Corporate Social Responsibility und Fair Trade

„Fair Trade“ als instrumentelle Umsetzung des CSR-Ansatzes und die Ableitung von Managementimplikationen


Masterarbeit, 2018

131 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Symbolverzeichnis

1 Einleitung

2 Theoretische und Konzeptionelle Grundlagen des CSR
2.1 Begriffliche Erklärungen, Abgrenzungen und Einordnungen
2.2 Vertrauen als grundlegende Basis des CSR-Ansatzes
2.3 Die Verantwortungsbereiche des CSR-Konzeptes
2.3.1 Darstellung des inneren und äußeren CSR-Verantwortungsgebiets
2.3.2 Der mittlere Verantwortungsgebiet als freiwilliger CSR- Ansatz
2.4 Die wegweisenden theoretischen Grundlagen des CSR
2.4.1 Der Stakeholder-Ansatz
2.4.2 Das vierstufige Modell des CSR
2.4.3 Triple Bottom Line - Die drei Säulen des CSR-Konzeptes
2.5 Die unternehmerischen Betrachtungsweisen des CSR
2.5.1 CSR-Typologien
2.5.2 Unterscheidung zwischen strategischer und nichtstrategischer CSR
2.5.2.1 Nichtstrategische Unternehmensbetrachtung des CSR
2.5.2.2 Der Strategische Einsatz von CSR
2.6 CSR aus Business Case-Sicht und ihre möglichen Wirkungseffekte
2.6.1 Die Bedeutung des Business Cases für den CSR-Ansatz
2.6.2 Erfolgsauswirkungen der CSR-Implementierung als Business Case
2.6.2.1 Die vorökonomischen Effekte der strategischen CSR-Umsetzung
2.6.2.2 Die ökonomischen Wirkungseffekte als Folge des CSR-Ansatzes
2.7 Die Kommunikation der CSR-Implementierung
2.7.1 Die Bedeutung und das Modell der CSR-Kommunikation
2.7.2 Greenwashing als negative Folge der CSR-Verfehlung
2.8 Die Wettbewerbsstrategien nach Porter im Rahmen von CSR

3 Fair Trade als ein Umsetzungsinstrument des CSR-Ansatzes
3.1 Die begrifflichen und konzeptionellen Grundlagen des Fair Trades
3.2. Die Leitgedanken und die Zielsetzungen des Fair Trades
3.2.1 Die faire Preisbildung und die Möglichkeit der Vorfinanzierung
3.2.2 Die Gestaltung des wechselseitigen Verhältnisses im Handelsaustausch
3.2.3 Positive Beeinflussung arbeits- und umweltbezogener Bedingungen ..
3.3 Das Siegel und die Produktarten des Fair Trades
3.3.1 Fair Trade-Siegel
3.3.2 Fair Trade-Produkte

4 Kritische Fallstudienanalyse der praktischen Umsetzung des Fair Trades- Konzeptes im Rahmen von CSR
4.1 Fair Trade als CSR-Instrument am Beispiel Starbucks Corporation
4.2 Fair Trade als CSR-Instrument am Beispiel des Discounters Lidl

5 SWOT-basierte Ableitung von Managementimplikationen
5.1 Allgemeine Darstellung der SWOT-Matrix
5.2 Managementimplikationen auf der Grundlage von Fallstudien
5.2.1 Managementimplikationen für Starbucks Corporation
5.2.2 Managementimplikationen für Lidl

6 Fazit

Anhang

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Maßnahmenkatalog für die Verwirklichung von Stakeholder- Erwartungen

Tabelle 2: Die wichtigsten Akteure im Rahmen des FT

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Die Darstellung der gesellschaftsbezogenen Verantwortungsübernahme als Richtschnur

Abb. 2: Die weitreichenden Verantwortungsgebiete im Rahmen des CSR- Ansatzes

Abb. 3: Die pyramidenförmige Darstellung des CSR-Ansatzes

Abb. 4: Die drei Komponenten im Rahmen unternehmerischer Wertschöpfungsprozesse

Abb. 5: Typologische Darstellung der CSR-Ansätze

Abb. 6: CSR-Positionierungsmöglichkeiten in unternehmerischen Ebenen aus einer BC-Perspektive

Abb. 7: Erfolgsversprechende Wirkungseffekte des CSR-Ansatzes

Abb. 8: Die modellhafte Darstellung des CSR-Kommunikationsvorgangs

Abb. 9: CSR-Effekte im Rahmen der generischen Wettbewerbsstrategien

Abb. 10: Die Lieferkette im Rahmen des FT

Abb. 11: Allgemeines FT-Label

Abb. 12: Absatz- und Umsatzentwicklung der FT-Produkte

Abb. 13: Das Unternehmenslogo von Starbucks

Abb. 14: Unternehmenseigene FT-Marke von Lidl

Abb. 15: Zusammenführende Analyse der zwei Betrachtungsweisen mithilfe der SWOT-Matrix

Abb. 16: SWOT-Analyse auf der Grundlage von Starbucks-Fallstudie

Abb. 17: SWOT-Matrix auf Basis der Lidl-Fallstudienanalyse

Abb. 18: Mögliche Aktivitäten zur gesellschaftsbezogenen Verantwortungsübername im Rahmen der wertschöpfenden Unternehmensvorgänge

Abb. 19: Gesellschaftsbezogene Verantwortungsübernahme im wettbewerblichen Unternehmensumfeld

Symbolverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Oftmals praktizieren Unternehmen ihre Vorgehensweisen ohne Veränderungen, trotz der auftretenden wirtschaftlichen Krisensituationen und kritischer Finanzlage zahlreicher Unternehmen.1 Demzufolge offenbarte sich die beachtenswerte Frage- stellung, ob eine Änderung der Grundauffassung im wirtschaftlichen Handeln vorzunehmen ist, welche nicht allein gewinnorientiert ist.2 „Es stimmt: Gewinn ist nicht alles. Aber auch das stimmt: Ohne Gewinn ist alles nichts.“3 Die Unterneh- men werden durch diese Aussage nicht vor eine Entscheidungssituation gestellt, sich alleinig im Hinblick auf ihre betriebswirtschaftlichen Kerntätigkeiten zu zei- gen oder der Gesellschaft dienende Leistungserwartungen zu verwirklichen.4 Vielmehr müssen die Unternehmen es anstreben, sowohl den ökonomischen als auch den gesellschaftsbezogenen gleichermaßen zu berücksichtigen, um den Zu- stand der Zufriedenheit einer Gesellschaft gerecht zu werden.5

Aus jeglichen Problemen, welche die Ökologie, sozialen Bereiche sowie das Rechtwesen und die Politik betreffen, lassen sich Postulate in Bezug auf das un- ternehmerische Agieren entwickeln.6 Seit knapp über fünfzig Jahre werden welt- weit mehr Einsätze vorgenommen und Weiterentwicklungen im gesellschaftlichen und ökonomischen Sinne erreicht, sodass trotz dessen eine Bevölkerungsanzahl i.

H. v. über 767 Mio.7 täglich höchstens mit 1,90 Dollar vergütet wird und diese sich somit innerhalb einer Existenzgrenze befindet.8 Daraus ist zu schlussfolgern, dass u. a. die Zivilpersonen und die Unternehmungen sich dazu zu verpflichten haben bzw. sich dafür verantwortlich zu fühlen haben, ihre Ressourceneinsätze, ihren Sachverstand sowie ihre Fertigkeiten unter Rücksichtnahme auf Nachhaltig- keitsgesichtspunkten in die Tat umzusetzen, um somit alle Armutsformen zu re- duzieren.9 Falls es einem Unternehmen gelingt ihren Stakeholdern ebenfalls einen Wertezuwachs zu herbeizubringen, so können sie auf längere Sicht positive Un- ternehmensergebnisse erzielen und zudem sich als eine ergiebige Kapitalanlage für die Anteilseigner erweisen.10 Die soziale Verantwortungsübernahme von Un- ternehmen wird öfters auf zeitlich begrenzte Projekte im sozialen Bereich sowie auf die Sponsoringaktivitäten bezogen.11 Die Bestrebung zukunftweisender Un- ternehmen ist, den ökonomischen Unternehmenserfolg durch geschäftliche Tätig- keiten gleichzeitig nutzenbringend für die Mitglieder in der Gesellschaft auszu- üben.12 Aufrichtige Leistungsträger beachten diesen Gedankenzusammenhang bei ihrem weiteren unternehmerischen Vorgehen.13 Hieraus wird deutlich, dass diese Unternehmen die Idee des CSR als „„Managementansatz zum wechselseitigen Vorteil““14 sinnentsprechend auffassen.15 Die Implementierung des CSR-Ansatzes in die strategische Unternehmensführung wurde in der frühen Vergangenheit als eine Profilierungsmöglichkeit unter einer Nischenstrategie aufgefasst.16 Der zeitli- che Wandel hat gezeigt, dass sich dieser Ansatz in die Wettbewerbsstrategien nach PORTER, welche die Unternehmen befolgen, integrieren lässt, sodass der CSR-Ansatz im Rahmen jeder generischen Wettbewerbsstrategie in die Unter- nehmensführung implementiert werden kann.17

Die Unternehmen des Handelsbereichs üben im Vergleich zu anderen Unterneh- mensbranchen eine verstärkte Wirkung auf die wirtschaftliche Entwicklung sowie die Gesellschaftsmitglieder und steuern somit stärker den Vorgang des Wirt- schaftslebens.18 Die getroffenen siebzehn Vorhaben in Bezug auf die Nachhaltig- keit lassen sich in hohen Ausmaß mit den zentralen Zuständigkeitsbereichen des Fair Trades (FT) in Verbindung bringen und die Zielvorstellungen umsetzen.19 Wie es zugl. zu den Intentionen der Vereinten Nationen gehört, bezweckt der FT u. a. „Armutsreduktion, Ernährungssicherheit, Gleichberechtigung, Klimaschutz und nachhaltiger Konsum“20.21 Die globale Wertschöpfung ist mit der Gewissen- haftigkeit der Betroffenen im Rahmen der Wertschöpfungsprozesse mit fairen Bedingungen zu konstruieren, um die Arbeitsbedingen der Beschäftigten im An- baubereich humanitärer aufzubauen und zu entlohnen, verbunden.22 An dieser Stelle soll hervorgehoben werden, dass FT nicht als einzige Lösungsmöglichkeit für Missachtungen im Wertschöpfungsprozess in Betracht gezogen werden kann.23 Jedoch ist FT ein wegweisendes Handelskonzept für jegliche Wettbe- werbsbranchen, welcher ideenreich zu kennzeichnen ist und die Betroffenen ent- lang der Wertschöpfungskette mit einbezieht.24 Die Handelsbranche bringt die optimalen Bedingungen hinsichtlich der Implementierung des CSR-Ansatzes und dadurch die Fähigkeit, Überlegenheit gegenüber den Wettbewerbern zu erzielen, mit sich.25 Des Weiteren lässt sich diese Branche in Deutschland umsatzstark kennzeichnen, da im Jahre 2017 512,8 Mrd. Euro erzielt wurde und eine um zwei Prozent erhöhte Umsatzprognose für das Jahr 2018 dargelegt wird.26 Bspw. wer- den im Einzelhandel im Vergleich zum Automobilbereich mit einer Umsatzlage im Jahre 2016 i. H. v. 407 Mrd. Euro höher liegende Umsätze erwirtschaftet.27 Der Umsatz von fairen Produkten lag im Jahre 1993 bei ca. 29 Mio. €, wobei der erhöhte Absatz im Jahre 2016 zu einem Umsatzergebnis i. H. v. ca. 1,2 Mrd. € führte.28 Infolgedessen tritt berechtigterweise die Fragestellung auf, weshalb dem CSR-Ansatz im Zusammenhang mit den gefolgten Unternehmensstrategien im Handel einen geringe Relevanz zugeschrieben wird, obwohl diese unabdingbar für die Generierung von Vorteilen im Konkurrenzkampf sind?29 „Wer künftig verkau- fen will, sollte das Bedürfnis nach nachhaltig produzierten Produkten bedienen, sonst drohen Umsatzeinbrüche.“30 Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich die Arbeit mit folgenden Fragestellungen:

1. Wie wird der FT als instrumentelle Umsetzung des CSR-Ansatzes im Handel ausgeführt?31

2. Welche Managementimplikationen lassen sich aus den Erkenntnissen hinsicht- lich künftiger Umsetzungsvorhaben im Rahmen einer SWOT-Analyse ableiten?32 Dabei ist das Ziel durch die Analyse der Umsetzung des CSR-Konzeptes mithilfe der Idee des FT richtunggebende Erkenntnisse zu gewinnen, deren künftige Be- trachtung im weiteren unternehmerischen Vorgehen zu berücksichtigen sind, so- dass diese Arbeit als eine Basishandreichung mit den wesentlichen theoretischen Gesichtspunkten und Fallstudienanalysen betrachtet werden kann.33 Aus diesem Grund werden zunächst die wegweisenden theoretischen Grundlagen des CSR- Ansatzes ausführlich dargelegt, indem die begriffliche Bezeichnung „Corporate Social Responsibility“34 (CSR) von sinnverwandten Ausdrücken in der Betriebs- wirtschaft abgegrenzt wird. Weiterhin wird die Verantwortung als grundlegende Basis des CSR-Ansatzes aufgeführt und die Verantwortungsbereiche gemäß HIß beschrieben.35 Im Anschluss erfolgt angefangen von der Stakeholdertheorie bis zum dreidimensionalen Modell von CARROLL eine theoriebasierte Erklärung des CSR-Ansatzes.36 Nach der Darstellung der CSR-Typologien werden die Perspek- tiven bei der s trategischen Implementierung in Betracht genommen. In einem weiteren Schritt werden die Wirkungseffekte des CSR-Ansatzes beschrieben.37 Da dieser Ansatz im Rahmen generischer Wettbewerbsstrategien von PORTER ausge- führt werden kann, werden diese im weiteren Verlauf dargelegt.38 Damit einher- gehend wird der FT für die Verwirklichung des CSR-Ansatzes im Handel mit seinen wesentlichen Bestandteilen dargestellt, um anschließend die Umsetzung in der unternehmerischen Praxis im vierten Kapitel zu analysieren. Darauf basierend werden im fünften Kapitel aus den gewonnenen Erkenntnissen Managementimpli- kationen abgeleitet, welche aus der SWOT-Analyse resultieren. Diese Arbeit wird mit einem Fazit beendet, indem die zwei Forschungsfragen zusammengefasst be- antwortet und Desiderate thematisiert werden.

2 Theoretische und Konzeptionelle Grundlagen des CSR

In diesem Kapitel werden elementare Theorien sowie konzeptionelle Grundlagen zum Thema CSR ausführlich dargestellt, um die Synthese von CSR und FT in der praktischen Umsetzung kritisch zu analysieren.39

2.1 Begriffliche Erklärungen, Abgrenzungen und Einordnungen

Obwohl zahlreiche Unternehmen die erfolgreiche Umsetzung des CSR-Ansatzes bezwecken, liegen verschiedenartige Begriffserklärungen in der wissenschaftli- chen Literatur vor, sodass viele Unternehmen unterschiedliche Begriffsverständ- nisse aufweisen.40 Die Bedeutung des CSR-Ansatzes wird mit den Begrifflichkei- ten „Corporate Citizenship“41 sowie „Nachhaltigkeit“42 verwechselt und als ein sinnverwandtes Wort gebraucht.43 Diese Begriffe implizieren hinsichtlich der so- zialen Verantwortungsübernahme in Bezug auf die Gesellschaftsmitglieder und der ökologiebezogenen Umgebung einen übereinstimmenden Sinngehalt.44

Mit Ausweitung der Industrialisierung im 19. Jahrhundert und der Gründung gro- ßer Unternehmungen gewann die Thematik der sozialen Verantwortungsüber- nahme der Unternehmen immer mehr an Bedeutung, sodass diese früher darin bestand, den Arbeitnehmern Unterkunftsmöglichkeiten anzubieten und die Ar- beitsumstände zu optimieren.45 Die Wissenschaftler befassten sich ab 1950 näher mit dem Thema CSR, sodass bspw. nach BOWEN die Unternehmungen ihre Ver- antwortungsübernahme kontextuell mit Rücksicht auf die Erwartungshaltungen und Ideale der Gesellschaftsmitglieder ableiten sollten.46 Der Ausdruck „CSR“ wird im Allgemeinen als Verantwortungsübernahme im unternehmerischen Vor- gehen verstanden, sodass auf die Gesellschaftsmitglieder und auf den Umwelt- schutz unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze für das menschliche Miteinanderleben sowie Wertvorstellungen Acht gegeben werden.47 Es herrscht keine einheitliche Erklärung darüber, worin die soziale Verantwortungsübernah- me besteht und in welchen Bereichen diese entgegenzubringen ist.48 Der CSRAnsatz gehört zu einem Teilbereich der Unternehmensethik, welche sich mit nach Moral ausgerichteter Führung einer Unternehmung befasst.49

Die definitorische CSR-Erklärung der EU-Kommission ist die gängigste Definiti- on, welche in der einschlägigen Literatur zitiert wird:50 „Die meisten Definitionen bezeichnen sie als ein Konzept, das den Unternehmen als Grundlage dient, auf freiwilliger Basis soziale Belange und Umweltbelange in ihre Unternehmenstätig- keit und in die Wechselbeziehungen mit den Stakeholdern zu integrieren.“51 Ein daraus abgeleiteter Definitionsansatz von WÖRDENWEBER lautet wie folgt:52 „Für Unternehmen bedeutet Corporate Social Responsibility, auf freiwilliger Grundla- ge soziale und ökologische Anforderungen der Unternehmensumwelt in die un- ternehmerischen Aktivitäten zu integrieren.“53 Die Definitionen legen dar, dass die Unternehmen, welche den CSR-Ansatz verfolgen, aus eigenem Impuls im Rahmen des tatsächlichen geschäftlichen Tätigkeitsbereichs die Verpflichtung eingehen, Rücksicht auf die soziale und ökologische Verantwortungsübernahme zu nehmen, die weiter als die Gesetzesbestimmungen gehen und nicht alleinig die Gewinnerzielungsabsicht als grundlegendes Ziel erachten.54 Dabei weist der CSR- Ansatz zwei Dimensionen auf, die sich in unternehmensinterne und -externe Be- reiche aufteilen lassen, wobei im internen Bereich, die Mitarbeitergewinnung so- wie der Mitarbeitererhalt, der Schutz der Mitarbeiter vor Gefährdungen im Vor- dergrund steht.55 Die sozialen sowie die ökologiebezogenen Gesichtspunkte sind in allen Stufen der Unternehmenshierarchie einzuhalten und in das Personalma- nagement zu integrieren.56 Im externen Bereich wird die verantwortungsvolle un- ternehmerische Handlungsweise gegenüber Interessensgruppen wie u.a. Lieferan- ten, Kundschaft, Unternehmensbeteiligten, Organisationen, die zur Regierung angehörig sind und nicht angehörig sind, entgegengebracht.57 Der CSR-Ansatz wird weitsichtig gekennzeichnet, welcher als ein Umsetzungskonzept für Nach- haltigkeitsheranbildung dient.58 Aktuell tritt eine Übereinstimmung bezüglich der Bereiterklärung der Privatwirtschaft für Verantwortungsübernahme hinsichtlich der gesellschaftsbezogenen sowie ökonomischen Förderung der Entwicklungslän- der ein. Für ein erfolgreiches Agieren im Markt ist neben dem bestehenden Druck vonseiten der Konkurrenten, die durch die Globalisierung verursacht wird, auch die Erwartungshaltung der Anspruchsgruppen essenziell.59 Der CSR-Ansatz kann somit bei erfolgreicher Umsetzung die Lebensbedingungen vom großen Anteil der Weltbevölkerung, vor allem von einem hohen Populationsanteil in den Entwick- lungsländern optimieren.60 Diese Vorgehensweise bildet die Basis für ein Opti- mierungsaufkommen.61

Der CSR wird nicht selten mit dem Begriff „Corporate Citizenship (CC)“62 sinnverwandt benutzt.63 Dieses Konzept beruht auf Aktivitäten von Unternehmen, die nicht unbedingt mit dessen Kerngeschäft in Verbindung stehen, wie bspw. die Spenden an Hilfsorganisationen, die Förderung der Bildung, die kultur- und umweltbezogene sowie die Gesundheit unterstützende Anstrengungen.64

Die Nachhaltigkeit unterscheidet sich vom CSR darin, dass im Rahmen des CSR- Konzeptes das verantwortungsvolle Agieren in Bezug auf die Stakeholder zum Ausdruck gebracht wird, wobei das Nachhaltigkeitsmanagement als leitende Vor- stellung die Verantwortungsübernahme hinsichtlich der Gesamtheit der Menschen beinhaltet.65 „Unter Nachhaltigkeit ist eine dauerhaft tragfähige Entwicklung in den Bereichen Ökonomie, Ökologie und Soziales zu verstehen, die die Bedürfnis- se der heutigen Generation berücksichtigt, ohne künftige Generationen der Mög- lichkeit zu berauben, ihre eigenen Wünsche zu erfüllen.“66 In diesem Zusammen- hang wird die CSR-Implementierung in die unternehmerischen Aktivitäten als ein „Beitrag der Unternehmen zur Erreichung einer nachhaltigen Entwicklung ver- standen“67.68 Der CSR-Ansatz bringt die Bestrebung der Erreichung ökonomisch erfolgsversprechender Ergebnisse mit dem verantwortungsvollen Unternehmens- handeln in Bezug auf die Gesellschaft in Verbindung, um das Leitbild der Nachhaltigkeit zu verwirklichen.69 Die oben aufgeführten Begriffe werden in der folgenden Abbildung (Abb.) in Verbindung zueinander aufgezeigt.70

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Die Darstellung der gesellschaftsbezogenen Verantwortungs ü bernahme als Richtschnur (Quelle: Jonker/Stark/Tewes (2011): 9).

Aus der Abb. 1 wird deutlich, dass eine CSR-orientierte unternehmerische Vorgehensweise die Basis für ein Optimierungsaufkommen bildet, die zu Verwirklichung der Nachhaltigkeit beiträgt.71 Der CSR-Ansatz basiert auf freiwillige Unternehmensbereitschaft und bringt die ökologiebezogenen, wirtschaftlichen sowie die gesellschaftsorientierten Gesichtspunkte zusammen.72

2.2 Vertrauen als grundlegende Basis des CSR-Ansatzes

Die Gegensätzlichkeit hat sich in der Einstellung im Rahmen des unternehmeri- schen Agierens weiterentwickelt, sodass nicht mehr eine Entscheidung zwischen einem Konkurrenzkampf oder einer Zusammenarbeit getroffen werden soll.73 Stattdessen wird bestätigt, dass die Gewährleistung eines wohlbehaltenen Gesell- schaftslebens die Beachtung beider Perspektiven bedürfe.74 Vor allem wird dies- bezüglich betont, dass ein Vertrauensverhältnis zwischen den Teilnehmenden im Markt, wie bspw. zwischen der Anbieter- sowie Nachfrageseite existieren muss und dass ein Wertschöpfungsprozess betrieben werden soll, welcher der betroffe- nen Unternehmung und den Gesellschaftsmitgliedern zuträglich ist.75 Es kommt kaum zum Vorschein, dass eine Zusammenarbeit mit einem Unternehmen er- wünscht ist, dessen Souveränität fraglich ist. Ist ein Unternehmen gebunden eine Zusammenarbeit mit solchen Unternehmen einzugehen, so wird dieses sich ten- denziell im Hintergrund hinsichtlich der Leistungserbringung halten, um für sich eine Rückversicherung zu verschaffen. Ein verantwortungsvolles Agieren eines Unternehmens ist ohne Vertrauensexistenz nicht vorstellbar.76 Es ist somit über- zeugend, „dass der Erhalt der Vertrauensw ü rdigkeit den eigentlichen Kern von Unternehmensverantwortung ausmacht. “ 77.78

