Kritische Würdigung der Überarbeitungen des Kreditrisikostandardansatzes hinsichtlich der Risikogewichtung von Unternehmenskrediten


Seminararbeit, 2018

24 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Entwicklung des Kreditrisikostandardansatzes
2.1 Gültiger Kreditrisikostandardansatz gemäß CRR
2.2 Neue Regulierungen des Kreditrisikostandardansatzes

3 Kritische Würdigung der neuen Regulierungen
3.1 Bewertung der ersten Überarbeitung des Standardansatzes
3.2 Bewertung der zweiten Überarbeitung des Standardansatzes
3.3 Bewertung des Output Floors

4 Fazit

Anhang I: Risikogewichtung nach KSA gemäß CRR

Anhang II: Risikogewichtung nach KSA gemäß des 1. KP

Anhang III: Risikogewichtung ungeratete Unternehmen gemäß des 2. KP

Anhang IV: KMU-Schwellenwerte gemäß EU-Kommission vom 06. Mai

Anhang V: Ableitung Risikogewichtung für KMU gemäß des 2. KP

Anhang VI: Beispielberechnungen Eigenmittelunterlegung

Anhang VII: Erhöhung Mindestkapitalanforderungen durch Output Floor

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Als Folge der Finanzkrise im Jahr 2007 beschloss der Baseler Ausschuss für Banken- aufsicht oder auch „Basel Committee on Banking Supervision“ (BCBS), Banken stren- ger zu regulieren.1 Zur Vermeidung zukünftiger Schieflagen sollen Kreditinstitute mehr Eigenkapital von besserer Qualität aufbauen, sodass Risiken aus dem Kreditgeschäft angemessen abgesichert und Bankenrettungen durch den Steuerzahler verhindert wer- den. Diese Vorgaben werden in den sogenannten Basel-III-Regelungen festgehalten, die auf einem Drei-Säulen-Prinzip basieren. Entscheidend für die Vorsorge von Kreditrisi- ken ist die Säule I, die für eine adäquate Eigenkapitalunterlegung gemäß der Risikoge- wichtung der Kreditrisikoposition sorgt.2 Ein aktuell kontrovers diskutierter Streitpunkt bei den finalen Abschlussarbeiten für Basel III ist der Kreditrisikostandardansatz (KSA), mithilfe dessen die Höhe der Eigenkapitalvorhaltung standardmäßig insbeson- dere von kleineren Kreditinstituten errechnet wird. Aufgrund von einem Mangel an Ri- sikosensitivität und Vergleichbarkeit zu den von Großbanken verwendeten Internal Ra- tings-Based (IRB)-Ansätzen veröffentlichte der Baseler Ausschuss 2014 und 2015 zwei Überarbeitungsvorschläge für den KSA sowie ein ergänzendes Konsultationspapier zur Angleichung der standardisierten und bankinternen Ansätze mittels des sogenannten Output Floors.3 Umgesetzt werden soll der neue KSA bis 2019 und der Output Floor stufenweise bis zum Jahr 2027.4

Ziel dieser Arbeit ist die Analyse der Überarbeitungen des KSA in Verbindung mit der Output-Floor-Regelung hinsichtlich der Fragestellung, inwieweit die neuen Regulierun- gen zur Stabilisierung des europäischen Bankensystems beitragen. Zunächst werden der bisher gültige KSA sowie die beiden Überarbeitungen des KSA einschließlich des Out- put Floors mit Fokus auf die Risikogewichtung von Unternehmenskrediten beschrieben. Anschließend werden die Regulierungsvorschläge im Hauptteil hinsichtlich des Baseler Trilemmas aus Risikosensitivität, Einfachheit und Vergleichbarkeit kritisch gewürdigt. Die Arbeit schließt mit einem Fazit und zeigt Anpassungsmaßnahmen für die neuen Regulierungen auf, die der BCBS für ein stabiles Bankensystem vornehmen sollte.

