Bilanzierung von Pensionsrückstellungen nach deutscher und internationaler Rechnungslegung


Hausarbeit, 2005

33 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Aktuelle Situation der Altersversorgung in Deutschland
2.1 Demographische Entwicklung in Deutschland
2.2 Bedeutung von Pensionsrückstellungen

3 Internationale Rechnungslegung
3.1 Bedeutung internationaler Rechnungslegung
3.2 Internationale Rechnungslegungssysteme
3.2.1 US-GAAP
3.2.2 IFRS/IAS
3.2.3 Grundsätzliche Unterschiede zwischen US-GAAP und IFRS/IAS

4 Bilanzierung von Pensionsrückstellungen
4.1 Bilanzierung nach HGB
4.1.1 Bildung von Rückstellungen
4.1.2 Ansatz von Pensionsrückstellungen
4.1.3 Bewertung von Pensionsrückstellungen
4.1.4 Ausweis von Pensionsrückstellungen
4.2 Bilanzierung nach IFRS/IAS
4.2.1 Bildung von Rückstellungen
4.2.2 Ansatz von Pensionsrückstellungen
4.2.3 Bewertung von Pensionsrückstellungen
4.2.4 Ausweis von Pensionsrückstellungen
4.3 Bilanzierung nach US-GAAP

5 Vergleich von deutscher und internationaler Rechnungslegung

6 Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Verzeichnis der Gesetze

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1, Demographische Entwicklung in Deutschland (Quelle: Bwv 2002, S.590)

Abbildung 2, Gestaltungsformen der betrieblichen Altersversorgung ( Quelle: Coenenberg 2001, S. 350)

Abbildung 3, Aufteilung der Deckungsmittel in der betrieblichen Altersversorgung nach Durchführungswegen 2000 (Quelle: Bwv 2002, S. 628)

Abbildung 4, Aufwandsverteilung beim Anwartschaftsdeckungs- und Teilwertverfahren (zugrundeliegende Daten entnommen aus Thoms-Meyer 2002, S.140f)

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Die gesetzliche Rentenversicherung ist in Deutschland nicht mehr alleine in der Lage, für ein ausreichendes Einkommen im Rentenalter zu sorgen. Traditionell betreiben in Deutschland viele Unternehmen aus sozialer Fürsorge für ihre Mitarbeiter zusätzliche Vorsorge. Diese betriebliche Altersversorgung schlägt sich in vielen Fällen in der Bilanz nieder. Diese bilanziellen Verpflichtungen können beim Übergang der Rechnungslegung vom deutschen Standard nach HGB auf internationale Standards zu teilweise deutlichen Änderungen der Bilanzstruktur führen. So erhöhten sich z.B. bei der Daimler-Benz AG im Abschluss 1997 die Pensionsrückstellungen von ca. 14,0 Mrd. DM um 23% auf ca. 17,2 Mrd. DM, nur weil die Rechnungslegung von HGB auf US-GAAP übergeleitet wurde (vgl. Dangel u.a. 2001, S.118f). ThyssenKrupp wurde Anfang 2003 von der renommierten Rating-Agentur Standard & Poor´s deutlich herabgestuft. Die Begründung für die Herabstufung war eine veränderte Berücksichtigung der in Deutschland traditionell intern finanzierten Pensionsverpflichtungen (vgl. Pellens u.a. 2004, S. 43).

Wird in Deutschland deutlich anders bilanziert als im Rest der Welt? Ist die deutsche Bilanzierungspraxis wirklich so rätselhaft, wie der Economist behauptet: „German accounts are still a mystery to many“ (zitiert in Glaum/Mandler 1996, S. 86f). Im folgenden will ich betrachten, wie die deutsche und internationale Bilanzierungspraxis von Pensionsrückstellungen aussieht und anschließend beide miteinander vergleichen. Davor gehe ich noch auf die aktuelle Situation der Altersversorgung in Deutschland ein und auf die Bedeutung der internationalen Rechnungslegung für deutsche Unternehmen.

