Die Kapitalflussrechnung nach DRS 2 und deren Bedeutung für die Unternehmensbewertung


Hausarbeit, 2004

37 Seiten, Note: 2

Anonym


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Grundlegende Überlegungen zum Cash Flow

3. Aufgaben und Inhalte der Kapitalflussrechnung

4. Aufbau und Vorgehensweise der Kapitalflussrechnung
4.1. Abgrenzung des Finanzmittelfonds
4.2. Gliederung der Kapitalflussrechnung
4.2.1. Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit
4.2.2. Cash Flow aus Investitionstätigkeit
4.2.3. Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit
4.2.4. Gesonderter Ausweis einzelner Posten
4.3. Darstellung der Veränderung des Finanzmittelfonds

5. Aussagekraft der Kapitalflussrechnung für die Unternehmensbewertung
5.1. Relevante Cash Flows für die Unternehmensbewertung
5.2. Herleitung von Kennzahlen aus Cash-Flow-Größen
5.2.1. Umsatz-Cash Flow
5.2.2. Schuldentilgungsdauer
5.2.3. Innenfinanzierungsgrad der Investitionen

6. Resume

Literaturverzeichnis

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung 1: Cash Flows des Unternehmens

Abbildung 2: Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit (indirekte Methode)

Abbildung 3 : Ermittlung des Cash Flows aus laufender Geschäftstätigkeit am Beispiel

Abbildung 4: Cash Flow aus Investitionstätigkeit

Abbildung 5: Ermittlung des Cash Flows aus Investitionstätigkeit am Beispiel

Abbildung 6: Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit

Abbildung 7: Ermittlung des Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit am Beispiel

Abbildung 8: Fondsveränderungsnachweis

Abbildung 9: Ermittlung der Höhe des Finanzmittelfonds zu Ende der Periode am Beispiel

Abbildung 10: Cash-Flow-Definitionen

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Die Cashflow-Rechnung bzw. Kapitalflussrechnung befindet sich in Deutschland weiterhin auf dem Vormarsch. Ist sie aus deutscher Sicht bisher nur gesetzlicher Pflichtbestandteil der Konzernabschlüsse kapitalmarktorientierter Mutterunternehmen[1], so stellt sie gemäß den internationalen Auslegungen (IAS und US-GAAP) einen gleichberechtigten Bestandteil des Jahresabschlusses zu Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang dar. Da jedoch auch in Deutschland zunehmend Kapitalflussrechnungen freiwillig von mittleren und großen Kapitalgesellschaften aufgestellt werden, erließ das Deutsche Rechnungslegungs Standards Comitee (DRSC) im Mai 2000 den Standard DRS 2 „Kapitalflussrechnung“ sowie DRS 2-10 / 2-20 als Spezialstandards für Kreditinstitute bzw. Versicherungsunternehmen.[2] Das Ziel war dabei die Vereinheitlichung der veröffentlichten Kapitalflussrechnungen, da es zunehmend zu unterschiedlichen Definitionen des Begriffs ‚Cash Flow’ sowie zu abweichenden Strukturen in Aufbau und Inhalt der Rechnungen von Seiten der Unternehmen kam.

Inhaltlich kann der DRS 2 aufgrund seiner Empfehlungen nahezu mit dem IAS 7 sowie dem SFAS 95 gleichgestellt werden.[3] Böse Zungen mögen sogar behaupten, dass es sich dabei um eine reine Übersetzung dieser handelt. Lediglich einige Zusatzangaben und Detailfragen lassen Abweichungen erkennen. Somit ist eine Beachtung der internationalen Regelungen bei Anwendung des DRS 2 möglich. Gelungen ist dies durch die Einräumung von Wahlrechten sowie die Anpassung der Angabepflichten. Hinzu kommt jedoch, dass DRS 2 zusätzliche Ausweis- und Angabepflichten im Gegensatz zu IAS 7 und SFAS 95 beinhaltet. STAHN bezeichnet es deshalb auch als „das international umfassendste Regelwerk zur Kapitalflussrechnung[4] “.

Inhalt dieser Arbeit soll es somit sein, die mit der Kapitalflussrechnung verfolgten Zielsetzungen und somit dessen Aufgaben darzustellen. Es wird sich dabei primär auf den DRS 2 gestützt. Diese Arbeit soll daher keinen ausführlichen Vergleich mit IAS uns US-GAAP darstellen.

Eingangs soll kurz eine Erläuterungen der Größe Cash Flow stattfinden, bevor dann die Überleitung zu der Kapitalflussrechnung anhand deren Aufgaben und Inhalten folgt. Anschließend wird allgemeingültig auf den im Sinne des DRS 2 geforderten Aufbau der Kapitalflussrechnung eingegangen.

Zum Abschluss werden dann die für die Unternehmensbewertung zu entnehmenden Informationen und deren Aussagefähigkeit zur Beurteilung von Unternehmen näher erläutert werden.

Dabei wird sich repräsentativen Beispielen bedient, um die theoretischen Aussagen praktisch zu unterstreichen und somit für den Leser verständlich zu gestalten. Im Sinne dessen kann jedoch im Rahmen dieser Arbeit nicht auf Sonderfälle einzelner dargestellter Posten eingegangen werden. Somit wird sich auf grundlegende Bestandteile und daraus folgend auf eine erste Einführung in das Themengebiet beschränkt werden.

2. Grundlegende Überlegungen zum Cash Flow

Der Cash Flow – als finanzielle Stromgröße – erfährt in seiner Definition unterschiedliche Ausprägungen.[5] Die Hauptunterschiede ergeben sich dabei oft aus der Zusammensetzung des Cash Flow aus unterschiedlichen Komponenten. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich die Berechnung des Cash Flow im Allgemeinen aus finanzwirksamen und nicht finanzwirksamen Größen zusammensetzt. Dabei kommt es jedoch zu unterschiedlichen Zuordnungen der Größen zu den jeweiligen Kategorien. Es handelt sich also in erster Linie um unterschiedliche Auffassungen darüber, inwieweit ein Vorgang als ‚finanzwirksam’ anzusehen ist oder nicht.

Im wesentlichen stellt der Cash Flow einen Zahlungsüberschuss dar, d.h. er ist als „die Ertragseinzahlungen abzüglich den Aufwandsauszahlungen – verändert um den Saldo einiger bestimmter Bilanzposten – eines Geschäftsjahres zu verstehen[6]. Inhaltlich ähnliche Definitionen sehen den Cash Flow als „Zahlungsüberschuss aus dem laufenden Betriebsprozess“[7] bzw. „finanzieller Überschuss aus den laufenden Operationen eines Unternehmens innerhalb einer Bilanzierungsperiode[8].

Doch welche Grundidee verbirgt sich hinter dem Heranziehen einer solchen Größe?

Im Allgemeinen folgt die Einführung einer neuen Kennzahl dem Interesse der Verbesserung der Informationsfunktion aus Sicht der externen Bilanzleser.[9] Im Sinne dessen hat der Cash Flow die Aufgabe, die Aussageschwächen des Jahresabschlusses in zwei Punkten zu beheben. Zum einen soll „dem Wunsch verstärkter Betrachtung des Unternehmens unter finanzwirtschaftlichen Gesichtspunkten[10] “ und zum anderen dadurch „der Beseitigung der Manipulation aus dem Jahresabschluss[11] “ Folge geleistet werden.[12]

Es wird demnach kritisiert, dass die ursprünglich zum Vergleich herangezogene Kennzahl ‚Bilanzgewinn bzw. Jahresüberschuss’[13] zunehmend von den Unternehmen aufgrund eigener Interessen zum Positiven als auch zum Negativen für die Unternehmenspolitik manipuliert wurde. Seine Ausprägung findet dies z.B. durch geeignete Maßnahmen zur Sachverhaltsgestaltung vor dem Bilanzstichtag oder auch die Anwendung geeigneter Bilanzierungsmethoden nach dem Bilanzstichtag.[14]

Weiterhin soll der Cash Flow zur Überprüfung der Finanzlage eines Unternehmens dienen, welche durch die Kennzahl ‚Bilanzgewinn’ nicht eindeutig gegeben ist.[15] Somit folgte die Forderung nach der Bereinigung um periodisierte Größen, um die Finanzlage einer abgegrenzten Totalperiode beurteilen zu können. Anhand der zielgerichteten Vorgaben zur Ermittlung des Cash Flow, bleibt somit den Unternehmen kaum ein Spielraum zur subjektiven Darstellung der finanziellen Lage.[16] Der Cash Flow stellt in diesem Sinne eine ‚Bilanzumformungsanalyse’ dar, indem der Bilanzgewinn / Jahresüberschuss um die periodisierten Aufwendungen und Erträge wieder bereinigt wird.[17] Er gibt somit nur den Saldo realer Zahlungsvorgänge wieder.[18] Der Jahresüberschuss ist dagegen als Resultat der Abbildung verschiedener realer Sachverhalte zu verstehen.

Anhand dieser Ausführungen wird ersichtlich, dass der Cash Flow somit auch die Aufgabe hat, sowohl einen Vergleich eines Unternehmens im Zeitablauf als auch zwischen verschiedenen Unternehmen zu gewährleisten.[19] Dies gelingt durch den Versuch, „die Unterschiede in der Bilanzpolitik der Gesellschaften im Bezug auf den Ausweis von Gewinnen und die Bildung von offenen und stillen Rücklagen auszugleichen[20] “.

Auf der Grundlage dessen verfolgt die Ermittlung des Cash Flows verschiedene Ziele. Auch dies ist – gemäß den Problemen bei einer einheitlichen Definitionsfindung – auf die unterschiedliche Konzeption der Kennzahl Cash Flow zurück zu führen.[21]

Demnach lassen sich zwei wesentliche Ermittlungsziele unterscheiden:

- der Cash Flow als Indikator der Finanzkraft und/oder
- als Indikator für die Ertragskraft.

Die Finanzkraft gibt dabei „das aus dem Leistungsprozess erwachsene Finanzierungspotential des Unternehmens[22] “ wieder. Dabei wird das Finanzierungspotential mit dem Betrag gleichgesetzt, welcher den Investitionen, der Schuldentilgung und der Gewinnausschüttung dient.[23] Dies beinhaltet nicht die dazu benötigte Aufnahme von Fremdkapital und dient somit als Maßstab der Innenfinanzierung.[24] Es versetzt somit u.a. das Finanzmanagement in die Lage, das Unternehmen aus finanzwirtschaftlicher Sicht zu steuern.[25] Daher zählt sowohl der Cash Flow als auch die Kapitalflussrechnung zu den Instrumenten der dynamischen Liquidität[26].

Aus der Sicht des Cash Flows als Erfolgsindikator soll dagegen „die wahre Ertragskraft der Unternehmung erkennbar[27] “ werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Finanzierung „nur Mittel zum Zweck der Nutzenstiftung für die Unternehmenseigner, ihr zweckentsprechender Ablauf nur Nebenbedingung sei[28] “. Im Vordergrund steht somit der aufgrund der Finanzierungsvorgänge erwirtschaftete Ertrag. Dabei schließen sich jedoch beide Zielsetzungen nicht aus, sondern werden von anderen Vertretern sogar parallel herangezogen.[29]

