehungshilfemaßnahme von Seiten der betreuenden Einrichtungen abgebrochen wurde, da das Kind/der Jugendliche auf Grund schwieriger Verhaltensstörungen nicht zu betreuen erschien und somit den Rahmen der Erziehungshilfe gesprengt hat.“ (Baumann, 2016, S. 13) Laut Baumann (2016) bezieht sich das Etikett „Systemsprenger/innen“ nicht nur auf das grenzverletzende Verhalten der einzelnen Jugendlichen selbst, sondern fokussiert sich vor allem auf das ganze System der Erziehungshilfe, in dem das grenzverletzende Verhalten deutlich wird. Durch den Begriff wird also versucht eine ganzheitliche Perspektive auf die Situation einzunehmen. Des Weiteren wird bei einem/r „Systemsprenger/innen“ von einer Zuschreibung gesprochen und nicht von einer Charaktereigenschaft. „Zu einem Systemsprenger wird ein Kind oder ein Jugendlicher, wie der Name schon sagt, innerhalb eines Systems, welches bestimmten Gesetzmäßigkeiten und Regeln unterliegt.“ (Baumann, 2016, S. 14)[1] Wenn das Verhalten von Einzelnen aber das System sprengt, so wird sich das System vor ihren „Systemsprenger/innen“ schützen, in dem es z.B. die Hilfe beendet oder Kontrollmaßnahmen einführt. So eine Situation ist abhängig von der Belastbarkeit und der Grenzen der einzelnen Systeme. Laut Baumann wird das System der Erziehungshilfe von den jugendlichen „Systemsprenger/innen“ durch ihre hohe Gewaltbereitschaft, ihr kriminelles Verhalten, ihr starker Drogenkonsum und/oder auch das tagelange Fernbleiben gesprengt/konfrontiert (Baumann, 2016, S. 14 f.). Dieses Verhalten entsteht nach Witte und Sander nicht durch bestimmte Situationen im Familien- oder Freundesprozess, sondern es stellt die Summe aller Lebensereignisse, Bewertungen und Dynamiken der Systeme dar (Witte, Sander, 2011, S. 9).

3. Empirisches Vorgehen

Aufgrund der vorhandenen Studien von Baumann (2016) und Schwabe (2013), basiert die Arbeit auf reiner Literaturrecherche.

Das Thema „jugendliche Systemsprenger/innen“ hat derzeit noch einen hohen Forschungsbedarf. Es gibt erst wenige Forscher, wie beispielsweise M. Baumann und M. Schwabe, die sich bereits mit Studien und Evaluationsprojekten zu „schwererziehbaren“ Jugendlichen und jugendlichen „Systemsprenger/innen“ in den Erziehungshilfen beschäftigt haben (Baumann, 2012, S. 12 f.).

Zur genaueren Betrachtung und Eingrenzung des Begriffs jugendlichen „Systemsprenger/innen“ wird die Studie der EVAS (Evaluationsstudie Erzieherischer Hilfen) hinzugezogen. Die EVAS evaluiert seit 1999 über 40.000 HzE in allen Bundesländern. Damit überhaupt die Anzahl und die Bedeutsamkeit der jugendlichen „Systemsprenger/innen“ benannt werden kann, muss erst einmal der Fokus auf alle Kinder und Jugendlichen rücken, die in den HzE leben. Erst danach können durch die EVAS spezielle Einzelfälle der Jugendhilfe hervorgehoben werden. Insgesamt brachte die Studie 6989 abgeschlossene Hilfen hervor, die das oben beschriebene Kriterium erfüllten und daher als „Systemsprenger/innen“ gelten. Zusätzlich filtert die Studie spezifische Merkmale von sogenannten jugendlichen „Systemsprenger/innen“ heraus (Macsenaere, 2014, S. 25 ff.). Des Weiteren wertet die Studie die Wirkungen und Effektivität der verschiedenen Jugendhilfemaßnahmen in Bezug auf die Arbeit mit jugendlichen „Systemsprenger/innen“ aus. Diese Auswertung und die einzelnen Ergebnisse der EVAS werden in dem Gliederungspunkt der Jugendhilfemaßnahmen genauer erläutert. Die Effektstärken der einzelnen Jugendhilfemaßnahmen werden über eine Skala von Null bis Zehn ausgewertet. Von diesen wurden folgende Jugendhilfemaßnahmen evaluiert: Tagesgruppe, Heimerziehung, Intensivgruppe, GU und die Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE). Das Ziel dieser Studie war es die Arbeit mit den jugendlichen „Systemsprenger/innen“ zu evaluieren und neue Ansatzpunkte herauszuarbeiten (Macsenaere, 2014, S. 31 ff.). Außerdem wird in diesem Punkt die JES-Studie (Jugendhilfe-Effekte-Studie) und die JULE-Studie (Jugendhilfeleistungen) miteinbezogen, die die Grenzen und Möglichkeiten der passenden Jugendhilfemaßnahmen aufzeigt. Diese Studien sind ebenfalls Längsschnittstudien, die die einzelnen Jugendhilfeleistungen ausgewertet und evaluiert haben. Hierbei war es das Ziel, eine/r genauere/n Bedarfsanalyse für die Jugendhilfe zu erarbeiten (Schmidt et al., 2002, S. 66 f.).