2 Aktuelle Situation der Altersversorgung in Deutschland

In den letzten Jahren wurde das Sozialsystem der gesetzlichen Renten-versicherung in Deutschland mehrfach reformiert. So trat 1992 das Rentenreformgesetz in Kraft. Dieses Gesetz, bei seiner Verabschiedung noch als „Jahrhundertreform“ bezeichnet, wurde schon 1997 vom Rentensparpaket abgelöst. Im Jahr 1999 gab es das nächste Rentenreformgesetz. Als nächstes verabschiedete der Bundestag im Juni 2001 dann das Altersvermögensgesetz, welches explizit eine Absenkung des Rentenniveaus vorsah (vgl. Bwv 2002, S. 540). Der nächster Schritt zur Lösung des Rentenproblems war im Juni 2004 die Verabschiedung des Nachhaltigkeitsgesetzes, das erneut eine Senkung des Rentenniveaus beinhaltete. Gleichzeitig wurde auch noch das Alterseinkünftegesetz erlassen, welches ab sofort schrittweise die nachgelagerte Besteuerung der Altersrenten einführt (O.V. 2005, S. 8f). Die Situation der gesetzlichen Altersversorgung in Deutschland spitzt sich also immer mehr zu und ein Ende dieser Entwicklung ist derzeit nicht in Sicht. Die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts alleine durch die gesetzliche Absicherung ist für die meisten Bürger nicht mehr gewährleistet.

2.1 Demographische Entwicklung in Deutschland

Die Problematik der gesetzlichen Rentenversicherung ergibt sich aus zwei Faktoren. Zum einen ist das System umlagefinanziert. Dies bedeutet, dass die Einzahlungen der Beitragszahler direkt wieder an die Rentenempfänger ausgeschüttet werden. Es wird also kein Guthaben für den einzelnen Versicherten aufgebaut oder in geeigneter Form Kapital zurückgestellt. Das System ist insgesamt unter dem Namen „Generationenvertrag“ bekannt. Zum anderen ändert sich die demographische Zusammensetzung der deutschen Bevölkerung. Die Geburtenrate sinkt und die Lebenserwartung steigt (siehe Abb. 1).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1, Demographische Entwicklung in Deutschland (Quelle: Bwv 2002, S.590)

Dadurch steht einer immer geringer werdenden Anzahl an jungen Beitragszahlern eine immer größer werdende Zahl von älteren Menschen entgegen, die Renten-leistungen beziehen. Um dieses wachsende Ungleichgewicht auszugleichen, könnte der Beitragsanteil für die arbeitenden Beitragszahler erhöht werden. Diese sind aber durch Steuern und Sozialabgaben kaum noch weiter belastbar. Deshalb wird in der aktuellen deutschen Praxis die Höhe des Rentenniveaus weiter gesenkt. Dadurch wird versucht, Einnahmen und Ausgaben jeder Periode auf ein gleiches Niveau zu bringen (vgl. Bwv 2002, S. 590).

2.2 Bedeutung von Pensionsrückstellungen

Will der einzelne Arbeitnehmer im Alter seinen Lebensstandard halten, so kommt er an zusätzlichen Vorsorgemaßnahmen zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht vorbei. Viele Unternehmen betreiben deshalb betriebliche Altersversorgung aus sozialer Verantwortung für ihre Mitarbeiter heraus oder um qualifizierte und motivierte Mitarbeiter langfristig an sich zu binden (vgl. Dangel u.a. 2001, S. 110). Das BetrAVG kennt fünf verschiedene Durchführungswege zur betrieblichen Altersversorgung (siehe Abb. 2): Unmittelbare Versorgungszusage, Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds und Unterstützungskasse. Diese können in zwei Gruppen aufgeteilt werden: Die unmittelbare Versorgungszusage, bei der das Unternehmen im Versorgungsfall direkt die Pensionsleistungen erfüllt und die mittelbaren Versorgungszusagen, bei denen das Unternehmen das Versorgungsrisiko auf externe Unternehmen wie Versicherungen, Pensionskassen- und fonds oder Unterstützungskassen überträgt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2, Gestaltungsformen der betrieblichen Altersversorgung ( Quelle: Coenenberg 2001, S. 350)

