Schutz von Domains im nationalen und internationalen Bereich


Hausarbeit, 2002

15 Seiten, Note: 2


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung

2. Internationale Aspekte
2.1. Der Begriff Domain-Name
2.2. Technische Erklärung des Domain-Namens
2.3. Historische Evolution
2.4. Konsequenzen des NSI-Monopols

3. Inländische Aspekte
3.1. Entstehung eines Domain-Namens
3.2. Allgemeines Domainschutzrecht
3.2.1 Anspruch aus Namensrecht §12 BGB
3.2.1.1 Bürgerliche Namen
3.2.1.2 Städtenamen
3.2.1.3 Öffentliche Einrichtungen
3.2.2 Anspruch aus Firmenrecht
3.2.3 Anspruch aus Markenrecht
3.2.4 Anspruch aus Wettbewerbsrecht
3.2.5 Sonstige Ansprüche
3.2.5.1 Schutz an Teilen von Domainnamen
3.2.5.2 Generische Domainnamen
3.2.6 Schreibfehler und Bindestriche
3.2.7 Domainsharing

4. Literaturverzeichnis

EINLEITUNG

Das Angebot im Internet steigt heutzutage weiterhin sehr schnell, obwohl die Fülle von Homepages und Angeboten, im allgemeinen, von jedermann der in der „World Wide Web“ surft, zu sehen ist.

Aufgrund einer solchen Masse von potentiellen Kunden im World Wide Web ist es kein Wunder, dass auch die Unternehmen ins Internet drängen und versuchen, hier ihre Produkte an den Mann oder an die Frau zu bringen.

Ein überhöhter Anspruch und Nachfrage, nicht nur von Unternehmen, sondern auch von Privaten Personen, führt zu rechtlichen Schwierigkeiten und Problemen bei der Wahl des Domain-Namens.

Diese rechtlichen Probleme werden im folgenden Bericht analysiert und erklärt.

INTERNATIONALE ASPEKTE

Der Begriff Domain-Name

Die Online-Präsenz ist für viele Unternehmen so wichtig geworden, dass sie nicht mehr darauf verzichten wollen (oder können), ihre „Corporate Identity“ auch im Internet zu bewahren.

Das größte Problem ist dass wegen der allgemeinen bekannten Regel „First Surf – First Genre“, jeder Domain nur einmal verfügbar ist. Das wird nachher weiter erklärt werden.

Weil manchmal nur ein spezifischer Domain-Name Erfolg für die Unternehmen verspricht, ist es sehr wichtig den richtigen für die Internetpräsenz zu finden.

Gattungs-, Branchen-, Unternehmens- oder Produktionsbezeichnungen und Abkürzungen, sind einige der vielfältigen Möglichkeiten.

Technische Erklärung der Domainnamen.

Ein „web site“ wird auf einem „server“ beherbergt. Dieses Server ist ein Rechner das wie alle anderen eine IP Adresse hat. Die IP Adresse wird von vier Nummerngruppen gebildet.

Diese IP Adresse wird durch einen Dualsystem mit einer Alpha-numerischen Adresse verknüpft.

Beispiel:

Die IP Adresse der Fachhochschule Kiel ist http://149.222.1.30, aber da es nicht nur für DAU zu schwierig ist, sich alles zu merken, wird diese numerische Adresse mit http://www.fh-kiel.de verknüpft.

„Domain Name System“ (DNS) ist das System das die Verwandlung zwischen den beiden Methoden übernimmt. Es wird hierarchisch in drei Stufen verteilt.

- Erste Stufe

Generic Top Level Domain-Name (gTLD): .com, .net, .org

Country Code Top Level Domain-Name (ccTLD): .de, .es, .fr

- Zweite Stufe

Der Domain-Name („fh-kiel.de“)

- Dritte Stufe

Das Protokolltyp („www.------“)

Historische Evolution

Das Internet als weltweiter Verbund von Computernetzwerken hat seine Ursprünge beim amerikanischen Militär. Hier wurden im September 1969 die ersten vier Rechner miteinander verbunden und somit das erste Netzwerk geschaffen.

Die hier entwickelte Übertragungstechnik für Daten (TCP/IP) ist die Grundlage für die Dienste, die das Internet heute zur Verfügung stellt.
Zu diesen Diensten zählt neben dem reinem Datentransfer (FTP) und dem Nachrichtentransfer per E-Mail vor allem das World Wide Web (WWW).

Der ursprüngliche Name des Internets war „ARPA-net“.

Im nachhinein wurde dieses Netzwerk auch von den Forschern der verschiedenen Universitäten benutzt um Daten zu übertragen.

Damals war IANA (Internet Assigned Number and Authority) für die Verwaltung der Domains verantwortlich.

Nach vielfältigen Machtübergaben zwischen verschiedenen Organisationen (ISOC, NSF...), kam es zu einer kompletten Kontrolle der Zuteilung der Domains, durch das Private Unternehmen NSI (Network Solution Inc.).

Ab den ersten Januar 1993 übte die Firma ein Monopol auf die Verwaltung der „gTLD“ aus.

Die Zuteilungsaufgabe der NSI wird nicht gesetzlich betrachtet, sondern durch einen Abkommen der nur in den USA wirksam ist.

Konsequenzen des NSI-Monopols

Die Domainnachfrage und die damit verbundene Hosts, erlebte eine exponentiale Steigerung und deshalb wurde die Macht der NSI kritisiert. Das wird im folgenden erklärt:

- Das ein Internationales System wie Internet durch eine amerikanische Gestaltung geführt wird, ist nicht akzeptabel.
- Normalerweise müsste die Domainzuteilung staatsabhängig sein, wie es im Fall der Radiofrequenzen, und TV-Sendungen vorkommt, denn auch die Domains haben einen öffentlichen Nutzen.
- Die NSI hat ihre Verkaufsbedingungen auferlegt. Das ist in diesem Fall irreführend.

Außerdem hat die NSI andere Probleme wegen ihrer Domainzuteilungs-

Politik hervorgebracht:

Wegen der allgemeinen bekannten Regel „First Surf – First Genre“, sind viele Leute durch Spekulation reich geworden. Dies heißt „Domaingrabbing“. Das Markenrecht war die einzige Möglichkeit um die ehrlichen Kunden zu schützen. Darüber werden wir uns nicht befassen, weil dieses Verhalten in der Aktualität abgeschaffen worden ist.

INLÄNDISCHE ASPEKTE

Entstehung eines Domain-Namens

Die Stelle die in der Bundesrepublik die Domains vergibt ist „Denic eG“ (www.denic.de). Denic steht für „Deutsche Network Information Center“. Der gewünschte Domain-Name muss bei ihnen beantragt werden.

Dieser Domain wird dann für den Antragsteller, gegen einer Gebühr, reserviert, und er wird automatisch als Eigentümer registriert.

In diesem Prozess wird die Rechtmäßigkeit des Antrags nicht von Denic eG überprüft. Dies ist so, weil es bisher keinen speziellen Vorschriften oder Gesetze gibt, die sich direkt auf den Schutz von Domain-Namen beziehen.

Eine Studie der Universität Köln hat ermittelt, dass mehr als die hälfte aller registrierten Domain-Namen, in Deutschland, nicht benutzt werden. Dies ist möglich, weil schon 20% der vergebenen Domains als Co-Domains (Unter-Domains) genutzt werden. Die Co-Domains sind diejenigen die erwerbt werden damit DAU mehrere Möglichkeiten hat um die Website zu erreichen.

[...]

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Schutz von Domains im nationalen und internationalen Bereich
Hochschule
Fachhochschule Kiel  (Fachbereich Wirtschaftswissenschaften)
Note
2
Autor
Jahr
2002
Seiten
15
Katalognummer
V4425
ISBN (eBook)
9783638127400
Dateigröße
499 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Wettbewerbsrecht, Domainschutz, Domains, Internationaler Recht, Nationaler Recht, Domainname, Historische Evolution, Anspruch aus Namensrecht, Anspruch aus Firmenrecht, Anspruch aus Markenrecht, Ans
Arbeit zitieren
Christoph Hahnkamm (Autor:in), 2002, Schutz von Domains im nationalen und internationalen Bereich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/4425

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