3. Aufgaben und Inhalte der Kapitalflussrechnung

Definieren wir nun den Cash Flow nach DRS 2 Abs. 6 als die „Nettozahlungsströme einer Periode[30]“ oder gemäß IAS 7 Abs. 2 als „Zu- und Abflüsse von Barvermögen[31] “, so umfasst dies nicht mehr nur den erwirtschafteten Zahlungsmittelüberschuss als darzustellende Größe. Die Hauptaufgabe der Kapitalflussrechnung bzw. Cash-Flow-Rechnung besteht somit grundlegend in der Offenlegung von Informationen über dessen zugrundeliegenden Zahlungsströme und somit über die Finanzlage eines Unternehmens.[32] Deutlich wird hier auch die missverständliche Begriffsbezeichnung der Kapitalflussrechnung, welche auf Zahlungsflüssen und nicht auf ‚Kapitalflüssen’ beruht.

Die Investoren, Gläubiger sowie die Öffentlichkeit sollen Informationen darüber erhalten,:[33]

- inwieweit das betrachtete Unternehmen fähig ist, Zahlungsüberschüsse zu erwirtschaften,
- inwieweit es fähig ist, seinen Verbindlichkeiten nachzukommen, Dividenden zu zahlen und somit kreditwürdig zu bleiben,
- inwieweit mögliche Divergenzen zwischen dem Jahresergebnis und den dargestellten Zahlungsvorgängen auftreten und
- wie sich zahlungswirksame / -unwirksame Investitions- und Finanzierungsvorgänge auf die Finanzlage des Unternehmens auswirken können.

Somit stellt die Kapitalflussrechnung primär eine Ursachenrechnung dar.[34] Die quantitative Veränderung der Zahlungsmittelüberschüsse von Beginn bis Ende einer Abrechnungsperiode könnten auch ohne große Umstände aus der Bilanz abgeleitet werden.

Unabhängig von den eingangs bereits angesprochenen unterschiedlichen Rechnungslegungsstandards werden folgende Gestaltungsgrundsätze der Kapitalflussrechnung einheitlich gefordert, um die erhofften Informationen darzustellen. Demnach soll sie:

- als Liquidationsnachweis Veränderungen und Zusammensetzung des vorher abgegrenzten Finanzmittelfonds[35] während der Abrechnungsperiode nachweisen,
- die Wiedergabe von Herkunft und Verwendung der liquiden Mittel als Einnahmen (Einzahlungen) und Ausgaben (Auszahlungen) gewährleisten und
- mindestens eine Trennung zwischen den Teilbereichen ‚laufende Geschäftstätigkeit’, ‚Investition’ und ‚Finanzierung’ bei der Darstellung der Zu- und Abflüsse beinhalten.[36]

Den jeweiligen Ausgangspunkt zur Datenermittlung stellen dabei die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung des jeweiligen Unternehmens dar.[37] Dabei unterscheiden wir die sog. originäre und die derivative Ermittlungsmethode. Erstere folgt einer Zuordnung der Zahlungsströme zu den jeweiligen Geschäftsvorfällen, welche inhaltliche für die Kapitalflussrechnung relevant sind. Im Rahmen der derivativen Methode werden die Zahlen aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung übernommen bzw. entsprechend abgeleitet. Dies erfreut sich in der Praxis großer Beliebtheit.[38]

In diesem Sinne hat auch die Kapitalflussrechnung als Bestandteil des Jahresabschlusses ebenso formalen Grundsätzen Genüge zu leisten.[39]

- Um dem Grundsatz der Nachprüfbarkeit Folge zu leisten, muss die Herkunft der Daten aus dem Rechnungswesen sowie die Verfahrensschritte zur Verwendung dieser in der Kapitalflussrechnung für Dritte nachvollziehbar sein.
- Der Grundsatz der Wesentlichkeit erlaubt den Verzicht auf die Darstellung einzelner Zahlungsvorgänge, wenn diese für die Wiedergabe der Zahlungsströme nur eine untergeordnete Rolle spielen.
- Nach dem Grundsatz der Stetigkeit wird im Interesse der zeitlichen Vergleichbarkeit gefordert, die Abgrenzungsmerkmale der Zahlungsströme im Vergleich zur Vorperiode beizubehalten. Dies gilt insbesondere für die Zuordnung zu den geforderten Kategorien der Vorgänge aus laufender Geschäftstätigkeit, Investition und Finanzierung.
- Das Bruttoprinzip verlangt zudem die getrennte Darstellung von Einzahlungs- und Auszahlungsvorgängen, insofern es sich dabei nicht um Posten mit großen Beträgen und kurzer Laufzeit handelt. Hier kann aus Praktikabilitätsgründen von diesem Prinzip abgesehen werden.[40]
- Die Darstellung der Kapitalflussrechnung soll in der Staffelform erfolgen.[41]