Wie weiter unten noch genauer gezeigt wird, braucht das Unternehmen i.d.R. nur für unmittelbare Versorgungszusagen Pensionsrückstellungen zu bilanzieren (vgl. Coenenberg 2001, S.349f). In Deutschland ist die unmittelbare Pensionszusage der am meisten genutzte Durchführungsweg. So entfielen im Jahre 2000 ca. 59% der Deckungsmittel aller Durchführungswege auf die unmittelbaren Pensionszusagen. In den Bilanzen aller deutschen Unternehmen waren zu diesem Zeitpunkt 365,7 Mrd. DM für Pensionsrückstellungen reserviert (vgl. Bwv 2002, S. 628 und siehe Abb. 3). Bei den 30 DAX-Unternehmen Deutschlands betrug der Anteil der Pensionsrückstellungen an der gesamten Bilanzsumme 2002 ca. 7%. Als Spitzenwert erreichten einige Unternehmen sogar einen Anteil von über 20% (vgl. Lachnit/Müller 2004, S. 501).

Einen solchen Stellenwert bei der betrieblichen Altersversorgung haben im internationalen Vergleich die unmittelbaren Pensionszusagen über bilanzielle Rückstellungen nur in Deutschland. Diese waren insbesondere beim Wieder-aufbau nach dem zweiten Weltkrieg hilfreich, da während der Anwartschaftsphase kein Kapital das Unternehmen verlässt. Die Unternehmen hatten so ein hervorragendes und billiges Innenfinanzierungsinstrument (vgl. Achleitner/Behr 2003, S. 213).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3, Aufteilung der Deckungsmittel in der betrieblichen Altersversorgung nach Durchführungswegen 2000 (Quelle: Bwv 2002, S. 628)

3 Internationale Rechnungslegung

Die Notwendigkeit zur internationalen Rechnungslegung ergibt sich seit gut einem Jahrzehnt in zunehmender Weise auch für deutsche Unternehmen. Spätestens seit dem Gang der Daimler Benz AG an die amerikanische „Wall Street“ (NYSE) im Jahre 1993 sehen sich deutsche Konzerne damit konfrontiert, einen internationalen Rechnungsabschluss zu erstellen. Als eine der Voraussetzungen für diesen Börsengang verlangte die amerikanische Börsenaufsicht SEC eine Überleitungsrechnung vom deutschen HGB-Abschluss auf einen US-GAAP-konformen Abschluss (vgl. Prangenberg 2000, S. XIII f). Mit der Einführung des Segmentes „Neuer Markt“ im Jahre 1997 an der Frankfurter Börse wurde für die dort gelisteten Unternehmen ein nach internationalen Standards erstellter Abschluss verbindlich vorgeschrieben (vgl. Achleitner/Behr 2003, S. 3). Dies sind nur zwei Beispiele dafür, dass deutsche Unternehmen seit der letzten Dekade dazu gezwungen werden, sich mit den teilweise stark vom HGB abweichenden internationalen Rechnungslegungsstandards auseinander zusetzen.

3.1 Bedeutung internationaler Rechnungslegung

Im Laufe der Entwicklung der Rechnungslegung beginnend bei den frühen Sumerern über die Antike und die mittelalterlichen Kaufleute Italiens kam die Forderung nach einer Vereinheitlichung der verwendeten Systeme auf. So wurden Standards geschaffen, um die Vergleichbarkeit und Transparenz der erstellten Abschlüsse zu ermöglichen. Prinzipiell lassen sich fast alle Rechnungslegungs-systeme weltweit auf die Grundelemente Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, sowie Kapitalflussrechnung zurückführen (vgl. Pellens u.a. 2004, S.3). Da in den unterschiedlichen Ländern verschiedene Rechts- und Steuersysteme, sowie verschiedene Kapitalmarktstrukturen existieren, haben sich im Laufe der Zeit zwei große Entwicklungsrichtungen der Rechnungslegungsstandards gebildet: Die angloamerikanische und die kontinentaleuropäische (vgl. Achleitner/Behr 2003 S. 13f).