Der Schwerpunkt dieser Arbeit bezieht sich auf das Forschungsprojekt „Systemsprenger in der Erziehungshilfe in Niedersachen“ von M. Baumann. Baumann untersuchte in drei Abschnitten die Erfassung die/der „Systemsprenger/innen“ und die Beziehungsdynamik zwischen den Mitarbeiter/innen und den Jugendlichen. Hierzu führte er Interviews mit Pädagog/innen aus der Jugendhilfe, arbeitete unterschiedliche Fallgeschichten auf und zog aus diesen Ergebnissen neue Ansätze für die Arbeit mit „Systemsprenger/innen“ (Baumann, 2016, S. 15 ff.). Die einzelnen Untersuchungen zeigen auf, dass es nur eine geringe Anzahl der sogenannten jugendlichen „Systemsprenger/innen“ gibt. In dem Abschnitt der Problemerfassung der „Systemsprenger/innen“ werden die Merkmale, die Verhaltensweisen und die strukturellen Rahmenbedingungen der Institutionen dargestellt. Es wurden die vielfältigen Verhaltensweisen der jugendlichen „Systemsprenger/innen“ und die möglichen Gründe des Abbruches hinzugezogen. Die Studie hat das Fazit, dass das Jugendhilfesystem schwerpunktmäßig mit solchen jugendlichen „Systemsprenger/innen“ konfrontiert ist, die durch starke Gewaltbereitschaft, Delinquenzverhalten, Abhauen und das Konsumieren von Drogen, das Jugendhilfesystem „sprengen“, sodass das System mit ihnen an seine Grenzen kommt. Das System kann die Jugendlichen nicht mehr erreichen und es können keine geeignete Hilfemaßnahme angeboten werden. Des Weiteren werden, so Baumann, die Maßnahmen in den Einrichtungen unstrukturierter und unkontrollierbar. Daraus ergibt sich das Ziel für ein geeignetes Setting, die Jugendlichen durch die Hilfemaßnahme wieder integrieren zu können (Baumann, 2016, S. 14 ff.). Der zweite Abschnitt, der die Beziehungsdynamik zwischen den Mitarbeiter/innen und den Jugendlichen behandelt, fokussiert das Erleben des Scheiterns von den Jugendlichen auf die Mitarbeiter/innen. Diese Untersuchung zeigt, dass die Arbeit mit den Jugendlichen für die Mitarbeiter/innen aus den Jugendhilfeeinrichtungen als sehr emotional belastend erlebt wird. Die Belastung kommt sowohl bei den Konflikten mit den Jugendlichen selber als auch in der Auseinandersetzung mit der Perspektivlosigkeit der einzelnen Jugendlichen zustande (Baumann, 2016, S. 16 ff.). Neben den hohen Belastungen der Mitarbeiter/innen wird auch ein geringes professionelles Fallverstehen als Ursache für das Scheitern in der Arbeit mit den einzelnen Jugendlichen hervorgehoben. Viele Mitarbeiter/innen haben nach Baumann kein umfassendes Fallverständnis für die Jugendlichen und können somit wichtige Details, wie beispielsweise ihre Verhaltensweisen, nicht in die Arbeit integrieren. Die Mitarbeiter/innen sehen den Jugendlichen häufig nicht als Ganzes und daher können sie seine Verhaltensweisen auch nicht als Zeichen einer Bewältigungsstrategie sehen. Aufgrund dieser Feststellung haben die Mitarbeiter/innen laut Baumann große Schwierigkeiten darin, eine Bindung zu den Jugendlichen aufzubauen (Baumann, 2012, S. 63 ff.). Außerdem gibt das Evaluationsprojekt „NAIS“ (Niedrigschwellige Alternative für sogenannte Systemsprenger/innen) von M. Schwabe gute Ansätze für Jugendhilfeleistungen mit „schwierigen“ Jugendlichen. Die Ansätze und Grundlage des „NAIS“ fließen ebenfalls in den Gliederungspunkt der Jugendhilfemaßnahmen mit ein. „NAIS“ war ein Projekt, das ein Angebot für jugendliche „Systemsprenger/innen“ geschaffen hat. Das Projekt beinhaltete das Ziel, eine Alternative für die Jugendlichen zu finden. Im Fokus des Projekts standen die Selbstständigkeit bzw. das Wohnen in eigenen Wänden, mit gleichzeitig hoher pädagogischer Unterstützung von außen. „NAIS“ wurde von einem freien Träger mit der Kooperation vom Jugendamt entwickelt und aufgebaut (Schwabe, Stallmann, Vust, 2013, S. 47 ff.). In der Evaluation wurden die Biographien mit den einhergehenden Problembelastungen und die durchlaufenen Hilfemaßnahmen der Jugendlichen dargestellt. Aus diesen Faktoren ließen sich einzelne Netzwerke, wie z.B. die Familie, die Peergroup, die Schule, der Adressat/innen herausarbeiten. Hierdurch konnte festgestellt werden, dass ein Veränderungsprozess bei den „NAIS“-Teilnehmer/innen möglich war. Insgesamt schaffte das Projekt „NAIS“ eine überdurchschnittliche, planmäßige Beendigung der Hilfe von den Jugendlichen mit einem Wert von 59%. Darüber hinaus schafften 50% der Teilnehmer/innen es, sich in eine positive Richtung zu entwickeln. Sie veränderten ihre individuelle Bewältigungsstrategie und sie setzten neue Schwerpunkte in ihrem Leben. Damit die jungen Erwachsenen weiterhin Unterstützung bekommen, sich weiterentwickeln zu können und nicht wieder rückfällig werden, erhebt die Studie Kritik an der Jugendhilfe und den weiteren Hilfesystemen. Es sei nämlich von oberster Priorität, dass das Hilfesystem für junge Volljährige ausgebaut werde und die anderen Hilfesysteme miteinander kooperieren. In der Bachelorarbeit liegt der Schwerpunkt des Jugendhilfesystems auf den HzE (Schwabe, Stallmann, Vust, 2013, S. 91 ff.).

