Controlling in Genossenschaften. Instrumente und Anforderungen einer erfolgreichen Etablierung


Bachelorarbeit, 2017

46 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Relevanz und Problemstellung
1.2 Zielsetzung und Vorgehensweise

2 Genossenschaften
2.1 Rechtliche Grundlage
2.2 Genossenschaftsprinzipien
2.3 Abgrenzung der Genossenschaften von anderen Unternehmensformen
2.4 Erscheinungsformen der Genossenschaft

3. Controlling
3.1 Controlling-Begriff
3.2 Funktionen des Controllings
3.3 Übertragbarkeit des Controllings auf andere Unternehmensformen
3.4 Zweck und Aufgaben des Controllings

4. Genossenschaftliches Controlling
4.1 Transferierung des klassischen Controllings auf die Unternemensform der Genossenschaften
4.2 Der Einsatz klassischer Controlling-Instrumente im genossenschaftlichen Sektor
4.3 Genossenschaftsspezifische Controlling-Instrumente

5 Fazit

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Der Benchmarking-Prozess

Abb. 2: Objekte des genossenschaftlichen Benchmarkings

Abb. 3: Ausgewählte Beispiele qualitativer Kennzahlen

Abb. 4: Der Regelkreis des Förderauftrags-Controllings

Abb. 5: Ausschnitte des Förderplans der VR-Bank Rothenburg o.d.Tbr. eG

Abb. 6: Konzept des MemberValues

1 Einleitung

1.1 Relevanz und Problemstellung

Seit dem Jahr 2008, als die Lehman Bank mit ihren Spekulationen die weltweite Wirtschaft aus dem Gleichgewicht brachte, sind die Auswirkungen dieser Krise immer weiter angewachsen. Ernste Folgen, die bis heute anhalten, sind beispielsweise die Finanzkrisen in den südeuropäischen Staaten wie Griechenland oder Italien. Viele weitere Schwellenländer und sogar Industrienationen wie die USA sind mittlerweile betroffen. Aus diesen Gründen wird daher die Beschäftigung mit einer Neuausrichtung der Wirtschaft immer bedeutender. Durch gestiegene Anforderungen an die Märkte und verschärfte Bedingungen im Wettbewerb sind die Unternehmen gezwungen, ihre Geschäftsmodelle zu überdenken und sich ggf. neu zu orientieren. Der Fokus wird dabei vor allem auf die Arbeit für die Allgemeinheit und nicht mehr ausschließlich auf wirtschaftliche Eigennützigkeit gelegt. So ist beispielsweise seit einiger Zeit zu erkennen, dass die Unternehmen verstärkt zu Fusionen im Sinne von strategischen Allianzen, regionalen Branchen-Netzwerken oder den in dieser Arbeit näher betrachteten Genossenschaften neigen. Dies zeigt deutlich, dass die Wirtschaft dem Trend zu nachhaltigerem und fairerem Umgang miteinander folgt.

Kooperationen auf genossenschaftlicher Basis sind aber keineswegs ein Trend oder eine Modeerscheinung in Zeiten der Technisierung. Vielmehr kann die Geschichte der Genossenschaften bis in die mittelalterlichen Zeiten zurückverfolgt werden. Bereits in dieser Zeit schlossen sich die Menschen beispielsweise in der Hanse zusammen und profitierten so von den Vorteilen des gemeinsamen Handels, der zu mehr Erfolg und ökonomischer Nachhaltigkeit sowie Stabilität beiträgt. Die ersten Genossenschaften im heutigen Sinne bildeten sich ca. um die Jahrhundertwende vom 18. auf das 19. Jahrhundert, als der Kapitalismus immer mehr an Bedeutung gewann und die ersten wirtschaftlichen Krisen mit sich brachte. Um dem auf Kapitalismus beruhenden Druck entgegenzuwirken, wurden vermehrt genossenschaftliche Kooperationen gegründet.