2 Entwicklung des Kreditrisikostandardansatzes

Im Folgenden wird der aktuell gültige KSA gemäß den Capital Requirements Regulation (CRR) vergleichend mit den Überarbeitungen des KSA beschrieben. Im Fokus steht die Eigenkapitalunterlegung von Unternehmenskrediten, da die Kreditvergabe an Unternehmen ein wichtiges Kerngeschäft von Banken darstellt. Ausschlaggebend für die Mindesteigenkapitalanforderungen sind die risikogewichteten Aktiva (RWA), die idealerweise adäquat zur Höhe des Kreditrisikos sind.5 Im Wesentlichen treten Kreditrisiken im klassischen Kreditgeschäft mit Unternehmen in Form von Ausfallrisiken auf, die die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit von Kreditnehmern beschreiben.6

2.1 Gültiger Kreditrisikostandardansatz gemäß CRR

Die Umsetzung der Basel-III-Regulierungen erfolgt durch die Capital Requirements Regulation, die zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für Kreditrisiken zwei unterschiedliche Varianten vorgibt - den KSA und den IRB-Ansatz, der sich in den Foundation und den Advanced Approach aufgliedert. Während beim Foundation Approach nur die Ausfallwahrscheinlichkeit mit bankinternen Modellen berechnet wird, werden beim Advanced Approach unter anderem auch das Kreditvolumen bei Ausfall sowie die Ausfallverlustquote bankintern ermittelt.7 Zwar ist für die Anwendung der IRB-Ansätze eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) notwendig, doch aufgrund der höheren Risikosensitivität dürfen Banken bei den IRB-Ansätzen auch weniger Eigenkapital unterlegen.8

Der KSA zeichnet sich dadurch aus, dass Kreditinstitute ihren Kreditrisikopositionen Risikogewichte auf Basis von Bonitätsbeurteilungen einer externen und aufsichtsrecht- lich anerkannten Ratingagentur zuordnen.9 Grundsätzlich gilt: Je höher die Ausfall- wahrscheinlichkeit gemäß des externen Ratings, desto höher ist das Risikogewicht und die erforderte Eigenkapitalunterlegung. Entsprechend der Größe des Unternehmens werden die Kreditrisikopositionen zunächst der Forderungsklasse „Corporates“ oder „Retail“ zugeordnet. In der Kategorie „Corporates“ erhalten die Risikopositionen je nach externem Rating ein Risikogewicht zwischen 20 % und 150 % (s. Anhang I). Ein Sonderfall bilden ungeratete Risikopositionen, die mit einem pauschalen Risikogewicht von 100 % anzusetzen sind.10 In diesem Fall ist es vorteilhaft für die Bank, wenn das unbeurteilte Unternehmen als kleines und mittleres Unternehmen (KMU) klassifiziert (s. Anhang IV) und der Kategorie „Retail“ mit einem pauschalen Risikogewicht von 75 % zugeordnet werden kann. Voraussetzung für die Zuordnung zur Kategorie „Retail“ ist eine maximale Gesamtverschuldung des Unternehmens gegenüber dem Kreditinstitut von einer Million Euro. Im Hinblick auf den Gedanken der Mittelstandsförderung dür- fen Banken gemäß CRR zusätzlich einen Kalibrierungsfaktor (KMU- Unterstützungsfaktor) von 0,7619 auf die Risikogewichte von KMU-Krediten anwen- den. Dies stellt insbesondere für kleine Institute mit KMU-Kunden wie Sparkassen oder Genossenschaftsbanken eine große finanzielle Entlastung dar.11 Zur Veranschaulichung der Berechnung von Eigenkapitalanforderungen bei Unternehmenskrediten dient das folgende Beispiel:

Die Kreditbank AG hat Forderungen gegenüber einem fiktiven Handelsunternehmen in Höhe von insgesamt zwei Millionen Euro. Das Unternehmen macht einen Gesamtumsatz von 78 Millionen Euro und hat einen Verschuldungsgrad von 8. Das externe Rating einer anerkannten Agentur liegt aktuell bei A-. Gemäß des KSA nach CRR ist das externe Rating für die Risikogewichtung ausschlaggebend. Für ein Rating von A- ergibt sich also ein Risikogewicht von 50 % (s. Anhang I). Insgesamt folgt hieraus eine Eigenkapitalunterlegung in Höhe von 80.000 € (s. Anhang VI).

Das Beispiel verdeutlicht die hohe Abhängigkeit der Risikogewichtung von den exter- nen Ratings. Aufgrund des Vertrauensverlusts der Investoren in Ratingagenturen im Zuge der Finanzkrise plant der BCBS nun die Überarbeitung des KSA, die im folgen- den Kapitel beschrieben wird und zu einer höheren Risikosensitivität führen soll.12

2.2 Neue Regulierungen des Kreditrisikostandardansatzes

Das erste Konsultationspapier (KP) zur Überarbeitung des KSA veröffentlichte der BCBS im Dezember 2014. Kernpunkt des Vorschlags ist die Reduktion der Abhängig- keit der Risikogewichte von externen Ratings. Somit soll die Risikosensitivität und die Granularität der pauschalen Risikogewichte erhöht werden.13 Konkret ersetzt ein duales Risikotreibermodell bestehend aus den Risikotreibern „Umsatz“ und „Verschuldungs- grad“ die externen Ratings. Auffallend ist die höhere Spanne der Risikogewichte von 60 % bis 300 %, wofür insbesondere das Strafrisikogewicht von 300 % für Unternehmen mit negativem Eigenkapital ein Grund ist (s. Anhang II). Mit einer höheren Risikogewichtung müssen zudem Unternehmen mit niedrigem Umsatz und hohem Verschuldungsgrad rechnen. Ebenfalls erhöhte Eigenkapitalkosten zur Folge hat der potentielle Wegfall des KMU-Unterstützungsfaktors.14

Auch die Anwendung des Risikotreibermodells auf das Beispiel (s. Kapitel 2.1) zeigt die Erhöhung der Kapitalkosten. Trotz guten Ratings steigt das Risikogewicht der Risi- koposition gemäß der Risikotreiber Umsatz und Verschuldungsgrad von 50 % auf 110 % an (s. Anhang II). Dadurch erhöht sich das Eigenkapital von 80.000 € auf 176.000 €. Die Erhöhung entspricht also einem Betrag von 96.000 € (s. Anhang VI).

In der Folge geriet das erste Konsultationspapier in die Kritik und der Baseler Aus- schuss revidierte es mittels eines zweiten Konsultationspapiers, das bei der Ermittlung der Risikogewichte wieder externe Ratings zu Grund legt. Der ursprünglichen Idee der Reduktion der Abhängigkeit von externen Ratings trägt der zweite Vorschlag mittels Validierung der Bonitätsbeurteilung durch eine institutsinterne Due Diligence Prüfung Rechnung. Dadurch soll die schematische Übernahme der externen Bonitätsbeurteilun- gen bei der Berechnung der Risikogewichte verhindert werden.15 Sollte die Prüfung ein höheres Risikogewicht ergeben, muss das Risikogewicht der nächsthöheren Stufe ver- wendet werden. Ein geringeres Risikogewicht kann durch die Due Diligence Prüfung nicht erreicht werden. Konkrete Anforderungen an die Prüfung sind jedoch nicht defi- niert. Grundsätzlich wird durch die zweite Überarbeitung wieder die Standardrisikogewichtung von Unternehmenskrediten eingeführt.16 So entfallen das Strafrisikogewicht von 300 % und die hohen RWA für Unternehmen mit geringem Um- satz. Weiterhin findet eine Differenzierung bei der pauschalen Risikogewichtung von 100 % für ungeratete Unternehmen statt. So können gemäß des zweiten Vorschlags ungeratete KMU-Kredite mit 85 % angesetzt werden (s. Anhang V) und unter Erfüllung von bestimmten Kriterien besteht die Möglichkeit, unbeurteilte Unternehmen mit guter Kapitaldienstfähigkeit der „Investment Grade“-Kategorie mit einem Risikogewicht von 75 % zuzuordnen (s. Anhang III).

Von der Überarbeitung des KSA sind auch große europäische Banken, die derzeit IRB- Ansätze nutzen, betroffen. Ursache hierfür liegt in der Einführung des sogenannten Output Floors, der eine Untergrenze für die Abweichungen der RWA bei den Berech- nungen mittels KSA oder IRB-Ansatz darstellt.17 Eine Harmonisierung der Ansätze verhindert, dass IRB-Banken zwecks Eigenkapitalkostenersparnis ihre Risiken bewusst kleinrechnen.18 Die Herausforderung ist, dass die US-amerikanischen Aufseher auf der einen Seiten einen möglichst hohen Output Floor verlangen, um die Freiheiten der IRB- Banken einzuschränken und um eine zu geringe Eigenkapitalunterlegung wie in Zeiten der Finanzkrise zu verhindern. Auf der anderen Seite befürworten europäische Aufseher beispielsweise aus Deutschland und Frankreich einen niedrigen Output Floor, da an- sonsten der Anreiz zur Verbesserung interner Kreditrisikomanagementsysteme weg- fällt.19 Letztendlich einigten sich die Parteien im Dezember 2017 auf einen Kompromiss von 72,5 %. Sprich: die Höhe der Eigenkapitalunterlegung, die mittels bankinterner Verfahren ermittelt wird, muss mindestens zu 72,5 % der Höhe, die analog mittels KSA errechnet wird, entsprechen. Ansonsten erfolgt ein Aufschlag in Höhe der Differenz.20 Europäische Banken müssen hierbei im Schnitt mit einem Anstieg der Mindesteigenka- pitalanforderungen von 12,9 % rechnen, wobei Großbanken mit einem Anstieg von 15,1 % stärker als kleine Institute mit 3,9 % betroffen sind (s. Anhang VII).21

3 Kritische Würdigung der neuen Regulierungen

Die Kernaufgabe des Baseler Ausschusses besteht darin, das Bankensystem durch Emp- fehlungen aufsichtsrechtlicher Mindeststandards zu stabilisieren und es vor Krisen zu schützen.22 Im Hinblick auf die Überarbeitungen des KSA soll diese Stabilität im We- sentlichen durch eine geringere Abhängigkeit der Risikogewichte von externen Ratings und eine angemessenere Differenzierung der pauschalen Risikopositionen erreicht wer- den. Von Bedeutung für eine Harmonisierung der Kreditrisikoberechnungen ist auch die Reduktion der Ergebnisschwankungen zwischen dem KSA und den IRB-Ansätzen, die durch den Output Floor erreicht werden soll. Für den BCBS stellt sich somit die Heraus- forderung des Trilemmas aus Risikosensitivität, Einfachheit und Vergleichbarkeit.23

3.1 Bewertung der ersten Überarbeitung des Standardansatzes

Auf den ersten Blick wird bei Betrachtung des ersten Konsultationspapiers die Intention deutlich, die Risikosensitivität durch die Abkehr von externen Ratings zu erhöhen. Die- ses Vorhaben wird durch den Ersatz der Ratings mittels dualem Risikotreibermodell eindeutig umgesetzt. Da lediglich die zwei Risikotreiber „Umsatz" und „Verschul- dungsgrad" bei der Berechnung der Risikogewichte herangezogen werden, wird auch die Vorgabe der Einfachheit erfüllt. Zur Beurteilung der Risikosensitivität des Modells ist zunächst eine Einschätzung der Güte des Erklärungsgehalts der Risikotreiber „Um- satz“ und „Verschuldung“ essentiell. Grundsätzlich erscheint der Faktor „Umsatz“ zur Messung der Ertragskraft sinnvoll, da er sich in Verbindung mit dem Faktor „Verschul- dungsgrad“ schwieriger als Profitabilitätsgrößen durch bilanzpolitischen Maßnahmen manipulieren lässt. Allerdings führt das Modell zu einem deutlichen Anstieg der Risi- kogewichte von Unternehmen mit hoher Verschuldung trotz guten Ratings.24 Dies ver- anschaulicht auch das fiktive Beispiel im Kapitel 2.2. Vernachlässigt wird bei dem Mo- dell, dass eine hohe Verschuldung in einigen Branchen wie die der Handelsunternehmen üblich ist. Für eine angemessene Risikosensitivität sollte die pauschalisierte Risikoge- wichtungstabelle folglich an die jeweilige Branche angepasst werden. Hervorzuheben ist auch die steigende Risikogewichtung von KMU-Positionen aufgrund des geringen Umsatzes sowie des Wegfalls des KMU-Unterstützungsfaktor. Die steigenden Eigenka- pitalkosten geben Kreditinstitute in der Konsequenz an die mittelständischen Unter- nehmen weiter, sodass sich eine Verteuerung beziehungsweise Verknappung des Kre- ditangebots einstellt.25 Darüber hinaus werden durch die simple Betrachtung von ledig- lich zwei Risikotreibern makroökonomische Einflussfaktoren wie das konjunkturelle Umfeld außer Acht gelassen.26 Während externe Ratings letztere in ihre Beurteilung einbeziehen und auf einen längerfristigen Beobachtungshorizont basieren, erscheinen die stichtagsbezogenen Risikotreiber keine annähernd so adäquate Grundlage für die Risikogewichtung zu sein. Die Stichtagsbezogenenheit der Risikotreiber hat zudem eine Zunahme der Volatilität der Risikogewichte zur Folge, sodass die Kalkulationsplanung für Kreditinstitute erschwert wird.27

Unter Beachtung der vorab beschriebenen Erkenntnisse lässt sich festhalten, dass der Baseler Ausschuss in der ersten Überarbeitung zwar ein einfaches, auf zwei Risikotrei- ber reduziertes Konzept entwirft, jedoch einen Kompromiss hinsichtlich der Risikosen- sitivität eingeht. Vor dem Hintergrund, dass der BCBS keine Erhöhung der Risikoge- wichte, sondern lediglich eine angemessene Darstellung des Kreditrisikos anstrebt, bie- tet der erste Vorschlag zur Überarbeitung des KSA keine angemessene Lösung.

3.2 Bewertung der zweiten Überarbeitung des Standardansatzes

Wie bereits in Kapital 2.2 beschrieben soll die Revision des ersten Vorschlags durch das zweite Konsultationspapier die Schwachstellen des ersten Konsultationspapiers ausmer- zen. Durch den erneuten Rückgriff auf externe Ratings bei der Berechnung der Risiko- gewichte kann der BCBS auch beim zweiten Vorschlag seinem Ziel, die Abhängigkeit von externen Bonitätsbeurteilungen zu reduzieren, nicht gerecht werden. Für eine Erhö- hung der Risikosensitivität sorgt jedoch die Validierung der externen Ratings mittels eingeführter Due Diligence Prüfung. Derzeit fehlen allerdings nähere Regelungen an diese, sodass eine Erfolgsbeurteilung der Prüfung im Hinblick auf die Risikosensitivität nicht stattfinden kann.

[...]


1 Vgl. Hofmann, J.; Schmolz, S., Controlling und Basel III in der Unternehmenspraxis, 2014, S. 1.

2 Vgl. Hofmann, J.; Schmolz, S.; Zirkler, B., Basel III in der der Unternehmenspraxis., 2015, S. 2-3.

3 Vgl. Deloitte, Die zweite Konsultation zum neuen Kreditrisikostandardansatz, 2016, Zugriff 22.12.2017.

4 Vgl. European Banking Authority, Ad Hoc Cumulative Impact Assessment of the Basel Reform Package, 2017, S. 15, Zugriff 15.02.2018.

5 Vgl. Deutsche Bundesbank, Neue Eigenkapitalanforderungen für Kreditinstitute, 2004, Zugriff 17.02.2018.

6 Vgl. DZ BANK AG, Risikobericht 2016, 2016, S.116.

7 Vgl. Bank for International Settlements, BCBS 424 Basel III: Finalising post-crisis reforms, 2017, S. 59.

8 Vgl. Capital Regulation Requirement (CRR), EU-Verordnung Nr. 575/2013, Art. 143 Abs. 1.

9 Vgl. BaFin, Eigenmittelanforderungen für Kreditrisiken, 2016, Zugriff 17.02.2018.

10 Vgl. Deloitte, Der neue Kreditrisiko-Standardansatz, 2015, Zugriff 20.12.2017.

11 Vgl. Lange, M.; Starke, D., Ökonomische Eignung und Implikationen einer Kreditrisikobeurteilung anhand eines dualen Risikotreibermodells, in: Corporate Finance, 2016, S. 393 i.V.m. Menk, T.; Neitzert, F., Moderne Mittelstandsfinanzierung, in: Zeitschrift für das Kreditwesen, 22/2017, S. 1126.

12 Vgl. Faninger Consulting GmbH, Basel IV - neuer Kreditrisikostandardansatz, 2016, Zugriff 19.02.2018.

13 Vgl. Deloitte, Der neue Kreditrisiko-Standardansatz, 2015, Zugriff 20.12.2017.

14 Vgl. Lange, M.; Starke, D., Ökonomische Eignung und Implikationen einer Kreditrisikobeurteilung anhand eines dualen Risikotreibermodells, in: Corporate Finance, 2016, S. 395.

15 Vgl. Neisen, M.; R ö th, S., Basel IV, 2016, S. 28.

16 Vgl. Affeld, J.; Schulte-Mattler, H., Neuer Baseler Kreditrisiko-Standardansatz (KSA), in: Risiko Manager, 02/2018.

17 Vgl. Deloitte, Der neue Kreditrisiko-Standardansatz, 2015, Zugriff 20.12.2017.

18 Vgl. Rudolf, B., Das TRIM-Programm der EZB, in: Zeitschrift für das Kreditwesen, 23/2017, S.1185.

19 Vgl. Demary, M., Bankenmarkt: Droht ein neuer Deregulierungswettbewerb mit Risiken für die europäischen Banken?, in: ifo Schnelldienst, 15/2017, S. 3-18.

20 Vgl. Rudolf, B., Das TRIM-Programm der EZB, in: Zeitschrift für das Kreditwesen, 23/2017, S.1185.

21 Vgl. o. V., Bankenaufsicht I - Nur ein Teilerfolg, in: Zeitschrift für das Kreditwesen, 24/2017, S. 1218.

22 Vgl. Krajewski, M., Wirtschaftsvölkerrecht, 2012, S. 256.

23 Vgl. Jerzembek, L., Diskussion um Basel IV, in: ifo Schnelldienst, 3/2017, S.19.

24 Vgl. Lange, M.; Starke, D., Ökonomische Eignung und Implikationen einer Kreditrisikobeurteilung anhand eines dualen Risikotreibermodells, in: Corporate Finance, 2016, S. 396 - 397.

25 Vgl. Menk, T.; Neitzert, F., Moderne Mittelstandsfinanzierung, in: Zeitschrift für das Kreditwesen, 22/2017, S. 1126.

26 Vgl. Lange, M.; Starke, D., Ökonomische Eignung und Implikationen einer Kreditrisikobeurteilung anhand eines dualen Risikotreibermodells, in: Corporate Finance, 2016, S. 402.

27 Vgl. Deloitte, Der neue Kreditrisiko-Standardansatz, 2015, Zugriff 20.12.2017.

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Kritische Würdigung der Überarbeitungen des Kreditrisikostandardansatzes hinsichtlich der Risikogewichtung von Unternehmenskrediten
Hochschule
FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Düsseldorf früher Fachhochschule
Note
1,0
Autor
Jahr
2018
Seiten
24
Katalognummer
V437525
ISBN (eBook)
9783668784161
ISBN (Buch)
9783668784178
Sprache
Deutsch
Schlagworte
KSA Basel III Unternehmen Kredit Kreditrisiko
Arbeit zitieren
Ann-Christin Neugebauer (Autor:in), 2018, Kritische Würdigung der Überarbeitungen des Kreditrisikostandardansatzes hinsichtlich der Risikogewichtung von Unternehmenskrediten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/437525

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