Nach diesen Ergebnissen ergibt sich das Wirkungsziel im Umgang mit den „Systemsprenger/innen“, eine Beziehung zu ihnen aufzubauen und sie durch die Hilfemaßnahme zu erreichen. Dafür müssen die einzelnen Handlungsziele, wie das Fallverständnis der Mitarbeiter/innen und das Finden einer passenden Hilfemaßnahme mit der verbundenen Stabilisation des/r Jugendlichen erreicht werden (Baumann, 2016, Schwabe, 2014, Macsenaere, 2014 & Esser, 2014). Jedoch wird in den aktuellen Studien und Forschungen der Rahmen für einen gelungenen Hilfeprozess mit den „schwierigen“ Adressat/innen nicht thematisiert. Es geht aus den Studien hervor, dass die Mitarbeiter/innen zwar kein ausreichendes Fallverstehen für die jugendlichen „Systemsprenger/innen“ aufbringen, dennoch wurde nicht weiter darauf eingegangen und die möglichen Gründe und Rahmenbedingungen blieben unbeachtet. Dabei ist es durchaus wichtig, sich mit den fehlenden Kenntnissen der Mitarbeiter/innen auseinanderzusetzen, um die Schwierigkeit in der Praxis zu erfahren und so die Rahmenbedingungen besser zu gestalten (ebd., S. 39 ff.). Ein möglicher Grund wäre z.B., dass es zu wenig Zeit in der Praxis gibt, in ein tiefergehendes Fallverständnis einzusteigen, da es viele Krankheitsfälle gibt oder fehlende Fortbildungsmöglichkeiten vorhanden sind (ebd., S. 62 ff.).

4. Der theoretische „Anspruch“

Unter diesem Gliederungspunkt „der theoretische Anspruch“ werden die Ziele und Aufgaben der HzE-Maßnahmen erläutert. Es handelt sich dabei, um die Aufgabe der Lebensweltorientierung nach Hans Thiersch und das damit verbundene Ziel der sozialen Integration der Adressat/innengruppe. Dadurch erzielt die Erziehungshilfe eine wirkungsorientierte Arbeit. Der Begriff „Anspruch“ hebt noch einmal die Herausforderung der Erziehungshilfe hervor. Durch eine lebensweltliche Erziehungshilfe soll es gelingen, dass der/die Adressat/in wieder in die Gesellschaft integriert werden kann.

Im folgenden Punkt wird der theoretische Ansatz der Lebensweltorientierung betrachtet, da die Lebensweltorientierung eine gezieltere Förderung sein kann, die Adressat/innen zu erreichen, um sie wieder in die Gesellschaft integrieren zu können.