Nachdem nun einige grundlegende Anforderungen an die Kapitalflussrechnung dargestellt wurden, soll im Folgenden auf die einzelnen Teilschritte bei der Aufstellung dieser eingegangen werden.

4. Aufbau und Vorgehensweise der Kapitalflussrechnung

Der Vorgehensweise der Kapitalflussrechnung bzw. Cash-Flow-Rechnung geht somit die Überlegung voraus, dass die Cash Flows eines Unternehmens in drei Teilbereiche untergliedert werden können: die Zahlungen aus der operativen Tätigkeit, Zahlungen aus der Investitionstätigkeit und die Zahlungen aus der Finanzierungstätigkeit.[42]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Cash Flows des Unternehmens

Quelle: Forderer u.a., 2002, S. 594

Bevor wir uns jedoch mit den einzelnen Teilbereichen und den zugrundeliegenden Rechnungen näher auseinandersetzen können, bedingt die Kapitalflussrechnung noch der sog. Abgrenzung des Finanzmittelfonds, um den Umfang der herangezogenen Größen zur Berechnung festzulegen.

[...]


[1] Vgl. § 297 Abs. 1, Satz 2 HGB, ausgenommen sind dabei nach §§ 291, 292 HGB befreite Unternehmen.

[2] Vgl. hierzu und im Folgenden Spanheimer, 2002, S. 288ff.

[3] Vgl. hierzu und im Folgenden v. Wysocki., 2000, S. 441ff; v. Wysocki, 1999, S. 2374ff.

[4] Stahn, 2000, S. 233.

[5] Vgl. hierzu und im Folgenden Wöhe, 1992, S. 878ff.

[6] Siener, 1991, S. 34 in Anlehnung an Wöhe, 1987, S. 329; Dellmann / Kalinski, 1986, S. 186 u.a.

[7] Wagner, 1985, S. 1602.

[8] Wolf, 1985, S. 347.

[9] Vgl. hierzu und im Folgenden Siener, 1991, S. 39.

[10] Lachnit, 1973, S. 61.

[11] Lachnit, 1973, S. 61.

[12] Diese beiden Mängel werden in der Literatur aus verschiedenen Gesichtspunkten diskutiert. Einigung besteht jedoch nicht darüber, welche Schwachstelle überwiegt. Vgl. u.a. Lachnit, 1973, S. 62; Bischoff, 1972, S. 56; Schult, 1988, S. 105; Wagner, 1985, S. S. 1603.

[13] Werden in dieser Betrachtung gleichgesetzt.

[14] Vgl. Wöhe, 1987, S. 699f.

[15] Vgl. Härle, 1970, S. 89ff.

[16] Vgl. Lachnit, 1987, S. S. 44; Neubert, 1982, S. 1993.

[17] Vgl. Coenenberg / Schönbrodt, 1983, S. Sp. 332f; Weber, 1983, S. 110.

[18] Vgl. hierzu und im Folgenden Bitz / Terstege, 2003, S. 5.

[19] Vgl. Schiecke, 1965, S. 79f.

[20] Schiecke, 1965, S. 79.

[21] Vgl. Wagner, 1985, S. 1601.

[22] Lachnit, 1973, S. S. 72.