Um die außergewöhnliche Krisenresistenz genossenschaftlicher Unternehmungen zu verdeutlichen, können die Genossenschaftsbanken als zeitgemäßes Beispiel dienen. Sie sind „als einziger Pfeiler des deutschen Bankenwesens weitgehend skandalfrei durch die Krise gekommen. Weder die zweite Säule – öffentliche Sparkassen und Landesbanken – noch die dritte Säule der privaten Geschäftsbanken kann das von sich behaupten“.1 Als Gründe sind hierfür in erster Linie das Unterlassen von Zweckgesellschaftsgründungen sowie die Stärkung des Kunden- bzw. Mitgliedervertrauens durch Verzicht auf den Verkauf fragwürdiger Zertifikate zur Altersvorsorge. Grundsätzlich konnte sich der gesamte genossenschaftliche Sektor gut durch die noch nicht vollständig überwundene Finanzkrise navigieren, ohne fatale Folgen feststellen zu müssen.2

1.2 Zielsetzung und Vorgehensweise

Der Stellenwert einer verantwortungsbewussten Unternehmensführung steigt im Rahmen zunehmender Unternehmensschieflagen, dem Risiko vermehrter Zahlungsunfähigkeiten und den Nachwirkungen der großen Finanzkrise. Den Mittelpunkt dieser Institutionen bilden hierbei die Kapitalgesellschaften mit ihrer Organisationsstruktur aus Geschäftsleitung und Aufsichtsrat. Sie sind es, die die Diskussionen über Themen wie Corporate Governance oder den Markt- und Unternehmenswert beeinflussen. Doch obwohl beispielsweise die UN (United Nations) das Jahr 2012 als Internationales Jahr der Genossenschaften deklariert haben, scheint die praktische und wissenschaftliche Bedeutsamkeit der Genossenschaften in gesellschaftspolitischer und ökonomischer Hinsicht kaum zugenommen zu haben.

Mit Blick auf die wachsende Relevanz, die einer verantwortungsvollen Unternehmensführung und -überwachung in der heutigen Zeit zukommt, widmet sich diese Arbeit den Charakteristiken des Controllings in Genossenschaften. Die besonderen Merkmale sowie eventuelle Chancen und Schwierigkeiten herauszuarbeiten, die im Zuge der Controllingtätigkeiten in Genossenschaften auftreten, ist Ziel dieser Arbeit.

Im zweiten Kapitel wird zunächst die Thematik der Genossenschaften behandelt. Nach einer rechtlichen und begrifflichen Einordnung werden Ziele und Prinzipien der Rechtsform erläutert. Außerdem wird auf die genossenschaftsspezifischen Strukturen und auftretenden Probleme eingegangen, deren Lösungsansätze im Bereich des Controllings anzusiedeln sind und bei denen eine Implementierung dieses Konzepts Hilfe leisten kann. Im darauf folgenden dritten Kapitel wird näher auf das „klassische“ Controlling eingegangen. Einer kurzen Begriffsklärung folgend sollen die Aufgaben und Funktionen des Controllings erläutert, der Zweck eines Controlling-Konzepts herausgearbeitet und anschließend geklärt werden, inwiefern eine Übertragbarkeit des erwerbswirtschaftlich orientierten Controllings auf die andere Rechtsformen, im speziellen auf die Genossenschaften, realisierbar ist. Das vierte Kapitel dieser Arbeit befasst sich dann mit dem Konzept des genossenschaftlichen Controllings. Hierfür wird zwischen zwei Teilbereichen unterschieden: Im ersten Teil werden Konzeptionen und Instrumente aus dem erwerbswirtschaftlichen Controlling erläutert, welche mit wenigen Anpassungen auch für die Unternehmensführung der Genossenschaften gut geeignet sind. Im darauffolgenden zweiten Abschnitt geht es um jenes Controlling, welches speziell für die Kooperationen entwickelt wurde, insbesondere die Informationsversorgung der Genossen und die hierfür einsetzbaren Instrumente. Im Fazit werden die erarbeiteten Ergebnisse so zusammengefasst, dass dem Leser ein abschließender und umfassender Überblick über die behandelte Thematik einschließlich eines Ausblicks auf mögliche zukünftige Entwicklungen gegeben wird.

