Der kaiserliche Besitz. Woher stammten die Finanzmittel des römischen Kaisers?


Hausarbeit, 2015

15 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Fiscus
2.1. Entstehungsgeschichte
2.2. Rechtsstatus

3. Ausgaben des Kaisers
3.1. Laufende Kosten
3.2. Bautätigkeiten
3.3. Geschenke

4. Ständige und unregelmäßige Einnahmen
4.1. Landbesitz
4.2. Bergwerke und Steinbrüche
4.3. Handel und Verkauf
4.4. Steuern
4.5. Geschenke
4.6. Prozesse und Konfiskationen
4.7. Erbschaften
4.8. Kriegsbeute

5. Fazit

6. Quellen- und Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Caesar omnia habet, fiscus eins privata tantum ac sua; et universa in imperio eilis sunt, in patrimonio propria[1]

Schenkt man Seneca Glauben, so war der gesamte Besitz und somit auch alle Staatsfinanzen im Besitz des jeweils herrschenden Princeps.[2] Doch wenn dies der Fall gewesen wäre, so hätte die Finanznot seines Lehrlings Nero nur schwer zu Stande kommen können.[3] Die folgende Arbeit beschäftigt sich damit, woher die Finanzmittel römischen Kaiser seit Augustus für die Aufrechterhaltung des Heeres, die kaiserlichen Baumaßnahmen et al. kamen. Neben der Frage nach den Einkünften sollen die kaiserlichen Ausgaben in Kürze behandelt werden. Insbesondere soll der Fokus jedoch auf dem fiscus liegen. Ebenso spielt es hierbei eine zentrale Rolle, inwiefern der Besitz des Kaisers Privatbesitz der Person oder Exklusivbesitz des Amtes war. Ohne diese offenen Punkte zu beantworten, lassen sich kaiserliche, staatliche und private Einnahmen und Ausgaben nicht trennen.

Die heutige Forschung bezieht sich in vielen Punkten auf das 1977 erschienene Buch von Fergus Miliar.[4] Die Diskussion, ob Miliar mit seiner den fiscus betreffenden Hypothese Recht hatte, beschäftigt Historiker bis heute und soll daher auch Gegenstand dieser Betrachtung sein. Doch auch bei Miliar findet sich wenig die Einnahmen der Kaiser betreffend. Im Allgemeinen scheint dies ein bislang kaum beachtetes Forschungsgebiet zu sein.

Das Fehlen von quantitativ relevanten Forschungsergebnissen mag auch darin begründet sein, dass sich die Quellenlage als sehr dürftig erweist. Längere Berichte oder Auflistungen finden sich bei den herangezogenen Autoren und Quellensammlungen auch über Sekundärliteratur, nicht.

Aufgrund dieser Tatsachen wird sich diese Arbeit auf die Erkenntnisse Millars und anderer Autoren stützen. Wenn mit Quellen gearbeitet wurde, so handelt es sich um entsprechend gekennzeichnete Editionen.

2. Fiscus

Die Ausgaben wurden von der kaiserlichen Kasse (fiscus) bestritten, in die alle vom Kaiser kontrollierten Einnahmen flossen. Der Fiskus, den Augustus eingerichtet hatte, wurde bald zur wichtigsten römischen Staatskasse. Ab Claudius gingen ihm fast alle wichtigsten Staatseinnahmen zu, so dass seine Bedeutung in Rom und in den Provinzen immer weiter zunahm.[5]

Jacques und Scheid schildern hier deutlich, wie das Vermögen des Kaisers mit der Zeit zur eigentlichen Staatskasse wurde. Daher ist es für den weiteren Verlauf dieser Arbeit essentiell zu erörtern, worin der Unterschied zwischen fiscus und patrimonium sowie fiscus und aerarium besteht. Nur nach Beantwortung dieser Frage lassen sich die Einnahmen und Ausgaben des römischen Staates zwischen Kaiser und Senat trennen.

2.1. Entstehungsgeschichte

Zum Ursprung des Wortes fiscus lässt sich sagen, dass Augustus seine Kasse nach der der Provinzmagistrate benannte.[6] Alpers hingegen vertritt die These, dass der fiscus keine ad hoc geschaffene Privatkasse des Kaisers war, sondern dass die Entwicklung dieses Kassensystems bis zu den Flaviern andauerte.[7] In der Alltags spräche war der fiscus der Geldbeutel, d.h., dass jeder Bürger im Besitz eines eigenen fiscus sein konnte.[8] Seneca verwendet den Begriff fiscus als Besitz des Kaisers, jedoch ist es an dieser Stelle noch unklar, ob damit die Allmacht des Kaisers demonstriert werden soll oder ob Seneca tatsächlich davon ausging, dass alle Finanzen vom Kaiser verwaltet wurden.[9] Eindeutig ist die Zuordnung bei Plinius dem Älteren. Hier ist auch, ob fiscus im Sinne der kaiserlichen Staatskasse zu Plinius' Zeiten bereits ein etablierter terminus technicus war.[10] Das Hauptproblem stellt die Tatsache dar, dass der Senat nach wie vor ein gewisses Rechtsbefugnis sowie die Hoheit über die eigentliche Staatskasse, das aerarium populi Romani innehatte.[11] Eine strikte Unterscheidung zwischen kaiserlicher Privat- und Staatskasse findet erst mit der Schaffung der res privata unter Antoninus Pius statt.[12]

2.2. Rechtsstatus

Ebenso wie die Entwicklung ist auch der Rechtsstatus des fiscus über die gesamte frühe und hohe Kaiserzeit hinweg als unklar zu betrachten. Bei Cassius Dio liest man: ״Therefore I have no opinion to record as to whether a particular emperor on a particular occasion got the money from the public funds or gave it himself "[13] Aufgrund der Tatsache, dass es bereits während der Prinzipatszeit unklar war, woher und damit auch zugleich wohin Gelder flossen, ist von einer Vermischung aller Kassen auszugehen. Die heutige Forschung ist sich über die Frage uneins. Ausbüttel, Alpers und Duncan - Jones vertreten beispielsweise die These, dass in den fiscus staatliche Einnahmen flossen. Miliar und Brunt hingegen, dass der fiscus lediglich die Privatkasse des Kaisers darstellte, die staatlichen Einnahmen ausschließlich in das aerarium flossen.

Am wahrscheinlichsten scheint es, einen Mittelweg zu sehen. Das bedeutet, dass es zwar eine Trennung zwischen fiscus und aerarium gegeben haben mag, die Einnahmen jedoch zum Teil in die eine, zum Teil in die andere Kasse flossen. Mit der lex imperii des Claudius wurde das Privatvermögen des Kaisers verstaatlicht, somit war das patrimonium Caesaris nicht mehr der Besitz der Privatperson, sondern der Amtsperson. Der Begriff fiscus scheint synonym für patrimonium Caesaris sowie aerium populi Romani verwendet worden zu sein.[14] Seit den Flaviern scheinen zahlreiche Gelder in den fiscus geflossen zu sein, dennoch gab es nach wie vor öffentliche Mittel, über die der Senat verfügen konnte. Diese waren im Vergleich zu den Einnahmen, die in den fiscus flossen, wohl mehr als gering.[15]

Das größte Problem stellt jedoch der Betrachtungszeitraum dar. Die meisten Autoren verweisen auf das weiter oben angesprochene Zitat Senecas, das jedoch zu Neros Regierungszeit niedergeschrieben wurde und somit wenig Rückschluss auf den späteren Rechtsstatus des fiscus zulässt.

Es lässt sich sagen, dass der fiscus parallel zu dem aerarium populi Romani existierte. Ferner scheinen die meisten Ausgaben von den Kaisern selbst getätigt worden zu sein, daher erscheint es als wahrscheinlich, dass diesen auch staatliche Einnahmen zuflossen. Ob der Princeps auch über das aerarium verfügte oder diese in den fiscus gingen, lässt sich nicht mit Bestimmtheit sagen.

3. Ausgaben des Kaisers

Mit dem Aufkommen des Prinzipats scheint sich auch die Rolle der Finanzierenden des römischen Imperiums geändert zu haben. Zwar war das Ergreifen einer politischen Karriere bereits zu republikanischen Zeiten nur unter erheblichem monetären Aufwand möglich, allerdings oblag es dem einzelnen Senator nicht, Staatsangelegenheiten zu finanzieren.[16]

Im Gegensatz zu den Einnahmen ist die Quellenlage bezüglich der Ausgaben sehr dicht. So finden sich bereits in den res gestae divi Augusti Angaben zu den Ausgaben, die Augustus aus privater Kasse für den Staat[17] aufbrachte.[18] Jedoch sind die res gestae auch ein Beispiel dafür, dass die Quellen hinsichtlich der Ausgaben immer mit einem gewissen Abstand zu betrachten sind, da sie zumeist zu propagandistischen Zwecken verfasst wurden.[19] Ungeachtet dieser Tatsache lässt sich dennoch feststellen, wofür Geld ausgegeben wurde, nur die angegebenen Summen sind zumeist utopisch.

3.1. Laufende Kosten

Unter dem Punkt laufende Kosten fallen die auch heute noch existierenden Kosten zur FunktionalitätsSicherung des Staates. Gemeint sind also in erster Linie Verwaltungs- und Besoldungskosten für zivile und militärische Funktionäre. Als besondere Ausgaben zu Zeiten des römischen Imperiums ist jedoch die cura annonae zu nennen.[20] So schreibt Augustus ״ et consul unde cimurri duode cim frumentationes frumento privatim coempto emensus sum “[21].

Jedoch ist nicht davon auszugehen, dass es allein den Kaisern oblag, die cura annonae in Form von Geld- oder Getreidespenden zu finanzieren. Vielmehr übernahm die Staatskasse den eigentlichen Anteil. Aufwendungen durch den Princeps dienten der Mehrung des persönlichen Ruhms.

Auch die Finanzierung der aktiven und ehemaligen Militärs durfte sowohl in der Hand des Princeps, als auch in der des Staates gelegen haben.[22]

[...]


[1] Sen. De ben. VII 6 3.

[2] Die Begriffe Princeps und Kaiser sollen im Folgenden gleichbedeutend verwendet werden.

[3] Zur Finanzkrise unter Nero vgl. Waldherr, Gerhard: Nero. Eine Biografie, Regensburg 2005 s. 246 - 258.

[4] Miliar, Fergus: The emperor in the Roman world. 31 ВС - AD 337.

[5] Jacques, Francois; Scheid, John: Rom und das Reich in der Hohen Kaiserzeit. 44 V. Chr. - 260 n. Chr. Bd. I: Die Struktur des Reiches, Stuttgart, Leipzig 1998 s. 107.

[6] Vgl. DNPBd. 6Sp. 2385.

[7] Vgl. Alpers, Michael: Das nachrepublikanische Finanzsystem: Fiscus und Fisci in der frühen Kaiserzeit, Berlin, New York 1995 s. 21.

[8] Vgl. Val. Max. VI2, 11.

[9] ״Vgl Sen. De Ben. VII 6, 3.

[10] 7״Vgl. Plin. Nat. XII 113.

[11] Vgl. Ausbüttel, Frank: Die Verwaltung des römischen Kaiserreiches: Von der Herrschaft des Augustus bis zum Niedergang des Weströmischen Reiches, Darmstadt 1998 s. 10.

[12] Vgl. Bellen, Heinz: Verstaatlichung des Privatvermögens römischer Kaiser, in: ANRW Bd. II, Berlin 1974 S.112.

[13] Cas. Dio. LIII 22, 4.

[14] Vgl Bellens. 112.

[15] Vgl. Duncan - Iones, Richard: Money and government in the Roman Empire, Cambridge 1994 s. 138 - 152.

[16] Selbst nach den Heeresrefonnen unter Sulla und Marianus war die Veteranenversorgung im weitesten Sinne Aufgabe des Senats. Dieser musste dem Siegreichen Consul Land Zuteilen, auf welchem er seine Veteranen ansiedeln lassen konnte. Privatprovinzen wie zu Zeiten des Prinzipats gab es noch nicht.

[17] Der Begriff Staat ist in dieser Arbeit nicht im Sinne Jellineks zu verstehen, sondern dient der besseren Lesbarkeit. Gemeint sind hier das Gemeinwesen, Verwaltungsangelegenheiten, Amtsträger, Heer sowie sonstige Belange des römischen Imperiums der Kaiserzeit.

[18] Vgl. Augustus: Res gestae divi Augusti Kap. 1; 15 - 18; 21 (u.a.).

[19] Vgl. z.B. Niquet, Heike: Inschriften als Medium von ״Propaganda‘׳‘ und Selbstdarstellung im 1. Jh. N. CHR., in: Weber, Gregor; Zimmermann, Martin (Hgg.): Propaganda - Selbstdarstellung - Repräsentation im römischen Kaiserreich des 1. Jhs. n.Chr., Stuttgart 2003.

[20] Vgl. DNP Bd. 1 Sp. 2316 - 2318.

[21] Res gestae, Kap. 15.

[22] Zwar hatte der Kaiser ein imperium maius inne und somit auch die Verantwortung über seine Legionen, jedoch waren auch in den senatorischen Provinzen Soldaten stationiert, deren Besoldung die Staatskasse übernehmen musste. Unter neronischer Herrschaft wurden die Zahlungen für Militärs ausgesetzt, da sowohl die kaiserliche als auch die Staatskasse erschöpft waren. Vgl. hierzu Z.B. Suet. Nero 32.

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Der kaiserliche Besitz. Woher stammten die Finanzmittel des römischen Kaisers?
Hochschule
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Veranstaltung
Die Adoptivkaiser
Note
2,3
Autor
Jahr
2015
Seiten
15
Katalognummer
V437553
ISBN (eBook)
9783668778580
ISBN (Buch)
9783668778597
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Adoptivkaiser, Kaiserlicher Besitz, Kaiser, Rom, Antike, Fiscus
Arbeit zitieren
Nicole Ludwig (Autor:in), 2015, Der kaiserliche Besitz. Woher stammten die Finanzmittel des römischen Kaisers?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/437553

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