Formulierung internationaler Mindeststandards für Arbeitsbedingungen durch die ILO (International Labour Office) in Genf


Hausarbeit, 2005

21 Seiten, Note: 1,5


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Was ist die ILO?

2. Die Geschichte der ILO

3. Die ILO-Konvention 169

4. Was bedeutet der Begriff „Internationale Mindeststandards der ILO“
4.1. Übereinkommen und Empfehlungen
4.2. Kernübereinkommen
4.3. Mindestsozialstandards

5. Sanktionsmechanismen der ILO

6. Aktuelles
6.1. Vergütung der Arbeitsleistung
6.2. Kinderarbeit
6.3. Neuer internationaler Studiengang an der FHW Berlin

7. Fazit

1. Was ist die ILO?

Die ILO (International Labour Office bzw. (IAO) Internationale Arbeitsorganisation) wurde 1919 in Versailles[1] im Rahmen einer Koalition von sozialdemokratisch orientierten Gewerkschaften und der britischen Regierung[2] gegründet und ist seit dem 14. Dezember 1946 eine Sonderorganisation der UNO mit Sitz in Genf. Sie hat 177 Mitgliedsstaaten und setzt sich drittelparitätisch aus Vertretern von Regierungen, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen der Mitgliedsstaaten zusammen. Die ILO hat 1900 Angestellte, darunter 600 Experten in über 40 Ländern.[3]

Der Grundgedanke bzw. das Ziel der ILO ist es für eine soziale Gerechtigkeit zu sorgen, Lebens- und Arbeitsbedingungen im internationalen Rahmen zu verbessern und zu einem friedlichen Zusammenleben beizutragen.

Damit die Aufgabe weltweiter Mindeststandards (dazu gehört u. a. Wirtschaftliche Rückständigkeit, Massenarbeitslosigkeit, historisch verfestigte Gesellschaftsstrukturen, ein unzureichend ausgeprägtes Bewusstsein für Gleichheit, Solidarität und gesellschaftlicher Zusammenhalt[4] ) erfüllt werden kann, hat sich die ILO dem Erfordernis angenommen, das Überleben der indigenen Völker zu sichern.[5]

Dabei zählt zu den Hauptaufgaben der ILO die Förderung sozialer Gerechtigkeit, Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Lebensstandards sowie die Förderung wirtschaftlicher und sozialer Sicherheit.[6]

Zudem gehören Deutschland, die USA und Japan zu den größten Beitragszahlern der ILO.

Die drei Hauptorgane der ILO sind die internationale Arbeitskonferenz, der Verwaltungsrat und das internationale Arbeitsamt, an dessen Spitze der Generaldirektor, Juan Somavia (Somavia trat im März 1999 sein Amt als neuer Generaldirektor an) steht.[7]

Derzeitig liegt die Priorität der ILO bei der Durchsetzung der Kernarbeitsnormen. „Dies ist ein wesentliches Element zur Unterstützung des zentralen Anliegens der ILO ‚Menschwürdige Arbeit für alle’.“[8]

2. Die Geschichte der ILO

Die Gründung der ILO erfolgte unmittelbar nach dem ersten Weltkrieg, wobei die Verfassung dieser Organisation im Rahmen der Pariser Friedenskonferenz erarbeitet wurde und Bestandteil des Friedensvertrages von Versailles ist.

Damals beruhte die Gründung und die Aufgaben der ILO auf der Erkenntnis: „Der Weltfrieden kann auf die Dauer nur auf sozialer Gerechtigkeit aufgebaut werden.“[9]

Dabei definiert die Verfassung eine grundlegende Zielsetzung der Organisation in zweifacher Hinsicht:

„Auf der einen Seite steht das Anliegen, das Los der arbeitenden Bevölkerung nachhaltig zu verbessern“[10] und auf der anderen Seite steht das Anliegen „auf den internationalen Handel ausgerichtete Komponente.“[11]

Durch eine internationale Vernetzung des sozialpolitischen Regelwerks soll durch weltweit anerkannte Sozialstandards verhindert werden, dass sich die Mitglieder am internationalen Handel durch den Abbau von Arbeitnehmerrechten und eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen Vorteile verschaffen können.

