Ermittlung ausgewählter Herausforderungen an das Automobilhandelsmanagement durch die Novelle der Gruppenfreistellungsverordnung


Hausarbeit, 2003

15 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Begriffliche Grundlegung

3. Kritische Analyse der Gründe für die Novelle der GVO

4. Ermittlung und Darstellung ausgewählter Änderungen gegenüber der bisherigen GVO

5. Konsequenzen aus den dargestellten Änderungen für das Automobilhandelsmanagement

6. Zusammenfassung und Ausblick

Literatur

1. Einleitung

Der europäische Automobilvertrieb über die Kfz-Händler ist seit 1985 durch die sogenannte Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) geregelt. Die GVO stellt die gesetzlichen Regeln für die Ausgestaltung der Verträge zwischen Hersteller und Händler.[1] Die vorliegende Arbeit soll dem Leser einen Einblick über die novellierte GVO, die am 01.10.2002 in Kraft trat geben.

Der indirekte Vertrieb von Automobilen in Deutschland erfolgt in der Regel im Rahmen von Vertragshändlersystemen. Die eingeschalteten Vertragshändler, die ständig damit betreut sind, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Waren zu vertreiben, verpflichten sich eine Mindestmenge an Vertragswaren auf Lager zu nehmen und jeden Monat einen Mindestbestand an Erzeugnissen abzunehmen. Im Gegenzug garantieren die Hersteller den Händlern die exklusive Belieferung mit Automobilen und Original-Ersatzteilen in einem räumlich abgegrenzten Verkaufsgebiet.[2]

In Kapitel 2 werden zuerst die wesentlichen Bedeutungen der GVO und die des Automobilhandelsmanagements herausgearbeitet. In den nachfolgenden Kapiteln 3 und 4 widme ich meine Aufmerksamkeit einerseits der kritischen Analyse der Gründe für eine Novellierung der GVO und andererseits versuche ich die wichtigsten Eckpunkte der Reform in punkto Vertrieb darzustellen.

Durch sinkende Umsatzzahlen reduzierte sich die Zahl der Betriebsstätten in Deutschland um mehr als 1000. Eine Vertriebsnetzumfrage für 2003 ergab einen Rückgang von 23.662 auf 22.627 Betriebsstätten.[3] Viele Vertragshändler sehen jetzt zusätzlich durch eine solche Neuregelung des Automobilvertriebs ihre Wettbewerbsposition bedroht. „Das Institut für Automobilwirtschaft in Nürtingen rechnet sogar damit, dass es in sieben Jahren in Deutschland nur noch 5.000 Händler geben wird.“[4] Ziel dieser Arbeit ist es herauszufinden welche Konsequenzen eine Neuregelung der GVO für den Automobilhandel haben könnte. Anschließend wird erläutert, welche Handlungsoptionen der Automobilhändler für ein Überleben am Markt hat.

Der letzte Teil dieser Arbeit enthält eine zusammenfassende Schlussbetrachtung mit einem recht spekulativen Versuch eines Ausblicks.

2. Begriffliche Grundlegung

Die neue GVO 1400/2002 ist am 1. Oktober 2002 in Kraft getreten und wird am 31. Mai 2010 auslaufen. Für die Anpassung bestehender Händlerverträge ist eine einjährige Übergangsfrist vorgesehen. Eine längere Übergangsfrist (bis zum 30. September 2005) gilt für das Auslaufen der sogenannten Standortklausel. Der Übergang der ersten GVO 123/85 aus dem Jahr 1985 zur GVO 1575/95 im Jahr 1995 war recht harmlos . Die neue GVO 1400/2002 wird erhebliche Veränderungen für das Verhältnis zwischen Herstellern und Vertragshändlern mit sich bringen.[5] Die neue Verordnung wird auf den Verkauf aller Kraftfahrzeuge (Personenkraftwagen, leichten Nutzfahrzeugen, Lastkraftwagen, Omnibusse) und die entsprechenden Kundendienstleistungen anwendbar sein.[6] Die neue GVO verfolgt einige Grundprinzipien, die wichtigsten zwei lauten wie folgt:

- Das erste Grundprinzip ist, dass die neue GVO die Wesensmerkmale eines Verbotskatalogs besitzt. Dadurch werden die bislang zulässigen „Kernbeschränkungen“ und bestimmte vertragliche Verpflichtungen zwischen Industrie und Handel nicht mehr freigestellt.
- Das zweite Grundprinzip besteht in der Einführung von Marktanteilsschwellen, womit sich die Kommission an das Konzept der für andere Industrien geltenden Schirm-GVO anlehnt. Dadurch soll die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs auf den jeweiligen Märkten gewährleistet werden. Oberhalb der Schwellen kann die Kommission die Freistellung entziehen, wenn in einem konkreten Fall festgestellt wird, dass prinzipiell zulässige Vereinbarungen dennoch wettbewerbsbeschränkend wirken.[7]

Das Automobilhandelsmanagement umfasst den Bereich wirtschaftlicher Tätigkeit, der den Austausch von Waren und Dienstleistungen zwischen Wirtschafseinheiten zum Gegenstand hat. Das Automobilhandelsmanagement hat demnach die Aufgabe die Gesamtheit aller Entscheidungen (die die Gestaltung der betrieblichen Aktivitäten haben) zu treffen. Die betrieblichen Aktivitäten sind darauf gerichtet, Leistungen vom Ort ihrer Entstehung unter Überbrückung von Raum und Zeit an die Endkäufer heranzubringen.

Die besondere Bedeutung des Automobilhandelsmanagements in der Automobilwirtschaft ergibt sich aus dem Umstand, dass es sich beim Automobil um ein wartungs- und reparaturbedürftiges Produkt handelt. Neben dem Verkaufsaspekt kommt daher in der Automobilwirtschaft (anders als in den meisten anderen Konsumgüterbranchen) dem Serviceaspekt eine gleichrangige Bedeutung zu. Hinzu kommt, dass beim Verkauf eines Neuwagens in einer Vielzahl von Fällen ein Gebrauchtwagen eingetauscht und dann wieder vermarktet werden muss.[8]

Die Kunst für das Automobilhandelsmanagement liegt darin, die Zukunftstrends rechtzeitig zu erspüren. Darin liegt zugleich die Chance Veränderungen zu gestalten. Für das Automobilhandelsmanagement gilt es daraus abzuleiten, wie sich die neuen GVO-Rahmenbedingungen unmittelbar für ihn auswirken, was darin für ihn veränderbar ist und was nicht.[9]

[...]


[1] Vgl. Willi Diez, GVO 2002 – Die Herausforderung im Automobilhandel, 1. Auflage, Ottobrunn, 2002, S.13

[2] Vgl. Heribert Meffert, Marketing: Grundlagen markenorientierter Unternehmensführung, 9. Auflage, Wiesbaden, 2000, S.638

[3] Vgl. Ralph M. Meunzel, Autohaus online, Das Netz 2003: Vertriebs- und Servicestruktur, 15.01.2003

http://www.autohaus.de/sixcms4/sixcms/list.php

[4] Vgl. Dietmar H. Lamparter, Die Zeit, Alles billig, oder was ?, 06/2002 http://www.zeit.de/2002/06/Wirtschaft/print_200206_gvo.html

[5] Vgl. Willi Diez, GVO 2002 – Die Herausforderung im Automobilhandel, 1. Auflage, Ottobrunn, 2002, S.13-17

[6] Vgl. Autohaus online, Die neue Kfz-GVO, 17.07.2002

http://www.autohaus.de/sixcms4/sixcms/detail.php?id=33171&_topnavi=

[7] Vgl. Forschungsstelle Automobilwirtschaft, Bamberg, 22.07.2002

http://www.faw-bamberg.de/html/bpresse200201.htm

[8] Vgl. Willi Diez, Das Handbuch für das Automobilmarketing, 2. Auflage, Landsberg, 1996, S.165

[9] Vgl. Willi Diez, GVO 2002 – Die Herausforderung im Automobilhandel, 1. Auflage, Ottobrunn, 2002, S.16

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Ermittlung ausgewählter Herausforderungen an das Automobilhandelsmanagement durch die Novelle der Gruppenfreistellungsverordnung
Hochschule
Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik (ehem. Hochschule für Wirtschaft und Politik)
Note
1,0
Autor
Jahr
2003
Seiten
15
Katalognummer
V44332
ISBN (eBook)
9783638419567
Dateigröße
516 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Ermittlung, Herausforderungen, Automobilhandelsmanagement, Novelle, Gruppenfreistellungsverordnung
Arbeit zitieren
Toni Trogrlic (Autor:in), 2003, Ermittlung ausgewählter Herausforderungen an das Automobilhandelsmanagement durch die Novelle der Gruppenfreistellungsverordnung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/44332

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