Im angloamerikanischen Raum (insbesondere in Großbritannien und den Vereinigten Staaten) findet sich ein Rechtssystem, das auf dem sog. Case Law, dem Richter- und Fallrecht basiert. Gleichzeitig existiert ein Kapitalmarkt, der kapitalsuchenden Unternehmen eine Vielzahl von potenziellen Eigenkapital- und Fremdkapitalgebern anbietet. In diesem Umfeld hat sich die Entwicklung von Rechnungslegungsstandards weitgehend im Umfeld privater Organisationen ohne gesetzliche Eingriffe abgespielt. Die Informationen der Abschlusswerke sind überwiegend auf die Bedürfnisse der aktuellen oder zukünftigen Investoren abgestimmt (vgl. Pellens u.a. 2004, S. 34ff). Eine wahrheitsgemäße Darstellung der Finanz- und Vermögenswerte des Unternehmens ist dabei oberstes Ziel (vgl. Selchert/Erhardt 2003, S. 31).

Der kontinentaleuropäische Bereich, zu dem insbesondere Deutschland und die Schweiz gehören, ist durch die Dominanz des verallgemeinernden, geschriebenen Gesetzes, des Code Law, geprägt. Hier hat sich ein durch gesetzliche Regelungen bestimmtes Rechnungslegungssystem ausgebildet. Aus diesem werden dann deduktiv die individuellen Anwendungsvorschriften abgeleitet (vgl. Wolz 2000, S. 1373). Im HGB z.B. sind die Rechnungslegungsvorschriften für deutsche Unternehmen festgeschrieben und der Rahmen für die Bilanzierung durch die „Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung“ vorgegeben. Zielsetzung der Rechnungslegung ist der Gläubigerschutz, die Maßgeblichkeit für die Unternehmensbesteuerung und die Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns (Selchert/Erhardt 2003, S. 9ff). Der Kapitalmarkt ist mehr auf die Beschaffung von Fremdkapital über Kreditinstitute ausgelegt (vgl. Pellens u.a. 2004, S. 38).

Diese unterschiedliche Ausrichtung beider Systeme führt dazu, dass die jeweiligen Abschlüsse eine unterschiedliche Aussagekraft haben und schwer miteinander zu vergleichen sind. Die zunehmende Internationalisierung und Globalisierung ermutigt nun aber immer mehr deutsche Unternehmen dazu, ins Ausland zu expandieren und ihre Geschäftstätigkeit zu erweitern. Gleichzeitig versuchen sich diese Unternehmen auch auf den internationalen Kapitalmärkten mit Kapital zu versorgen.

Wie das Beispiel am Eingang des Kapitels zeigt, schreiben internationale Eigenkapitalmärkte wie die NYSE einen internationalen Abschluss vor. Gleichzeitig genießen die Analysen und Bewertungen von Rating-Agenturen wie Moody´s oder Standard & Poor´s bei potenziellen Investoren eine hohe Bedeutung. Die Entscheidung, ob ein Investor Kapital in ein Untenehmen investiert, wird oftmals von den Einstufungen dieser externen Analysten abhängig gemacht. Die Rating-Agenturen brauchen zur Erstellung ihrer Unternehmens-Ratings vergleichbare, verlässliche und exakte Informationen. Hier reichen nun die HGB-Abschlüsse mit ihren stillen Reserven, Bewertungswahlrechten und steuerlich-geprägten Wertansätzen regelmäßig nicht aus (vgl. Pellens u.a. 2004, S.42f). Um auf den internationalen Märkten agieren zu können, sind die Unternehmen also gezwungen, ihre Abschlüsse nach den internationalen Regelungen zu erstellen. Gleichzeitig waren sie aber bisher gesetzlich dazu verpflichtet, einen HGB-Abschluss zu erstellen. Diese Situation verursachte durch die doppelte Erstellung von Abschlüssen hohe Kosten für die Unternehmen (vgl. Achleitner/Behr 2003, S. 62).

Innerhalb der EU setzten schon früh Prozesse zur Vereinheitlichung und Harmonisierung der Rechnungslegungsstandards der Mitgliedsstaaten ein (vgl. Glaum/Mandler 1996, S. 11f). Bereits 1985 wurden mit dem Bilanzrichtliniengesetz (BilRiLiG) die 4., 7. und 8. EU-Richtlinie im deutschen HGB umgesetzt und so die Harmonisierung der Rechnungslegung innerhalb der EU vorangetrieben. Doch an der prinzipiellen Ausrichtung des HGB mit Vorsichtsprinzip und Gläubigerschutz änderte dieses Gesetz nichts (vgl. Pellens u.a. 2004, S. 45f).

