Was steckt hinter dem aktivierenden Sozialstaat?


Hausarbeit, 2017

13 Seiten, Note: 2


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Die Entstehung des aktivierenden Sozialstaates
2.1 Das Konzept
2.2 Die Hartz-Reform
2.3 Die Hartz- Kommission

3. Kritik und Kontroversen des aktivierenden Sozialstaates
3.1 Die Arbeitsmarktpolitik im aktivierenden Sozialstaat
3.2 Die Sozialstaatkonzeption
3.3 Zwischen Zwang und Freiheit
3.4 Die Zielsetzung

4. Das vierte Gesetz für Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

5. Soziale Arbeit im aktivierenden Sozialstaat
5.1 Der Wandel
5.2 Der Einfluss der Aktivierungspoltik
5.3 Soziale Arbeit im Dienst der Aktivierungspolitik

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

1 .Einleitung

Der Wechsel zum aktivierenden Sozialstaat, hat in den 90er Jahren für eine große Debatte gesorgt, dieser wurde unter dem Stichwort ״Neue Mitte“ zum Wahlkampf Mittelpunkt der SPD. Noch heute wird der Zwangscharakter von Aktivitäten und Arbeit dieses Paradigmenwechsels in Frage gestellt. Im Folgenden geht es darum, was den aktivierenden Sozialstaat ausmacht, was die Intention dahinter ist und inwiefern er gesellschaftlich funktioniert und anerkannt ist.

״Wir werden Leistungen des Staates kürzen, Eigenverantwortung fördern
und mehr Eigenleistung von jedem Einzelne abfordern müssen.“ (Gerhard Schröder)

Dies ist das Leitbild des aktivierenden Sozialstaates. Fördern und fordern. Es bezeichnet die Forderung einer veränderten Beziehung zwischen Staat und Gesellschaft, ohne die beiden Seiten näher zu qualifizieren. Der Unterschied zu den früheren Auffassungen wird zum einen deutlich an der stärkeren Betonung der eigenen Möglichkeiten und Verantwortlichkeiten und zum anderen, an der Forderung nach einer anderen Gestaltung der Politik. Diese Politik soll zur Kooperation und Eigentätigkeit ermuntern. (Mezger,2000, S.13) Das Konzept des aktivierenden Sozialstaates, wurde von Anfang an begleitet von einer ordnungspolitischen Strategie. Dies kann man besonders bei Menschen sehen, die nicht der gesellschaftlichen Norm entsprechen. Es zeigt sich im Umgang mit Obdachlosen, Kriminellen und Unangepassten. Diese Gruppen werden nicht als Menschen gesehen. Vielmehr werden diese Menschen als Teil der Gesellschaft betrachtet, die zwangsläufig Probleme bereiten. (Mechthild, 2010, S.309). Eine weitere Eigenschaft des aktivierenden Sozialstaates ist, dass persönliche Geschichten außen vor sind. Wer arbeiten kann und nicht aufgrund einer Behinderung arbeitsunfähig ist, soll bzw. muss auch arbeiten.

"Wer arbeiten kann, aber nicht will, der kann nicht mit Solidarität rechnen.

Es gibt kein Recht auf Faulheit in unserer Gesellschaft!" (Gerhard Schröder,2001)

Dazu kommt die Verpflichtung für Geldleistungen eine Gegenleistung zu erbringen. Bund und Kantone sowie private Anbieterlnnen haben ein umfangreiches Programm entwickelt. Dieses Programm beinhaltet: Beratungen, Förderungsmaßnahmen und Kurse, Programme zur vorübergehenden Beschäftigung, Maßnahmen im Arbeitsmarkt (Einarbeitungszuschüsse, Zwischenverdienst Praktika), sowie spezifische Maßnahmen für bestimmte Gruppierungen, insbesondere für jugendliche Erwerbslose. Ganz getreu dem Motto