[23] Vgl. hierzu und im Folgenden u.a. Lachnit, 1973, S. 72; Harrmann, 1986, S. 2613; Kerth/ Wolf, 1986, S. 191, Wagner, 1985, S. 1602.

[24] Oftmals wird der Cash Flow als auch Maßstab der Selbstfinanzierung dargestellt (Vgl. Ramsauer, 1986, S. 272; Lägel, 1988, S. 62). Diese stellt jedoch – definiert als „Zurückbehaltung von Gewinnen“ (Wöhe / Bilstein, 1988, S. 11) nur eine Teilmenge der Innenfinanzierung dar. Es würden bei der Berechnung des Cash Flow einige als Bestandteil unterstellte Größen nicht berücksichtigt werden – z.B. Finanzierung aus Vermögensumschichtung ( Vgl. Schierenbeck, 1986, S. 347; Burger / Buchhart, 2001, S. 803).

[25] Vgl. hierzu und im Folgenden Prätsch / Schikorra / Ludwig, 2001, S. 25.

[26] Unter Liquidität soll dabei die Fähigkeit eines Unternehmens verstanden werden, „den fälligen Zahlungsverpflichtungen sowohl betragsgenau als auch zeitpunktgenau nachkommen zu können“ (Prätsch / Schikorra / Ludwig, 2001, S. 23 in Anlehnung an Perridon / Steiner, 1999).

[27] Münch, 1969, S. 1301.

[28] Heigl, 1967, S. 149.

[29] Vgl. König, 1988, s. 123; Hoch, 1987, S. 477; Hartmann-Wendels, 1986, S. 472.

[30] DRS 2, Abs. 6.

[31] IAS 7, Abs. 2. “Cash flows are outflows and inflows of cash and cash equivalents”.

[32] Vgl. hierzu und im Folgenden Scheffler, 2002, S. 296.

[33] Vgl. hierzu und im Folgenden v. Wysocki, 1998, S. 7ff in Anlehnung an DRS 2 Abs. 1.

[34] Vgl. hierzu und im Folgenden Gräfer / Sorgenfrei, 2004, S. 358.

[35] Im Sinne eines Bestandes an liquiden oder liquidisierbaren Mitteln. Vgl. dazu Abschnitt 4.1.

[36] Vgl. DRS 2 Abs. 7.

[37] Vgl. hierzu und im Folgenden DRS 2 Abs. 11 und 12.

[38] Zur ausführlichen Darstellung der beiden Vorgehensweisen sowie weitere Untergliederung dieser vgl. Kirsch, 2003, S. 319ff.

[39] Vgl. hierzu und im Folgenden Mansch / v. Wysocki, 1996, S. 117ff. sowie die ausführliche Darstellung der Rahmengrundsätze Vgl. Baetge / Kirsch / Thiele, 2002, S. 102ff.

[40] Jedoch genau diese Einschränkung des Bruttoprinzips kann Probleme bei der Aufstellung bzw. Analyse von Kapitalflussrechnungen mit sich bringen. Ausführlich Vgl. Siener, 1998, Abschnitt B.III.1.

[41] Vgl. Mansch / v. Wysocki, 1996, S. 117ff. sowie die ausführliche Darstellung der Rahmengrundsätze Vgl. Baetge / Kirsch / Thiele, 2002, S. 102ff.

[42] Vgl. Loderer u.a., 2002, S. 594.

Ende der Leseprobe aus 37 Seiten

Details

Titel
Die Kapitalflussrechnung nach DRS 2 und deren Bedeutung für die Unternehmensbewertung
Hochschule
Universität Kassel
Note
2
Jahr
2004
Seiten
37
Katalognummer
V44029
ISBN (eBook)
9783638416948
Dateigröße
813 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kapitalflussrechnung, Bedeutung, Unternehmensbewertung
Arbeit zitieren
Anonym, 2004, Die Kapitalflussrechnung nach DRS 2 und deren Bedeutung für die Unternehmensbewertung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/44029

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