CSR-Richtlinien. Chancen für das Fundraising Sozialer Organisationen


Bachelorarbeit, 2017

74 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abstract

Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Einleitung

Kapitel 1: relevante Begrifflichkeiten
A. Fundraising
B. Die soziale Organisation
C. Das Unternehmen
D. Corporate Social Responsibility
I. Begriffsbestimmung und Abgrenzung
II. Geschichtliches
III. Formen der CSR- Aktivitäten
1. Corporate Giving
2. Sachspenden
3. Corporate Sponsoring
4. Corporate Foundation
6. Corporate Volunteering
7. Cause- related Marketing
8. Infrastruktur
IV. Unternehmensmotivation

Kapitel 2: CSR Richtlinien
A. Geschichte der Richtlinien
B. Zielsetzung
C. Inhalt der Richtlinien
I. Geltungsbereich – Wer muss berichten?
II. Auftrag – Über was und in welcher Form muss berichtet werden?

Kapitel 3: Chancen für das Fundraising
A. Relevante Informationen finden
B. Möglichkeiten für das Fundraising einer NPO
C. Handlungsanweisungen
D. Arbeitshilfe und Bearbeitungshinweise
I. Arbeitshilfe
II. Bearbeitungshinweise

Kapitel 4: Schlussbemerkungen
A. Kritik und andere Schwierigkeiten
B. These
C. Fazit

Literaturverzeichnis

Anhang
A 1: Arbeitshilfe als Kopiervorlage
A 2: Bearbeitungshinweise als Kopiervorlage
A 3: vollständige Abbildung der Kennzahlen (zur Abbildung S. 34)

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Beziehung des Ersten- Dritten Sektors zueinander

Abbildung 2: Art des gesellschaftlichen Engagements

Abbildung 3: Rolle von CSR in Unternehmen – Entwicklung 2005 zu 2015

Abbildung 4: Wissensspende

Abbildung 5 Kampagne Gemeinsam gegen Tetanus

Abbildung 6: Charity Charge Kreditkarte

Abbildung 7: Motivation für CSR- Aktivitäten

Abbildung 8: Startseite mit Link zur Kämpgen Stiftung

Abbildung 9: Der DKN- Standard

Abbildung 10: Kennzahlen 2016 Lufthansa Group

Abbildung 11: Engagement in der Flüchtlingshilfe

Abbildung 12: Möglich Leistungsindikatoren für den Konzernlagebericht aus dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abstract

Die vorliegende Bachelorthesis wurde im Zeitraum von April bis Juni 2017 erstellt. Sie beschäftigt sich mit der Einführung der so genannten CSR- Richtlinien und den daraus entstehenden Änderungen im HGB, die dazu führen, dass bestimmte Unternehmen einen nichtfinanziellen Bericht erstellen müssen. Für das Fundraising sozialer Organisationen resultieren hieraus neue Chancen für die Mittelbeschaffung. Neben der Abgrenzung der einzelnen Begrifflichkeiten zeigt sie auf, welche Möglichkeiten ein Unternehmen hat, sich im Rahmen des Corporate Social Responsibility (CSR) gesellschaftlich zu engagieren. Besonders werden dabei die Möglichkeiten der Kooperation mit sozialen Organisationen betrachtet. Die rechtlichen Grundlagen der CSR- Richtlinien werden erläutert und die Seite der sozialen Organisationen betrachtet. Es wird dargestellt, wie die sozialen Organisationen sich die CSR- Richtlinien zunutze machen können. Im letzten Teil wird die Kehrseite der CSR- Richtlinien betrachtet. Das Fazit kommt zu dem Schluss, dass die nichtfinanziellen Berichte der Unternehmen nicht für alle soziale Organisationen als Informationsquellen zur zielgerichteten Ressourcenbeschaffung geeignet sind und die rechtlichen Voraussetzungen für das Berichten ausgeweitet werden sollten.

The bachelor thesis at hand was written in the period between April 2017 to June 2017. It deals with the introduction of the CSR guidelines and resulting changes in the HGB which lead to certain companies having to write a non-financial report. This results in new chances in fundraising when it comes to acquiring resources for social organizations. Despite the differentiation of particular terminology, it shows, what possibilities a company has in regards to Social engagement within the scope of CSR. The chances of cooperating with social organizations are considered in particular. The legal foundations of the CSR guidelines are being elucidated and the positions of social organizations are being looked at. It is depicted how its can benefit from the CSR guidelines. The last part shows the downsides of the CSR guidelines. The conclusion is that non-financial reports are not suited as source of information for the purposeful acquisition of resources for SOs and that legal requirements of reporting should be expanded.

Einleitung

Im September 2016 wurde der Gesetzesentwurf der Bundesregierung, zur im Jahr 2014 im Europäischen Parlament beschlossenen, „CSR- Richtlinie“ (2014/95/EU) vorgelegt. Die Richtlinie soll zu mehr Transparenz im Bereich der sozialen Verantwortung bei großen Unternehmen (ab 500 MitarbeiterInnen) beitragen. Ab dem Geschäftsjahr 2017 müssen diese in ihrem nichtfinanziellen Teil des Konzernlageberichtes offenlegen, wie sie sich nichtfinanziell engagieren. Beschrieben werden sollen, ökologische und soziale Aspekte sowie Arbeitnehmerbelange. Es soll beispielsweise beschrieben werden, was ein Unternehmen zur Stärkung die Arbeitnehmerrechte leistet oder wie es sich, neben dem gewinnwirtschaftlichen Betrieb, für die Gesellschaft engagiert.[1]

Im Zuge der Einführung der CSR- Richtlinie kommt es ab dem 11.04.2017 zu Änderungen im Handelsgesetzbuchs (HGB) und weiteren Gesetzen, zum Beispiel dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).

Vorne weg soll nun noch geklärt werden, warum ich mich im Rahmen meines Studiums der Sozialen Arbeit (BA) mit dem Thema CSR- Richtlinien auseinandersetzte und wie eine Änderung im HGB mit der Sozialen Arbeit zusammenhängt.

Die CSR- Richtlinien sollen zu mehr Transparenz über die soziale, ökonomische und ökologische Verantwortung von Unternehmen beitragen. Dies ist in mehrfacher Hinsicht für die Soziale Arbeit, als eine Profession, die es sich zum Ziel gemacht hat, „gesellschaftliche Veränderungen, soziale Entwicklungen und den sozialen Zusammenhalt (…)“ zu fördern und unter anderem den Grundliegenden Prinzipien „sozialer Gerechtigkeit, die Menschenrechte, die gemeinsame Verantwortung“ praktiziert, wichtig.[2]

Da die Profession einerseits Menschenrechte stärken und gute Bedingungen für alle Menschen schaffen will, kann anhand der nichtfinanziellen Lageberichte untersucht werden, was ein Unternehmen unternimmt, um gute Arbeitsbedingungen, eine Gleichberechtigung der Geschlechter oder die Sicherstellung der Einhaltung der Menschenrechte uvm. zu erreichen.

Aber andererseits ist die Soziale Arbeit mit ihren sozialen Organisationen auch davon abhängig Ressourcen (Geld, Sachen, Dienstleistungen usw.) zu erhalten. Neben staatlichen Mitteln rücken andere (Finanzierungs-) Quellen zur Ressourcenbeschaffung immer mehr in den Vordergrund. Diese können mit Hilfe des Fundraisings bei Privatpersonen und/ oder Unternehmen eingeworben werden.

Mit der Möglichkeit des Fundraisings bei Unternehmen, mit Hilfe der CSR- Richtlinien, werde ich mich in meiner Arbeit umfassend beschäftigen, da ich der Auffassung bin, dass die Einführung der „CSR- Richtlinien“ großes Potential für das Fundraising sozialer Organisationen mit sich bringen kann. Daher stelle ich folgende These auf:

Die CSR-Richtlinien stellen eine Arbeitserleichterung für das Fundraising in sozialen Organisationen dar .

Die Thesis zeigt auf, wie das Fundraising einer sozialen Organisation die Richtlinien nutzen kann.

Um sich dem Thema anzunähern werden im ersten Kapitel die Begriffe Fundraising, soziale Organisation und Corporate Social Responsibility (CSR) definiert. Wobei auf CSR ausführlicher eingegangen wird und die unterschiedlichen Instrumente voneinander abgegrenzt werden. Die Möglichkeiten, die ein Unternehmen im Rahmen seiner CSR- Aktivitäten hat, für oder in sozialen Organisationen tätig zu werden sowie die zugrundeliegenden Motive für, werden dargestellt.

Danach wird im zweiten Kapitel näher auf die CSR-Richtlinien eingegangen und erklärt, worin die Ziele bestehen, welche Unternehmen betroffen sind und was genau sie in Zukunft transparent machen müssen.

Zurück zu der Soziale Arbeit und ihrem Fundraising komme ich im dritten Kapitel. Hier werden die Chancen für das Fundraising einer sozialen Organisation aufgezeigt. An verschiedenen Beispielen soll dargestellt werden, wo die nichtfinanziellen Lagerberichte zu finden sind und wie mit diesen umgegangen werden kann. Weiter werden Handlungsanweisungen für soziale Organisationen erarbeitet, damit diese ein Handwerkszeug erhalten, um die CSR- Richtlinien als Chance zur Mittelbeschaffung zu nutzen. Hierzu soll auch eine Arbeitshilfe mit Bearbeitungshinweisen dienen.

Das letzte Kapitel setzt sich mit der Kritik an den CSR- Richtlinien, aus verschiedenen Blickrichtungen, auseinander, nimmt dann Bezug auf die Eingangsthese und zieht schlussendlich ein Fazit.

Kapitel 1: relevante Begrifflichkeiten

Für diese Arbeit werden im Folgenden die Begriffe Fundraising, soziale Organisation, Unternehmen, um diese von der sozialen Organisation abzugrenzen, und Corporate Social Responsibility (CSR) definiert, um aufzuzeigen, von welchem Standpunkt im Weiteren einzelne Gegebenheiten beleuchtet werden. Da CSR das Hauptthema ist, wird hierauf genauer eingegangen und es werden verschiedene CSR- Aktivitäten, die ein Unternehmen betreiben kann, voneinander abgegrenzt sowie der Nutzen für das Unternehmen beschrieben, den die CSR- Aktivitäten für dieses mit sich bringt.

A. Fundraising

Im Duden wird der Begriff Fundraising als die „systematische Beschaffung von Ressourcen, besonders Spendengeldern, für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu möglichst geringen Kosten“[3] definiert. Dies bedeutet, dass eine Person (ehrenamtlich oder hauptamtlich), genannt Fundraiserin oder Fundraisier, in einer sozialen Organisation Mittel für die Erfüllung der, im Leitbild[4] formulierten, Ziele beschafft. Hierunter sollte aber nicht die (stellvertretende/ unterstützende) Beantragung von Fachleistungs- oder Assistenzstunden, Pflege- oder Wohngeld sowie andere Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern (SGB) verstanden werden. Vielmehr ist Beschaffung von Geld, Dienstleistungen und Sachen gemeint, mit denen die Organisation wirtschaften kann.

Die in der Definition beschriebenen Zwecke „gemeinnützig“, „mildtätig“ und „kirchlich“, für die Ressourcen beschafft werden sollen, zeigen, dass Fundraising nur von steuerlich begünstigten Organisationen betrieben werden kann. Diese drei Begriffe entstammen der Abgabenordnung (AO). Auf die daraus resultierende steuerliche Begünstigung soll später genauer eingegangen werden.[5]

Die Mittel, im folgenden Ressourcen genannt, können von Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen oder öffentlichen Trägern bereitgestellt werden. Eine Privatperson könnte in einer sozialen Organisation ehrenamtlich tätig sein, sie könnte Geld spenden, selber zu Spenden an die soziale Organisation aufrufen oder könnte Sachmittel (z.B. Spielzeug für einen Kindergarten oder Gartenwerkzeuge für eine Alteneinrichtung, um mit den SeniorInnen im Garten zu arbeiten) spenden. Dies gilt natürlich auch für alle anderen Ressourcenbereitsteller.

Welche Ressourcen eine soziale Organisation benötigt, ist dabei völlig unterschiedlich. Beispielsweise sind das

- Immobilien und Ausstattung, damit die Organisation Räumlichkeiten für ihre Arbeit hat,
- Fahrzeuge, damit sie zu den KlientInnen kommen oder mit ihnen Unternehmungen machen können,
- Büromaterialien, Beschäftigungsmaterial für die Zielgruppe uvm.
- Infrastrukturen, z.B. die Bereitstellung von IT- Unterstützung oder Abrechnungssyteme für Lohn- und Gehaltsabrechnungen,
- Mitarbeitende die sich z.B. in Flüchtlingsunterkünften ehrenamtlich engagieren,
- Geld sein, damit Unternehmungen oder Sanierungsarbeiten ermöglicht werden können.[6]

Dies ist nur eine kleine Auswahl der Ressourcen, die über das Fundraising einer sozialen Organisation akquiriert werden können, da es im Endeffekt immer darauf ankommt, um was für eine soziale Organisation es sich handelt und welche Mittel sie benötigen. Daher muss jede soziale Organisation für sich selbst schauen, welche Ressourcen sie für ihre Arbeit benötigt.

B. Die soziale Organisation

Soziale Organisation soll im Kontext dieser Arbeit als Nonprofit- Organisation (NPO) definiert und verstanden werden. Unter einer NPO wird zunächst einmal ein Unternehmen verstanden, welches nicht gewinnwirtschaftlich ausgerichtet ist und daher meist im Dritten Marktsektor, dem Nonprofit- Sektor, etabliert ist (s. Abbildung 1). Das bedeutet, dass Gewinnerwirtschaftung nicht das führende Ziel darstellt, vielmehr möchten sie gewisse gesellschaftliche (oder auch ökologische und ökonomische) Probleme lösen um ihre „Mission“ zu verwirklichen.[7]

Auch Organisationen im zweiten Sektor, dem öffentlichen Sektor, wie Beispielsweise städtische Kindergärten, sollen für diese Arbeit als Soziale Organisationen angesehen werden, da in Deutschland auch diese steuerbegünstigt sein können, eine teilweise Finanzierung durch Fundraising stattfinden kann und sie nicht monetär ausgerichtet sind.[8] Ein Beispiel für eine solche Organisation ist die „Jugendzentren Köln gGmbH“, bei der die Stadt Köln 51% der gGmbH- Anteile besitzt.[9] Damit liegt die Mehrheit der Stimmen bei einer öffentlichen Stelle. Dennoch handelt es sich um eine gemeinnützige GmbH, die Fundraising betreibt (vgl. auch Kreis in der Abbildung 1).

Der Vollständigkeit halber, sei an dieser Stelle auch die „Nichtregierungsorganisation (NRG)“ und die „Non- Governmantal Organization (NGO)“ genannt, da die Begriffe häufig analog zu der NPO verwendet werden. Für den vereinfachten Lesefluss sollen sie in dieser Arbeit zu den NPO’s gezählt werden, da auch sie in der Regel steuerbegünstigt im Sinne der Abgabenordnung sind.[10]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Beziehung des Ersten- Dritten Sektors zueinander[11]

Typische Unternehmensformen einer NPO sind der eingetragene Verein (e.V.), die Stiftung, oder die gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH).[12] Ziele einer NPO können caritative (Jugendhilfe, Sportverein, Altenhilfe, Katastrophenhilfe uvm.) oder ökologische (Rettung des Regenwalds, Tierschutz uvm.) sein, dagegen sind Ziele eines Unternehmens vordergründig die Erwirtschaftung von Gewinn.

Die Finanzierung einer NPO setzt sich aus verschiedenen Quellen zusammen. Neben der Finanzierung durch öffentliche Gelder, Subventionen und Leistungsentgelder, können Gelder aus Spenden und Sponsoring hinzukommen, wogegen ein Unternehmen von seinen Einnahmen (Gewinnen) und Renditen getragen wird.

Eine weitere Besonderheit einer NPO ist, dass sie unter gewissen Voraussetzungen steuerbegünstigt sein kann. Hierdurch wird sie von bestimmten Steuern, wie z.B. der Körperschaftssteuer (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG) oder Erbschaftssteuer (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 b ErbStG), befreit. Steuerbegünstigt werden kann eine NPO vom Finanzamt, wenn aus der Satzung eine der folgenden Charakteristika deutlich wird. Eine NPO ist:

1. „ gemeinnützig (…), wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern“ (§ 52 AO),
2. „ mildtätig (…), wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, Personen selbstlos zu unterstützen“ (§ 53 AO) oder
3. „ kirchlich (…) , wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, selbstlos zu fördern“ (§ 54 AO).[13]

C. Das Unternehmen

Für das Unternehmen soll im Kontext dieser Arbeit die betriebswirtschaftliche Definition gelten. Dies bedeutet, dass ein Unternehmen zunächst einmal privatwirtschaftlich ausgerichtet, also im Sektor „Markt“ angesiedelt ist (vgl. auch Abbildung 1). Es ist eine Handlungseinheit, die aus einem oder mehreren Betrieben (in Form eines Mutter- und ein oder mehrere Tochterunternehmen) besteht, aber dennoch eine „selbstständig planende und entscheidende, wirtschaftlich und rechnerisch selbstständige Einheit, die Markt- und Kapitalrisiken (auf eigene Rechnung und Gefahr) übernimmt“ darstellt.[14] Des Weiteren soll es als monetär, gewinnorientiert ausgerichtet verstanden werden.

Ein weiteres Merkmal, in Abgrenzung zur NPO, soll die steuerliche Bewertung sein. Ein Unternehmen in der Betrachtung dieser Arbeit ist weder gemeinnützig, mildtätig noch kirchlich im Sinne der Abgabenordnung. Dementsprechend ist es nicht steuerbegünstigt und muss u.a. Körperschafts- und Umsatzsteuer[15] zahlen.

Weiter soll das Unternehmen nach seiner Größe sowie dem Umsatzerlös/ der Bilanzsumme unterteilt werden. Zu unterscheiden sind für diese Arbeit die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) von großen Unternehmen. Kleine und mittlere Unternehmen werden hier nicht weiter Unterteilt, da dies an dieser Stelle nicht relevant ist. Unter Ersteren werden solche mit bis zu 249 Mitarbeitenden sowie Bilanzsumme von unter 20 Millionen Euro oder einen Umsatzerlös von unter 40 Millionen Euro zugeordnet (§ 267 Abs. 1 und 2 HGB). Die größere Bedeutung für diese Arbeit haben sogenannte große Unternehmen. Diese müssen in mindestens zwei der drei Merkmale erfüllen:

- mindestens 250 Mitarbeitende, und/ oder
- erzielen mindestens einen Umsatzerlös von 40 Millionen Euro und/ oder
- haben eine Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Euro in dem Geschäftsjahr erzielt.

Diese Unternehmen werden im Kapitel 2 genauer definiert.

D. Corporate Social Responsibility

I. Begriffsbestimmung und Abgrenzung

C orporate S ocial R esponsibility (CSR) ist „(…) ein Konzept, das den Unternehmen als Grundlage dient, auf freiwilliger Basis soziale Belange und Umweltbelange in ihre Unternehmenstätigkeit und in die Wechselbeziehungen mit den Stakeholdern[16] zu integrieren.“[17]

Nach dieser Definition können sich CSR- Aktivitäten in Unternehmen auf verschiedenen Bereiche beziehen zum einen auf den ökologischen, zum anderen auf der sozialen, aber auch auf den ökonomischen. Im ersten Fall können dies zum Beispiel Investitionen in umweltfreundlichere Infrastrukturen (Solarenergie, Recycling, Emissionssenkung usw.) sein. Im Bereich soziales Engagement gehören die Einhaltung von Arbeitsschutzrichtlinien und Gesundheitsschutz genauso dazu, wie die Unterstützung sozialer Einrichtungen, beispielsweise durch Spenden (Corporate Giving) oder die Freistellung von MitarbeiterInnen (Corporate Volunteering), um die beiden wichtigsten Möglichkeiten zu nennen (vgl. Abbildung 2). Als dritten Bereich, in dem ein Unternehmen CSR- Aktivitäten betreiben kann, soll der Markt (ökonomischer Bereich) genannt werden. Denn hier wird beispielsweise die Produktsicherheit, der Rückruf von Produkten oder das Beschwerdemanagement für Verbraucher angesiedelt.[18]

In Zusammenhang mit CSR ist der Begriffe Corporate Citizenship (CC) häufig in der Literatur zu finden, weshalb es wichtig ist, diese voneinander abzugrenzen. Denn, CC ist ein Teil der CSR- Aktivitäten und umfasst das „bürgerschaftliche Engagement“ eines Unternehmens. Hierdurch stellt sich ein Unternehmen als „guter Bürger“ dar. Aktivitäten im Rahmen des Corporate Citizenship können Sponsoring, Spenden, ehrenamtliches Engagement, Unternehmensstiftungen sowie Cause- Related Marketing sein.[19]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Art des gesellschaftlichen Engagements[20]

II. Geschichtliches

Gesellschaftliche Verantwortung hat sich in Deutschland im Zeitalter der Industrialisierung (19. Jahrhundert) etabliert, als Unternehmen begannen, soziale Verantwortung für ihre Mitarbeitenden zu übernehmen. Es entstanden die ersten Arbeitsrechte (Einschränkung der Kinderarbeit und der Arbeitszeiten), später die ersten Sozialversicherungen.[21] Daneben begannen Unternehmen sich für die Gesellschaft zu engagieren, indem sie die Gründung von Schulen unterstützen oder den Mitarbeitenden Wohnraum zur Verfügung stellten. Heute wird dies unter dem Begriff „CSR“ zusammengefasst.

Neben der sozialen Verantwortung, rückte auch die ökologische Verantwortung in den 1970er Jahren in den Fokus. Im Laufe der Zeit gewann die Frage nach der Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung in allen Bereichen durch Unternehmen an Relevanz.[22]

Dies belegt zum Beispiel der Teil einer Studie der Bertelsmann- Stiftung aus dem Jahr 2015. Unternehmen wurden u.a. gebeten anzugeben, welchen Stellenwert sie den CSR- Aktivitäten in Zukunft geben. Im Vergleich zu einer Studie aus dem Jahr 2005 wird dabei deutlich, dass rund zwanzig Prozent der Unternehmen die Rolle der Aktivitäten als größer eingestuft haben als 2005 (vgl. auch Abbildung 3).[23]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Rolle von CSR in Unternehmen – Entwicklung 2005 zu 2015[24]

Spätestens in Jahre 2001 ist die Frage nach der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen auch in der Europäischen Union (EU) angekommen. Dies belegt das „Grünbuch“ der Europäischen Kommission, aus der die o.g. Definition von CSR entnommen ist.[25]

Aus diesem Grundverständnis der Wichtigkeit von sozialer, ökonomischer und ökologischer Verantwortung entwickelten sich im folgenden verschiedene Richtlinien, die zu den im Jahre 2014 verabschiedeten CSR- Richtlinien führten.

III. Formen der CSR- Aktivitäten

Unternehmen haben verschiedene Möglichkeiten, sich im Rahmen ihrer CSR- Aktivitäten gesellschaftlich zu engagieren. Neben ökologischen, beispielsweise dem Erbau von energieeffizienten Anlagen und den ökonomischen, wie Rückrufaktionen bei „verunreinigten“ Lebensmitteln, kann ein Unternehmen im sozialen Bereich gesellschaftliche Verantwortung tragen. Dies kann es, indem es bessere Arbeitsbedingungen oder eine bessere Gesundheitsführsorge für die Mitarbeitenden schafft[26], aber auch in dem es „bürgerschaftliche Engagement“ zeigt.[27] Letzteres, auch Corporate Citizenship genannt, ist der relevante Bereich der CSR- Aktivitäten für die Ressourcenbeschaffung des Fundraisings von NPO‘s, weshalb sich dieser Teil der Arbeit lediglich mit den Formen des Corporate Citizenship ausführlich auseinandersetzt.[28] Die Motive und Vorteile, die durch Unternehmensengagement, welcher Art auch immer, zustande kommen, sollen hier zunächst außer Acht gelassen werden und finden sich im Punkt IV wieder.

1. Corporate Giving

Corporate Giving beschreibt eine der wichtigsten Aktivitäten, nämlich das Spenden von Geld an oder für gemeinnützige Zwecke (vgl. auch Abbildung 2).[29] Daneben wird darunter auch, je nachdem welche Literatur herangezogen wird, die Vergabe von Sachspenden verstanden.[30] Dies wird jedoch gesondert im nächsten Punkt behandelt.

Ein Unternehmen kann Geld an eine NPO in Form von einer „Einzel,- Dauer- oder Großspende“ spenden.[31] Dabei erfolgt eine Einzelspende, wie der Name schon sagt, einmalig und ist im Betrag variabel. Eine Dauerspende dagegen erfolgt regelmäßig monatlich, quartalsmäßig oder jährlich, meist mit einem festgelegten Betrag (beispielsweise immer am ersten jedes Monats 100 Euro an die NPO XY e.V.). Eine Großspende bezeichnet eine einmalige oder auch wiederkehrende Spende oberhalb eines festgelegten Betrages, der für die Organisation und deren internen Spendenkategorien als Großspende definiert ist.[32]

Eine weitere, für das Fundraising von NPO’s nicht zu verachtende, Möglichkeit, ist das sogenannte „Matching- Fund“[33] oder auch „Corporate Matching- Gift“[34]. Hierbei trifft eine NPO mit einem Unternehmen eine Vereinbarung, dass das Unternehmen für jede durch die NPO eingeworbene Spende einen Betrag X hinzugibt.[35]

Darüber hinaus gibt es verschiedene Anreize, aus denen heraus Geldspenden von Unternehmen getätigt werden. Dies kann Anlassbezogen, beispielsweise aufgrund einer Naturkatastrophe oder des 25-jährige Firmenjubiläum sein. Auch in Form von „Spenden statt Geschenke für die Mitarbeitenden zu Weihnachten“, weil das Unternehmen auf ein Projekt aufmerksam wurde oder gezielt von der FundraiserIn dafür angesprochen worden ist. Wichtig ist dabei zu beachten, dass der Spendenzweck (falls vorhanden), für den gespendet wurde, eingehalten wird und die spendenden Unternehmen durch zielgerichtete Maßnahmen langfristig an die NPO gebunden werden.[36] Unternehmen, sowie auch alle anderen SpenderInnen, sollten durch das Fundraising der NPO als langfristiger Austauschpartner gebunden werden, da so eine, für beide Seiten, gewinnbringende Beziehung entsteht. Dies ist günstiger, als für jedes Projekt neue Unternehmen oder SpenderInnen zu akquirieren.[37]

Eine Spende führt bei dem Unternehmen und bei der NPO zu keiner steuerlichen Verpflichtung gegenüber dem Finanzamt, sondern vielmehr dazu, dass das Unternehmen diese bis zu einem gewissen Prozentsatz als Sonderausgaben abziehen kann.[38]

2. Sachspenden

Neben der Möglichkeit des Corporate Giving in Form von Geldleistungen, können Unternehmen einer NPO auch Sachleistungen zur Verfügung stellen. So werden NPO’s Ressourcen zur Verfügung gestellt, die der Hersteller zum Selbstkostenpreis[39] bereit stellt. Diese Ressourcen müssen nicht zum marktüblichen Wert beschafft werden. Dies bietet den Vorteil für die NPO, dass die monetären Mittel für die Anschaffung nicht über Umwege auf dem regulären Markt beschafft werden müssen. Zum Beispiel ist es für das Unternehmen Volkswagen günstiger einer NPO ein Fahrzeug als Sachspende zu überlassen, da es hier nur den Selbstkostenpreis trägt, als ihnen das Geld (inkl. Verkaufsaufschläge und Mehrwertsteuer) zur Verfügung zu stellen. Zudem muss die Sachspende nicht immer neu, sondern kann auch gebraucht sein. Zum Beispiel könnte Volkswagen auch einen Vorführ- oder Jahreswagen zur Verfügung stellen.[40]

3. Corporate Sponsoring

Unter Corporate Sponsoring wird eine Unternehmenskooperation in Form von Sponsoring verstanden und wurde von Manfred Bruhn definiert, als die

Analyse, Planung, Umsetzung und Kontrolle sämtlicher Aktivitäten, die mit der Bereitstellung von Geld, Sachmitteln, Dienstleistungen oder Know-how durch Unternehmen und Institutionen zur Förderung von Personen und/oder Organisationen in den Bereichen Sport, Kultur, Soziales, Umwelt und/oder den Medien unter vertraglicher Regelung der Leistung des Sponsors und Gegenleistung des Gesponserten verbunden sind, um damit gleichzeitig Ziele der Marketing- und Unternehmenskommunikation zu er reichen.[41]

Bekommt das Unternehmen im Rahmen des Corporate Giving keine direkte Gegenleistung, so ist dies beim Corporate Sponsoring anders. Sponsoring ist typischerweise aus dem Sport bekannt, aber auch in anderen Feldern, in denen NPO’s tätig sind, möglich. Beim Sponsoring wird vorab in einem Vertrag die Zielsetzung des zu fördernden Projektes (damit ist das Engagement des Unternehmens Projektgebunden), der Geldbetrag und/ oder die Sachleistung sowie die von der NPO zu leistende Gegenleistung festgelegt.[42]

Gegenleistungen können u.a. die Nennung des Sponsors auf Werbung oder der Homepage der NPO sein, aber auch die Nennung der NPO auf der Homepage des Sponsors als Imagemaßnahme sowie das „Titelsponsoring“.[43]

Ein weiterer Unterschied zur Spende ist in der Gegenleistung begründet. Hierdurch kann es zu einer steuerlichen Verpflichtung der NPO gegenüber der Finanzbehörde kommen und ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb der NPO (oberhalb einer Freigrenze von 35.000 € i.S. d. § 64 Abs. 3 AO) begründet werden. Zu einer Steuerpflicht der NPO kommt es immer dann, wenn eine aktive Gegenleistung erbracht wird, da die NPO dann aktiv an den Werbemaßnahmen beteiligt ist.[44] Also beispielsweise die Weiterleitung von der Homepage der NPO durch einen Link auf die Homepage des Sponsors.[45] Bei Gegenleistungen in Form von „Höflichkeitsgesten“ oder bei der Duldung der Werbung mit dem Namen der NPO fällt lediglich für das Unternehmen Umsatzsteuer an. Aus diesem Grund sollte der Sponsoring- Vertrag vorab von der Finanzbehörde oder einem Steuerberater geprüft werden, da es sich bei der Wertung der Gegenleistung und der daraus resultierenden Umsatzsteuerverpflichtung zumeist um Einzelfallentscheidungen der Finanzbehörde handelt.[46]

Für Unternehmen fällt beim Corporate Sponsoring immer eine Umsatzsteuerplicht an, die, je nach Gegenleistung, in der Höhe variieren kann.[47]

Sponsoring ist häufig eine strategische Entscheidung der Unternehmen, sodass diese Art der Förderung mittelfristig angelegt ist und eine gewisse Vorlaufzeit benötigt. Dies ist seitens des Fundraisings der NPO bei Anfragen an ein Unternehmen zwingend zu beachten.[48]

4. Corporate Foundation

Eine Stiftung, zeichnet zunächst aus, dass Vermögen (dies kann Geld, aber auch Immobilien oder Maschinen sein) auf Dauer für einen gewissen Zweck angelegt ist. Zu beachten ist, dass der Begriff Stiftung nicht rechtlich geschützt ist. Stiftungen werden in den häufigsten Fällen als „rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts“ gegründet. Sie stellt damit eine eigene rechtsfähige Person dar, sobald sie von der zuständigen Behörde anerkannt wurde (§ 80 Abs. 1 BGB). In Nordrhein- Westfalen (NRW) werden diese rechtsfähigen Stiftungen in das „Stiftungsverzeichnis für das Land NRW“ des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein- Westfalen (MIK NRW) eingetragen.[49] Die Aufsicht über sie führt in der Regel die jeweilige Bezirksregierung (§ 15 Abs. 2 StiftG NRW), die auch für die Anerkennung der Stiftung, als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts, zuständig ist (§ 2 StiftG NRW i.V.m. § 15 Abs. 4 StiftG NRW).

Sie können auch als nicht rechtsfähige Stiftung, genannt Treuhandstiftung[50], gegründet werden.[51] Dagegen unterliegen Treuhandstiftungen nicht den zuvor beschriebenen Rechten des StiftG NRW und den folgenden §§ 80- 88 BGB, sondern sind vielmehr „Sondervermögen“ des Treuhänders. Sie unterliegen einem zuvor geschlossenen Vertrag zwischen Treuhänder und Stifter.[52]

Da Stiftungen auf Dauer angelegt sind, ist die Gründung immer mit einer langfristigen Entscheidung einhergehend. Die Stiftung kann, sofern nicht zum Verbrauch angelegt, nur unter bestimmten strengen Voraussetzungen aufgelöst werden. Das geschieht, wenn der Zweck der Stiftung nicht mehr erfüllbar ist.

Stiftungen schütten dabei nicht ihr Kapital, sondern lediglich die daraus erhaltenen Erträge bzw. Renditen (beispielsweise Zinsen oder Mieteinahmen bei Immobilien) in der Regel einmal jährlich für Projekte aus.[53]

Die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen für die rechtsfähige Stiftung privaten Rechts finden sich in den §§ 80-88 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Demnach muss eine rechtsfähige Stiftung mindestens folgende Regelungen in der Satzung enthalten:

1. den Namen der Stiftung,
2. den Sitz der Stiftung,
3. den Zweck der Stiftung,
4. das Vermögen der Stiftung,
5. die Bildung des Vorstands der Stiftung.

Zu den o.g. Paragraphen gelten auch Teile des Vereinsrechts (§ 86 BGB).

Daneben gibt es noch die „Stiftungen des öffentlichen Rechts“. Hierbei handelt es sich um Stiftungen, die vom Bund oder Land gegründet werden, mit dem Ziel, die Allgemeinheit zu fördern.[54] Die Stiftung öffentlichen Rechts findet hier keine weitere Beachtung, da sie nicht als Unternehmensstiftung (Corporate Foundation) gegründet werden kann. Sie wird hier nur der Vollständigkeit halber erwähnt.

Stiftungen stellen eine steuerrechtliche Person dar, sind damit grundsätzlich erst einmal steuerpflichtig und müssen damit Körperschafts-, Umsatz-, Erbschaftssteuer uvm. zahlen. Stiftungen können steuerbegünstigt werden, wenn sie eine der Kriterien der §§ 51- 53 AO erfüllen und kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb begründet werden kann. Die Entscheidung über die Steuerbegünstigung obliegt auch hier der Finanzbehörde.[55]

Neben gemeinnützigen Stiftungen die einem größeren Personenkreis zugutekommen und meist steuerbegünstigt im Sinne der AO oder öffentlich- rechtliche Stiftungen sind, gibt es privatnützige Stiftungen. Dies sind beispielsweise Familienstiftungen, die ausschließlich eine oder mehrere Familien fördern.[56]

Stiftungen können operativ ausgerichtet sein und dienen damit der Förderung eigener Projekte. Sie fördern nur Projekte der NPO’s, zu dessen Träger sie gehören, oder sie sind fördernd ausgelegt. Dies bedeutet, dass sie ihre Ertragsausschüttung über ein Antragsverfahren Dritten für Projekte zur Verfügung stellen.[57] Für das Fundraising einer NPO ist die fördernde Stiftung bedeutend, da hierüber zusätzliche Ressourcen beschafft werden können.

Dritte erhalten dabei in der Regel eine Förderung durch eine Stiftung über ein Antragsverfahren, das von selbiger definiert wurde und durch ein Gremium wird entschieden wer eine Förderung erhält. Dies bedarf meist einiger Vorlaufzeit, da häufig nur ein bis wenige Male im Jahr über die Fördervergabe entschieden wird. Deshalb sind Stiftungen häufig nicht dafür geeignet, kurzfristig als Finanzierungsquellen genutzt zu werden.[58]

Im Anschluss an eine Förderung wird häufig von der Stiftung ein Verwendungsnachweis gefordert, damit diese belegen kann, wofür sie die Erträge ausgeschüttet hat.[59]

Von den allgemeinen Kriterien einer Stiftung soll nun die Unternehmensstiftung oder Corporate Foundation betrachtet werden. Die oben betrachten Punkte gelten dabei für die Corporate Foundation ebenso. Sie zeichnet sich jedoch dadurch aus, dass sie durch ein Unternehmen gegründet wurde. Das heißt, das Unternehmen hat das Stiftungskapital zur Gründung bereitgestellt und kann auch später weiter zustiften[60] um das Kapital aufzustocken.[61] Ein Beispiel einer solchen von einem Unternehmen gegründete Stiftung ist die „Prosegur- Stiftung“. Sie soll den Zweck „(…) zugunsten eines stärkeren gesellschaftlichen Zusammenhalts und einer reduzierten sozialen Ungleichheit“ fördern.[62]

Wichtig für eine NPO ist dabei zu beachten, dass die Corporate Foundation bzw. das gründende Unternehmen ethisch mit den Zielen der NPO zusammenpasst. Dies ist relevant für das Image und Vertrauen der Stakeholder in eine NPO (vgl. hierzu auch Kapitel 3).[63]

6. Corporate Volunteering

Corporate Volunteering bezeichnet die Förderung der Mitarbeitenden durch das Unternehmen, um sich im Rahmen der Arbeitszeit, durch verschiedene Formen (z.B. der regelmäßigen Freistellung oder „Projekttage“) für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke, zu engagieren.[64] Dabei kann es sich sowohl um Zeit- wie auch Know- How- Spenden handeln.

Ein Beispiel für eine alljährliche Zeitspende ist der „Global Volunteer Day“ der Deutschen Post AG, bei dem das Unternehmen allen Mitarbeitern weltweit die Möglichkeit gibt, sich sozial zu engagieren.[65] Neben dieser Möglichkeit sich jährlich zu engagieren können Unternehmen ihren Mitarbeitenden natürlich auch häufiger die Möglichkeit eröffnen Zeit an NPO’s zu spenden und diese damit zu unterstützen, zum Beispiel im Rahmen einer regelmäßigen Mitarbeit in einer Flüchtlingsunterkunft oder in der Essensausgabe für Obdachlose.

Darüber hinaus können Unternehmen NPO’s im Rahmen des Corporate Volunteering auch mit Know- How unterstützen, indem beispielsweise eine Werbeagentur oder eine MitarbeiterIn dieser unentgeltlich bei der Erstellung einer Werbekampagne unterstützt.[66] Damit spendet der Unterstützer, neben der Zeit, das Fachwissen für die zu erledigende Aufgabe.

Das Corporate Volunteering in Form von Know- How- Spenden ein wichtiger Bestandteil für das Fundraising von NPO’s ist, zeigt beispielsweise der Spendenaufruf der Caritas Tirol, die aktiv um eine „Wissensspende“ bittet:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Wissensspende[67]

Corporate Volunteering stellt aber auch ohne ein spezielles Fachwissen des helfenden eine überaus wichtige Ressource für die NPO dar, da hierüber Personalkosten eingespart werden können.[68]

7. Cause- related Marketing

Cause- related Marketing (CrM) ist eine Kooperation zwischen einem Unternehmen und einer NPO.[69] Das Unternehmen wirbt gezielt mit der NPO oder Projekten dieser. Im Gegenzug erhält die NPO für jedes verkaufte Produkt/ verkaufte Dienstleistung des Unternehmens einen gewissen Geldbetrag oder eine definierte Leistung.[70] Ein Beispiel hierfür ist die Kampagne von Pampers (Procter & Gamble Germany GmbH & Co Operations oHG) und UNICEF „1 Packung (Pampers) = 1 lebensrettende Impfdosis“. Im Rahmen der Kampagne wird für jede verkaufe Aktionspackung Windeln das Geld für eine Impfdosis an UNICEF bereitgestellt.[71]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5 Kampagne Gemeinsam gegen Tetanus[72]

Dadurch, dass die NPO eine Gegenleistung erbringt (das Unternehmen darf mit dem Namen der NPO oder dem Projekt werben), ist CrM zum Sponsoring zu zählen, fällt jedoch in den Bereich der Duldungsregelung (vgl. Kapitel Corporate Sponsoring S. 13f.) und das Unternehmen ist damit für sein Engagement umsatzsteuerpflichtig.[73]

8. Infrastruktur

Eine weitere Möglichkeit für Unternehmen sich zu engagieren ist die Bereitstellung von Infrastrukturen. Dazu zählt beispielsweise die Einbindung eines Banners auf der Unternehmenshomepage.[74] Auch die Möglichkeit, beim Lebensmitteleinkauf in bestimmten Geschäften den zu zahlenden Betrag auf einen vollen Cent- Betrag aufzurunden (Kampagne der Deutschland rundet auf gGmbH) zählt hierzu.[75] Eine weitere Möglichkeit ist die Bereitstellung einer so genannten „Co- Branding Card“[76], bei der ein bestimmter Prozentsatz bei jeder Zahlung einer NPO zugutekommt.[77]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 6: Charity Charge Kreditkarte[78]

IV. Unternehmensmotivation

Nachdem nun einige mögliche CSR- Aktivitäten (die des Corporate Citizenship) von Unternehmen, die für das Fundraising einer NPO interessant sein könnten, beleuchtet wurden, soll nun geklärt werden, welche Motivationen Unternehmen haben, um CSR- Aktivitäten zu betreiben und worin der Gewinn für sie liegt.

Allgemein dienen CSR- Aktivitäten dem Unternehmen zunächst einmal dazu, dass Image zu fördern, Public Relation (PR) und Werbung zu betreiben.[79] Das Image bezeichnet die Wahrnehmung, die Stakeholder von dem Unternehmen haben, es fließt das Wissen sowie die persönliche Wertung über das Unternehmen ein.[80] Die Imageförderung ist in der Studie der Bertelmann Stiftung der meistgenannte Grund für CSR- Aktivitäten (vgl. Abbildung 6).[81]

Ein weiterer Grund für CSR- Aktivitäten ist die PR, also die Kommunikation mit der Öffentlichkeit. Ziel dieser Kommunikation ist, das Bekanntwerden, das positive Image bei den Stakeholdern im Sinne einer langfristigen Austauschbeziehung und somit die Akzeptanz des Unternehmens/ der NPO und das Vertrauen in sie zu fördern. Dies kann durch Berichte in Medien (Zeitung, Fernsehen, Radio, Internet uvm.), durch persönliche Berichterstattung (beispielsweise Mitgliederzeitschriften) oder Events (wie ein Tag der offenen Tür) geschehen.[82] Dadurch können sich Stakeholder und Interessierte ein Bild vom Unternehmen bilden und das Unternehmen kann, neben Informationen über ihre Produkte/ Dienstleistungen, auch über ihr gesellschaftliches Engagement berichten.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 7: Motivation für CSR- Aktivitäten[83]

Darüber hinaus lassen sich noch weitere Gründe definieren, die sich je nach CC- Aktivität unterscheiden können.

Besonders Corporate Giving ist für kleinere ebenso interessant, wie für große Unternehmen. Werden Unternehmensstiftungen in der Regel von großen Unternehmen errichtet, da ein gewisses Stiftungskapital notwendig ist[84], kann eine Geld- oder Sachspende auch von kleineren Unternehmen getätigt werden. Spenden können als Marketing[85] - oder PR- Maßnahme verwendet werden, beispielsweise dadurch, dass eine (regionale) Zeitung über die Spendenübergabe berichtet.

Bei der Corporate Foundation geht es dem Unternehmen zunächst einmal um Öffentlichkeitsarbeit, also PR.[86] Durch die Gründung einer Unternehmensstiftung kann das Unternehmen im Sinne der Satzung Projekte oder NPO’s fördern, deren Auftrag der Unternehmensstiftung als sinnhaft erscheint und sowohl nach außen, als auch nach innen (zu den Mitarbeitenden) kommunizieren, wofür sich das Unternehmen, neben der Gewinn-erwirtschaftung, einsetzt. Das Unternehmen Kämpgen weist auf der Startseite auf die Unternehmensstiftung hin und leitet hierüber auf die Stiftungshomepage weiter. Auf dieser sind weiterführende Informationen und Berichte zu deren Engagements zu finden (s. Abbildungen 8).[87] Daneben kann es dem Unternehmen aber auch darum gehen, eigene wertvolle und kostspielige Inventargegenstände hierüber zu fördern.[88]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 8: Startseite mit Link zur Kämpgen Stiftung[89]

[...]


[1] Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, „CSR - Aktivitäten der Bundesregierung: Die neue Richtlinie zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen (sog. CSR-Richtlinie) für mehr Unternehmenstransparenz in Europa.“. http://www.csr-in-deutschland.de/DE/Politik/CSR-national/Aktivitaeten-der-Bundesregierung/CSR-Berichtspflichten/richtlinie-zur-berichterstattung.html (letzter Zugriff: 15. April 2017).

[2] Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH), „Deutschsprachige Definition Sozialer Arbeit.“ (2016). https://www.dbsh.de/fileadmin/downloads/20161114_Dt_Def_Sozialer_Arbeit_FBTS_DBSH_02.pdf (letzter Zugriff:30. Mai 2017).

[3] Duden, „Fundraising, Fund-Raising.“. http://www.duden.de/rechtschreibung/Fundraising (letzter Zugriff: 15. April 2017).

[4] Das Leitbild beschreibt das Selbstverständnis einer Organisation und deren Ziele. Kurz und prägnant in einem Satz zusammengefasst findet es sich im „Mission Statement“ wieder. Hierauf zielen die strategische und operative Unternehmensplanung ab. vgl. Michael Urselmann, Fundraising: Professionelle Mittelbeschaffung für steuerbegünstigte Organisationen, 6., überarb. und aktualisierte Aufl. (Wiesbaden: Springer Gabler, 2014), 374ff.

[5] Vgl. ebd., 4–5.

[6] Vgl. ebd., 1–4.

[7] Vgl. Manfred Bruhn, Marketing für Nonprofit-Organisationen: Grundlagen, Konzepte, Instrumente, 2., aktualisierte und überarbeitete Aufl. Kohlhammer-Edition Marketing (Stuttgart: Kohlhammer, 2012), 21.

[8] Vgl. Urselmann, Fundraising, 5.

[9] Vgl. Jugendzentren Köln gGmbH, „Über uns: Träger.“. http://jugz.eu/trager/ (letzter Zugriff: 7. Juni 2017).

[10] Vgl. Urselmann, Fundraising, 5; Marita Haibach, Handbuch Fundraising: Spenden, Sponsoring, Stiftungen in der Praxis, 4., aktualisierte und erweiterte Aufl. (Frankfurt am Main: Campus, 2012), 27.

[11] Vgl. Prof. Dr. Bernd Helmig, „Stichwort: Nonprofit-Sektor.“ in Gabler Wirtschaftslexikon, hrsg. von Springer Gabler Verlag. http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/2041/nonprofit-sektor-v11.html (letzter Zugriff: 23. April 2017).

[12] Vgl. Fundraising Akademie (Hrsg.), Fundraising: Handbuch für Grundlagen, Strategien und Methoden, 3., aktualisierte Aufl. (Wiesbaden: Gabler, 2006), 58ff.

[13] Vgl. Urselmann, Fundraising, 4f.

[14] Vgl. Dr. Peter Haric und Dr. Dr. Jörg Berwanger, „Stichwort: Unternehmen.“ in Gabler Wirtschaftslexikon, hrsg. von Springer Gabler Verlag. http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/2942/unternehmen-v11.html (letzter Zugriff: 18. Mai 2017).

[15] Eine NPO ist, wenn sie die Zwecke der §§ 51-53 AO verfolgt, Umsatzsteuerbefreit (§ 4 Abs. 1 Nr. 18 UstG)

[16] Stakeholder bezeichnet die internen und externen Anspruchsgruppen, die in einer Beziehung zu der unternehmerischen Tätigkeit in der Vergangenheit, heute und in der Zukunft stehen. Zum Beispiel Lieferanten, Mitarbeiter und Kunden. vgl. Prof. Dr. Jean-Paul Thommen, „Stichwort: Anspruchsgruppen.“ in Gabler Wirtschaftslexikon, hrsg. von Springer Gabler Verlag. http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/1202/anspruchsgruppen-v6.html (letzter Zugriff: 23. April 2017).

[17] Europäische Kommission, Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen: Grünbuch / Europäische Kommission, Generaldirektion Beschäftigung und Soziales, Referat EMPL/D.1 (Luxemburg: Amt für Amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 2001), 8.

[18] Vgl. Ursula Hansen, „Glaubwürdigkeit und Sichtbarkeit von Corporate Social Responsibility.“ in Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen: Wege zu mehr Glaubwürdigkeit und Sichtbarkeit, hrsg. von Viola Muster und Ulf Schrader, 17–33, Wirtschaftswissenschaftliche Nachhaltigkeitsforschung 15 (Marburg: Metropolis-Verl., 2014), 20f. Detlef Hollmann, Dr. Christian Schilcher, „Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen.“ (08.2015) (letzter Zugriff: 24. April 2017), 13.

[19] Vgl. Haibach, Handbuch Fundraising, 193f; Prof. Dr. Andreas Suchanek, Prof. Dr. Nick Lin-Hi und Prof. Dr. Edeltraud Günther, „Stichwort: Corporate Citizenship.“ in Gabler Wirtschaftslexikon, hrsg. von Springer Gabler Verlag. http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/5125/corporate-citizenship-v11.html (letzter Zugriff: 23. April 2017).

[20] Detlef Hollmann, Dr. Christian Schilcher, „Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen“, 13.

[21] Vgl. TÜV Rheinland, „Die Geschichte des Arbeitsschutzes in Deutschland.“. https://www.tuv.com/de/deutschland/aktuelles/arbeitsschutzgesetz/geschichte_des_arbeitsschutzes_in_deutschland/diegeschichtedesarbeitsschutzesindeutschland.html (letzter Zugriff: 23. April 2017).

[22] Bundesministerium für Arbeit und Soziales, „CSR - Historie: Zur Geschichte von Corporate Social Responsibility (CSR).“. http://www.csr-in-deutschland.de/DE/Was-ist-CSR/Grundlagen/Historie/historie-von-csr.html (letzter Zugriff: 23. April 2017).

[23] Vgl. Detlef Hollmann, Dr. Christian Schilcher, „Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen“, 8.

[24] Ebd.

[25] Vgl. Europäische Kommission, Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen, 5.

[26] Vgl. Detlef Hollmann, Dr. Christian Schilcher, „Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen“, 12.

[27] Vgl. Haibach, Handbuch Fundraising, 193.

[28] Vgl. ebd., 196.

[29] Vgl. Detlef Hollmann, Dr. Christian Schilcher, „Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen“, 13; Urselmann, Fundraising, 304.

[30] Vgl. Haibach, Handbuch Fundraising, 410.

[31] Vgl. Urselmann, Fundraising, 304.

[32] Vgl. Spendwerk GmbH, „Großspender.“. http://www.spendwerk.de/definition/grosspender/ (letzter Zugriff: 2. Mai 2017).

[33] Haibach, Handbuch Fundraising, 417.

[34] Urselmann, Fundraising, 306.

[35] Urselmann, Fundraising, 306; Haibach, Handbuch Fundraising, 417.

[36] Vgl. Urselmann, Fundraising, 304ff.

[37] Vgl. Haibach, Handbuch Fundraising, 45.

[38] Die genaue Definition hierzu findet sich im § 10 b Abs. 1EstG.

[39] Die Selbstkosten beschreiben die Ausgaben, die das Unternehmen zur Erstellung des Produktes/ der Dienstleistung hat. Der Selbstkostenpreis ist dementsprechend der Preis dieser Kosten exklusive Steuern und Verkaufsaufschlag. Vgl. Prof. Dr. Dr. h.c. Jürgen Weber, „Stichwort: Selbstkosten.“ in Gabler Wirtschaftslexikon, hrsg. von Springer Gabler Verlag. http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/4596/selbstkosten-v4.html.

[40] Vgl. Urselmann, Fundraising, 306f.

[41] Manfred Bruhn, Sponsoring: Systematische Planung und integrativer Einsatz, 5., vollst. überarb. und erw. Aufl. (Wiesbaden: Gabler, 2010), 6f.

[42] Vgl. Urselmann, Fundraising, 308f.

[43] Vgl. Bruhn, Sponsoring, 28f.

[44] Vgl. Bundesministerium für Finanzen, „Ertragssteuerliche Behandlung des Sponsoring; Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder in der Sitzung KSt/GewSt I/98 vom 9. bis 11. Februar 1998 - Top I/16 -: III. Steuerliche Behandlung bei steuerbegünstigten Empfängern.“ in Bundessteuerblatt 1998 Teil I, hrsg. von Bundesministerium für Finanzen, 213 Nr. 4 (Bonn, 1998).

[45] Vgl. ebd.

[46] Vgl. Fundraising Akademie (Hrsg.), Fundraising, 452ff; Urselmann, Fundraising, 312.

[47] Vgl. Bundesministerium für Finanzen, Hrsg., Bundessteuerblatt 1998 Teil I Nr. 4 (Bonn, 1998) (letzter Zugriff: 31. Mai 2017).

[48] Vgl. Nicole Fabisch, „Sponsoring.“ in Handbuch Corporate Citizenship: Corporate social responsibility für Manager, hrsg. von André Habisch, René Schmidpeter und Martin Neureiter, 209–215 (Berlin [u.a.]: Springer, 2008), 210.

[49] Vgl. Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein- Westfalen, „Stiftungen suchen.“. http://www.mik.nrw.de/stiftungsverzeichnis-fuer-das-land-nrw/stiftungen-suchen.html (letzter Zugriff: 7. Juni 2017).

[50] Die Treuhandstiftung wird durch jemand dritten, den sogenannten Treuhänder, verwaltet und nicht durch eigene Stiftungsorgane. Dieser Treuhänder zwingend eine juristische Person. vgl. Haibach, Handbuch Fundraising, 180.

[51] Vgl. ebd., 179.

[52] Vgl. Klaus Wigand et al., Stiftungen in der Praxis: Recht, Steuern, Beratung, 4., überarb. Aufl. 2015 (Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden, 2015), 65ff.

[53] Vgl. Fundraising Akademie (Hrsg.), Fundraising, 388f.

[54] Vgl. Wigand et al., Stiftungen in der Praxis, 18f.

[55] Vgl. ebd., 97 ff.

[56] Vgl. ebd., 17ff.

[57] Vgl. Urselmann, Fundraising, 343.

[58] Vgl. Haibach, Handbuch Fundraising, 395.

[59] Vgl. Wigand et al., Stiftungen in der Praxis, 192f.

[60] Zustiften bezeichnet die Möglichkeit, weiters Kapital zur Aufstockung des Stiftungsvermögens einer bestehenden Stiftung zur Verfügung zu stellen. Deutsches Stiftungszentrum, „Stiftungswissen: Zustiften und Spenden.“. https://www.deutsches-stiftungszentrum.de/zustiften_und_spenden (letzter Zugriff: 4. Mai 2017).

[61] Vgl. Urselmann, Fundraising, 319f.

[62] Prosegur Cash Services Germany GmbH, „Prosegur Stiftung.“. http://www.prosegur.de/deu/Unternehmen/Prosegur-Stiftung/index.htm (letzter Zugriff: 2. Mai 2017).

[63] Vgl. Urselmann, Fundraising, 334f.; Haibach, Handbuch Fundraising, 48.

[64] Vgl. Gerd Mutz, „Corporate Volunteering I.“ in Handbuch Corporate Citizenship: Corporate social responsibility für Manager, hrsg. von André Habisch, René Schmidpeter und Martin Neureiter, 241–249 (Berlin [u.a.]: Springer, 2008), 241f.

[65] Vgl. Deutsche Post AG, „Gesellschaft.“. https://www.deutschepost.de/de/n/nachhaltigkeit/gesellschaft.html (letzter Zugriff: 4. Mai 2017).

[66] Vgl. Haibach, Handbuch Fundraising, 424.

[67] Caritas Tirol, „Wissensspende.“. https://www.caritas-tirol.at/spenden-helfen/freiwilliges-engagement/wissensspende/ (letzter Zugriff: 4. Mai 2017).

[68] Vgl. Urselmann, Fundraising, 307.

[69] Sue Adkins, Cause related marketing: Who cares wins (Routledge, 2016).

[70] Vgl. Urselmann, Fundraising, 313f.

[71] Procter & Gamble Service GmbH, „Gemeinsam gegen Tetanus.“. https://www.pampers.de/warum-pampers/die-pampers-unicef-partnerschaft/artikel/gemeinsam-gegen-tetanus-helfen-sie-mit (letzter Zugriff: 18. Mai 2017).

[72] Ebd.

[73] Vgl. Urselmann, Fundraising, 313f.

[74] Vgl. ebd., 315.

[75] Vgl. Deutschland rundet auf gGmbH, „Wie mache ich mit?“. http://deutschland-rundet-auf.de/wie-mache-ich-mit/ (letzter Zugriff: 8. Juni 2017).

[76] Die Co- Branding Card ist eine Kreditkarte, die von einem Kreditinstitut zusammen mit einem Unternehmen herausgegeben wird. vgl. Deutscher Fundraising Verband, „Glossar.“. http://fundraisingverband.de/information/grundlagen-und-zahlen/glossar.html (letzter Zugriff: 8. Juni 2017).

[77] Vgl. Urselmann, Fundraising, 317f.

[78] Charity Charge, „Home.“. https://www.charitycharge.com/ (letzter Zugriff: 8. Juni 2017).

[79] Vgl. André Habisch, René Schmidpeter und Martin Neureiter, Hrsg., Handbuch Corporate Citizenship: Corporate social responsibility für Manager (Berlin [u.a.]: Springer, 2008), 13.

[80] Vgl. Prof. Dr. Günter W. Maier und Prof. Dr. Manfred Kirchgeorg, „Stichwort: Image.“ in Gabler Wirtschaftslexikon, hrsg. von Springer Gabler Verlag. http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/57548/image-v6.html (letzter Zugriff: 18. Mai 2017).

[81] Vgl. Detlef Hollmann, Dr. Christian Schilcher, „Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen“, 16.

[82] Vgl. Bruhn, Marketing für Nonprofit-Organisationen, 364ff.

[83] Detlef Hollmann, Dr. Christian Schilcher, „Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen“, 16.

[84] Ein gewisses Grundkapital ist in Form von Geld oder Inventar notwendig, da die Stiftung „lebensfähig“ sein muss. vgl. Rupert Graf Strachwitz und Sabine Reimer, „Stiftungen.“ in Handbuch Corporate Citizenship: Corporate social responsibility für Manager, hrsg. von André Habisch, René Schmidpeter und Martin Neureiter, 217–230 (Berlin [u.a.]: Springer, 2008), 227.

[85] Durch die Kommunikation über CSR- Aktivitäten soll im Rahmen des Marketings die Marke des Unternehmens gestärkt und ein Wettbewerbsvorteil generiert werden. vgl. Volker Wermter, „Marketing.“ in Handbuch Corporate Citizenship: Corporate social responsibility für Manager, hrsg. von André Habisch, René Schmidpeter und Martin Neureiter, 133-144 (Berlin [u.a.]: Springer, 2008), 133.

[86] Vgl. Rupert Graf Strachwitz und Sabine Reimer, „Stiftungen.“ in Handbuch Corporate Citizenship (s. Anm. 84), 219ff.

[87] Vgl. Kämpgen GmbH & Co. KG, „Startseite.“. http://www.kaempgen.de/ (letzter Zugriff: 8. Juni 2017); Kämpgen~ Stiftung, „Startseite.“. https://www.kaempgen-stiftung.de/ (letzter Zugriff: 8. Juni 2017).

[88] Vgl. Rupert Graf Strachwitz und Sabine Reimer, „Stiftungen.“ in Handbuch Corporate Citizenship (s. Anm. 84), 219ff.

[89] Vgl. Kämpgen GmbH & Co. KG, „Startseite“.

Ende der Leseprobe aus 74 Seiten

Details

Titel
CSR-Richtlinien. Chancen für das Fundraising Sozialer Organisationen
Hochschule
Technische Hochschule Köln, ehem. Fachhochschule Köln
Note
1,3
Autor
Jahr
2017
Seiten
74
Katalognummer
V438695
ISBN (eBook)
9783668788947
ISBN (Buch)
9783668788954
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Corporate Social Responsibility, CSR, CSR-Richtlinien, Fundraising, Soziale Organisationen
Arbeit zitieren
Samantha Lason (Autor:in), 2017, CSR-Richtlinien. Chancen für das Fundraising Sozialer Organisationen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/438695

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