Welche Auswirkung hat das allgemeine Zinsniveau auf die Altersvorsorge?


Seminararbeit, 2016

19 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Altersvorsorge
2.1 Geschichte der Altersvorsorge
2.2 Formen der Altersvorsorge

3 Zinsniveau
3.1 Einflussfaktoren Zinsniveau
3.2 Folgen des niedrigen Zinsniveaus

4 Problematik
4.1 Momentane Entwicklung
4.2 Probleme
4.3 Folgen
4.4 Lösungsansätze

5 Fazit

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Kaufkraftverlust bei 2,5% Inflation

Abbildung 2: Entwicklung der Leitzinssätze seit 2000

Abbildung 3: Versicherer legen ihre Fonds an

1 Einleitung

Niedrige und unsichere Renten sind ein in Deutschland aktuell vorherrschendes Thema. Immer größere Teile der deutschen Bevölkerung beschäftigt die Frage nach ihrer finanziellen Zukunft, die oft Ungewissheit mit sich bringt. Dies kann von vielen, wie im Anschluss erläutert wird, als begründet empfunden werden. Die schwierige Ausgangslage führt mittlerweile dazu, dass die Meinungen weit auseinander gehen, wenn die Themen Zukunftsvorsorge und präventive Maßnahmen diskutiert werden.

Doch wie kann die aktuelle Situation der Altersvorsorge beschrieben werden und von welchen Faktoren wird diese beeinflusst? Spielt das Zinsniveau eine große Rolle in diesem Thema oder werden die Renten davon eher wenig bis gar nicht beeinflusst? Und was kann generell getan werden, um eine bessere Altersvorsorge zu gewährleisten?

In dieser Seminararbeit sollen eben diese Fragen erörtert werden. Der Fokus soll auf der Frage nach dem tatsächlichen Einfluss des Zinsniveaus liegen. Um ein Grundverständnis für die Problematik zu schaffen, werden zunächst die Themen Altersvorsorge, sowie Zinsentwicklung getrennt voneinander beleuchtet und im Anschluss in Zusammenhang gebracht. Darüber hinaus soll ein Bewusstsein für die momentane Rentensituation geschaffen und Lösungsansätze entwickelt werden. Diese heben Alternativen hervor, die die gewöhnliche Altersvorsorge effektiver unterstützen oder ersetzen können.

2 Altersvorsorge

Der Oberbegriff der “Altersvorsorge” bezeichnet alle Maßnahmen, die der finanziellen Absicherung im Rentenalter dienen. Darüber hinausgehend deckt die Altersvorsorge oft auch Leistungen ab, die bei Invalidität und beim Tod einer Person wirksam werden.1

2.1 Geschichte der Altersvorsorge

Im 19. Jahrhundert war es üblich, dass eine Versorgung im Alter durch die jüngeren Familienmitglieder gewährleistet wurde. Die Generationen die arbeits- und damit auch leistungsfähig waren, sorgten für die ältere Generation mit. Um die Funktionalität und die Stabilität dieses Systems zu sichern, war es jedoch unablässig, dass entweder eine bestimmte Anzahl an Kindern, oder zumindest eigener Besitz vorhanden sein musste, um eine Art Vorsorge zu gewährleisten. Aufgrund der Industrialisierung, die im 19. Jahrhundert auf dem Vormarsch war, war es vielen Familien jedoch nicht mehr möglich für ihre eigene Zukunft, geschweige denn für die Zukunft der älteren Generationen vorzusorgen. Daher wurde bereits früh damit begonnen, sogenannte staatliche Pensionssysteme einzuführen.2 Der Grundstein für die Altersvorsorge wurde jedoch von Otto von Bismarck im Mai 1889 gelegt.3 Im Laufe der Geschichte kamen weitere Meilensteine der Altersvorsorge hinzu. So wurde beispielsweise 1957 die Finanzierungsart der Renten von Konrad Adenauer dahingehend verändert, dass nicht mehr das zuvor angesparte Kapital für die Höhe der späteren Bezüge entscheidend war. Fortan wurden die Bezüge der Rentner zwar weiterhin von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen, jedoch entschied nun der Bundestag über die Rentenhöhe. 2001 wurde die Riesterrente eingeführt, und im Jahr 2005 die Rüruprente, welche jeweils im nächsten Kapitel genauer erläutert werden.4

2.2 Formen der Altersvorsorge

Die Altersvorsorge lässt sich in drei Säulen aufteilen5:

- Die gesetzliche oder staatliche Altersvorsorge,
- die betriebliche Altersvorsorge,
- und die private Altersvorsorge, die sich vorwiegend weiterhin unterteilt in:
- die Riester-Rente,
- die Rürup Rente,
- und die Kapitallebensversicherung.