Die unternehmerische Vertrauenswürdigkeit weist zahlreiche Teilaspekte auf und ist eine Beziehung darstellendes Charakteristikum wie bspw. Reputation. Die At- tribution von Vertrauenswürdigkeit beruht auf eine subjektive Beurteilung der beobachtenden Seite bzw. des Vertrauensgebers. Es bestehen drei Standpunkte, welche die zentralen Teile der Vertrauenswürdigkeit repräsentieren, wovon zwei in diesem Themenbereich besonders wichtig zu kennzeichnen sind.79

Wird bspw. der Teilaspekt „ Kompetenz80 für die Vertrauenswürdigkeit in Be- tracht gezogen, so lässt sich ebenfalls über Zuversichtlichkeit bzw. Zutrauen dis- kutieren, sodass dieser Aspekt eine erforderliche Komponente für die Zusammen- arbeit im Verlauf der Wertschöpfung bildet, aber nicht den Kernpunkt darstellt. Nach dieser Erklärung ist es zudem möglich, dass eine Maschine Vertrauen erwe- cken kann. Hierbei ist auf die Besonderheit der Freiheit hinzuweisen, da eine ver- trauensgebende Seite nicht dazu gezwungen ist, ein Vertrauensverhältnis einzuge- hen, sodass die vertrauensnehmende Seite nicht dazu verpflichtet ist das Vertrau- ensverhältnis zu würdigen.81

Für eine erfolgreich zu führende kooperative Zusammenarbeit ist der Aspekt „ Nicht-Opportunismus “ 82 als unerlässlich und somit essenziell zu kennzeichnen, da dieser das Bereitsein bzw. die Gutwilligkeit der vertrauensnehmenden Seite impliziert, welche die Ansprüche der vertrauensgebenden Seite nicht in ihrem unternehmerischen Geschehen verachtet, sondern in einem dienlichen Verhältnis berücksichtigt.83 Hierbei hat sich der Vertrauensnehmer von Nutzenerzielungen, die zu Ungunsten der Kooperationspartner geht, abzuhalten, wie „beispielsweise durch Verzögerung der Zahlungen an Lieferanten, Auslieferung von Produkten minderer Qualität als angekündigt, fehlende Überprüfung von Standards bei Zu- lieferern“84.85 Im Rahmen der auf Nachhaltigkeit basierenden Wertschöpfungs- prozesse ist der Bestandteil Vertrauenswürdigkeit ausschlaggebend, weil die ver- trauensgebende Seite ihre Vorleistungen mit dem Vertrauen auf die Erwartungser- füllung erbringt.86 Sollte das Vertrauensverhältnis nicht existieren, wird der Ver- trauensgeber nicht dazu tendieren, risikobehaftete Leistungen im Voraus zu voll- bringen.87

Der dritte Bestandteil „Rechtschaffenheit“ bezieht sich auf das Agieren der ver- trauensnehmenden Seite und die resultierende Einflüsse auf Dritte, welche u. a. als weitere Vertrauensgeber oder Kundschaft in Erscheinung treten können.88 Es ist möglich, dass eine Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern ertragreich bewerk- stelligt wird, jedoch auf der anderen Seite zu Ungunsten der betroffenen Dritten geht.89 Solche ungünstigen Resultate kommen zum Vorschein, wenn Rechtspre- chungen oder auf Moral basierende Richtschnüre, die umweltbezogene und sozia- le Grundsätze zum Inhalt haben, außer Acht gelassen werden.90

Nach der Darlegung der Komponenten der Vertrauenswürdigkeit geht es um die Bewusstmachung der Voraussetzungen, welche die Vertrauenswürdigkeit hervor- rufen, beibehalten sowie kommunizieren.91 Die Eigenschaften der Vertrauens- würdigkeit sind mit den kennzeichnenden Merkmalen einer „„Allaussage““92 ver- gleichbar, sodass die Behauptung, dass die Vertrauenswürdigkeit nur anlässlich gegeben ist, mit dessen Sinngehalt unvereinbar.93 Es ist zu dem unangebracht mithilfe von kommunikationspolitischen Maßnahmen, die nur zu Anlässen vor- handene Vertrauenswürdigkeit zu verlautbaren.94 Es besteht eine asymmetrische Konstellation zwischen Würdigung sowie Widersprechung der Vertrauenswür- digkeit, das Ersteres für selbstverständlich erklärt wird und inhaltlich keinen ho- hen Stellenwert auf, wobei Letzteres einen maßgeblichen Wert aufgrund des In- formationsgehalts mit sich bringt.95 Bei einer Widerlegung der Vertrauenswürdig- keit werden die Ansprüche der vertrauensgebenden Seite nicht in Erfüllung ge- bracht, sodass die Vertrauenswürdigkeit nicht als universal gekennzeichnet wer- den kann. Für Unternehmen ist es ratsam sich in ihren künftigen nachhaltigen Wertschöpfungsprozessen darauf zu beruhen, Widersprüchlichkeiten hinsichtlich Vertrauenswürdigkeit zu umgehen, da sie die vertrauliche Beziehung in Verruf bringen. Die Wiederlegung oder die Würdigung der Vertrauenswürdigkeit basiert auf eine subjektive Beurteilung, sodass es keine klare Aussage getroffen werden kann, wann eine Widerlegung oder Würdigung vorliegt. Jedoch herrscht in Bezug auf einige Unbeständigkeiten ein Konsens, dass es sich um Widerlegung han- delt.96 Diese sind bspw. „die Verletzung von Menschenrechten, Korruption, Bi- lanzfälschung, Vernachlässigung von Sicherheitsstandards, die Mensch oder Na- tur gefährden und natürlich auch das Nicht-Halten von konkreten Versprechen gegenüber Kooperationspartnern, die sich dadurch geschädigt fühlen“97.98

Es ist eine anspruchsvolle Aufgabe die Glaubwürdigkeit durch kommunikations- politische Maßnahmen zu vermitteln, da Vertrauenswürdigkeitskommunikation grundsätzlich keinen hohen Stellenwert nach außen hat, da die kommunizierten Inhalte für selbstverständlich gehalten werden.99 Die deutliche Kommunikation der Vertrauenswürdigkeit wirkt in strategischer Hinsicht nicht konstruktiv und erweckt einen Zweifel an opportunistischen Absichten.100 Die Unternehmen ten- dieren des Öfteren dazu, die unternehmerische Verantwortlichkeit u. a. mit Spen- denmaßnahmen oder mit „Corporate Volunteering“101 zum Ausdruck zu bringen, wobei diese Vorgehensweisen zur Widerlegung der Vertrauenswürdigkeit führen, wenn ein Unternehmen in anderen Aufgabengebieten sich nicht vertrauenswürdig, wie in der Kommunikationsmaßnahme vermittelt, verhält und somit „nicht den Erwartungen an Nicht-Opportunismus und Rechtschaffenheit entspricht“102.103 Der Kundschaft einer Unternehmung ist es kaum möglich, die Gesamtheit der wertschöpfenden Prozesse eines Unternehmens zu durchblicken. Dennoch legen neben Kunden auch andere Anspruchsgruppen hohen Wert auf die Berücksichti- gung von aufrichtigen Verhaltensweisen, welche die umweltbezogenen sowie die sozialen Gesichtspunkte in die unternehmerische Wertschöpfung miteinbeziehen. Solch eine unternehmerische Vorgehensweise bekommt ebenfalls eine hohe Wert- schätzung neben der Einhaltung der einzelnen leistungsbezogenen Kundenzusi- cherungen.104

Im Rahmen des CSR-Ansatzes ist es für Unternehmen ausschlaggebend die Ver- trauenswürdigkeit fortbeständig zu führen, da sie bezüglich der wertschöpfenden Prozesse als Kooperationspartnerschaften mit anderen Anspruchsgruppen einge- hen. Die zwei Kompetenzen der Vertrauenswürdigkeit, welche auf nicht opportu- nistische Verhaltensweisen und die Unterlassung moralisch nicht korrekter Hand- lungen hindeuten, sind zu erachten. Eine unternehmerische Handlungsempfehlung besteht darin, beim Nachgehen der Kerntätigkeiten die betroffenen Dritten vor Gefährdungen zu behüten und somit die sozialen sowie die umweltbezogenen Aspekte in Betracht zu nehmen. Jedoch in Bezug auf die Vertrauenswürdigkeits- kommunikation ist solch eine Vorgehensweise eher weniger geeignet zu kenn- zeichnen, da diese Maßnahmen von nicht vertrauenserweckenden Unternehmen, welche aber glaubwürdig erscheinen möchten, ohne erhebliche Anstrengungen nachgeahmt werden können. Die Vertrauenswürdigkeit eines Unternehmens wird als dienliche Kapitalanlage in Vermögenswerte betrachtet, da die Glaubwürdigkeit die Basis für nachhaltig wertschöpfende Unternehmensprozesse bildet.105

2.3 Die Verantwortungsbereiche des CSR-Konzeptes

Da in der wissenschaftlichen Literatur zahlreiche Erklärungsansätze für CSR zu finden sind, ist es erforderlich den CSR-Ansatz strukturiert darzubieten, sodass hierbei neben den Maßnahmen, die aus eigenem Antrieb durchgeführt werden, ebenfalls unweigerliche Maßnahmen aufgeführt.106 In diesem Sinne werden die Betrachtungsweisen der Anspruchsgruppen sowie der Anteilseigner in Erwägung gezogen. Die folgende Art der Strukturierung nach HIß ist richtunggebend und in der Unternehmenspraxis zielführend handhabbar, da hierbei der CSR-Ansatz aus unternehmerischem Blickwinkel berücksichtigt wird. Wie aus der folgenden Abb. zu entnehmen ist, wird im inneren Verantwortungsgebiet die unternehmerische Verhaltensweise im Verhältnis zu der Einhaltung von Gesetzesregelungen hin- sichtlich der gesellschaftlichen Verantwortungsübernahme thematisiert. Das in der Mitte aufgeführte Verantwortungsfeld bezieht sich auf Maßnahmen die vonseiten der Unternehmen unaufgefordert umgesetzt werden und sich auf den Wertschöp- fungsprozess erstrecken. Der äußere Bereich der Verantwortungsübernahme ba- siert auf Maßnahmen, welche Unternehmen unaufgefordert ohne einen Bezug zum Wertschöpfungsprozess zum Gegenstand haben.107

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2 : Die weitreichenden Verantwortungsgebiete im Rahmen des CSR-Ansatzes (Quelle: Hi ß (2005): 38).