4.1 Lebensweltorientierung nach Hans Thiersch

Die jugendlichen „Systemsprenger/innen“ haben eine komplexe und vielfältige Lebenswelt. Die Lebenswelt stellt die Wirklichkeit dar, in der sich der Jugendliche mit seinen subjektiven Deutungsmustern und Handlungsstrategien befindet (Grundwald, Thiersch, 2015, S. 936). Die Lebenswelt der jugendlichen „Systemsprenger/innen“ lässt sich vor allem durch seine Bewältigungsstrategien in Bezug auf soziale und gesellschaftliche Strukturen aufzeigen. Des Weiteren zeigt sich die Lebenswelt in einem Verhältnis von Gegebenen und Möglichem. Damit aber der Jugendliche in seiner Lebenswelt überhaupt erreicht wird und mit ihm neue Wege zur Gestaltung seiner Lebenswelt gefunden werden können, wird die Theorie der Lebensweltorientierung nach Hans Thiersch aufgegriffen (Schwabe, 2014, S. 53 ff.). Die Theorie der Lebensweltorientierung nach H. Thiersch (2015) ist durch bestimmte Strukturmaximen aufgebaut, die den theoretischen Rahmen für eine praxisorientierte Arbeit darstellen. Diese Strukturmaximen sind Prävention, Regionalisierung, Alltagsnähe, Integration und Partizipation. Die Lebensweltorientierung arbeitet präventiv. Die Adressat/innen erfahren durch die Hilfeleistungen vorbeugende Unterstützung für Krisen und Konflikte bzw. sollen die Maßnahmen stabile Lebensverhältnisse schaffen. Dafür werden Ressourcen und Netzwerke erarbeitet. Durch die Regionalisierung werden die Institutionen nach den einzelnen Hilfeleistungen in einer Region geordnet. Dabei wird davon ausgegangen, dass die/der Adressat/in in seiner Region zu allen Institutionen einen Zugang hat. Hierfür erfordert es aber auch eine interdisziplinäre Zusammenarbeit und eine gemeinsame Gestaltung der Hilfen in der jeweiligen Region. Die Alltagsnähe stellt dann einen Zugang zu der/dem Adressat/in her. Die/der Adressat/in wird dazu in ihrem/seinem „System“ betrachtet mit individuellen und kollektiven Mustern. Aufgrund der Integration von speziellen Adressat/innengruppen werden sie gleichzeitig wieder ausgegrenzt. Ihre subjektive Normalität wird durch bestimmte Konsequenzen bestraft, bspw. bekommen Jugendliche ein Hausverbot in einem Jugendclub, landen sie wieder auf der Straße. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Hilfeleistungen für besondere Fälle in die anderen Leistungen zu integrieren und auszubauen. Des Weiteren beinhaltet die Theorie der Lebensweltorientierung die Strukturmaxime Partizipation. Die Adressat/innen haben ein Mitbestimmungsrecht und die Mitarbeit der Adressat/innen wird vorausgesetzt. Die Hilfeleistungen sollen gemeinsam erarbeitet und gestaltet werden. Durch diese Strukturmaximen wird ein Rahmen geschaffen, in dem mit der/dem Adressat/in lebensweltorientiert gearbeitet werden kann (Bundesministerium für Frauen und Jugend, 1990, S. 85 ff.). Somit steht die Lebensweltorientierung für die Auseinandersetzung der alltäglichen Lebensverhältnisse mit den Adressat/innen. Im Mittelpunkt steht die/der Adressat/in mit deren Problemen und Ressourcen und deren Freiheiten sowie Einschränkungen im eigenen sozialräumlichen Kontext. Der sozialräumliche Kontext schließt die politischen, gesellschaftlichen und materiellen Rahmenbedingungen sowie das soziale Netzwerk mit ein. Dadurch können mehr Ressourcen und Chancen der Lebenswelt herausgearbeitet werden, damit die Adressat/innen den Alltag besser bewältigen können (Grundwald, Thiersch, 2015, S. 934). Dies ist die Voraussetzung, die Adressat/innen in ihren Lebensräumen zu verstehen und in ihren Lebenslagen zu unterstützen. Die Hilfemaßnahme hat die Aufgabe die/den Adressat/in aus ihrer Lebenswelt abzuholen, aber den Lebensraum miteinzubeziehen (ebd., S. 938). Das Ziel der Lebensweltorientierung ist es, eine Bewältigung und Gestaltung der Lebenswelt für die Adressat/innen zu schaffen. Dabei wird die/der Adressat/in in ihren/seinen Potenzialen gestärkt, um einen gelingenden Alltag zu ermöglichen (ebd., S. 934).

In Bezug auf die jugendlichen „Systemsprenger/innen“ ist es wichtig, deren Lebenswelt zu verstehen, um die Jugendlichen zu erreichen und mit ihnen in Beziehung gehen zu können. So ist es möglich, eine geeignete Hilfemaßnahme für sie zu finden und sie sozial in die Gesellschaft zu integrieren. Das Ziel der HzE ist somit die soziale Integration der Adressat/innen. Damit diese auch gelingen kann, werden im nächsten Punkt die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen dafür erklärt (Moch, 2015, S. 694). Denn die soziale Integration nach Thiersch bedeutet, dass sich die Hilfeleistungen flexibel an die Adressat/innen anpassen und sie nicht durch eine Sonderstellung ausgegrenzt werden. Daher muss die/der Adressat/in in seiner subjektiven Lebenswelt wahrgenommen werden, um eine entsprechende Bewältigungshilfe zu ermöglichen bzw. das System passt sich für eine geeignete Unterstützung an die Lebensverhältnisse des Jugendlichen an und nicht umgekehrt. Aus dieser Annahme heraus entsteht die Herausforderung der sozialen Integration für die jugendlichen „Systemsprenger/innen“ (Bundesministerium für Frauen und Jugend, 1990, S. 88).

4.2 Soziale Integration

Der Begriff der Integration bezeichnet eine Eingliederung in ein System oder eine Wiederherstellung eines Systems (Iben, 2011, S. 451). Nach Imbusch und Heitmeyer (2012) handelt es sich bei einer Integration um einen sozialen Zusammenhalt, um eine Gemeinschaft, in der eine soziale Ordnung aus ethischen und moralischen Werten und Normen besteht. Integration wird somit als dynamischer Prozess sozialer Ordnung verstanden, der von vielen Faktoren beeinflusst wird. Diese Faktoren beziehen sich sowohl auf die Individuen als auch auf die Gemeinschaft. Ebenso ist eine Integration von den ökonomischen, kulturellen und politischen Faktoren abhängig. Die Rahmenbedingungen für eine Integration stellen also eine politische Teilhabe, ökonomische und kulturelle Faktoren, wie bspw. den Erwerb von Bildung und Einkommen und die Akzeptanz der Gemeinschaft dar. Damit die/der Adressat/in sich integrieren kann, wird eine Anerkennung und Zugehörigkeit der Gemeinschaft vorausgesetzt. Von ihnen wird erwartet, dass sie in der Gesellschaft Anschluss finden. Durch das Zusammenwirken dieser Faktoren findet eine Förderung zur Integration oder auch zur Desintegration statt. (Heitmeyer, Imbusch, 2012, S. 10 ff.). In Bezug auf die jugendlichen „Systemsprenger/innen“ findet bei jener Gruppe eine Förderung in Richtung Desintegration statt. Denn die Adressat/innen werden in der Gesellschaft als eine Randgruppe dargestellt. Durch die soziale Integration wird von ihnen eine Anpassung an die Normen und Werte der Gesellschaft verlangt. Die Jugendlichen müssen für eine Integration ihre Lebensstile an die Gesellschaft anpassen und ihre erlernten Verhaltensweisen aufgeben (Discher, Schimke, 2014, S. 39 ff.). Die Gefahr dabei ist aber, dass die Adressat/innen sich davon provoziert und diskriminiert fühlen, sodass sich ihre abweichenden Verhaltensweisen verfestigen und sie so wieder am Rand der Gesellschaft stehen (Iben, 2011, S. 451). Dennoch ist die soziale Integration das Ziel der HzE-Maßnahmen. Eine passende HzE-Maßnahme stellt die Grundbedingung für eine erfolgreiche Integration trotz anfangs prekärer Lebenssituation. Damit eine soziale Integration gelingt, ist es von großer Bedeutung, die Einflussfaktoren auf die Lebenssituation der jeweiligen Adressat/innen zu erarbeiten und die Maßnahme in dem sozialen Netzwerk aufzustellen. Dafür müssen vor allem die Faktoren hervorgehoben werden, die den Bedarf der Hilfeleistung erkennen und somit auf die Integration der/des Adressat/in unterstützend sind (Bundesministerium für Frauen und Jugend, 1990, S. 85 ff.). Für eine wirkungsvolle HzE und der damit verbundenen Integration der Adressat/innen fällt der Fokus auf die gemeinsame Entwicklung einer Zukunftsperspektive (Baumann, 2016, S. 42 ff.). Die Zukunftsperspektive soll sich vor allem auf die schulischen und beruflichen Möglichkeiten der/des Adressat/in richten. Denn die soziale Integration in die Gesellschaft wird durch die Bildungsprozesse und die schulischen bzw. beruflichen Qualifikationen gestärkt (Baumann 2016 zitiert nach Walter 2008, S. 42). Aus diesem Grund ergibt die soziale Integration eine Herausforderung für unterschiedliche Fachdisziplinen. Die soziale Integration in Bezug auf die jugendlichen „Systemsprenger/innen“ kann nur durch eine enge Zusammenarbeit der Fachdisziplinen mit ihren jeweiligen Maßnahmen umgesetzt werden. In diesem Fall sind Maßnahmen aus den sozial- und bildungspolitischen Bereichen der Fokus (ebd., S. 43 f.). Für die Jugendlichen müssen Strukturen für eine Teilhabe am Arbeits- und Wohnungsmarkt geschaffen werden. In einem nächsten Schritt sollten die Interessen der Adressat/innen vertreten werden, um ihnen einen Austausch mit anderen Interessensgruppen aus der Gesellschaft bieten zu können. Insgesamt ist es also wichtig, dass den Jugendlichen Zuwendung und Interessensräume geschaffen werden, gleichzeitig benötigen die einzelnen Adressat/innen aber auch Rückzugsmöglichkeiten und Freiräume (Imbusch, Heitmeyer, 2012, S. 14 ff.). Aufgrund der Vielseitigkeit dieser Adressat/innengruppe, wird hier noch ein Begriff der Benachteiligtenförderung eingebracht, der sich auf eine bestimmte Zielgruppe bezieht (Zöller, 2015, S. 20 ff.). Dabei sind vor allem Jugendliche gemeint, die sich aufgrund verschiedener individueller Probleme, wie bspw. Konzentrationsschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten, und prekären sozialen Verhältnissen, wie z.B. familiäre Hintergründe, Arbeitslosigkeit, in Schwierigkeiten befinden. Auch in diesem Punkt liegt die Förderung auf dem Schwerpunkt der schulischen und außerschulischen berufsbezogenen Fördermaßnahmen durch unterschiedliche Träger und Institutionen. (Zöller, 2015, zitiert nach Bojanowski, Eckhardt, Ratschinski, 2014, S. 21) Für eine gelungene Integration müssen die einzelnen Maßnahmen der verschiedenen Institutionen miteinander vernetzt sein und kooperieren. Hierfür steuert und koordiniert das System die einzelnen Hilfeleistungen und vermittelt zwischen den Beteiligten (Discher, Schimke, 2014, S. 39 ff.). Es entsteht das Ziel, die einzelnen Maßnahmen durch flexible Ergänzung zusammenzuführen und an die Bedürfnisse und Lebensumstände der Adressat/innen anzupassen. So werden die Ressourcen gezielter eingesetzt. Die Adressat/innen erfahren durch die vernetzten Strukturen Orientierung und Sicherheit (Zöller, 2015, S. 21 ff.). Es handelt sich im Schwerpunkt um Maßnahmen aus den Bildungs-, Erziehungshilfen und dem therapeutischen System, die an dem Ziel der sozialen Integration arbeiten. Ein Beispiel hierfür wäre ein/e Adressat/in, die/der sich derzeit in der geschlossenen KJP befindet, in der nächsten Woche wieder entlassen wird und keinen geeigneten Wohnraum hat. Gerade in dieser Situation wird eine enge Kooperation vorausgesetzt um der/dem Adressat/in den bestmöglichen Halt zu geben (ebd., S. 21 ff.). Die rechtlichen Rahmenbedingungen der sozialen Integration beziehen sich sowohl auf die Jugendhilfe nach SGB VIII als auch auf die Existenzsicherung nach SGB II und die Arbeitsförderung nach SGB III (ebd., S. 23 f.). Für die einzelnen Systeme und den dazugehörigen Maßnahmen bedeuten die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, die einzelnen Leistungen zielorientierter an den/die Adressat/in anzupassen, die Adressat/in am Prozess zu beteiligen und die Zusammenarbeit aus den unterschiedlichen Institutionen zu stärken. Die beteiligten Akteure haben also die Aufgabe interdisziplinär zu arbeiten, die sozialpädagogischen Handlungsbereiche, die Bildungs- und Gesundheitsinstitutionen miteinander zu verbinden und ihren Blickwinkel darauf zu intensivieren (Baumann, 2016, Discher, Schimke, 2014, Imbusch, Heitmeyer, 2012).

Da die Maßnahmen der HzE von theoretischen Bezügen gestützt werden, haben die Jugendhilfemaßnahmen, das Ziel und die Aufgaben einer sozialen Integration sowie der Lebensweltorientierung. Aus diesem Grund werden im nächsten Schritt die Maßnahmen der Jugendhilfe näher veranschaulicht und ihre Wirkungen in Bezug auf die Adressat/innen dargestellt. Gerade bei den jugendlichen „Systemsprenger/innen“ müssen Ressourcen und Voraussetzungen geschaffen werden, sodass eine Bewältigung der Lebensanforderungen der Adressat/innen ermöglicht wird. Denn bei einer einseitigen Erwartung einer Systemanpassung der „Systemsprenger/innen“ entsteht weiterhin eine Randgruppe, die von dem System produziert wird (Bundesministerium für Frauen und Jugend, 1990, S. 85 ff.).

5. Die „Wirklichkeit“

Anhand der „Wirklichkeit“ wird die Arbeit der Jugendhilfemaßnahmen und ihre Wirkungen in Bezug auf die jugendlichen „Systemsprenger/innen“ erläutert. In diesem Kapitel geht es darum, die Möglichkeiten und Grenzen der HzE in der benannten Adressat/innengruppe zu verdeutlichen.

5.1 Jugendhilfemaßnahmen

Die einzelnen Jugendhilfemaßnahmen sind im Kinder- und Jugendhilferecht, dem sogenannten SGB VIII festgeschrieben. Die HzE-Maßnahmen sind in ambulant und (teil-)stationär unterteilt (§27-34 SGB VIII). Die jugendlichen „Systemsprenger/innen“ sind unterschiedlich, aber nicht gleichmäßig in die einzelnen Hilfemaßnahmen aufgeteilt. Die meisten Jugendlichen sind mit einem Anteil von mehr als 50% an die Maßnahmen GU, ISE und den Intensivgruppen angegliedert. In den Hilfen der Tagesgruppen und der SPFH sowie weitere ambulante Hilfen sind sie eher unterpräsentiert (Macsenaere, 2014, S. 26). Aufgrund dieser Tatsache steht der Fokus auf den Jugendhilfemaßnahmen: Tagesgruppe, ISE, Intensivgruppe, Heimerziehung und GU. Außerdem wird in diesem Abschnitt die Effektivität der einzelnen Maßnahmen in der Arbeit mit den jugendlichen „Systemsprenger/innen“ präzisiert, in die auch die Studie EVAS miteinfließt.

Alle Hilfemaßnahmen erreichen in der Arbeit mit den „Systemsprenger/innen“ einen Durchschnittswert von +5. Besonders die Hilfemaßnahmen „Intensivgruppe und Geschlossene Unterbringung“ für sogenannte „Systemsprenger/innen“ zeigen einen hohen Wert der Effektstärke von +8,0 und +9,5. Bei der Stärke 0 kann kein Unterschied im Hilfeverlauf über die Ressourcen und Defizite nachgewiesen werden. Der Wert +3 weist leichte positive Effekte auf und der Wert +5 zeigt bedeutsame starke Effekte auf. Diese positiven Effektstärken der Hilfemaßnahmen stellen aber auch einen deutlichen Zusammenhang zwischen Hilfedauer und Hilfeerfolg dar. Dabei ist zu erkennen, dass bedeutsame Effektstärken schon nach sechs Monaten bis maximal 18 Monate erreicht werden[2] (Macsenaere, 2014, S. 31 ff.).

5.2 Ambulante Jugendhilfemaßnahmen

Ambulante Jugendhilfemaßnahmen sind Hilfen, zu denen die/der Adressat/in selbstständig hinfährt oder die Hilfeleistung bei dem Adressat/in zu Hause stattfindet. Bei den Adressat/innen ist ein geregelter Tagesablauf bzw. Tagesalltag erkennbar (Wolf, 2011, S. 108 f.). Da die ambulanten Hilfemaßnahmen weitgehend kleinere Eingriffe und Unterstützungsleistungen sind, wird in der Regel versucht, erstmal nur mit ambulanten Hilfemaßnahmen auf den Fall einzuwirken (Gadow et al., 2013, S. 154). Sobald der Fall keine Stabilisierung oder Verbesserung aufweist, wird eine Hilfe mit einem größeren Eingriff installiert. Hierbei wird häufig von (teil-)stationären Maßnahmen gesprochen (Esser, 2014, S. 79 f.). Doch gerade bei den jugendlichen „Systemsprenger/innen“, bei denen die Fälle sehr komplex sind, gibt es auch kombinierte Hilfemaßnahmen aus ambulanter und stationärer Hilfeleistungen. Viele Jugendlichen sind in einer Wohngruppe untergebracht nach §34 SGB VIII und haben zusätzlich noch einen Einzelbetreuer nach §35 SGB VIII (Schwabe, 2013, S. 91 ff.).