2 Genossenschaften

2.1 Rechtliche Grundlage

Den rechtlichen Rahmen des gesamten Genossenschaftssektors bildet das Genossenschaftsgesetz (nachfolgend: GenG), welches in seiner Art, trotz mehrerer kleiner Änderungen und der Novellierung im Jahr 2006, bereits seit 1889 besteht.3 Die eingetragene Genossenschaft (nachfolgend: eG) ist eine Rechtsform für Unternehmen, welche mit nicht geschlossener Anzahl an Mitgliedern, mindestens jedoch sieben, auf ein gemeinsames wirtschaftliches Ziel hinsteuern und sich hierfür eines gemeinsamen Geschäftsbetriebes bedienen.4 Hauptziel muss nach § 1 GenG sein, „den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern“.5 Diese sozialen und kulturellen Belange wurden jedoch erst mit der Novellierung im Jahr 2006 hinzugefügt.

Somit ist die Zielsetzung einer Genossenschaft primär die Selbsthilfe der Mitglieder durch gegenseitige Förderung und nicht - wie in anderen Wirtschaftsbetrieben üblich - die Maximierung des Gewinns.6 Aus diesem Grund sind die Genossenschaften im weitesten Sinne auch den Non-Profit-Organisationen (nachfolgend: NPO) zuzuordnen. Dies wird wissenschaftlich jedoch äußerst kontrovers diskutiert, denn obwohl sie nicht in erster Linie gewinnorientiert handeln, erfüllen sie aufgrund der Dividenden- und Zinszahlungen an die Genossen nicht alle Voraussetzungen, die für das Vorhandensein einer NPO notwendig sind.7

Eine Genossenschaft ist keine Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft, vielmehr ist sie ihrer Grundstruktur nach ein wirtschaftlicher Verein, was in erster Linie durch die nicht geschlossene Mitgliederzahl zum Ausdruck gebracht wird. Zwar kann die maximale Mitgliederzahl im Statut, dem internen Regelwerk, der jeweiligen Genossenschaft begrenzt werden, diese Möglichkeit soll jedoch vielmehr verdeutlichen, dass die eG unabhängig von ein- oder austretenden Mitgliedern bestehen kann und somit auf wechselnde Mitgliederzahl angelegt ist.8 Als juristische Person ist eine Eintragung im Genossenschaftsregister verpflichtend. Anders als bei vielen anderen Unternehmensformen besitzt die Genossenschaft kein festes Grundkapital. Das ihr zu Verfügung stehende Kapital umfasst zu einem bedeutenden Anteil die Einlagen der Mitglieder und ändert sich somit auch mit der Größe der Genossenschaft.9 Die Summe, bis zu welcher sich die Mitglieder mit Kapitaleinlagen einbringen können, die sog. Geschäftsanteile, und wie hoch die Mindesteinlage zu sein hat, ist im Genossenschaftsstatut festzulegen und einzusehen. Gesetzlich besteht die Möglichkeit, sich als Mitglied mit mehr als einem Anteil an der Genossenschaft zu beteiligen, es muss jedoch auch dies im jeweiligen Statut explizit erlaubt sein. Die Höhe der Beteiligung eines jeden Genossen wird demnach durch die Mindesteinlage und das Maximum der Geschäftsanteile begrenzt und liegt somit immer zwischen diesen beiden Werten.10

Auf die eingezahlten Einlagen eines jeden Genossen (Geschäftsguthaben) werden entsprechende Gewinne gutgeschrieben, bis der Geschäftsanteil erreicht wird. Hat die Unternehmung Verluste zu verzeichnen, werden diese entsprechend verrechnet.11 Haftung für Verbindlichkeiten der Kooperation gegenüber Gläubigern besteht nur in Höhe des Unternehmensvermögens.12 Zusätzlich zu leistende Einzahlungen der Genossen zur Verbindlichkeitsabdeckung sind angesichts der beschränkten Haftung auf die statuarisch festgesetzte Haftsumme limitiert. Diese Haftsumme darf jedoch den Geschäftsanteil nicht unterschreiten.13