Die Präambel der Verfassung lautet: „Auch würde die Nichteinführung wirklich menschenwürdiger Arbeitsbedingungen durch eine Nation die Bemühungen anderer Nationen um Verbesserung des Loses der Arbeitnehmer in ihren Ländern hemmen.“[12]

Zu den weiteren Aufgaben der ILO gehört die Erarbeitung internationaler Arbeits- und Sozialnormen, wobei heute der Schwerpunkt auf dem Bereich der Entwicklungshilfe erweitert wurde.

Die Verantwortung der internationalen Gemeinschaft und die Zuständigkeit einer internationalen Organisation wurden mit Gründung der ILO zum ersten Male anerkannt. Dies hatte zur Folge, dass Entscheidungen auf internationalem Wege getroffen wurden, die vorher ausschließlich innere Angelegenheit eines jeden Staates waren. Dazu ist zu sagen, dass die ILO diesbezüglich einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet hat.[13]

Die ILO finanziert sich durch so genannte Pflichtbeiträge der insgesamt 177 Mitgliedsstaaten, wobei nicht die entsendenden Verbände zu Zahlungen herangezogen werden. Zudem gewähren einige Mitgliedsstaaten der ILO geldwerte Hilfen, also personelle Unterstützungen durch die Entsendung von Experten oder Regierungsmitarbeitern.[14]

1944 hatte die ILO ihr 25-Jähriges Bestehen, aufgrund der Kriegswirren in Europa, in Philadelphia (USA) gefeiert. Auf diesem Bestehen wurde die Erklärung von Philadelphia verabschiedet, die besagt:

„Arbeit ist keine Ware. Freiheit der Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit sind wesentliche Voraussetzungen beständigen Fortschritts. Armut, wo immer sie besteht, gefährdet den Wohlstand aller

und entwickelt sie fort. …“[15]

Hierbei sei jedoch erwähnt, dass die zuvor genannte Erklärung mitten im Zweiten Weltkrieg verabschiedet wurde und das Prinzip der Gleichheit in einer Weltorganisation niemals zuvor ein so derartiges Gewicht hatte.[16]

3. Die ILO-Konvention 169

Weltweit zählen ca. 300 Millionen Menschen in 76 Ländern zu den indigenen Völkern (Ureinwohner eines bestimmten Volkes) dieser Welt. Die Konvention 169 ist ein weiteres Übereinkommen der Mindeststandards der ILO, die am 5. September 1991 in Kraft

getreten ist und zählt als das bisher wichtigste völkerrechtliche Instrument der indigenen Völker. Die Konvention 169 (an die gesammelte Bevölkerung gerichtet) gilt als Nachfolger der Konvention 107 (an das Volk gerichtet) von 1958.[17]

Wie oben erwähnt richtet sich die Konvention 169 an die gesammelte Bevölkerung, sowie an die Individual- und Kollektivrechte der indigenen Völker, was für diese als äußerst wichtig erscheint, da die indigenen Völker keinen Privatbesitz Einzelner kennen. Ebenso verankert das Übereinkommen wichtige Grundrechte der Völker. Dazu gehört das Recht auf ein eigenes Territorium, eine eigene Lebensweise, Kultur, Religion sowie Sprache. Bevor Maßnahmen bezüglich der Entwicklungszusammenarbeit getroffen werden, müssen die indigenen Völker erst ausführlich informiert werden und anschließend zustimmen.[18]

Bedauerlicherweise ist die Konvention 169 erst von wenigen Mitgliedstaaten unterzeichnet worden. So werden Konventionen mit 2/3 Mehrheit in der Mitgliederversammlung beschlossen, jedoch besteht keine Pflicht zur Ratifizierung und Implementierung durch die Mitgliedstaaten.