Die Rente basiert auf dem Generationenvertrag, der es vorsieht, dass die noch Berufstätigen durch ihre gezahlten Beiträge die parallel anfallenden Renten finanzieren. Um dieses Gleichgewicht zu gewährleisten muss jedoch sichergestellt werden, dass es mehr Berufstätige als Rentner gibt.6

Die Riesterrente wurde 2001 eingeführt und gehört zu der privaten Altersvorsorge.7 Grundsätzlich kann diese Form der Rente von jedem Angestellten in Anspruch genommen werden, der in eine gesetzliche Krankenkasse einzahlt, sowie von verbeamteten Personen. Die Riesterrente wird staatlich in Form von Zulagen und Steuervorteilen gefördert. Ob Zulagen eingeräumt werden hängt von der Höhe der Einzahlungen des Anlegers ab.8 Die Höhe des Steuervorteils richtet sich nach dem persönlichen Einkommenssteuersatz. Hierbei muss beachtet werden, dass Steuervorteile, wenn diese gewährt werden, um die Höhe der gewährten Zulagen gemindert werden. Somit ist es für kinderreichere Familien lukrativer Zulagen zu erhalten, während alleinstehende Personen eher zu Steuervorteilen tendieren. Zu beachten ist bei der Form der Riester-Rente, dass die Rente nach Erreichen des Rentenalters zu einem niedrigeren Steuersatz weiter versteuert wird. Eine Auszahlung des Guthabens erfolgt meist nach Erreichen des Rentenalters, frühestens jedoch mit 60 Jahren. Das Geld wird dann in Form einer lebenslangen Rente ausgeschüttet. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass diese Form der Vorsorge vor allem für Familien mit mehreren Kindern, oder Personen mit einem Jahreseinkommen von mindestens 40.000€ am lohnenswertesten ist.9

Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer ein Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge durch eine sogenannte „Entgeltumwandlung“. Eine Umwandlung entsteht in dem Moment, in dem der Arbeitnehmer zum Beispiel einen Teil seines Gehaltes als zusätzliche Rentenversicherung zurücklegen lässt. Diese Art der Vorsorge wurde bislang oft allein durch den Arbeitnehmer getragen. Mittlerweile kommt es immer häufiger vor, dass der Arbeitgeber die Finanzierung übernimmt, oder dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer an der Finanzierung beteiligt sind.10 Vorteile dieser Vorsorgeform liegen darin, dass Steuern oder Sozialabgaben eingespart werden, da das Bruttogehalt schon versteuert wurde. Der Staat zahlt also indirekt mit in diese Versicherung ein. Nachteilig bei dieser Form ist jedoch, dass durch die niedrigen Sozialabgaben auch die Ansprüche, die sich später an die gesetzliche Rentenversicherung ergeben, automatisch mitsinken. Dies kann sich später insofern als nachteilig erweisen, dass das Ersparte auch hier im Rentenalter versteuert wird und für Kranken- und Pflegeversicherung ebenfalls volle Beiträge geleistet werden müssen. Ein Erhalt dieser Vorsorge ist gesichert, allerdings besteht nicht die Möglichkeit sich das Guthaben vor Erreichen des Rentenalters auszahlen lassen.11

Im Jahr 2005 wurde die Rüruprente eingeführt. Diese wird ebenfalls staatlich gefördert und dient vorrangig als Vorsorge für Selbständige und Freiberufler und für Berufstätige mit höherer Steuerlast.12 Grundsätzlich ist es jedoch jedem möglich diese Vorsorgeform in Anspruch zu nehmen. Ein wesentlicher Grund dafür, die Rüruprente in Anspruch zu nehmen, liegt an den großen Steuervorteilen, die sich daraus ergeben. Diese Rentenart findet jedoch keine zusätzliche staatliche Unterstützung, in Form von zum Beispiel Zulagen.13 Ziel der Rente ist es außerdem, nicht auf eine Einmalzahlung hinzuarbeiten, sondern eine lebenslange Rente, zusätzlich zur Basisrente zu erhalten.14 Trotzdem kann diese Form der Vorsorge als besonders vorteilhaft erachtet werden, da die Rürup Rente sehr viel Flexibilität einräumt und die Steuervorteile in der Anfangszeit der Sparphase erheblich sind. Zudem ist diese Form der Vorsorge pfändungs- sowie insolvenzrechtlich geschützt.

Nachteile sind wie auch bei den anderen Vorsorgeformen die nachgelagerte Besteuerung, dass die Rüruprente nicht kündbar ist und dass, ohne einen zusätzlich abgeschlossenen Schutz für Hinterbliebene, das Ersparte im Todesfall verloren geht.15 Die Kapitallebensversicherung dient vorrangig dazu, eine Familie abzusichern, falls der Hauptverdiener der Familie plötzlich versterben sollte. Sie kann aber auch als private Altersvorsorge genutzt werden. Am Ende der Laufzeit wird der Betrag samt Zinsen ausgezahlt. Die Verzinsung ist festgeschrieben, jedoch hat jede Versicherung individuell die Möglichkeit, bei Überschüssen einen zusätzlichen Gewinn an die Versicherten zu übertragen. Grundsätzlich hat jede Person die Option eine solche Versicherung abzuschließen.16 Je nach Risikoeinstufung des Versicherungsnehmers können eventuell noch Risikozuschläge aufgetragen werden. Diese Art der Vorsorge gewährleistet einen gewissen finanziellen Schutz für die Hinterbliebenen.17 Die gezahlten Beiträge sind bei Erreichen bestimmter Höchstbeträge steuerlich absetzbar. Beiträge und Laufzeiten können zudem flexibel gehandhabt werden. Nachteile einer Kapitallebensversicherung sind, dass bei einer vorzeitigen Kündigung Verluste drohen können. Ein einmal abgeschlossener Vertrag hat aufgrund der vorgeschriebenen Mindestlaufzeiten einen bindenden Charakter. Außerdem sinken momentan die Überschussbeteiligungen, sowie die Mindestverzinsung bei Abschluss von Neuverträgen.18

3 Zinsniveau

Der Begriff „Allgemeines Zinsniveau“ bezeichnet die Höhe des Zinses, der für einen bestimmten Zeitraum auf dem Kapitalmarkt gilt.19 Dabei richtet sich der Zins nach dem Leitzins der Europäischen Zentralbank. Diese Zinsen geben an, zu welchen Konditionen sich Banken bei Noten- und Zentralbanken Geld leihen können.20

[...]


1 Vgl. Wagner, F. (2011) , S. 26

2 Vgl. Vibelle (2013)

3 Vgl. Schmid, J. (2010), S. 129

4 Vgl. T-Online (2016)

5 Vgl. T-Online (2016)

6 Vgl. Finanzen (2016)

7 Vgl. Coppola, M., Gasche, M. (2011), S. 11

8 Vgl. Menke, S. (2010), S. 19

9 Vgl. Kayl, M., (2016)

10 Vgl. Schwarz, R. (2013), S.14-15

11 Vgl. FAZ (2015)

12 Vgl. Finanzen (2016)

13 Vgl. Ruerup-rente (2005)

14 Vgl. Ruland, F., Rürup, B. (2008), S. 170

15 Vgl. Ruerup-rente (2005)

16 Vgl. Kapitallebensversicherungvergleiche (2016)

17 Vgl. Pfeifer, H. (2009), S.67

18 Vgl. Kapitallebensversicherungvergleiche (2016)

19 Vgl. Wirtschaftslexikon24 (2015)

20 Vgl. Finanzen (2015)

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Welche Auswirkung hat das allgemeine Zinsniveau auf die Altersvorsorge?
Hochschule
FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule
Note
1,7
Autor
Jahr
2016
Seiten
19
Katalognummer
V442807
ISBN (eBook)
9783668809895
ISBN (Buch)
9783668809901
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Zinsen, Zinsniveau, Altersvorsorge, Inflation, Leitzinssatz
Arbeit zitieren
Charicea Kaspers (Autor:in), 2016, Welche Auswirkung hat das allgemeine Zinsniveau auf die Altersvorsorge?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/442807

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