Die ISE nach §35 SGB VIII hat die Aufgabe […] „eine intensive Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung“ […] zu gestalten. (NOMOS Gesetze, 2015, S. 1775) Die Hilfemaßnahme ist in den meisten Fällen längerfristig angelegt und soll einen Bezug zu den individuellen Bedürfnissen der Adressat/innen haben (ebd., S. 1775). Klawe beschreibt spezifische Wirkfaktoren der ISE in seiner Studie (2010). Diese Wirkfaktoren sind die individuelle Ausrichtung, Flexibilität, Beziehung, Alltagsorientierung, Selbstwirksamkeit, Beschulung und Partizipation (Klawe, 2014, S. 167 ff.). Die ISE ist individuell und flexibel angelegt, das heißt die Hilfe ist personenzentriert und kann auf Konflikte und Schwierigkeiten eingehen und reagieren. Damit die Adressat/innen sich auf die Hilfe einlassen, ist es wichtig, eine Beziehung zu ihnen aufzubauen. Die/der Adressat/in erhält eine verlässliche, belastbare und authentische Bezugsperson, die sich auf sie/ihn einlässt und ihr/ihm bei der Lebensbewältigung unterstützt. Durch die Alltagsorientierung erleben die Jugendlichen Strukturen und Räume, in denen sie Erfahrungen sammeln und Kompetenzen aufbauen. Dieses Alltagshandeln vermittelt den Adressat/innen Selbstwirksamkeit (ebd., S. 167 ff.). Die genannten Faktoren können einen Schulbesuch oder ein Beschulungsprogramm ermöglichen. Die Betreuer/innen stehen im regelmäßigen Austausch mit der Schule und stellen weitere Unterstützungsmöglichkeiten für die Adressat/innen auf (Klawe, 2008, S. 33 f.). Diese Wirkfaktoren erreichen nur einen geringen Erfolg, wenn keine Partizipation stattfindet. Für die Adressat/innen ist es von oberster Priorität, dass sie in die Planung und Gestaltung der Maßnahme miteinbezogen werden. Dabei geht es vor allem darum, sich mit den eigenen Interessen und denen von Anderen auseinanderzusetzen, um aufeinander zugehen zu können. Zusammenfassend gesagt, erleben die Adressat/innen durch die HzE-Maßnahme ISE eine kontinuierliche und auf sie zugeschnittene Hilfe (Klawe, 2014, S. 167 ff.). Gerade in Bezug auf die Adressat/innen der ISE beschreibt Klawe (2010) im Rahmen der AIM-Studie, die Zielgruppe der ISE. Dieses sind junge Menschen mit einem besonders starken und ausgeprägten Unterstützungsbedarf, die mit dieser Hilfe erreicht werden könnten (ebd., S. 31 f.). Die Ziele der Betreuung sind zwar sehr komplex und anspruchsvoll, lassen sich aber durch die Hauptfaktoren erreichen. Die Aufgaben der ISE sind somit die Aufarbeitung von Konflikten, Stärkung der Beziehungsfähigkeit und des Selbstbewusstseins und die Sensibilisierung eines Problem- und Verantwortungsbewusstseins. Durch diese Faktoren ist es möglich den Kreislauf des abweichenden Verhaltens zu durchbrechen (ebd., S. 167 ff.). Klawe beschreibt nach Mascenaere und Esser, dass die ISE schon nach kurzer Zeit nachhaltige Erfolge in der Arbeit mit den Adressat/innen erreichen (ebd., S. 167 ff., S. 35).

Die ISE ist in Bezug auf die Arbeit mit jugendlichen „Systemsprenger/innen“ sehr passend und wirkungsvoll. Die AIM-Studie nach Klawe (2007) beinhaltet die 355 Fälle von untersuchten, betreuten Jugendlichen mit einem aggressiven und delinquenten Verhalten, einer häufigen Entweichung mit einer möglichen Schulverweigerung, einer psychischen Instabilität und in Kombination mit Suchtproblemen. Hier wird deutlich, dass diese Faktoren typische Verhaltensweisen von jugendlichen „Systemsprenger/innen“ sind und die ISE somit eine passende Jugendhilfemaßnahme für die Jugendlichen sein kann (ebd., S. 31ff.). Außerdem erreicht die ISE laut der EVAS eine überdurchschnittliche starke Wirkung in der Arbeit mit den Jugendlichen von 15,3 (Macsenaere, 2014, S. 31 ff.).

[...]


[1] Der Begriff „Systemsprenger/in“ wird in Anführungszeichen gesetzt, weil dieser sehr negativ belastet und auch kritisch gesehen wird. So wie dieser hier beschrieben wurde, kann er auch aus einer anderen Perspektive, nämlich aus Sicht der/des Jugendlichen, betrachtet werden, dem die Verantwortung zu geschoben wird.

[2] Hinweis: Bei dieser wirkungsorientierten Studie werden die Effekte der EVAS anhand der Hilfedauer gemessen. Zu diesen Effekten kommen bedeutsame Faktoren hinzu, die Ausgangslage der Adressat/innen, die Kooperationsbereitschaft, die vorherigen Hilfen und das Alter der Adressat/innen. Dadurch wird deutlich, dass die wirkungsorientierten Studien einige Einschränkungen mit sich bringen (ebd., S. 47 ff., S. 30 ff.).

Ende der Leseprobe aus 71 Seiten

Details

Titel
Jugendliche "Systemsprenger/innen". Möglichkeiten und Grenzen individueller Jugendhilfemaßnahmen
Note
1,3
Jahr
2018
Seiten
71
Katalognummer
V443823
ISBN (eBook)
9783668810075
ISBN (Buch)
9783668810082
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Grenzgänger, Jugendhilfemaßnahmen, Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, schwierige Jugendliche, Herausforderung für die soziale Arbeit, Hilfen zur Erziehung, Soziale Integration, Lebensweltorientierung nach Thiersch, Geschlossene Unterbringung, Heimerziehung, Kinder-& Jugendpsychiatrie, Individualpädagogische Maßnahmen, Scheitern in der Jugendhilfe, gewalttätiges Verhalten, Schulabsentismus, Selbstverletztendes Verhalten, Selbst- & Fremdgefährdung
Arbeit zitieren
Anonym, 2018, Jugendliche "Systemsprenger/innen". Möglichkeiten und Grenzen individueller Jugendhilfemaßnahmen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/443823

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