Erst 1998 schaffte der Gesetzgeber mit dem Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz (KapAEG) die Möglichkeit eines befreienden Konzernabschlusses nach internationalen Rechnungslegungsnormen. Der neu eingeführte §292a HGB deregulierte das deutsche Rechnungslegungsrecht und bot kapitalmarkt-orientierten Mutterunternehmen die Möglichkeit, ihren Konzernabschluss nach international anerkannten Rechnungslegungsvorschriften aufzustellen. Im Wesentlichen wurden hierunter die IFRS/IAS und US-GAAP verstanden. Gleichzeitig wurde mit dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) der Umfang des HGB-Konzernabschlusses an das internationale Niveau angenähert (Einbeziehung von Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel in den §297 Abs. 1 HGB). Eine erneute Anpassung erfolgte 2002 mit dem Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG) (vgl. Pellens u.a. 2004, S. 47f). Deutsche Konzerne konnten nun die internationalen Standards ohne weitere Probleme für den Konzernabschluss anwenden.

Die Möglichkeit des befreienden Konzernabschlusses nach §292a HGB war bis zum 31.12.2004 befristet (vgl. Achleitner/Behr 2003, S. 63). In ihrem Harmonisierungsbestreben hat die EU die Verordnung „Nr. 1606/2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards“ erlassen. Hiernach werden kapitalmarktorientierte Unternehmen ab 2005 verpflichtet, für ihre Konzernrechnungslegung die IFRS/IAS anzuwenden. Für nach US-GAAP bilanzierende Unternehmen gibt es eine Übergangsfrist bis 2007. Darüber hinaus sieht die EU-Verordnung, die oft als „IAS-Verordnung“ bezeichnet wird, vor, dass die einzelnen Mitgliedsstaaten die Anwendung der IFRS/IAS auch auf nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen und Einzelabschlüsse ausdehnen können (vgl. Pellens u.a. 2004, S.49).

Diese EU-Verordnung wurde vom deutschen Gesetzgeber mit dem Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) am 4.12.2004 umgesetzt. Der §292a HGB entfiel. Dafür wurde der §315a HGB neu eingeführt. Dieser entbindet die von der EU-Verordnung betroffenen Unternehmen weitestgehend von den handelsrechtlichen Rechnungslegungsnormen und ermöglicht ihnen einen Konzernabschluss nach internationalen Regelungen (hier IFRS/IAS, genannt in der EU-Verordnung, auf die sich bezogen wird). In §315a Abs. 3 HGB ist zudem eine Öffnungsklausel auch für alle anderen konzernrechnungslegungspflichtigen Mutterunternehmen enthalten, die dort genannten internationalen Rechnungs-legungsstandards anwenden zu dürfen. Für den Einzelabschluss gewährt der geänderte §325 HGB über die neuen Absätze 2a und 2b ein Wahlrecht zwischen der Offenlegung eines HGB-Abschlusses oder eines IFRS/IAS-Abschlusses. Dieses Wahlrecht bezieht sich aber nur auf die Offenlegung und befreit nicht von der Pflicht zur Erstellung eines HGB-Abschlusses (vgl. Pellens u.a. 2004, S. 49f).

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Ende der Leseprobe aus 33 Seiten

Details

Titel
Bilanzierung von Pensionsrückstellungen nach deutscher und internationaler Rechnungslegung
Hochschule
Hamburger Fern-Hochschule
Note
2,0
Autor
Jahr
2005
Seiten
33
Katalognummer
V44129
ISBN (eBook)
9783638417839
ISBN (Buch)
9783638597111
Dateigröße
738 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bilanzierung, Pensionsrückstellungen, Rechnungslegung
Arbeit zitieren
Diplom-Kaufmann Manuel Löbach (Autor:in), 2005, Bilanzierung von Pensionsrückstellungen nach deutscher und internationaler Rechnungslegung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/44129

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