So auch von der Bundesrepublik Deutschland, die sich von diesem Abkommen nicht berührt fühlt, da es in Deutschland angeblich keine indigenen Völker gibt. Allerdings spielt der Begriff „Globalisierung“ heutzutage eine immer wichtigere Rolle und sobald die BRD die Konvention 169 ratifiziert, müssen die Normen in der Außenpolitik berücksichtigt werden. Dies scheint momentan in der BRD wohl der Grund zu sein, die Konvention nicht zu ratifizieren.[19] Dennoch ist eine Ratifizierung durch die Bundesrepublik äußerst sinnvoll, da so neue Maßstäbe für eine Partnerschaft mit den Ureinwohnern gesetzt und die Entwicklungszusammenarbeit gestärkt werden könnte.[20] Einige bisher ratifizierte Mitgliedstaaten sind Norwegen, Mexiko, Kolumbien, Bolivien, Niederlande, Dänemark, Peru etc. Bei den Niederlanden z. B. ist eine positive Entwicklung festzustellen. Die Niederlande hat die Konvention 169 1998 ratifiziert und damit angekündigt, bei Tiefflügen über Labrador und Kanada und ebenso beim Handel mit Tropenhölzern orientierte Entscheidungskriterien anzusetzen. So auch in Mexiko, die die Konvention 169 1990 ratifiziert haben. Es wurde eine Reglung erlassen, die Bräuche indigener Völker in Strafprozessangelegenheiten in Betracht zu ziehen.

[...]


[1] Vgl. ILO Verfassung, 2003. Online im Internet: URL: http://www.ilo.org [14.02.2003].

[2] Vgl. Senghaas-Knobloch et al (2003), S. 7.

[3] Vgl. Universität Zürich, 2003. Geschichte der ILO. Online im Internet:

URL: http://www.ipz-ib.ch [05.12.2004].

[4] Vgl. ILO Kernarbeitsnormen. Unterstützung durch technische Hilfe, 2004. Online im Internet:

URL: http://www.ilo.org [05.02.2004].

[5] Vgl. Rathgeber, T., ILO-Konvention 169. Wer ist die ILO, 2002. Online im Internet: URL: http://www.gfbv.it [11.2002].

[6] Vgl. Internationale Arbeitsorganisation – ILO. Online im Internet: URL: http://www.flaggenlexikon.de

[7] Vgl. Die internationale Arbeitsorganisation und Österreich, 2000. Online im Internet:

URL: http://www.arcs.ac.at [07.2000].

[8] Willkommen bei ILO Deutschland, 2004. Online im Internet: URL: http://www.ilo.org [16.08.2004]

[9] Däubler et al. (1994), S. 214 f.

[10] ILO Verfassung, 2003. Online im Internet: URL: http://www.ilo.org[14.02.2003].

[11] ILO Verfassung, 2003. Online im Internet: URL: http://www.ilo.org[14.02.2003].

[12] Däubler et al. (1994), S. 214 f.

[13] Vgl. ILO Verfassung, 2003. Online im Internet: URL: http://www.ilo.org [14.02.2003].

[14] Vgl. Der Haushalt der ILO 2000-01. Mittelaufbringung, 2001. Online im Internet:

URL: http://www.ilo.org [02.2001].

[15] Däubler et al. (1994), S. 238.

[16] Vgl. ILO Verfassung, 2003. Online im Internet:

URL: http://www.ilo.org[14.02.2003].

[17] Vgl. Behrend R., Bundesregierung muss sofort die Rechte von Ureinwohnern stärken, 2004. Online im Internet: URL: http://www.kobra.wdss.de[18.08.2004]

[18] Vgl. Menschenrechte für indigene Völker, 2004. Warum ist die Konvention für die indigenen Völker so wichtig? Online im Internet:

URL: http://www.ilo169.de[06.2004]

[19] Vgl. Gerlach, I., Die Konvention 169, 2000. Die Konvention hat auch für Europa Relevanz. Online im Internet: URL: http://www.gfbv.it[22.08.2000]

[20] Vgl. Menschenrechte für indigene Völker, 2004. Warum sollte die Bundesregierung die ILO-Konvention 169 ratifizieren? Online im Internet: URL: http://www.ilo169.de[06.2004]

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Formulierung internationaler Mindeststandards für Arbeitsbedingungen durch die ILO (International Labour Office) in Genf
Hochschule
Fachhochschule für Wirtschaft Berlin
Veranstaltung
Gesellschaftliche und betriebliche Organisation der Arbeit
Note
1,5
Autor
Jahr
2005
Seiten
21
Katalognummer
V44169
ISBN (eBook)
9783638418201
ISBN (Buch)
9783638750448
Dateigröße
504 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Formulierung, Mindeststandards, Arbeitsbedingungen, Labour, Office), Genf, Gesellschaftliche, Organisation, Arbeit
Arbeit zitieren
Jennifer Russell (Autor:in), 2005, Formulierung internationaler Mindeststandards für Arbeitsbedingungen durch die ILO (International Labour Office) in Genf, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/44169

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