Die in der obigen Abb. aufgeführten „konzentrischen Kreise“108 bringen zum Ausdruck, dass die Distanzausweitung zwischen den Unternehmungen und dem jeweiligen Kreis des Verantwortungsbereichs die Ausführungsbemühung sowie die taktvolle Anordnung der eigenen wirtschaftlichen Vorgänge und der gesell- schaftsbezogenen Unternehmensumgebung steigert109. Mit zunehmender Distanz der Verantwortungsbereichskreise von Unternehmen nimmt das Ausmaß der ge- setzlichen Gebundenheit ab, wobei der äußere Kreis auch in keinem Zusammen- hang mit dem unternehmerischen Wertschöpfungsprozess steht.110 Diese Struktu- rierung dient zugl. als ein Begriffserklärungsversuch des CSR-Ansatzes und deu- tet auf keine Implementierungsempfehlung bezüglich der Verantwortungsberei- che.111

2.3.1 Darstellung des inneren und äußeren CSR-Verantwortungsgebiets

Der innere Kreis der Verantwortungs ü bernahme

In dem inneren Verantwortungsgebiet zeigt sich die Auffassung, dass Unterneh- men bei der Verfolgung von wirtschaftlichen Bestrebungen unter Rücksichtnahme auf gesetzliche Vorschriften den aufgeforderten bzw. einzuhaltenden CSR- Regelungen genügen. Die Gewinnerzielung und die Erwartungen der Anteilseig- ner gelten hierbei als Richtschnur für die unternehmerische Verfahrensweise.112 Die externen Effekte113, welche der Gesellschaft Schäden bereiten, werden ledig- lich nur infolge der vom Staat veranlassten Aufforderungen oder der überstaatli- chen Druckausübung verinnerlicht.114 Aus FRIEDMANS Überlegungen leitet HIß ab, dass hierbei eine CSR-Anwendung in Erscheinung tritt, weil die gesellschaftsbe- zogene Leistungserbringung durch die Mitwirkung an Marktprozessen sowie der Einhaltung von Rechtsvorschriften verwirklicht wird.115 Durch die Ausführung des Kerngeschäfts gewähren die Unternehmen Beschäftigungsmöglichkeiten, stel- len Produkte her und bringen Technologietransferierung zu Stande. Sogar die Einhaltung von Rechtsvorschriften, welche sich auf arbeitsschützenden und steu- erlichen Regelungen beziehen sowie die Berücksichtigung der ILO116, lassen sich als eine Unterstützung und Ausübung des CSR-Konzeptes ansehen. Diese Vorge- hensweise ist jedoch wertzuschätzen, denn für in mehreren Ländern vor allem in Entwicklungsländern verfahrende Unternehmen nicht immer selbstverständlich ist, dass alle Gesetzesvorgaben eingehalten werden.117 Die Entwicklungsländer bedürfen auf Auslandsverlagerung dieser Unternehmen und verhalten sich aus diesem Grund entgegenkommend, indem diese Situation für Unternehmen einen Verlagerungsanreiz bildet, da sie bei Außerachtlassung von Rechtsvorschriften gelegentlich bzw. ablehnende Reaktionen und unvorteilhafte Folgen auslösen.118 Mit solch einer Machtfülle und Verhandlungsdisparität können Unternehmen in- nerstaatlich geltende Rechtvorschriften und internationale Richtlinien zu eigenem Vorteil nutzen. Da die Unternehmen über eine Ausstiegsmöglichkeit aus den Entwicklungsländern verfügen, besitzen sie zugl. eine Bewegungsfreiheit hin- sichtlich des Ausmaßes der Vorschrifteneinhaltung und der CSR-Ausübung. In diesem Zusammenhang ist es erkenntlich, dass sich der innen abgebildete Ver- antwortungsbereichskreis nicht nur auf aufgeforderte bzw. unbeabsichtigte gesell- schaftliche Verantwortungsübernahme verweist, sodass hierbei ebenfalls Randbe- dingungen zum Vorschein kommen, welche gesetzlich verankert sind, aber dessen Erfüllung auf Freiwilligkeit beruhen. Als eine Folge der Globalisierung haben sich die Handlungsfelder für Unternehmen, welche multinational vertreten sind, ausgeweitet, sodass die Normierung für betroffene Staatsgewalt eine Herausforde- rung bedeutet.119 Ein beachtenswerter Anteil der wertschöpfenden Unternehmens- prozesse solcher Unternehmen werden nicht selten in Entwicklungsländern in die Tat umgesetzt, wobei die Verwirklichung in hohem Ausmaß dem „informellen Arbeitsfeld“120 betrifft.121 Dabei wird der Einhaltung von Rechtsvorschriften und den Regulierungsmaßnahmen in geringem Maße Beachtung geschenkt.122

Der ä u ß ere Kreis der Verantwortungs ü bernahme

CSR-Maßnahmen, die keinen direkten Zusammenhang mit dem Kerngeschäft eines Unternehmens bilden, sind dem äußeren Verantwortungsfeldkreis zugehö- rig. Hierzu zählen menschenfreundliche und mäzenatische Aktivitäten sowie Wohltätigkeiten wie die Errichtung einer öffentlichen Schule oder die Gewährung von Unterkunftsmöglichkeiten für Kinder in Not.123 Die Implementierung solcher Maßnahmen bringen den Unternehmen aussichtsreiche Reaktionen der An- spruchsgruppen mit sich und rufen zudem Zugneigung bzw. Sympathieempfinden hinsichtlich weiterer geschäftsbezogenen Tätigkeiten der dort agierenden Unter- nehmen hervor.124 In diesem Sinnzusammenhang fühlen sich Unternehmungen hinsichtlich bestehenden gesellschaftsbezogenen Angelegenheiten angesprochen und nehmen diese in Erwägung, obwohl diese mit der Kerntätigkeit des Unter- nehmens keine Verbindung aufzeigen und üben diese aus eigenem Antrieb aus, wobei die Profitorientierung nicht die primäre Unternehmensabsicht darstellt.125

2.3.2 Der mittlere Verantwortungsgebiet als freiwilliger CSR-Ansatz

Den Kernpunkt dieser Arbeit bilden die freiwilligen Unternehmensversprechun- gen zur Einhaltung von zusätzlichen Grundsätzen, welche die sozialen Mindest- standards übertreffen sollen und mit dem Wertschöpfungsprozess zusammenhän- gen.126 Auf Freiwilligkeit basierende und sich mit dem unternehmerischen Wert- schöpfungsprozess vereinende CSR-Maßnahmen sind unter dem mittleren Ver- antwortungsfeldkreis einzuordnen.127 Greifen Unternehmen aus eigenem Antrieb weitere Maßnahmen hinsichtlich Arbeitsschutzes, welche die rechtlichen Vorga- ben sowie die sozialen Mindestregelungen und internationale Abkommen über- schreiten, so sind diese Vorgehensweisen diesem Bereich zugehörig.128 Diese Be- reitwilligkeit in Bezug auf die CSR-Maßnahmen bezieht sich vor allem auf die wertschöpfenden Unternehmensprozesse in Entwicklungsländern sowie in den Schwellengebieten. Hierbei können Verhaltenskodizes als eine Versprechung zur Berücksichtigung von umweltbezogenen und gesellschaftsbezogenen Grundsätzen eingeführt werden. Dabei können die verhaltensbezogenen Kodizes unterneh- mensbezogen sein oder zugl. auch die Teilnehmer im Zulieferprozess miteinbe- ziehen. Die Unternehmen gehen durch die Beachtung dieser Kodizes eine Bin- dung ein, die sie ggü. behördlichen Stellen, Arbeitnehmerschaft und sonstigen Teilnehmern am Wertschöpfungsprozess, wie Lieferanten einhalten.129 Gemäß ILO solle ein solches unternehmerisches Agieren die Stellung bzw. die Leistung eines Unternehmens in wirtschaftlicher sowie in gesellschafts- und umweltbezo- gener Hinsicht vorantreiben.130 Die Unterscheidungsproblematik zwischen der Freiwilligkeit oder der Verpflichtung zur Einhaltung der Verhaltenskodizes wird in Anbetracht des in ILO enthaltenen Hauptarbeitsgrundsätzen verdeutlicht, denn die dort verankerten Vorgaben sich in den formulierten Verhaltenskodizes wieder finden lassen.131 G ü tesiegel Im mittlerem Verantwortungsbereich können soziale Gütezeichen zum Einsatz gebracht werden, indem sie am zu verkaufenden Produkt präsent sind und somit die gesellschaftsbezogene Verantwortungsübernahme sowie die gemeinnützige Herstellungsbedingungen signalisieren, sodass diese die Kaufentscheidungspro- zesse der Endkunden im positiven Sinne beeinflussen.132 Gemäß HIß´S Feststel- lungen gibt es kein Produkt mit einem sozialen Gütezeichen, dessen Marktanteile über zwei Prozent liegen.133 Die Produktangebote mit Gütesiegeln lassen sich in hohem Maße auf Nischenprodukte beschränken.134 Zudem sind die Preise solcher Produkte im Verhältnis zu den Produkten ohne Gütesiegeln kostbarer zu kenn- zeichnen, sodass diese Situation die Kaufentscheidung der preissensiblen Kunden beeinträchtigt.135 Des Weiteren geraten die Käufer durch das Vorhandensein zahl- reicher Gütesiegeln in Verwirrung, sodass dieses Vorkommnis eine zeitintensive Beschäftigung mit dem Aussagegehalt der Gütesiegel vor dem Kaufakt bedeu- tet.136 Aus diesem Grund wird eine Standardisierung der Gütesiegel angebracht bezeichnet, da diese die Endkunden eher dazu veranlassen würden, ihr Kaufinte- resse für verantwortungsvoll produzierte Güter als Bedürfnisbefriedung zu be- werkstelligen.137 Folglich werden durch die Siegelvereinheitlichung die Güter nicht als Nischenprodukte wahrgenommen.138 Diese Situation bildet für die in mehreren Ländern agierenden Unternehmen eine Motivationsgrundlage den CSR- Ansatz in das Kerngeschäft zu integrieren.139 Jedoch ist es unklar, ob die Standar- disierung in diesem Sinne zu einer verbesserten Informiertheit der bisherigen Inte- ressenten für sozial verantwortungsvoll produzierte Güter dient oder ob hierdurch erst das Interesse für derartige Güter erweckt wird.140 Die Platzierung von Produk- ten mit Gütesiegeln in den herkömmlichen Einzelhandelsgeschäften würde eine Marktanteilerhöhung dieser Produktkategorien mit sich bringen, da die Interessen- ten nicht dazu angewiesen sind, sich in solchen Einzelhandelsgeschäften befind- lich zu machen, welche alleinig auf solche Produkte ausgerichtet sind.141 Die Auf- stellung von Verhaltenskodizes bestärkt einerseits die Milderung des Unterdrü- ckungsproblems beim Übergang zu dem informellen Arbeitsgebiet, sodass dieser Sachverhalt bei den Gütesiegeln in ähnlicher Weise in Erscheinung tritt. Bei den Gütesiegeln, welche die soziale Verantwortungsübernahme widerspiegeln, werden über die Einführung von Lizenzzahlungen auseinandergesetzt.142 Ein nicht beab- sichtigter Effekt dabei ist, dass die Zahlungen für die Gütesiegeln für weitere un- terstützende Maßnahmen aufgewendet werden, indem bspw. Schuleinrichtungen neu gebaut werden, welche zur Kräftigung der Wertauffassung sowie Lebens- grundsätzen der Gesellschaftsmitglieder beitragen. Die Abschaffung der Kinder- beschäftigung ist alleinig nicht ausreichend, da hierdurch eine finanzielle Bezugs- quelle der Familienmitglieder ausbleibt, welche wiederum die Gewährung von finanziellen Kompensationsmöglichkeiten bedingt. Die Fortführung des Alltags- lebens ist weiterhin sicherzustellen, damit die Kinderbeschäftigung nicht mit einer Zunahme dieser einhergeht, wo die Umstände der Beschäftigung im Rahmen des informellen Arbeitsgebiets zunehmend nachteiliger werden. Damit das Problem der Verdrängung vermieden wird, sind bei der Abschaffung minderwertiger Ge- gebenheiten zugl. fördernde Maßnahmen zu überlegen wie bspw. die Entgeltzah- lung für die schulbesuchenden Kinder. Solche Maßnahmen leisten einen Beitrag zur Wertschätzung und Hochachtung der Ausbildungsmaßnahmen vonseiten der Gesellschaftsmitglieder.143

2.4 Die wegweisenden theoretischen Grundlagen des CSR

2.4.1 Der Stakeholder-Ansatz

Der Begriff „ Stakeholder “ hat keine einheitlich festgelegte deutsche Überset- zungsversion, wobei die Begrifflichkeit „ Anspruchsgruppen “ vorwiegend Geltung gefunden hat.144 In angloamerikanischen Gebieten kommt der Stakeholder-Ansatz seit 1960 in managementbezogenen Forschungsansätzen häufig zum Einsatz.145 FREEMANS Stakeholder-Ansatz ist maßgebend, da er die früheren Überlegungen aufgrund der zunehmenden Wettbewerbssituation sowie der Vermehrung der un- ternehmensinternen und -externen Anspruchsgruppen erweiterte und den Unter- nehmungen auf dem Weg der Zielerreichung Hilfe leistete.146 Dieser bezieht sich im Gegensatz zu ehemaligen Ansätzen neben den Gruppen, welche für die Unter- nehmensfortführung Beitrag leisten auch auf Individuen als Anspruchsgruppen, diese vom Unternehmensagieren betroffen sind.147 Ein Unternehmen erzielt wirt- schaftlich positive Ergebnisse durch die angemessene Mitarbeit der Shareholder zur Verwirklichung der unternehmerischen Wertschöpfungsprozesse, sodass im Rahmen des Stakeholder-Ansatzes darauf hingewiesen wird, dass neben der Ge- winnbestrebung die Berücksichtigung der Erwartungshaltung von zahlreichen Anspruchsgruppen ebenfalls für den Unternehmensfortschritt maßgeblich sind.148 Die Stakeholderarten unterscheiden sich aufgrund der Produktangebote eines Un- ternehmens und sind somit branchenabhängig.149 Zudem können im Laufe der Zeit neue Stakeholder in Erscheinung treten oder auch austreten.150 FREEMAN stellt eine Aufteilung der Anspruchsgruppen in Teilbereiche auf, welche als pri- märe sowie sekundäre Anspruchsgruppen bezeichnet werden.151 Im primären Be- reich kommen vor allem, wie in früheren Überlegungen Shareholder, wie bspw. Kapitalanleger, Kundschaft, Beschäftigte des Unternehmens sowie die Zulieferer in Betracht.152 Die investierenden Gruppen haben aufgrund der getätigten Kapital- anlage Gewinnbestrebungen als Folge, die vom kapitalnehmenden Unternehmen zu gewährleisten ist.153 Die Beschäftigten eines Unternehmens erhoffen sich u. a. eine im Verhältnis zu ihrer erbrachten beruflichen Leistung eine adäquate Entgelt- zahlung und ein Sicherheit bietendes Arbeitsverhältnis.154 Die Kunden eines Un- ternehmens verlangen für das gekaufte Produkt oder wahrgenommenes Dienstleis- tungsangebot vonseiten des Unternehmens zugesicherte Eigenschaften.155 Im Ge- gensatz dazu rechnen Lieferanten mit langwierigen Geschäftsverhältnissen, indem die entsprechenden Zahlungen erfolgen und die Absatzmenge wie bestellt auch von den Unternehmen angenommen wird.156 Die Gemeinschaft, welche sich in direkter Umgebung befindet, ist hierbei ebenfalls zu erwähnen, denn sie stellen die benötigte Infrastruktur zur Verfügung, sodass das entsprechende Unternehmen dazu angehalten ist, schädigende Folgen zu umgehen.157 Außerdem bietet das Un- ternehmen Beschäftigungsmöglichkeiten als Gegenleistung an und erbringt Steu- erzahlungen, sodass diese eine Einkommensquelle für die umgebende Gemein- schaft darstellt.158

Die sekundären Anspruchsgruppen wirken nicht in der unternehmerischen Wert- schöpfungskette mit, wobei aber die geschäftlichen Handlungen mittelbar und nicht direkt merklich eine Auswirkung auf diese Gruppen haben.159 Unter diesem Bereich ist u. a. der Staat einzuordnen, welcher aufgrund der zunehmenden globa- len Wirtschaftsaktivitäten Regelungen entwickelt, sodass diese Situation bei der Aufrichtung und Ausübung solcher Regulierungsangelegenheiten die soziale Mitwirkung der Unternehmungen erfordert.160 Letztlich sind die Wettbewerber zu erwähnen, denn deren Auftreten unternehmerische Fortschritte und Neuerungen auslösen, um mithalten zu können.161 Unternehmen haben öfter mit Wettbewerber in unmittelbarer Nähe und aufgrund nachlassender Eintrittsbarrieren weltweit mit Mitbewerbern zu kämpfen.162 Jedoch können diese durch Zusammenhalt Lob- byarbeit163 erbringen und ihre sektorbezogenen Interessen dem Staat präsentie- ren.164 Weiterhin verfügen die Medien in hohem Ausmaß über eine Beeinflus- sungsmöglichkeit, welche durch das Internet bedingt wird, sodass Ärgernis auslö- sende, korrupte sowie missbrauchende unternehmerische Handlungen umgehend und weltumspannend verkündet werden, wodurch die Notwendigkeit eines ziel- entsprechendes Verhältnisses zu den Medien erkenntlich wird.165 Es ist darauf hinzuweisen, dass möglicherweise eine Anspruchsgruppe zugl. in anderen Stake- holderbereichen in Erscheinung tritt.166 Diese Situation kann eintreten, wenn der Stakeholder sich zeitgleich als Beschäftigter eines Unternehmens und als Endkon- sument zeigt.167

Nach den Überlegungen von FREEMAN hat wie bereits erwähnt ein Unternehmen die Erwartungshaltung dieser Stakeholder in Betracht zu nehmen, weil die Ver- wirklichung der Interessen dieser Anspruchsgruppen einen wesentlichen Beitrag zu wirtschaftlichen und allgemeinen Fortschritt des Unternehmens leistet.168 Ggf. können auch sich ausschließende Zielsetzungen offenbaren, sodass bspw. auf der einen Seite eine Herstellungsweise eines Produkts vergleichsweise ertragreicher aufweist als andere möglichen Methoden, aber auf der anderen Seite zur Lösung von Arbeitsverhältnissen führt.169 Das unternehmerische Ziel hierbei sollte die Reduzierung solcher Abwägungen sein, indem für alle Betroffenen der optimale Nutzen herbeigeführt wird.170 Mithilfe dieses theoretischen Ansatzes lassen sich Handlungsrichtlinien auskundschaften, sodass das CSR-Konzept und der Stake- holder-Ansatz als komplementäre Grundkonzeptionen für gesellschaftsbezogene unternehmerische Verantwortungsübernahme zu erachten sind.171 Das CSR- Konzept richtet sein Hauptaugenmerk auf Unternehmungen und deren Handlun- gen bei der sozialen Verantwortungsübernahme, wobei der Stakeholder-Ansatz die Anforderungen unterschiedlicher Personengruppen in Bezug auf die Unter- nehmungen beinhaltet und diese für ihre Handlungen zur Rechenschaft ziehen kann.172 Nach den Ausarbeitungen von MITCHELL/AGLEY/WOOD ist es für ein Unternehmen wegen den begrenzt verfügbaren Ressourcen sinnvoller und aus- sichtsreicher die Anspruchsgruppen173 beim unternehmerischen Vorgehen zu be- vorzugen.174

2.4.2 Das vierstufige Modell des CSR

Wie bereits verdeutlicht, beruht die Ausübung des unternehmerischen CSR- Konzeptes auf die freiwillige Bereitschaft der Unternehmungen, sodass darauf hingewiesen wird, dass eine alleinige Berücksichtigung von Rechtsvorschriften nicht dem Sinngehalt der CSR-Idee nicht vereinbar ist.175 Unternehmungen kön- nen unter Einhaltung von Rechtsvorschriften dennoch vertrauensunwürdige Hand- lungen ausüben, sodass sie bspw. ihre Angebote im Ausland produzieren lassen, wo unscharfe Kontrollen der Gesetze bezüglich der Arbeitsumstände von Men- schen existieren.176 Diese Handlungsweise ist jedoch zwiespältig zu kennzeich- nen, denn die Grundsätze der gesellschaftsbezogenen Verantwortungsübernahme im ursprünglichen nationalem Unternehmensstandort mit denen im Auslandspro- duktionsstandort unverhältnismäßig sind.177 Nach FRIEDMANS Überlegungen solle die einzige unternehmerische Bestrebung darin bestehen, wirtschaftlich positive Unternehmensergebnisse auszuweisen.178 Nach seinem Blickwinkel würde die Ausübung von CSR-Maßnahmen, den an die Shareholder zu verteilenden Unter- nehmensgewinn reduzieren, obwohl deren Kapital in den CSR-Ansatz übereignet wird.179 CARROLL stellte eine vierstufige Systematisierung auf, welche verschie- dene bzw. beziehungsreiche Sichtweisen miteinbezieht.180

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Die pyramidenf ö rmige Darstellung des CSR-Ansatzes (Quelle: Carroll (1991): 42).

Die oben aufgeführte Pyramide besagt im unteren Bereich der wirtschaftlichen Verantwortungsübernahme, dass Unternehmen als fundamentale Bestrebung durch Erbringung ihrer tatsächlichen geschäftlichen Tätigkeiten positive Ergeb- nisse bzw. finanzielle Erfolge verfolgen, wobei zugleich die hergestellten Produk- te die Bedürfnisse der Endkunden abdecken.181 Somit zeigt sich die unterste Stufe als wirtschaftlich nachhaltige Unternehmenswirkung als grundlegende Vorausset- zung für die nachfolgenden Stufen, da das Fehlen von finanziellen Mitteln die unternehmerische gesellschaftsbezogene Verantwortungsübernahme beeinträch- tigt.182 Im Bereich der legalen Verantwortungsübernahme handelt es sich haupt- sächlich um die Einhaltung von Rechtsvorschriften, damit das Beziehungsverhält- nis zwischen den wirtschaftlichen Geschehnissen und der Gesellschaftsmitglieder kooperativ funktioniert, sodass diese Richtlinien, die mindestens zu bewerkstelli- genden Regelungen darstellt.183 In der dritten Pyramidenstufe wird die ethische Verantwortungsübernahme aufgeführt, welche die Weiterführung der gesetzlich verankerten Vorgaben bedeutet, sodass die Unternehmungen bei ihren geschäftli- chen Tätigkeiten eine tugendhafte sowie gemeinnützige Wertvorstellung offenba- ren.184 Eine faire Behandlung jeglicher Anspruchsgruppen entspricht der Erwar- tungshaltung dieser Gruppen und bildet somit die Basis für das Unternehmens- agieren.185 Die vierte Pyramidenebene impliziert unternehmerische Maßnahmen zur gesellschaftsbezogenen Verantwortungsübernahme, welche aber nicht als eine zu erfüllende Voraussetzung vonseiten der Gesellschaftsmitglieder erachtet wer- den.186 Diese sind vielmehr Maßnahmen, wie bspw. Spendenaktionen für Men- schen in Not, die Unternehmungen aus eigenem Antrieb ausüben und sind unter dem Oberbegriff „„Corporate Citizenship““187 einzuordnen.188 Diese Ebene wird nicht als unbedingt notwendig erachtet und priorisiert, da sie als eine Extramaß- nahme bzw. gemäß CARROLL metaphorisch als „icing on the cake“189 charakteri- siert wird.190

2.4.3 Triple Bottom Line - Die drei Säulen des CSR-Konzeptes

Gemäß der Europäischen Kommission ist die „Triple bottom Line“191 (TBL) ein „Konzept, das davon ausgeht, dass die Gesamtperformance eines Unternehmens daran gemessen werden sollte, in welchem Maße sie zu wirtschaftlichem Wohl- stand, Umweltqualität und Sozialkapital beiträgt“192.193 Die drei Bestandteile, welche als wirtschaftliche, gesellschafts- und umweltbezogene Säulen bezeichnet werden, führen zusammen zur Realisierung des CSR-Ansatzes bei.194

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 4: Die drei Komponenten im Rahmen unternehmerischer Wertsch ö pfungs prozesse (Quelle: Schulz (2015): 326).

Die wirtschaftliche Säule besagt dabei, dass die Zielsetzung eines Unternehmens nicht alleinig darin besteht, die Gewinne in die Höhe zu treiben, sondern eher die positive unternehmerische Erfolgsentwicklung durch Fokussierung auf die ver- fügbaren Ressourcen, sodass diese Handlungsweise zur Kapitalerhaltung führt.195 Aus diesem Vorhaben resultiert ein Unterschied zu den überstaatlich geltenden handelspolitischen Regelungen und zu der Wirtschaftspolitik, dass nicht alleinig die umgehende Profiterhöhung zum Vorantreiben der ökonomischen Unterneh- mensfortschritte das Hauptgewicht bildet.196 Das finanzielle Aufsteigen als Ziel- vorhaben ist natürlich unentbehrlich, um den geringwertig versorgten Gebieten in der Welt durch die Ankurbelung der wirtschaftlichen Situation entgegenzukom- men.197 Hieraus wird ersichtlich, dass die wirtschaftlichen Zielsetzungen einen Bezug auf gesellschafts- und umweltbezogenen Vorsätze haben.198

Die ökologiebezogene Säule bezieht sich auf den vorsichtigen Umgang mit den beschränkt verfügbaren Ressourcen, sodass es neben der naturbezogenen Kapital- erhaltung auch um die Aufstellung von umweltbezogenen Richtlinien geht, wel- che förderlich für die Ausstattung des Lebensunterhalts der Gesellschaftsmitglie- der dient.199 Folglich geht dieses Vorhaben mit der Beachtung des ökologiebezo- genen Kostenaufwands bezüglich der Produktherstellung und Verbrauch in den bilanziellen Gegenüberstellungen der Weltwirtschaft einher.200 Der soziale Be- reich befasst sich mit den Möglichkeiten der Zugriffsgewährung zu den Ressour- cen und mit der Perspektivgewährung, wobei diese nicht fokussiert auf bestimmte Gebiete vollzogen werden sollen.201 In diesem Sinne ist die Intention eher die Verteilungsgerechtigkeit zwischen der wohlhabenden Ländern sowie den Ent- wicklungsländern zu bewerkstelligen, sodass die lebensnotwendigen, eigentlich die anspruchslosen Bedürfnisse der heutigen und künftigen Gesellschaftsmitglie- der abgedeckt werden.202

2.5 Die unternehmerischen Betrachtungsweisen des CSR

Bevor es zu der ausführlichen Darstellung der CSR-Perspektiven geht, sind kurz, die oft sinngemäß miteinander verwechselten Begrifflichkeiten „Geschäftsmodell, Strategie und Business Case“203 voneinander zu unterscheiden.204 Im Rahmen von Geschäftsmodellen werden die Fragestellungen zur Art und Weise der Profitgene- rierung bearbeitet, wobei die strategische Seite sich mit der Verwirklichung der Geschäftsmodellinhalten befasst. Die Betrachtung von Business Cases (BC) leis- ten Beistand für das Kundtun von unternehmerisch aussichtsreichen Beschlüssen, indem die möglichen Alternativszenarien in Erwägung gezogen werden, damit die verfügbaren unternehmerischen Substanzen sowie die Handlungen auf erfolgsver- sprechende Konzepte gerichtet werden können.205

2.5.1 CSR-Typologien

Auf Nachhaltigkeit basierende Anordnung der unternehmerischen Arbeitsläufe besagen, dass die wirtschaftlichen, umwelt- und gesellschaftsbezogenen Gesichts- punkte in modellhafte Unternehmensführungskonzeptionen zu integrieren sind, um die Anliegen der Gesellschaftsmitglieder zu verwirklichen und ertragreiche Ergebnisse zu erzielen.206 Die Globalisierung und somit die weltumfassende wirt- schaftliche Verflechtung bringt verstärkt die Notwendigkeit der unternehmeri- schen Verantwortungsübernahme zum Ausdruck, denn das alleinige unterneh- mensseitige Ertragserhöhungsvorhaben bringe neben unternehmensinternen Be- gleitschäden auch die Außerachtlassung von jeglichen Anspruchsgruppen mit sich. In der heutigen Zeit ist es unangebracht, die Bevölkerungsbewegung, die beschränkt verfügbaren Ressourcen und die wirtschaftlich negativen Ergebnisse aufgrund der Finanzkrise außer Acht zu lassen. Die unternehmerische Profitgene- rierung darf sich nicht auf der anderen Seite nachteilig auf die Gesellschaft sowie Lebensumfeld auswirken.207 Es kommt nicht selten zum Vorschein, dass Zielset- zungen für die Realisierung der gesellschaftsbezogenen unternehmerischen Ver- antwortungsübernahme ausformuliert werden, wobei diese öfters die Verminde rung der umwelt- und gesellschaftsbezogenen Beanspruchungen zum Ziel haben und eher weniger die Darstellung der aussichtsreichen Auswirkungen in Bezug auf die wertschöpfenden Unternehmensvorgänge.208 Es herrscht vielmehr eine „Vermeidungslogik“209.210 Der CSR-Ansatz wird meistens auf Sicherheit bedacht sowie als einschränkende Idee und somit das wirtschaftliche Erfolgspotenzial ein- dämmend aufgefasst, sodass dieser bei stringenter Beachtung viel effizienter ist als der alleinigen Denkweise der Reduzierung der ungünstigen Umstände.211 Für Unternehmen ist es ausschlaggebend die vorteilhaften Effekte des CSR-Ansatzes entsprechend zu steuern, sodass es empfohlen wird, sich an die innovative Leit- idee „„positive Wertschöpfung"“212 zu orientieren, anstatt sich nur an eine Verrin- gerung ungünstiger Beeinflussungen zu fixieren. Die folgende Abb. repräsentiert die CSR-Erscheinungsformen im Rahmen von Geschäftsmodellen.213

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 5: Typologische Darstellung der CSR-Ans ä tze (Quelle: Schmidpe ter/Bungard (2018): 21).

Es werden zwei unternehmerische Sichtweisen wie die Vorbeugung von negati- ven Auswirkungen sowie die Schaffung von vorteilhaften Effekten im wechselsei- tigen Zusammenhang dargestellt, sodass sich differierende Erscheinungsformen von Geschäftsmodellen offenbaren.214 Das erste Geschäftsmodell besagt, dass die Unternehmungen nicht daran interessiert sind, die negativen Effekte ihrer vorge- nommenen Handlungen zu umgehen und weiterhin auch keine gesellschaftsbezo- gene vorteilhafte Bedingungen zu generieren, sodass dieses Modell als auslaufend charakterisiert wird, weil die Gesellschaftsmitglieder solchen Unternehmungen die sog. „Licence to Operate“215 verweigern würden.216

Die zweite Dimension spiegelt die typische CSR-Auffassung wider, denn hierbei die Unternehmungen versuchen, die schädlichen Folgen auszuschließen, jedoch keine darüber hinausgehenden aussichtsreichen Effekte herbeiführen. Die häufige Ausübung dieses Geschäftsmodells wird in der Praxis durch die Besichtigung der unternehmensbezogenen Berichtserstattung verdeutlicht, worin die Unternehmun- gen ihre Vorgehensweise für die Vermeidung schädlicher Auswirkungen zum Ausdruck bringen.217

Im Rahmen des dritten Geschäftsmodells sind die Unternehmungen daran interes- siert, eine nutzenbringende Lösung für die Gesellschaft zu entwickeln, wobei aber diese ohne negative Begleitreaktionen nicht umsetzbar wird. Bspw. bezweckt der Geschäftsbereich Carsharing die Verringerung der Umweltbelastung, wobei aber diese Geschäftsidee zugl. die Zunahme von Autofahrten in innerstädtischen Kurz- strecken auslöst. Bei der Ausübung des vierten Geschäftsmodells lösen die Unter- nehmen keine negativen Effekte aus und entwickeln zudem aussichtsreiche ge- sellschaftsbezogene Auswirkungen.218

Diese CSR-Typologie besagt nicht, dass die Unternehmen uneigennützig soziale Verantwortung übernehmen sollen, sondern dass beide Perspektiven, wie die Fortentwicklung der Ertragslage und die Generierung von gesellschaftsbezogenen Nutzen, zu vereinen sind, um somit eine „Win-Win-Situation“219 herbeizufüh- ren.220 Hierbei ist das Ziel dementsprechend nicht wie die Sichtweise der Sozial- romantiker „das Durchbrechen der Wettbewerbslogik“221.222 Durch diese Typolo- gie können differierende Konzeptionen hinsichtlich der unternehmerischen Wert- schöpfungskette entwickelt werden, bis das vierte Geschäftsmodell verwirklicht wird, wobei dieses nur durch die zeitgleiche Betrachtung der Zieldimensionen im Rahmen des TBL möglich ist.223 Für die künftige unternehmerische Vorgehens- weise ist es empfehlenswert, das vierte Geschäftsmodell als grundlegende Richt-

[...]


1 Vgl. Schneider/Schmidpeter/ (2012a): VII.

2 Vgl. Schneider/Schmidpeter (2012a): VII-X; Wiesner (2016): V, 7f. Leisinger (2008): 28.

3 Vgl. Leisinger (2008): 28.

4 Vgl. Leisinger (2008): 28; Schneider/Schmidpeter (2012a): VII.

5 Vgl. Leisinger (2008): 28.

6 Diese Angabe betrug im Jahre 1999 ca. 1,7 Milliarden, sodass eine Armutsreduzierung von 28 Prozent gemessen an der Weltbevölkerung auf 11 Prozent erreicht worden ist.

7 Vgl. Vereinte Nationen (2017): 3.

8 Vgl. Leisinger (2008): 28; Vereinte Nationen (2017): 3.

9 Vgl. Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (2005): 1- 11; 273f.; Leisinger (2008): 28; Leisinger (2008): 28 (zit. nach UN General Assembly (2005): o. S.; The Global Compact, Global Public Policy Institute (2005): o. S.); Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (2015): 7-29; Vereinte Nationen (2017): 3.

10 Vgl. Schneider/Schmidpeter (2012a): VII-X.

11 Vgl. Schmidpeter (2015a): VII.

12 Vgl. Hardtke/Kleinfeld (2010): 5-8; Schmidpeter (2015b): VII.

13 Vgl. Schneider/Schmidpeter (2012a): VII-X.

14 Schmidpeter (2015a): VII.

15 Vgl. Schmidpeter (2015a): VIIf.

16 Vgl. Lin-Hi/Suchanek (2011): 64.

17 Vgl. Dyllick (2003): 267; Lin-Hi/Suchanek (2011): 64; Porter (2013): 73-87; Knoppe (2015): 18-21.

18 Vgl. Lienbacher (2012): XI-XIII,1; Knoppe (2015): 9-11.

19 Vgl. Fuchs/Overath (2016): 3;Vereinte Nationen (2017): 3-13.

20 Fuchs/Overath (2016): 3.

21 Vgl. Fuchs/Overath (2016): 3;Vereinte Nationen (2017): 3-13.

22 Vgl. von Hauff/Claus (2013): 19f.; Fuchs/Overath (2016): 3.

23 Vgl. Fairtrade Deutschland (2016a): o. S.; Flasbarth (2016): 1; Fuchs/Overath (2016): 3.

24 Vgl. Fairtrade Deutschland (2016a): o. S.; Flasbarth (2016): 1; Fuchs/Overath (2016): 3.

25 Vgl. Knoppe (2015): 21.

26 Vgl. Knoppe (2015): 9; HDE Handelsverband Deutschland (2018): o. S.

27 Vgl. Knoppe (2015): 9; DESTATIS Statistisches Bundesamt (2017): o. S.; HDE Handelsver- band Deutschland (2018): o. S.

28 Vgl. Fairtrade Deutschland (o. Jg.a): o. S.; Fair Trade Deutschland (o. Jg.d): 2, 6.

29 Vgl. Knoppe (2015): 9f., 18-22.

30 Vogler/Graßer (2015): 149.

31 Vgl. Mohan (2009): 22-27; Brück/Schmidt (2013): 99-107; Shahzad/Sillanpää (2013): 236f., 250-252.

32 Vgl. Bauer/Heinrich/Schoenmüller (2012): 59f; Kreutzer (2017): 85-95.

33 Vgl. Bauer/Heinrich/Schoenmüller (2012): 59f; Schmidpeter (2015a): VIIf.; Kreutzer (2017): 85-95.

34 Grassl (2015): 13.

35 Vgl. Hiß (2005): 36-41.

36 Vgl. Europäische Kommission (2001): 30; Freeman (2010): (2014): 11f.; Grassl (2015): 13-35.

37 Vgl. Hansen/Schrader (2005): 383-385.

38 Vgl. Porter (2013): 73-87. (2012c): 1-13; Schmidpeter 3-27, 83-192; Hentze/Thies

39 Vgl. Mohan (2009): 22-27; Brück/Schmidt (2013): 99-107; Vogler/Graßer (2015): 149.

40 Vgl. Duong Dinh (2011): 13.

41 Hiß (2005): 21.

42 Wördenweber (2017): 11.

43 Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (o. Jg.b): o. S.;Loew et al. (2004a): 8-13; Bassen/Jastram/Meyer (2005): 231-235; Hiß (2005): 21; Schneider (2012): 17-28; Wen- ke/Gogoll (2017): 182-192; Wördenweber (2017): 8-23.

44 Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (o. Jg.b): o. S.;Loew et al. (2004a): 8-13; Bassen/Jastram/Meyer (2005): 231-235; Hiß (2005): 21; Schneider (2012): 17-28; Wen- ke/Gogoll (2017): 182-192; Wördenweber (2017): 8-23.

45 Vgl. Loew et al. (2004a): 2; Herchen (2007): 19 (zit. nach Loew et al. (2004a): 2).

46 Vgl. Loew et al. (2004a): 2 (zit. nach Bowen (1953): o. S.); Bassen/Jastram/Meyer (2005): 232 (zit. nach Bowen (1953): o. S.); Herchen (2007): 19 ( zit. nach Bowen (1953): o. S.).

47 Vgl. Bassen/Jastram/Meyer (2005): 232; Duong Dinh (2011): 13; Wördenweber (2017): 19.

48 Vgl. Duong Dinh (2011): 13.

49 Vgl. Pieper (2003): 98f.; Bassen/Jastram/Meyer (2005): 231 (zit. nach Pieper (2003): 98f.; Bassen/Jastram/Meyer (2005): 231.

50 Vgl. Hansen (2014): 19.

51 Europäische Kommission (2001): 8.

52 Vgl. Wördenweber (2017): 19.

53 Wördenweber (2017): 19.

54 Vgl. Europäische Kommission (2001): 8; Bassen/Jastram/Meyer (2005): 232; Leisinger (2008): 28; Schreyögg (2008): 133; Jonker/Stark/Tewes (2011): 5; Schneider (2012): 28.

55 Vgl. Europäische/Kommission (2001): 8-13; Jonker/Stark/Tewes (2011): 5.

56 Vgl. Europäische Kommission (2001): 8-13; Jonker/Stark/Tewes (2011): 5.

57 Vgl. Europäische Kommission (2001): 13-17; Jonker/Stark/Tewes (2011): 5 (zit. nach Europäische Kommission (2001): o. S.).

58 Vgl. von Hauff/Claus (2012): 218-220.

59 Vgl. von Hauff/Claus (2012): 218-220.

60 Vgl. Brück/Schmidt (2013): 99, 106f.; von Hauff/Claus (2012): 218-220.

61 Vgl. von Hauff/Claus (2012): 218-220.

62 Hardtke (2010):19.

63 Vgl. Backhaus-Maul et al. (2010): 22f.; Hardtke (2010): 16-20; Wördenweber (2017): 20-22.

64 Vgl. Backhaus-Maul et al. (2010): 22f.; Wördenweber (2017): 20-22.

65 Vgl. Loew et al. (2004a): 11-13; Loew et al. (2004b): 56, Steurer et al. (2005): 263; Stierl (2013): 10 (zit. nach Loew et al. (2004b): o. S.; Steurer et al. (2005): o. S.).

66 Wördenweber (2017): 9.

67 Mayerhofer/Grusch/Mertzbach (2008): 6.

68 Vgl. Mayerhofer/Grusch/Mertzbach (2008): 6.

69 Vgl. Friesl (2008): 20.

70 Vgl. Jonker/Stark/Tewes (2011): 8f.

71 Vgl. Jonker/Stark/Tewes (2011): 9; von Hauff/Claus (2012): 218-220.

72 Vgl. Lotter/Braun (2014): 11.

73 Vgl. Leisinger (2008): 28; Schneider/Schmidpeter (2012a): VII-X.

74 Vgl. Schneider/Schmidpeter (2012a): VII-X.

75 Vgl. Schneider/Schmidpeter (2012a): VII-X.

76 Vgl. Suchanek (2015): 59.

77 Suchanek (2015): 59.

78 Vgl. Suchanek (2015): 59.

79 Vgl. Suchanek (2015): 61.

80 Suchanek (2015): 61.

81 Vgl. Suchanek (2015): 61.

82 Suchanek (2015): 62.

83 Vgl. Suchanek (2015): 62.

84 Suchanek (2015): 62.

85 Vgl. Suchanek (2015): 62.

86 Vgl. Bigley/Pearce (1998): 406-417; Suchanek (2015): 62 (zit. nach Bigley/Pearce (1998): 406ff.), Suchanek (2015): 62.

87 Vgl. Bigley/Pearce (1998): 406-417; Bigley/Pearce (1998): 407 (zit nach Kee/Knox (1970): o. S.; Gambetta (1988): 217; Coleman (1990): 91; Granovetter (1985): o. S.; Bradach/Eccles (1989): o. S., Bromiley/Cummings (1995): o.S.; Chiles/McMackin (1996): o. S.; Cum- mings/Bromiley (1996): o. S.; Granovetter (1985): o. S.; Noteboom (1996): o. S.; Note- boom/Berger/Norderhaaven (1997). O. S.; Ring (1996): o. S.; Ring/Van de Ven (1992): o. S.; Zaher/Venkatraman (199): o.S.); Suchanek (2015): 62 (zit. nach Bigley/Pearce (1998): 406 ff.); Suchanek (2015): 62.

88 Vgl. Suchanek (2015): 62f.

89 Vgl. Suchanek (2015): 62f.

90 Vgl. Suchanek (2015): 62 (zit. nach Suchanek (2007): 70ff.; 135f.); Suchanek (2015): 62.

91 Vgl. Suchanek (2015): 63.

92 Suchanek (2015): 63.

93 Vgl.Suchanek (2015): 63; Gabler Wirtschaftslexikon (2018): Allaussage.

94 Vgl. Suchanek (2015): 63.

95 Vgl. Suchanek (2015): 63f. (zit. nach Popper (2005): o. S.); Suchanek (2005): 63f.

96 Vgl. Suchanek (2015): 63-65.

97 Suchanek (2015): 65.

98 Vgl. Suchanek (2015): 65.

99 Vgl. Suchanek (2015): 66f.

100 Vgl. Japp (2010): 281f.;Suchanek (2015): 66 (zit. nach Japp (2010): 281; Suchanek (2015): 66. 11

101 Suchanek (2015): 66.

102 Suchanek (2015): 67.

103 Vgl. Suchanek (2015): 66f.

104 Vgl. Suchanek (2015): 67-69.

105 Vgl. Suchanek (2015): 67-69.

106 Vgl. Hiß (2005): 36-38.

107 Vgl. Hiß (2005): 36-38.

108 Hiß (2005): 38.

109 Vgl. Hiß (2005): 36-39.

110 Vgl. Hiß (2005): 36-39.

111 Vgl. Hiß (2005): 36-39.

112 Vgl. Hiß (2005): 39.

113 Die Besonderheit dieses Effektes ist, dass sie auf den Auslöser keinen Einfluss ausübt und wird als eine „Auswirkung wirtschaftlicher Aktivitäten auf Dritte“ (Gabler Wirtschaftslexikon (2018): externer Effekt) erklärt. Vgl. Gabler Wirtschaftslexikon (2018): externer Effekt.

114 Vgl. Hiß (2005): 39.

115 Vgl. Friedman (1970a): o. S.; Hiß (2005): 39 (zit. nach Friedman (1970a): o.S.), Hiß (2005): 39.

116 Die Haupttätigkeit der ILO besteht u. a. darin, Leistungsnormen aufzustellen, welche die Ar- mutsreduzierung sowie humane Beschäftigungsvoraussetzungen im Rahmen weltweiter Wirt- schaftsbeziehungen bestrebt. Vgl. ILO Internationaler Arbeitsorganisation (o. Jg.b): o. S.

117 Vgl. Hiß (2005): 39f.

118 Vgl. Hiß (2005): 39f.

119 Vgl. Hiß (2005): 40-42.

120 Eine Besonderheit des informellen Arbeitsfeldes ist, dass die betroffenen Unternehmungen keine behördliche Eintragung aufweisen. Demgemäß sind die öffentlichen Vorgaben in Bezug auf das informelle Arbeitsfeld schwerlich zu bewerkstelligen. Vgl. Hiß (2005): 42.

121 Vgl. Hiß (2005): 42 (zit. nach Wick (2005): 14ff.); Hiß (2005): 42f.; Gabler Wirtschaftslexikon (2018): informeller Sektor.

122 Vgl. Hiß (2005): 42 (zit. nach Wick (2005): 14ff.); Hiß (2005): 42f.; Gabler Wirtschaftslexikon (2018): informeller Sektor.

123 Vgl. Hiß (2005): 40f.

124 Vgl. Hiß (2005): 40f.

125 Vgl. Hiß (2005): 40f.

126 Vgl. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (o. Jg.a): o. S.; Hiß (2005): 40.

127 Vgl. Hiß (2005): 40.

128 Vgl. Hiß (2005): 40, 59.

129 Vgl. Hiß (2005): 59f.

130 Vgl. ILO International Labour Organization (1998): o. S.; Hiß (2005): 60 (zit. nach ILO Inter- national Labour Organization (1998): Nr. 26 ff.); Hiß (2005): 60.

131 Vgl. Hiß (2005): 60.

132 Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (o. Jg.a) o. S.; Urminsky (2001): 34f.; Scher- rer (2002): 7-12 Hiß (2005): 74 (zit. nach Urminsky (2001): 35; Scherrer (2002): 6), Hiß (2005): 74.

133 Vgl. Hiß (2005): 76f. (zit. nach Scherrer/Greven/Frank (1998):270; Hiß (2005): 76f.

134 Vgl. Scherrer (2002): 11; Hiß (2005): 76.

135 Vgl. Hiß (2005): 76f. (zit. nach Scherer/Geven/Frank (1998):270); Hiß (2005): 76f.

136 Vgl. Europäische Kommission (2001): 22f.; Hiß (2005): 77.

137 Vgl. Europäische Kommission (2001): 22f.; Hiß (2005): 77.

138 Vgl. Europäische Kommission (2001): 22f;. Hiß (2005): 77(zit. nach Rogers (1995): 313ff.); Hiß (2005): 77.

139 Vgl. Hiß (2005): 77.

140 Vgl. Scherrer/Greven (1999): 42f.; Hiß (2005): 77 (zit. nach Scherrer/Greven (1999): 42); Hiß (2005): 77.

141 Vgl. Hiß (2005): 77f.

142 Vgl. Hiß (2005): 77f.

143 Vgl. Hiß (2005): 77f.

144 Vgl. Hentze/Thies (2014): 11; Tomczak/Kernstock (2014): 27f.; Grassl (2015): 25 (zit. nach Freeman et al. (2010): 249), Grassl (2015): 25.

145 Vgl. Freeman (2010): 31; Lee (2011): 283-294; Grassl (2015): 25 (zit. nach Lee (2011): 283).

146 Vgl. Freeman (2010): 3-27, 31-33, 44-46, 83-192; Hentze/Thies (2014): 11f. (zit. nach Free- man (2010): 3-27, 31, 46, 83ff.), Hentze/Thies (2014): 11f.

147 Vgl. Freeman (2010): 46 (zit. nach Thompson (1967): o. S.); Freeman (2010): 31f., 46; Grassl (2015): 25 (zit. nach Freeman (1984): 46); Grassl (2015): 25, Hentze/Thies (2014): 11f.(zit. nach Freeman (2010): 31, 46); Hentze/Thies (2014): 11f.

148 Vgl. Freeman/Wicks/Parmar (2004): 364, 368; Grassl (2015): 26 (zit. nach Free- man/Wicks/Parmar (2004): 364); Grassl (2010): 26; Gabler Wirtschaftslexikon (2018): An- spruchgsgruppen.

149 Vgl. Freeman/Wicks/Parmar (2004): 364; Freeman/Harrison/Wicks (2007):6-10; Grassl (2015): 26f. (zit. nach Freeman/Wicks/Parmar (2004): 364; Freeman/Harrison/Wicks (2007): 7); Grassl (2015): 26f.

150 Vgl. Freeman/Wicks/Parmar (2004): 364; Freeman/Harrison/Wicks (2007):6-10; Grassl (2015): 26f. (zit. nach Freeman/Wicks/Parmar (2004): 364; Freeman/Harrison/Wicks (2007): 7); Grassl (2015): 26f.

151 Vgl. Freeman/Harrison/Wicks (2007): 6-10; Grassl (2015): 26f. (zit. nach Free- man/Harrison/Wicks (2007): 7); Grassl (2015): 26f.

152 Vgl. Freeman/Harrison/Wicks (2007): 6-10; Grassl (2015): 27 (zit. nach Freeman et al. (2010): 24-27); Grassl (2015): 27.

153 Vgl. Grassl (2015): 27 (zit. nach Freeman et al. (2010): 24-27); Grassl (2015): 27.

154 Vgl. Grassl (2015): 27f. (zit. nach Freeman et al. (2010): 24-27); Grassl (2015): 27f.

155 Vgl. Grassl (2015): 28 (zit. nach Freeman et al. (2010): 24-27);Grassl (2015): 28.

156 Vgl. Grassl (2015): 28 (zit. nach Freeman et al. (2010): 24-27); Grassl (2015): 28.

157 Vgl. Grassl (2015): 28 (zit. nach Freeman et al. (2010): 24-27); Grassl (2015): 28.

158 Vgl. Grassl (2015): 28 (zit. nach Freeman et al. (2010): 24-27);Grassl (2015): 28.

159 Vgl. Freeman/Harrison/Wicks (2007): 6-10, 37-44; Grassl Freeman/Harrison/Wicks (2007): 37-44; Grassl (2015): 28.

160 Vgl. Freeman/Harrison/Wicks (2007): 6-10, 37-44; Grassl Freeman/Harrison/Wicks (2007): 37-44; Grassl (2015): 28.

161 Vgl. Freeman/Harrison/Wicks (2007): 6-10; 37-44; Grassl Freeman/Harrison/Wicks (2007): 37-44; Grassl (2015): 28f.

162 Vgl. Freeman/Harrison/Wicks (2007): 6-10, 37-44; Grassl Freeman/Harrison/Wicks (2007): 37-44; Grassl (2015): 28f. (2015): 28 (zit. nach (2015): 28 (zit. nach (2015): 28f. (zit. nach (2015): 28f. (zit. nach

163 Der Begriff Lobbyarbeit beinhaltet, die Anstrengung der Anspruchsgruppen die Vertretergrup- pen in behördlichen Dienststellen zu überzeugen. Vgl. Duden (2018): Lobbyarbeit.

164 Vgl. Freeman/Harrison/Wicks (2007):6-10; 37-46 Grassl Freeman/Harrison/Wicks (2007): 37-44; Grassl (2015): 28f.

165 Vgl. Freeman/Harrison/Wicks (2007): 6-10; 37-46, Grassl Freeman/Harrison/Wicks (2007): 37-44); Grassl (2015): 29.

166 Vgl. Freeman/Harrison/Wicks (2007): 6-10, 37-46; Grassl Freeman/Harrison/Wicks (2007): 37-44); Grassl (2015): 29.

167 Vgl. Freeman/Harrison/Wicks (2007): 6-10, 37-46; Grassl Freeman/Harrison/Wicks (2007): 37-44); Grassl (2015): 29.

168 Vgl. Freeman/Harrison/Wicks (2007): 52-61; Grassl (2015): 29f. (zit. nach Free- man/Harrison/Wicks (2007): 53-55); Grassl (2015): 29f.

169 Vgl. Freeman/Harrison/Wicks (2007): 52-61; Grassl (2015): 29 (zit. nach Free- man/Harrison/Wicks (2007):53-55; Freeman et al. (2010): 28); Grassl (2015): 29.

170 Vgl. Freeman/Harrison/Wicks (2007): 37-44; 52-61; Grassl (2015): 29 (zit. nach Free- man/Harrison/Wicks (2007): 53-55; Freeman et al. (2010): 28); Grassl (2015): 29f.

171 Vgl. Grassl (2015): 31.

172 Vgl. Grassl (2015): 31.

173 Im Anhang 1 sind in einer tabellarischen Übersicht die möglichen CSR-Aktivitäten aufgeführt, welche die Verwirklichung von Anforderungen der Anspruchsgruppen von einem Unterneh- men begünstigen. Vgl. Spiller (2000): 152-154; Grassl (2015): 32f. (zit. nach Spiller (2000): 153f.); Grassl (2015): 32f.

174 Vgl. Mitchell/Agley/Wood (1997): 868-882; Grassl (2015): 31f. (zit. nach Mitch- ell/Agley/Wood. (1997): 869-874); Grassl (2015): 31f.

175 Vgl. Davis (1973): 312-317; Grassl (2015): 14 (zit. nach Davis (1973): 313); Grassl (2015): 14.

176 Vgl. Davis (1973): 312-317; Grassl (2015): 14 (zit. nach Davis (1973): 313); Grassl (2015): 14.

177 Vgl. Davis (1973): 312-317; Grassl (2015): 14 (zit. nach Davis (1973): 313); Grassl (2015): 14.

178 Vgl. Friedman (1970b): o. S.; Friedman (2007): 173-178; Grassl: (2015):14f. (zit. nach Friedman (1970b): o. S.); Grassl (2015): 14f.

179 Vgl. Friedman (1970b): o. S.; Friedman (2007): 173-178; Grassl: 14f. (zit. nach Friedman (1970b): o. S.); Grassl (2015): 14f.

180 Vgl. Carroll (1991): 40-42; Grassl (2015): 15 (zit. nach Carroll (1991): 42); Grassl (2015): 15.

181 Vgl. Carroll (1991): 40-42; Grassl (2015): 15f. (zit. nach Carroll (1991): 40-42).

182 Vgl. Carroll (1991): 40-42; Grassl (2015): 15f. (zit. nach Carroll (1991): 40-42).

183 Vgl. Carroll (1991): 40-42; Grassl (2015): 16 (zit. nach Carroll (1991): 40-42).

184 Vgl. Carroll (1991): 40-42; Grassl (2015): 16 (zit. nach Carroll (1991): 40-42).

185 Vgl. Carroll (1991): 40-42; Grassl (2015):16(zit. nach Carroll (1991): 40-42; Grassl (2015): 16.

186 Vgl. Carroll (1991): 40-42; Grassl (2015): 16 (zit. nach Carroll (1991): 40-42;Grassl (2015):

187 Braun/Pillath (2013): 5.

188 Vgl. Carroll (1991): 40-42; Braun/Pillath (2013): 5f.; Grassl (2015): 16 (zit. nach Carroll (1991): 40-42; Grassl (2015): 16.

189 Carroll (1991): 42.

190 Vgl. Carroll (1991): 42.

191 Europäische Kommission (2001): 30.

192 Europäische Kommission (2001): 30.

193 Vgl. Europäische Kommission (2001): 30; Herchen (2007): 32 (zit. nach Europäischen Kom- mission (2001): 30); Herchen (2007): 32.

194 Vgl. Wieland/Schmiedeknecht (2010): 89; Alhaddi (2015): 6-9; Żak (2015): 251.

195 Vgl. Enquete Kommission (1995): 24-27; Bauer (2005): 17-19; Herchen (2007):33 (zit. nach Bundeszentrale für politische Bildung bpb (2005): 18; Herchen (2007): 33.

196 Vgl. Enquete Kommission (1995): 24-27; Bauer (2005): 18f.; Herchen (2007):33 (zit. nach Bundeszentrale für politische Bildung bpb (2005): 18; Herchen (2007): 33.

197 Vgl. Enquete Kommission (1995): 24-27; Bauer (2005): 18f.; Herchen (2007):33 (zit. nach Bundeszentrale für politische Bildung bpb (2005): 18; Herchen (2007): 33.

198 Vgl. Enquete Kommission (1995): 28f,; Kapoor (2016): 56.

199 Vgl. Enquete Kommission (1995): 24f.; Bauer (2005): 18; Herchen (2007):33 (zit. nach Bun- deszentrale für politische Bildung bpb (2005): 18; Herchen (2007): 33.

200 Vgl. Enquete Kommission (1995): 24f.; Bauer (2005): 18; Herchen (2007):33 (zit. nach Bun- deszentrale für politische Bildung bpb (2005): 18; Herchen (2007): 33.

201 Vgl. Enquete Kommission (1995): 24-28, Bauer (2005): 18; Herchen (2007): 34 (zit nach Bun- deszentrale für politische Bildung bpb (2005): 18; Herchen (2007): 34.

202 Vgl. Enquete Kommission (1995): 24-28, Bauer (2005): 18; Herchen (2007): 34 (zit nach Bun- deszentrale für politische Bildung bpb (2005): 18; Herchen (2007): 34.

203 Gogoll/Wenke (2017): 228.

204 Vgl. Gogoll/Wenke (2017): 228f.

205 Vgl. Gogoll/Wenke (2017): 228f.

206 Vgl. Bungard (2018): 3-13; Schmidpeter (2018): Vf.; Schmidpeter/Bungard (2018): 15.

207 Vgl. Schmidpeter/Bungard (2018): 19.

208 Vgl. Schmidpeter (2017): 381-389; Schmidpeter/Bungard (2018): 20f.

209 Schmidpeter/Bungard (2017): 21.

210 Vgl. Schmidpeter (2017): 381-389; Schmidpeter/Bungard (2018): 20f.

211 Vgl. Schmidpeter (2017): 385-390; Wunder (2017): VIf.; Schmidpeter/Bungard (2018): 20f.

212 Schmidpeter/Bungard (2018): 21.

213 Vgl. Schmidpeter/Bungard (2018): 21.

214 Vgl. Schmidpeter/Bungard (2018): 21.

215 Schmidpeter/Bungard (2018): 22.

216 Vgl. Ruter (2015): 1078; 1084f.; Suchanek (2015): 62 (zit. nach Suchanek (2007): 70ff., 135f.); Suchanek (2015): 62f.; Schmidpeter/Bungard (2018): 21f.

217 Vgl. Schmidpeter/Bungard (2018): 21f.

218 Vgl. Schmidpeter/Bungard (2018): 22.

219 Jonker/Stark/Tewes (2011): 175.

220 Vgl. Jonker/Stark/Tewes (2011): 17; Schmidpeter /Bungard (2018): 21-23.

221 Schmidpeter (2017): 22.

222 Vgl. Schmidpeter/Bungard (2018): 22.

223 Vgl. Bauer (2005): 18; Schulz (2015): 326; Schmidpeter/Bungard (2018): 22f.

Ende der Leseprobe aus 131 Seiten

Details

Titel
Corporate Social Responsibility und Fair Trade
Untertitel
„Fair Trade“ als instrumentelle Umsetzung des CSR-Ansatzes und die Ableitung von Managementimplikationen
Hochschule
Universität Duisburg-Essen
Note
1,0
Autor
Jahr
2018
Seiten
131
Katalognummer
V438869
ISBN (eBook)
9783668838727
ISBN (Buch)
9783668838734
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Fairer Handel, Fairtrade, Fair Trade, Unternehmensverantwortung, CSR, Corporate Social Responsibility, Soziale Verantwortung von Unternehmen
Arbeit zitieren
Cansu Tuglu (Autor:in), 2018, Corporate Social Responsibility und Fair Trade, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/438869

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