2.2 Genossenschaftsprinzipien

Wegen Entwicklungsdivergenzen sowohl in politischer als auch wirtschaftlicher Hinsicht ist das Konzept der Genossenschaft in den westeuropäischen Staaten größtenteils von Uneinheitlichkeit geprägt. Es besteht genauer gesagt eine Fülle von Charakteristiken, gesellschaftlich wie auch rechtlich, welche sich von Region zu Region voneinander unterscheiden. Es ist jedoch trotzdem möglich, einige Grundsätze und Prinzipien hervorzuheben, die seit der Entstehung der Organisationsform bis heute allgemeine Anerkennung finden und auch länderübergreifend die Grundlage des Genossenschaftswesens bilden:14

1. Das erste und grundlegendste Prinzip einer Genossenschaft ist das sog. Förderungsprinzip. Ziel einer jeden Genossenschaft ist es, mittels Erfüllung ihrer ökonomischen Interessen die einzelnen Mitglieder zu fördern. Dadurch werden den Mitgliedern Vorteile verschafft, die ihnen ohne diese Partnerschaft angesichts ihrer Marktposition, Betriebsgröße oder Verhandlungsmacht nicht zugänglich wären.15
2. Ein weiteres elementares Prinzip ist das Identitätsprinzip, welches durch die doppelte Gestalt der Genossen begründet ist. Einerseits sind sie Nutznießer der Leistungen der Kooperation aus wirtschaftlicher Perspektive, andererseits sind sie durch den Kauf der Geschäftsanteile sozusagen auch die „Besitzer“ der Unternehmung und daraus folgend an der Willensbildung beteiligt. Dies bedeutet in der Praxis genauer, dass der Mieter sein eigener Vermieter (Wohnungsgenossenschaft), der Schuldner sein eigner Gläubiger (Kreditgenossenschaft), der Arbeitnehmer sein eigener Arbeitgeber (Produktivgenossenschaft) und der Konsumierende sein eigener Lieferant (Konsumgenossenschaft) werden kann.16
3. Das Selbstverwaltungsprinzip bringt zum Ausdruck, dass die Genossenschaft selbst und damit auch ihr Vermögen reines Mitgliedereigentum sind. Die Mitglieder sind mit der Leitung und Kontrolle der Kooperation beauftragt. Aus diesem Grund können die Verwaltungsorgane nur von diesen besetzt werden. Das Selbstverantwortungsprinzip besagt,dass die Organisation für alle Verbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern haftet. Im Genossenschaftsstatut ist geregelt, wie diese Haftung ausgestaltet ist. Dies kann entweder heißen, dass die Mitglieder im Fall eines Konkurses Nachschüsse leisten müssen, die persönliche Haftung kann jedoch auch ausgeschlossen werden.17

2.3 Abgrenzung der Genossenschaften von anderen Unternehmensformen

Das wesentlichste Merkmal der Genossenschaft ist der Förderzweck, welcher als zentrales Unternehmensziel jeder in der Rechtsform der eG agierenden Organisation definiert sein muss. Der Großteil der restlichen Unternehmensformen hingegen kann jedes andere Ziel verfolgen, welches nicht per Gesetz verboten ist. Durch die Prinzipien der Genossenschaft wird deutlich, dass diese Unternehmensform bestimmte Werte verkörpert, bei der die Mitglieder und deren Begehren im Vordergrund stehen.18 Somit dient das Erwirtschaften von Gewinnen und das Erreichen anderer substanzieller Erfolge am Markt, im Vergleich zu den erwerbswirtschaftlich orientierten Kapitalgesellschaften lediglich als Mittel zum Zweck zur Einhaltung des genossenschaftlichen Förderauftrages. Aus den Zielabweichungen der unterschiedlichen Unternehmensformen resultieren eine Vielzahl an Differenzen.

Weil Genossenschaften die Verpflichtung zur Förderung der Mitglieder besitzen und dieses Prinzip das Zentrum ihres Wirtschaftens darstellen muss, ist das Erzielen von wirtschaftlichen Gewinnen zwar legitim, diese müssen jedoch immer, anders als bei klassischen erwerbswirtschaftlichen Unternehmungen, zur Mitgliederförderung und zur Sicherstellung der langfristigen Förderfähigkeit eingesetzt werden.19 Ein weiteres Differenzierungsmerkmal der Genossenschaft bildet i.d.R. das Ausbleiben feindlicher Übernahmen und spekulativen Ambitionen. Besonders bei großen Genossenschaften mit hoher Mitgliederzahl kommt die Übernahme durch Konkurrenten nicht in Frage. Das liegt daran, dass die Mitglieder gleichzeitig auch Eigentümer der Genossenschaft sind. Aus diesem Grund sind Übernahmekäufe, die in Aktiengesellschaften und anderen Kapitalgesellschaften häufiger auftreten, nicht möglich.