Jede Arbeit ist besser als keine Arbeit“.
3

2. Die Entstehung des aktivierenden Sozialstaates

Wie im oberen Absatz schon erwähnt trat die Idee des aktivierenden Sozialstaates, erstmals 1998 im Wahlkampf der SPD auf. Dort wurde er als die ״Neue Mitte“ betitelt. Die Steuerungs­und sozialen Ziele des aktivierenden Sozialstaates, wurden weitestgehend als Gewährleistungsstaat beschrieben. Trotz der Debatte und Anspannung die dieses Konzept mit sich brachte, hielt die SPD an ihrer Idee fest. Diese hat vor allem die Arbeitsmarktpolitik maßgeblich beeinflusst. Das Ziel hierbei war, eine neue Balance zu finden und einen Gewährleistungsstaat zu schaffen. Dies wurde nach dem Regierungswechsel 1998 von Bodo Hombach wie folgt beschrieben. Der Staat muss nicht nur die negativen Auswirkungen eines Subsystems (Wrtschaft, Gesellschaft, Politik) auf das andere ausgleichen, bzw. regulativ verhindern, sondern gewährleisten und organisieren, dass Subsysteme optimal aufeinander bezogen sind. Beispielsweise muss das Sozialsystem so konzipiert sein, dass es die Wederaufnahme von Erwerbsarbeit und die Eigeninitiative optimal vorbereitet und unterstützt. Eine neue Balance von individuellen Rechten und Pflichten, die Forderung, die verwaltende, Recht setzende und Daseinsvorsorge betreibende Staat müsse seinen Bürgern wieder mehr Zutrauen und zumuten. Damit wollte er aber nicht einen Rückzug aus der staatlichen Verantwortung kenntlich machen, im Gegenteil handelte es sich bei diesem Konzept um ein sehr aufwendiges was sowohl Zeit, Kreativität und einen vorrausschauenden Blick für die Zukunft beanspruchte. (Hombach, 1999, S.41- 45). Dieses Vorhaben sorgte gerade bei den Gewerkschaften für einen Wderstand der dafür sorgte, dass das Konzept mit dem Leitsatz ״Fördern und Fordern“, propagiert wurde. Dieser ״Slogan“ wurde die Legitimation für die neue Arbeitsmarktpolitik und die spätere Hartz- Reform die der aktivierende Sozialstaat mit sich brachte.

2.1 Das Konzept

Das Konzept des aktivierenden Sozialstaates ist verbunden mit dem Anspruch, die Sozialpolitik grundsätzlich zu reformieren. Es soll ein bis dahin ungeahntes Ausmaß an gesellschaftlicher Gestaltungskraft freigeschaltet werden, was Wiederrum einen Ausweg aus der Krise des Sozialsystems bietet. Der beliebteste Leitsatz des Konzepts ist ״по rights without responsibilities“ oder ״Fördern und Fordern“. Diese weisen in diesem Sinne auf eine Akzentuierung des Verhältnisses, einzelner Bürger, aber auch zwischen verschiedenen Produzenten von Sozialpolitik bzw. Wohlfahrt hin. Sei es der Staat als Leistungs- und Gewinnfokussierter Anbieter oder die Gesellschaft selbst. Der wesentliche Aspekt des aktivierenden Sozialstaates ist es, die Bürger zur Übernahme von Selbstverantwortung zu instruieren, während der Staat in seiner Sozialverantwortung und gerade in finanzieller

Hinsicht entlastet wird. In Deutschland lässt sich der aktivierende Sozialstaat durch die Agenda Politik der rot-grünen Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder vorweisen. Hierbei geht es vor allem um die Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt oder kurz gesagt um die Hartz- Gesetzgebung.

2.2 Die Hartz- Reform

Hartz4 ist die gesetzliche Bestimmung im Sozialgesetzbuch die besagt, auf welche finanzielle Unterstützung Arbeitslose in Deutschland bekommen, wenn sie lange arbeitslos sind oder aus persönlichen Gründen nicht arbeiten können (z.B. Behinderungen). 2002 hat die von Gerhard Schröder gegründete Kommission unter der Leitung des VW- Personalchefs dies ins Leben gerufen. Somit erlosch das aus dem Jahr 1956 eingeführte Sicherungssystem in Sozialversicherung und Existenz Sicherung. In der vorherigen Gesetzgebung sollten Bürgerinnen und Bürger die keinen oder einen ausgelaufenen Anspruch auf Arbeitslosengeld hatten, vor der Sozialhilfe bewahrt werden. Die damalige Höhe des zustehenden Geldes hing vom letzten Nettoeinkommen ab und belief sich auf 52% oder 57% von damaligen Arbeitsentgelt. Diese Leistung war unbefristet und konnte bis zum Eintritt in die Rente bezogen werden. Die Höhe der Leistungen hing auch vom Einkommen und Vermögen ab.

2.3 Die Hartz- Kommission

Um den Erlass des neues SGB2 zu verstehen, sollte man sich zunächst die Ziele und die sozialpolitischen Bedingungen unter dem es entstanden ist anschauen, um zu verdeutlichen warum diese Gesetzgebung so in der Kritik stand und immer noch steht. Das SGB 2 ist aufgrund der Empfehlung der sogenannten ״Kommission Moderne Dienstleistungen auf dem Arbeitsmarkt“ oder auch Hartz Kommission unter der Leitung des damaligen VW- Managers Peter Hartz von der damaligen Bundesregierung (2003) auferlegt worden. Diese Kommission bestand aus Führenden Personen aus der Wirtschaft, Gewerkschaften, der Bundesanstalt für Arbeit, zu dem waren noch Wissenschaftler der Sozial- und Verwaltungswissenschaft involviert. Diese Kommission entstand sowohl aus dem Willen als auch aus der Notwendigkeit heraus, die Struktur der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik zu reformieren. Gerhard Schröder machte 1998 in seiner Regierungsrede deutlich, dass es vor allem um die Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit in Deutschland ginge: ״Wir wollen uns jederzeit- nicht erst in vier Jahren- daran messen lassen, in welchem Maße wir zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit beitragen.“ Die von Gerhard Schröder gegründet Kommission ist jedoch nicht nach langer Planung entstanden, sondern vielmehr eine Reaktion auf den damaligen ״Vermittlungsskandal“ von 2002. Im Jahr 2002 hatte der Bundesrechnungshof nämlich festgestellt, dass die Vermittlungszahlen der Arbeitsämter regelmäßig frisiert wurden. Die Konsequenzen dieser Aufdeckung war die Forderung des Rücktrittes von Herrn Jagoda, dem damaligen Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit und die Forderung des Rücktrittes vom Bundesarbeitsminister Walter Riester, denn er war schließlich für die ״Unregelmäßigkeiten“ in den Zahlen der Bundesanstalt für Arbeit verantwortlich. Durch diesen ״Vermittlungsskandal“ geriet die hohe Arbeitslosigkeit wieder in den Fokus der Öffentlichkeit. Dadurch wurde für die Bundesregierung ein sog. ״Poliy Window“ geschaffen. Das heißt, dass für zuvor nicht durchsetzbare Reformen ein offenes Tor geschaffen wurde, was sie durch die Empörung der Öffentlichkeit und der Forderung zur Änderung durchsetzbar macht. (Stiefken, 2009, s. 374ff.)

3. Kritik und Kontroversen des aktivierenden Sozialstaates

Im Hinblick auf die bereits genannte Debatte, dem Widerstand der Gewerkschaften und die Kürzungen der Gelder für Erwerbslose, bietet der aktivierende Sozialstaat in Deutschland noch weit mehr an Kritik und Kontoversen, die durch das System nicht geregelt und verschlechtert wurden.

3.1 Die Arbeitsmarktpolitik im aktivierenden Sozialstaat

Zu Anfang des neuen Jahrhunderts stand der Sozialstaat insgesamt in der Kritik. Zum einen, weil der Staat sich die zu hohen Kosten der sozialen Sicherungssysteme nicht leisten konnte, zum anderen natürlich auch wegen der zu hohen Arbeitslosigkeit in Deutschland. ״Von wichtiger Bedeutung war das Ziel, öffentliche Mittel einzusparen“ (Münder,2006). Wenn man sowohl das normative Konzept des aktivierenden Sozialstaates betrachtet als auch den Hintergrund der bisherigen Arbeitsmarktpolitik, sind verschiedene Aspekte des neuen Paradigmas zu betrachten. Vor dem Konzept des aktivierenden Sozialstaates wird nicht geklärt, wie eine höhere Arbeitskräftenachfrage geschaffen werden soll. Dazu stellt sich die Frage, wozu und wofür Arbeitslose aktiviert werden sollen, wenn es keine Nachfrage gibt. Außerdem kann die Politik den Arbeitsmarkt in solchen Ausmaßen nicht beeinflussen. Es wird unterstellt, dass dies ein ״Blame-the-Victim-Spiel“ sein soll, indem die ״Opfer“ der Arbeitsmarktpolitik zu Tätern degradiert werden. Es bleibt somit die Wahl einer Umschulung oder der Ausschluss aus der Gemeinschaft (Trübe, 2003,s.177ff.).

3.2 Die Sozialstaatkonzeption

Wenn man in diesem Kontext nun Schlagsätze wie ״Soziale Investition statt Sozialkonsum“ oder ״Trampolin statt Hängematte“ oder auch ״fördern und fordern“ hört, liegt eine gewisse

Kontroverse auf der Hand. Beispielsweise durch die gekennzeichnete Überzeugung, dass man die bisherige Sozialstaatskonzeption und die Formen der Vermittlung beibehalten könne. Eine Auseinandersetzung mit dieser Position soll hier nur indirekt geschehen, indem der Blick auf den Umstand gerichtet wird. Das eine traditionalistische Position sich bestärkt fühlt, wo Schlagworte der Aktivierungsdebatte, auf Einstellungen verweisen, bei denen es nicht um die Erneuerung der Bedeutung von sozialer Gerechtigkeit, sondern eher um die Verdrängung derartiger Fragen geht. Einige Positionen in dieser Debatte machen es leicht, sie als einen Angriff auf Errungenschaften des deutschen Sozialstaates zu deuten (Mezger, 2000, S.18).

3.3 Zwischen Zwang und Freiheit

Zudem besteht ein Spannungsverhältnis im Wertesystem des aktivierenden Sozialstaates, welcher den Diskurs des modernen Sozialstaates geprägt hat. Es geht um die Spannung von individueller Freiheit bzw. den Bürgerrechten auf der einen und den Sozialstaatlichen ״Zwangsmitteln“ bzw. Ansprüche und Verpflichtungen auf der anderen Seite. Dieses Spannungsverhältnis in Bezug auf den aktivierenden Sozialstaat ist eines der Kritikreichesten Punkte. Hier wird die freiwillige Selbstverantwortlichkeit des einzelnen Mittels staatlicher Steuerungsmöglichkeiten, die nicht frei von Sanktionsdrohungen sein können aktiviert. (Wolf,2011, S.275) Die zu erwartenden Sanktionen können die Kürzung und Konditionalisierung sozialer Leistungen sein und die Ausweitung von Arbeitszwang, dies lässt sich mit einer Einschränkung der sozialen Rechte kritisieren (Jessop,1995, S.1613). Das Konzept verbindet somit eine Ausweitung befähigender Politik mit der Ausweitung von Zwang und sozialer Kontrolle. Diese beiden Punkte ermöglichen die oben genannten Steuerungssysteme. Das heißt der Staat hat die Möglichkeit die Gesellschaft zu formen, in ihre gewünschte Richtung zu lenken und die Steuerung des politischen Lernens.

3.4 Die Zielsetzung

Die Ziele des aktivierenden Sozialstaats sind sehr komplex. Die dafür erforderlichen Maßnahmen sind Strategieentwicklung, Abstimmung- und Kompromissfindung, Koordination und Kontrolle verschiedener Akteure in verschiedenen Instanzen, Evaluation von Politikergebnissen und Rückvermittlung in politische Prozesse hinein. Die Verwirklichung aller Ziele des aktivierenden Sozialstaates erscheint eher als Ausweitung sozialpolitischer Intervention, die einen grundsätzlichen Wandel der politischen Steuerung voraussetzt. Die Umsetzung einer solch komplexen Steuerungsanforderung geben den Anschein, dass der Sozialstaat eher zum Scheitern verurteilt ist. Aufgrund dieser Tatsachen gibt es einige

Vermutungen, dass der aktivierende Sozialstaat generell und nicht zuletzt in Deutschland nur zum Schein dient, sodass der Vorsatz der Aktivierung lediglich kaschiert, dass Gelder gekürzt werden können und der Arbeitszwang größer wird. Ohne das der Wandel in Richtung Eigenverantwortung größer wird.

4. Das vierte Gesetz für Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

Eines der Produkte und Änderungen die der aktivierende Sozialstaat mit sich brachte ist das SGB II. Darin geht es um das wie schon genannte Konzept ״Fördern und Fordern“. Im § 1 geht es um die Aufgaben und Ziele der neuen Grundsicherung. Es wird gleichzeitig festgestellt, inwiefern welcher Personenkreis vom Gesetz betroffen ist. Betroffen sin Arbeitssuchende Personen, Personen, die nicht oder nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis stehen. Diese Personen sind jedoch, motiviert und bereit diesen Zustand zu beenden und eine neue Tätigkeit aufzunehmen. Die Grundsicherung ist laut Gesetzesinterpretation die unterste stufe der sozialen Sicherung. Sie bietet ein Leben am absoluten Existenzminimum. Dazu sind im Absatz 1 des §1, SGB II Voraussetzungen zu geregelt, die gegeben sein müssen, um die Leistung der Grundsicherung beanspruchen zu können. Nur wenn der Arbeitssuchende Leistungsberechtigt ist erhält er die finanzielle ״Unterstützung“ der Grundsicherung. Den Berechtigten soll mit dieser Hilfe ermöglicht werden ״ein Leben zu führen was der Würde des Menschen entspricht“. Jedoch ist in unserer Gesellschaft nur dann von einem Menschenwürdigen Leben die Rede, wenn man sich am Markt erfolgreich als Arbeitskraft etabliert hat und eine Vollerwerbsbeschäftigung ausübt. Daher ist es Arbeitssuchen oder auch Hilfebedürftigen nicht möglich ein Menschenwürdiges Leben zu führen, was somit ein Zweitklassiges Leben in unserer Gesellschaft definiert. Was nicht zuletzt an der viel zu niedrigen Summe der Grundsicherung liegt. Nach diesem Gesetz muss also zunächst geprüft werden ob der Arbeitssuchende seinen Anspruch auf Hilfe zu Recht geltend machen will oder ob er auch ein Leben ohne Hilfe führen kann, dass der Würde des Menschen entspricht. Da die Menschenwürdige Existenz in Deutschland noch nicht ganz definiert wurde und keine genauen Grundlinien festsetzt, wurde im Jahr 2010 vom Bundesverfassungsgericht in einem Urteil, explizit in vier Leitsätzen definiert was ein Menschenwürdiges Leben ist. (Münder,2009, S.28) Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1

GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben
unerlässlich sind. (BVerfG, 2010)

5. Soziale Arbeit im aktivierenden Sozialstaat

Der Wechsel zum aktivierenden Sozialstaat, bedeutet auch für die Soziale Arbeit Änderungen. Die Soziale Arbeit ist als organisierte Hilfe in staatliche Institutionen eingebunden. Somit wird sie von der Sozialpolitik beeinflusst. Die Sozialpolitik beeinflusst die Soziale Arbeit insofern das sie, die Ziele definiert und die Mittel zur Verfügung stellt. Jedoch hängt die staatliche Steuerung der Sozialen Arbeit nochmal von der Organisationsform ab. Während die Sozialverwaltung Teil der staatlichen Strukturen ist, können privatrechtliche Organisationen relativ unabhängig vom Staat sein oder aber aufgrund von Leistungsverträgen stark durch den Staat beeinflusst werden. Hierdurch bewegt sich auch die Soziale Arbeit in einem Spannungsfeld, zwischen Hilfe und Kontrolle und übernimmt auch wirtschaftspolitisch motivierte Aufgaben (Olk, 1986, S.101). Die Soziale Arbeit kümmert sich um Menschen und unterstützt die Entstehung und Erhaltung des Arbeitsvermögens. Sie kümmert sich um Menschen die ihren Alltag nicht alleine bewältigen können und ihre Existenz nicht eigenständig sichern können (Heiner, 2007, s. 54). Somit werden die Arbeitssuchenden die kein ״Menschenwürdiges Leben“ führen von der Sozialen Arbeit aufgefangen, wenn der Staat ihnen keine zureichende persönliche Unterstützung bietet. Es handelt sich um Menschen die täglich mit sozialstaatlicher Armutsbekämpfung zu tun haben. Dennoch hat die soziale Arbeit im aktivierenden Sozialstaat eine sehr hohe Bedeutung, da Personenbezogene Dienstleistungen ausgebaut werden. Nachteilig daran ist, dass die Soziale Arbeit sich dadurch von ihrer Wertebasis entfernt und sich nur noch durch die Sozialpolitik instrumentalisieren lässt. Zudem hat die Aktivierungspolitik jedoch Rückwirkungen auf die Soziale Arbeit, es gibt paternalistische und sanktionierende Tendenzen und es besteht die Gefahr einer Zwei-Klassen-Sozialarbeit (Menzes, 2012, s. 163).

5.1 Der Wandel

Die Soziale Arbeit entstand im Zusammenhang der Bildung des Sozialstaates und ist stark an die Vorstellung eines betreuenden und umverteilenden Sozialstaates gebunden (Olk, 1986, S.100). An dieser stelle möchte ich betonen, dass die Vorstellungen der Sozialen Arbeit, nicht gleichzustellen sind mit der Kontrolle die der aktivierende Sozialstaat ausübt. Die Soziale Arbeit steht aufgrund des Wandels unter einem politisch und ökonomisch verursachten Wandlungsdruck. Die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit der Gesellschaft, die Kürzungen und stärkeren Zugangsvoraussetzungen zu Sozialleistungen, sind Teil des Wandels.

[...]

Ende der Leseprobe aus 13 Seiten

Details

Titel
Was steckt hinter dem aktivierenden Sozialstaat?
Hochschule
Fachhochschule Düsseldorf
Note
2
Autor
Jahr
2017
Seiten
13
Katalognummer
V442997
ISBN (eBook)
9783668808713
ISBN (Buch)
9783668808720
Sprache
Deutsch
Schlagworte
aktivierender sozialstaat, hartz4
Arbeit zitieren
Marina Fischermann (Autor:in), 2017, Was steckt hinter dem aktivierenden Sozialstaat?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/442997

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Was steckt hinter dem aktivierenden Sozialstaat?



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden