Die Frage nach dem moralischen Personenstatus am Anfang und Ende des menschlichen Lebens

Eine ethische Auseinandersetzung mit Peter Singers und Robert Spaemanns moralphilosophischen Standpunkten zur Lebenserhaltung


Hausarbeit (Hauptseminar), 2017

22 Seiten, Note: 3.0


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Allgemeines zur Philosophie der Person: Person-Sein im Lichte historischer und bioethischer Herausforderungen
2.1 Die Etymologie ,Person`
2.2 Die Bedeutung des Personenbegriffs für bioethische Fragestellungen

3. Wie bewertet Peter Singer die Abtreibungs-Debatte?
3.1 Lebensschutz und -recht für Alle?: Singers Präferenzutilitarismus und sein philosophischer Personen-Begriff
3.2 Singers Stellungnahme zum Problem der Abtreibung

4. Robert Spaemann zur Sterbehilfe-Debatte: Töten auf Verlangen
4.1 Über das Person-Sein bei Robert Spaemann
4.2 Euthanasie als ethischer Grenzfall

5. Spaemann gegen Singer zur Tötungsfrage: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

6. Zusammenfassung und Ausblick

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Zunächst präferiere ich die wissenschaftliche Arbeit mit der historischen Entwicklung des Personenbegriffs einzuleiten, um zu skizzieren, welche heterogenen Interpretationen von wichtigen Philosophen innerhalb der philosophiegeschichtlichen Zeittafel an dieser speziellen Terminologie gewagt wurden. Für dieses Vorhaben beabsichtige ich aufzuführen, wie verschiedenartig die Definition gedeutet werden kann und möchte aufzeigen, wieso es äußerst komplex ist den Personenbegriff transparent und schlüssig zu definieren, obwohl es ein Elementarbegriff für viele Disziplinen ist. Zudem bin ich der Ansicht, dass sich nur sehr wenige mit dem historischen Verlauf dieser ohnehin selten durchgeführten Reflexion des Personenbegriffs gegenwärtig und künftig auseinandersetzen werden, da es in der heutigen Zeit nur in Ausnahmefällen oder Extremsituationen hinterfragt und simplifiziert als Synonym für Mensch hingenommen wird, weil sich dieses Verständnis zunehmend in der Gesellschaft etabliert hat. Jedoch ist es unverzichtbar diese Begrifflichkeit zu analysieren, allein schon im Sinne des Grundgesetzes[1], um zu schraffieren, ob es moralisch vertretbar ist, ausschließlich Menschen Unantastbarkeit und Unversehrtheit, ergo ausnahmslos allen Menschen und keinem aus diesem Raster fallenden Wesen eine höhere Schutzdimension zuzubilligen. Deshalb werde ich es mir zur Aufgabe machen, die wichtigsten historischen Züge nachzuzeichnen, um zur heutigen, modernen Ansichtsweise zu gelangen. Bei meiner Nachskizzierung werde ich chronologisch vorgehen und, wie bereits erwähnt, nur die wesentlichen Entwicklungsverläufe abbilden, da alles Weitere, wie die Auflistung zu akribischer Details, den Rahmen sprengen würden. Anschließend halte ich es für notwendig auf die Bioethik als konkreten ethischen Zweig einzugehen, um im weiteren Verlauf der wissenschaftlichen Arbeit an das Hauptthema überleiten zu können, das in bioethischen Debatten gründet.

Im Hauptteil meiner Auseinandersetzungen werde ich mein Hauptanliegen platzieren, nämlich Peter Singer mit seinem Präferenzutilitarismus, den ich zuvor aufgreifen und näher erläutern werde, um später an seine von der Außenwelt sehr kritisch begutachtete Abtreibungs-Debatte anzuschließen. Ich habe mich für Peter Singer entschieden, da er eine starke philosophische Persönlichkeit ist, die eine starre Meinung zur Abtreibung und insgesamt zum Personenbegriff einnimmt, und er alles in Allem ein sehr interessanter, bekannter Philosoph der modernen Zeit ist. Die Illustration seiner Axiome dienen dazu, den Anfang des menschlichen Lebens ethisch zu durchleuchten und sich zu überlegen, ob und welchen moralischen Lebenswert und welches moralische Lebensrecht, das sich anatomisch betrachtet noch zu einem Menschen entwickelnde Wesen, welches noch weit davon entfernt ist einem Herangewachsenen in seinem Erscheinungsbild und seinen kognitiven Kapazitäten ebenbürtig zu sein, zu Beginn seiner Lebenszeit, wie es sich bei Embryonen, Föten und selbst Neugeborenen verhält, hat.

Im nächsten Unterkapitel werde ich mit Heranführung von Spaemann auf das Ende des menschlichen Lebens eingehen, den ich aus denselben Gründen, die ich soeben bei Singer genannt habe, mir als Autor ausgesucht habe. Bei ihm werde ich genau wie bei Singer verfahren, indem ich zuerst den Leser an seine Ethik heranführe, um seine Grundgedanken mitzuteilen.

Zum Schluss habe ich vor, beide Auffassungen miteinander zu vergleichen, um sie in eine Verhältnismäßigkeit zu bringen und nicht isoliert voneinander, sondern vernetzt zueinander zu betrachten. Dafür werde ich versuchen Gemeinsamkeiten und Unterschiede herauszuarbeiten, obwohl ich vorab erwähnen bzw. aufgreifen muss, dass die Unterschiede zwischen den beiden Parteien gewiss deutlich überwiegen werden. Zudem ist das letzte Kapitel dazu vorgesehen Singers Philosophie auf die Euthanasie und auch umgekehrt Spaemanns Ethik auf die Abtreibung zu transferieren, sodass beide ethische Anwendungsbereiche, die aufgrund ihrer Komplexität sensibel zu behandeln sind, von beiden Ebenen durchleuchtet werden und um zu verdeutlichen, dass der Personenbegriff auch heutzutage noch nicht von jedem einheitlich verstanden und ein schwieriger Terminus ist, insbesondere weil seine Deutung einen hohen Stellenwert für bioethische Konflikte einnimmt.

2. Allgemeines zur Philosophie der Person: Person-Sein im Lichte historischer und bioethischer Herausforderungen

2.1 Die Etymologie ,Person`

Die etymologische Herkunft des lateinischen Wortes <persona> kann nur unscharf zurückverfolgt werden. Naheliegend ist die Vermutung, so Friedländer, dass der Begriff dem griechischen Wort <prosopon> entstammen könnte. Stowasser hingegen hält seine Auffassung für wahrscheinlicher, die besagt, dass das zu analysierende Wort auf ,personare`, was mit verkleiden, maskieren übersetzt werden kann, zurückgeht. Damit wird das Bezugsfeld des Theaters anvisiert und die Aufmerksamkeit auf den themenspezifischen Konnektor der Maske gelenkt, der zwei divergente Lesarten zulässt: zum einen die Masken der Schauspieler, die von ihnen als Objekte in einem Schauspiel getragen wurden, oder als Verweis auf die Theaterrolle, welche vom Akteur verkörpert und umgesetzt wird. Da die Identitäten der Figuren mit diesen Herangehensweisen verschleiert wurden, konnten auf der Bühne auch andere Personen “zum Leben erweckt“ oder Gottheiten repräsentiert werden. Möglich wurde dieses Ablegen der eigenen und das Einnehmen einer fremden Persönlichkeit nur, wie man aus dem Umkehrschluss folgern kann, durch das menschliche Vermögen, seine eigene Identität bewusst wahrnehmen sowie gleichzeitig diese von anderen Substanzen abstrahieren zu können. Der Mensch muss also zwangsläufig über ein Selbstbewusstsein verfügen.[2]

In der heutigen modernen Zeit werden die Begriffe Mensch und Person äquivalent genutzt. Bis dieses Sprachverständnis jedoch entstehen konnte, hat die Terminologie eine lange Laufbahn an Sprachwandelprozessen bestritten. Ihr Ursprung geht auf die stoische Kultur zurück. Zu jener Zeit war der Begriff im Vergleich zu heute nicht, wie man annehmen könnte, dualistisch geprägt gewesen, womit nach Cicero und Epiktet gemeint war, dass Körper und Seele als ein komplementäres Konstrukt, deren Elemente miteinander verwoben seien, verstanden wurde. Die Stoiker interpretierten Person als jemanden, nämlich als einen Menschen, der sich selbst frei gestalten und dem eine Individualität zugesprochen werden kann. Anknüpfend an die Stoa übernahm die frühchristliche Theorie das Gedankengut des freien, sich selbst gestaltenden und individuellen Menschen mit dem Unterschied der Abstrahierung zu den beiden Instanzen, die davor als ein Ganzes angesehen wurden, d.h. von Körper und Seele nämlich nunmehr als zwei unterschiedliche, voneinander zu separierende Modelle. Zudem prägte die Trinitätslehre des Boethius (ca. 480-ca.526 v.Chr.) mit seiner Definition von Person als “rationabilis naturae individua substantia“ die individuelle Substanz einer vernunftbegabten Natur unser heutiges Personenverständnis, da trotz viel Kritikausübung an seinem Werk auch noch heute Person und vernunftbegabtes Individuum gleichgestellt werden.

Boethius Aufstellung der These ist als Produkt einer entgegenlenkenden Maßnahme zur Distanzgewinnung vom Trinitätsmythos zu werten, insofern als dass man eine spekulative Haltung zur Dreifaltigkeit von Gott als Person einnahm. Denn wie allmählich wuchsen die im Mittelalter mit der Logik unvereinbaren Zweifel daran, wie die trinitäre Ausgangslage Gottes: Vater, Sohn und Heiliger Geist mit der dazu konträr stehenden Einzigkeit Gottes zusammengehen könne. Unschlüssig blieb indes auch die Problematik der bislang unangefochtenen Überzeugung davon, wo die Grenze zwischen Mensch und Gott am Beispiel von Jesus Christi zu verlaufen habe, ob man beides zugleich sein könne oder, ob nur ihm, als einzigem, zugestehen werden könne, einer beiden verinnerlichenden Zwischeninstanz anzugehören. Aufgrund dieser Paradoxien hat Boethius folglich dann den klassischen Lösungsvorschlag unterbreitet gehabt, die Person als ein Lebewesen, das die Eigenschaften der Vernunftbegabung und der Individualität verzahnt, zu betrachten.

Mit dem Philosophen und Theologen Richard von St.Viktor (1110-1173) erfuhr der Personenbegriff eine Bedeutungsverengung. Für ihn ist die Person ,,die nicht mitteilbare Existenz einer intellektuellen Natur“, womit er zu vermeiden versuchte, dass der Begriff nicht auf alle Personen auszuweiten sei. Besonders nicht auf göttliche Personen, die kontrovers zu Boethius Blickwinkel betrachtet, keiner rationalen Natur entsprechen und substanzlos sind. Damit untersteht der Personenbegriff der Bedingung von reinen Relationen, womit Personen Individualität zugesprochen und die Begrifflichkeit um Unvermittelbarkeit erweitert wurde.[3]

John Locke (1632-1704) wiederum forderte in der Neuzeit vom Personenbegriff ein, empirisch nachweisbar zu sein. Mit der Person referiert er auf das Individuum. Weiterhin meint er, dass das Individuum ein Selbstbewusstsein besäße und sich aufgrund seiner Denkfähigkeit und seiner moralischen Würde, also sich durch kognitive und moralische Fähigkeiten, statuiere. Die Erfahrungen entstünden durch die Bewusstseinsfähigkeit, womit Bewusstsein ein elementarer Prädiktor für das Person-Sein sei. Folglich seien Personen für ihre eigenen Handlungsentscheidungen verantwortlich zu machen.[4]

George Berkeleys (1685-1753) kritische Auseinandersetzung mit John Locke führte dazu, dass der Personenstatus wieder zurückgeführt wurde auf das immateriell geistige Gut, was mit seiner religiös aufgeladenen Weltanschauung begründet werden kann. Er hielt Person und Geist für eine identische, unteilbare Substanz und projizierte seine Überzeugung mit seiner Beschreibung: ,,a human spirit or person“ (menschlicher Geist oder Person) auf den Menschen. Des Weiteren billigte er in diesem Zusammenhang nur bewussten Dingen, worunter er ausschließlich Personen fasst, zu, eine reale Existenz zu haben. Da Berkeley die Existenz einer vom Geist unabhängigen Materie leugnet und es ihm zufolge außerhalb des Geistes keine materielle Welt gibt, ist er als Hauptvertreter des Immaterialismus auszumachen.[5] Ein weiteres Gegengewicht zu Locke bildet der schottische Philosoph David Hume (1711-1776), dessen Theorie beinhaltet, dass das Ich ein Bündel von Perzeptionen sei. Unter Perzeptionen verstand er bewusste wie auch unbewusste Inhalte des Geistes, ergo sinnliche Wahrnehmungen zusammengesetzt aus einfachen Eindrücken und Vorstellungen. Basierend auf dieser Betrachtungsweise vom Person-Sein ist zu schlussfolgern, dass der große Denker sich entschieden vom Substanzbegriff distanzierte und die Substanz für ihn bloß eine Fiktion dargestellt hat.[6]

Der Personenbegriff musste sich anschließend in der Epoche des Idealismus einer weiteren Intension beugen. Die Definition wurde im Anschluss daran von Kant, Fichte und Hegel aufgegriffen und neu geformt.[7] Immanuel Kant (1724-11804) deutete die Person als wen, das ein Selbstbewusstsein hat und postulierte, dass die numerische Identität einer Person über verschiedene Zeiten und Räume hinweg skizziert werden könne. Seine Interpretation von einem Selbstbewusstsein und dementsprechend von einer selbstbewussten Person zeichnet sich durch zwei existentielle Komponenten aus und zwar sei das Selbstbewusstsein zum einen geprägt durch die Beobachtung seiner selbst und zum zweiten entstehe sie durch die Reflexion seiner selbst. Diese Überlegungen geben zu erkennen, dass der Mensch bei Kant immer zugleich Person ist. Außerdem betrachtete er als hinreichendes Kriterium für das Person-Sein das Vermögen objektive Regeln aufzustellen, die man für allgemein gültig erklären könne. Die erzielten moralischen Gesetze sind von seiner Ideologie ausgehend als Konstrukte und Erzeugnisse der reinen praktischen Vernunft, denen nur Menschen obliegen können, zu werten.[8] Johann Gottlieb Fichte (1762-1814) tritt mit seinem legendären Zitat: ,,Was für eine Philosophie man wähle, hängt davon ab, was für ein Mensch man ist.“ in die Geschichte des Personenbegriffs ein.[9] Fichte deklarierte Leiblichkeit und Interpersonalität zu konstitutiven Bedeutungsträgern für das Selbstbewusstsein einer Person, der er Vernunft- und Freiheitfähigkeit zusprach. Die Praktizierung der Fähigkeiten könnten nur durch die Interpersonalität funktionieren mit denen er die Zwischenbeziehungen des Individuums auf andere Individuen anvisiert, die zur Erzielung der Sittlichkeit Rechte und Pflichten einfordern, damit sie gelingen können. Der Mensch wird, wenn man seine Stützpunkte zusammenträgt, als ein dialektisches und gesellschaftliches Wesen angesehen. Fichte vertritt also den subjektiven Idealismus und sein Konzept gehört, sollte man es zuordnen müssen, dem philosophischen Zweig der Rechtsphilosophie an.[10]

Georg Wilhelm Friedrich Hegel (1770-1831) referierte als ein weiterer wichtiger Vertreter des deutschen Idealismus auf den allgemeinen Willen und erweiterte die Thesen Kants und Fichtes damit, dass die Persönlichkeit des Willens den Ausgangspunkt für die Entwicklung der Rechtsprinzipien bilde.[11]

Die Existenz war, insbesondere bei Nietzsche und Jaspers aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, an den Personenbegriff gekoppelt, da der Mensch in dieser Phase als ein reflexives Wesen begutachtet wurde, das die Konditionen seiner Existenz hinterfrage und darin einen Sinngehalt zu finden versuche. Im Zentrum dieser philosophischen Richtung stehe der Mensch mit seinen Besonderheiten, dem ein Vorrang zu allen anderen Seienden eingeräumt wurde.[12] Das wichtigste Postulat in Hinblick auf den Begriff der Person stammte in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts von Peter Strawson (1919-2006). Er behauptete, dass Personen und materielle Körper fundamentale Entitäten seien, denen mentale und körperliche Prädikate zukommen. Der Personenbegriff wird im fortschreitenden Verlauf bis dato in divergenten Bezugsrahmen und durch verschiedenartige Verfahrensweisen und Maßnahmen debattiert. Zwei komplexe Themenfelder, die den Personenbegriff in ethische Bedrängnisse bringen, werden im weiteren Verlauf der wissenschaftlichen Arbeit anvisiert werden.[13]

2.2 Die Bedeutung des Personenbegriffs für bioethische Fragestellungen

Bioethik ist ein Zweig innerhalb der Angewandten Ethik, die eine Bandbreite an Beschäftigungsfeldern einschließt: Medizinethik, Naturethik, Gen-Ethik, Sexualethik, Umweltethik, Sozialethik und die Wissenschaftsethik, welche ihre aktuelle Brisanz nie in der Gesellschaft und der Politik verlieren. Die Bioethik entstand im Kontext öffentlicher Fragen und Diskussionen zur Biomedizin.[14] Doch womit beschäftigt sich die Bioethik? Dafür bedarf es zunächst zu erklären, auf welches Handlungsfeld die Ethik abzielt. Die Ethik beschäftigt sich als Teilbereich der Philosophie mit moralischen Problemfeldern und ist darum bestrebt objektive Bewertungsmaßstäbe aufzustellen, indem sie nach der Normativität und nach der Funktionalität bei einem Handlungsvorgang fragt. Ihr Hauptanliegen, das sie als Disziplin verfolgt, besteht darin Richtlinien menschlichen Handelns zu begründen.[15] Aus dieser Begriffsklärung der Ethik folgt in konkretisierter Übertragung auf die Bioethik, dass dieser Bereich die ethische Reflexion von moralischen Problemen in der Biomedizin und der Biotechnologie fokussiert und versucht begründete Urteile und Handlungsrichtlinien zu finden. Sie befasst sich also mit den ethischen Problemen der Anwendung von biologischem und medizinischem Wissen auf das einzelne Lebewesen, d.h. auf das Lebensrecht von Menschen, Tieren und Pflanzen. Ihre Konzentration lastet primär auf dem Lebensrecht bestimmter Menschen oder Menschen, die sich in bestimmten Stadien befinden, wie Föten, Embryonen, Neugeborene, alte Menschen, chronisch kranken Menschen, Menschen mit Behinderungen usw. Diese wissenschaftliche Arbeit wird sich expliziter zwei Teilbereichen der Bioethik annehmen und die Schlüsselfunktion des Personenbegriffs im Rahmen dieser Grenzfälle betrachten, nämlich mit dem Status des Anfangs menschlichen Lebens und der damit verbundenen Frage auf das moralische Recht auf Abtreibung und der Sterbehilfe und Euthanasie.[16]

[...]


[1] Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes: ,,Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

[2] Gloy, Karen: Kollektiv- und Individualbewußtsein. Königshausen und Neumann, Dezember 2007, S. 56 f.

[3] Schmidhuber, Martina: Der Prozess personaler Identitätsbildung und die Rolle von Institutionen: Eine philosophisch-anthropologische Untersuchung. Band 82, Wien, 30. März 2011, S. 16 ff.

[4] Specht, Rainer: John Locke. 2. Auflage. 15. März 2007, S. 85 f.

[5] Rehfus, Wulff D.: Geschichte der Philosophie II: 16.-18. Jahrhundert. 1. Auflage, 7. März 2012, S. 39 ff.

[6] Kuhlenkampff, Jens: David Hume. 2. Auflage, 30.September 2003, S. 32-35

[7] Buillon, Christian/Heiser, Andreas/Iff, Markus: Person, Identität und theologische Bildung. 1. Auflage. Stuttgart, 2017, S. 111

[8] Klemme, F. Heiner: Immanuel Kant. 2004, S. 78

[9] Gadamer, Hans-Georg: Wahrheit und Methode. Grundzüge einer philosophischen Hermeneutik. 1990, S. 101

[10] Na, Chong-sok: Praktische Vernunft und Geschichte bei Vico und Hegel. Band 318, 2002, S. 348

[11] Hegel, G. W. E. : Grundlinien der Philosophie des Rechts. Berlin, 1821, S. 71

[12] Löwith, Karl: Nietzsche`s Philosophy of the Eternal Recurrence of the Same. 1997, S. 223

[13] Becker, Alexander/Detel, Wolfgang: Natürlicher Geist. Beiträge zu einer undogmatischen Anthropologie. Berlin, 2009, S. 69

[14] Roland, Berger: Wozu Geisteswissenschaften?: kontroverse Argumente für eine überfällige Debatte. Frankfurt am Main, 2003, S. 184

[15] Krüsselberg, Hans Günter: Ethik, Vermögen und Familie: Quellen des Wohlstands in einer menschenwürdigen Ordnung. September 2016, S. 18

[16] Wuketits, Franz M.: Bioethik: Eine kritische Einführung. 22. August 2006, S. 24 ff.

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Die Frage nach dem moralischen Personenstatus am Anfang und Ende des menschlichen Lebens
Untertitel
Eine ethische Auseinandersetzung mit Peter Singers und Robert Spaemanns moralphilosophischen Standpunkten zur Lebenserhaltung
Hochschule
Universität Duisburg-Essen  (Philosophie)
Veranstaltung
Aufbaumodul Theoretische Philosophie: Philosophie der Person
Note
3.0
Autor
Jahr
2017
Seiten
22
Katalognummer
V442760
ISBN (eBook)
9783668807358
ISBN (Buch)
9783668807365
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Lehramt Philosophie GyGe
Schlagworte
Personenbegrif, menschliches Leben, Grenzziehung, Spaemann, Singer
Arbeit zitieren
Zeynep Ataman (Autor:in), 2017, Die Frage nach dem moralischen Personenstatus am Anfang und Ende des menschlichen Lebens, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/442760

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