Ein weiteres Element, durch welches sich die Genossenschaft von anderen Unternehmensformen unterscheidet, ist die Einheit von Kunden und Kapitaleignern. Die Genossenschaftsmitgliedschaft hängt, anders als die „Mitgliedschaft“ in einer Kapitalgesellschaft, nicht mit einem transferierbaren oder vererbbaren Genossenschaftsanteil zusammen. Lediglich für das Geschäftsguthaben, generiert durch die getätigten Einlagen, besteht die Möglichkeit, es auf andere Genossen oder Dritte zu übertragen. Anders als bei Aktiengesellschaften ist ein Handel mit Anteilen an der Unternehmung nicht möglich.20 Daraus resultiert ein weiterer Unterschied zwischen Genossenschaften und anderen Gesellschaften, denn spekulative Geschäfte sind nicht möglich und die Kooperation ist vor Spekulationen und eigennützigem Handeln ihres Managements oder der Mitglieder abgesichert.21

Außerdem gelingt ihnen die Vereinigung von Kollektiv- und Itndividualeigentum, von Selbsthilfe und gegenseitiger Hilfe und sie sind auf demokratischen Gedanken gestützt, auf deren Basis sie dementsprechend geführt werden. Dies bedeutet beispielsweise auch, dass jedes Genossenschaftsmitglied, unabhängig von geleisteter Einlage, gleichberechtigt und daraus resultierend nur einfach stimmberechtigt ist.22

2.4 Erscheinungsformen der Genossenschaft

Generell lässt sich das Tätigkeitsfeld von Genossenschaften in die vier großen Teilbereiche Wohnungs-, Handels- und Produktions-, Kredit- und Sozialgenossenschaften gliedern. Wohnungsgenossenschaften verfolgen das Ziel, den Genossen Wohnraum zur Verfügung zu stellen oder die Qualität der Wohnverhältnisse zu steigern.23 Zu den momentan in Deutschland mehr als 2000 Wohnungsgenossenschaften gehören ca. zwei Millionen vermietete Wohnungen. In diesen leben derzeit etwa fünf Millionen Menschen, was etwa 6 Prozent der deutschen Gesamtbevölkerung darstellt.24 Das Aufgabenfeld umfasst hierbei:

- Bau von Wohnungen und Häusern und die Vermietung bzw. der Verkauf an Mitglieder
- Bewirtschaften des Wohnraums
- Verwaltung und Betreuung Dritter in Bau- und Mietangelegenheiten

Wohnungsgenossenschaften haben somit einen großen Anteil an der Sicherstellung der Wohnversorgung in Deutschland.25

Ein anderer bedeutender Sektor im Bereich der Kooperationen sind die Handels- und Produktionsgenossenschaften. Wie sich anhand der Bezeichnung bereits erkennen lässt, wirken diese Organisationen im Bereich des Handels und dem produzierenden Gewerbe. Durch die genossenschaftlichen Strukturen entstehen hier Vorteile hinsichtlich Kosten der Produktion durch gemeinschaftlich genutzte Produktionsanlagen und minimierte Arbeitsleistung oder, im Fall der Handelsgenossenschaften, durch Kostenersparnisse aufgrund der größeren Verhandlungs- und Marktmacht.26

Kreditgenossenschaften oder auch Genossenschaftsbanken wurden ursprünglich gegründet, um den Mitgliedern vorteilhaftere Konditionen bei der Kreditvergabe und bessere Zinserträge auf die Guthaben zu verschaffen. Zu Anfang stand hier daher ebenfalls die Förderung der Mitglieder im Vordergrund. Heutzutage operieren die meisten dieser Institute als Universalbanken, die nicht mehr nur die Mitglieder betreuen, sondern bei denen das Nichtmitgliedergeschäft ins Zentrum gerückt ist.27

Im Jahr 2006 trat die Novellierung des GenG in Kraft. Seither besteht die Möglichkeit, neben den bereits erwähnten Formen der Genossenschaft, auch sog. Sozial-Genossenschaften zu gründen, die der kulturellen und/oder sozialen Mitgliederförderung nicht länger ausschließlich als Nebenziel, sondern als Hauptziel der Unternehmung nachgehen dürfen. Diese Betriebe operieren so beispielsweise im sozialen Sektor oder im Bildungswesen und können als Selbsthilfeorganisationen in Form von Pflegegenossenschaften, Stadtteilgenossenschaften oder Einrichtungen zur Bildung Leistungen vollbringen, die andernfalls, ohne diese Kooperation, nicht oder nicht im gewünschten Umfang zugänglich sind.28 Diese Arten der Genossenschaft auf sozialer und kultureller Förderbasis sind in großen Teilen Europas bereits seit längerer Zeit etabliert. Auch in Deutschland wird die Vorteilhaftigkeit für Selbsthilfegruppen, Sozialinitiativen oder auch Vereine wahrgenommen, sodass das Konzept der Sozialgenossenschaft auch in der Praxis immer relevanter wird.29

3. Controlling

3.1 Controlling-Begriff

Der Begriff „Controlling“ lässt sich von dem englischen Wort „to control“ ableiten, welches mit „steuern“ oder auch „leiten“ übersetzt werden kann. Bei der Herleitung des Wortes „Controlling“ treten, auch wenn es häufig fälschlicherweise lediglich mit „Kontrolle“ übersetzt wird, noch keine Ungereimtheiten auf. Wenn jedoch nach einer übereinstimmenden Definition für den Begriff des Controllings gesucht wird, entstehen erste Herausforderungen.30

Herrschte bis Ende der 90er Jahre größtenteils Einigkeit über Definition des Controllings, wurde die Diskussion aufgrund der durch Weber erstmalig entwickelten „Controllingkonzeption als Rationalitätssicherung der Führung“ erneut angeregt.31 Eine funktionale Controlling-Definition und eine theoretisch solide wie auch praktisch bewährte Problemstellung sind essentielle Bestandteile einer Controllingkonzeption. Sie soll eine grundsätzliche Vorstellung des Controllings aufzeigen.32 Jedoch sind heute vor allem in der deutschsprachigen Literatur eine beachtliche Anzahl verschiedener Konzeptionen auffindbar, weshalb eine exakte Festlegung der genauen Aufgabenbündel des Controllings nur schwer möglich ist.

3.2 Funktionen des Controllings

Im Grundsatz ist das Controlling in fast allen Betrieben als Bestandteil der Unternehmensführung zu sehen, welchem wiederum einzelne verschiedene Funktionen zugrunde liegen. Diesog. Entscheidungsfunktion beruht auf dem Gedanken, die Gesamtheit der zu treffenden Entscheidungen eines Betriebs in diverse Teilentscheidungen aufzuspalten, um so einzelne Themengebiete delegierbar zu machen und unter den entsprechenden Mitarbeitern aufzuteilen. Aufgrund komplexer Strukturen existieren zwischen den einzelnen Teilentscheidungen häufig diverse Abhängigkeitsbeziehungen. Daher ist es eine Aufgabe des Controllings, eine sachliche Koordination dieser zu erreichen.33

Eng verbunden mit diesem Gedanken ist auch das Konzept des Controllings alsInformationsversorgungsfunktion. Durch die Informationsbeschaffung, -aufbereitung sowie -synchronisation bedient das Controlling auf diese Weise den objektiven Wissensbedarf des Managers. Die Sicherstellung der Informationsversorgung durch das Controlling wurde in erster Linie aus den folgenden zwei Gründen entwickelt: Erstens nahm die Dynamik und die Vielschichtigkeit der Unternehmen im Zeitverlauf zu und zweitens wuchsen die Betriebe selbst immer weiter und somit nahm dementsprechend die Menge der zu treffenden Entscheidungen zu.34

Der aktuellste Ansatz, das Controlling-Konzept zu beschreiben, stammt von Weber und Schäffer. Das Controlling wird hier als Rationalitätssicherung bezeichnet (Koordinationsfunktion). Es ist hierbei von sog. Rationalitätsdefiziten die Rede, die dadurch entstehen, dass die Entscheider im Unternehmen aufgrund von Defiziten im Können und Wollen nicht immer im Sinne der Organisation handeln, sondern subjektive Ziele verfolgen.35 Es liegt somit also auch im Aufgabenbereich eines Controllers, diese Defizite auszumachen, sie zu verringern und ihnen vorzubeugen. Die Rationalitätssicherung erhöht demnach die Wahrscheinlichkeit, dass Entscheidungen vernunftgemäß im Sinne der Unternehmung getroffen werden.36 Der Ansatz der Koordination selbst wurde jedoch von Horváth konzipiert, der das System der Unternehmensführung in die drei Teilsysteme Planung, Kontrolle und Information gliedert. Aus dieser dreigeteilten Beschaffenheit entsteht ein Abstimmungsbedarf, welcher wichtiger Bestandteil des Controlling-Aufgabengebiets ist.37 Dieses breite Spektrum an Einsatzmöglichkeiten sorgt dafür, dass das Controlling praktisch in den unterschiedlichsten Unternehmens- und Organisationsformen eingesetzt werden kann.

3.3 Übertragbarkeit des Controllings auf andere Unternehmensformen

Es wird jedoch erforderlich, den Begriff des Controllings genauer zu beschreiben, wenn die Konzeption auf andere Unternehmensformen, wie in diesem Fall auf die Genossenschaften, übertragen werden soll. Nur so kann es gelingen, das Aufgabenspektrum des Controllings für die entsprechende Unternehmensform aus dem erwerbswirtschaftlichen Konzept herzuleiten und eine Vermischung der Inhalte verschiedener Unternehmensbereiche mit dem Controlling zu vermeiden. Die in der Literatur gebräuchlichste Definition ist die des Aufgabenbündels. Besonderes Augenmerk wird vor allem auf die instrumentellen Aspekte der Controlling-Aufgaben, etwa Verfahren zur Planung und Kontrolle gelegt. Die hierbei von den zuständigen Controllern eingesetzten Instrumente zur Lösung der Probleme sind, isoliert betrachtet, meist klassische betriebswirtschaftliche Werkzeuge.38 Um also das Controlling möglichst exakt zu beschreiben und somit eine Übertragbarkeit des Konzepts auf die Genossenschaften zu erlauben, ist es notwendig, den konkreten Zweck des Controllings heranzuziehen und genauer zu betrachten.

3.4 Zweck und Aufgaben des Controllings

Das Controlling hat im Allgemeinen das Ziel, die Führungspersonen eines Unternehmens dahingehend zu informieren, dass es ihnen möglich wird, sich bei Umgebungsveränderungen des Unternehmens adäquat zu positionieren. So soll sichergestellt werden, dass der Betrieb nachhaltig wirtschaftet und langfristig existiert. Um dies zu ermöglichen, gibt es Maßnahmen und Aufgaben zur Realisierung der Controlling-Ziele, die den Controllern eines Unternehmens zur Verfügung stehen.39 Zur besseren Strukturierung und Einordnung dieser Aufgaben ist es von Vorteil, als Grundlage insbesondere die zeitlichen Dimensionen der Ziele zu betrachten.

Der kurz- und mittelfristige Bereich der Unternehmensplanung und -steuerung wird durch das operative Controlling bedient. Das strategische Controlling hat die langfristigen Ziele des Unternehmens ebenso wie die Umsetzung der langfristig ausgerichteten Fragestellungen zur Aufgabe. Als zentrales Ziel des operativen Controllings kann die Liquiditätssicherung genannt werden, in strategischer Hinsicht lässt sich jenes als Gewährleistung der betrieblichen Existenz definieren.40

Wird die Aufmerksamkeit auf die einzelnen Controlling-Aufgaben in den jeweiligen Gebieten gelegt, so lassen sich im operativen Bereich die Budgetierung und Planung in der kurzen und mittleren Frist festhalten.41 Das Wort Planung umfasst dabei eine systematische, auf die Zukunft gerichtete kritische Auseinandersetzung mit möglichen Zielgrößen und die Definition von Methoden und Arbeitsschritten für die Zielerreichung.42 Dem Controller kommt im Prozess der Planung die Rolle des Koordinators zu, welcher die Koordination der einzelnen Teilbudgets aus den Abteilungen übernimmt, diese aufeinander abstimmt und schließlich das Budget in seiner Gesamtheit formuliert.43

Ein der Planung unmittelbar nachgelagerter Vorgang ist die Operationalisierung der vorab gesteckten Ziele, bei welchem das Controlling die Geschäftsleitung dadurch assistiert, dass es Soll-/Ist-Vergleiche (sog. Abweichungsanalysen) erstellt. Das Berichtswesen bildet eine weitere zentrale Zuständigkeit des Controllings. Es informiert die Unternehmensführung regelmäßig über den Status der Verbindlichkeiten und des Vermögens, um negative Entwicklungstendenzen im Vorfeld zu erkennen und an das Management zu kommunizieren.44

[...]


1 Rickens (2009), Internetquelle

2 vgl. Rickens (2009), Internetquelle

3 vgl. Beuthien (2011), S. XXXVII und S. XLIV

4 vgl. Wöhe (2016), S.225

5 Beuthien (2011), in: GenG, §1

6 vgl. Wöhe (2016), S.225

7 vgl. Schmale (2017), S. 16

8 vgl. Beuthien (2011), in: GenG, §1, Tz 6

9 vgl. Wöhe (2016), S. 225

10 vgl. Herzberg (2006), S. 61 f.

11 vgl. Beuthien (2011), in: GenG, § 19 Abs. 1

12 vgl. Beuthien (2011), in: GenG, § 2

13 vgl. Klotz (2016), S. 103 f.

14 vgl. Klotz (2016), S. 25

15 vgl. Dülfer (1995), S. 54 f.

16 vgl. Dülfer (1995), S. 35

17 vgl. Klotz (2016), S. 25 f.

18 vgl. Schacht (2008), S. 17

19 vgl. Schaefer/Lepper (2016), S. 782

20 vgl. Jäger (1991a), S. 198

21 vgl. Klotz (2016), S. 81 f.

22 vgl. Dülfer (1995), S. 137

23 vgl. Rotter (2002), S.5

24 vgl. Mühlbauer/Liebscher (2013), S.408

25 vgl. Rotter (2002), S. 5 f.

26 vgl. Schacht (2008), S. 23 f.

27 vgl. Deutsche Bundesbank

28 vgl. Schaefer/Lepper (2016), S. 784

29 vgl. Schmale (2017), S.12

30 vgl. Horvath (2015), S. 13

31 vgl. Küpper (2013), S. 22

32 vgl. Küpper (2013), S. 6 f.

33 vgl. Horvath (2015), S. 88 f.

34 vgl. Weber/Schäffer (2016), S. 21

35 vgl. Weber/Schäffer (2016), S. 27

36 vgl. Weber/Schäffer (2016), S. 47

37 vgl. Horvath (2015), S. 59 f.

38 vgl. Heinzelmann (1989), S. 11 f.

39 vgl. Weber/Schäffer (2016), S. 82 f.

40 vgl. Hoffjan (2009), S. 7 f.

41 vgl. Horvath (2015), S. 107

42 vgl. Weber/Schäffer (2016), S. 38

43 vgl. Rieg (2009), S. 167

44 vgl. Weber/Schäffer (2016), S. 43

Ende der Leseprobe aus 46 Seiten

Details

Titel
Controlling in Genossenschaften. Instrumente und Anforderungen einer erfolgreichen Etablierung
Hochschule
Universität Siegen
Note
1,7
Autor
Jahr
2017
Seiten
46
Katalognummer
V442205
ISBN (eBook)
9783346040329
ISBN (Buch)
9783346040336
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Controlling, Genossenschaften, Genossenschaft, Controllinginstrumente, Management Control
Arbeit zitieren
Pia Prause (Autor:in), 2017, Controlling in Genossenschaften. Instrumente und Anforderungen einer erfolgreichen Etablierung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/442205

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Controlling in Genossenschaften. Instrumente und Anforderungen einer erfolgreichen Etablierung



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden